Zu Frage 4: Grund für die externe Vergabe ist im Wesentlichen die sparsame Verwendung von Haushaltsmitteln. Die Stabsstelle Strategische Sozialplanung ist lediglich mit 1,75 VbE besetzt. Ihre Aufgabe war die Mitwirkung bei der Konzeption, die Datenbeschaffung, die Steuerung der Kommunikation in Abstimmung mit den Fachabteilungen sowie die Schlussredaktion in enger Abstimmung mit dem
beauftragten Institut und den Fachressorts. Weiterhin konnte bei der externen Vergabe auf umfangreiche fachliche Erfahrungen des beauftragten Instituts zurückgegriffen werden. Die für die alleinige Erstellung erforderlichen personellen und sachlichen Ressourcen innerhalb des TMSFG zur Verfügung zu stellen, wäre mit erheblichen zusätzlichen Kosten verbunden. Genau betrachtet, handelt es sich bei der Einbeziehung externer Fachkompetenz um Outsourcing von Aufgaben im Interesse einer schlanken und effizienten Verwaltung. Danke.
Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Danke an die Ministerin. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Korschewsky von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/2706.
Am 9. Mai 2011 begann in der Bundesrepublik die Befragung von etwa 10 Prozent der Wohnbevölkerung im Rahmen des Zensus 2011. Die deutsche Umsetzung der europaweiten Volkszählung ist bereits mehrfach auf datenschutzrechtliche Kritik und auf Ablehnung wegen des erheblichen Eingriffs in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gestoßen. Aktuell richtet sich die Empörung bei vielen Einwohnern dagegen, dass der übersandte Fragebogen auf eigene Kosten zurückgesandt werden soll.
1. Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Kostenüberwälzung auf die zur Auskunft Verpflichteten und hält die Landesregierung eine solche Regelung für angemessen?
2. Welche Regelungen zur Übernahme der durch den Staat verursachten Portokosten existieren für Leistungsempfänger nach SGB II und SGB XII?
3. Welche praktischen und welche rechtlichen Folgen hat es, wenn zur Auskunft Verpflichtete den Fragebogen unfrankiert zurücksenden?
4. In welcher Höhe wurden bislang finanzielle Mittel zur Übernahme der Portokosten für unfrankiert zurückgesandte Fragebögen eingeplant?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, im Namen der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Korschewsky wie folgt:
Zu Frage 1: Da es sich beim Zensus 2011 gemäß § 1 Abs. 1 Zensusgesetz 2011 um eine Bundesstatistik handelt, ist § 15 Abs. 3 des Bundesstatistikgesetzes die einschlägige Rechtsgrundlage. Danach sind statistische Angaben von Auskunftspflichtigen kosten- und portofrei zu übermitteln. In der tatsächlichen Auswirkung dieser gesetzlichen Regelung ist allerdings zwischen der Haushaltsbefragung auf Stichprobenbasis und der Vollerhebung des Gebäude- und Wohnungseigentums zu unterscheiden. Bei der Haushaltsbefragung werden Erhebungsbeauftragte so eingesetzt, dass den Auskunftspflichtigen keine Kosten entstehen. Zudem können die Betroffenen ihre Antworten auch kostenfrei online übermitteln oder den verschlossenen Umschlag bei den örtlichen Erhebungsstellen abgeben. Nur bei der Gebäude- und Wohnungszählung, die keinen Erhebungsbeauftragten kennt, stellt sich die Frage des Briefportos. Auch hier besteht aber die Möglichkeit der kostenlosen Online-Nutzung und der Abgabe bei einer Erhebungsstelle.
Zu Frage 3: Das Landesamt für Statistik wird in diesen Fällen die Annahme des Fragebogens nicht verweigern. Es prüft allerdings derzeit, ob Portokosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr zurückgefordert werden können.
Danke, Herr Präsident. Herr Staatssekretär, Sie haben gesagt, es wird geprüft, möglicherweise die Portokosten in Rechnung zu stellen plus Bearbeitungsgebühr. Jetzt gibt es eine Regelung, dass öffentliche Abgaben bis zu 20 € nicht vollzogen werden, weil möglicherweise die Vollzugskosten höher wären als der fiskalische Ertrag. Deshalb ist meine Frage: In welcher Höhe sollen sich dann Portokosten plus Auslagen bewegen? Wie hoch wäre denn der Verwaltungsaufwand, um die möglicherweise beizutreiben? Würde da nicht diese 20-€-Regelung zur Anwendung kommen müssen?
Herr Abgeordneter Kuschel, ich habe gesagt, es wird geprüft. Das Ergebnis der Prüfung möchte ich nicht vorwegnehmen.
Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Danke, Herr Staatssekretär. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Siegesmund von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/ 2708.
Anfang Mai verkündete Wirtschaftsminister Machnig, den Umbau der Stadien in Erfurt und Jena mit bis zu 90 Prozent Landesförderung zu unterstützen und dafür 50 Mio. € bereitzustellen. In Erfurt soll die Gesamtsumme bei 27 Mio. € und der städtische Anteil bei bis zu 4,8 Mio. € liegen, in Jena bei 22,45 Mio. € und der städtische Anteil bei 4 Mio. €.
Der Landeszuschuss soll aus den Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) Teil II: Förderung des Ausbaus der wirtschaftsnahen Infrastruktur finanziert werden. In diesem Fonds stehen 2011 bis 2013 insgesamt 170 Mio. € zur Verfügung. Weiterhin hat der Deutsche Bundestag in Drucksache 16/13950 in Absatz 3.2 und 3.4 die Förderung wirtschaftsnaher kommunaler Infrastruktur festgeschrieben. Dieser Drucksache sind die Fördersätze für Infrastrukturmaßnahmen zu entnehmen.
1. Punkt 2.1.7 der Richtlinie des Freistaats Thüringen für die Gewährung von Zuwendungen aus GRW-Mitteln (Teil II) beschäftigt sich mit öffentlichen Einrichtungen des Tourismus und regelt u.a.: „Ausgeschlossen … sind: … Sporteinrichtungen, die überwiegend der Daseinsvorsorge dienen, z.B. Sportstadien …).“ Weiterhin ist in der Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Technologie in Absatz 2.2 die Förderung von Sportstätten, die „ausschließlich oder überwiegend dem bezahlten Sport dienen oder gewerbsmäßig betrieben werden“ ausdrücklich ausgeschlossen. Auf welcher Rechtsgrundlage soll ein Förderbescheid an die Kommunen ergehen?
2. Wie steht die Landesregierung zu der Tatsache, dass laut der oben genannten Richtlinie Investitionen nur getätigt werden dürfen, insofern eine künftige gewerbliche Nutzung ausgeschlossen ist?
3. Welche Projekte im Rahmen der GRW II werden durch die Mittelverwendung für die Stadien wegfallen oder geringere Fördersätze erhalten; werden also Projekte wie das Gewerbegebiet Jena 21 trotzdem eine 90-prozentige Förderung erhalten?
4. Würde es in der Entscheidungskompetenz der Landesregierung liegen, die Mittel aus GRW II herauszunehmen und für den Hochschulbau umzuwidmen?
Danke, Frau Abgeordnete. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie, Herr Staatssekretär Staschewski.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Siegesmund für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Rechtsgrundlage für die Förderung sind die Regelungen im Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) Teil II Buchstabe B.326. Es wird von der Regelung unter Punkt 1.7 der Richtlinie des Freistaats Thüringen für die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln der GRW Teil II, Förderung des Ausbaus der wirtschaftsnahen Infrastruktur vom 24.02.2009, Gebrauch gemacht, wonach eine Abweichung von der Richtlinie im Rahmen der Regelungen des GRWKoordinierungsrahmens möglich ist. Das Steigerwaldstadion und das Ernst-Abbe-Sportfeld, die bisher als reine Sportstätten genutzt werden, sollen zu Veranstaltungsstätten mit multifunktionalen und polyvalenten Nutzungsmöglichkeiten umgebaut werden.
Zu Frage 2: Die Förderung erfolgt eben nicht auf Grundlage der genannten Richtlinie, sondern, wie unter Frage 1 dargelegt, auf Basis des GRW-Koordinierungsrahmens. Im Übrigen gilt, dass mein Haus und die mit der Auftrags- oder Antragsbearbeitung betraute Thüringer Aufbaubank die Einhaltung der Fördervoraussetzungen genau prüfen werden.
Zu Frage 3: Durch die beabsichtigte Förderung der beiden genannten Projekte in Erfurt und Jena werden keine anderen Projekte wegfallen. Auswirkungen auf die Höhe der Infrastrukturfördersätze gibt es nicht. Bei dem Projekt Technologiepark Jena 21 handelt es sich um die Revitalisierung eines Altstandorts; damit ist eine Förderung von bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten möglich.
Zu Frage 4: Nein. Bei der GRW handelt es sich um ein von Bund und Land jeweils hälftig finanziertes Programm, dessen inhaltliche Ausgestaltung im ge
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Zwei kurze Nachfragen: Sie sagten zum Punkt 2, dass Sie prüfen werden oder dass Sie entsprechend beauftragt haben, dass geprüft wird. Inwieweit ist denn die Prüfung abgeschlossen, dass tatsächlich aus diesen Töpfen, die hier aufgemacht wurden, auch finanziert werden kann?
Die zweite Frage: Sie sprachen von der Umwidmung der Stadien in Multifunktionsarenen. Ist Ihnen denn ein Fall innerhalb des Bundesrepublik Deutschland bekannt, in dem ein Stadion zu einer Multifunktionsarena umgewidmet wurde?
Zur ersten Frage: Wir haben selbstverständlich geprüft, ob eine Förderung möglich ist, wenn man nicht ein reines Sportstadion baut oder umbaut, sondern wenn man eine Multifunktionsarena baut. Was meine Aussage anbelangt: Die konkrete Förderfähigkeit kann man erst dann prüfen, wenn entsprechend der Antrag von den Städten vorliegt. Da muss man genau prüfen, ob das innerhalb dieses Koordinierungsrahmens dann möglich ist. Insofern sind die Städte angehalten, einen Antrag entsprechend zu stellen.
Zur zweiten Frage: Es gibt eine Reihe von Arenen, in denen nicht nur Sportveranstaltungen stattfinden. Ich weiß jetzt aber nicht im Detail, wie die einzelnen Veranstaltungsarenen finanziert worden sind.
Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Danke, Herr Staatssekretär. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Rothe-Beinlich von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/ 2709.
Wie der Presse zu entnehmen war, plant Thüringens Wirtschaftsminister Matthias Machnig, in Erfurt und Jena mit Geldern aus der Gemeinschaftsaufgabe zur „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ zwei Standorte in der Form zu un
terstützen, dass dort künftig noch mehr über den Sport hinausgehende und ansprechende Veranstaltungen in angemessenem Ambiente stattfinden können. Für die Städte ergibt sich bei einer solchen investiven Förderung ein relativ geringer Eigenanteil. So heißt es im Bericht der Ostthüringer Zeitung vom 11. Mai 2011: „Jena muss maximal 4 Mio. € zu den 22,5 Mio. € beisteuern, Erfurt 4,8 Mio. € zum 27 Mio. € teuren Umbau.“ Laut Minister Machnig liegt es nun an den Städten, entsprechende Förderanträge zu stellen.
1. Wie steht die Landesregierung in Gänze zu den Aus- und Umbauplänen in Erfurt und Jena und unterstützt und sieht sie deren Notwendigkeit?
2. Welche Beschlüsse der Städte Erfurt und Jena sind bis wann konkret erforderlich, um den von Minister Machnig benannten Förderanträgen für den Ausbau der o.g. Infrastruktur zu genügen und dem angedachten Zeitplan zur Umsetzung Rechnung zu tragen?