Protokoll der Sitzung vom 19.05.2011

2. Welche Beschlüsse der Städte Erfurt und Jena sind bis wann konkret erforderlich, um den von Minister Machnig benannten Förderanträgen für den Ausbau der o.g. Infrastruktur zu genügen und dem angedachten Zeitplan zur Umsetzung Rechnung zu tragen?

3. Welche Regularien sind dabei von den Städten zu beachten, um der Zweckbindung der Mittel der Gemeinschaftsaufgabe zur „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ Rechnung zu tragen?

4. Gab oder gibt es angesichts der kontroversen Debatte rund um das Thema und der angespannten Haushaltslage des Freistaats und der räumlichen Nähe von Erfurt und Jena Überlegungen seitens der Landesregierung, ggf. nur eines der o.g. Projekte zu realisieren?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie, Herr Staatssekretär Staschewski.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, ich bin nicht das letzte Mal heute hier zu dem Thema. Ich beantworte die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Rothe-Beinlich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Um insbesondere im Marktsegment Kultur- und Städtetourismus wettbewerbsfähig zu bleiben, ist es für die Städte Erfurt und Jena von großer Bedeutung, moderne touristische Infrastrukturen und damit verbundene Angebote zu schaffen, insofern ist es auch innerhalb der Landesregierung unstrittig.

Zu Frage 2: Es steht ein Finanzierungsrahmen. Jetzt müssen in den Städten die Planungen vorangetrieben und entsprechende Anträge gestellt werden.

Zu Frage 3: Die Projekte müssen so aufgestellt sein, dass polyvalente Multifunktionsarenen entstehen. Erst wenn konkrete Anträge vorliegen, können wir prüfen und Grundlage für unsere Prüfungen sind die Bestimmungen des Koordinierungsrahmens.

Zu Frage 4: Es ist geprüft worden, ob ein Neubau einer Multifunktionsarena sinnvoll wäre. Das wurde ja auch öffentlich diskutiert. Da haben wir aber festgestellt, dass es erstens teurer ist, man muss ein Grundstück kaufen, man muss einen Neubau machen und wir haben zwei vorhandene Stadien, die ja auch noch Unterhaltungskosten mit sich bringen würden. Insofern ist ein Bau eines neuen Stadions sicherlich keine Alternative, die günstiger wäre.

Es gibt eine Nachfrage durch die Fragestellerin.

Ich habe eine Nachfrage, Herr Staatssekretär Staschewski: Das Ziel soll ja sein, dass die Städte tatsächlich jetzt auch in der richtigen Frist und möglichst schnell agieren und deswegen hatte ich konkret in Frage 2 gefragt, bis wann diese Anträge oder Beschlüsse tatsächlich vorliegen müssen. Zu dem Zeitrahmen hatten Sie keine Antwort gegeben. Könnten Sie mir diesen vielleicht noch nennen? Vielen Dank.

Es gibt eine gemeinsame Erklärung der Oberbürgermeister der beiden Städte und des Ministeriums und da wurde in dem vorletzten Punkt dieser Erklärung festgestellt, ich zitiere: „Mit der Umsetzung beider Projekte soll bei rechtzeitiger, umfassender Antragstellung so schnell wie möglich, eventuell noch in diesem Jahr, begonnen werden. Für den Abschluss der Arbeiten wird das Jahr 2013 angestrebt.“ Mehr kann ich dazu nicht sagen.

Es gibt eine weitere Nachfrage durch die Abgeordnete Schubert.

Meine Frage ist folgende: Können Sie uns nachreichen, ob in Deutschland ein entsprechender Umbau - also Umbau in Multifunktionsarenen, Umbau von Sportstätten - durch Förderung über GRW-Mittel erfolgt ist, um dann entsprechend sicher sein zu können, dass die Fördervoraussetzungen in diesem Fall auch gegeben sind? Da geht es auch um den

(Abg. Rothe-Beinlich)

Erfahrungsaustausch. Meine Frage: Können Sie das nachreichen?

Aber ich kann mal versprechen oder zumindest zusagen, dass wir anfangen zu recherchieren, das ist klar. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass es grundsätzlich so ist, dass wir uns an einen Förderrahmen zu halten haben und das ist auch geprüft worden sowohl in meinem Haus als auch bei der zuständigen Bank, also bei der TAB entsprechend. Hier ist man zu der Erkenntnis gekommen, dass es förderfähig ist.

Danke, Herr Staatssekretär. Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Meyer von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/2710 wird von der Abgeordneten Siegesmund vorgetragen.

Vielen Dank.

Bauliche Planungen für den Ausbau von Multifunktionsarenen in Erfurt und Jena

Die Bereiche der bisherigen Sportstadien in Erfurt und Jena sollen umgebaut werden, so dass unabhängig von sportlichen auch kulturelle Veranstaltungen wie z. B. Konzerte in multifunktional nutzbaren Flächen möglich sind.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Gebäudeteile der bisherigen Sportstadienbereiche können bzw. müssen und sollen konkret umgebaut bzw. neu gebaut werden, um den neuen inhaltlichen und baulichen Anforderungen zu genügen?

2. Wann wurde mit der Prüfung einer förderungsfähigen Konzeption für die inhaltliche und bauliche Neuausrichtung begonnen, wer war daran beteiligt und wie kann ein Zeitplan für Fördermittelanträge und Bauplanung aussehen?

3. Wie lange werden die Stadtverwaltungen Erfurt und Jena nach Auffassung der Landesregierung benötigen, um einen bescheidfähigen Förderantrag einreichen zu können?

4. Sind nach Fertigstellung der Multifunktionsarenen bauliche oder sonstige Einschränkungen für die bislang am selben Ort stattfindende sportliche Nutzung zu erwarten?

Für die Landesregierung antwortet überraschend das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie, Herr Staatssekretär Staschewski.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Meyer, vorgetragen von der Abgeordneten Siegesmund, für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Erlauben Sie mir eine kurze Vorbemerkung. Selbstverständlich kann ich aus Sicht und für die Landesregierung antworten, aber nicht sozusagen für Städte bzw. deren Parlamente, das ist klar.

Zu Frage 1: Die hierzu notwendigen Entscheidungen werden eben im Vorfeld der erforderlichen europaweiten Ausschreibung für das jeweilige Vorhaben entsprechend getroffen von den Parlamenten, von den Gremien in den Städten.

Zu Frage 2: Seit vielen Jahren wird ja nach Lösungen - wie wir alle wissen - gesucht, inwieweit die Sportstätten in Erfurt bzw. die Stadien in Erfurt und Jena renoviert und dem heutigen Standard entsprechend aufgeschlossen werden können. Innerhalb dieser Diskussionen, die wir seit vielen Jahren führen, kam irgendwann einmal die Idee - das kann ich jetzt auf den Tag auch nicht mehr verifizieren -, dass man eventuell diesen Weg einer Umgestaltung von Sportstätten hin zu Multifunktionsarenen geht. Prüfungen hierzu wurden in meinem Haus seit dem Frühjahr dieses Jahres intensiv angestellt. Hinsichtlich der Stellung der Fördermittelanträge und der damit im Zusammenhang stehenden Schritte aufseiten der beiden Städte laufen zurzeit die Gespräche zwischen den Beteiligten.

Zu Frage 3: Wie bereits zuvor ausgeführt, laufen jetzt gerade die Abstimmungen. Wichtig ist, dass dann entsprechend alle Unterlagen, sobald sie bei uns vorliegen, geprüft werden können, ob sie dem Rahmen der Fördermöglichkeiten entsprechen.

Zu Frage 4: Davon ist zum jetzigen Stand der Überlegungen nicht auszugehen.

Es gibt den Wunsch auf Nachfrage durch Abgeordnete Siegesmund.

Vielen Dank, eine Nachfrage: Gibt es Ihres Wissens nach bereits Baupläne oder wird an den Bauplänen bereits gearbeitet und orientiert man sich wenn daran bereits gearbeitet wird - an anderen

(Abg. Schubert)

Städten oder anderen Multifunktionsarenen innerhalb der Bundesrepublik?

Ich gehe davon aus, dass es Überlegungen in den Städten gibt. Ich denke auch, das wird unterschiedlich sein, was für sie wichtig ist. Aber ich kenne jetzt keine konkreten Baupläne von den Städten. Wir warten hierzu auf die Antragstellung der Städte.

Es gibt eine Nachfrage durch den Abgeordneten Blechschmidt.

Danke, Herr Präsident. Herr Staatssekretär, das Investitionsverfahren ist das eine, die Frage der Betreibung das andere. Inwieweit sind die Betreiberkonzepte oder zukünftige Betreiberkonzepte Bestandteil eines entsprechenden Genehmigungsverfahrens?

Es ist in dieser gemeinsamen Erklärung festgestellt, dass die Betreiber die Städte sein sollen.

Es gibt eine Nachfrage durch den Abgeordneten Kuschel, der wiederum seine Nachfrage an den Abgeordneten Blechschmidt weitergibt.

Danke, Herr Staatssekretär, das habe ich verstanden, dass die Städte dafür verantwortlich sind. Meine Frage war aber: Ist das Betreiberkonzept oder ein zu erwartendes Betreiberkonzept Bestandteil der Anmeldung oder der Bestätigung der entsprechenden Fördermittel?

Wir müssen insgesamt den Antrag entsprechend prüfen, ob er im Rahmen der Möglichkeiten förderfähig ist und da wird dies sicherlich auch eine Rolle spielen. Wir müssen insgesamt die Förderfähigkeit prüfen.

Danke, Herr Staatssekretär. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Untermann von der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/2715.

Danke schön, Herr Präsident. Meine Frage geht dahin:

Straßenbauprojekte in Thüringen

Am 23. November 2010 wurden die Haushalts- und Finanzierungsprogrammbesprechungen mit dem Freistaat Thüringen geführt. Resultierend daraus wurde bekannt, dass die Finanzierung der laufenden Bedarfsplanprojekte in nicht unerheblichem Maße auf Erhaltungsmittel zurückgreifen muss, so dass die derzeitige Finanzplanung in den Jahren 2011 und 2012 keine neuen Bedarfsplanprojekte ermöglicht. Laut Thüringer Medienberichten sieht die Landesregierung ebenfalls zeitliche Probleme beim Baubeginn von Bundesstraßen durch fehlende Finanzierungsmittel.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welcher Höhe sind Mittel für die Realisierung der Thüringer Straßenbauprojekte im vordringlichen und im weiteren Bedarf für die Jahre 2011 bis 2014 eingeplant?

2. Mit welchen Bundesstraßenprojekten des vordringlichen und des weiteren Bedarfs kann in den Jahren 2011 bis 2014 in Thüringen begonnen werden?