Protokoll der Sitzung vom 06.07.2011

Informationen der Landesregierung zufolge ist der Anteil der Vorranggebiete für Windenergie im Regionalplan Mittelthüringen von 0,2 Prozent auf 0,4 Prozent erhöht worden. Aus der Mitteilung geht jedoch nicht hervor, aufgrund welcher Annahmen diese Berechnung zustande kommt. Zudem ist nicht die ausgewiesene Fläche entscheidend, sondern das Energieerzeugungspotenzial, das durch

(Abg. Adams)

Höhenbegrenzungen und Standortwahl maßgeblich beeinflusst wird.

Ich frage:

1. Welche Vorranggebiete und Vorbehaltsgebiete mit welcher Fläche wurden in Mittelthüringen neu aufgenommen und welche herausgenommen?

2. Wie hoch sind die derzeit ausgewiesenen Vorranggebiete in Hektar und in Prozent für Windenergie pro Planungsregion?

3. Wie viele Standorte mit Höhenbeschränkungen für Windkraftanlagen gibt es in Hektar und Prozent in den Thüringer Regionalplänen?

4. Wie viele Zielabweichungsverfahren und Teilfortschreibungsverfahren von Regionalplänen gab es in den letzten zehn Jahren in Thüringen und wie oft wurden diese genehmigt?

Für die Landesregierung antwortet der Minister für Bau, Landesentwicklung und Verkehr, Herr Carius.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Schubert beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Von den insgesamt 23 Vorrang- und Vorbehaltsgebieten im Regionalen Raumordnungsplan von 1999 sind folgende Gebiete nicht mehr Bestandteil des am 22. Juni 2011 genehmigten Regionalplans Mittelthüringen: Vorranggebiete Nummer 6 „Kleinbrembach, südwestlich“ 69 Hektar, Nummer 8 „Wormstedt, westlich“ 21 Hektar, die Vorbehaltsgebiete Nummer 1 „Goldbach, südwestlich“ 70 Hektar, Nummer 2 „Metebach, östlich“ 106 Hektar, Nummer 3 „Trügleben, nördlich“ 11 Hektar, Nummer 5 „Ottenhausen, südwestlich“ 116 Hektar, Nummer 6 „Hottelstedt, nordwestlich“ 52 Hektar, Nummer 7 „Frienstedt, südlich“ 128 Hektar, Nummer 12 „Stadtilm, nördlich“ 33 Hektar, Nummer 13 „Großhettstedt, nordwestlich“ 55 Hektar. Neu aufgenommen in den Regionalplan Mittelthüringen als Vorranggebiete Windenergie wurden die Standorte B 2 Schwabhausen mit ca. 17 Hektar sowie B 12 Teutleben mit ca. 32 Hektar.

Zu Frage 2 - Planungsregionen Nordthüringen: Im gültigen Regionalen Raumordnungsplan Nordthüringen sind ca. 1.552 Hektar Fläche als Vorranggebiet für die Nutzung der Windenergie ausgewiesen. Das entspricht etwa 0,42 Prozent der Gesamtfläche. Im Entwurf des künftigen Regionalplans sind etwa 2.048 Hektar als Vorranggebiet Windenergie

ausgewiesen, das entspricht etwa 0,56 Prozent der Gesamtfläche.

Planungsregion Mittelthüringen: Im Regionalen Raumordnungsplan Mittelthüringen aus dem Jahr 1999 waren ca. 710 Hektar Fläche als Vorranggebiete zur Nutzung der Windeenergie ausgewiesen, das entsprach etwa 0,19 Prozent der Gesamtfläche. Im zwischenzeitlich genehmigten Regionalplan Mittelthüringen sind ca. 1.589 Hektar Fläche als Vorranggebiet Windenergie ausgewiesen, das entspricht etwa 0,42 Prozent der Gesamtfläche.

Planungsregion Südwestthüringen: Für Südwestthüringen liegen derzeit keine Zahlen vor, da der Teil Windenergie des zur Genehmigung vorgelegten Regionalplans vom 1. Dezember 2009 von der Genehmigung ausgenommen wurde und die Regionale Planungsgemeinschaft Südwestthüringen noch keinen neuen Entwurf für den Teil Windenergie beschlossen hat. Im Regionalen Raumordnungsplan aus dem Jahr 1999 waren ca. 409 Hektar Fläche als Vorranggebiet für die Nutzung von Windenergie ausgewiesen, das entsprach ungefähr 0,1 Prozent der Gesamtfläche.

Planungsregion Ostthüringen: Im Entwurf des Regionalplans Ostthüringen vom 10. Juni 2011 sind ca. 835 Hektar als Vorranggebiet für die Nutzung der Windenergie ausgewiesen, dies entspricht etwa 0,18 Prozent der Gesamtfläche. Im Regionalen Raumordnungsplan Ostthüringen aus dem Jahr 1999 waren etwa 544 Hektar enthalten, das entsprach ungefähr 0,12 Prozent der Gesamtfläche. Der Teil Windenergie wurde jedoch mit Urteil des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 19. März 2008 inzident für unwirksam erklärt.

Zu Frage 3: Im Entwurf des künftigen Regionalplans Nordthüringen bestehen für vier Vorranggebiete Höhenbeschränkungen, dies entspricht etwa 518 Hektar und einem Anteil von 0,14 Prozent an der Gesamtfläche. Im Regionalplan Mittelthüringen bestehen für fünf Vorranggebiete Höhenbeschränkungen, dies entspricht etwa 224 Hektar und einem Anteil von 0,06 Prozent an der Gesamtfläche. Im aktuellen Regionalplanentwurf Ostthüringen bestehen für zwei Vorranggebiete Höhenbeschränkungen, das entspricht etwa 45 Hektar und einem Anteil von 0,01 Prozent an der Gesamtfläche. Zu der Planungsregion Südwestthüringen verweise ich auf die Antwort zu Frage 2.

Zu Frage 4: In den letzten zehn Jahren gab es keine Teilfortschreibungen, die sich mit dem Thema Windenergie befasst haben. Ein Zielabweichungsverfahren wurde durchgeführt. Dies betraf den Regionalen Raumordnungsplan Mittelthüringen, hier das Vorranggebiet Nummer 4 „Roldisleben, westlich“, das positiv beschieden wurde. Dadurch wurde eine Abweichung von der Beschränkung auf maxi

(Abg. Schubert)

mal sieben Anlagen durch Zulassung von drei weiteren Anlagen möglich.

Danke, Herr Minister. Es gibt eine Nachfrage durch die Fragestellerin.

Eine Frage, um Ihre Antworten nachvollziehen zu können. Sie haben unter 1 ausgeführt, dass 12 oder 23, das weiß ich nicht mehr, auf jeden Fall eine große Zahl von Gebieten nicht mehr enthalten sind und nur zwei dazugekommen sind. Wie kommen Sie dann trotzdem dahin, dass der Flächenanteil für Windvorranggebiete auf 0,42 Prozent angewachsen ist? Das widerspricht Ihrer Antwort auf die Frage 1.

Nein. Der Widerspruch ist leicht erklärbar, weil ich Ihnen aufgezählt habe, welche Vorbehaltsgebiete nicht mehr ausgewiesen wurden. Das waren neun Vorbehaltsgebiete, die nicht mehr ausgewiesen sind. Ich habe in der Antwort dann auf die Vorranggebiete hingewiesen. Da haben wir bei den Vorranggebieten, die nicht mehr dabei sind, zwei und wir haben neue Vorranggebiete, so dass die Antwort auf die Frage richtig ist. Aber wir haben die Unterscheidung zwischen Vorbehalts- und Vorranggebieten gemacht.

Danke, Herr Minister. Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Augsten von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/3001.

Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf ertragsschwachen Acker- und Grünlandflächen

Der Bundesrat hat am 17. Juni 2011 eine Stellungnahme zum „Energiewendepaket“ der Bundesregierung abgegeben. Er spricht sich unter anderem für die Wiedereinführung der Förderung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf „ertragsschwachen Acker- und Grünlandflächen“ aus. Die abschließende Beratung im Bundesrat steht noch aus.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie beurteilt die Landesregierung angesichts des nach wie vor beträchtlichen Flächenverbrauchs vor allem an landwirtschaftlicher Nutzfläche in Thüringen den Vorschlag des Bundesrates?

2. Wie begründet die Landesregierung ihre Auffassung?

3. Wie wird sich die Thüringer Landesregierung im Bundesrat positionieren?

4. Welche Schritte unternimmt die Landesregierung, um in anderen Bundesländern für ihre Position zu werben?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz, Herr Staatssekretär Richwien.

Danke schön, Herr Präsident. Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Augsten beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Ihrer 1. Frage: Der Vorschlag des Bundesrats vom 17.06.2011 wird von der Landesregierung abgelehnt.

Zu Ihrer 2. Frage: Die Umsetzung dieses Vorschlags würde die bereits vorhandene problematische Situation der Flächenverluste für die landwirtschaftliche Produktion verstärken. Außerdem könnte der Vorschlag auch zu einer Flächenkonkurrenz zwischen Landwirtschaft und Solarwirtschaft beitragen und Auswirkungen auf den Pachtmarkt haben.

Zu Ihrer 3. Frage: Im gegenwärtigen Bundesratsverfahren steht ein solcher Vorschlag nicht zur Debatte. Sollte der Vorschlag per Plenarantrag wieder aufgegriffen werden, würde ihn die Landesregierung ablehnen.

Zu Ihrer 4. Frage: Es gibt direkte Kontakte auf Arbeitsebene zwischen den jeweiligen Fachreferaten der Bundesländer und insbesondere in den zuständigen Fachausschüssen des Bundesrats sowie auf Regierungsebene in den Fachministerkonferenzen und bei den interministeriellen Vorbesprechungen zum Bundesratsplenum. Anlässlich dieser Zusammenkünfte erfolgte auch zu dieser Thematik ein Meinungsaustausch.

Ich sehe keinen Nachfragebedarf. Danke, Herr Minister. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Jung von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/3002.

Thüringer Landesseniorenbeirat

Laut Satzung des Landesseniorenbeirats muss dieser zweimal im Jahr tagen. Im Jahr 2011 hat bislang keine Tagung stattgefunden.

(Minister Carius)

Ich frage die Landesregierung:

1. Warum hat der Landesseniorenbeirat bisher nicht getagt?

2. Wann werden die beiden für dieses Jahr vorgesehenen Sitzungen stattfinden?

3. Mit welchen Themenschwerpunkten wird sich der Landesseniorenbeirat in seiner ersten Sitzung im Jahr 2011 beschäftigen?

4. Wird die Landesregierung das angekündigte Seniorenmitwirkungsgesetz dem Landesseniorenbeirat zur Diskussion zuleiten?

Danke, Frau Abgeordnete. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit, Herr Staatssekretär Dr. Schubert.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Jung wie folgt:

Zu Frage 1: Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung des Landesseniorenbeirats tritt der Beirat mindestens zweimal jährlich zusammen. Eine zeitliche Vorgabe, wann der Beirat einzuberufen ist, enthält die Geschäftsordnung nicht.

Zu Frage 2: Die Sitzungen sind nach der Sommerpause und im IV. Jahresquartal vorgesehen. Damit sind es dann die zwei.

Zu Frage 3: Thematische Schwerpunkte der Sitzung werden unter anderem das Seniorenmitwirkungsgesetz und das Thüringer Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz (Heimgesetz) sein - Sie wissen, was ich meine.