Meine Damen und Herren, Sie sehen also an dieser kurzen Bestandsanalyse, dass nahezu alle gesellschaftlichen Felder und alle gesellschaftlichen Akteure betroffen sind. Auch die Arbeitswelt wird sich somit wohl oder übel den Herausforderungen stellen und verändern müssen. Dies gilt für private Unternehmen genauso wie für die öffentliche Verwaltung.
Schon heute ist der Bedarf an betrieblicher Gesundheitsförderung in der öffentlichen Verwaltung massiv. Man kann sehen, dass es große Unterschiede beim Krankenstand zwischen den einzelnen Branchen gibt. Dabei schneidet der öffentliche Bereich bisher am schlechtesten ab. Das IGES-Institut hat in einer Studie die Krankenstände von 2,6 Mio. Krankenkassenmitgliedern für das Jahr 2010 ausgewertet. Dabei belegt der öffentliche Dienst mit einem Wert von 4 Prozent und 133 Erkrankungsfällen je 100 Versicherte den mit Abstand höchsten Krankheitsstand. Mit durchschnittlich 10,9 Fehltagen belegt der öffentliche Dienst auch bei der ausgefallenen Arbeitszeit den Spitzenplatz. Wenn wir uns dann ansehen, dass laut dem Gesundheitsreport 2011 der IKK Classik Muskel- und Skeletterkrankungen mit 24,8 Prozent die häufigste Ursache für Krankheit darstellen, also bei entsprechendem Verhalten vermeidbar wären, zeigt sich die Bedeutung eines größeren Augenmerks auf die Gesundheitsförderung innerhalb der Verwaltung.
Hier müssen wir alle gemeinsam unsere Verantwortung wahrnehmen und tätig werden. Positiv hervorheben möchte ich im Übrigen die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Erfurt. Diese arbeitet eng mit den Krankenkassen zusammen und nutzt dabei clevererweise die Expertise derjenigen, die am stärksten an der Gesunderhaltung ihrer Versicherten interessiert sind, nämlich der Krankenkassen. Diese kommen z.B. unentgeltlich ins Unternehmen oder in die Institution und sorgen mit Arbeitsplatzbegehungen, Mitarbeiterbefragungen und Gefährdungsanalysen bzw. Zirkelgesprächen und Workshops für eine schnelle Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Arbeitsorganisation.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, aber das ist natürlich nur die eine Seite der Medaille. Die Gesunderhaltung der Arbeitnehmer allein wird die zukünftigen Herausforderungen innerhalb unserer Landesverwaltung nicht allein bewältigen können. Ich bin überzeugt, dass wir auch an den bisher starren Renteneintrittsregelungen und starren Arbeitszeitmodellen ansetzen sollten. Es ist mir unerklärlich, weshalb ein Beamter oder ein Angestellter, der fit genug und bereit ist, seine Arbeitskraft über das vorgesehene Renteneintrittsalter hinaus dem Land zur Verfügung zu stellen, dies nicht dürfen sollte. Wir hindern doch gerade die hoch motivierten und erfahrenen Kollegen daran, sich weiter nach ihren Möglichkeiten aktiv ins Arbeitsleben einzubringen. Ich glaube, dass wir uns diese Respektlosigkeit gegenüber den älteren Arbeitnehmern nicht länger werden leisten können. Was wir in der freien Wirtschaft einfordern, sollten wir in unserem Verantwortungsbereich zuallererst umsetzen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist mir auch unerklärlich, warum wir nicht auch auf alternative und flexible Arbeitszeitmodelle zurückgreifen sollten. Weshalb muss ein Erwerbstätiger, der das Rentenalter erreicht hat, aber weiterhin aktiv sein möchte, die volle Wochenarbeitszeit ableisten? Wäre es nicht vielleicht sogar von Vorteil, wenn wir Arbeitszeitmodelle aus privaten Unternehmen als Beispiel heranziehen und deren positiven Erfahrungen uns zunutze machen würden?
Unternehmen, die Mitarbeiter halten wollen, zeigen sich kulant bei der Gestaltung der Gesamtarbeitszeit. Viele ältere Arbeitnehmer wollen sich nicht mehr der vollen Belastung aussetzen, können sich aber ein Verbleiben im Unternehmen vorstellen. Hier sollten wir deutlich individuellere Arbeitsmodelle einrichten.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, Sie sehen, dass das Thema der Stärkung der älteren Arbeitnehmer weitreichend und herausfordernd ist. Ich würde mich sehr freuen, dies mit Ihnen und den
verantwortlichen Vertretern der Regierung im Ausschuss beraten zu können. Daher beantrage ich die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit, den Innenausschuss sowie den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Technologie. Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, Sie haben es gehört, mein Sprecher hat mir gesagt, ich soll hier sagen, unser Ausschuss heißt Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit. Wir haben natürlich andere Probleme zu lösen. Trotzdem danke ich Ihnen für Ihren Demographiebericht, den Bericht der Krankenkassen und trotzdem heißt Ihr Antrag „Stärkung der Arbeitsfähigkeit älterer Arbeitnehmer in der Thüringer Landesverwaltung“. Nichtsdestotrotz habe ich erstaunt Ihren Antrag zur Kenntnis genommen, suggeriert er doch zum einen, dass die Landesregierung im Rahmen ihres Personalentwicklungsplans oder -konzepts die Erhaltung der Arbeitsfähigkeit älterer Arbeitnehmer unzureichend berücksichtigt, und zum anderen, dass auf die demographische Entwicklung und den fortschreitenden Strukturwandel in unserer Gesellschaft zumindest unzureichend reagiert wird. Nun können wir in der Tat von Ihnen nicht erwarten, dass Sie den Koalitionsvertrag von CDU und SPD ständig mit sich tragen, ich darf aber meinerseits darauf verweisen, dass gerade diesem Thema mit den Vertragsteilziffern 810 bis 823 eine besondere Aufmerksamkeit der Koalitionsparteien beigemessen wurde.
Um die Voraussetzungen zu schaffen, dass im Jahr 2020 die Anzahl der Landesbediensteten der demographischen Entwicklung der Bevölkerung unseres Landes angepasst werden kann, wurde eine klare Zielvorgabe vereinbart. Es ist unbestritten, meine Damen und Herren, dass sich der Anteil der erwerbstätigen Bevölkerung bei Schrumpfung und gleichzeitiger Verlängerung des Lebensalters ausgehend von 70 Prozent im Jahr 2002 auf 52 Prozent im Jahr 2050 verringern wird. Kein Zweifel, die öffentlichen Arbeitgeber müssen Antworten finden, um mit diesen längst bekannten Tatsachen umzugehen. Ich bin mir ganz sicher, meine Herren von der FDP, dass er - ohne dem Innenminister vorzugreifen - hier einiges zu bieten hat, nämlich wie die Bediensteten der Landesverwaltung - ich sage es jetzt mal mit meinen Worten - gesundheitlich auf Trab gehalten werden. Vielleicht könnten Sie sich
das ja auch mal so ein bisschen für Ihre eigenen Betriebe - ich denke, bei Ihnen sitzt auch der eine oder andere Unternehmer - zu Gemüte ziehen, was uns der Innenminister nachher hier sagen wird, und das auf den eigenen Betrieb umwandeln.
Ebenfalls gehe ich davon aus, dass sich die Geschäftsleitungen der im Landesbesitz befindlichen Unternehmen diesen Herausforderungen stellen und dabei auch auf die Erfahrungen der privaten Wirtschaft zurückgreifen. Die Einsicht, dass Erfahrung und Qualität von älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein unverzichtbarer Wirtschaftsfaktor geworden ist, hat sich zwischenzeitlich ebenso verfestigt wie die Notwendigkeit angesichts der nahenden Verrentung ganzer Altersgruppen bis 2020. Dem Wissenstransfer zwischen den älteren und jüngeren Mitarbeitern muss hier alle Aufmerksamkeit geschenkt und sichergestellt werden.
Ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden langfristig in unserer Gesellschaft unverzichtbar sein, auch wenn ich Ihnen sage, dass die aktuelle Diskussion um die Rente mit 69 dabei wenig hilfreich ist.
Sie sehen aus meinen Anmerkungen, dass ich Ihr Ansinnen durchaus nachvollziehen kann, aber die Rhetorik Ihres Antrags stört mich ein wenig: „Stärkung der Arbeitsfähigkeit älterer Mitarbeiter“.
Meine Damen und Herren, es lag schon immer im gemeinsamen Interesse von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die Erwerbsfähigkeit gut aufrechtzuerhalten. Es wäre schlimm, wenn wir erst jetzt nach der Erkenntnis, dass wir ältere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Arbeitsplatz halten wollen, die Notwendigkeit entdecken würden, dass die Arbeitsplätze auch entsprechend ausgestattet sein müssen. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass es in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit zu gesteuerten und staatlich geförderten Ausgrenzungen älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gekommen ist. So habe ich es jedenfalls empfunden. Gerade deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, müssen wir den demographischen Wandel jetzt als Chance begreifen und die unterschiedlichen Arbeitswelten für die Potenziale und Erfahrungen unserer älteren Arbeitnehmer nutzbar machen.
Bedenklich hat mich hier ein wenig die Aussage am Mittwoch gemacht, und zwar in einem Tagesordnungspunkt, der mit Steuern zu tun hatte. Da sagte ein Kollege von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN über Herrn Kirchhof, der mittlerweile, Gott sei Dank, 68 Jahre alt ist, dessen Bericht im „Spiegel“ erschienen ist zu der Steuerreform - das kann man dann sicher auch im Protokoll nachlesen -, dass alles das, was er geschrieben hat und gesagt hat, schon längst erschienen ist, aber die 68 Jahre, na ja, man muss da so ein bisschen ein Nachsehen
haben. Ich habe unverzüglich den „Spiegel“ gelesen, habe ihn auch mit und habe entdeckt, dass am Sonntag eine Doppelseite über den 68 Jahre alten Prof. Kirchhof in der „Welt am Sonntag“ erschienen ist, wo man großen Lobes über ihn war. Ich sage es immer vor dem Hintergrund der 68 Jahre. Ich möchte keine Debatte über Herrn Kirchhof und Steuern hier vom Zaun brechen. Der Mann ist topfit und wer gestern Abend noch Nachrichten sehen konnte, hat das auch erlebt in einem Interview, ich weiß nicht, ZDF oder ARD oder in irgendwelchen anderen Sendern. Also wir müssen auch selbst darauf achten, wie wir mit älteren Arbeitnehmern umgehen.
Hier hat es den Prof. Kirchhof getroffen. Ich baue jetzt mal eine Brücke zu Herrn Meyer und sage, ich glaube, er hat es schon selbst bereut, dass er hier so über den Professor aus Heidelberg gesprochen hat, der seine Verdienste hat und die auch weiter haben wird.
Nicht ausgrenzen, sondern nutzen von Qualität und Erfahrung ist ein Erfolg versprechender Weg zur Bewältigung des demographischen Wandels. Aber er muss für Betroffene realistisch bleiben und einen wohlverdienten Ruhestand ermöglichen. Der vorliegende Antrag der FDP spiegelt aber etwas anderes wider. Sie fordern ganz konkret, dass das Personalkonzept der Landesregierung speziell auf die älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abgestimmt wird. Mit Ihrem Antrag suggerieren Sie, dass es in Thüringen einen vorhandenen und noch wachsenden Personalbedarf gibt.
Ich habe gesagt, Sie suggerieren es. Das ist aber nicht der Fall, ganz im Gegenteil. CDU und SPD haben im Koalitionsvertrag im Oktober 2009 zur Kenntnis genommen, ich bitte darum zitieren zu dürfen, „dass bis 2019 eine Vielzahl Bediensteter im öffentlichen Dienst aus Altersgründen den Landesdienst verlässt“, und haben beschlossen, dass auf dieser Basis ein Personalabbau stattfinden muss. Mittlerweile sind die Zahlen konkret bekanntgegeben worden. Damit ist die Linie im Bereich der Landesverwaltung glasklar formuliert. Wir befinden uns auch in den kommenden Jahren noch im Bereich des Stellenabbaus, und zwar im gesamten Feld der Verwaltung. Keine Frage, meine Damen und Herren, auch die Verwaltung muss und wird sich mit ihren Personalkonzepten zunehmend dem Wettbewerb um die besten Köpfe stellen müssen. Ihr Antrag geht aber an diesem Ziel vorbei und wird deshalb von der CDU-Fraktion abgelehnt. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke, Frau Abgeordnete. Das Wort hat jetzt Abgeordnete Siegesmund von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, grundsätzlich ist der Antrag der FDP interessant, auf jeden Fall auch besprechungswert, aus zwei Gründen. Ich will zwei Gründe nennen, warum wir es sinnvoll finden, uns damit zu beschäftigen.
Der erste Punkt: Wir reden über den Wirtschaftsstandort Thüringen. Dazu gehört eine effiziente und effektive Verwaltung. Da gehören kompetente und gesunde Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den öffentlichen Dienst. Das passiert nicht von allein. Dazu müssen wir unseren Teil beitragen. An dieser Stelle unter dem Punkt „Wirtschaftsstandort Thüringen“, ja, wir konkurrieren seit über 20 Jahren mit deutlich finanziell bessergestellten anderen Bundesländern. Da lohnt es sich schon, darüber zu reden, wie wir es denn schaffen, gute und qualifizierte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen hier in Thüringen für uns zu gewinnen. Wenn nicht über die besseren Arbeitsbedingungen, worüber dann? Denn, wie gesagt, über das Lohngefälle sind wir nicht diejenigen, die an erster Stelle stehen. Wenn wir darüber reden, dass wir angesichts des Fachkräftemangels daran interessiert sind, innerhalb des politischen Raums bessere Rahmenbedingungen zu setzen, dann gern unter der Überschrift „Was können wir für ältere Arbeitnehmerinnen“ - so viel Zeit muss schon sein - „und Arbeitnehmer in der Thüringer Landesverwaltung tun?“
Da komme ich zum zweiten Punkt, warum es sich lohnt darüber zu sprechen. Es geht auch um die individuelle Arbeitsfähigkeit. Wir wissen, dass heute 65 Jahre alte Männer eine um drei Jahre höhere Lebenserwartung haben, als es noch 1990 der Fall war. Auf der anderen Seite sinkt aber die Anzahl von Renteneinzahlern.
Nur kurz die Statistik: 1970 unterstützten vier Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Rentnerin und einen Rentner, heute sind es drei. Wir wissen, wie es im Jahr 2050 prognostiziert wird. Da sind es noch weniger als zwei. Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Schieflage zwingt uns auch immer wieder darüber zu sprechen, wie wir ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unterstützen können, denn - und das ist Fakt - wir werden länger arbeiten müssen. Das wird nicht in allen Berufen gehen, das ist gar keine Frage. Aber genau das darf uns nicht daran hindern, ein höheres Renteneintrittsalter zu fordern, darüber auch ehrlich zu debattieren, und es muss uns auf der anderen Seite
gleichzeitig fordern, darüber zu diskutieren, wie wir das Renteneintrittsalter, wenn wir es bei 67 festlegen wollen, überhaupt für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erreichbar machen können. Denn es reicht nicht nur zu sagen, wir erhöhen das Renteneintrittsalter, ohne uns darüber zu verständigen, wie es überhaupt erreichbar ist, übrigens wohl wissend, dass das tatsächliche Renteneintrittsalter in der Bundesrepublik heute bei 62 Jahren liegt und nicht bei 65, wie ursprünglich festgelegt. Ich will Ihnen auch kurz sagen, warum es spannend ist, genau darüber zu sprechen. Wenn Sie die statistischen Daten des Robert-Koch-Instituts heranziehen, die ganz neu herausgekommen sind, da geht es um die gesundheitliche Belastung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Bundesrepublik, da heißt es, Zeitdruck belastet viele Beschäftigte. Jede siebte Frau und jeder fünfte Mann arbeiten unter Bedingungen, die sie als Gefahr für ihre Gesundheit empfinden. Da können wir nicht einerseits hergehen und sagen, wir wollen, dass länger gearbeitet wird, und andererseits uns aber nicht damit auseinandersetzen, was das jeweils individuell für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer heißt. Das ist dann auch meine Kritik an dem vorliegenden Antrag, es gibt mindestens zwei Gründe, die mich sehr skeptisch darauf blicken lassen. Der erste Grund ist, wenn ich mich recht erinnere, hat die FDP noch gestern, vielleicht war es auch vorgestern, für die Rente mit 60 für Beamtinnen und Beamte gekämpft. Das ist noch gar nicht so lange her und da frage ich mich schon, warum wir auf einmal unterscheiden beim Renteneintrittsalter seitens der FDP in der Privatwirtschaft und auf der anderen Seite, wenn es um Landesinstitutionen geht. Offenbar traut die FDP den Landesbehörden also nicht zu, dass sie sich um ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kümmert und die Privatwirtschaft darf handeln nach dem Motto: Was gut ist für den Arbeitgeber, das wird gemacht. Das passt für mich nicht zusammen, vielleicht kann Herr Koppe das nachher einmal zusammenführen, warum der Unterschied.
Dann kommt der zweite Grund. Wenn man konstatiert, wir wollen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer länger arbeiten, und wir wollen dafür Bedingungen schaffen, weil z.B. jeder dritte Befragte aus der Studie, die ich vorhin kurz erwähnte, sagt, er arbeitet häufig bei Lärm, Hitze oder Kälte, 27 Prozent der Erwerbstätigen müssen oft schwere Lasten heben und tragen und fühlen ein gesundheitliches Risiko, wenn man also sagt, wir wollen, dass sie länger arbeiten, dann muss man auch Bedingungen schaffen. Dann frage ich mich schon, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, warum dann im Bundestag das Präventionsgesetz abgelehnt wird
seits auf bestimmte Regelungen im Land konzentrieren möchte und, wenn es denn Vorlagen auf Bundesebene gibt, die hier nicht mal angesprochen werden. Vielleicht können Sie das ja mal zusammenführen, ob Sie sich dann im Land wohlwollend von Ihren Bundesvorgaben abheben wollen. Ich sehe, dazu gibt es gerade schon eine lebhafte Debatte im Plenum. Das würde mich schon interessieren, wie Sie das zusammenbekommen können und an dieser Stelle ein lobendes Wort über unseren Wirtschaftsminister, der gesagt hat, der Boom auf dem Arbeitsmarkt geht mindestens an zwei Gruppen völlig vorbei, älteren Arbeitslosen und Behinderten. Über das Landesarbeitsmarktprogramm versucht man dann Hebel zu setzen. Auch hierzu keine Antwort innerhalb des Antrags.
Also Sie sehen, es gibt Licht und Schatten bei diesem Antrag. Einer Überweisung stimmen wir zu, aber zwei Worte zum Präventionsgesetz seitens des Antragstellers sind doch mehr als angemessen.
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieser Antrag der FDP verleitet ja geradezu, selbst mal zu recherchieren. Im Jahr 2010 gab es 7 Mio. Arbeitnehmer in Deutschland über 50 Jahre. Das belegt eine Studie des Instituts Arbeit und Qualifikation der Universität DuisburgEssen. Der Anteil älterer Arbeitnehmer an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten stieg damit von weniger als 20 Prozent noch im Jahr 2000, also vor 11 Jahren, auf mehr als 26 Prozent. Allerdings, schreibt dieses Institut, gibt es je nach Branche große Unterschiede. Überdurchschnittlich viele Ältere arbeiteten - aufgemerkt - in der öffentlichen Verwaltung, nämlich vier von zehn Mitarbeitern dort sind über 50 Jahre alt. Im Bergbau, in der Energieversorgung, der Abwasserwirtschaft und im Wohnungswesen zählt rund jeder dritte Arbeitnehmer zur Gruppe der älteren, wobei es in diesen Branchen einen hohen Anteil von Beschäftigten in Altersteilzeit gibt, die faktisch nicht mehr im Betrieb tätig sind. Zu den jungen Branchen dagegen zählen das Gastgewerbe sowie die Informationsund Kommunikationswirtschaft. Dort arbeiten deutlich weniger Ältere als in anderen Bereichen. Auch im Baugewerbe liegt der Anteil der Arbeitnehmer über 50 Jahren mit 23 Prozent klar unter dem Durchschnitt. Man sieht, es gibt flächendeckend und bundesweit tatsächlich hier eine gewisse Problematik. Man sieht aber auch, liebe Kollegen von der FDP, Sie haben falsche Schlüsse gezogen, um diesen Antrag zu stellen, denn Sie schreiben: Um dem
Fachkräftemangel in der Landesverwaltung und den angeschlossenen Unternehmen entgegentreten zu können, müssen Potenziale gehoben werden, die bisher nicht oder viel zu selten auf dem Arbeitsmarkt vertreten sind. Jetzt frage ich Sie, Herr Koppe, wenn 40 Prozent der Bediensteten in der Verwaltung arbeiten, dann weiß ich nicht, wie Sie dann noch von ungehobenen Potenzialen reden wollen? Sollen es 60 werden?