Protokoll der Sitzung vom 08.07.2011

Meine Damen und Herren, solide Bildungsfinanzierung durch Bund und Land, das ist aber für mich noch nicht das Ende der Fahnenstange. Ich sage es auch ganz klar, das bestehende Kooperationsverbot hilft uns nicht weiter. Wir brauchen eine neue Zusammenarbeit und mehr Gemeinsamkeit in der Bildungspolitik auf den unterschiedlichen Ebenen. Derzeit werden ja unterschiedliche Varianten diskutiert, da gibt es zum Beispiel die staatsrechtlichen Überlegungen von Prof. Wieland, die er im Zuge der Friedrich-Ebert-Studie vorgelegt hat. Es gibt die Ausarbeitung des Kollegen Prof. Oelkers, die er für die Bosch-Studie ausgeführt hat; im Übrigen auch er schon über 65, ich will das nur anmerken, das ist heute auch schon mal Thema gewesen. Sie sehen, es gibt hier unterschiedliche Positionen, die zusammengeführt werden. Da sind im Moment, wenn ich das richtig sehe, folgende Wege denkbar. Erstens: Die Einführung einer Gemeinschaftsaufgabe Bildung käme in Betracht. Dazu wäre eine Ergänzung des Grundgesetzes, zum Beispiel Artikel 91 b, notwendig. Eine Formulierung wie „Bund und Länder können aufgrund von Vereinbarungen zur Förderung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens zusammenwirken“, würde eine entscheidende Voraussetzung dafür liefern. Eine verfassungsmäßige Festschreibung würde beiden Seiten mehr Handlungsfähigkeit, mehr Handlungsspielräume eröffnen.

Zweitens: Vorstellbar ist auch die Erweiterung der Gemeinschaftsaufgabe Bildungsberichterstattung. Angesichts der bisherigen Vereinbarung zur Feststellung der Leistungsfähigkeit im Bildungswesen im internationalen Rahmen würde ein begrenzter Eingriff in die Verfassung ausreichen, um verbesserte Möglichkeiten für Bund und Länder zu schaffen. Ich sagte Änderung Artikel 91 b des Grundgesetzes.

Drittens wäre aber auch die Straffung des Artikels 104 des Grundgesetzes denkbar mit der Formulierung: „Der Bund kann den Ländern Finanzhilfen für besonders bedeutsame Investitionen der Länder und der Gemeinden sowie für Bildungsausgaben gewähren.“ Damit wäre klar, dass der Bund im hö

(Abg. Hitzing)

heren Maße Finanzhilfen an die Länder für Bildungsaufgaben bereitstellen kann.

Sie sehen, es liegen nunmehr genug Vorschläge vor. Jetzt ist der Bund gefordert. Frau Schavan muss endlich ein Gesetz auf den Weg bringen. Ich zitiere, Frau Präsidentin: „Die Zusammenarbeit von Bund und Ländern darf nicht länger blockiert werden“, so die Ankündigung der Bundesministerin vom 14. Mai dieses Jahres in der Süddeutschen Zeitung. Weiter meint sie: „Fesseln, die das verhindern, müssen wir abstreifen.“ Gut gesagt, jetzt sind allerdings Taten gefragt. Der Bund ist am Zug. Lasst Taten sprechen, der Worte sind genug gewechselt, könnte man hier in Thüringen sagen.

Meine Damen und Herren, die Thüringer Landesregierung hat sich ehrgeizige Bildungsziele gesteckt. Wir können es schaffen, zu Spitzenländern wie Finnland und Korea bei weltweiten Bildungsvergleichen aufzuschließen. Aber ein Problem bleibt noch: Thüringen ist kein Inselstaat. Gerade in Zeiten hoher Mobilität brauchen wir genug Passfähigkeit, kein Bundesland kann das für sich allein regeln. Auch die Kultusministerkonferenz hilft uns dabei nicht immer weiter. Die KMK ist ein klassisches Koordinations- und Innovationsgremium, aber an bestimmten Punkten reicht die klassische Koordination zwischen den Ländern eben nicht mehr aus. Lassen Sie mich zwei Beispiele nennen, wo wir mehr brauchen als den kleinsten gemeinsamen Nenner, nämlich erstens die gemeinsamen Bildungsstandards und zweitens die Lehrerausbildung.

Zu den Bildungsstandards: Bildungsstandards sind die Grundlage für die Vergleichbarkeit im Bildungswesen. Sie verbessern die Mobilität von Schülern und Eltern. Sie sind notwendig, um nationale und internationale Leistungsvergleiche begründet durchführen zu können, vorausgesetzt sie werden in allen Ländern auch tatsächlich und konsequent umgesetzt. Neben den bereits gültigen Bildungsstandards für Grundschulen und einige Fächer, nämlich Deutsch, Mathe, erste Fremdsprache und Naturwissenschaften, in der Sekundarstufe I ist die Erarbeitung einheitlicher Standards für die Abiturprüfung in der Abschlussphase. Ich glaube, das ist eine gute Mitteilung. Bisher basieren die Bildungsstandards auf Vereinbarungen der KMK. Durch die Beteiligung des Bundes wäre es möglich, die Bildungsstandards gleichzeitig auch zu gesetzlichen Standards zu erheben. Damit wäre eine Verbindlichkeit in allen Bundesländern gegeben.

Der zweite Punkt - die Lehrerausbildung: Jedes Bundesland hat sein eigenes Bildungssystem und sein eigenes Lehrerausbildungssystem. Das erschwert oder behindert die Mobilität von Lehramtsabsolventen und das ist ungünstig. Die Unterschiedlichkeit der Lehrerausbildung, vor allem im Hinblick auf die Ausbildungsinhalte und -abschlüs

se, ist ein überzeugendes Beispiel für die Notwendigkeit einheitlicher, gemeinsamer Regelungen. Hier müssen Bund und Länder deutlich besser als bisher kooperieren.

Diese beiden Beispiele verdeutlichen, wenn Deutschland Bildungsrepublik werden will, dann müssen Bund und Länder wieder stärker zusammenarbeiten und gemeinsam Verantwortung tragen.

Meine Damen und Herren, ich sage nochmals, es geht nicht um die Entmachtung der Länder. Es geht um eine gemeinsame Anstrengung für gute Bildung. Das ist aus meiner Sicht der springende Punkt und die wesentliche Herausforderung. Es geht darum, über eine sinnvolle Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern in Bildungsfragen zu sprechen, vernünftige, zielführende, das heißt, praktikable Lösungen zu finden. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär Prof. Merten. Ich habe eine Rednerliste vor mir liegen und das Wort hat als erste Rednerin Frau Astrid Rothe-Beinlich für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Antrag liegt nun schon einige Zeit auf den Tischen oder in diversen Mappen. Wir wissen, er wurde schon vertagt und er behandelt aus meiner Sicht ein Problem, was sich wohl kaum hier im Thüringer Landtag, im Plenum, lösen lässt, nämlich ein

(Beifall SPD)

solches, was wir tagtäglich auch in der Arbeit im Ausschuss erleben, dass mit CDU und SPD sich zwei Partner zusammengetan haben, die nicht unbedingt immer die gleichen Meinungen vertreten.

(Beifall SPD)

Ein Beispiel dafür ist das Kooperationsverbot in der Bildung. Ein weiteres Beispiel ist die Schulordnung und insofern können wir uns jetzt hier austauschen darüber, wie wir das immer wieder erleben, dass es unterschiedliche Meinungen gibt. Ich sage aber auch, ich halte das für relativ normal, weil eine Koalition, ohne das jetzt beschönigen zu wollen, nun mal nicht unbedingt eine Liebesheirat, sondern vielmehr ein Zweckbündnis darstellt. Ob die Gemeinsamkeiten dann so überwiegen in der Bildungspolitik, das müssen die zwei Partner immer wieder selbst darstellen. Mich hätte vielmehr interessiert, Herr Staatssekretär, nicht das, was Sie hier schon mehrfach ausgeführt haben und was wir uns auch

(Staatssekretär Prof. Dr. Merten)

schon anhören konnten, als wir die letzten Male über den Sinn oder Unsinn des Kooperationsverbots in der Bildung diskutiert haben, und die vielen Ankündigungen, sondern ob sich schon etwas aus dem Beschluss ergeben hat, den dieser Landtag mit großer Mehrheit am 24. Februar verabschiedet hat und der unter der Überschrift stand oder steht „Für eine intensive Zusammenarbeit von Bund und Ländern in der Bildungs- und Wissenschaftspolitik“. Dieser Antrag, der damals als Alternativantrag von den beiden regierungstragenden Fraktionen in großer Einigkeit eingebracht wurde, hat sich immerhin dazu hinreißen lassen, dass unter Punkt 2 steht, dass die Landesregierung gebeten wird zu prüfen, ich zitiere: „auf welchen Feldern der Bildungs- und Wissenschaftspolitik die Zusammenarbeit mit dem Bund intensiviert werden kann“. Herr Staatssekretär Merten, wir haben jetzt einige blumige Ausführungen Ihrerseits gehört, auch wie die Situation insgesamt als solche ist und welche Schwierigkeiten es so gibt, aber ob die Landesregierung jetzt tatsächlich aktiv geworden ist in dieser Hinsicht, das konnte ich Ihren Ausführungen nicht entnehmen und das wäre vielleicht ein erster Schritt auf dem Weg dahin, zu sehen, dass Sie auch tätig werden, dass Sie schauen, wo Sie vielleicht den kleinsten gemeinsamen Nenner auch in dieser Frage in der Koalition finden. Was unsere Position zum Kooperationsverbot ist, das wissen Sie. Wir haben dazu bereits im September letzten Jahres einen Antrag eingebracht unter der Überschrift „Gemeinsame Bildungsverantwortung für gute Schulen und Hochschulen, für eine Abschaffung des Kooperationsverbotes zwischen Bund und Bundesländern“ und hätten uns da eine Bundesratsinitiative aus Thüringen gewünscht. Der sind Sie nicht gefolgt. Ich weiß aber bis heute auch immer noch nicht, in welcher Form oder wie Sie in dieser Frage tätig werden wollen, und das hätte aus meiner Sicht in den Bericht der Landesregierung gehört. Vielleicht kommt das ja noch. Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke, Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich. Es hat jetzt das Wort der Abgeordnete Peter Metz für die SPD-Fraktion.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin, wenn man dem FDP-Antrag folgt und wenn man den liest, dann wirkt das ein bisschen so, als ob der bildungspolitische Untergang des Abendlandes oder die Isolation und diplomatische Isolation Thüringens jetzt plötzlich vollzogen würde. Das mögen die Liberalen so sehen, aber ich bin Frau Rothe-Beinlich sehr dankbar, dass sie klargestellt hat, dass es vielmehr normal ist, dass zwei

Koalitionspartner unterschiedliche Auffassungen haben. Das kann auch gar nicht anders sein, weil es sich schließlich um jeweils autonome Parteien mit unterschiedlicher Geschichte und unterschiedlichen Vorstellungen handelt. Wir sind keine Autonomenpartei, sondern wir sind autonome Parteien.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das schwarz-gelbe Kabinett von Merkel, da wird ja der Dissens von allen Beteiligten auch im lustvoll gelebten Dauerzustand sozusagen vollzogen. Insofern ist das sicherlich auch Ihnen bekannt, dass man unterschiedliche Positionierungen haben kann, und ich finde auch, das Ganze ist systematisch kein Drama und schädigt auch nicht die Thüringer Interessen. Denn die maximale Folgewirkung, die fehlender Konsens in der Landesregierung zu Artikel 104 b Grundgesetz auf Bundesebene haben kann, ist die Enthaltung im Bundesrat beispielsweise bei einer solchen Variante. Auch das haben wir bereits mehrfach erlebt in einigen Ländern.

Lassen Sie mich trotzdem kurz etwas zum Kooperationsverbot selbst sagen, denn die Thüringer SPD und die Landtagsfraktion haben seit Jahren eine klare Haltung zu den Ergebnissen der Föderalismusreform im Bildungs- und Hochschulbereich. Diese Haltung haben wir bereits während der Beratung der Bund-Länder-Kommission zu dem Reformvorhaben wiederholt öffentlich gemacht. Ich erinnere hier z.B. an einen Antrag von 2006. Er hat sich im Bildungs- und Hochschulbereich für folgende Korrekturen am Reformpaket ausgesprochen: die Streichung des geplanten Kooperationsverbotes, die Beibehaltung der gemeinsamen Bildungsplanung, die Bildungsstandards, Entwicklung und Durchsetzung von einheitlichen Bildungsstandards, Erhalt der Bund-Länder-Kommission für die Bildungsplanung und Forschungsförderung in ihrer bisherigen Struktur, Wahrung eines einheitlichen Rechtsrahmens bei der Besoldung und Versorgung von Beamten und, und, und.

Seinerzeit war unser Antrag leider auch nicht mehrheitsfähig. Um der Wahrheit die Ehre zu geben, er ließ sich auch innerhalb unserer Partei - der Minister hat das in der letzten Diskussion dargestellt überhaupt nicht durchsetzen. Ich denke, das haben einige Parteien, die hier auch im Plenum vertreten sind, durchaus gemein. Nun jedoch, nachdem die Bundesländer seit einigen Jahren in den Genuss der zweifelhaften bildungs- und hochschulpolitischen Segnungen gekommen sind, mehren sich die kritischen Stimmen zu genau jenen Punkten, die wir damals aus Thüringer Sicht dringend verbesserungsfähig benannt haben. Die Debatte, neudeutsch formuliert, switcht auch an der einen oder anderen Stelle.

Die Erkenntnis, dass die Unübersichtlichkeit der bundespolitischen Bildungs- und Hochschullandschaft durch die Föderalismusreform eher zu- als

(Abg. Rothe-Beinlich)

abgenommen hat, ist inzwischen fast schon Allgemeingut geworden und man muss auch - Herr Merten hat fachliche Studien zitiert, die wiederhole ich jetzt nicht noch einmal - die Bürgerinnen und Bürger an der Stelle ernst nehmen, wenn wir eine Roland-Berger-Studie vom April einmal erwähnen, bei der 83 Prozent der Bundesbürger den etablierten Bildungsföderalismus als Nachteil für die Schulentwicklung sehen. Aufgabe der Politik müssen zwei Dinge sein, nämlich zum einen natürlich sich zu einigen. Aber in diesem Einigungsprozess zwischen den zwei Partnern widerspiegeln sich auch, denke ich, zwei Ängste. Wir haben auf der einen Seite einen Partner, der klarmacht, wir wollen mehr Kooperation in der Bildungspolitik und in der Wissenschafts- und Hochschulpolitik. Bei denen gibt es dann eher die Angst des Zentralismus. Dann gibt es die Angst, ob bei dem anderen Partner der Bund, wenn er sich zu stark beteiligt, in viele Fragen, die originär landespolitische sind, reinregiert. Ich finde, beide Positionen sollte man im Übrigen auch ernst nehmen in diesem Diskussionsprozess und diese Positionen auch miteinander abwägen.

Leider besteht dieser Konsens aber nicht im Hinblick auf die generelle Fragwürdigkeit des Kooperationsverbots, zumindest noch nicht wie ich das einschätze. Aber die Politik hat sich in den letzten Jahren immer mehr der Lebenswirklichkeit öffnen müssen. Sie wird es mit Sicherheit auch beim Bildungsföderalismus tun. Vielen Dank.

(Beifall SPD)

Vielen herzlichen Dank, Herr Abgeordneter. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Emde für die CDUFraktion.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will ein deutliches Ja dazu sagen, dass man darüber reden muss, dass ein Kooperationsverbot das ist ein sehr hartes Wort, das so eigentlich nirgends geschrieben steht - gelockert wird, und man muss darüber reden und man muss intensiv ausloten, auch in Berlin, wo denn überhaupt der Wille und die Möglichkeit zu einer Lockerung besteht, denn am Ende muss das Grundgesetz mit Zweidrittelmehrheit geändert werden. Da muss man einmal fachlich ausloten, was ist denn wirklich sinnvoll an Änderungen im Grundgesetz, und zum anderen ausloten, was geht politisch. Nicht für umsonst hat es vorher jahrzehntelang gedauert, bis man das Grundgesetz an der Stelle geändert hatte, und dann gehen solche Prozesse nicht einfach von heute auf morgen umzukehren. Insofern gehe ich einmal davon aus, dass unsere Landesregierung auch in Berlin tätig ist und dort die Gespräche geführt werden von den Vertretern Thüringens. Es geht al

so darum auszuloten, was ist sinnvoll, wo kann man ändern, und daran muss immer das Interesse geknüpft sein, was hilft denn insbesondere den Hochschulen, wenn sie weiter nach vorn kommen wollen. Es wurde von Staatssekretär Merten eindeutig gesagt, wir sind uns einig darin, dass ein richtiger Weg darin besteht, den Ländern mehr Mehrwertsteueranteile zukommen zu lassen, damit sie die vereinbarten Ziele zu einer besseren Bildungsausfinanzierung, nicht nur für die Hochschulen, sondern für den kompletten Bildungsbereich erreichen. Das ist ein Weg, den wir in jedem Falle unterstützen. Es gibt eine Differenz in der Frage, soll man dem Bund auch zubilligen, dass er mit Programmen in die Bildungsarbeit, Bildungspolitik der Länder hineinregiert. Dort vertrete ich die Auffassung, dass solche Prämien des Bundes für eine Art Primuspolitik in der Bildungslandschaft nicht richtig sind, aber generell mehr Geld des Bundes oder mehr Mehrwertsteueranteile, damit wir Bildung gut finanzieren können, das ist absolut richtig. Ich denke, man muss das ganze Thema auch nicht völlig überspitzen, denn am Ende muss es doch darum gehen, dass wir nicht ein starkes Kompetenzgerangel haben zwischen den einzelnen Zuständigkeitsträgern, sondern dass es um eine Kooperationskultur gehen muss. Ich möchte es gern ausweiten, weil ich denke, es geht nicht nur um die Kooperationskultur zwischen dem Bund und den Ländern, sondern es geht eben auch um die Fragen, wie sind dort die Kommunen z.B. oder auch die Wirtschaft in eine Kooperationskultur eingebunden, und ich beziehe das jetzt durchaus auch auf Kompetenz- und Finanzierungsnetzwerke.

Ich will ein Wort sagen zu der Frage, wie hat es sich denn entwickelt in Thüringen. Also wir haben heute festgestellt - und das wurde von fast allen Fraktionen auch so geteilt -, dass sich die Schulen und Hochschulen in Thüringen hervorragend entwickelt haben. Der Staatssekretär hat ausgeführt, was man vorhat für die nächsten Jahre. Auch dort wird eine gute Perspektive beschrieben. Also kann man doch sagen, die Frage, ob nun Kooperationsverbot und wie die Verfassung aussieht, ist gar nicht so das Entscheidende. Deswegen muss ich sagen, was im FDP-Antrag ausgeführt wird, dass es hier um ein existenzielles Interesse Thüringens geht, das ist doch ein bisschen über das Ziel hinaus geschossen und da wählen Sie einfach zu starke Worte, denn es geht nicht wirklich um unsere Existenz. Weil das so ist, ist auch insgesamt dieser Antrag eigentlich überflüssig wie ein Kropf und damit will ich meinen Beitrag in dieser Debatte auch schon beenden.

(Beifall CDU)

(Abg. Metz)

Vielen herzlichen Dank, Herr Abgeordneter Emde. Das Wort hat jetzt Abgeordnete Franka Hitzing für die FDP-Fraktion.

Sehr verehrte Frau Präsidentin, verehrte Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen, natürlich sind die SPD und die CDU autonome Parteien und trotzdem kann man doch davon ausgehen,

(Unruhe CDU)

wenn ein stellvertretender Ministerpräsident am 27.01.2011 in seiner Rede vor dem Deutschen Bundestag darüber spricht, dass die Länder eine stärkere finanzielle Ausgestaltung brauchen in Bezug auf ihre Bildungsmaßnahmen und bildungsinvestiven Maßnahmen, dann spricht er da als stellvertretender Ministerpräsident und vertritt damit das Land Thüringen.

(Beifall FDP)

Die Landesregierung ist also an dieser Stelle beim Kooperationsverbot in sich zerstritten. Mir wurde gerade deutlich in einem der letzten Redebeiträge, dass das kein Problem ist; ich sage, das ist doch ein Problem, denn es ist unserer Meinung nach wichtig, dass die Landesregierung auch im Sinne der Thüringer Bürgerinnen und Bürger mit einer Stimme spricht, dass auch diese sich darauf einstellen können, was will das Land eigentlich und was will die Landesregierung. Besonders in Bezug auf die Bildungspolitik erscheint mir das sehr wichtig zu sein. Ich denke auch, dass - wenn solche Uneinigkeit zumindest nach außen deutlich wird möglicherweise das Bundesland Thüringen in der Debatte zwischen Bund und Ländern gar nicht so gehört wird, weil der Eindruck erscheinen könnte, die wissen erst einmal überhaupt nicht, was sie wollen, und sollen erst einmal ihre Hausaufgaben vor Ort machen.

Zum Kooperationsverbot selbst: Wir haben es schon zweimal gehört, der Artikel 104 Grundgesetz verhindert ganz einfach die Möglichkeit, dass der Bund bestimmte Dinge im Bildungsbereich in den Ländern mitfinanziert. Das ist also seit Jahren in der Evaluation und wird nicht unbedingt nur positiv gesehen. Ich denke, es wird eher negativ als positiv gesehen, weil es schon ziemlich viele Maßnahmen gab, die auch bewiesen haben, dass eine Kooperation zwischen Bund und Ländern tatsächlich die Bildung und die Ziele des Bildungswesens voranbringt, ohne den Föderalismus aufzuhebeln. In der Bildung müssen Bund, Länder und Kommunen zielgerichtet zusammenwirken dürfen, davon bin ich überzeugt, und es muss eine Bildungspartnerschaft geben können. Innovations- und Zukunftsfähigkeit unseres Landes wird durch Bildung garantiert.

Warum soll sich der Bund daran nicht beteiligen dürfen? Das kann ich so nicht nachvollziehen.

(Beifall FDP)

Angesichts des Fachkräftemangels, über den wir uns in diesem Hohen Haus wohl auch alle einig sind, der zukünftig auf uns zurollt, dürfen gerade im Bereich der Bildung keine Hemmnisse mehr im Weg stehen und das Bildungssystem an irgendeiner Stelle erschweren.

(Beifall FDP)

Verstehen Sie mich bitte nicht falsch, es ist nicht so, dass ich eine Freundin des Zentralismus bin, nein, das ist tatsächlich nicht so. Der Bildungsföderalismus ist ein hohes Gut, trotzdem muss man die Probleme, wo sie sind, auch anerkennen und sagen, es muss an bestimmten Stellen einfach möglich sein, den Bund mit ins Boot zu holen. Das heißt nicht, dass die Autonomität der Bundesländer in irgendeiner Form verletzt wäre. Die inhaltliche Hoheit soll immer bei den Bundesländern bleiben. Thüringen kann ich nicht vergleichen mit Berlin und nicht mit Bremen und die regionalen Besonderheiten sollen und müssen auch gewahrt werden. Deshalb sprechen wir uns natürlich für das föderalistische Bildungssystem aus, aber ohne das Kooperationsverbot. Das ist der Punkt.