Protokoll der Sitzung vom 15.09.2011

Danke, Herr Minister. Sie haben gerade …

Sie wollen die andere Karte.

Die bekomme ich bestimmt. Danke, für den Hinweis.

Sie haben gerade die finanzielle Situation dargestellt hinsichtlich der Durchfinanzierung der schon geplanten Umgehungsstraße. Gibt es denn in Ihrem Haus eine Prioritätenliste, wann die vorhandenen Mittel in den nächsten Jahren bis 2015 zum Einsatz gebracht werden? Ich denke da zum Beispiel speziell an die halbfertige Umgehungsstraße Sömmerda. Wann wäre denn im Rahmen einer Prioritätenliste damit zu rechnen, dass solche Bauvorhaben endgültig fertiggestellt werden?

Also Prioritätenlisten führen wir nicht, sondern der Bund finanziert im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans diese Maßnahmen. Das heißt, der Gesetzgeber, der Bundestag muss die in den Bundesverkehrswegeplan aufnehmen und dann können durchfinanzierte Maßnahmen auch von uns in Angriff genommen werden. Wir stimmen uns lediglich mit dem Bund darüber ab. Aber eine Abstimmung ergibt vor den laufenden Haushaltszahlen momentan keinen Sinn, weil die Prioritätensetzung bei null nicht viel Ergebnisse zeigt, wie Sie sich vorstellen können.

(Zwischenruf Abg. Hauboldt, DIE LINKE: Sie ist aufgenommen?)

Aufgenommen ist sie im Bundesverkehrswegeplan. Ja, aber die Ausfinanzierung wird im Bundeshaushalt geregelt. Erst wenn die Ausfinanzierung da ist, können wir die Maßnahme letztlich bauen. Das heißt, die Prioritätensetzung findet im Bundeshaushalt statt und nicht bei uns.

(Zwischenruf Abg. Hauboldt, DIE LINKE: Sie wirken darauf hin?)

Alle mündlichen Nachfragen sind gestellt. Danke, Herr Minister.

Ich rufe auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Leukefeld von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/3167. Sie wird vorgetragen von der Abgeordneten Renner.

Danke, Herr Präsident.

Absenkung des Fördersatzes in der Richtlinie Einstellungszuschuss

Laut einer Veröffentlichung auf der Homepage der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbH (GFAW) vom 8. August 2011 informiert die GFAW in der Rubrik „Wichtige Hinweise“ darüber, dass bei Anträgen mit einem Posteingang ab dem 10. August 2011 die in der Richtlinie ausgewiesenen maximal möglichen Förderbeträge im Rahmen des Ermessens moderat abgesenkt werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Worin liegen die Gründe dafür, dass sich die GFAW zu dieser „Kürzungsmaßnahme“ veranlasst sieht?

2. Wie definiert die Landesregierung einen Förderbetrag, welcher „im Rahmen des Ermessens moderat abgesenkt“ wird?

3. Durch wen wird unter Zugrundelegung welcher Kriterien das Ermessen ausgeübt und wodurch wird gesichert, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz bei der Vergabe öffentlicher Zuwendungsmittel gewahrt wird?

4. Beabsichtigt die Landesregierung, die Richtlinie über die Gewährung von Einstellungszuschüssen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds vom 26. Februar 2009 und darüber hinaus weitere ESFRichtlinien im Punkt „Art, Umfang, Höhe der Zuwendung“ zu ändern und wenn ja, welche und wie?

(Minister Carius)

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie, Herr Staatssekretär Staschewski.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Leukefeld, vorgetragen von der Abgeordneten Renner, für die Thüringer Landesregierung wie folgt.

Da die Fragen 1 bis 3 nicht losgelöst voneinander gesehen werden können, werde ich sie, mit Ihrem Einverständnis, zusammen beantworten: Gegenüber dem Vorjahr ist in der GFAW ein deutlich erhöhter Antragseingang bei Einstellungszuschüssen zu verzeichnen. Am 31.07.2011 lagen bereits 1.451 Anträge vor, zum selben Zeitpunkt des Vorjahres waren es 994 Anträge. Wir haben also dieses Jahr ein Drittel schon zu diesem Zeitpunkt mehr. Wie bei allen Richtlinien der Arbeitsmarktförderung handelt es sich um Subventionsleistungen, um freiwillige Subventionsleistungen, die unter Haushaltsvorbehalt stehen. Dieser Vorbehalt ist in jeder einzelnen Richtlinie geregelt und aus demselben Grund ist der Fördersatz bei den Einstellungszuschüssen als Höchstbetrag ausgewiesen. Der Zuschuss beträgt also bis zu 50 Prozent des Bruttolohns einschließlich des Arbeitgeberanteils an der Sozialversicherung, bei behinderten Arbeitnehmern beträgt er bis zu 75 Prozent. Das sind die nach EU-Recht maximal möglichen Beträge. Die im Operationellen Programm des ESF für Einstellungszuschüsse vorgesehenen Fördermittel sind begrenzt. Um bei wachsendem Antragseingang und somit gleichem Mittelvolumen auch weiterhin eine möglichst große Zahl an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu erreichen, macht eine gezielte Absenkung des Fördersatzes Sinn. Weil behinderte Arbeitnehmer am Arbeitsmarkt im besonderen Maße benachteiligt sind, wurde bei dieser Zielgruppe auf eine Absenkung unter fachlichen Gesichtspunkten verzichtet.

Richtlinien steuern das Ermessen der Bewilligungsbehörde und die Richtlinie für Einstellungszuschüsse ermöglicht ausdrücklich eine Absenkung der Förderhöchstsätze. Die Kriterien, die aktuell zu einer Absenkung geführt haben, habe ich genannt.

Alle - das ist wichtig - vor dem 10. August 2011 bei der GFAW bereits vorliegenden Anträge wurden bzw. werden mit dem Höchstfördersatz von 50 Prozent bewilligt. Nur die bezogen auf das Datum der Veröffentlichung zukünftig eingehenden Anträge ab dem 10. August unterliegen einer Reduzierung der Beihilfeintensität auf 35 Prozent des Arbeitgeberbruttolohnes. Damit wird auch dem Grundsatz der Gleichbehandlung der Antragsteller Rechnung getragen.

Zu Frage 4: Die fachliche Diskussion zu notwendigen Richtlinienanpassungen, die sich aus veränderten Bedingungen am Arbeitsmarkt und nicht zuletzt aus dem demographischen Wandel ergeben, ist noch nicht abgeschlossen. Wir führen die Abstimmungen hierzu mit den Arbeitsmarktakteuren in konstruktiver und partnerschaftlicher Weise. Davon konnte ich mich übrigens erst vor Kurzem bei einer Veranstaltung in Bad Frankenhaus überzeugen. Da bin ich von Arbeitsmarktakteuren angesprochen worden, dass dies entsprechend vor Ort sehr wohlwollend aufgenommen wird, und wir berücksichtigen dabei die Ergebnisse aus der Halbzeitevaluierung des Europäischen Sozialfonds. Wir wollen bei der Überarbeitung der Richtlinien eine größere Verwaltungsvereinfachung erreichen.

Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Danke, Herr Staatssekretär. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hitzing von der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/3174, vorgetragen vom Abgeordneten Barth.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Informationen über die neue Schulordnung durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Durch die Landesregierung wurde angekündigt, dass der Text der zum 1. August 2011 in Kraft getretenen neuen Schulordnung unmittelbar nach der Herstellung des Benehmens im Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur am 30. Juni 2011 an alle Thüringer Lehrerinnen und Lehrer mit einem Anschreiben versendet wird. Zudem seien die zu erwartenden Änderungen den Thüringer Lehrerinnen und Lehrern bereits vor der Zusendung des Textes bekannt gewesen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie begründet sich die Auffassung der Landesregierung, dass bereits vor der Veröffentlichung der ab dem 1. August 2011 in Kraft getretenen neuen Schulordnung die zu erwartenden Änderungen im Wesentlichen bekannt gewesen seien?

2. Hat die Landesregierung die neue Thüringer Schulordnung an alle Lehrerinnen und Lehrer im Freistaat Thüringen unmittelbar nach Herstellung des Benehmens im Ausschuss mit einem Anschreiben versendet und wie begründet sie dieses Vorgehen?

3. Wurden bei allen vor dem 1. August 2011 in Kraft getretenen Änderungen der Thüringer Schulordnung ebenfalls alle Lehrerinnen und Lehrer über die neuen Regelungen mit einem Anschreiben informiert und wie begründet sich die bisherige Praxis?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Herr Staatssekretär Prof. Merten.

Ja, vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Hitzing, vorgetragen durch den Abgeordneten Barth, wie folgt.

Zu Frage 1: Für den hohen Bekanntheitsgrad der geplanten Änderungen spricht die breit geführte öffentliche Diskussion. Als Beispiel sei die offene, auch online durchgeführte Anhörung erwähnt, die zu etwa 450 schriftlichen Rückäußerungen geführt hat, die dann ja auch in die weiteren Beratungen eingeflossen sind. Auch die Lehrerkonferenz am 12. April 2011, zu der Vertreter jeder Schule eingeladen waren, spricht für einen hohen Bekanntheitsgrad. Vertreter von Lehrerverbänden, Gewerkschaften sowie Schüler- und Elternvertretungen waren in die gesamte Debatte ebenfalls permanent eingebunden und übermittelten die Ergebnisse in ihre Gremien. Darüber hinaus informierten die Thüringer Medien im gesamten Prozess umfänglich die Öffentlichkeit. Ich glaube, das kann man auch noch einmal relativ leicht rekonstruieren.

Zu Frage 2: Ja, unmittelbar nach der Herstellung des Benehmens mit dem Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur wurden alle Schulen auf elektronischem Postweg über den Stand der Schulordnung vorab informiert. Diese E-Mail enthielt

1. ein Anschreiben an alle Lehrerinnen und Lehrer,

2. eine Entwurfsfassung der neuen Schulordnung mit gekennzeichneten Änderungsstellen sowie

3. eine Kurzfassung der wesentlichen Änderungen.

Dies erfolgte in Vorbereitung und zur Vorbereitung des neuen Schuljahres.

Zu Frage 3: Abhängig von Umfang und Bedeutung von Schulordnungsänderungen wurden die Thüringer Schulen in der Vergangenheit auf unterschiedliche Weise informiert.

Es gibt eine Nachfrage durch den Abgeordneten Barth.

Gerne.

Ja, vielen Dank, Herr Präsident. Herr Staatssekretär, Sie haben in Ihrer Antwort, insbesondere auf die Frage 1 ausgeführt, dass die Debatte sehr öffentlich abgelaufen ist, was ja zweifellos auch richtig ist. Jetzt ist es aber ein Unterschied üblicherweise zwischen der Debatte und dem Ergebnis. Zu berichten war über das Ergebnis, nicht über die Debatte. Die Debatte soll ja dazu beitragen, den Entwurf im Zweifelsfall noch zu ändern. Insofern ist es entscheidend für die Lehrerinnen und Lehrer und auch die Eltern und alle Beteiligten, nicht nur den Debattenverlauf zu kennen, sondern dann auch zu wissen, was zwischen der Beendigung der Debatte und dem Zeitpunkt der Verabschiedung in Ihrem Haus denn auch tatsächlich entschieden wird. Das ist doch die entscheidende Frage. Würden Sie mir zustimmen, das ist die Frage, dass nicht der Verlauf der Debatte entscheidend ist für die Information, sondern das Ergebnis dann für die Umsetzung und die Information sollte darüber erfolgen.

Ich würde Ihnen beipflichten, wenn Sie sagen, beides sei wichtig, die aktive Beteiligung an der Debatte und die Übermittlung der Ergebnisse. Zur Übermittlung der Ergebnisse habe ich ja mitgeteilt, dass wir das zum frühestmöglichen Zeitpunkt tatsächlich auch schon per E-Mail direkt rausgeschickt haben. Damit die Informationen auch zielgenau erreicht werden konnten, hatten wir die Änderungen in der Schulordnung auch spezifisch hervorgehoben. Das kann man ja auch sehen. Wir hatten zum Dritten eine Kurzfassung der Änderungen auch noch einmal mit zusammengestellt, so dass die Informationen frühzeitigst, also sofort nach Benehmensherstellung im Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur, nach außen diffundiert wurden. Darüber hinaus haben wir die Daten sofort auch auf die Internetseite unseres Hauses eingestellt. Das ist dann, glaube ich, das Ergebnis.

Herr Abgeordneter Barth, aber Sie müssen sich dann noch einmal verständigen. Ich habe noch den Wunsch auf eine Nachfrage durch den Abgeordneten Koppe und nur noch eine Nachfrage ist möglich. Wer? Danke, also gibt es dann noch eine Nachfrage durch den Abgeordneten Koppe.

Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Prof. Merten, Sie haben die Aussage getroffen, dass die Lehrerinnen und Lehrer rechtzeitig vor Inkrafttreten informiert worden sind, weil es - Sie begründen das jetzt - eine ganz öffentliche Diskussion gegeben hat. Sie sagten gerade mit einer Mail. Das zum einen wäre schon mal ein Thema, also nicht an Lehrerinnen

und Lehrer, sondern an die Schulstandorte, wenn man es mal ganz konkret macht. Aber meine Frage geht auch noch in eine andere Richtung, und zwar: Wie begründen Sie Ihre Auffassung, dass die betroffenen Lehrerinnen und Lehrer gewusst haben, was auf sie zukommt, wenn der erste Entwurf zurückgenommen worden ist und bis zum Einvernehmen im Ausschuss kein neuer Entwurf vorgelegt worden ist?

Ich muss hier an einer Stelle korrigieren. Ich hatte darauf hingewiesen, dass wir mit der E-Mail an die Schulen das als Anschreiben an die Lehrerinnen und Lehrer formuliert haben. Wir haben natürlich die Lehrerinnen und Lehrer angeschrieben. Ich habe nicht jeden einzelnen Lehrer mit Namen persönlich und mit einem Brief angeschrieben, das ist völlig richtig, das ist bei 20.000 Lehrerinnen und Lehrern, die wir im System haben, auch kein opportunes Vorgehen. Aber den üblichen Dienstweg haben wir als den normalen Weg gewählt und das ist auch das probate Vorgehen. Das haben wir tatsächlich an die Lehrerinnen und Lehrer geschrieben.

Das andere ist, dass wir natürlich keine Zwischenfassung vorgelegt haben, sondern wir haben das vorgelegt, was wir als Entwurf hatten, daraufhin haben wir die Anhörung durchgeführt. Diese Ergebnisse sind eingearbeitet worden in die Ordnung. Das ist dem Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur zur Benehmensherstellung vorgelegt worden und genau diese Ergebnisse sind den Lehrerinnen und Lehrern dann sofort über den Dienstweg, auf dem opportunen Weg, auch tatsächlich präsentiert worden.