Protokoll der Sitzung vom 16.09.2011

(Zwischenruf Abg. Dr. Augsten, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nein, nein.)

das steht doch in Ihrem Antrag - von den eigenen Flächen, und da sollten Sie unterscheiden. Bestimmen Sie bitte nicht über das Eigentum anderer, sondern nur über das eigene Eigentum. Danke.

Danke, Frau Abgeordnete Mühlbauer. Es hat jetzt das Wort der Herr Minister Reinholz.

(Abg. Kummer)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will es versuchen kurz zu machen in Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit. Vielleicht wollen wir ja den einen oder anderen Tagesordnungspunkt auch noch abarbeiten.

Herr Augsten, ich habe einfach an zwei Punkten Unverständnis. Zum Ersten finde ich in dem Antrag keinen neuen Ansatz im Vergleich zu dem Beschluss, den wir bereits am 17. Juni 2010 gefasst haben, außer - dem zweiten Unverständnis, was ich habe - dass Sie hier wiederholt eine Forderung aufmachen, deren Umsetzung einfach im Moment rechtlich in Thüringen nicht möglich ist. Wir haben keine rechtswirksamen Instrumentarien zur Verfügung, um die gentechnikfreie Bewirtschaftung auf nicht landeseigenen Flächen zu erzwingen, das geht einfach nicht. Und Ihre Diskussion, die jetzt hier mehrfach sowohl mit Frau Mühlbauer als auch mit Herrn Kummer geführt wurde zum Nachbarn, das hinkt für meine Begriffe auch. Da hat Frau Mühlbauer nicht ganz Unrecht, wenn Sie sagen okay, liebe landeseigene Gesellschaft, verpachte beim nächsten Mal nur an Müller, Meier, Schulze, wenn er sich verpflichtet, auf seinen übrigen Flächen keine Gentechnik anzubauen. Das ist ja schon in Ordnung, aber was machen wir denn mit dem Nachbarn von Müller, Meier, Schulze, der unmittelbar an sein Gelände angrenzt.

(Zwischenruf Abg. Dr. Augsten, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das machen wir beim nächsten Mal.)

Das machen wir beim nächsten Mal. Dann machen wir dann die 8 Kilometer. Also ich sage einmal, da sind ein paar Sachen dabei, die sind sehr, sehr weit hergeholt.

Ich will nur sagen, dass wir die Thüringer Landgesellschaft bereits 2010 angewiesen haben, in die Pachtverträge aufzunehmen, dass auf den landeseigenen Flächen keine gentechnisch veränderten Pflanzen angebaut werden dürfen. Wir haben auch mit dem Erlass vom 30. Juli 2010 die nachgeordneten Behörden - also die Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft, die Lehr- und Versuchsanstalt für Gartenbau, die Landwirtschaftsämter , das Thüringer Lehr-, Prüf- und Versuchsgut in Buttelstädt ebenfalls angewiesen, sicherzustellen, dass bei der landwirtschaftlichen Nutzung landeseigener Flächen keine gentechnischen Pflanzen zum Einsatz kommen.

Wie gesagt, ich sehe außer dem, was rechtlich nicht möglich ist, nichts, was über den Beschluss vom 17. Juni 2010 hinausgeht. So leid es mir tut, ich kann auch nur empfehlen, den Antrag abzulehnen. Herzlichen Dank.

(Beifall SPD)

Danke, Herr Minister Reinholz. Ich habe jetzt keine Wortmeldung weiter. Bevor wir zur Abstimmung kommen, kommt die Frage: Kann ich denn davon ausgehen, dass das Berichtsersuchen erfüllt ist oder erhebt sich da Widerspruch? Erhebt sich da Widerspruch oder ist es erfüllt?

(Zwischenruf Abg. Dr. Augsten, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, es ist erfüllt.)

Ja, es ist erfüllt, sehr schön. Danke. Das heißt, wir kommen jetzt zur Abstimmung zu Nummer 2 des Antrags. Es ist Ausschussüberweisung beantragt worden, Herr Dr. Augsten, das war so, an den Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Naturschutz und Umwelt. Wer sich dieser Ausschussüberweisung anschließen kann, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP. Gibt es Gegenstimmen? Die Stimmen kommen aus den Fraktionen SPD und CDU. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den eigentlichen Antrag, und zwar die Nummer 2 des Antrags der Fraktion in der Drucksache 5/2867. Wer diesen Antrag befürwortet, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? Die kommen aus den Fraktionen SPD, CDU und FDP. Damit ist der Antrag abgelehnt. Vielen Dank.

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Gibt es Enthaltungen?)

Oh, Entschuldigung. Gibt es Enthaltungen? Einige Stimmen der Enthaltung aus der Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Antrag trotzdem abgelehnt. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 15.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 16

Kinderbetreuung bedarfsgerecht gestalten - Eltern bzw. Erziehungsberechtigten gleichmäßige Teilhabe am Erwerbsleben ermöglichen Antrag der Fraktion der FDP - Drucksache 5/2877

Wünscht die Fraktion das Wort zur Begründung? Das ist der Fall. Das Wort hat der Abgeordnete Kemmerich.

Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wir wollen nicht den Eindruck erwecken, mit diesem Antrag auf Berichtsersuchen und den daraus folgenden Konsequenzen den Thüringer Standort irgendwo schlecht darzustellen. Aber, meine Da

men und Herren, bei diesem Thema Kinderbetreuung haben sich die Realitäten sicherlich verschoben in den letzten Jahren. Die Lebenswirklichkeit hat sich gewandelt von dem Ein-Einkommenbezieher-Haushalt entweder zu Mehrbezieher-Haushalten oder zu vielen Situationen, wo jemand allein seine Kinder/sein Kind erzieht, in die Schule bringt und auf das Leben vorbereitet. Die Realität ist aber in den Kinderbetreuungsstätten noch nicht ganz angekommen. Oftmals - und ich weiß leider auch hier und da leidgeprüft, wovon ich rede - dass Kinderbetreuung in den Zeiten zwischen 6.00 und 17.00 Uhr sicherlich einen Spitzenplatz in Deutschland einnimmt, aber eben nur zwischen 6.00 Uhr 17.00 Uhr und meist auch beschränkt auf das Lebensalter zwischen 0 bis 8. Aber wenn Ihr zehnjähriger Sohn nach Hause kommt, weil Schulausfall ist - das ist noch ein ganz anderes Thema - und dann vor verschlossenen Türen steht, die Mutter oder der Vater so schnell gar nicht reagieren können auf die veränderte Schulsituation, die Horte für diese Altersklasse nicht mehr zugänglich sind, da müssen wir uns Gedanken machen, da müssen wir uns den veränderten Realitäten stellen. Deshalb unser Berichtsersuchen, ich bin sehr gespannt, was Frau Taubert uns allumfassend mitteilen wird oder wer auch immer. Herr Matschie, auch darauf freue ich mich, ich will das gar nicht in Abrede stellen. Ich dachte Ladys first. Ich bin sehr gespannt. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Danke, Herr Abgeordneter Kemmerich. Die Landesregierung erstattet einen Sofortbericht?

(Zwischenruf Matschie, Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur: Ja.)

Genau. Das wird Herr Minister Matschie übernehmen.

Auch wenn die Kollegin Taubert so freundlich lächelt, werde ich den Bericht hier geben.

Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, ich denke, man kann mit Fug und Recht sagen, Thüringen hat eines der modernsten Kindertagesstättengesetze in Deutschland. Rund 80.000 Kinder in über 1.300 Kindertagesstätten in freier oder kommunaler Trägerschaft profitieren davon und natürlich auch die Eltern mit den entsprechenden Betreuungsmöglichkeiten. Wir haben für jedes Kind vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch, und zwar auf ganztägige Bildung, Erziehung und Betreuung in einer Kindertageseinrichtung. Das heißt, Eltern haben hier in Thüringen wirklich deutlich bessere

Rahmenbedingungen als in vielen anderen Bundesländern. Eine solche Kombination aus Rechtsanspruch ab dem ersten Geburtstag, garantierter Betreuungszeit von 10 Stunden und einem gut ausgestatteten Personalschlüssel gibt es nirgendwo in der Bundesrepublik. Wir haben mit dem neuen KitaGesetz, das von allen Fraktionen hier im Hause getragen wurde, die Qualität noch einmal deutlich verbessern können, die Erzieherinnen und Erzieher haben mehr Zeit für jedes einzelne Kind, weil wir den Personalschlüssel verbessert haben. Ein garantierter Anspruch auf zehn Stunden Betreuungszeit erlaubt es Eltern auch, Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren. Natürlich wird damit noch nicht jeder Einzelfall geregelt, was auch längere Arbeitszeiten von Eltern angeht. Ich weiß aber aus vielen Kindergärten, dass man sich bemüht, Lösungen zu finden auch für darüber hinausgehende Betreuungsprobleme. Die Eltern können mit dem neuen Kindertagesstättengesetz auch stärker mitbestimmen, sich in die Gestaltung des Angebots einmischen. Wir haben auch die Integration von Kindern mit Behinderungen weiter verbessert mit dem neuen Kita-Gesetz.

Wenn Sie sich mal den aktuellen Ländermonitor „Frühkindliche Bildung“ der Bertelsmann-Stiftung anschauen, dann werden Sie finden, dass Thüringen bundesweit Spitzenreiter mit den ganztägigen Betreuungsangeboten ist. 91 Prozent der Kinder in Thüringen zwischen drei Jahren und Schuleintritt nutzen eine Ganztagseinrichtung, und zwar mehr als sieben Stunden täglich. Damit ist Thüringen wirklich mit Abstand auf Platz 1 im Ländervergleich. Es folgt dann Sachsen, dort sind es 81 Prozent, also 10 Prozent weniger, dann Sachsen-Anhalt mit 61 Prozent. Aber es gibt auch Bundesländer, wie Niedersachsen, dort können nur etwa 16 Prozent der Kinder ein solches ganztägiges Betreuungsangebot wahrnehmen. Dieser Vergleich macht deutlich, es gibt auch 20 Jahre nach der Wiedervereinigung hier deutliche Unterschiede zwischen Ost und West, aber es gibt auch deutliche Unterschiede in den neuen Bundesländern. Thüringen hat hier sehr viel investiert in die frühkindliche Bildung und liegt an der Spitze bei den Angeboten.

Natürlich wissen wir - und das erleben wir auch bei den Haushaltsverhandlungen -, das ist nicht zum Nulltarif zu haben. Auch darüber müssen wir uns im Klaren sein. Ich will Ihnen noch mal sagen, wie sich die Zahlen entwickelt haben. Im Jahre 2009 hat das Land für die laufende Finanzierung der Kitas etwa 294 Mio. € aufgewandt, in diesem Jahr sind das 442 Mio. €. Das ist eine Steigerung von knapp 150 Mio. € von 2009 auf 2011. Das hat mit der Verbesserung des Personalschlüssels zu tun, aber auch mit der intensiveren Nutzung und dem Ausbau von Angeboten. Ich möchte mich hier noch mal ganz ausdrücklich bei den Fraktionen im Landtag bedanken, dass sie nicht nur gemeinsam dieses Ki

(Abg. Kemmerich)

ta-Gesetz beschlossen und auf den Weg gebracht haben, sondern dass auch in den Haushaltsberatungen bisher immer die Unterstützung dafür da war, hier einen Schwerpunkt zu setzen. Ich halte das auch für ganz dringend notwendig, denn was wir in den ersten Jahren tun können für die Kinder, das kann man später kaum oder nur sehr schwer nachholen. Aber auch was wir für Eltern tun können, für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, ist ganz entscheidend für die Entwicklung des Landes. Mit dem neuen Haushaltsentwurf, der in dieser Woche hier vorgelegt worden ist, gibt es ein weiteres klares Bekenntnis zum Ausbau der frühkindlichen Bildung. Wir haben noch einmal deutlich die Mittel erhöht. 2012 sind im Etat 483 Mio. € für die Kindertagesstätten vorgesehen und wir haben damit fast die Größenordnung einer halben Milliarde erreicht. Damit werden Ausbau und Qualität der Angebote noch weiter vorangebracht, denn ich weiß auch, in einigen Kommunen hapert es noch mit der Umsetzung des neuen Kita-Gesetzes. Es ist auch normal, dass nicht alle gleich schnell sind auf diesem Weg und die Kommunen haben auch zum Teil unterschiedliche Voraussetzungen, von denen aus sie gestartet sind. Deshalb gibt es auch noch eine Frist bis zur vollständigen Umsetung des neuen Kita-Gesetzes bis zum 1. August 2013. Insgesamt lässt sich aber inzwischen sagen, das neue Kindertagesstättengesetz ist ein voller Erfolg für die Kinder und die Eltern.

Die Kommunen und die freien Träger haben dabei eine sehr verantwortungsvolle Rolle. Sie sind es, die dem Gesetz nach verpflichtet sind, ausreichend Plätze zur Verfügung zu stellen. So sieht es die Thüringer Kommunalordnung und das Thüringer Kindertagesstättengesetz vor. Klar ist auch, gute Angebote bei der Kinderbetreuung brauchen das reibungslose Zusammenwirken aller Partner, also des Landes mit den Kommunen und den freien Trägern. Das ist, glaube ich, hier in Thüringen vorbildlich entwickelt. Ich sage aber auch, die Kommunen handeln hier in diesem Gebiet auf der Grundlage des Selbstverwaltungsrechts.

Wir haben immer wieder die Debatte über die Gebühren für die Eltern. Hier will ich noch mal deutlich festhalten, die Kommunen erheben die Gebühren für die Kitas, nicht das Land. Unter ähnlichen Bedingungen, die das Gesetz allen Kommunen und Trägern verschafft, werden Sie finden, dass wir äußerst unterschiedliche Kita-Gebühren in Thüringen haben. Die Spreizung ist enorm, sie reicht von 46 € bis 560 € für einen Kita-Platz in Thüringen. Das macht deutlich, dass wir unter gleichen gesetzlichen Rahmenbedingungen zu ganz unterschiedlichen Entscheidungen in den Kommunen kommen. Wichtig ist dabei, dass das Kita-Gesetz die Verpflichtung zu einer sozialen Staffelung der Gebührensätze vorschreibt. Die Elternbeiträge sind sozialverträglich zu gestalten, das heißt, sie sind nach

Einkommen und/oder der Anzahl der Kinder und dem Betreuungsumfang zu staffeln. Die Festsetzung - ich sage es noch einmal - unterliegt dabei dem Selbstverwaltungsrecht der Kommunen.

Das betrifft übrigens auch die Frage der Gebührenfreiheit für einkommensschwächere Eltern, die ihre Kinder in die Kita bringen. Auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches VIII ist eine vollständige oder teilweise Übernahme der Gebühren durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe möglich, wenn - so ist die Vorgabe im Gesetz - den Eltern die finanzielle Belastung nicht zuzumuten ist. Aber auch hier entscheiden die Kommunen - vollständige Freistellung/teilweise Freistellung.

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat auf diese Entscheidungen keinen Einfluss. Das ist eine Frage der kommunalen Selbstverwaltung. Es ist eine Aufgabe im eigenen Wirkungskreis der Kommunen.

Die Verlässlichkeit von Kita-Angeboten hat natürlich vor allem mit den Betreuungszeiten zu tun. Ich habe das vorhin schon erwähnt, wir haben eine garantierte Betreuungszeit von 10 Stunden. Wir müssen bei den Öffnungszeiten immer zwei Dinge miteinander auch im Gleichgewicht halten. Die Öffnungszeiten müssen sich am Wohl der Kinder orientieren, das heißt, wir müssen sowohl den Lebensrhythmus der Kinder als auch die Arbeitszeiten der Eltern mit berücksichtigen, wenn wir zu einem vernünftigen Angebot kommen wollen. Die Kitas sind hier auch flexibel in der Gestaltung.

Thema „Öffnungstage der Kita-Einrichtungen“: Grundsätzlich stehen die Kitas den Kindern und Eltern ganzjährig zur Verfügung, geschlossen sind sie an den Wochenenden und an arbeitsfreien Feiertagen. Die meisten Kitas schließen auch zwischen den Weihnachtsfeiertagen und Neujahr. In den Sommerferien haben viele Kitas geöffnet, ein Teil der Kitas macht allerdings auch während der Sommerferien eine Pause, in der die Kita geschlossen ist. In der Regel überschreitet das aber nicht den Zeitraum von 14 Tagen. Wo das gemacht wird, werden die Eltern in der Regel sehr frühzeitig darüber informiert, wann die Schließzeit beabsichtigt ist. Für den Fall, dass es Eltern nicht möglich ist, ihre Kinder während der Ferienzeiten selbst zu betreuen, wird rechtzeitig in einer anderen Kita die Betreuung sichergestellt. Das stimmen die Einrichtungen untereinander ab, das funktioniert teilweise dann auch gemeindeübergreifend. Die Abstimmung und die Vernetzung der Kita-Angebote wird auch in Zukunft wichtiger werden, das sehen wir auch im Zusammenspiel mit den Möglichkeiten betrieblicher Kinderbetreuung. Hier in Erfurt gibt es zum Beispiel ein Kindergartenangebot von E.ON, die auf dem Firmengelände eine Kita haben. Da sind 60 Plätze zur Verfügung, 40 sind offen für die Stadt. Auch im Landkreis Hildburghausen hat das Klinikum eine Ki

(Minister Matschie)

ta finanziert. Dort sollen Kinder von Mitarbeitern, aber auch von Patienten betreut werden können. Eine Einrichtung, die auch offen ist für die Kommune, das heißt, die Planungsvorgänge müssen hier aufeinander abgestimmt und vernetzt werden.

Natürlich, da gebe ich Ihnen recht, endet die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht an dem Punkt, wo das Kind den Kindergarten verlässt und in die Schule kommt, denn wir brauchen auch dann noch verlässliche Angebote. Deshalb haben wir die Hortangebote, die in Einheit mit der Grundschule angeboten werden. Wir haben gerade in diesen Tagen und Wochen die Debatte über die Weiterentwicklung der Thüringer Grundschule, das Modellvorhaben mit einer stärkeren kommunalen Verantwortung für die Horte. Ich habe das schon deutlich gemacht in der Aktuellen Stunde, die Betroffenen sagen, die Qualität hat sich mit der kommunalen Verantwortung verbessert. Aber alle Beteiligten sagen auch, für die Weiterentwicklung braucht es klare Prämissen.

Ich will Ihnen noch mal kurz deutlich machen, erstens, die pädagogische Einheit von Schule und Hort, zweitens müssen die Erzieherinnen und Erzieher so gestellt werden, dass hier keine finanzielle Schlechterstellung eintritt und drittens brauchen wir einen transparenten Finanzierungsweg für die Kommunen. Es muss klar sein, dass die Aufgabe 1 : 1 vom Land finanziert wird und das Geld auch nur für diese Aufgabe den Kommunen zur Verfügung steht. Wir sind hier mit allen Beteiligten im Moment im Gespräch, mit den Schulträgern, mit Landkreistag und Gemeinde- und Städtebund, mit dem Hauptpersonalrat, mit Gewerkschaften, Verbänden, mit den staatlichen Schulämtern, auch mit einzelnen Schulen, mit den Elternvertretungen. Mein Ziel ist es, dass wir im Herbst gemeinsam zu einer tragfähigen Lösung kommen, dann im nächsten Jahr die gesetzgeberischen und verordnungsmäßigen Schritte auf den Weg bringen und entscheiden und dann ab 2013 das neue Angebot umsetzen.

Ich will mich noch mal bedanken in diesem Zusammenhang bei den Koalitionsfraktionen, die zu diesem Punkt schon eine Grundsatzvereinbarung getroffen haben, wie die Rahmenbedingungen für die zukünftige Hortgestaltung aussehen sollen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie sehen damit, Thüringen hat gute und verlässliche Rahmenbedingungen für die Kinderbetreuung, sowohl was die frühkindliche Bildung und Betreuung in den Kindertagesstätten angeht als auch was die Hortbetreuung angeht. Ich will an dieser Stelle auch noch mal sagen, ich habe schon das Ziel, dass wir in der Zukunft auch dazu kommen, über die Grundschule hinaus noch ganztägige Angebote auszubauen. Das wird aber sehr stark auch von den finanziellen Möglichkeiten des Freistaats abhängen, diese Auf

gabe zu bewältigen. Deshalb werden wir auch in den Haushaltsberatungen der nächsten Jahre darüber reden müssen, wie viel Geld stellen wir für eine solche Aufgabe gegebenenfalls zur Verfügung, denn das muss ja dann zusätzlich finanziert werden.

Insgesamt, wenn man sich die Landschaft anschaut, kann man sagen, Thüringen hat nicht nur das beste Kita-Gesetz, sondern die beste ganztägige Betreuung von Kindern, die wir in Deutschland finden. Ich wünsche mir, dass dieses hervorragende System auch weiterhin die volle Unterstützung hier im Parlament findet. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU, SPD)

Vielen Dank, Herr Minister Matschie. Ich frage Sie, ist gewünscht, zum Sofortbericht die Beratung auch durchzuführen? Das sehe ich bei allen Fraktionen. Dann werden wir auf Verlangen aller Fraktionen die Beratung zum Sofortbericht zu Nummer 1 des Antrags und außerdem gleichzeitig die Aussprache zu Nummer 2 durchführen.

Ich weise Sie noch einmal darauf hin, weil wir jetzt einen Sofortbericht der Landesregierung hatten, gilt in diesem Tageordnungspunkt lange Redezeit.