Meine Damen und Herren, uns geht es um etwas anderes. Wenn Frau Hitzing dann den Eindruck erweckt, als ob es darum geht, die Umweltverbände und Verbraucherschutzverbände zu bedienen, dann möchte ich schon noch einmal darauf hinweisen, dass es da eine ziemlich starke Allianz gibt, die möglicherweise auch in Lager geht, wo man das gar nicht vermutet. Ich erinnere mal an die Frau Aigner, keine GRÜNE, die das MON-810-Verbot zu verantworten hat - übrigens gemeinsam mit sieben anderen EU-Staaten -, so weit zu der Insel der Glückseligen. Da sind nämlich die Deutschen
schon seit 20 Jahren in Brüssel diejenigen, die sogar oftmals bremsen, wenn andere Länder damit viel kritischer umgehen; wir sind da gar nicht die gentechnikkritische Nation. Da geht es um die CSU in Bayern, die jetzt vorhat, das gesamte Land auszurufen als gentechnikfreie Region. Da geht es vor allen Dingen - Frau Mühlbauer, da muss ich mich schon ein bisschen wundern, wenn Sie, um zu begründen, dass Sie diesen Antrag ablehnen, dann ausgerechnet dieses wegweisende und wirklich ausgesprochen bemerkenswerte Urteil des EuGH anführen, denn genau das EuGH-Urteil zum Honig hat nämlich das zum Gegenstand, dass es nicht möglich ist, Flächen, die nicht 8 km weit auseinander liegen, zu schützen. Das ist genau der Kern dieses Antrags, unbewusst bzw. bevor wir wussten, dass es das EuGH-Urteil gibt. Es ist nicht möglich, Koexistenz zu betreiben, indem man Flächen nebeneinander anbaut und selbst in einem 1.000, 2.000 oder 3.000 ha großen Betrieb wird das nicht gelingen, wenn es da ein Feld gibt, auf dem Gentechnik steht. Das ist genau das, was das EuGHUrteil aussagt.
Ich finde es bemerkenswert, dass Sie genau dieses Urteil heranziehen, um zu begründen, warum Sie diesen Antrag nicht unterstützen können. Das passt nicht zusammen.
Herr Primas, glauben Sie es mir doch endlich, ich bin überhaupt nicht enttäuscht. Ich war damals freudig überrascht, als ich das im Koalitionsvertrag gelesen habe, so etwas gab es noch nie in Deutschland, selbst bei rot-grünen Regierungen nicht. Wir haben dann auch sofort unsere Unterstützung signalisiert, haben Sie natürlich auch dazu gebracht, aus dem „wir streben an“ hier einen Beschluss zu machen, in dem man sagt, wir machen das auch auf unseren landeseigenen Flächen, insofern haben wir gut zusammenarbeitet. Da ist von Enttäuschung gar nicht die Rede. Aber gerade wenn Sie es ernst meinen mit dem Schutz der landeseigenen Flächen, dann müssen Sie - EuGH-Urteil, Frau Mühlbauer - mal darüber nachdenken, was es bedeutet, wenn ein Tausend-Hektar-Betrieb plötzlich anfängt, Gentechnik anzubauen. Dann können Sie nämlich Ihren Beschluss in die Tonne treten, denn dann nützt dieser Beschluss nichts mehr. Deshalb ist die Konsequenz dieses Antrags, den ich hier anbringe, um genau das zu erreichen, was Sie voriges Jahr richtigerweise in die Wege geleitet haben. Um nichts anderes geht es hier.
Herr Primas, da nützt es auch nichts - das ist, glaube ich, auch das, was Frau Mühlbauer gesagt hat -, wenn man hier ausführt, dass wir zurzeit keinen Gentechnikanbau haben. Jeder, der in der Szene ein kleines bisschen zu Hause ist, weiß, dass es eine unglaubliche Lobbyarbeit in Brüssel gibt und es
nur eine Frage der Zeit ist, wann Brüssel dort fällt. Es gibt viele Anträge auf Zulassung von gentechnisch veränderten Sorten. Es ist, glaube ich, ausgemachte Sache in Brüssel, dass nächstes Jahr im Frühjahr gentechnisch veränderter Mais mindestens der Sorte MON 810 ausgesät wird, das sind die Nachrichten, die wir bekommen. Insofern reden wir doch über etwas, was die Pachtverträge in Zukunft beinhaltet und nicht über das, was dieses Jahr zum Glück nicht stattgefunden hat. Also auch hier Vorsorge, Prophylaxe in etwas, was uns in der Zukunft auf die Füße fallen kann. Deswegen ist dieser Antrag mehr als notwendig.
Herr Primas, wenn Sie dann sagen, dass es betriebswirtschaftlich nicht geht, das verstehe ich überhaupt nicht. Damit komme ich zu Herrn Kummer. Ich habe ja Verständnis dafür, dass jemand von den LINKEN sagt, da kann jemand, der Land besitzt, nicht machen was er will. Das hatten wir ja lange genug zu DDR-Zeiten, wo die Leute gar nicht wussten, dass sie Land haben und dass dann überhaupt kein Einfluss da war. Sie hatten überhaupt keine Möglichkeit, mit ihrem Land das zu machen, was sie für richtig hielten. Aber die Zeiten sind vorbei. Ich verstehe auch diese juristische Bewertung von Nichtjuristen nicht, wir haben uns auch juristisch beraten lassen, ich hatte gerade im Kreis Weimarer Land eine derartige Auseinandersetzung mit dem Juristen unseres Kreistages. Wir haben uns da abgesichert. Es gibt kein juristisches Problem, im Gegenteil. Wenn ich Land besitze und Landbesitzer bin, dann kann ich mit dem Land machen, was ich für richtig halte. Wenn Sie anführen, dann könnte man auch den Maisanbau und die Gülleausbringung und die Klärschlammausbringung verbieten - ich kenne Pachtverträge, in denen steht, dass kein Klärschlamm ausgebracht werden darf. Ich kenne solche Pachtverträge. Insofern ist es doch eine völlig andere Situation, möglicherweise war es vor zehn Jahren oder 20 Jahren so, dass jemand, der Land hat, gesagt hat, Mensch, ich bin froh, wenn die Agrargenossenschaft das übernimmt, ich bin nicht in der Lage, etwas damit zu tun. Aber in dem Moment, wo die Bodenpreise durch die Decke schießen, wo jeder nach Land rafft, wo jeder versucht, Land zu bekommen im landwirtschaftlichen Bereich, das sind Dinge, die auf uns zukommen, da kann man sich doch vorstellen, dass der Landbesitzer entscheiden kann, was mit seinem Land passiert.
Herr Dr. Augsten, Entschuldigung, ich unterbreche ungern, aber es gibt den Wunsch auf eine Frage. Bitte, Frau Abgeordnete Mühlbauer.
In unserem Antrag, den wir 2010 beschlossen haben, haben wir festgelegt, dass Landbesitzer auf unseren landeseigenen Flächen des Freistaats Thüringen keine gentechnisch veränderten Pflanzen ausbringen dürfen. Das haben wir damals so beschlossen. Geben Sie mir da recht?
Sie erweitern den Antrag um zusätzliche Flächen, die nicht im Eigentum des Freistaats Thüringen sind. Da fängt das juristische Problem an. Der Freistaat Thüringen soll bei Pächtern, die Eigentum des Freistaats pachten und dann noch von Ihnen oder von sonst jemandem pachten, genau dasselbe Kriterium anlegen. Sie haben gerade gesagt, der Eigentümer darf mit seinem Land machen, was er will. Der Eigentümer darf es auch hier. Da sollten Sie bei Ihrem Wort bleiben. Oder sehe ich das falsch?
Vielen Dank für die Frage. Ich kann das ja noch einmal erklären, falls es nicht verstanden wurde, Frau Mühlbauer. Wenn die CDU und die SPD ernst meinen, dass bestimmte Flächen in Thüringen von Gentechnik freizuhalten sind, dann müssen Sie sich fragen lassen, was sind die Gefahrenpotenziale, um das, was man da vereinbart hat, zu gefährden. Was sind die Gefahrenpotenziale? Die Gefahrenpotenziale, so das EuGH, sind benachbarte Flächen, die so etwas dann ausschließen. Dann ist die Frage: Wie kann ich denn meine Flächen, wenn ich das ernst meine, schützen? Da kann ich natürlich nicht dem Agrarbetrieb, dem ich jetzt die Fläche verpachtet habe, sagen, im Zuge unserer Entscheidung hier im Landtag darfst du jetzt die anderen Flächen nicht gentechnisch bewirtschaften. Das kann man nicht. Man kann aber dem Pächter signalisieren, dass beim nächsten Pachtvertrag, und die laufen in den nächsten 8 bis 10 Jahren aus, das Land beabsichtigt, die landeseigenen Flächen nur an solche Betriebe zu verpachten, die sich bereit erklären, das landeseigene Land so zu schützen, indem sie nämlich die gesamte Fläche des Betriebes auch gentechnikfrei bewirtschaften. Das ist das, was ich mit indirektem Schutz meine.
Ansonsten ist nämlich dieser Beschluss des Landtags nichts wert und es ist nichts anderes, als dass wir als Landtag und als Land signalisieren, dass wir sagen, wir möchten unsere Landesfläche schützen
und damit auch den Betrieb auf den richtigen Weg bringen. Also verstehen Sie es jetzt? Es geht darum, dieser Beschluss ist nichts wert, wenn wir den Betrieb machen lassen, was er will. Wir müssen bereit sein, so wie es viele Privatlandbesitzer in Zukunft geben wird, auch jetzt schon sagen, ich entscheide, was mit meinem Land passiert. Ich möchte, dass nach ökologischen Kriterien bewirtschaftet wird. Ich möchte keinen Klärschlamm haben. Ich möchte keine Gentechnik darauf haben. In den nächsten Jahren wird auch im Anpassungsbereich ziemlich viel passieren, Landtausch usw. Das ist das, was wir von Landbesitzern signalisiert bekommen. Viele sagen, wir möchten den Wert unseres Landes erhalten. Um das zu erreichen, müssen wir garantieren, dass es keine weitere Verschlechterung gibt, und Gentechnik gehört dazu. Da wird der Boden verschlechtert, deswegen wollen wir das ausschließen. Insofern indirekter Schutz, indem man dem Betrieb signalisiert, entweder er verpflichtet sich, mit den anderen zu sprechen, dass er keine Gentechnik einsetzt. Dann hat er ein Problem, wenn plötzlich ein Landverpächter sagt, ich möchte, dass du auf meiner Fläche Gentechnik anbaust. Das ist aber ein sehr unmöglicher Fall. So etwas gab es noch nicht in Deutschland. So etwas sehe ich auch nicht.
Kollege Primas, betriebswirtschaftlich, das habe ich nicht verstanden, weil ich meine, CSU in Bayern, Österreich, ich habe mir heute früh noch einmal die Liste ausgedruckt, Frau Ministerin, der Partner und Partnerinnen im Europäischen Netzwerk. Da ist Gesamtösterreich dabei. Ich glaube nicht, dass die mit ihrem Land und mit ihrer Art und Weise Landwirtschaft zu betreiben, betriebswirtschaftlich unsinnig umgehen oder fahrlässig. Ich glaube, die haben sich das sehr gut überlegt. Gerade Österreich und die Schweiz haben mittlerweile erkannt, es geht auch vor allen Dingen um Soja-Anbau in Österreich, eine riesige Marktchance, wenn sie sagen, wir halten das Land frei. Wir können uns nicht retten vor Anfragen, gentechkfreies Soja. Das ist genau der richtige Weg. Ich will doch nicht, dass den Bauern etwas weggenommen wird
und dass die Landbesitzer hier gemaßregelt werden, sondern wir müssen einfach die Chancen erkennen, die in einem solchen Beschluss dann letzten Endes auch liegen.
Meine Damen und Herren, bei Herrn Kummer war ich durch. Also noch einmal, ich sehe das überhaupt nicht als juristisches Problem bezüglich der Eigentumsrechte. Das ist etwas, was man natürlich aushandeln muss und was auf Freiwilligkeit beruht. Aber das Signal kann man aussenden. Man kann hier niemanden verpflichten, aber ich kann sagen, bitte schön, wir weisen dich darauf hin, es kann sein, dass wir das Land nur noch an Betriebe ge
ben, die sich gentechnikfrei erklären, mehr nicht. Was natürlich so ein bisschen wieder der Schwenk zu uns war nach dem Motto, wir können doch Gesetze oder Grundlagen ändern. Der Umgebungsschutz funktioniert eben nicht, nicht einmal in einem Tausend-Hektar-Betrieb bei Abständen von 150 m bei MON 810. Andere Abstände gibt es gar nicht. Bulgarien hat dort 8 km ins Gesetz hineingeschrieben. Wir haben 150 m, wo jeder, der sich ein bisschen auskennt, die Imker sowieso, die Hände über dem Kopf zusammenschlagen. Also einen Umgebungsschutz gibt es nicht. Ich sehe auch nicht, dass selbst im Zuge des EuGH-Urteils wir zu Abständen kommen, die dort eigentlich angesagt sind, nämlich zwischen 5 und 8 km. Ich sehe das nicht, dass es dazu eine politische Mehrheit gibt.
Frau Mühlbauer, die Einigkeit mit der LINKEN an der Stelle war schon bemerkenswert, wenn es darum geht, was ein Landbesitzer heute mit seinem Land darf und was nicht. Da hatte ich gerade in Richtung LINKE schon etwas gesagt. Noch einmal: Es gibt keinen Anbau, das beruhigt mich gar nicht. Ich darf hier nur empfehlen, alle anderen, die das möglicherweise auch interessiert oder nötig haben, wir geben als Fraktion einen Gentechnik-Newsletter alle acht Wochen heraus. Da sind die neuesten Informationen der befürwortenden Seite und der kritischen Seite enthalten und daraus kann man ganz deutlich entnehmen, dass wir nächstens hier in Thüringen ein Problem bekommen. Dem gilt es vorzubeugen. Insofern bitte ich Sie noch einmal, die Überweisung mit zu unterstützen.
Vorletzte Bemerkung in Richtung Frau Ministerin Taubert. Sie haben ja wohl nächstes Jahr vor, die gentechnikfreien Regionen einzuladen nach Thüringen. 40.000 € im Haushalt - da habe ich mich erst mal sehr gefreut, aber als ich dann mitbekommen habe, wie das jetzt hier läuft mit dem Antrag - ich habe mir heute Vormittag die Liste noch einmal angeschaut. Auch hier gilt, entweder Sie meinen es ernst und dann ist dieser Antrag einfach auch das Mittel, um unsere Flächen zu schützen. Wenn Sie das nicht ernst meinen, wenn Sie also glauben, es reicht ein grünes Mäntelchen - es ist ja schon das zweite Mal, dass die beiden Fraktionen hier Dinge wegstimmen -, dann werden Sie nächstes Jahr keine gute Gastgeberin sein. Nämlich das sind genau die Regionen, die das machen, was wir hier fordern. Ich weiß nicht, wie Sie den Menschen dann erklären wollen, die aus Österreich oder aus Europa herkommen und sagen, wir haben jedes Mal diese Anträge abgelehnt, die sie in Österreich gefasst haben. Das ist, glaube ich, etwas, was Sie sich überlegen müssen.
Letzte Bemerkung, weil gestern und vorgestern so ein bisschen kolportiert wurde, na ja, wenn wir das jetzt im Ausschuss diskutieren, dann müssen wir uns zweimal damit beschäftigen: Meine Damen und Herren, ich kann Ihnen versprechen, Zeit sparen
Sie nicht, indem Sie das jetzt hier ablehnen, sondern im Gegenteil, das wird uns noch weiter beschäftigen. Danke schön.
Vielen Dank. Herr Dr. Augsten, ich will Ihnen meine Bedenken noch einmal erklären. Wenn das ginge, was Sie hier vorgeschlagen haben, dann könnten bei jetzt auslaufenden Pachtverträgen in Zukunft einzelne Landverpächter zum Beispiel zugelassene Tierhaltungsanlagen von Landwirtschaftsbetrieben unmöglich machen,
einfach dadurch, dass Sie sagen, ich untersage dir, wenn du meine Fläche weiterhin pachten willst, von der dein Betrieb vielleicht abhängig ist, auch auf den anderen Flächen, die du gepachtet hast, Gülle auszubringen. Dann muss der Betrieb zumachen, dann muss der Betrieb seine Tierhaltung einstellen. Deshalb sage ich Ihnen, dass dieser Eingriff nicht geht. Wir hatten hier mal einen Staatssekretär, der hat ganz massiv versucht, den landwirtschaftlichen Klärschlammeinsatz zu torpedieren, weil er den Klärschlamm nämlich in den Müllverbrennungsanlagen haben wollte. Der hätte mit Sicherheit gern eine solche Regelung aufgenommen, wie Sie sie jetzt machen für alle Flächen, die der Freistaat Thüringen verpachtet, um zu verhindern, dass Klärschlamm da ausgebracht wird, wo er hingehört, nämlich in der Landwirtschaft, um die Preise richtig hochzubringen und die Müllverbrennungsanlagen auszulasten. Das ist nicht der richtige Weg. Sie haben ja recht, was den Umgebungsschutz angeht, da bin ich doch voll bei Ihnen. Das Problem ist nur bei Ihrem Tausend-Hektar-Betrieb, wenn eine Zunge eines anderen Betriebes bis an die Landesfläche dort rangeht, dann hilft Ihnen das doch auch nicht als Umgebungsschutz, dann lassen Sie uns doch für die Abstandskriterien kämpfen,
dann lassen Sie uns doch ehrlich rangehen und sagen, wir brauchen 8 km Abstand, wenn wir denn wirklich hier was bewegen wollen. Da bin ich doch sofort bei Ihnen. Ich sage nur, dieses Mittel, was Sie hier angewandt haben, das geht aus meiner Sicht nicht, denn wenn das gilt, dann kann sich Landwirtschaft bei keiner Investition mehr auf ir
Danke, Herr Abgeordneter Kummer. Jetzt hat sich zu Wort gemeldet Frau Abgeordnete Mühlbauer, danach der Abgeordnete Dr. Augsten - nein, wir warten ab.
Ich wollte jetzt nicht darüber reden, was Herr Augsten kann oder nicht kann. Ich wollte bei zwei Dingen ansetzen. Mein Fraktionsvorsitzender hat es gerade ganz treffend formuliert, ich übersetze es einmal. Ihr Antrag heißt nichts anderes, als wenn Sie eine Wohnung vermieten und in Ihren Mietvertrag reinschreiben, dass der Nachbar keine Möbel stellen darf. Das ist Ihr Antrag im Prinzip übersetzt. Also jetzt will ich noch einmal ganz deutlich sagen, Herr Augusten, das Problem an der Sache ist - ich habe mich aus einem Grund nach vorne gemeldet, wäre nett, wenn Sie mir einen Moment zuhören würden, weil ich das Thema nämlich ernst nehme folgendes: Sie stellen sich hierhin mit einer Gutmenschendünkelart und -weise und unterstellen uns allen hier, wir würden die Menschen nicht ernst nehmen. Das war ein Zitat von Ihnen: „Frau Ministerin, nehmen Sie die Menschen ernst.“ Ja, wir nehmen die Menschen nämlich erst, weil wir hier nur Dinge beschließen sollten mit vollem Gewissen, die auch den Menschen nützen und die umsetzbar sind. Dinge, die untauglich sind, da muss man auch selbst mal sagen, war ein guter Ansatz, jetzt nehme ich zurück, versuchen wir es auf eine andere Art und Weise. Keiner steht hier übrigens mit dem grünen Mäntelchen, außer Sie vielleicht. Wir haben bewusst und klar gesagt, das ist eine gesellschaftliche Debatte und der stellen wir uns auch.
Noch einmal an Sie Herr Augsten: Sie sprechen von einer Freiwilligkeit. Sie haben gerade eben von einer Freiwilligkeit gesprochen, einer Freiwilligkeit der Menschen, dieses zu tun. Diese Freiwilligkeit steht jedem zu, die unterstützen wir. Dazu müssen wir Aufklärungsarbeit leisten, das macht die Ministerin, damit die Menschen freiwillig den Weg gehen. Sie stellen aber hier einen Antrag, der nicht Freiwilligkeit, sondern einen Zwang vorsieht und die Unternehmen, die wir dringend brauchen in der Landwirtschaft, in Dinge reinbringt, die vom Unterneh
men hier nicht tragbar sind; ein vollkommen untaugliches Mittel. Sie helfen weder dem Ansatz, wo Sie mich 100-prozentig auf der Seite haben, noch den Unternehmen. Danke.
Jetzt muss ich mein Statement in Frageform formulieren, aber das kriege ich hin. Frau Mühlbauer, erst einmal vielen Dank für diesen plausiblen Vergleich mit der Wohnung. Aber würden Sie mir nicht zustimmen, dass das insofern hinkt, weil ich habe über die Wohnung gesprochen, die vermietet ist. Da kann man nicht in jedem Zimmer machen, was man will. Also die Nachbarwohnung, der Nachbarbetrieb kann wieder machen, was er will.
Die zweite Frage: Ich habe gedacht, Sie weisen Herrn Kummer darauf hin, dass das, was er hier juristisch für ausgeschlossen hält, nämlich dass ein Landbesitzer sagt, auf mein Land kommt keine Gülle von einer Intensivtierhaltungsanlage. In Alkersleben zum Beispiel ist so etwas gang und gäbe und durchaus juristisch durchgearbeitet und passiert.
Das ist ja leider das Problem, dass Sie nicht verstehen, dass Sie nur die Wohnung vermieten können, die Sie auch besitzen, und nicht die Wohnung des Nachbarn. Das ist nämlich genau der Unterschied, über den wir die ganze Zeit reden. Sie reden von weiteren Flächen, die nicht im Landesbesitz sind und nicht nur