Protokoll der Sitzung vom 16.09.2011

Meine Damen und Herren, besser hätten wir es nicht formulieren können und deshalb war es auch richtig, dass der Landtag am 17.06. den gleichnamigen Beschluss gefasst hat und ich möchte zumindest noch mal die ersten beiden Punkte in Erinnerung rufen, weil die mit dem Antrag direkt zu tun haben, und zwar ist beschlossen worden unter II. 1.: „Der Thüringer Landtag fordert die Landesregierung auf, bei der landwirtschaftlichen Nutzung

(Abg. Schubert)

landeseigener Flächen auf den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen zu verzichten.“ Damit ist gemeint, wenn z.B. das Land selbst landwirtschaftliche Betriebe unterhält. Zu nennen wäre da z.B. das Lehr- und Versuchsgut in Buttelstedt. Unter II. 2. ist geschrieben: „... bei der Verpachtung landeseigener Flächen zur landwirtschaftlichen Nutzung im Rahmen der vertraglichen Möglichkeiten den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen auszuschließen“. Damit ist gemeint, wenn Landesflächen von anderen Landwirtschaftsbetrieben in Pacht genommen werden und dort ist ausgeführt, dass man sich natürlich an Pachtverträge halten muss, dass man aber durchaus auf die nächsten Pachtverträge Einfluss nehmen kann. Also beides Punkte, die wir ausdrücklich unterstützen und die uns veranlasst haben, einen Antrag, der Ihnen heute vorliegt, zu stellen.

Unser Antrag heute, meine Damen und Herren, ist die konsequente Fortführung dessen, was die CDU und die SPD damals richtigerweise auf den Weg gebracht haben. Konsequent deshalb, weil es natürlich keinen zweierlei verschiedenen Schutz von Flächen in der Landwirtschaft geben kann. Das, was für die Flächen in Landeseigentum gilt, muss natürlich für die andere Fläche genauso gelten. Man stelle sich vor, es gibt einen Agrarbetrieb, der hat 1.000 Hektar, davon 50 Hektar vom Land und, wie die CDU und die SPD richtig ausgeführt haben, ist es aus guten Gründen richtig, dort den Anbau von Gentechnik auszuschließen. Das kann natürlich nicht nur für die 50 Hektar gelten, sondern auch für die restlichen 950 Hektar muss das gelten.

Insofern, meine Damen und Herren, gehen wir mit unserem Antrag weiter bzw. den nächsten konsequenten Schritt. Wir wollen, dass nicht nur die 50 Hektar in dem Beispiel der landeseigenen Flächen geschützt werden, sondern dass darüber hinaus natürlich in der Nachbarschaft möglichst viele Flächen in diesen Schutz auch mit einbezogen werden.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, das hat zwei Gründe. Zum einen: Im zweiten Punkt der Begründung haben CDU und SPD schon ausgeführt, dass Koexistenz nicht möglich ist. Das heißt, wenn ich ein Feld mit Gentechnik habe, dann wird das unweigerlich dazu führen, dass die Kontamination auf das gentechnikfreie Feld übertritt, dass das passieren wird. Insofern werden wir natürlich unsere 50 Hektar, wie in dem Beispiel beschrieben, nur schützen können, wenn die Nachbarflächen auch gentechnikfrei bewirtschaftet werden. Deshalb würde unser Antrag zu nichts anderem führen, als dass das, was in dem Beschluss vom vorigen Jahr niedergeschrieben ist, letzen Endes auch richtig zum Tragen kommt. Es gibt einen zweiten Grund: Das, was für die landeseigenen Flächen ganz richtig erkannt

wurde, sollte natürlich auch gelten für die gesamte landwirtschaftliche Fläche hier in Thüringen. Das ist uns ganz wichtig, denn es kann ja nicht sein, dass man für die landeseigene Fläche zu einer Einschätzung kommt bezüglich der Gentechnik und dann letzten Endes sagt, die andere Fläche ist uns egal. Wir werden dann in der Diskussion sicher noch die Möglichkeit haben, darüber zu diskutieren, wie das dann rechtlich aussieht, ob es die Möglichkeit überhaupt gibt, wie denn die Einflussmöglichkeiten des Landes auf solche Dinge sind. Auf diese Diskussion freue ich mich. Ich beantrage für meine Fraktion die Überweisung dieses Antrags an den Ausschuss, um über den Antrag hinaus noch andere Dinge zu besprechen, die in den letzten Tagen stattgefunden haben, ich denke an die beiden EuGH-Urteile. Man kann da ein großes Paket Gentechnik schnüren und diskutieren, wie sich Thüringen damit insgesamt verhält. Dazu fordere ich Sie auf, uns zu folgen und das dann letzten Endes im Ausschuss auch zu besprechen. Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Augsten. Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Hitzing für die FDP-Fraktion.

Sehr verehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, Ziel der heutigen Pflanzenzüchter ist es, widerstandsfähige Pflanzen zu züchten, das war auch schon das Ziel der Pflanzenzüchter vor etwa 10.000 Jahren. Damals wie heute wünschte sich der Bauer widerstandsfähige und ertragreiche Kulturpflanzen. Hierbei wurden aber auch Zuchtmethoden entsprechend der Wissenschaft fortlaufend erweitert und verändert. 1983 gelang die Züchtung der ersten gentechnisch veränderten Pflanze. Bis heute sind viele weitere Sorten dazugekommen, die bekanntesten sind Ihnen alle bekannt: Mais, Kartoffeln, Raps, Soja, Baumwolle. Dennoch haben bei Lebensmitteln aus gentechnisch veränderten Pflanzen viele Menschen und Verbraucher Zweifel. Gibt es eine Garantie, dass auch die Produkte sicher sind? Kann man den für die Sicherheitsbewertung verantwortlichen Wissenschaftlern Glauben schenken? Kritik an der Gentechnik gibt es in den verschiedensten Gebieten und sachliche Debatten werden manches Mal auch durch Unkenntnis erschwert.

Auf der anderen Seite, wenn wir ehrlich zu uns sind, dann muss man auch sagen, dass gentechnisch veränderte Organismen und Pflanzen schon längst in unserer Nahrung Einzug gehalten haben. Tiernahrung, Medizin, überall finden wir schon gentechnisch veränderte Organismen und sie sind heute im Grunde genommen auch gar nicht mehr weg

(Abg. Dr. Augsten)

zudenken. 1982 beispielsweise kam das erste gentechnisch hergestellte Medikament auf den Markt. Es wurde in den Vereinigten Staaten hergestellt und es handelt sich um das menschliche Insulin. Die Anwendung von gentechnologischen Verfahren wurde 1987 im Hessischen Landtag durch die Fraktion der GRÜNEN als unkalkulierbares Risiko angemahnt. Wenn man das aus heutiger Sicht betrachtet, dann müssen wir uns auch fragen, wo wären wir denn heute, wenn wir in diesem Bereich als Gesellschaft nicht weitergeforscht hätten. Wie hätten wir heute vielen kranken Menschen erklären sollen oder können, dass die Heilung zwar möglich wäre, aber die Forschung für zu gefährlich erachtet wurde und man deshalb auf sie verzichtet hat.

(Beifall FDP)

2006 waren in Deutschland zum Beispiel 123 Arzneimittel mit 88 unterschiedlichen gentechnisch erzeugten Wirkstoffen zugelassen. Das ist der Bereich der Medizin zugegebenermaßen, aber die Gentechnik hat in allen Bereichen unseres Lebens Einzug gehalten. Es gibt viele Krankheiten, bei denen Medikamente auf dieser Herstellungsbasis eingesetzt werden, zum Beispiel die Zuckerkrankheit, Blutarmut, Herzinfarkt, verschiedene Krebsarten, Bluterkrankheit, auch Mittel zur Diagnose von Immunkrankheiten.

Die Lebensmittelunternehmen verwenden auf der Basis der Biotechnologie erzeugte Vitamine und Enzyme. Etwa die Hälfte aller bei der Lebensmittelherstellung eingesetzten Enzyme wird inzwischen mithilfe von gentechnisch hergestellten Mikroorganismen produziert. Enzyme werden bei Käse, Brot, Backwaren, Saft, Wein, Fertig- und Tiefkühlprodukten eingesetzt. Bakterien, Hefen oder Pilze werden heute mit gentechnischen Verfahren hergestellt und umgebaut. Vitamin B 12 beispielsweise wird ausschließlich aus gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt.

Sind nun gentechnisch veränderte Pflanzen in der Umwelt ein unkalkulierbares Risiko ja oder nein? Das ist die Frage. Mit dem Inhalt des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verweisen Sie auch auf Zweifel. Vor allem Naturschützer und Umweltverbände sehen hier ein nicht beherrschbares Risiko und fordern deshalb ein Verbot von Freisetzung. Es gibt meines/unseres Erachtens keinen Grund, jede gentechnisch veränderte Pflanze pauschal unter Risikoverdacht zu stellen.

(Beifall FDP)

Darum ist es auch ein zentraler Grundsatz der Gesetzgebung, jeden Freisetzungsversuch und jede gentechnisch veränderte Pflanze gesondert zu prüfen. Universitäten, Forschungseinrichtungen in vielen Ländern beschäftigen sich mit der biologischen Sicherheit gentechnisch veränderter Pflanzen und in Deutschland fördert die Bundesregierung seit

1987 eine unabhängige Sicherheits- und Begleitforschung. Das aktuelle Förderprogramm - 2008 bis 2011 ist der Laufzeitrahmen - umfasst 23 Projekte zu diesem Thema. Als Folge hat das Wissen um die Wechselwirkung zwischen gentechnisch veränderten Pflanzen und ihrer Umwelt enorm zugenommen und das ist auch gut so.

Konsumenten, Landwirte, Lebensmittelhersteller, sie alle sollen zwischen den Produkten wählen können und auf die Dauer muss es möglich sein, dass es ein Nebenher geben kann, also die Koexistenz. Ich verweise nur auf den Begriff, Sie, verehrte Damen und Herren, wissen, was damit bezogen auf die gentechnisch veränderten Pflanzen gemeint ist.

Ich denke, eine 100-prozentige Freiheit von gentechnisch veränderten Organismen wäre im Grunde genommen nur möglich, wenn man alles verbieten würde. Das kann nicht im Sinne des Erfinders sein und Europa kann sich auch nicht von der übrigen Welt abkoppeln.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist ein guter Hinweis.)

Aktuell, am 05.07.2011 wurde auf den Vorschlag der Europäischen Kommission hin eine weitere Entscheidungskompetenz auf die Mitgliedstaaten übertragen. Die Behörde hofft damit, die jahrelange Blockade bei der Zulassung gentechnisch veränderter Organismen zu überwinden. Die Zukunft ist also in Europa angekommen, in der Europäischen Union und natürlich auch hier in Thüringen. Was bedeutet das nun? Der Freistaat Thüringen ist Mitglied des „Europäischen Netzwerks gentechnikfreier Regionen“ und unterstützt dessen Bestreben für einen gentechnikfreien Anbau. Das haben wir beschlossen. Ich denke, ein weiteres Bekenntnis dazu ist nicht notwendig und deshalb werden wir Ihren Antrag ablehnen. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Hitzing. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Primas für die CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Antrag - begründet von Dr. Augsten - hört sich ja sehr gut an.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Zwischenruf Abg. Dr. Augsten, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Der ist auch gut. Der ist auch gut.)

Lasst uns mal darüber reden, ganz freundlich, dann kommen wir daher, aber ich sage Ihnen: Worum geht es denn eigentlich in Ihrem Antrag? Es ist ei

(Abg. Hitzing)

gentlich aus meiner Sicht ein erneuter Versuch, Ihre Enttäuschung zu verbergen, dass Sie voriges Jahr nicht schnell genug waren, den Antrag selber gestellt zu haben, den wir nun als Koalitionsfraktionen hier eingebracht und mit großer Mehrheit beschlossen haben. Ich kann das nachvollziehen, das würde mir vielleicht auch so gehen. Aber man muss es doch nicht ständig übertreiben.

(Zwischenruf Abg. Siegesmund, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Haben wir doch gar nicht.)

Wissen Sie, was Sie eigentlich mit Ihrem Antrag wollen, ist nicht das, was Frau Hitzing jetzt beschrieben hat, sondern Sie wollen ganz einfach, dass wir den Pächtern von landeseigenen Flächen verbieten, auf anderen Flächen, die sie auch noch haben, Gentechnik anzubauen. Da muss man einfach mal schauen, was ist denn eigentlich nun in Thüringen los. Wir haben keinen Anbau von GVO, wir wollen keinen Anbau von GVO, wozu dann dieser Antrag? Wenn jetzt irgendjemand kommt, der bei uns ein paar Hektar gepachtet hat und der Rest seines Betriebes liegt in Hessen, dann müssen die Hessen darüber entscheiden, was wird. Bei uns weiß er klar, wir wollen es nicht. Wenn er es dennoch tut, dann läuft er Gefahr, dass er bei uns dann irgendwann über kurz oder lang nicht mehr Pächter ist. So deutlich ist unsere Beschlusslage, die wir hier haben im Land. Wozu dieser Antrag? Ich sage Ihnen, darüber müssen wir auch nicht im Ausschuss reden, was wir da noch tun, was wir noch lassen können. Klar ist, wir wollen diesen Anbau nicht. Wir haben das so beschlossen. Was wir tun konnten, haben wir getan. Alles andere geht einfach betriebswirtschaftlich nicht. Deswegen sage ich Ihnen, wir lehnen den Antrag ab und müssen auch nicht weiter darüber diskutieren. Schönen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Danke, Herr Abgeordneter Primas. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Kummer für die Fraktion DIE LINKE.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren von den GRÜNEN, es nötigt schon Respekt ab, wie Sie dieses Thema hier bis zum Erbrechen diskutieren. Aber ich gebe zu, man muss dann auch aufpassen, dass man selbst Gentechnikgegner nicht irgendwann nervt. Der Weg, den Sie hier wählen, um weitere Maßnahmen gegen den Anbau gentechnisch veränderter Organismen zu ergreifen, den empfinde ich als sehr, sehr schwierig.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Manchmal muss man ner- ven.)

Sie greifen in Eigentumsrechte ein. Wenn man das analog zu dem, was Sie hier vorschlagen, dass wir als Verpächter von Land vorschreiben, wie ein Pächter unseres Grund und Bodens mit anderem Eigentum umzugehen hat; wenn man das parallel in anderen Bereichen machen wollte, dann könnte ich z.B. - ich habe mehrere landwirtschaftliche Nutzflächen verpachtet - dem Pächter vorschreiben, du bekommst meinen Grund und Boden nur noch, wenn du keinen Mais mehr anbaust, wenn du keine Gülle mehr ausbringst auf den anderen Flächen und vielleicht passt mir auch Klärschlammausbringung auf seinen anderen Flächen nicht. Das geht eigentlich nur, wenn die Sozialpflichtigkeit des Eigentums berührt wird. Dazu bräuchte es aber eine gesetzliche Änderung. Da müsste nämlich der Anbau von gentechnisch veränderten Organismen als Eingriff in die Sozialpflichtigkeit des Eigentums betrachtet werden, nur dann ließe sich eine solche Regelung treffen. Das geht mit einem solchen Antrag, wie Sie ihn hier vorlegen, nicht, dazu braucht es ein Gesetz.

Meine Damen und Herren, außerdem sagt die Europäische Union, dass innerhalb der EU der Anbau von gentechnisch veränderten Organismen zulässig ist. Da gibt es eine europäische Richtlinie, über die wir uns nicht hinwegsetzen können, außer wir haben eine gute Begründung. Herr Dr. Augsten, Sie haben vorhin viel angesprochen, was wirklich notwendig ist in diesem Bereich zu betrachten. Das Honig-Urteil spricht dort Bände. Die Frage Umgebungsschutz ist eine ganz wichtige. Aber wenn es um das geht, was Sie hier wollen, die 50 Hektar in dem Tausend-Hektar-Betrieb; die 50 Hektar sind durch den Umgebungsschutz schon geschützt. Das heißt, der größte Teil des Tausend-Hektar-Betriebes ist dann für gentechnisch veränderte Organismen schon nicht zugelassen. Allerdings kann der Tausend-Hektar-Betrieb natürlich auch noch 500 Hektar drei Dörfer weiter haben. Oder wir haben auch Betriebe, die sogar landwirtschaftliche Nutzflächen in Berlin haben. Wer das alles überprüfen soll, erschließt sich mir nicht.

Meine Damen und Herren, wenn wir weitere Maßnahmen ergreifen wollen, um den Anbau gentechnisch veränderter Organismen in Thüringen zu verhindern, dann haben wir verschiedene Möglichkeiten, z.B wenn ich daran denke, dass wir Schutzgebietsvorschriften haben. Dort könnte man den Anbau gentechnisch veränderter Organismen generell verbieten. Man könnte auch einen Umgebungsschutz für die Schutzgebiete einfordern. Das ließe sich machen, das hat unsere Fraktion schon einmal vorgeschlagen. Wir sind leider mit dem Vorschlag gescheitert. Solche Vorschläge wären hilfreich. Hier bin ich auch gern bereit, über solche Dinge zu diskutieren. Aber diese Form, wie sie hier gewählt wurde, ist für uns rechtlich nicht umsetzbar. Deshalb können wir dem nicht zustimmen.

(Abg. Primas)

Danke, Herr Abgeordneter Kummer. Das Wort hat jetzt Frau Abgeordnete Mühlbauer für die SPDFraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Kollegen! Herr Kummer, ich weiß nicht, was heute passiert ist. Normalerweise sind wir, gerade was das Eigentum betrifft, doch ein bisschen differenzierter in der Auffassung. Ich schließe mich heute 100 Prozent Ihrer Auffassung an, ja, es geht rechtlich nicht. Ich bin etwas irritiert, Herr Augsten, weil ich Sie ja und auch Ihre Fraktion eigentlich kenne, die beim Grundgesetz sattelfest ist. Herr Meyer beweist uns das regelmäßig hier in diesem Raum. Das ist ein Eingriff in das Grundrecht, der juristisch nicht vertretbar und machbar ist. Das ist auch der falsche Ansatz, per Diktion von oben es zu verändern. Gerade von Ihnen, Herr Augsten, den ich sehr aktiv kenne, weiß ich doch, dass wir die Menschen mitnehmen können, das Thema unten anbringen können und das Thema dort klären, wo es anliegt. Da frage ich mich: Wo ist denn eigentlich das Problem? Wir haben nämlich keinen gentechnisch veränderten Anbau in Thüringen, die Thüringer wollen es nicht. Das ist auch gut so und wir haben das auch am 19.05.2010 mit der Drucksache 5/989 so verabschiedet und das ist vollumfänglich ausreichend. Wir haben weitere Dinge, die passiert sind aktuell, aber leider ist Ihr Antrag - das muss man ja sagen nicht der frischeste, das liegt nicht an Ihnen, sondern an der Tagesordnung, auch ein bisschen überholt. Wir müssen uns darüber unterhalten, mit welchen Mitteln wir weitergehen, aber mit Sicherheit nicht mit diesem Antrag.

Frau Hitzing, ich habe für Sie ein Zitat, welches ich hier ganz gern einmal anbringen möchte, Sie erlauben: „Jedes Lebensmittel hat eine Geschichte, sorgen wir dafür, dass dieses nicht im Genlabor beginnt und nicht auf der Müllhalde endet.“ Ich war etwas irritiert von Ihrem Vortrag, den Sie zum Antrag gegeben hatten, weil ich Sie als sehr überlegenen nachdenklichen Menschen kenne - das geht mir zu weit. Gerade die Entwicklung, mit der wir momentan leben, und mit der Entwicklung, mit der wir konfrontiert sind, zeigt doch, dass gerade die grüne Gentechnik ein Bereich ist, der die Menschheit verändern kann, die Menschheit verändern kann wie das Feuer, aber das Feuer war beherrschbar. Die grüne Gentechnik ist es nicht. Diese Risiken sind von uns nicht beherrschbar und deswegen ist es richtig, dass wir sehr, sehr distanziert uns dem stellen und dem auch nicht zustimmen. Das hat ja auch das neueste Urteil bewiesen. Der Imker aus Augsburg hat nicht umsonst gewonnen. Es ist auch interessant, wenn man die Presse verfolgt, die CSU sieht, dass nachhaltige Produkte gentechnikfrei

sein müssen, um ihre Produkte auch zu vermarkten, und hier wird einiges getan. Wir sind dem „Europäischen Netzwerk gentechnikfreier Regionen“ beigetreten. Dazu noch einmal herzlichen Dank an die Frau Ministerin. Das ist ein gutes Zeichen, das Thema wird uns begleiten, das Thema ist wichtig, aber Ihr Antrag ist jetzt nicht die richtige Form, Herr Augsten. Aus diesem Grunde, wir begleiten das Thema, aber nicht mit diesem Antrag, sondern wir sollten uns im anderen Rahmen dazu unterhalten. Aus diesem Grunde bitte ich um Ablehnung des Antrags und bedanke mich.

(Beifall SPD)

Danke, Frau Abgeordnete Mühlbauer. Es hat jetzt das Wort Herr Dr. Augsten für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Hitzing, der Antrag lautet nicht, man möge sich entscheiden pro oder kontra Gentechnik. Insofern waren die Ausführungen auf diesen Nebenschauplätzen, glaube ich, auch gar nicht von mir so beabsichtigt bzw. das hätten Sie nicht sagen müssen. Sie wissen genau, dass es sowohl bei den Umweltverbänden als auch bei den GRÜNEN überhaupt keine andere Meinung gibt bezüglich der sogenannten roten Gentechnik. Das ist einfach so, das war vor 20 Jahren auch anders, aber auch da haben wir dazugelernt. Wie gesagt, natürlich gibt es mittlerweile wahrscheinlich hunderte Medikamente, die ohne Gentechnik nicht möglich wären, insofern gibt es da auch keine andere Meinung. Aber wir reden hier über ganz andere Dinge. Das war ja auch bezeichnend, dass Sie dann bei Ihrer Wortwahl, dass wir das in der Nahrung haben seit vielen Jahren, dass wir das jeden Tag aufnehmen, dann gerade mal auf Tiernahrung gekommen sind, auf Medikamente und Enzyme. Bei Enzymen haben Sie dann selbst noch einmal zugegeben, da geht es darum, dass durch GVO etwas entsteht, in dem keine Gentechnik mehr drin ist. Das ist also auch noch einmal ein qualitativer Unterschied.