spricht ebenfalls der Beamtenversorgung. Ebenso verhält es sich mit den Abzügen bei vorzeitigem Ruhestand ab dem 60. Lebensjahr, wobei die erreichte erste und zweite Versorgungsstufe jeweils als Mindeststufe erhalten bleiben.
Dann gibt es noch die §§ 16, 17, 18, in denen finden sich die Anrechnungsregeln für Einkommen auf Ruhegehaltsansprüche, die wie im Beamtenversorgungsrecht so geregelt sind, dass ein Zuverdienst mit dem Ruhegehalt verrechnet wird, soweit die Amtsbezüge dadurch überschritten würden. Diese Verrechnungsregel gilt auch für frühere Mitglieder der Landesregierung, wenn nach Inkrafttreten des heute zur Abstimmung stehenden Gesetzes eine Erwerbstätigkeit vertraglich verlängert oder neu aufgenommen wird.
Dies alles sind Änderungen des Ministergesetzes, die mit geringfügigen Abweichungen so bereits auch im Regierungsentwurf vorgesehen waren und denen die CDU-Fraktion auch zustimmt.
Ja, Sie haben es erfasst, Herr Kollege Barth, ich wollte nämlich sagen, und nun warten Sie wohl darauf, ob ich noch einmal was zu dem Thema sage, welches erklärtermaßen die CDU Fraktion im Gesetz mitgeregelt haben wollte und das ist ja kein Geheimnis, es ist überall nachzulesen. Wir haben sogar, weil es angezweifelt wurde, zwei Gutachten zur Frage der Verfassungsmäßigkeit einer Anwendung der Neuregelungen der Ruhegehaltsbestimmungen auch für derzeitige Minister, die noch keine zwei Jahre im Amt sind, eingeholt. Eines der Gutachten hat ein Professor aus Leipzig, Professor Kotzur erstattet, und das zweite Gutachten kam erst in den letzten zwei Tagen und wurde durch den Juristischen Dienst des Landtags erstattet. Ich verrate auch nichts Neues, beide Gutachten kommen zu dem Ergebnis, dass kein Fall einer unzulässigen Rückwirkung vorliegt, sondern die Einbeziehung der derzeitigen Mitglieder der Landesregierung, die noch keine Anwartschaften erworben haben, verfassungsrechtlich - so steht es in dem zweiten Gutachten - nicht unzulässig ist. Das ist fein ausgedrückt, man kann auch schlicht sagen, zulässig ist. Mehr muss ich zu dem Thema hier eigentlich nicht sagen.
Jetzt habe ich eigentlich auf den zweiten Zwischenruf gewartet, Herr Kollege Barth, der jetzt nicht kommt. Eigentlich hätte jetzt die Frage kommen müssen, und warum machen Sie es dann nicht?
(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Das haben Sie noch nicht gesagt, auf dieses Bekenntnis warte ich noch.)
Jetzt haben wir die Frage aufgeworfen, die will ich auch gerne beantworten, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wie Sie wissen - und das wissen Sie alle -, befinden wir uns in einer Koalition und Sie wissen alle sehr gut, dass eine Koalition Kompromisse, man kann auch sagen Zugeständnisse, erfordert. Das fängt bereits beim Koalitionsvertrag an, aber solche Kompromissfindung oder Kompromisslösung zählt auch zu dem Ausfluss des Demokratieprinzips. Das gehört dazu. Wenn in der Regel solche Kompromisse hinter verschlossenen Türen gefunden werden, gibt es auch Ausnahmen. Unlängst im Bundestag konnte man auch eine beobachten, auch wenn es nicht um einen Koalitionskompromiss ging, sondern darum, dass jemand seine abweichende Meinung sagen wollte und das erst nach der gescholtenen Entscheidung des Präsidenten dort möglich war. Aber so ist es auch in einer Koalition. Warum soll nicht auch in einer Koalition mal offengelegt werden, worüber man sich gestritten hat oder streitet. Das Ergebnis der Diskussion ist allen bekannt. Es findet keine Erstreckung der neuen Ruhegehaltsregeln statt.
Ich will mal ausnahmsweise einen CDU-Fraktionsführer aus Baden-Württemberg, den Herrn Claus Schmiedel, zitieren mit einem Satz, den ich ganz schön finde,
SPD, habe ich nicht SPD gesagt, Entschuldigung, SPD-Fraktionsführer habe ich gemeint: „In der Demokratie muss man damit leben, dass man nicht immer regieren kann.“ Das kann man auch in der Koalition übersetzen für die Beteiligten einer Koalition. Koalitionsvereinbarungen leben letztlich davon, … Ich habe Sie nicht verstanden.
Also noch mal: Auch in einer Koalitionsvereinbarung, die leben auch letztlich davon, dass es dann passend dazu auch eine Koalitionsdisziplin gibt, weil Koalitionsentscheidungen sind Kompromisse, ohne die auch eine Regierung dann letztlich handlungsunfähig wäre.
Das ist nicht nur meine Meinung, sondern das ist im Wege einer Abstimmung auch die Meinung eines Großteils der CDU, aber wir tragen sie mit. Um das Ganze abzuschließen, möchte ich meine Kollegin Dorothea Marx aus der letzten Debatte darüber gern noch einmal zitieren. Sie hatte in der letzten Debatte gesagt, dass weißer Rauch aufsteigen wird. Er steigt nun tatsächlich auf, er hätte allerdings etwas weißer oder weiser sein können. Das können Sie jetzt halten, wie Sie wollen. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Scherer, Ministergesetz nicht die Zweite, sondern Ministergesetz die unendliche Geschichte, so würde ich es eigentlich überschreiben wollen am heutigen Tage hier.
Ein allen bekannter Spruch lautet: „Was lange währt, wird endlich gut.“ - manchmal schon, aber nicht immer wirklich gut. Ein solcher Fall scheint mir heute der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Ministergesetz zu sein, der heute hier verabschiedet werden soll. Was daran gut sein soll, das muss mir erst noch jemand erklären. Dass die Ministerinnen und Minister die Heraufsetzung des Rentenalters und die Kürzung von Rentenanwartschaften durch die sogenannten Rentenreformen zu spüren bekommen sollen, ist richtig - keine Privilegien für öffentliche Funktionen. Die Angleichung des Versorgungsniveaus an die Grundprinzipien des geltenden Beamtenversorgungsrechts ist also somit richtig, wie ja auch schon ausgeführt wurde. Allerdings möchte ich an dieser Stelle auch die Position der LINKEN zum Grundproblem Rentenreform nochmals bekräftigen. Wir lehnen grundsätzlich die Heraufsetzung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre ab und lehnen auch die Änderung in der sogenannten Rentenformel ab, die ebenfalls zur Kürzung der Rentenanwartschaften für zukünftige Rentnerinnen und Rentner führen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es gibt sicherlich zahlreiche Punkte, die bei diesem Gesetzentwurf zu kritisieren sind. Zum einen die sehr lange Hängepartie des Gesetzentwurfs, ich ging schon kurz darauf ein. Im Verlauf der mehr als 18 Monate
dauernden Auseinandersetzung zeigte sich auch der Grund, warum das so lange dauert. Bei diesem Gesetzentwurf knirschte es im Gebälk der Koalition, und zwar erheblich, meine sehr geehrten Damen und Herren, und macht den Zustand der Koalition deutlich.
Die CDU versuchte mit einem Coup vor den Türen der Landespressekonferenz ihre Position noch zu retten. Kollege Scherer hat es ja angesprochen indirekt sogar. Nun hat sich aber in der Frage der Rückwirkung der Koalitionspartner SPD durchgesetzt. Das Gesetz soll erst für neue Minister im Amt gelten. Bestands- bzw. Vertrauensschutz ist das juristische Prinzip, um das es geht. Mittlerweile gibt es ja - auch schon angesprochen - im Auftrag der CDU-Fraktion ein Gutachten des Juristischen Dienstes des Thüringer Landtags, welches deutlich macht, dass eine Rückwirkung verfassungsrechtlich nicht anzugreifen wäre. Ich hätte schon erwartet, es steht so drin, dass nach dem Bekanntwerden des Gutachtens zumindest die CDU-Fraktion aktiv geworden wäre.
Gut, sie ist es nicht geworden. Wenn nicht die CDU-Fraktion, dann greift aber die Fraktion DIE LINKE dieses auf, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ich glaube, es ist auch an der Zeit, diese Rückwirkung aufzugreifen, wenn ich denn heute eine Mitteilung des MDR Thüringen von 15:56 Uhr nehme, „Pensionslasten für ehemalige Thüringer Ministerpräsidenten und Minister sind in den letzten Jahren regelrecht explodiert“, in diesem Jahr 1,6 Mio. € im Haushalt, im nächsten Jahr 1,8 Mio. € im Haushalt, 200.000 € mehr im Haushalt für die auszuzahlenden Pensionslasten. Soll denn das so weitergehen, liebe Kolleginnen und Kollegen? 200.000 € mehr pro Jahr, aber zum Beispiel mehr als 200.000 € weniger im KFA, das kann doch nicht sein. Hier sollte man endlich einmal etwas dagegensetzen.
Oder aber geht es darum, wie es Frau Taubert laut eines Artikels der Thüringer Landeszeitung vom 6. Oktober auf den Punkt brachte, ich zitiere: „Sozialministerin Heike Taubert, SPD, sagte, sie sei unter bestimmten Bedingungen Ministerin geworden und wolle, dass diese auch für sie weiter gelten. Sie bedauere, dass das neue Gesetz jetzt durch eine Neiddebatte überlagert werde.“ Es geht hier nicht um eine Neiddebatte, liebe Frau Taubert, es geht hier nicht um Neid, es geht um Versorgungsmentalität, welche hier durchgesetzt werden soll. Und dagegen müssen wir uns zur Wehr setzen.
Wir als LINKE-Fraktion sind auch der Meinung, dass es für erworbene Ansprüche einen Bestandsschutz zugunsten der Betroffenen geben muss, aber dann nicht nur für Menschen in Ministerämtern, sondern auch für Rentnerinnen und Rentner, für Menschen, die als langjährige Versicherte entsprechende Anwartschaften für Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung erworben haben. Meine Damen und Herren von der CDU, FDP, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, nun meine Frage: Wo war denn der viel gepriesene Bestandsschutz bei der Überführung der Rentenansprüche aus der DDR-Rentenversicherung?
Niemand hat sich dafür eingesetzt. Wo ist der tatsächlich wirksame Bestandsschutz denn geblieben für Menschen, die schon vor den Rentenreformen Anwartschaften angesammelt haben,
die allermeisten Kürzungen für die Zukunft hinnehmen entweder wegen Änderungen in der Rentenberechnung oder wegen Einführung des höheren Renteneintrittsalters - auch das ist eine versteckte, aber praktisch sehr wirksame Rentenkürzung.
Und wo ist der tatsächliche Bestandsschutz für die Anwartschaften von langjährig Versicherten in der Arbeitslosenversicherung geblieben, als durch Rosarot-Grün Hartz I bis IV erfunden oder eher doch wohl verbrochen wurde.
Die öffentliche Kritik am Vorgehen der CDU-SPDKoalition beim Ministergesetz ist damit eine sehr berechtigte, denn an bestimmten Punkten sind damit Leute in bestimmten Funktionen wieder einmal gleicher als der Otto-Normalverbraucher. Es ist schon ziemlich instinktlos, eine solche berechtigte Kritik als Neiddebatte zu diskreditieren. Dabei ist auch zu bedenken, die Menschen mit Renten- und Versicherungsanwartschaften haben sich diese hart erarbeitet. Sie haben von ihrem Arbeitseinkommen eigene Beiträge eingezahlt, um diese Anwartschaften und Leistungsrechte zu erwerben. Ehemalige Ministerinnen und Minister aber werden aus dem Landeshaushalt und mit Steuergeldern alimentiert und haben keinen Cent eigene Beitragsleistung gezahlt. Dieser gewichtige Unterschied würde die Rückwirkung rechtfertigen, wenn CDU und SPD ansonsten keine Probleme haben, sogar Beitragszahlern den Bestandsschutz faktisch zu nehmen. Mit Blick auf diese Alimentierung aus Steuergeldern ist aber auch gerechtfertigt, Einkommen aus eigenen Einkünften voll auf die Ministerpension anzurechnen bzw. damit zu verrechnen. Denn wer sich aus eigenen Einkünften - ob Erwerbsarbeit oder Entgelt aus anderen Tätigkeiten - selbst unterhalten kann nach Ausscheiden aus dem Ministeramt, ist auf Un
Daher haben wir in den vorliegenden Änderungsanträgen der Fraktion einen entsprechenden Vorschlag gemacht, auch mit Blick auf praktische Fälle in Thüringen, aktuelle praktische Fälle - und dazu gehört nicht nur Herr Althaus. Durch die CDU wurde dieser ja noch einmal bei der jetzigen Ministergesetzesrunde gerettet, kann man sagen.
Unter dem Aspekt der Entprivilegierung stimmen wir auch dem Vorschlag der GRÜNEN-Fraktion in ihrem Gesetzentwurf zu, die Dienstaufwandspauschale für Minister zu streichen, denn wir haben als LINKE bzw. PDS auch in der Vergangenheit schon die Abschaffung solcher pauschalierten Steuervorteile für Funktionsträger gefordert. Unsere Forderungen auf Abschaffung der steuerfreien Aufwandspauschalen für Abgeordnete fanden in der Vergangenheit bei der Mehrheit des Hauses allerdings leider kein Gehör. Auch hier sollten wir entsprechende Gesetzesinitiativen angehen. Dabei sollte funktionsbedingter Aufwand immer noch geltend gemacht werden können. Aber wir als LINKE-Fraktion meinen, die Funktionsträger, ob Abgeordnete oder Minister, sollten in Zukunft mit ihren Nachweisen und Abrechnungen zum Finanzamt gehen und den Nachweis für die Aufwendungen erbringen, so wie das jeder Selbstständige für seine betriebsbedingten Ausgaben auch machen muss.