Protokoll der Sitzung vom 12.10.2011

Ich glaube, wir machen das einfach gerecht. Ich wollte auch nur kurz etwas sagen. Zum einen: Herr Innenminister, ich habe nicht gesagt, die Software als solche, sondern insbesondere der Einsatz. Es gibt einen klaren Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, auf welchen Sie auch verwiesen haben. Darin wird u.a. auch ganz klar geurteilt, wann und wie diese Software zum Einsatz kommen kann. Ich habe vorhin ausgeführt, dass die Art und Weise, wie sie zurzeit, wie es zumindest aus Bayern bekannt ist, zumindest nicht verfassungsgerecht eingesetzt wird.

Als Zweites: Sie haben erneut gesagt, was uns zumindest irritiert, nämlich dass die Software in Thüringen nicht eingesetzt wird. Wir würden aber gern wissen, ob sie in Thüringen grundsätzlich erst einmal verfügbar ist, ob dafür Kosten angefallen sind und ob damit theoretisch die Möglichkeit dieses Einsatzes besteht. Meines Erachtens ist das Internet keine Plattform für Terrorismus. Dann ist genauso theoretisch ein Stammtisch eine Plattform für Terrorismus, weil in der Theorie alles möglich ist. Es gibt natürlich im Internet wie auch überall anders die Möglichkeiten, das zu tun. Aber das Internet ist per se keine terroristische Plattform.

Und zuletzt: Wir zumindest fordern einen ganzheitlichen, einen gänzlichen Verzicht auf die sogenannte TKÜ, auf Online-Überwachung, aber auch auf die Vorratsdatenspeicherung. Wir fordern darüber hinaus noch etwas anderes, nämlich die Überwachung und die Kontrolle der Überwacher bzw. Kontrolleure.

(Beifall DIE LINKE)

Denn diese scheinen sich nicht an Gesetze zu halten und da scheint es keine geeignete Kontrollfunktion zu geben. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE)

1:40 Minuten hat Frau König gesprochen. Herr Adams, Sie können, das müssen wir aufrunden auf 2 Minuten, noch 3 Minuten reden.

(Minister Geibert)

Frau Präsidentin, vielen Dank. Vielen Dank, Frau König. Sehr geehrter Herr Minister, zwei Dinge will ich kurz ansprechen. In Ihrer Rede haben Sie deutlich gemacht und haben, wogegen wir uns als Staat wenden, um das Sicherheitsbedürfnis der Bürger auch zu ermöglichen, Sie haben Terrorismus angesprochen und Sie haben Kinderpornografie angesprochen, gegen die man mit allen Mitteln vorgehen müsse. Ich glaube, Sie rühren an all unseren Herzen, dass jeder sagt, in solchen Fällen will ich nicht wegsehen. In solchen Fällen will ich natürlich, dass alles Mögliche getan wird. Die Frage ist nur, und das ist ja das Problem, dass wir feststellen müssen, zumindest bei dem, was wir jetzt wissen, und wir können ja als Opposition nicht mehr als deutlich nachfragen, dass genau für diese Fälle eben kein Einsatz dieser sogenannten TKÜ gemacht wurde, so ist zumindest der Kenntnisstand im Augenblick. Sagen Sie uns, dass die Bayern nur in zwei Fällen gegen Verstöße gegen das BtMG vorgegangen sind und in den restlichen Fällen Terrorismus abgewehrt und Kinderpornografie aufgeklärt haben, dann werde ich mit meiner Kritik wieder vorsichtiger. Aber ich sage Ihnen, das sind nicht die Haupteinsatzfälle.

Noch eine Sache: Sie haben ganz bewusst formuliert, dass in Thüringen niemals so etwas wie in Bayern eingesetzt wurde. Okay, das will ich Ihnen gern glauben. Wir werden dann noch mal intensiver nachfragen, aber ich glaube Ihnen das erst einmal. Aber heißt das auch, dass Sie diese Software gar nicht haben? Können Sie uns, können Sie hier dem Parlament, können Sie den Thüringerinnen und Thüringern sagen, dass die in Thüringen offensichtlich vorgehaltene Software wirklich eine Software ist, mit der nur Internettelefonie abgehört werden kann und dass diese Software es ausschließt, dass man - wie es Kollegin König vorgetragen hat - manipulativ auf den Rechner einwirkt und damit Türen und Tore öffnet für spätere, weitere Ausspähung? Darüber würde ich gern von Ihnen noch Auskunft haben. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Für die Landesregierung hat sich der Innenminister noch einmal zu Wort gemeldet.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Nur ganz kurz, um die Redezeit nicht auszudehnen, eine knappe Minute müsste ich noch haben ohne Ausdehnung. Ich will nicht nur die Herzen anrühren mit Beispielen, sondern das sind Beispiele, die sich auch unter den

Regelkatalog der Festlegung des Bundesverfassungsgerichts subsumieren lassen. Das Bundesverfassungsgericht hat gesagt, Online-Durchsuchungen sind nur ausnahmsweise zur Abwehr konkreter Gefahren/Bedrohungen für überragend wichtige Rechtsgüter möglich oder für die Gefährdung des Staates und dann auch nur immer in beiden Fällen durch richterlichen Beschluss. Genau daran halten wir uns und gehen über diese Schwelle nicht hinweg. Wie beispielsweise auch die Pressemeldung zeigt aus dem Bereich der Justiz, mit richterlichem Beschluss ist etwas erfolgt, aber gar nicht umgesetzt worden.

Der zweite Punkt, Frau Abgeordnete König, es ist außerhalb in Fachforen diskutierten Wissens, dass man nicht das Internet nutzen würde. Das Internet ist die große Plattform gerade auch für alle terroristischen Bewegungen, es ist die große Plattform, wie sich jetzt wieder gezeigt hat bei dem Anschlag in Norwegen. Dort ist Selbstkriminalisierung über das Internet erfolgt. Wenn man sich intensiv und fachlich damit beschäftigt, könnte man das wissen, dann wäre das kein Problem.

(Zwischenruf Abg. König, DIE LINKE: Das sollte man mal tun.)

Ich kann Ihnen noch mal ausdrücklich bestätigen, für den Fall, dass Sie das aus meiner Rede so nicht haben entnehmen können, der Vizepräsident des LKAs hat mir dieser Tage wirklich noch mal ausdrücklich bestätigt, wir haben diese Software nicht, sie ist überhaupt nicht angeschafft worden, sie ist nicht im Bestand, sie ist deshalb auch nicht eingesetzt worden.

Mir liegen keine weiteren Redemeldungen mehr vor. Ich kann die Aussprache schließen und damit auch den fünften Teil der Aktuellen Stunde. Ich schließe damit die Aktuelle Stunde als Ganzes.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2 in seinen Teilen

a) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/980 dazu: Beschlussempfehlung des Justiz- und Verfassungsausschusses - Drucksache 5/3360

ZWEITE BERATUNG

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/2064 dazu: Beschlussempfehlung des Justiz- und Verfassungsausschusses - Drucksache 5/3361

dazu: Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/3398

dazu: Änderungsantrag der Fraktion der FDP - Drucksache 5/3399

dazu: Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/3401

ZWEITE BERATUNG

Abgeordneter Blechschmidt aus dem Justiz- und Verfassungsausschuss hat das Wort zur Berichterstattung zu beiden Tagesordnungspunkten. Ich bin jetzt etwas irritiert, Sie wollen einen Geschäftsordnungsantrag stellen, Herr Barth? Stellen Sie den mal, wir müssen schauen, was wir damit machen.

Frau Präsidentin, vielen Dank. Ich beantrage namens meiner Fraktion, weil wir in dem kommenden Tagesordnungspunkt über eine Materie sprechen, die ausweislich auch der Berichterstattung in den letzten Tagen insbesondere fünf Minister dieser Landesregierung speziell betrifft, die Herbeirufung dieser fünf betroffenen Minister, das wären die Damen und Herren Taubert, Poppenhäger, Machnig, Matschie und Carius zu diesem Tagesordnungspunkt hier ins Plenum.

Gut. Also dieser Antrag ist zulässig als Geschäftsordnungsantrag. Ich schaue mal, wie viele Leute sich jetzt auf ihre Ministerplätze bewegen. Der Herr Barth hat für seine Fraktion den Antrag gestellt, die Minister herbeizurufen, und es kann jeder herbeigerufen werden. Er hat ja noch namentlich gesagt, wer herbeigerufen werden solle. Der Herr Dr. Poppenhäger ist im Übrigen entschuldigt, das ist heute bei Eintritt in die Tagesordnung gesagt worden.

Frau Ministerpräsidentin sitzt im Moment in der Abgeordnetenbank. Der Herr Minister Machnig fehlt noch. Kann jemand Auskunft darüber geben, wie weit er sich vom Plenarsaal befindet? Dann frage ich jetzt mal an den Antragsteller: Könnten Sie sich jetzt damit anfreunden, dass wir trotzdem in die Berichterstattung gehen, oder möchten Sie, dass alle

herbeigerufen werden und dann die Berichterstattung erfolgt?

Also mit der Berichterstattung, Frau Präsidentin, habe ich kein Problem, aus dem Ausschuss. Aber bevor wir dann in die Debatte gehen, hätte ich schon ganz gern - und ich glaube, dass das auch angemessen ist -, dass die Betroffenen auch vollzählig da sind.

Gut. Dann würde ich den Herrn Abgeordneten Blechschmidt darum bitten, dass er zur Berichterstattung nach vorn kommt. Ich würde den Beauftragten der Landesregierung, der für die Herbeirufung der Minister verantwortlich ist, darum bitten, dass er oder sie das tut.

Frau Präsidentin …

Abgeordneter Blechschmidt, einen Moment bitte. Berichterstattung heißt, dass der Abgeordnete Blechschmidt am Pult steht und aus den Ausschussberatungen berichtet und die anderen zuhören.

(Beifall DIE LINKE)

Das Interessante ist, dass da einige nicht mal zuhören können, weil sie so im Gespräch miteinander vertieft sind, dass sie das nicht hören. Wenn Sie das weiter tun wollen, gehen Sie bitte nach draußen. Ansonsten bitte ich, der Berichterstattung die Aufmerksamkeit zu schenken.

(Unruhe im Hause)

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kollegen, werter Herr Fraktionsvorsitzender Mohring, der ja den Wunsch hat, dass ich jetzt berichte. Der jetzt zu beschreibende Zeitraum lässt vermuten, dass diese Berichterstattung etwas länger dauern könnte. Aber ich werde mich bemühen, es kurz zu fassen.

Durch Beschluss des Landtags am 27. Mai 2010 ist der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an den Ausschuss für Justiz, Bundesund Europaangelegenheiten überwiesen worden. Der Ausschuss hat diesen Gesetzentwurf in seiner 11. Sitzung am 11. Juni 2010 beraten und ist übereingekommen, diesen Gesetzentwurf nach Vorlage eines Gesetzentwurfs der Landesregierung wieder aufzurufen.

(Vizepräsidentin Dr. Klaubert)

Durch Beschluss des Landtags am 26. Januar 2011 ist der Gesetzentwurf der Landesregierung an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten überwiesen worden. Zu beiden Gesetzentwürfen hat der Ausschuss in seiner 20. Sitzung am 18. Februar 2011, in seiner 21. Sitzung am 24. Februar 2011, in seiner 24. Sitzung am 8. April 2011 und in seiner 25. Sitzung am 13. Mai 2011 beraten. Bereits in seiner 20. Sitzung am 18. Februar 2011 ist der Ausschuss übereingekommen, ein schriftliches Anhörungsverfahren durchzuführen. Gegenstand der Anhörung waren neben Verschärfung der Anrechung von Erwerbseinkommen auf das Ruhegeld auch neue Publizitätsvorschriften und Karenzbestimmungen für Minister und Staatssekretäre. Die Zulässigkeit dieses Antrags war im Ausschuss insofern streitig. Als Anzuhörende wurden festgelegt Herr Prof. Dr. Hermann-Josef Blanke von der Universität Erfurt, Herr Prof. Dr. Michael Brenner von der Friedrich-Schiller-Universität Jena, Herr Prof. Dr. Gröschner von der Friedrich-SchillerUniversität Jena, Herr Prof. Dr. Johannes Hellermann von der Universität Bielefeld, Herr Prof. Dr. Dr. h.c. Hans Meyer, Frankfurt/Main, Herr Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB, SPD-Bundestagsfraktion Berlin, dann der Bund der Steuerzahler Thüringen e.V. Erfurt, LobbyControl e.V. Köln, Transparency International Deutschland e.V. Berlin, Thüringer Beamtenbund Erfurt. Da im Ausschuss der Wunsch besonders seitens der Kollegen der SPD bestand, alle Stellungnahmen einzubeziehen, und die Stellungnahme des Herrn Dr. Wiefelspütz, MdB, nach mehrfacher Nachfrage erst am 1. August 2011 einging, hat der Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten die Tagesordnungspunkte in seiner Sitzung am 8. April und am 13. Mai vertagt sowie in seiner Sitzung am 1. Juli von der Tagesordnung abgesetzt. An dieser Stelle sei mir gestattet, dass ich Teilen des Ausschusses für die scheinbare Geduld, zeitlose Ausdauer und verzweifelte Beharrlichkeit bei der Bearbeitung der beiden Gesetzentwürfe meine Bewunderung ausspreche.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Die Beratungen wurden gemäß Beschluss des Thüringer Landtags am 7. Juli 2011 - Drucksache 5/ 3058 - vom Justiz- und Verfassungsausschuss übernommen. Der Justiz- und Verfassungsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 31. Sitzung am 5. Oktober abschließend beraten und empfiehlt: a) den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN abzulehnen, b) den Gesetzentwurf der Landesregierung mit Änderungen anzunehmen. Die Änderungen beziehen sich insbesondere auf eine Anpassung an die Möglichkeit einer Verkürzung einer Wahlperiode auf unter fünf Jahre. Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE)

Ich danke für die Berichterstattung. Ich nehme an, der Abgeordnete Barth ist so zufrieden, dass seinem Begehr gefolgt wurde, dass wir darüber nicht mehr abstimmen brauchen?

Ich würde jetzt sagen, geht doch - genauso ist es, Frau Präsidentin.

Na, Sie sehen mal, wie wir das hinbekommen haben. Gemeinsame Aussprache zu den vorhin von mir genannten Gesetzesanträgen einschließlich der Beschlussempfehlung und der Änderungsanträge und ich rufe als Ersten auf für die CDU-Fraktion den Abgeordneten Scherer.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, Ministergesetz die Zweite, die zweite Lesung meine ich dazu. Wir reden über die Änderung des Ministergesetzes und dabei ist, glaube ich, in der öffentlichen Diskussion etwas untergegangen, weshalb wir überhaupt über eine Änderung des Ministergesetzes diskutieren.

Ich will noch mal vergegenwärtigen, was mit dem Änderungsgesetz der Landesregierung eigentlich erreicht werden sollte. Dazu kann man einfach die Einleitung zur Gesetzesbegründung nehmen, aus der ich zitiere, Frau Präsidentin: „Die Änderungen im Ministergesetz folgen in weiten Teilen der Entwicklung, wie sie inzwischen für Tarifbeschäftigte und Beamte schon umgesetzt ist. Insbesondere sollen künftige Einkommen auf das Ruhegehalt angerechnet werden. Auch wird der Bezugszeitpunkt für Ruhegehalt angehoben und der Höchstbetragssatz reduziert.“ Und um den Satz, was mit dem Gesetz erreicht werden sollte, noch mal aufzugreifen, genau das, was damit erreicht werden sollte, ist meiner Meinung nach auch erreicht, wenn es nachher auch so abgestimmt wird. Das heißt im Einzelnen, um das noch mal kurz zu referieren, in § 5 ist jetzt eine Pflicht zur weitgehenden Ablieferung von Nebentätigkeitseinkünften eingeführt oder wird eingeführt, in § 11 wird die Regelaltersgrenze nach § 35 SGB Sechstes Buch eingeführt, entsprechend einer Gleichstellung zu den Rentenempfängern und zu den Versorgungsempfängern und in § 11 Abs. 3 wird die zweite Versorgungsstufe nicht schon wie bisher nach vier Jahren, sondern nach einer Legislaturperiode erreicht, und um zu verhindern, dass die Legislaturperiode dann auch zählt, wenn sie vielleicht nur zwei Jahre dauert, ist eine Mindestdauer der Legislaturperiode für diese Versorgungserreichung von viereinhalb Jahren vorgesehen und der Höchstsatz, der erreicht werden kann, ent

(Abg. Blechschmidt)