Protokoll der Sitzung vom 12.10.2011

Unter dem Aspekt der Entprivilegierung stimmen wir auch dem Vorschlag der GRÜNEN-Fraktion in ihrem Gesetzentwurf zu, die Dienstaufwandspauschale für Minister zu streichen, denn wir haben als LINKE bzw. PDS auch in der Vergangenheit schon die Abschaffung solcher pauschalierten Steuervorteile für Funktionsträger gefordert. Unsere Forderungen auf Abschaffung der steuerfreien Aufwandspauschalen für Abgeordnete fanden in der Vergangenheit bei der Mehrheit des Hauses allerdings leider kein Gehör. Auch hier sollten wir entsprechende Gesetzesinitiativen angehen. Dabei sollte funktionsbedingter Aufwand immer noch geltend gemacht werden können. Aber wir als LINKE-Fraktion meinen, die Funktionsträger, ob Abgeordnete oder Minister, sollten in Zukunft mit ihren Nachweisen und Abrechnungen zum Finanzamt gehen und den Nachweis für die Aufwendungen erbringen, so wie das jeder Selbstständige für seine betriebsbedingten Ausgaben auch machen muss.

Uns sind aber noch zwei weitere Punkte sehr wichtig, um ein wirklich gutes Ministergesetz zu haben. Auch diese Punkte finden sich in dem vorliegenden Änderungsantrag der LINKEN wieder. Erstens, bekannt ist im Haus die Einführung einer fünfjährigen Karenzzeit und zweitens die umfassende Offenlegungspflicht für Nebentätigkeiten und Nebeneinkünfte.

Die Einführung einer fünfjährigen Karenzzeit hat die Mehrheit dieses Hauses als unzulässiges Berufsverbot bezeichnet; ich sage, zu Unrecht. Denn es sind nach dem Vorschlag der LINKEN-Fraktion nur solche Tätigkeiten untersagt, die die Gefahr der Interessenkollision mit der vorausgehenden Ministertätigkeit bergen. Für die Minimierung dieser Kollisionsgefahr besteht ein ganz überwiegendes öffentliches Interesse. An dieser Stelle sei auch daran erinnert, dass das Grundrecht auf freie Berufswahl gerade nicht völlig schrankenlos besteht. Organisationen wie LobbyControl verlangen schon seit Langem solche Karenzzeiten, um Lobbyismusgefahren, um der Verbandelung von Wirtschaft und Politik wirksam entgegenzutreten. In diesem Zusammenhang sei nun auch auf die Fälle Althaus und Magna, Stichwort „Verhandlung um Zukunft von Opel“ oder Schröder und GAZPROM verwiesen. Jetzt kommt von der Mehrheit des Hauses sicher die Gegenfrage, ist denn so etwas schlimm? Mit Blick auf die im demokratischen Entscheidungspro

zess notwendige Transparenz und Sachorientiertheit ist es nicht gut. Denn Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozesse dürfen in einer Demokratie nicht von persönlichen Eigeninteressen überlagert werden.

(Beifall DIE LINKE)

Ansonsten, meine sehr geehrten Damen und Herren, schwindet das ohnehin schon angeschlagene Vertrauen der Bürger in Politik noch mehr. Die Forderung nach Einführung einer solchen Karenzzeit zwischen Ausscheiden aus dem Amt und der Übernahme einer Funktion in der Wirtschaft ist also keine revolutionäre Erfindung der LINKEN-Fraktion. Im Beamtenrecht gibt es solche Karenzregelungen, wenn auch etwas anders ausgestaltet, da der Zuständigkeitsbereich der Betroffenen nicht so weit gefächert ist wie der eines Ministers. Auch in der Wirtschaft gibt es solche Karenzzeitregelungen, auch das dürfte Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren, bekannt sein.

Hinsichtlich der von der Parlamentsmehrheit geäußerten rechtlichen Bedenken möchte ich noch kurz auf den Verfassungsrechtler Prof. Hans Herbert von Arnim verweisen, der auch in der Verwaltungshochschule in Speyer tätig war bzw. ist. Er hat in einem Aufsatz in der Zeitung für Rechtspolitik schon im Jahr 2006 die Einführung einer fünfjährigen Karenzzeit für Minister vertreten. Auch er stellte und stellt mit seinem Regelungsvorschlag auf die konkrete Interessenkollision bzw. die entsprechende Gefahr ab.

Der dritte Regelungsvorschlag im Änderungsantrag der LINKEN ist auch eine Konkretisierung des demokratischen Transparenzprinzips. Es geht um die Offenlegung von Nebentätigkeiten und Nebeneinkünften. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf, zu erfahren, von welchen zusätzlichen außerparlamentarischen Einflüssen Regierungsmitglieder bei politischen Entscheidungen noch mitbestimmt sein könnten. Auch solche Offenlegung ist eine Anti-Lobbymaßnahme. Dieser Änderungsantrag der LINKEN-Fraktion ergänzt Gesetzesvorschläge der Fraktion aus der vergangenen Wahlperiode auf Einführung umfassender Offenlegungspflichten von Abgeordneten bezüglich ihrer Nebentätigkeiten und Nebeneinkünften gegenüber der Öffentlichkeit. Auch dieser Vorstoß der Fraktion hatte im Landtag keine Mehrheit gefunden. Wir als Fraktion DIE LINKE sehen die Regelungspunkte

1. umfassende Anrechung von Einkünften aus anderer Betätigung auf das Ruhegehalt;

2. Einführung einer fünfjährigen Karenzzeit zwischen Ausscheiden aus dem Amt und Aufnahme einer anderen Tätigkeit mit inhaltlichem Bezug auf das frühere Amt;

3. umfassende Offenlegung von Nebentätigkeiten und Nebeneinkünften und

4. die Rückwirkung des Ministergesetzes auf die Zeit dieser Legislaturperiode, also auch die Anwendung auf die jetzigen Thüringer Ministerinnen und Minister, soweit sie bis jetzt noch keine Anwartschaften erreicht haben.

Sollten die Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE keine Mehrheit finden, werden wir weiter an der Nachbesserung des Ministergesetzes arbeiten und daran auch nicht lockerlassen. Es ist zwar gut, dass das unselige monatelange Gezerre und Geschacher der CDU/SPD-Koalition - oft unter Missachtung der Funktion des Landtags als eigentlicher Gesetzgeber - nun ein Ende hat, aber es bleibt noch Wichtiges zu tun in diesen Fragen und hier wird es auch noch weitere Dinge geben.

Ich will noch ganz kurz unser Abstimmverhalten auch deutlich machen. Wir werden uns zu dem Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN enthalten, da er wichtige Dinge zwar enthält, aber aus unserer Sicht nicht weitgehend genug ist. Gleichzeitig werden wir aber bei den Änderungsanträgen, die faktisch identisch sind mit dem Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Zustimmung geben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, und hier sage ich noch einmal auch ganz deutlich, sehr geehrte Fraktionsvorsitzende von CDU und SPD, Kollege Höhn und Kollege Mohring, die linke und die rechte Herzkammer, beim Ministergesetz hat sich deutlich gezeigt, dass hier mehr als Herzkammerflimmern an der Tagesordnung ist. Sie wissen, dass nach Kammerflimmern durchaus der Infarkt droht und nach einem Infarkt, meine sehr geehrten Damen und Herren, auch durchaus der Tod nicht selten danach kommt. Diese Koalition steht aus meinem Gesichtspunkt durchaus vor dem Ende. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE)

Für die SPD-Fraktion hat sich der Abgeordnete Dr. Pidde zu Wort gemeldet.

(Unruhe im Hause)

Ich möchte darum bitten, dass der Abgeordnete Dr. Pidde für die SPD-Fraktion seinen Redebeitrag hier auch halten darf und dass die Gespräche im Saal etwas in der Lautstärke gedämpft werden können.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, zum neuen Ministergesetz hat uns die Landesregierung einen ausgewogenen Gesetzentwurf vorgelegt.

(Abg. Korschewsky)

(Unruhe im Hause)

Er führt zu einem deutlichen Beschneiden der zurzeit vorhandenen recht guten Altersversorgung der Thüringer Ministerinnen und Minister. Dieser gute Weg, dieses Beschneiden, dieses Zurückführen auf das Niveau anderer Bundesländer braucht man auch nicht schlechtreden zu lassen, wie das Herr Korschewsky gerade hier gemacht hat, der zum großen Schlag ausgeholt hat, sondern das ist wirklich ein richtiger und sinnvoller Schritt. Wenn Sie sich hier hinstellen und über Gott und die Welt reden und Äpfel mit Birnen durcheinandergemischt haben, hat nur noch gefehlt, dass Sie es verglichen haben mit Ministergehältern in China und Nigeria.

Meine Damen und Herren, es ist ein guter Gesetzentwurf und das haben auch Politiker gesagt, die nicht der Regierungskoalition angehören. Ich will nur mal Bezug nehmen auf den Landeschef der GRÜNEN, auf Dieter Lauinger, der den Entwurf grundsätzlich gelobt hat. Er hat gesagt, unsere Kernforderungen sind enthalten. Ich will aus dem „Freien Wort“ vom 20. Juni dieses Jahres zitieren, da hat er gesagt: „Würde der Entwurf der Regierung zum Gesetz, wäre dies eine deutliche Verbesserung des jetzigen Zustands.“ Er hat recht.

Dass BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Ihre Fraktion, weitergehende Forderungen aufgemacht hat, das ist ja legitim und Sie haben das in Ihrem Gesetzentwurf auch dargelegt, das ist in Ordnung, darüber müssen wir dann abstimmen. Auch dass die Fraktion DIE LINKE noch ganz andere, radikalere Vorstellungen vorgelegt hat, die Herr Korschewsky hier gerade dargelegt hat und die Sie auch mit dem Änderungsantrag im Justizausschuss eingebracht haben, das ist doch alles okay, das muss man dann einfach entsprechend abstimmen.

Meine Damen und Herren, wie so oft kam keine Idee von der FDP-Fraktion, kein Antrag, kein Gesetzentwurf, im Justizausschuss nichts, Sie haben sich enthalten. Na gut, das kann man ja so machen, aber dafür im Anschluss haben Sie laut getönt öffentlich, 2,5 Mio. € würden zusätzliche Belastungen entstehen für Thüringen, wenn das Ganze so käme. Ich kann Ihre Annahmen nicht nachvollziehen, wie Sie das berechnet haben mit dem Ausscheiden der Minister aus dem Amt oder was sie für eine Lebenserwartung, dass die alle über 100 werden und so lange Pensionen bekommen, das kann ich nicht nachvollziehen. Ich nehme an, Sie haben die Zahlen einfach aus der Luft gegriffen, wie Sie das ja sonst auch so oft gemacht haben.

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Und das von Ihnen.)

Kollege Korschewsky hat ja gerade hier vorgerechnet, was alle Minister, alle ehemaligen Landesminister von 1990 bis 2009, die drei Ministerpräsidenten, Herr Duchac, Herr Vogel, Herr Althaus, insge

samt kosten. Es sind im Jahr 1,6, 1,7, 1,8 Mio. €. Deshalb sage ich, die Zahlen der FDP sind aus der Luft gegriffen und es geht Ihnen nur darum, hier die Neiddebatte und Ärger zu schüren.

(Beifall SPD)

Dazu passt auch Ihr Antrag von vorhin, den Sie hier gestellt haben, der Geschäftsordnungsantrag passt genau in diese Sache hinein. Jeder weiß hier, wenn man für das Ministeramt gute, hervorragende Persönlichkeiten finden will, dann müssen wir sie auch angemessen vergüten. Es sind keine Beamten auf Lebenszeit, sondern es sind Menschen, die dieses politische Amt antreten für eine bestimmte Zeit.

Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir noch einmal ein paar Sätze zur Vorgeschichte zu diesem Ministergesetz. Das jetzige alte Ministergesetz stammt aus dem Jahre 1991 und seit der Zeit hat sich ja einiges verändert. Wir haben einerseits die Regelaltersgrenzen für die Menschen in Deutschland erhöht und wir haben als Zweites auch zu verzeichnen, dass die Ruhegehälter für die Beamten in Thüringen reduziert worden sind, nicht nur in Thüringen, auch in den anderen Bundesländern.

Herr Dr. Pidde, Frau Abgeordnete Siegesmund möchte Ihnen eine Frage stellen. Gestatten Sie das?

Das können wir am Ende machen. Ich komme darauf zurück.

Dann machen wir es am Ende.

Aufgrund dieser Fakten, die ich gerade genannt habe, haben etliche Bundesländer ihre Ministergesetze angepasst und auch das Bundesministergesetz wurde 2008 unter der Großen Koalition geändert. In Thüringen hat mein Fraktionsvorsitzender Uwe Höhn den ersten Aufschlag gemacht. Er hat gesagt, die Ministerbezüge müssten gedeckelt werden. Ich habe auch herausgesucht wann das war: TLZ vom 28.04.2010, da ist er zitiert: „Die SPD will die Ruhestandsregelung für Mitglieder der Landesregierung überarbeiten.“ Der Koalitionspartner hat sich dann ähnlich geäußert und dann hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in aller Schnelle einen Gesetzentwurf zusammengezimmert und eingereicht, der ja auch heute zur Abstimmung steht.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist ja lächerlich.)

Das sind doch alles Fakten, man kann das doch alles nachvollziehen.

(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, ich werbe für den Gesetzentwurf der Landesregierung. Wenn wir uns einmal anschauen, was die Regierungskoalition dort vorschlägt, dann sind das doch wichtige und entscheidende Dinge. Es erfolgt erstmals die Anrechnung von Einkünften aus der Privatwirtschaft auf das Ruhegehalt. Das ist gut und richtig so. Es erfolgt die Anhebung der Regelaltersgrenze von 60 auf 67 Jahre, das ist gut und richtig. Es erfolgt drittens die Absenkung des Versorgungssatzes und der Steigerungsraten, auch das ist richtig. Mit dem Änderungsantrag, den Kollege Scherer vorhin hier schon erläutert hat, dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen, haben wir ein vernünftiges Gesamtpaket, dem man heute zustimmen sollte.

Diskutiert wurde die Frage der Rückwirkung in den letzten Tagen. Es ist ja auf die beiden Gutachten, wenn man auch das zweite so nennen will, hingewiesen worden. Aus diesen Gutachten geht nicht dezidiert das hervor, was Kollege Korschewsky hier gesagt hat. Das muss man mal klipp und klar sagen, das steht dezidiert dort nicht drin. Das kann man hineininterpretieren, aber insbesondere die Stellungnahme der Landtagsverwaltung greift einen einzelnen Punkt auf und macht das daran fest. Wir haben einfach Bedenken, dass dem rechtsstaatlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes, der in Artikel 20 Grundgesetz verankert ist, nicht Genüge getan wird.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Der war ge- fragt.)

Wir fühlen uns durch andere Aussagen bestätigt in unserer Meinung, zum Beispiel, dass der ehemalige Minister und Chef der Staatskanzlei Dr. Schöning hier im Hohen Haus auf eine Anfrage des Kollegen Blechschmidt gesagt hat, dass es ein sehr komplexes Rechtsverhältnis ist, was einerseits bereits ausgeschiedene, andererseits vorhandene und drittens zukünftige Minister angeht. Das muss man unter einen Hut bekommen. Er hat hier wörtlich gesagt, dass ein solches Ministergesetz nur für künftige Amtsinhaber relevant werden kann, wenn man das entsprechend verändert. Das alles muss man doch einfach bedenken. Wenn es wegen dieser Rückwirkung solche juristischen Bedenken gibt, dann muss man sie doch ernst nehmen. Wenn Frau Siegesmund gerade jetzt in den letzten Tagen zitiert wird, dass sie sagt, wo kein Kläger, da kein Richter, hat sie zwar recht, aber wer sagt denn, dass niemand klagt? Wir haben doch landauf, landab, nicht nur in Thüringen, auch im Bund und anderen Bundesländern genug Gesetze, die Gerichte beschäftigen. Wenn man solche juristischen Bedenken hat, dann sollte man sie auch entsprechend ernst nehmen. Wir denken, die Landesregierung

hat uns eine solide gesetzliche Neuregelung vorgelegt. Dieser sollten wir auch entsprechend zustimmen. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. Frau Siegesmund, Sie wollten mir noch eine Frage stellen.

Ja, sie schreitet.

Vielen Dank. Herr Pidde, ich schätze Sie eigentlich sehr für Ihre sachliche Art.

(Heiterkeit FDP)

Sie hatten eben noch einmal die Redewendung, wo kein Kläger, da kein Richter, angesprochen. Ist Ihnen bekannt, dass einer der Minister oder eine der Ministerinnen gegen die Rückwirkungen, die angeblich nach dem Gutachten für nicht unzulässig erklärt wurden, Klage eingereicht hätte?

Es geht doch gar nicht darum. Natürlich ist das nicht der Fall. Wahrscheinlich wird auch keiner klagen. Aber wir haben doch genügend Fälle, wo durch Klagen enorme Kosten entstanden sind im Nachhinein. Wenn man Bedenken hat und diese vorhanden sind, dann sollte man diese auch entsprechend ernst nehmen und sich gar nicht erst auf einen solchen Weg begeben, der dem Klageweg vielleicht doch entsprechende Aussichten zubilligt.

Danke, Herr Abgeordneter. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Barth von der FDP-Fraktion.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, am 27. Mai 2010 hat der damalige Minister und Chef der Staatskanzlei Herr Dr. Schöning bei der Beratung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes der Kollegen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hier ausgeführt, ich zitiere: „Es geht um Fragen des Übergangsgeldes, der Anrechnung von Nebeneinkünften, der Altersgrenzen, der Mindestdienstzeiten und der Fälligkeitsregelung für die Ruhegehaltsansprüche und für die Höhe der Ruhegehälter.“ Er sagte dann weiter: „Es ist weniger die Höhe der Ruhegehälter, die Stein des Anstoßes ist, es ist vielmehr der Zeitpunkt, zu dem diese Gelder, diese Gehälter fällig werden.“ Er stellte in Aussicht, dass es das Ziel des Kabinetts sei, möglichst noch vor der Sommerpause einen Entwurf zu erarbeiten und diesen dann dem Landtag zuzuleiten. Es war die Sommerpause 2010 gemeint, meine sehr verehrten Damen und