in sehr guter Form informiert und die im Moment stattfindenden Gespräche vor Ort in den Planungsregionen binden all die Dinge in das Landesplanungsprogramm ein.
Meine Damen und Herren, ich denke, dass wir einer Beteiligung durch das Hohe Haus auf diese Art und Weise nicht bedürfen. Es gibt, wie bereits erwähnt, genügend parlamentarische Beteiligungsmöglichkeiten. Im Moment laufen die Stellungnahmen aus den Planungsregionen ein, in denen das Landesprogramm vorgestellt wurde. Wir gehen selbstverständlich auch davon aus, dass es noch zu Veränderungen in der Landesplanung kommen wird. Ich bin überzeugt, dass die jetzigen Regelungen ausreichend sind und wir als CDU-Fraktion für diese spreche ich hier - lehnen diesen Gesetzentwurf ab. Danke schön.
Drei Bemerkungen noch mal zu der Rede von Frau Enders. Erstens, Sie haben mir immer noch nicht erklärt, ob Sie denn nun den Landesentwicklungsplan als Gesetz fordern oder als Verordnung. Ich habe da auf die Fehler in Ihrer Vorlage hingewiesen. Sie haben hier Dinge genannt, z.B. dass die Grundzentren künftig durch die Landesregierung im Landesentwicklungsplan bestimmt werden. Das ändern Sie mit der Änderung dieses Paragraphen,
den Sie vorschlagen, auch nicht. Sie haben hier mehrfach erwähnt, Sie wollen zwingend die Mitwirkung des Landtags. Die ist bereits jetzt gegeben, die Mitwirkung nämlich, indem gesetzlich vorgeschrieben ist, dass der Thüringer Landtag eine Stellungnahme dazu abgibt. Wenn Sie aus dem Bauausschuss berichten, dann wäre es gut gewesen, wenn Sie dagewesen wären. Wir haben vereinbart, das hatte ich schon gesagt, dass wir das Ganze sehr intensiv diskutieren werden, dass die Landesregierung eine Synopse erstellt, dass wir Einsicht in die Stellungnahmen bekommen und dieses Verfahren ist dort so beschlossen worden. Und was die Terminsetzung des Bauausschusses betrifft: Die Einladung ist allen Mitgliedern pünktlich zugegangen und im Übrigen hätten Sie schon eine Woche vorher durch Ihren PGF informiert werden können, dass es hier eine Zeitverschiebung gibt.
Ich will mich jetzt nicht hier verteidigen wegen des Bauausschusses, aber wir haben alle einen angespannten Terminkalender und letztendlich ist es auch so, dass zumindest ich meine Termine langfristig planen muss. Jetzt möchte ich noch mal auf eines hinweisen. Sie haben hier noch mal gesagt, Ihnen ist immer noch nicht klar, Frau Doht, soll dieses Landesentwicklungsprogramm nun per Rechtsverordnung verabschiedet werden oder nicht - das war Ihre Frage - und was wir mit unserem Gesetzentwurf wollen. Ich lese Ihnen das noch mal vor. Das steht eigentlich ganz klar und eindeutig hier drin. Da steht nämlich in § 13 Abs. 3 und ich sage Ihnen auch, was wir hier ändern wollen, hier steht: „Das Landesentwicklungsprogramm wird durch Rechtsverordnung der Landesregierung,“ - so ist es im Moment auch und jetzt kommt unser Zusatz - „die der Zustimmung des Landtags bedarf,“, dieser Zusatz wird eingefügt, „für verbindlich erklärt.“ Ich glaube, damit ist im Endeffekt eigentlich alles ganz klar und deutlich gesagt. Danke schön.
Herrn Blechschmidt eingeladen worden, aber ich glaube, das ist jetzt keine wirklich große Sünde von Ihnen, Herr Blechschmidt. Zunächst mal, meine sehr verehrten Damen und Herren, darf ich mich herzlich bedanken für die Debatte um das Landesplanungsgesetz, die wir ja nun an verschiedenen Stellen noch weiter fortführen dürfen, erstens, weil es, wie die Kollegen bereits richtig dargestellt haben, ohnehin noch eine anstehende Novelle gibt, und zweitens, weil wir mit der Novelle etwas in Verzug geraten sind, auch noch eine Verlängerung des geltenden Gesetzes anstehen haben, worum ich den Landtag bitten würde, damit wir auch im nächsten Jahr noch eine gültige Rechtsgrundlage haben.
Frau Enders, wenn ich vielleicht auf Ihre Bemerkung gleich eingehen darf, die Sie auch zum LEP gemacht haben, denn ich glaube, dass Ihr Gesetzentwurf auch auf die momentane Debatte um das LEG abzielt. Zunächst einmal bleibt aus meiner Sicht festzustellen, eine Gebietsreform ist - wenn Sache dieses Hauses. Und wenn ich eine Gebietsreform in diesen Plan hineingeschrieben hätte, wollte ich mal sehen, wie die Reaktionen gerade aus Ihrer Fraktion gewesen wären.
Wenn man hier Aussagen zu diesem Thema getroffen hätte, hätten Sie mir bestimmt vorgehalten, das ist Sache Ihrer Fraktion und der Masterpläne, die Sie da immer wieder gern verkünden wollen. Insofern bleibt aus meiner Sicht völlig klar, das ist eine Debatte, die man an anderer Stelle führen muss, die in der Sache auch nichts mit dem Landesentwicklungsprogramm zu tun hat, sondern wir haben uns hier im Grunde nur den planerischen Anforderungen zu stellen, welche Fachplanung müssen wir denn wie harmonisieren im Raum. Das will ich vielleicht ad 1 sagen.
Ad 2: Ich bin sehr froh über jeden, der sich an den Regionalforen beteiligt hat. Gestern hatten wir das letzte Regionalforum gehabt. Ich will aber an der Stelle auch sagen, Frau Enders, es geht ausdrücklich nicht an Sie, aber die große Beteiligung habe ich wiederum auch nicht verspürt, die Sie jetzt hier anmahnen durch den Landtag, was natürlich kein Vorwurf ist, an keinen der Kollegen, aber ich glaube, das hat in der Sache nichts mit der Rechtslage zu tun und würde auch nicht deutlich besser werden, wenn wir das anders halten würden.
Dann hatten Sie einen dritten Punkt genannt, die Frage des Zentrale-Orte-Systems. Mir ist natürlich schon klar, dass es die eine oder andere Kritik daran gibt, wie man das Zentrale-Orte-System ausführt. Ich kenne allerdings nur ganz wenige ernst zu nehmende Stimmen, die meinen, wir bräuchten kein Zentrale-Orte-System. Dann will ich mal auf einen Umstand hinweisen: Die momentane Diskussion in Thüringen läuft eigentlich so, Zentrale-Orte
System ja, wir wollen auch die Struktur so, wir wollen aber vor allen Dingen mehr zentrale Orte. Wenn wir Ihrem Systemansatz folgen würden, hätten wir gar keinen zentralen Ort mehr. Ich glaube nicht, dass wir die Diskussion im Lande befrieden würden, wenn wir überhaupt kein Grundzentrum, kein Mittelzentrum und auch kein Oberzentrum hätten, was man aber mal dahingestellt sein lassen kann. Die Frage ist eigentlich, ob wir mit einem Plan nicht versuchen sollten, die Realität abzudecken. Danach haben bestimmte Orte bestimmte zentral örtliche Funktionen. Wenn wir das dann gar nicht mehr widerspiegeln, weder mit Aussicht auf die Zukunft noch in der heutigen Realität, glaube ich, dann läuft das Instrument tatsächlich leer, aber das kann man vielleicht im Einzelfall noch im Ausschuss durchdeklinieren.
Im Schwerpunkt geht es in Ihrem Gesetzentwurf darum, noch eine stärkere demokratische Beteiligung abzusichern. Da möchte ich eigentlich zunächst einmal darum werben, dass wir diese Diskussion schon einmal hatten. 2007 - Frau Doht hat es bereits erwähnt - ist das Landesplanungsgesetz neu gefasst worden. Da ist dem Landtag Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden und das in das Gesetz hineingefasst worden. Wir haben zudem mit dem jetzigen LEP, glaube ich, eine Öffentlichkeitsbeteiligung, wie wir sie noch gar nicht hatten zu diesem Programm.
Insofern sehe ich da überhaupt nicht den hohen Bedarf an zusätzlicher demokratischer Beteiligung. Hier würde ich erst einmal darum bitten, dass es doch sinnvoll wäre, wenn wir diesen Weg, den wir einmal eingeschlagen haben, zunächst erst einmal durchführen bei dem jetzigen Landesentwicklungsprogramm und schauen, wie er dann tatsächlich auch funktioniert. Natürlich ist es so, dass sich der Landtag umfassend mit den Änderungsvorschlägen auseinandersetzen muss. Wir werden das alles dem Landtagsausschuss zur Verfügung stellen. Ich freue mich auf die intensiven Diskussionen, die dazu noch stattfinden, wiewohl ich auch sagen möchte, vor allen Dingen natürlich auch mit Blick auf die beiden Mehrheitsfraktionen, dass es mir schon als wirklich zielführend erscheint, so wie die Mehrheitsfraktionen da vorgegangen sind, dass man zunächst einmal die Stellungnahmen abwartet und nicht von vornherein sagt, wir wollen uns hier jeden kritischen Schuh gleich von vornherein anziehen, sondern man schaut sich das dann an und wird sich die Argumente, die hier vorgebracht werden, sicher genau anhören. So werden wir auch als Landesregierung natürlich am Ende mit der Stellungnahme des Landtags umgehen. Wir werden uns auch die Argumente, die im Landtag vorgebracht werden, hier im Einzelnen anschauen und dann schauen, wie weit wir sie in die Verordnung mit einfließen lassen können. Insoweit sehe ich an dieser
Stelle eigentlich gegenüber dem Prozess der Erstellung des Landesentwicklungsprogramms vor dem jetzt geltenden Gesetz eine deutlich höhere demokratische Öffentlichkeitsbeteiligung gegenüber dem Prozess davor und würde Ihnen zunächst einmal empfehlen, lassen Sie uns doch diesen Prozess abwarten und diesen Prozess einmal zu Ende führen, bevor wir hier gleich den nächsten Schnellschuss auf noch mehr Beteiligung hinführen lassen.
Im Übrigen will ich vielleicht noch mal einen Punkt dazu sagen: Ich glaube, im Grundsatz sind wir uns aber schon einig, es muss am Ende eine Verordnung sein. Dann würde ich noch mal darum bitten, wir haben ja auch mehrere Verordnungsbestandteile. Selbst wenn man darüber diskutiert, ob es ein Zustimmungserfordernis oder nicht geben sollte, dann sollte man auch da noch einmal differenzieren, welche normativen Bestandteile sind zustimmungserforderlich, welche nicht.
Aber im Grundsatz, meine sehr verehrten Damen und Herren, glaube ich, wir haben jetzt einen guten Prozess zum Landesentwicklungsprogramm, haben eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung, die wir so bisher noch nicht hatten. Insofern, glaube ich, gibt es eigentlich gar keinen Bedarf, Ihren Gesetzentwurf so anzunehmen. Ich darf deshalb dem Landtag eher eine Ablehnung empfehlen. Vielen Dank.
Danke, Herr Minister. Weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt nicht mehr vor. Deshalb schließe ich die Aussprache und wir kommen zur Ausschussüberweisung.
Beantragt ist die Überweisung an den Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr und die Überweisung an den Justiz- und Verfassungsausschuss, weil es sich um einen Gesetzentwurf aus der Mitte des Hauses handelt. Darüber stimmen wir jetzt ab, und zwar frage ich zunächst, wer wünscht die Überweisung des Antrags der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/3359 an den Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr? Ich sehe Zustimmung bei den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen von der SPD und der CDU. Das ist die Mehrheit.
Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt. Ich stelle jetzt die Frage, wer wünscht die Überweisung an den Justiz- und Verfassungsausschuss? Das sind vereinzelte, jetzt alle Stimmen von der Fraktion DIE LINKE und auch von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und von der FDP. Gegenstimmen? Von den
Ich habe kein Ergebnis angegeben, das hätte ich gemacht, wenn es einen Geschäftsordnungsantrag gegeben hätte, hier auszuzählen. Aber der Präsident reagiert nicht auf Zuruf von einzelnen Abgeordneten.
Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Wir schauen auf die Uhr, es ist 13.16 Uhr. Es ist mir zu gefährlich, einen neuen Tagesordnungspunkt aufzurufen, weil die Geschäftsordnung vorschreibt Fragestunde bis 14.00 Uhr. Deshalb rufe ich jetzt auf den Tagesordnungspunkt 38
Wir beginnen mit der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Hauboldt von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/3353.
In den Thüringer Medien, z. B. der „Thüringer Allgemeinen“ vom 28. September 2011 wird über den Verkauf eines Herrenhauses bzw. Rittergutes in Guthmannshausen im Landkreis Sömmerda berichtet. Nach diesen Medienberichten gibt es Anhaltspunkte, dass die nach dem Erwerb durch öffentlich bisher unbekannte Personen das Anwesen auch von Organisationen genutzt werden könnte, die von Fachleuten als rechtsextrem eingestuft werden. So wird in den Medienberichten auf den Verein „Gedächtnisstätte“ Bezug genommen. In der Vergangenheit wurde von der Landesregierung und anderen Landesbehörden gegenüber den Kommunen immer wieder darauf verwiesen, dass die Kommunen bei solchen Verkäufen besonders achtsam sein sollen. Im vorliegenden Fall in Guthmannshausen kommt hinzu, dass auf der Verkäuferseite offensichtlich keine Kommune, aber das Land beteiligt gewesen sein soll.
1. In welcher Form waren bzw. sind öffentliche Stellen an der Veräußerung bzw. Übertragung des Herrenhauses/Rittergutes in Guthmannshausen beteiligt - insbesondere in welcher Weise war das Land auf der Seite der bzw. des Veräußerers beteiligt?