Ich bitte Sie noch einmal, die Hände zu heben, wir müssen zählen. Jetzt die Jastimmen, ganz genau, und schön oben halten bitte. 30 Stimmen der Fraktion der CDU, 6 Stimmen der FDP, 4 Stimmen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, machen 40 Stimmen. Jetzt bitte die Gegenstimmen. 15 Stimmen der SPD, 17 Stimmen der Fraktion DIE LINKE, machen 32 Stimmen. Gibt es Enthaltungen? 1 Enthaltung. So, damit können wir jetzt den Tagesordnungspunkt 9 abarbeiten.
Mit einer knappen Stimmenmehrheit wird der Tagesordnungspunkt 9 abgearbeitet. Nein, es war ein Zählfehler; es ist 32 : 34 und trotzdem ist es erledigt. Das heißt, wir arbeiten jetzt den Tagesordnungspunkt 9 ab.
Achtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (Abwasserbei- tragsbegrenzungsgesetz) Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/3358 ZWEITE BERATUNG
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin, nicht einmal der Fachminister ist mehr da. Wahrscheinlich wird der Justizminister oder Kultusminister oder die Sozialministerin zu dem Thema reden. Mal sehen, was die Landesregierung zu sagen hat. Das jetzige Verfahren ist an Peinlichkeit und Ignoranz gegenüber parlamentarischen Abläufen jedenfalls nicht mehr zu überbieten und
zeugt davon, wie wenig Respekt einige hier der Arbeit zuordnen. Nach meiner Verständigung hatten wir eine Vereinbarung, die jetzt einfach wieder so zu brechen, ist schon fragwürdig. Aber mit diesem Gesetzentwurf insgesamt wird sehr oberflächlich umgegangen. Damit dokumentieren insbesondere die beiden Regierungsfraktionen, aber auch die FDP, dass Ihnen die Probleme der Bürgerinnen und Bürger aber ganz weit hinten am Arsch vorbei gehen. Entschuldigung, Frau Präsidentin. Nach 22.00 Uhr muss das auch mal raus.
Ja, gut. Aber genau so gehen Sie mit den Problemen der Menschen in diesem Lande um. Sie waren sich zu fein und vor allen Dingen unfähig, sich argumentativ mit uns auseinanderzusetzen. Deshalb haben Sie den Gesetzentwurf mit Ihrer Feigheit erneut nicht an den Ausschuss verwiesen.
Das können Sie korrigieren, da mache ich es jetzt kurz. Ich beantrage also, den Gesetzentwurf erneut zur Beratung an den Innenausschuss zu überweisen, denn die Debatte in der ersten Lesung hat gezeigt, Sie haben mehr Fragen als überhaupt Verständnis zu der Materie. Ich darf mit Genehmigung, Frau Präsidentin, zitieren. Da hat tatsächlich Herr Hey für die SPD viel gesagt, aber es war alles im Wesentlichen hilflos, indem er auf kommunale Zuständigkeit verwiesen hat und er unseren Gesetzentwurf, was die Begründung betraf, in andere Worte fasste. Was aber die SPD will, hat er nicht aufgeführt. Er hat schon darauf verwiesen, dass er mit Heiterkeit ein Urteil des Thüringer OVGs gelesen hätte, das drei Jahre alt ist. In diesem Zusammenhang von Heiterkeit zu sprechen, ist schon - ich muss mich jetzt mäßigen, bin ja schon ermahnt worden - zumindest fragwürdig, aber die Krone abgeschossen hat Herr Gumprecht. Der hat eine akademisch-juristische Diskussion zu den Begriffen „Einmaligkeit“ und „Endgültigkeit“ aufgemacht. Aber ich vermute, das hat er so vom Blatt vorgelesen, das hat ihm einer aufgeschrieben, verstanden hat er es nicht. Auch dort fehlte eine politische Positionierung.
Ich will es noch einmal zusammenfassen, worum es überhaupt geht. Bisher war unstrittig, dass bei der Erhebung von Abwasserbeiträgen bisherige
und künftige Investitionen zusammengefasst werden, Investitionen bis zum Jahr 2034, und daraus wurde ein höchstmöglicher Beitragssatz kalkuliert und dann durften die Bürgermeister und die Verbandsräte einen satzungsmäßigen Beitragssatz definieren, der maximal so hoch ist wie kalkuliert. Auf diesen Beitragssatz hatten die Bürgerinnen und Bürger, die Beitragspflichtigen, bisher Bestandsschutz. Darauf konnten sich alle verlassen.
Sie wissen, wir haben alle hier in diesem Hause seit Jahren über diese Problematik Abwasserbeiträge gestritten. Wir haben immer eindeutig positioniert, das System ist nicht zu reformieren. Die Konsequenz wäre die Abschaffung, die Abschaffung eines Systems, das 1894 in Preußen entwickelt wurde. Und selbst der CDU muss aufgefallen sein, dass sich seitdem die Welt in irgendeiner Art und Weise verändert hat und dass deshalb dieser im Gesetz fixierte, angeblich abstrakt normierte, besondere wirtschaftliche Vorteil in keiner Art und Weise mehr zutreffend ist. Aber Sie wollen es ja nicht ändern.
Wir erwarten in der nächsten Woche eine Entscheidung der Präsidentin des Thüringer Landtags zur Zulässigkeit des beantragten Volksbegehrens, der 24.11. ist der Termin. Wir als LINKE haben dieses Volksbegehren unterstützt, weil wir es inhaltlich für vernünftig halten. Der Innenminister hat für sich oder die Landesregierung schon erklärt, dass er es für verfassungswidrig hält. Auch ein interessanter Fakt, dass sich der Innenminister, obwohl er genügend zu tun hat in seinem Haus, um Dinge kümmert, die erst mal in der Zuständigkeit der Landtagspräsidentin liegen. Das ist aber eine andere Frage.
Aber wir müssen Probleme des Alltags lösen, weil wir vermuten, dass die Diskussion zur Abschaffung der Abwasserbeiträge sich noch einige Zeit hinziehen wird. Deshalb unser Vorschlag zu sagen, wenn man schon diese Rechtspraxis in den letzten 15 Jahren geübt hat, dass der Beitragssatz, der in der Satzung einmal definiert ist, tatsächlich auch für den globalen Berechnungszeitraum bis zu 2034 im Extremfall gilt, da müssen wir auf die Rechtsprechung der letzten Jahre einfach reagieren. Das OVG hat gesagt - und das haben wir zu akzeptieren -, aus der jetzigen Rechtslage heraus sind Nacherhebungen möglich, wenn nämlich der Beitragssatz in der Satzung niedriger ist als der in der Globalberechnung kalkulierte Beitragssatz. Das verwirrt natürlich die Menschen, weil viele davon ausgegangen sind, wenn ich einmal bezahlt habe, dann habe ich doch den einmaligen Beitrag entrichtet. Wir haben den ersten Zweckverband SaalfeldRudolstadt, der die Nacherhebungsbescheide erlässt.
len. Die Landesregierung muss wissen, wen sie im Blick hat, ob die Bürgerinnen und Bürger oder die Abwasserverbände. Klar ist die Landesregierung in einer kniffligen Situation. Die Landesmittel reichen nicht mehr aus, um die gigantischen Anlagen zu fördern, also will man den Gemeinden nach wie vor eine zusätzliche Refinanzierungsmöglichkeit eröffnen. Ich begrüße den Innenminister - es tut mir leid, es waren die Kollegen der FDP, die jetzt Ihr Abendprogramm durcheinander gebracht haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Regelungsbedarf ist damit beschrieben. Wir wollen das, was ursprünglich der Gesetzgeber schon mit der Verabschiedung des Kommunalabgabengesetzes 1991 wollte, dass er nämlich gesagt hat, ein Teil der Abwasserinvestitionen kann über Beiträge refinanziert werden. Dazu erlassen die Gemeinden eine Beitragssatzung. Dort wird ein Beitragssatz festgeschrieben und dieser soll gelten. Wenn das OVG jetzt die Rechtslage anders interpretiert hat, sind wir als Gesetzgeber in der Verantwortung, das Gesetz klarzustellen. Wir haben dazu einen Vorschlag gemacht. Wenn hier für die eine oder andere Fraktion, auch die Landesregierung, noch Diskussionsbedarf besteht, können wir das weiter im Ausschuss besprechen. Deshalb noch mal unser Antrag, den Gesetzentwurf an den Innenausschuss zur weiteren Beratung zurückzuüberweisen. Danke.
Vielen herzlichen Dank, Herr Abgeordneter Kuschel. Das Wort hat jetzt Abgeordneter Gumprecht für die CDU-Fraktion. Die CDU wollte doch gern weitertagen, Herr Gumprecht hat das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, heute bei der zweiten Lesung komme ich natürlich zum gleichen Schluss wie bei der letzten Landtagssitzung im vergangenen Monat. Das Gesetz ist falsch, denn es suggeriert etwas, was es nicht hält. Ich setze sogar voraus, der Einreicher weiß das, sonst hätte er heute nicht die Polemik um irgendetwas anderes begonnen. Sie gaukeln Bürgernähe vor, Sie versuchen die Unzufriedenheit über das Thema Abwasserbeiträge für Ihre politischen Instrumente zu instrumentalisieren und bieten eine einfache Scheinlösung an. Per Definition
Das vorliegende Gesetzchen, denn es ist wirklich winzig, ist gar kein Beitragsbegrenzungsgesetz, sondern es geht um die Frage der Nacherhebungsbeiträge. Im Detail stellen sich für mich drei Fragen:
Ich möchte nur kurz auf die drei Fragen eingehen, weil wir bereits in der ersten Lesung alle Argumente dazu aufgeführt haben. Zu meiner ersten Frage: Nacherhebungsbeiträge sind sinnvoll, ich sage: Ja, sie sind notwendig, um mögliche Berechnungsfehler zu beheben oder auch, um auf eine rechtlich neue Situation einzugehen.
Zur zweiten Frage: Durch das Verbot von Nacherhebungsbeiträgen kann man im Einzelfall eine Beitragbegrenzung erreichen, für die Gesamtheit nicht. Dann dürfen wir aber auch die Konsequenzen nicht verschweigen. Der Vorteil des Einzelnen belastet immer die Allgemeinheit. Es ist nicht irgendeine anonyme Masse, sondern es ist immer ein konkreter Beitragszahler im Versorgungsgebiet.
Damit bin ich bereits bei der dritten Frage. Nein, der von Ihnen gewählte Weg ist keinesfalls gerecht, vor allem ist er aber rechtlich unzulässig, wie bereits das Oberverwaltungsgericht Weimar festgestellt hatte. Eine weitere Argumentation angesichts der Uhrzeit heute erspare ich mir. Wir lehnen das Gesetz ab.
Vielen herzlichen Dank, Herr Abgeordneter Gumprecht. Das Wort hat jetzt Abgeordneter Bergner für die FDP-Fraktion.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben heute erneut den Gesetzentwurf der Linksfraktion zu beraten. Ich habe in der ersten Beratung umfänglich erklärt, warum auch wir das Anliegen vieler Bürger, das die LINKE versucht mit dem vorliegenden Gesetzentwurf aufzugreifen, als diskussionsbedürftig ansehen. Nach unserer Auffassung wäre der Gesetzentwurf eine Gelegenheit gewesen, zu klären, wann eine Nacherhebung von Beiträgen in Thüringen zulässig ist, und dies gegebenenfalls zu konkretisieren. Deswegen haben wir auch für eine Überweisung an den Innenausschuss plädiert. Leider fand diese Überweisung nicht statt. Ich will es jedoch inhaltlich schon einmal vorwegnehmen: Dem Gesetz
Der vorliegende Gesetzentwurf wird an dem in der Gesetzesbegründung beschriebenen Problem leider nichts ändern, da er inhaltlich das Thema verfehlt. Begründet habe ich das bereits in der ersten Lesung, vielmehr will ich deswegen heute zu dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht mehr sagen. Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren.
Vielen herzlichen Dank, Herr Bergner. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Carsten Meyer für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Frau Präsidentin, vielen Dank. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich stehe als Vertretung für unseren Kollegen hier, der scheinbar noch beschäftigt ist, aber das passt auch ganz schön, weil ich als justizpolitischer Sprecher, glaube ich, das eigentliche Thema dieses Gesetzentwurfs auch mit Ihnen diskutieren kann. Wir teilen die Kritik an dem Gesetzentwurf der LINKEN, weil er versucht, nach meiner unmaßgeblichen Meinung, zwei Probleme mit einer unklaren Argumentationslinie zu verbinden.