Im dritten Beispiel, was ich Ihnen nennen möchte, geht es um Aufhebung der Kostenfreiheit des Sozialgerichtsverfahrens, Kollege Hauboldt, und zwar nicht für die armen Kläger allein, da ist es auch in Erwägung gezogen, aber vor allem auch für die beklagten Leistungsträger. Die Kostenfreiheit in Sozialgerichtsverfahren gilt ja auch für die beklagten Leistungsträger und damit haben wir die Gefahr, dass das Sozialgericht als Möglichkeit zur kostenfreien und zinslosen Stundung von Leistungsansprüchen in Betracht kommt. Auch das ist also kein befriedigender Zustand. Da im Sozialgerichtsverfahren die beklagten Behörden ebenso wie Kläger von Gerichtskosten befreit sind, denkt auch hier der Bericht über die Einführung einer maßvollen Pauschalverfahrensgebühr für Behörden nach - zwischen 15 und 75 €. Hier reden wir auch wieder nicht über irgendwelche Dinge, die man nicht aufbringen
könnte, die aber dazu beitragen könnten, dass eine Leistungsbehörde nicht allzu leicht der Verlockung erliegt, finanziell vollkommen risikolos ihre Problemfallentscheidungen den Sozialgerichten zu überlassen. Es könnte dann dadurch auch ein Anreiz geschaffen werden, das Widerspruchsverfahren etwas ernsthafter zu betreiben als dies leider manchmal zu beobachten ist. Und es könnte auf der anderen Seite auch Entscheidern, die entscheiden wollen, aber sich in einer finanziell eng gestrickten Behörde dann auch oftmals nicht trauen und den Hinweis kriegen, na ja, lassen wir lieber, machen wir doch beim Sozialgericht, dann auch eine Hilfe sein, auch einem Widerspruch mal abzuhelfen, wenn er offensichtlich doch nicht unbegründet ist. Denn die hohe Erfolgsquote bei den Sozialgerichtsfällen, die auch im Bericht vom Minister genannt worden ist, 34 Prozent, weist ja schon darauf hin, dass da manch ein Widerspruch vorher doch hätte besser positiv beschieden werden müssen.
Das vierte Beispiel - Kosten der Unterkunft: Hier haben wir eine Vielzahl von Klagen einfach deswegen, weil auch hier ganz viele unbestimmte Rechtsbegriffe im SGB II zur gerichtlichen Überprüfung einladen. Es geht ja schon los damit, was ist eine „angemessene“ Wohnung und dann auch noch eine Fülle von Rechtsstreitigkeiten über die ganzen Heizkosten- und Nebenkostenberechnungen. Hier schlägt der Bericht regional zu staffelnde Pauschalbeträge vor. Ob das der Weisheit letzter Schluss ist, darüber habe ich mir noch keine endgültige Gewissheit verschafft. Fest steht aber, dass auch in diesem Bereich viel präziseres Handwerkszeug im Gesetz bereitgestellt werden sollte. Diesen ganz häufigen Zankapfel im Übrigen betreffen Ihre vier Punkte, die Sie zur Eindämmung der Klageflut vorgeschlagen haben, in keiner Weise, denn selbst wenn Sie den Regelsatz verdoppeln, dann bleiben die Kosten der Unterkunft immer noch ein Zankapfel.
Fünftes Beispiel - Sanktionen: Die Sanktionsvorschriften im SGB sind auch häufig Streitgegenstand. Das ist auch richtig, da die Verhältnismäßigkeit immer eine Einzelfallabwägung erfordert und die natürlich auch gerichtlich nachprüfbar sein muss. In diesem Punkt haben Sie von der Linkspartei natürlich recht, dass die entsprechenden Klagen komplett entfallen würden. Wenn die Sanktionsregeln ganz entfielen, dann gibt es auch keine Klagen. Wie ich aber schon vorhin dargelegt habe, sollten aus unserer Sicht soziale Transferleistungen den wirklich Bedürftigen zugute kommen. Da das Füllhorn dafür keinen unbegrenzten Inhalt hat, denken wir, dass Sanktionsregelungen nicht generell verzichtbar sind.
Frau Abgeordnete Marx, gestatten Sie eine Anfrage durch den Abgeordneten Hauboldt? Bitte, Herr Hauboldt.
Danke schön. Frau Kollegin Marx, Sie haben, was das Gebühren- und Kostenmodell betrifft, auf den Bericht abgehoben. Ich würde gern einmal Ihre persönliche Auffassung oder die Ihrer Fraktion hören, ob Sie ein solches Modell befürworten und einführen möchten.
Wir haben uns darüber noch keine abschließende Meinung gebildet. Den Bericht haben wir ja erst letzte Woche im Justizausschuss bekommen. Da muss sicherlich abgewogen werden. Wir haben ohnehin, denke ich, als Landesgesetzgeber keine abschließende Kompetenz, aber ich denke, das sollten wir schon einmal erörtern. Wir können auch mal darüber nachdenken, ob wir hier, wenn wir die Probleme der Sozialgerichtsbarkeit auch weiter nur schlecht in den Griff bekommen und einen weiteren Klageanstieg beobachten, vielleicht mal eine Anhörung durchführen. Aber, wie gesagt, das ist jetzt hier eine ungeschützte ganz persönliche Ansicht von mir.
Wir sind in Gesprächen mit den Richtern und den Beteiligten. Der Minister hat ja auch beim vorherigen Tagesordnungspunkt erklärt, unser Wirtschaftsminister, dass er auch mit dem Sozialrichterverband schon gesprochen hat und mit den ARGEn. Niemand sollte sich daran hindern, schlauer zu werden, das gilt selbstverständlich auch für meine Fraktion.
Zurück zu meinem fast fertigen Redemanuskript: Natürlich müssen wir, wenn wir die Sanktionen betrachten, auch da noch nach Verbesserungsmöglichkeiten suchen. Da bemängelt der Bericht, dass z.B. die an den Gedanken besonderen Forderns angehängten sehr starken Strafen für die unter 25Jährigen halt doch möglicherweise zu hart sind und zu schnell verhängt werden können. Sie werden auch oft gerichtlich aufgehoben. Das wäre z.B. auch ein Punkt, wo man darüber nachdenken sollte, dass da nicht so schnell eine totale Leistungseinstellung möglich sein soll. Langer Rede kurzer Sinn: Es wird Sie nach alledem nicht überraschen, dass wir die in Ihrem Antrag in Ziffer II a) genannten Punkte nicht für wirklich weiterführend halten und deswegen dem nicht zustimmen werden. Wir würden allerdings, wie es der Kollege Schröter auch schon gesagt hat,
gern Ihrem Antrag in II b) folgen, da die Beibehaltung einheitlicher Bewilligungsbescheide ja dringend erforderlich ist. Dazu haben wir im letzten Tagesordnungspunkt schon einiges gehört. Wenn Sie als Antragsteller eine getrennte Abstimmung zu Ziffer II a) und b) beantragen, können und werden wir der Ziffer II b) gern zustimmen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich mache es ganz kurz: Zuerst einmal vielen Dank, Herr Minister Poppenhäger, für die Ausführungen zur Fragestellung des Antrags der Fraktion DIE LINKE. Auch von uns einen großen Dank an die tätigen Richter und Bediensteten bei den Sozialgerichten. Ich glaube, die sind mehr als beschäftigt, und ich denke auch, dass sie mittlerweile bei Weitem an ihre Grenzen gestoßen sind. Wir haben schon große Hochachtung davor.
In Punkt II des Antrags, der sich dann nicht mehr auf die Fragen an die Landesregierung beschränkt, werden wir uns anschließen der CDU- und der SPDFraktion und die getrennte Abstimmung für Punkt a) und b) fordern. Ich sage es ganz deutlich: Den Punkt a) werden wir als FDP-Fraktion ablehnen, auch wenn dort z.B. ein Punkt ist für die Freibeträge. Einkommen und Vermögen, da gibt es seitens der FDP den Begriff des Schonvermögens, darüber könnte man schon noch mal reden.
Dem Punkt b), denke ich, sollten wir vorbehaltlos zustimmen. Aus diesem Grund beantragen wir getrennte Abstimmung der Punkte II a) und b), wobei wir den Punkt a) ablehnen werden. Dem Punkt b) werden wir zustimmen. Ich sage aber hier ganz deutlich: Sollten wir keine getrennte Abstimmung erreichen, dann tut es uns leid, dann müssten wir den kompletten Antrag ablehnen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich werde die Redezeit von Herrn Koppe vielleicht nicht ganz einhalten können, aber ich verspreche Ihnen, die davor genannten Redezeiten nicht zu brauchen.
Zwei Bemerkungen zu meinen Vorrednerinnen und Vorrednern: Frau Marx, dass ARGEn unterschiedlich oft beklagt werden, das kann zwei Ursachen haben. Man kann hoffen, dass es daran liegt, dass dort gute Arbeit geleistet wird, leider gibt es auch den anderen Fall, dass dort schlicht und ergreifend schlechte Beratung ist und die Leute ihre zu Recht zustehenden Rechtsmöglichkeiten nicht ausschöpfen.
Auch das kann ich aus einer eigenen Erfahrung dann dazu beitragen. Das ist nun mal leider so und das ist manchmal auch systemimmanent, je nachdem, wie die Beratungsangebote in den einzelnen Kreisen gerade ausgeprägt sind.
Zu Herrn Kollegen Schröter und damit dann auch zu Herrn Koppe und zu Frau Marx, was den Punkt II a) angeht in der Drucksache der Fraktion DIE LINKE, würde ich darauf hinweisen, dass zumindest die Themen auch von Ihnen genannt worden sind und nicht nur von Ihnen, denn Sie haben im Wesentlichen die Beschlüsse und Empfehlungen der Justizministerkonferenz referiert, die ich im Übrigen sehr interessant finde, gerade in der Tatsache begründet, dass man die gemeinsame Justizministerkonferenz aller Bundesländer kaum einer besonders systemkritischen Haltung bezichtigen kann, aber dort sehr deutlich - oder doch, Herr Minister?, das glaube ich eher nicht -, wie ich finde, durchaus innerhalb des Systems des uns bekannten Rechts spannende Themen aufgeworfen werden, wie z.B. die Frage der Pauschalierung von Leistungen gerade für Unterkunft und Heizung, die natürlich unglaubliche Bürokratieaufwendungen nicht mehr nach sich ziehen würden. Wenn das klappen könnte bis hin dann zu dem Thema der Bagatellgrenze mit den 15 €, wäre das für das, was ich aus den Gerichtsverfahren kenne, fast schon ein Systembruch.
Ich möchte für meine Fraktion deutlich sagen, dass ich es ausgesprochen gut finde, dass wir in dieser Parallelität von Justizministerkonferenz und des Antrags der LINKEN feststellen, dass wir nicht nur über den Problemkreis der Überlastung der Sozialgerichte in Thüringen reden. Die Überlastung der Sozialgerichte, wenn Sie mir den Ausdruck gestatten, ist bloß eine Art Kollateralschaden von einem ganz anderen Problemkreis. Das ist auch genannt
worden. Der Kollateralschaden bei den Sozialgerichten ist nicht, dass viel Geld ausgegeben werden muss für immer mehr Personal, was immer länger trotz alledem braucht, um Recht zu schaffen, sondern der Kollateralschaden ist vor allem der Rechtsfrieden, nämlich das Recht darauf,
schnell zu einem Urteil zu kommen - zu einem richtigen Urteil, wenn es geht, auch noch. Das heißt, alle Rednerinnen und Redner hier in diesem Saal und auch die Antragstellerin und auch die Justizministerkonferenz haben zu Recht darauf hingewiesen, dass der zentrale Punkt ist, dass das SGB II mindestens Reformierungen bedarf. Da gibt es unterschiedliche Haltungen in diesem Hause, wie weit das zu gehen hat oder auch nicht. Ich möchte noch darauf hinweisen, dass auch dieses Thema der Reformierung von SGB II, also von Hartz IV im landläufigen Sinn, wiederum nur ein grundsätzliches Problem anspricht, das wir auch noch mal diskutieren sollten, nämlich die Frage von Armutsverhinderung und Chancengleichheit.
Wir haben das auch in der gestrigen Plenarsitzung mehrfach zum Thema gemacht. Wir müssen feststellen, dass wir bis zu diesem Grundsatzthema zurückgehen müssen. Da hat die Partei DIE LINKE eine klare Auffassung: Das Gesetz ist insgesamt schlecht.
Sie werden sich nicht darüber wundern, wenn ich sage, wir als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sehen das ein bisschen differenzierter. Wir sind ja mit verantwortlich dafür, auch wenn wir das heute nicht mehr gern hören,
aber wir sind es trotzdem und wir wissen auch, warum wir dafür gewesen sind. Da sind wir manchmal sogar mit der CDU in einem Boot, allerdings auch nur wieder in einer kleinen Schnittmenge. Das ist eben nun mal so in der Politik, das ist auch gut so. Insofern kommt es darauf an - und da kann ich meine Vorrednerinnen und Vorredner auch nur bestätigen -, die Position der Landesregierung besonders im Bundesrat zu diesem Thema zu beobachten.
In diesem Zusammenhang - jetzt wieder zurück zu dem Antrag - ist es natürlich sehr vernünftig, den gesamten Teil II des Antrags der Fraktion DIE LINKE auch zu behandeln. Jedem steht es frei, bei
spielsweise bei der Überweisung an einen Ausschuss - und darüber ist schon gesprochen worden -, über die Frage der Abschaffung des Konstrukts der Bedarfsgemeinschaften oder die Abschaffung der Sanktionsvorschriften eine andere Haltung zu haben als die einbringende Fraktion. Aber Tatsache ist auch, die Justizministerkonferenz hat genau dazu Haltung entwickelt und die sollten wir bereden.
Unsere Fraktion ist der Ansicht, dass der Bericht des Ministers - vielen Dank - ausreichend gewesen ist. Der Teil I kann nach unserer Ansicht als erledigt betrachtet werden, aber der Teil II sollte an den Ausschuss überwiesen und dort beraten werden. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Frau Marx, ich hatte manchmal den Eindruck, an dieser Lage in den Sozialgerichten ist der Betroffene selbst schuld und dann der Rundungsfehler und mit der Gesetzgebung ist alles in Ordnung. Bei dem Letzten muss ich sagen, da kann ich von Ihnen auch nichts anderes erwarten, weil Sie vor fünf Jahren diese Gesetzgebung veranlasst und durchgesetzt haben. Was diesen Rundungsfehler betrifft - nur mal dieses Beispiel -, muss ich Ihnen sagen, auch einen Euro haben oder nicht haben, für eine Bedarfsgemeinschaft, für einen Menschen, der in Hartz IV lebt, ist schon von großer Bedeutung. Das dann zu einer Ursache zu machen unter anderem für die Prozessflut und die Anwälte sind ja auch noch daran schuld, die sich dieser Sache annehmen, das ist ein bisschen leichtfertig und zu weit hergeholt. Letzten Endes sind die Sozialgerichte in dem Fall wichtige Schnittstellen zwischen dem Rechtsstaat auf der einen Seite und dem Sozialstaat auf der anderen Seite. Wenn etwas bei diesem Sozialstaat nicht stimmt, wenn er seine Aufgaben nicht mehr erfüllt, ist klar, dass das dann zulasten des Rechtsstaats geht.
Damit sind auch die Sozialgerichte Spiegel der sozialen Problemlage in diesem Land. Die hohe Zahl der Verfahren sind der Spiegel dafür, dass die soziale Problemlage in diesem Land zugenommen hat und das unter anderem mit der berühmten Agenda 2010. Je stärker die Reformwut gerade innerhalb dieser Agenda 2010 war, die Sozialgesetzgebung
zu reformieren, zu verändern, zu verschlechtern, damit ist natürlich dann auch die Rechtsunsicherheit gewachsen und daraus resultierend kam dann die Verfahrenslage dazu. Dabei muss ich allerdings sagen, wenn ich auf die Agenda 2010 komme, die betrifft ja nicht nur Hartz IV. Es gab ja auch noch andere Reformen in der Sozialgesetzgebung, die sich natürlich auch auswirken auf die Klageflut, die bei den Sozialgerichten liegt. Ich will hier weniger eingehen auf Probleme in der Grundsicherung nach SGB II, aber selbst bei Fragen der Eingliederungshilfe nach SGB IX gibt es genügend Klagen. Es gibt Klagen zum SGB V Krankenversicherungen. Auch innerhalb der Reformwut wurden natürlich auch Leistungen anderer Sozialversicherungssysteme angegangen. Ich nenne hier mal die Krankenversicherung. Es gab einen neuen Leistungskatalog. Leistungen wurden gestrichen, die bisher den Versicherten zustanden. Die Selbstzahlung wurde erhöht. Ich will nur mal ein Beispiel vom gestrigen Tag erläutern. Ich habe gestern erfahren aus meinem Heimatkreis, ein stark sehbehinderter Mann bekommt eine Behandlung zugebilligt über mehrere Tage in wechselnden Abständen am Klinikum in Erfurt. Dazu muss er von seinem Dorf, 60 km von Erfurt entfernt, an diesen Tagen nach Erfurt kommen. Er selbst kann ja nicht fahren, stark sehbehindert. Der Antrag, dass er für diese Fahrten die Kosten erstattet bekommt, ist ihm von seiner Krankenkasse abgelehnt worden, obwohl chronisch kranken Menschen diese Leistung zusteht. Es ist abgelehnt worden. Was musste er machen? Er musste erst mal in Widerspruch gehen. Bis dieser Widerspruch bearbeitet ist und vielleicht abgelehnt ist, wenn er abgelehnt wird, gibt es dann die Klage. Das Problem ist, die Behandlung ist bis dahin schon vorbei. Das macht die Menschen unzufrieden und das kann nicht sein, weil es hier um menschliche Schicksale geht.
Genannt sei die Pflegeversicherung. Wir rühmen uns mit der Pflegeversicherungsreform: Es gibt mehr Leistungen. Aber gleichzeitig machen wir den anderen Schritt, auch wenn es mehr Sachbezüge und dergleichen gibt, man geht natürlich daran, die Einstufungen zu verschärfen in eine Pflegestufe, Rückstufungen zu machen mit dem Ziel, es darf nicht mehr kosten.
Ein weiteres Beispiel ist die Situation in der Rentenversicherung. Wir hatten das in diesem Hohen Haus schon mehrmals auf der Tagesordnung. Rentenlücken im Rahmen der Rentenüberleitung von DDRRentenrecht in Bundesdeutsches Rentenrecht. Wir hatten hier schon die Debatte zu Rentenungerechtigkeiten. Wo drücken sich diese Ungerechtigkeiten aus? In Klageverfahren, die bei den Sozialge
richten anhängig sind. Auch die Empfehlung an die Justizministerkonferenz, im Schwerbehindertenrecht den Grad der Behinderung zu verändern, gröber zu fassen, das Merkzeichen RF, also Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung, abzuschaffen, führt wieder zu Ungerechtigkeiten und auch das wird wieder zu mehr Widersprüchen und zu mehr Klagen führen.
Meine Damen und Herren, je unklarer die Sozialgesetzgebung insgesamt formuliert ist, umso mehr Ermessensspielraum haben diejenigen, die darüber entscheiden müssen. Das sind in erster Linie die Bearbeiter der Leistungsgewährer.
Der Ermessungsspielraum, den die Gesetzgebung zulässt, ist ja das schwierige Problem. Ich will da nur mal ein Beispiel nennen. Eine ARGE, ein ARGE-Flur, zwei Dienstzimmer, zwei Betroffene, im ARGE-Jargon Kunden genannt, sitzen drin und haben die gleiche Problemlage. Was passieren kann, im Zimmer A wird so entschieden und im Zimmer B wird das ganze Gegenteil entschieden, weil der Ermessensspielraum so groß ist. Das führt zu Rechtsunsicherheiten, zu Rechtsunklarheiten, das führt zu Widersprüchen und das führt letztendlich zu Klagen. Jetzt.