Protokoll der Sitzung vom 17.11.2011

Ich kann mich sehr wohl, Frau Ministerin, an die Diskussionen im Jahr 2003 erinnern und vielleicht können das auch noch die Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten der CDU-Fraktion, die damals hier im Landtag alleinige Verantwortung getragen haben. Denn bereits wie dieser Gesetzentwurf war es noch das Ausführungsgesetz zum BSHG, welches hier von diesem Pult aus in den Landtag eingebracht wurde, formierte sich erheblicher Widerstand, nicht nur seitens der LIGA und der Parität, der kommunalen Spitzenverbände, sondern auch der örtlichen Träger der Sozialhilfe sowie der unterschiedlichsten Träger der Behindertenarbeit. Bereits damals ist uns, den Abgeordneten, in vielen Anhörungen eindeutig klargemacht worden, dass der § 6, wo die komplizierten Finanzierungsmechanismen geregelt worden sind, einfach nicht handhabbar ist. Es ist verwunderlich, dass wir nun fast sieben Jahre gebraucht haben, dass nun endlich eine Klarstellung erfolgt. An der Stelle sage ich: Ja, Frau Ministerin, wir sind bei Ihnen und es wird Zeit, dass diese Klarstellung kommt. Ich hatte 2003 bereits den Eindruck, dass die Akteure, die diesen Gesetzentwurf wohlweislich abgeschrieben haben aus einem anderen Bundesland, schon damals nicht wussten, wie wirklich die Berechnung der Finanzströme erfolgen sollte. Es war jedenfalls unglaublich schwer nachzuvollziehen. Bereits mit der Vorstellung des Gutachtens im Jahr 2007 zur Praktikabilität des Gesetzes, ob der geplante Ausgleich der Ausgaben unter den 23 Landkreisen und kreisfreien Städten greift, hätte eine Neufassung des Gesetzes nach meiner Meinung erfolgen müssen. Heute liegt er vor und ich denke, wir werden in den

(Abg. Gumprecht)

Ausschüssen in einer öffentlichen Anhörung auch noch einmal darüber reden müssen.

Frau Ministerin, was mir und meiner Fraktion diesbezüglich sehr wichtig ist, dass das, was Sie bereits gesagt haben, dass jetzt der ambulante Teil noch einmal viel intensiver gestärkt werden muss, auch wirklich passiert. Es sollte nicht zu einem Papiertiger verkommen, indem man es nur einmal genannt hat, sondern es muss wirklich die ambulante Hilfe weiß Gott - mehr im Mittelpunkt stehen. Da sage ich auch, ja, wir brauchen eine viel intensivere personenzentrierte Teilhabe für Menschen mit Behinderungen und wir brauchen endlich auch den Schritt zur Schaffung von Beschäftigungsalternativen für Menschen mit Behinderungen außerhalb von Werkstätten. Ich habe es sehr gern gelesen und ich möchte, dass wir dies auch in den kommenden Monaten und Jahren zur Realität werden lassen, dass die Werkstatt nur noch der Einzelfall ist und dass wir Beschäftigungsalternativen außerhalb brauchen.

Wir haben also einen Gesetzentwurf, der, soweit ich ihn heute überblicken kann, die Zustimmung meiner Fraktion finden könnte, wenn wir in dem Ausschuss auch noch ein paar Fragen geklärt haben, die da heißen: Warum ist denn das Modellprojekt, was in dem Gesetzentwurf beschrieben ist, gescheitert? Wir müssen einfach darüber reden. Wir müssen darüber reden, warum die Evaluierungsklausel aus dem Gesetz genommen wurde. Wollen wir nicht auch noch einmal schauen, dass nach ein paar Jahren die heutige Regelung die praktikablere ist? Wollen wir nicht auch schauen, ob das, was dann in dem Gesetz verabschiedet wird, auch in der Praxis Bestand hat? Ich denke, wir müssen uns auch noch einmal darüber vergewissern, ob der § 72 im SGB XII, also die Blindenhilfe, ob das, was jetzt so gewollt ist, auch wirklich in der Realität umsetzbar ist. Ich möchte, dass die Ansprüche von Menschen mit Sehbehinderung oder blinde Menschen auch wirklich in der Realität finanziert werden und dass sie sie nicht erst einklagen müssen, falls die Kommunen nicht ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt haben.

Sie sehen, wir haben ein paar Fragen, die wollen wir sehr gern mit Ihnen gemeinsam in einer öffentlichen Ausschuss-Sitzung und einer öffentlichen Anhörung diskutieren, vor allem im Interesse der Menschen mit und ohne Behinderungen. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Für die FDP-Fraktion hat Abgeordneter Marian Koppe das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist sowohl von der Frau Ministerin als auch von meinen Vorrednern schon über viele Details gesprochen worden. Noch einmal zur Verdeutlichung: Dieser Gesetzentwurf ist das Ergebnis einer mehrjährigen Datenerhebung und auch der Evaluation von Praxiserfahrungen der Institutionen sowohl in der Kommune als auch im Land. Das bisherige System hat aus unserer Sicht nicht in gewünschtem Maße Kostendämpfungen bei der Umsteuerung von Leistungen vom stationären hin zum ambulanten Bereich geschaffen. Überdies klagen die betroffenen Akteure in der praktischen Umsetzung über die Komplexität und die Intransparenz dieser Regelung.

(Beifall FDP)

Die Landesregierung schlägt hier verschiedene Ansätze vor, die zum Ziel haben, das gesamte Verfahren zur Ermittlung und Verteilung der Zuweisungen zu vereinfachen, worüber sicher - das habe ich in vielen Gesprächen erfahren - die Verwaltungen des Landes, der Landkreise und der kreisfreien Städte dankbar sein werden. Wir begrüßen diesen Prozess der Straffung von Verwaltungsabläufen. Die Details, die dieser Gesetzentwurf beinhaltet, sollten wir aber intensiv im Ausschuss beraten. Auch das ist schon durch meine Vorredner besprochen worden und daher freuen wir uns auf die Diskussion im Ausschuss und werden die Details dort mit Sicherheit ausführlich besprechen können. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Gibt es weitere Wortmeldungen? Frau Abgeordnete Pelke von der SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich möchte es an dieser Stelle auch relativ kurz machen, weil ich mich in den wesentlichen Aspekten den Vorrednerinnen und Vorrednern anschließen kann. In dieser Gesetzesvorlage, die ein ziemlich umfassendes Finanzvolumen mit sich bringt, das auch nicht gesteigert werden soll, das hat die Ministerin bereits ausgeführt, soll die Berechnungsformel im Interesse der Landkreise und kreisfreien Städte einfacher und transparenter gestaltet werden. Ich hoffe tatsächlich, dass dieses auch funktioniert. Das sollten wir im Ausschuss bereden. Wir haben schon oft über Dinge gesprochen, mit denen wir den Wunsch verbunden haben, dass es einfacher, transparenter und letztendlich besser wird. Ich hoffe, dass es uns mit diesem Gesetzentwurf gelingt. Insofern möchte ich auch eine intensive Diskussion in den Ausschüssen haben und wenn notwendig, dann muss dieses auch mit einer Anhörung verbun

(Abg. Stange)

den werden, das werden wir im Vorfeld noch einmal diskutieren.

Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang nur noch zwei Dinge ansprechen. Es ist noch einmal deutlich gesagt worden, ambulant vor stationär - eine Forderung, die wir auch immer mitgetragen haben. Ich möchte aber trotzdem an dieser Stelle darauf hinweisen, dass man den stationären Bereich nicht vernachlässigen darf. Es gibt Situationen, wo stationär einfach notwendigerweise gebraucht wird, also nicht immer nach der Art, das eine ist uns wichtiger als das andere. Das sollten wir auch in dieser Diskussion noch einmal deutlich machen.

Ein zweiter Aspekt, das ist auch von Herrn Koppe gesagt worden, wir müssen immer darauf achten, dass Kosten gespart werden, dass wir uns mit Kostendämpfungsaspekten beschäftigen. Trotz alledem bin ich dafür, darauf zu achten, dass ausreichend Mittel für die Personen, um die es hier geht, vorhanden sind. Ausreichend heißt für mich, auch zu beachten, dass der Mensch im Mittelpunkt steht und da ist Kostendämpfung wichtig, letztendlich aber muss es auch unsere Zielsetzung sein, dass gerade mit transparenten, einfachen und konkreten Regelungen den Menschen auch das erreicht, was er auch braucht. Deswegen wünsche ich mir eine intensive Diskussion im Ausschuss. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU, SPD)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit schließe ich die Aussprache. Es war Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beantragt. Wer für diese Überweisung ist, den bitte ich um das Handzeichen. Zustimmung bei den Fraktionen FDP, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Wer ist dagegen? Enthaltungen? Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit überwiesen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Pflegehelfergesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/3480 ERSTE BERATUNG

Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung? Bitte schön, Frau Ministerin Taubert.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Landesregierung legt Ihnen heute das „Erste Gesetz zur Änderung des Thüringer Pflegehelfergesetzes“ zur Befassung vor. Das Thüringer Gesetz über die Helferberufe in der Pflege vom 21. November 2007 ist bis zum 31. Dezember 2011 befristet. Anlass der aktuellen Gesetzesänderung ist die Verlängerung dieser Befristung. Das Thüringer Pflegehelfergesetz regelt die Einzelheiten der Ausbildung der Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfer sowie der Gesundheits- und Krankenpflegerhelferinnen und Gesundheits- und Krankenpflegehelfer. Des Weiteren beinhaltet das Gesetz Regelungen der staatlichen Anerkennung dieser Ausbildungen. Da es auch über den Zeitraum des 31. Dezember 2011 hinaus der staatlichen Regulierung der Ausbildungen der Helferberufe in der Pflege bedarf, ist die Geltungsdauer des Gesetzes zu verlängern. Eine Entfristung wird entsprechend der Festlegung des Kabinettsbeschlusses vom 24. Mai 2011 nicht vorgenommen, da infolge der bundesgesetzlich geplanten Neuordnung und Zusammenlegung der Ausbildungen in der Altenpflege und der Gesundheits- und Krankenpflege auch Folgeänderungen bei der Ausbildung in den entsprechenden Pflegehelferberufen wahrscheinlich sind. Damit ist ein erneuter Änderungsbedarf des Gesetzes jetzt bereits absehbar und eine erneute Befristung vorgesehen.

Mit dem Gesetzentwurf erfolgt auch eine Änderung bei den Zugangsvoraussetzungen nach § 13 Abs. 1. Mit dieser Änderung wird auch Hauptschülern, die ungelernt eine mindestens zweijährige hauptberufliche Tätigkeit in Einrichtungen der Altenund Krankenpflege mit pflegerischem Bezug nachweisen können, der Weg in die qualifizierte Pflegehilfe eröffnet. Auch dies ist in Anbetracht der Tatsache, dass in den nächsten Jahren ein noch größerer Bedarf an Pflegekräften bestehen wird, wünschenswert. Die Landesregierung hat im Rahmen der Befassung des Kabinetts bereits eine Anhörung nach den §§ 20 und 21 der gemeinsamen Geschäftsordnung für die Landesregierung sowie die Ministerien und die Staatskanzlei des Freistaats Thüringen durchgeführt. Im Ergebnis der Anhörung wurde die im ersten Referentenentwurf bereits enthaltene inhaltliche Änderung bezüglich der in § 13 Abs. 1 genannten Zugangsvoraussetzungen für Hauptschüler dahin gehend korrigiert, dass nur hauptberufliche Tätigkeiten mit pflegerischem Bezug zu berücksichtigen sind. Damit wird ausgeschlossen, dass Tätigkeiten in Einrichtungen der Alten- und Krankenpflege, die lediglich in einem angrenzenden oder unterstützenden Bereich, wie zum Beispiel Küche, Reinigung oder Hausmeister, erbracht werden, angerechnet werden, da dies den in der Begründung aufgeführten Gründen, insbeson

(Abg. Pelke)

dere der Qualitätssicherung in der Pflege, nicht Rechnung trägt.

Des Weiteren wurden die Zugangsvoraussetzungen um eine Anrechnungsmöglichkeit von abgeleisteten Beschäftigungszeiten des Bundesfreiwilligendienstes und des Freiwilligen Sozialen Jahres auf die zweijährige hauptberufliche Tätigkeit im pflegerischen Bereich ergänzt. Damit wird der Zugang zur Ausbildung nochmals erleichtert, da eine weitere zeitliche Verzögerung zum Ausbildungsbeginn vermieden und Erfahrungspotenzial genutzt wird.

Des Weiteren enthält der Gesetzentwurf redaktionelle Anpassungen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf entstehen dem Landeshaushalt keine Mehrkosten. Damit das Thüringer Pflegehelfergesetz nicht außer Kraft tritt, bitten wir, das Erste Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Helferberufe in der Pflege noch im Dezember zu beschließen. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU, SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich eröffne die Aussprache. Als Erster hat Abgeordneter Kubitzki von der Fraktion DIE LINKE das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, als 2007 dieses Gesetz beschlossen wurde, hatten wir uns als Fraktion enthalten, weil wir damals schon gesagt haben, dass dieses Gesetz das Fachkräfteproblem in der Pflege nicht löst. Wenn wir Pflegehelfer vermehrt in der Pflege einsetzen, so lindert das zwar das Problem, was wir haben an mangelnden Kräften in der Pflege, es löst aber dieses Problem nicht, weil vor allem in der Zukunft, meine Damen und Herren, in der Pflege Fachkräfte fehlen werden. Diese fehlen jetzt schon, obwohl sie in Thüringen ausgebildet werden. Aber wir wissen, wir haben das oft genug diskutiert, das Problem ist, hier werden sie ausgebildet, aber die jungen Leute arbeiten in der Regel dann nicht in Thüringen, sondern gehen in andere Bundesländer, weil dort auch die Bezahlung für diesen schwierigen Beruf besser ist. Deshalb ist es wirklich wichtig, dass wir uns mit dem zukünftigen Fachkräftemangel auch hier im Landtag befassen müssen. Wir hatten ja einen Antrag eingebracht, den wir wieder zurückgezogen haben aufgrund der Bearbeitungsflut, die in diesem Hause ist. Aber ich kann an dieser Stelle schon sagen, wir werden im Sozialausschuss im Dezember dieses Problem auf die Tagesordnung rufen. Vor allem müssen wir uns Gedanken machen, wie wir gerade auch Pflegehelfer, die schon ein Zertifikat haben, wie wir es schaffen, dass diese Leute in Form von Umschulung und Ausbildung, berufsbegleitender Ausbildung zu Pflegefachkräften entwickelt wer

den können. Und es muss geklärt werden, wer bei Umschulung das dritte Jahr, was bisher ja vom Bund, also von der Bundesagentur bezahlt wurde und jetzt nicht mehr bezahlt wird, wer dieses dritte Jahr finanziert. Das wären erste Lösungen, um zu mehr Pflegefachkräften zu kommen. Ich weiß ja, das Ministerium führt gegenwärtig bei Pflegediensten im stationären und ambulanten Bereich eine Online-Befragung durch, was die Problematik zukünftige Fachkräfteentwicklung betrifft. Aber ich sage auch, wir haben keine Zeit mehr, um an dieses Problem heranzugehen.

Wir werden hier diesem Gesetzentwurf, es ist ja heute hier die erste Beratung, insgesamt als Fraktion zustimmen, weil selbst aus Erfahrungen heraus ich sagen muss, weil wir gerade dieses Problem fehlender Kräfte in der Pflege haben, es besser ist, wenn ich Pflegehelfer einstelle, dass sie eine gewisse Grundausbildung haben. Das ist besser, als wenn ich Menschen einstelle, die in der Pflege überhaupt keine Erfahrung haben. Ich muss aber auch sagen, es darf nicht der Eindruck erweckt werden, und das war der Kritikpunkt insgesamt an dem Gesetz von uns, dass wir suggerieren, pflegen kann eigentlich jeder, egal welches Bildungsniveau er hat, pflegen kann jeder. Dieser Eindruck darf wirklich nicht entstehen. Das war unser Hauptkritikpunkt, als damals 2007 das Pflegehelfergesetz verabschiedet wurde. Deshalb finde ich den Punkt, was jetzt geändert wird, die Zugangsvoraussetzungen für Hauptschüler, dahin gehend besser, als es im Gesetz war, weil sie jetzt zwei Jahre Berufserfahrung in der Pflege haben müssen, weil ich sagen kann, und das ist nicht abwertend, pflegen kann nicht jeder. Zum Pflegen brauche ich nicht nur Wissen, ich brauche auch eine Einstellung zur Pflege und ich muss eine ganz schöne Portion Idealismus mitbringen, weil es letzten Endes Dienst am Menschen ist.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Was aber wichtig ist, und das ist der letzte Kritikpunkt insgesamt: Wir dürfen mit dem vermehrten Einsatz von Pflegehelfern in der Pflege es nicht zulassen, dass bestehende Standards, bestehende Fachkräftestandards sowohl in den stationären Einrichtungen als auch in den ambulanten Einrichtungen abgebaut werden, weil wir einfach sagen, wir haben zu wenig Pflegefachkräfte, das müssen wir zur Kenntnis nehmen, da bleibt das nun einmal so, also setzen wir Pflegehelfer ein. Das darf meiner Meinung nach nicht passieren. Das wäre ein falsches Signal. Deshalb ist dieses Gesetz oder diese Änderung des Gesetzes nur ein kleiner Teilbeitrag, aber er löst nicht das Problem für die Zukunft der fehlenden Pflegefachkräfte. Danke.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

(Ministerin Taubert)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Für die CDUFraktion hat das Wort der Abgeordnete Christian Gumprecht.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, das Ziel des Änderungsgesetzes ist im Grundsatz die Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes. Ich denke, das ist nicht umstritten und ist klar. Aber es gibt noch einen Themenbereich, der aufgenommen wurde, der sicherlich nicht die Erwartung, die Herr Kubitzki zu Beginn hier in den Raum gestellt hat, erfüllt, aber ich bin Ihnen dankbar, dass Sie am Schluss gesagt haben, die Veränderungen gerade im Bereich der Pflegekräfte wird sicherlich nicht die allgemeine Lösung sein.

Frau Ministerin hat bereits bei anderen Gelegenheiten auf den Bedarf an Pflegekräften hingewiesen. Das Thüringer Landesamt für Statistik geht davon aus, dass in den nächsten zehn Jahren 20.000 neue Pflegekräfte in Thüringen benötigt werden. Die Akteure aus den Pflegebereichen berichten, dass wir im Moment zwar noch keinen gravierenden Mangel zu verzeichnen haben an Pflegekräften im Sinne, dass Pflegeleistungen nicht erbracht werden können. Aber die Besetzung von Stellen dauert deutlich länger oder manche bleiben auch gänzlich unbesetzt.

Die LIGA und die Landesarbeitsgemeinschaft der privaten Pflegeverbände in Thüringen haben in diesem Jahr eine sehr umfangreiche Handlungsempfehlung zur Behebung des Fachkräftemangels in der Pflege erarbeitet. Diese ist recht komplex. Sie beinhalten das Thema der Altenpflege insgesamt, der Pflegeleistung, der Organisation des Bürokratieabbaus, aber auch des Images der Pflege, der Altenpflege vor allen Dingen. Ich denke, in dieser komplexen Weise wäre es notwendig, das Gesamtthema zu diskutieren. Wir werden demnächst Gelegenheit dazu haben. Denn die Ankündigung, dass der Sozialwirtschaftsbericht in der nächsten Woche durch die Ministerien - sowohl Wirtschaft als auch Soziales - uns vorgestellt werden, wird uns Gelegenheit geben, das Gesamtthema noch einmal zu bearbeiten. In diesem Sinne, denke ich, ist das Gesetz, so wie es ist, überschaubar. Deshalb schlagen wir auch einen sehr verkürzten Weg vor aufgrund auch der Frage des Auslaufens des Gesetzes. Wir würden eigentlich die Gesamtdiskussion vorschlagen, die wir im Rahmen des Pflegekräftebedarfs dann nach Vorlage des Sozialwirtschaftsberichts führen sollten. Ich werde deshalb dafür stimmen, dass wir hier gerade beim nächsten Mal schon zu einer abschließenden Behandlung kommen im Plenum. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als Nächster spricht für die FDP-Fraktion Herr Marian Koppe.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Entfristung, über die wir ja heute befinden sollen, das ist Inhalt dieses Tagesordnungspunkts, ist die eine Seite. Ich will aufgrund dieser doch immensen Tagesordnung, die wir im Plenum noch zu bewältigen haben, auch nur mit ein paar wenigen kurzen Punkten dazu Stellung nehmen. Aber die grundsätzliche Befristung von Gesetzen wird im Grundsatz von uns immer begrüßt, denn dadurch haben wir auch als Parlamentarier die Möglichkeit, regelmäßig über die Aktualität, das Zutreffen der Regelungen und auch auf die Wirkung dieser Gesetze noch einmal zu schauen. Denn auch die Gesellschaft verändert sich und von daher sind Befristungen in diesem Sinne immer zu begrüßen. Jedoch, und das hat Kollege Gumprecht gerade angeregt, wir sollten uns doch ausführlich auch zu der Problematik verständigen und unterhalten. Das würde natürlich im Umkehrschluss für mich bedeuten, dass bei solchen Gesetzen - bei denen wir ja schon länger wissen, wann die auslaufen, das Datum ist ja nicht vom Himmel gefallen, sondern das wissen wir schon mehrere Jahre, und Sie es wirklich ernst meinen - das zuständige Ministerium natürlich den Termin der Beratungen so weit nach vorn setzen sollte, dass wir als Parlamentarier auch alle Zeit und die Möglichkeiten haben, über die Inhalte zu diskutieren. Das einmal vorweg.

(Beifall FDP)

Es geht um eine geordnete Ausbildung bei Helferberufen in der Pflege. Kollege Kubitzki hat es jetzt schon einmal angesprochen, pflegen kann nicht jeder, ausdrücklich ja. Wenn sich jeder selbst einmal die Brille oder den Spiegel vorhält und überlegt, ich komme jetzt in die Lage und muss es tun, kann ich das emotional, bin ich überhaupt bereit dazu, schaffe ich das? Das gehört auch dazu, denn es schafft nicht jeder, selbst wenn er es gern möchte. Deswegen denke ich, wir reden über Fachkräftemangel in der Pflege und das wird ein Thema sein, welches uns noch deutlich intensiver beschäftigt, als wir das jetzt vielleicht ahnen. Daher ist für uns auch wichtig, dass wir uns auch Gedanken machen über die Pflegehelfer. Aus unserer Sicht ist es eine wirklich wirksame Unterstützung auch in der Pflegebranche. Aber Kollege Kubitzki hat das auch angesprochen, dass Pflegehelfer niemals Pflegefachkräfte ersetzen können. Das können sie nicht, das hat etwas mit der Ausbildung zu tun

(Beifall FDP)

und das hat auch etwas mit der Struktur zu tun, auch mit Kosten. Da warne ich jetzt davor, weil,

wenn es nur die Zielrichtung ist, dass wir durch Pflegehelferkräfte, denen ich an dieser Stelle auch einmal ausdrücklich danken möchte, allen Akteuren in der Pflege, weil die einen unheimlich großen Beitrag für unsere Gesellschaft leisten, ein herzliches Dankeschön schon einmal für ihre Leistungen, die sie hier bringen tagtäglich.