Protokoll der Sitzung vom 17.11.2011

Wir brauchen jedoch eine gültige Rechtsgrundlage, das steht außer Frage. Und dass der Referentenentwurf in einigen Punkten einer Überarbeitung und einer Ergänzung bedarf, das steht auch außer Frage.

Das Landesplanungsgesetz sowie der Landesentwicklungsplan 2025 stellen für die nächsten Jahre eine komplexe Planungsgrundlage dar. Beide müssen auf die geänderten zukünftigen gesellschaftlichen und räumlichen Bedingungen in Thüringen eingehen. Lassen Sie uns im kommenden Jahr die Zeit nutzen, um mit Sachverstand und mit den Erkenntnissen aus der öffentlichen Beteiligung beim Landesentwicklungsprogramm ausführlich über die Novellierung des Landesplanungsgesetzes im Landtag und in den Ausschüssen diskutieren. Ich danke Ihnen.

(Beifall FDP)

Ich sehe die Wortmeldung von Frau Doht aus der SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, zum Gesetzentwurf der LINKEN hatte ich mich im letzten Plenum hier ausführlich geäußert. An dieser Stellungnahme hat sich auch in den letzten vier Wochen nichts geändert. Wir wollen gern all diese Dinge, die mit dem Landesplanungsgesetz im Zusammenhang stehen, im Ausschuss erörtern, mei

netwegen auch die Zustimmung des Landtags oder die Nichtzustimmung des Landtags. Aber wir wollen das auf Grundlage des Gesetzentwurfs der Landesregierung tun und nicht auf Grundlage eines Gesetzentwurfs der Fraktion DIE LINKE,

(Beifall CDU)

bei dem schon allein die Begründung und der Gesetzestext auseinanderfallen. Sie haben den Antrag wahrscheinlich in 5 Minuten zusammengeschustert und - das hatte ich das letzte Mal hier schon gesagt - Frau Schubert, mit dem Antrag der Koalitionsfraktionen jetzt das bisherige Landesplanungsgesetz um ein Jahr zu verlängern, wollen wir nicht eine Debatte unterdrücken, sondern wir wollen gerade uns als Parlamentariern die Debatte im Ausschuss ermöglichen. Denn die Landesregierung ist hier im Zeitverzug und wenn wir nicht verlängern würden, dann hätten wir keine Zeit mehr, die Debatte im Ausschuss zu führen.

(Beifall CDU)

Ich erwarte von der Landesregierung, dass der Gesetzentwurf im I. Quartal 2012 eingebracht wird, damit wir genügend Zeit haben, im Ausschuss zu debattieren, eine Anhörung durchzuführen und dann einen entsprechenden Beschluss zu fassen.

(Beifall CDU, SPD)

Minister Carius hat sich zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben über den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE bereits gesprochen. Ich will es noch einmal ganz kurz sagen. Wir haben die Beteiligung des Landtags neu aufgenommen in der letzten Novellierung des Landesplanungsgesetzes von 2007, um der Bedeutung des Landesentwicklungsplans auch gerecht zu werden. Wir haben uns im Ausschuss darauf verständigt, dass wir zunächst als Landesregierung die Stellungnahmen aufnehmen, wo es jetzt auch eine ganze Reihe von Bitten und Fristverlängerungen seitens der Kommunen gibt, dass wir die Stellungnahmen auswerten und dann dem zuständigen Ausschuss auch Bericht erstatten darüber, was hier tatsächlich vorgeht.

An dieser Stelle will ich sagen, wenn wir ein neues Beteiligungsverfahren des Landtags gerade 2007 eingeführt haben, es dieses Mal erstmals erproben, dann kann ich im Grunde gar keinen Änderungsbedarf erkennen, sondern wir sollten dieses Verfahren erst einmal durchführen. Deswegen spricht aus meiner Sicht einiges dafür, diesen Gesetzentwurf abzulehnen.

Ich will nur ganz kurz sagen, wir haben bereits jetzt 350 Stellungnahmen. Wir gehen davon aus, zum Landesentwicklungsplan bis zum Jahresende ca. 600 Stellungnahmen insgesamt zu bekommen. Sie können sich vorstellen, es dauert auch ein bisschen, um das alles auszuwerten, weil wir uns eben nicht in 3 Minuten hinsetzen und sagen, das nehmen wir auf, das bügeln wir ab, sondern wir müssen das in der Sache wirklich gründlich abarbeiten.

Den Fraktionen der Koalition - der CDU- und SPDFraktion - bin ich deswegen sehr dankbar, weil wir auch bei dem Landesplanungsgesetz leider durch vielfältige Abstimmungen auch im Kabinett ein Stück weit in Verzug geraten sind. Wir sind jetzt in der ersten Anhörung, also stehen kurz vor der zweiten Kabinettsbefassung. Ich hoffe, dass wir das demnächst schaffen und dem Landtag frühzeitig zuleiten können. Insofern glaube ich, dass es wichtig ist, dass wir zunächst einmal einfach das alte Gesetz verlängern.

Ich darf mich herzlich bedanken für diese Initiative bei den Koalitionsfraktionen. Es ist sachgerecht, wir brauchen eine vernünftige Rechtsgrundlage. Vor allen Dingen braucht der Landtag auch Zeit zur Beratung eines neuen Gesetzes, die sollte man sich nehmen. Insofern kann ich für die neue Befristung des Landesplanungsgesetzes an dieser Stelle nur werben. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Ich schließe die erste Beratung und rufe die zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und der SPD auf. Gibt es weitere Wortmeldungen? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann schließe ich auch die zweite Beratung.

Wir kommen als Erstes zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. Abgestimmt wird direkt über den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/3359 in zweiter Beratung. Wer ist für diesen Gesetzentwurf, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist Zustimmung bei den Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist gegen diesen Gesetzentwurf? Ablehnung bei den Fraktionen der FDP, der CDU und der SPD. Wer enthält sich? Ich sehe keine Enthaltung. Damit ist der Gesetzentwurf der LINKEN abgelehnt.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD. Abgestimmt wird direkt über den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drucksache 5/3501 in zweiter Beratung. Wer ist für diesen Gesetzentwurf? Das ist Zustimmung bei der FDP, der CDU, der SPD und DIE LINKE, teilweise.

(Abg. Doht)

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Wir sind nicht so verbohrt.)

Wer ist dagegen? Ich sehe keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? Es gibt 3 Enthaltungen bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und 1 Enthaltung bei der LINKEN. Damit ist der Gesetzentwurf der CDUund der SPD-Fraktion in zweiter Beratung angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich, sich jetzt von den Plätzen zu erheben. Zustimmung bei den Fraktionen der FDP, der CDU, der SPD und DIE LINKE. Wer ist dagegen? Ich sehe keine Gegenstimmen? Wer enthält sich? Enthaltung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und 1 Enthaltung bei der Fraktion DIE LINKE.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 11

Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/3479 ERSTE BERATUNG

Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung? Ja, bitte schön, Frau Ministerin Taubert.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Vorschriften befasst sich mit den Zuweisungen des Landes an die örtlichen Träger der Sozialhilfe, also die Landkreise und die kreisfreien Städte. Nicht zuletzt wegen des finanziellen Volumens dieser Zuweisung sie betrug im Jahr 2011 immerhin rund 334 Mio. € - hat der Gesetzentwurf erhebliche Bedeutung. Hier möchte ich gleich etwas vorwegnehmen, das auch für den Landtag als Haushaltgesetzgeber von Bedeutung sein dürfte: Die im Entwurf vorgesehenen Änderungen bewirken keine Mehrbelastung des Landeshaushalts im Vergleich zu den bestehenden Regelungen.

Verändert werden soll ausschließlich die Berechnungsformel zur Ermittlung der den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten zustehenden Landeszuweisungen. Dies wird jedoch keinen Einfluss auf die Summe der Landeszuweisungen haben. Wir haben in Thüringen im Jahr 2011 Gesamt

nettoaufwendungen für Leistungen der Sozialhilfe in Höhe von voraussichtlich 437 Mio. €. Hiervon trägt das Land einen großen Teil als besondere Ergänzungszuweisung nach § 22 des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes in Verbindung mit § 6 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch in Höhe von 334 Mio. €. Der verbleibende Rest der Nettoaufwendungen wird bei der Ermittlung der angemessenen Finanzausstattung der Kommunen im Rahmen des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes in vollem Umfang berücksichtigt und führt zu einer entsprechenden Erhöhung der Schlüsselzuweisung.

So kann man grundsätzlich feststellen, dass die Sozialhilfeausgaben in Thüringen im Endeffekt weitgehend vom Freistaat getragen werden. Was nun die besonderen Ergänzungszuweisungen nach dem Thüringer AGSGB XII angeht, haben diese aus Sicht des Landes nicht zuletzt den Sinn, die Landkreise und kreisfreien Städte unter Beachtung der Interessen und Rechte der betroffenen Menschen zu einem möglichst kostenverantwortlichen Gesetzesvollzug zu veranlassen. Die Konzeption des Gesetzes zielte und zielt wesentlich darauf, Anreize zur Umsteuerung von grundsätzlichen kostenträchtigeren stationären Leistungsformen hin zu den meist kostengünstigeren ambulanten Leistungsformen zu setzen.

Eine derartige Umorientierung ist in vielen Fällen nicht nur kostengünstiger, sondern kann auch durchaus die selbstbestimmte und eigenverantwortliche Lebensführung der betroffenen Menschen begünstigen. Daher entspricht es einer allgemeinen Überzeugung, grundsätzlich ambulante Leistungsformen gegenüber stationären Leistungsformen zu bevorzugen. Die Ausgestaltung der besonderen Ergänzungszuweisungen nach dem Thüringer AGSGB XII ist grundsätzlich geeignet, Anreize für eine solche Umsteuerung zu setzen, da diese Mittel, anders als die Schlüsselzuweisungen, nach dem Thüringer Finanzausgleichsgesetz den Kostenträgern unmittelbar und direkt ausgabenbezogen zufließen. Das wird in Gesprächen mit den kommunalen Spitzenverbänden deutlich.

Bereits die bisherige Fassung des Thüringer AGSGB XII enthielt und enthält ein Anreizsystem, dass nach einem recht komplizierten Verteilungsschlüssel einen Ausgleich positiver und negativer Ausgabenentwicklung unter den 23 Landkreisen und kreisfreien Städten bewirkt. Dieses System war dazu gedacht, die Effekte der Kommunalisierung auf einzelne Kreise und kreisfreie Städte zu dämpfen, um Landkreisen und kreisfreien Städten insgesamt die Übertragung der Zuständigkeiten im Jahr 2003 zu erleichtern. Zugleich enthielt es jedoch Elemente, die die Maßnahmen der Landkreise und kreisfreien Städte zur vorrangigen ambulanten Leistungserbringung honorieren sollten. Nach über acht Jahren, in denen sich die Landkreise und

(Präsidentin Diezel)

kreisfreien Städte auf die 2003 neu festgelegten Zuständigkeiten einrichten konnten, halten wir es nun für einen geeigneten Zeitpunkt, gerade auch vor dem Hintergrund der Entwicklungen im Bereich der Eingliederungshilfe unmittelbare Anreize beispielsweise für die Entwicklung zu einer personenzentrierten Teilhabeleistung für die Schaffung von Beschäftigungsalternativen zur Werkstatt für behinderte Menschen, aber auch zur Kostendämpfung zu schaffen. Darüber hinaus hat sich das bestehende System in der praktischen Umsetzung als überaus kompliziert und dadurch teilweise schwer durchschaubar erwiesen. Eine Vereinfachung und größere Transparenz sind daher ebenfalls wünschenswert.

Abschließend möchte ich nochmals betonen, dass durch die Änderung selbst keine zusätzlichen Kosten für den Freistaat entstehen, da lediglich eine Umverteilung der jährlichen Ergänzungszuweisung des Landes an die örtlichen Träger der Sozialhilfe geändert wird. Die Höhe der Landeszuweisung bleibt davon unberührt. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU, SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich eröffne die Aussprache und als Erste zu Wort gemeldet hat sich Frau Anja Siegesmund von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben ja in diesem Plenum eine Reihe von Sozialgesetzen auf der Tagesordnung. Jetzt beginnen wir mit genau jenem, mit dem langen Titel „Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch und anderer Vorschriften“ und der Anpassung, nachher das Pflegehelfergesetz und Sie wissen, nachher kommt noch das Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Hilfe der Unterbringung psychisch kranker Menschen. Also viele sozialpolitische Dinge sind zu regeln.

Ich kann aber schon jetzt beantragen für meine Fraktion, dass wir eine gute Debatte im Ausschuss haben wollen, weil, Frau Ministerin, Sie haben es nun einmal dargelegt, worum es geht, im Endeffekt um eine scheinbar kleine Formalie. Wenn man aber weiß, dass wir uns im Augenblick auch in Haushaltsberatungen befinden, wo gerade, wenn es um die Frage geht, wer tatsächlich mit den Aufgaben auf kommunaler Ebene betraut wird und wie die Finanzierung dann geregelt wird, es am Ende immer auch darauf ankommt, genau hinzuschauen. Nichts mehr, nichts weniger steht dahinter. Ich will noch eines dazusagen an dieser Stelle und will mich auch kurzfassen: Natürlich haben wir über das Gesetz,

über diese scheinbar kleine Formalie Kenntnis bekommen, haben die Veröffentlichung des Ganzen bekommen, es ist nur einfach auch nicht ausreichend Zeit, um in der Kürze heute und hier sofort sagen zu können, wir tragen das sofort mit, wir haben schon geprüft. Deswegen auch ganz bewusst die erste Lesung, ganz bewusst Ausschussüberweisung. Lassen Sie uns im Ausschuss ganz gründlich in den fachlichen Austausch dazu treten. Natürlich ist es wünschenswert, wenn wir auch da den Raum einfach haben und trotzdem es schaffen, pünktlich zum nächsten Jahr, ganz so, wie Sie es vorgesehen haben, diese Änderung vorzunehmen. Grundsätzlich vom ersten Sichten, vom ersten Durchdenken ist klar, das Ziel, die Kommunen durch weniger Verwaltung zu entlasten ist sinnvoll, völlig unterstützenswert, aber hier wird in die Ausgabenstruktur eingegriffen, deswegen lassen Sie uns da ganz sorgfältig prüfen, ob am Ende auch wirklich der Zweck die Mittel heiligt und das wirklich auch zur Entlastung der Leistungsträger und am Ende trotzdem zu einer nicht Besserstellung, aber zumindest keinen zusätzlichen Komplikationen für Leistungsberechtigte führt. Deswegen, sage ich, werden wir auch nicht umhinkommen, im Sozialausschuss eine Anhörung dazu durchzuführen, wenn vielleicht nicht im großen Maße, aber die muss sein. Noch einmal, der Teufel steckt meist im Detail. Lassen Sie uns das sorgfältig diskutieren. Danke.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Das Wort hat Christian Gumprecht von der CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, das Ziel des vorliegenden Gesetzes lässt sich mit drei Begriffen zusammenfassen: Verwaltungsvereinfachung, Planungssicherheit und Transparenz. Ich selbst begrüße diese Ziele ausdrücklich. Rekapitulieren wir noch einmal: Im Zuge der Kommunalisierung der Sozialhilfe im Jahr 2003 ist ein System entstanden, das sich in der praktischen Umsetzung heute als kompliziert und in weiten Teilen als nur schwer durchschaubar erwiesen hat. Als jemand, der auch in einer kommunalen Gebietskörperschaft tätig ist, kann ich das bestätigen. Die Frage der Planungssicherheit in den Kommunen ist äußerst kompliziert an dieser Stelle, weil im Laufe des Jahres sehr große Schwankungen aufgrund des Abrechnungssystems entstanden sind. Um die Effekte der Kommunalisierung auf die Landkreise und kreisfreien Städte zu dämpfen, wurde damals mittels eines komplizierten Verteilungsschlüssels ein Ausgleich positiver und negativer Ausgabenentwicklungen unter den Landkreisen geschaffen. So

(Ministerin Taubert)

sollte auch ein Anreiz für die Landkreise geschaffen werden, durch ein Umsteuern von Leistungen vom stationären in den ambulanten Bereich eine Kosteneinsparung zu erzielen. Nach nunmehr acht Jahren und im Lichte der vorliegenden Daten und Erfahrungen müssen wir jedoch feststellen: Diese Maßnahmen haben eine begrenzte Wirkung. Mit der Neufassung der Regelung wird nun jeder öffentliche Träger der Sozialhilfe unabhängig von der Aufgabenentwicklung der anderen betrachtet. Die Landeszuweisung setzt sich für jeden Träger wie bisher aus der Vorjahreszuweisung sowie aus einem Landesanteil von 50 Prozent, nämlich der Veränderung bei den Nettoaufwendungen im Vergleich zum Vorjahr, zusammen. Hierdurch vereinfacht sich das Verfahren zur Ermittlung der Verteilung der Zuweisung, was sowohl für das Land als auch für die örtlichen Träger der Sozialhilfe, für die Landkreise und kreisfreien Städte, im Hinblick auf den Verwaltungsvollzug von Vorteil ist. Im Falle nachträglicher Korrekturen beim örtlichen Träger sind so nicht mehr die Zuweisungen an alle anderen infrage gestellt. Zugleich schätze ich auch ein, dass damit eine größere Transparenz erzielt werden kann, da sich die Entwicklung der Höhe der Zuweisung an die örtlichen Träger für alle Beteiligten leichter überschauen und abschätzen lässt. Veränderungen bei der Höhe der Nettoaufwendungen eines örtlichen Trägers beeinflussen nun direkt die Höhe der Landeszuweisung. So entstehen für den einzelnen Träger wesentlich stärkere Anreize, kostengünstigere Leistungsformen zu wählen, wo dies natürlich auch nur möglich ist. Im Sinne der Planungssicherheit für alle Beteiligten und der Verwaltungsvereinfachung wird die erste Rate der Landeszuweisung zukünftig als fester Beitrag in einer Höhe von über 50 Prozent, ich glaube 51,5 Prozent waren es, des Vorjahres überwiesen. Der Planungssicherheit dient auch die Klarstellung, dass das Land die Ausgleichszahlung des Bundes unverzüglich weiterzuleiten hat, sobald sie kassenwirksam vereinnahmt ist. Ebenso wird klargestellt, dass die Blindenhilfe ein normaler Bestandteil des Hilfesystems im SGB XII ist und somit in gleicher Weise wie die anderen Sozialhilfeleistungen bei der Berechnung der Zuweisung nach dem Thüringer Ausführungsgesetz im SGB XII berücksichtigt wird. Meine Damen und Herren, diese Veränderungen haben wir schon oft angesprochen. Die Landkreise haben es bis jetzt immer in persönlichen Gesprächen begrüßt, dass hier eine Veränderung erfolgen soll. Wir begrüßen dieses Gesetz. Lassen Sie uns im Ausschuss darüber ausführlich nochmals diskutieren. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Für die Fraktion DIE LINKE spricht Frau Abgeordnete Karola Stange.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordneten, werte Besucherinnen auf der Tribüne, wie wir bereits gehört haben, geht es um einen Gesetzentwurf der Landesregierung mit einem sperrigen Titel. Es geht um die Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des SGB XII sowie weiterer Vorschriften. Beim ersten Lesen oder Hören werden Sie vielleicht denken, das ist ein Gesetzentwurf, der vielleicht gar keine Brisanz innehat. Aber er hat sie wohl inne, diese Brisanz. Meine Vorredner haben es bereits erwähnt und ich will es auch noch einmal für die Fraktion DIE LINKE ganz deutlich machen. Denn die Brisanz besteht darin, dass es erstens um Finanzströme geht, die seitens des Landes hin zu den Kommunen, also zu den örtlichen Trägern der Sozialhilfe, gerichtet sind. Aber es geht natürlich auch, und das ist mir ganz wichtig, um Rechtsansprüche von Menschen mit und ohne Behinderungen in ambulanten und stationären Einrichtungen. Das ist ein wesentlicher Bestandteil dieses Gesetzentwurfs. Es geht also um die Eingliederungshilfe. Die Ministerin hat bereits in ihrer Einbringung des Gesetzentwurfs erwähnt, um wie viele Millionen Euro es geht.

Ich kann mich sehr wohl, Frau Ministerin, an die Diskussionen im Jahr 2003 erinnern und vielleicht können das auch noch die Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten der CDU-Fraktion, die damals hier im Landtag alleinige Verantwortung getragen haben. Denn bereits wie dieser Gesetzentwurf war es noch das Ausführungsgesetz zum BSHG, welches hier von diesem Pult aus in den Landtag eingebracht wurde, formierte sich erheblicher Widerstand, nicht nur seitens der LIGA und der Parität, der kommunalen Spitzenverbände, sondern auch der örtlichen Träger der Sozialhilfe sowie der unterschiedlichsten Träger der Behindertenarbeit. Bereits damals ist uns, den Abgeordneten, in vielen Anhörungen eindeutig klargemacht worden, dass der § 6, wo die komplizierten Finanzierungsmechanismen geregelt worden sind, einfach nicht handhabbar ist. Es ist verwunderlich, dass wir nun fast sieben Jahre gebraucht haben, dass nun endlich eine Klarstellung erfolgt. An der Stelle sage ich: Ja, Frau Ministerin, wir sind bei Ihnen und es wird Zeit, dass diese Klarstellung kommt. Ich hatte 2003 bereits den Eindruck, dass die Akteure, die diesen Gesetzentwurf wohlweislich abgeschrieben haben aus einem anderen Bundesland, schon damals nicht wussten, wie wirklich die Berechnung der Finanzströme erfolgen sollte. Es war jedenfalls unglaublich schwer nachzuvollziehen. Bereits mit der Vorstellung des Gutachtens im Jahr 2007 zur Praktikabilität des Gesetzes, ob der geplante Ausgleich der Ausgaben unter den 23 Landkreisen und kreisfreien Städten greift, hätte eine Neufassung des Gesetzes nach meiner Meinung erfolgen müssen. Heute liegt er vor und ich denke, wir werden in den