Nun muss es uns allen darum gehen, dass auch die Stadt Eisenach ihren Beitrag, der sich aus dem Stiftungsvertrag zwingend ergibt für die Kulturstiftung Meiningen-Eisenach, ihren Beitrag für die gesamte Finanzierungsperiode leisten kann und vor allem leisten darf - vor dem Hintergrund ihrer Haushaltssituation.
Hierfür stehen wir in einem intensiven Dialog mit allen Verantwortlichen, die wir ermutigen und dabei begleiten wollen, zu Lösungen zu kommen, die der Stadt Eisenach die Zustimmung zu ihrem Beitrag erlauben, das sind der Oberbürgermeister der Stadt Eisenach, der Präsident des Landesverwaltungsamtes mit der Kommunalaufsicht im Thüringer Innenministerium, letztlich der Landkreis, der Wartburgkreis. Ich bin zuversichtlich und ich wünsche mir, dass wir zu diesem Ergebnis für Eisenach kommen.
Nach intensiven Gesprächen zwischen dem Erfurter Oberbürgermeister Andreas Bausewein und Minister Matschie wurde mit der Landeshauptstadt ebenfalls ein Verhandlungsergebnis zum Theater erzielt, das auch verstärkt Leistungen des Landes umfasst. Bisher hat der Stadtrat dem Verhandlungsergebnis noch nicht zugestimmt.
Es steht mir nicht zu, das zu kommentieren. Ich hoffe, dass wir auch hier bald zu gesicherten Verhältnissen für das Theater Erfurt kommen.
Meine Damen und Herren, die Voraussetzungen für die Weiterentwicklung qualitätsvoller Arbeit unserer Theater und Orchester waren selten so gut wie heute. Das hat sich inzwischen herumgesprochen, das kommt auch noch in Erfurt an. Auf den Punkt brachte es im Sommer der scheidende Intendant des Deutschen Nationaltheaters Weimar, Stephan Märki, der meinte - ich zitiere jetzt: „Der neue Finanzierungsvertrag bringt dem DNT 1,6 Mio. € mehr als bis 2016. Das war eine richtige und kluge Entscheidung, weil sie nämlich eine Richtung vorgibt. Dass Stadt und Land dies gemeinsam tun, das habe ich seit 11 Jahren noch nicht erlebt“, so Stephan Märki.
Das Land unternimmt in alledem große Anstrengungen. Diese Anstrengungen zahlen sich aus. Kultur ist gut aufgestellt und soll gut aufgestellt sein in Thüringen. Diesen Standard möchten wir halten.
Dazu müssen künftig aber sicher auch neue Wege gegangen werden, die Lasten der Finanzierung der Kultur auf möglichst viele Schultern zu verteilen.
Dass hierzu einiges an Diskussion und Überzeugungsarbeit zu leisten ist, wird niemandem entgangen sein, aber niemand, der Christoph Matschie und die Sozialdemokraten kennt, wird denken, dass wir uns davor scheuen. „Ruhe im Karton“, Frau Abgeordnete Klaubert, ist dort ganz bestimmt nicht. Die kulturelle Infrastruktur des Freistaats wird als solidarische und gemeinsame Verantwortung von Land und kommunalen Gebietskörperschaften wahrgenommen, so der verfassungsrechtliche Auftrag nach Artikel 30 der Thüringer Verfassung. Gemeinsam mit den kommunalen Gebietskörperschaften streben wir eine breitere Kulturfinanzierung an, die auch unterschiedliche Lasten und Leistungsfähigkeit berücksichtigt - ich hoffe, der Präsident verzeiht mir - ich kann nachvollziehen, dass man auch einen Zusammenhang diskutiert zwischen der Leistungsfähigkeit einer kommunalen Gebietskörperschaft und der Möglichkeit, Kultur angemessen zu finanzieren. Man wird hier sicher alle notwendigen Themen aufgreifen müssen.
Im Rahmen der Verhandlungen zu den neuen Theaterverträgen wurde von uns intensiv mit dem kommunalen Spitzenverbänden und den kommunalen Vertretern unterschiedliche Finanzierungsmodelle und eine breitere Lastenverteilung diskutiert. Dies kann nach dem Verfassungsgerichtsurteil zum kommunalen Finanzausgleich, das war damals der Stand, von dem wir auszugehen hatten, nur im Wege von freiwilligen Vereinbarungen umgesetzt werden. Die kommunalen Spitzenverbände haben dies in einer ersten Runde für die Theaterfinanzierung abgelehnt. Das müssen wir bedauern. Aus diesem Grund hat aber Minister Matschie den Finanzminister gebeten, im Rahmen der anstehenden Diskussion zur Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs gemeinsam geeignete Wege zu einer angemessenen Berücksichtigung der Kulturfinanzierung zu finden. Wir werden da sicher im Gespräch bleiben, es wird unterschiedliche Lösungsansätze zu diskutieren geben. An der Grundaufgabe, hier eine verlässliche, nachhaltige Lastenverteilung zur Finanzierung der kulturellen Leistungen dieses Landes zu finden, wird sich aber zunächst nichts ändern.
Kultur gewinnt, wenn sie nicht nur von oben verwaltet, sondern von unten gestaltet wird. Das ist eine Chance auch für neue Formen der Zusammenarbeit. Auf dem Kulturforum in Sondershausen sind dazu in den verschiedenen Arbeitsgruppen spannende Initiativen entwickelt worden, aus denen Perspektiven abgeleitet werden, wie die Kultur hilft, dieses Land weiterzuentwickeln. Diese Perspektiven fließen in das neue Kulturkonzept des Frei
Wir stehen zu unserem Wort. Kultur braucht in Thüringen überzeugende Konzepte und das nötige Geld dafür und darum bemühen wir uns. Danke.
Danke, Herr Staatssekretär Prof. Dr. Deufel. Mir liegt kein weiter Wunsch auf Rede vor. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung.
Es ist auch keine Ausschussüberweisung beantragt worden, also kommen wir direkt zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/2994. Wer für den Antrag stimmt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? Die Gegenstimmen kommen aus den Fraktionen der SPD, der CDU und der FDP. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Für eine aktive Arbeitsmarktpolitik - ökonomisch, effektiv und sozialintegrativ Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/2997 - 2. Neufassung dazu: Alternativantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/3242
Wünscht die Fraktion DIE LINKE das Wort zur Begründung? Das ist der Fall. Herr Abgeordneter Bärwolff hat das Wort.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, „Für eine aktive Arbeitsmarktpolitik - ökonomisch, effektiv und sozialintegrativ“, das ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE. Aber worum geht es der Fraktion? DIE LINKE will erreichen, dass die anstehende Arbeitsmarktreform zu einer Verbesserung der Situation für die Betroffenen führt und nicht, wie schon so oft geschehen - nicht zuletzt mit der Einführung von Hartz IV -, zu einer massiven Verschlechterung. Nach über fünf Jahren Hartz IV ist man auf Bundesebene dazu gekommen, die Instrumente, die zur Vermittlung vor allem von Langzeitarbeitslosen zur Verfügung stehen, auf den Prüfstand zu stellen. Wenn man etwas auf den Prüfstand stellt, braucht man Parameter und Maßstäbe, die aber sind der Bundesregierung völlig abhanden gekommen.
In den Papieren des bundeseigenen Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung IAB wird eindeutig belegt, dass weder die Flut von 1-Euro-Jobs, noch der Tausender Bewerbungstrainings und schon gar nicht die massive und repressive Kürzungspraxis irgendetwas für die Verbesserung der Chancen am Arbeitsmarkt bewirkt hat.
Gleiches gilt für die Abschaffung der Zumutbarkeit. Der Entwurf der sogenannten Reform der Arbeitsmarktinstrumente sieht eine krasse Trennung des Arbeitsmarkts vor. Auf der einen Seite hat man die unmittelbar aus der Arbeitswelt kommenden Erwerbslosen, die das ALG I beziehen. Sie sind leicht vermittelbar und sollen künftig besseren Zugang zu Beratung und Weiterbildung bekommen. Sie sollen unbürokratisch Vermittlungsgutscheine bekommen oder eben persönliche Budgets erhalten. Auf der anderen Seite bleiben dann die schwer vermittelbaren Langzeitarbeitslosen, die im Hartz-IV-Bezug sind, übrig. Ihre Rechtsansprüche auf Vermittlung, Beratung und Qualifikation sollen, wenn es nach der schwarz-gelben Koalition geht, stark beschnitten werden. Zudem im Rückblick auf die Agenda 2010, die mit Hartz IV ihren Höhepunkt erreicht hat, sagen, dass Erwerbslose zunehmend in prekäre Beschäftigung vermittelt werden. Arbeit zumeist, die zum Leben nicht reicht, Arbeit, deren Lohn der Staat aufstocken muss. Hier werden nicht nur Tausende Unternehmen durch den Staat subventioniert, im Übrigen, ohne, dass die FDP dagegen irgendwie Protest verlautbaren ließe, nein, Millionen Menschen im Niedriglohnsektor werden erniedrigt, indem sie trotz Arbeit zu Bittstellern bei den Ämtern degradiert werden.
Wenn es eine Reform auf dem Arbeitsmarkt geben soll, dann muss darin ein flächendeckender, gesetzlicher und vor allem Existenz sichernder Mindestlohn fixiert werden, damit die Menschen von ihrer Hände und Köpfe Arbeit auch leben können, ohne die erniedrigenden Prozeduren beim Amt über sich ergehen lassen zu müssen. 2005 hat man die Hartz-IV-Gesetze erlassen. Ihr Ziel war die Heranführung der arbeitsmarktfernen Sozialhilfeempfänger an die Möglichkeiten der Vermittlung, Qualifizierung und Beratung durch die damaligen ARGEN. Man hat aus drei Rechtskreisen, dem ALG I, der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe zwei Rechtskreise gemacht. Damit wollte man die Spaltung der Erwerbslosen überwinden. Nach über fünf Jahren mit Hartz IV zeigt sich, das Gegenteil ist der Fall. Statt aber aus den Fehlern zu lernen, macht man nun schamlos weiter wie bisher. Man kürzt ständig die Mittel, verschärft Sanktionen, baut Rechtsansprüche ab und überlässt die Langzeitarbeitslosen, überspitzt gesagt, sich selbst. DIE LINKE kann das nicht hinnehmen. Wir streiten für die Erwerbslosen
Mit weit über 6 Mio. Hartz-IV-Empfängern sind weite Teile der Gesellschaft von Teilhabe ausgeschlossen. Das dürfen wir nicht zulassen. Erwerbslose brauchen einen Zugang zu sinnvollen Instrumenten, die niedrigschwellig sind, die individuell zugeschnitten sind. DIE LINKE streitet für eine Arbeitsmarktreform, die auch neue Modelle und neue Wege öffnet. Die vielfältigen Problemlagen der Einzelnen erfordern ein Mehr an Instrumenten und ein Mehr an persönlich zugeschnittenen Maßnahmen. Die Instrumentenreform, die im Bundesrat, Gott sei Dank, gestoppt wurde, ist jetzt Anlass genug für uns, hier auch die Landesregierung zu fordern. Denn auch Erwerbslose brauchen eine Chance auf Teilhabe. Vielen Dank.
Danke, Herr Abgeordneter Bärwolff. Ich frage die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN? Nein. Dann eröffne ich jetzt die Aussprache. Das Wort hat Frau Abgeordnete Holzapfel für die CDU-Fraktion.
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, meine sehr geehrten Damen und Herren, es kommt nicht sehr oft vor, dass es mehrerer Anläufe bedarf, um einen Antrag hier zu diskutieren und eine Stellungnahme abzugeben. Nach mir kommen noch mehr Redner, denen es ganz genauso geht. Die Fraktion DIE LINKE sowie auch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben getrennt, aber unter ähnlichen Unterschriften für eine aktive Arbeitsmarktpolitik ökonomisch, effektiv und sozialintegrativ diesem Haus einen Antrag zur Abstimmung vorgelegt, wobei Sie, meine Damen und Herren, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ihren Antrag als Alternativantrag bewertet wissen möchten. Der Begriff „alternativ“ definiert sich nach Mackensen „Großes Deutsches Wörterbuch“ (1977) auf eine Wahl zwischen zwei Möglichkeiten im Sinne Entweder-oder-Entscheidung. Damit fühle ich mich zunächst herausgefordert, die vorliegenden Anträge inhaltlich gegeneinander abzuwägen, um mich für die weitere Diskussion auf einen dieser Anträge zu beschränken. Beide Anträge nehmen Bezug auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Eingliederungschancen auf dem Arbeitsmarkt. Selbstverständlich werde ich auf die zweite Neufassung, die mir heute Mittag auf den Tisch kam von den LINKEN, kurz eingehen.
Die Bundesregierung hat erkannt, meine Damen und Herren, dass die Arbeitsmarktpolitik einen flexibleren Rechtsrahmen erhalten muss, um mit effektiven und effizienten Instrumentarien auf die Herausforderungen des demographischen Wandels, der Veränderung der Arbeitswelt und der derzeitigen Anforderungen des Arbeitsmarkts reagieren zu können. Wenn wir wissen, und hierbei beziehe ich mich auf die amtlichen Zahlen des Arbeitsmarktberichts mit Stand Ende Oktober dieses Jahres, dass in unserem Land 91.890 Menschen erwerbslos gemeldet sind, das entspricht einer Quote von 7,8 Prozent, zugleich aber bundesweit mit Stand III. Quartal 2011 ca. 920 offene Stellen zu besetzen und zusätzlich noch 75.000 offene Ausbildungsplätze angeboten worden sind, dann zeigt das, wie dringend hier gehandelt werden muss. Nur noch mal ganz kurz, der dritte Anlauf heute, bei dem ersten Aufschlag dieses Antrags im Plenum sprachen wir noch von 126.000 Arbeitslosen, bei dem zweiten Aufschlag hier im Plenum waren es 99.000 Arbeitslose und - ich sagte es eben - beim dritten Anlauf 91.890 Menschen in Arbeitslosigkeit. Es müssen die Entscheidungskompetenzen der örtlich zuständigen Akteure gestärkt und die Suchprozesse abgekürzt werden, damit vorhandene Fähigkeiten der Ausbildungs- und Arbeitsuchenden schneller erkannt werden, um sie passgenauer vermitteln zu können. Auch muss gezielt an dem tatsächlichen Bedarf der Wirtschaft die Aus- und Weiterbildung organisiert werden. Es kann überhaupt kein Zweifel bestehen, dass die derzeit gute Konjunktur genutzt werden muss, dem zukünftigen Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Insoweit kann überhaupt kein Zweifel bestehen, dass die CDU-Fraktion diesen Gesetzentwurf der Bundesregierung begrüßt, aber mit 91.000 Arbeitslosen in unserem Land kann da keine rechte Freude aufkommen.
Das Ziel dieser Gesetzesinitiative ist es, die aktive Beschäftigungspolitik mit Instrumenten auszustatten, die eine schnelle und dauerhafte Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt unterstützt. Völlig klar ist auch, dass hier nicht alle Langzeitarbeitslosen auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß fassen können. Dieser Tatsache müssen wir ins Auge sehen, aber dazu komme ich noch. Jedoch besteht in Thüringen die Chance, durch dieses Gesetz nochmals die Langzeitarbeitslosen auch in Größenordnungen zu senken. Zurzeit sprechen wir bei den 91.000 arbeitslosen Menschen in unserem Land von 30.000 Langzeitarbeitslosen. Das Ziel, die Veränderung und Anpassung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente vorzunehmen, wird grundsätzlich auch durch den Koalitionsvertrag von CDU und SPD abgedeckt. Nachzulesen auf Seite 16, Zeile 653.
Vor diesem Hintergrund nehme ich zunächst einmal Ihren Antrag, meine Damen und Herren von der Fraktion DIE LINKE, in meine Bewertung gegenüber dem sogenannten Alternativantrag. Sofern Sie
in Ihrem Antrag die Landesregierung auffordern, die für 2012 vorgesehene Reform der Arbeitsinstrumente auf Bundesebene kritisch zu begleiten und darauf zu achten, dass sich die Reform am tatsächlichen Bedarf orientiert, wobei ich davon ausgehe, dass sie nicht nur die Erwerbssuchenden, sondern auch die Arbeitgeber meinen und die Landesregierung ebenfalls auffordern, darauf zu achten, dass ein gleichberechtigter Zugang zu Beratung und Vermittlung sowie zur Aus- und Weiterbildung erhalten bleibt, unabhängig von der sozialen Herkunft, kann ich diesem Vorschlag folgen. Allerdings leuchtet mir nicht ein, warum hier ein Parlamentsbeschluss vonnöten ist. Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass die Ressortminister dieser Koalitionsregierung ihre Pflichten erfüllen und überall dort, wo es die Belange unseres Landes erfordert, aufmerksam sind und sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch einbringen werden.
Nicht folgen, meine Damen und Herren, kann ich Ihrem Abschaffungsbegehren von Sanktionen. An dieser Stelle entlarven Sie ein wenig die Ernsthaftigkeit des Antrags zugunsten vom Populismus. Es wird und muss auch in Zukunft dabei bleiben: Wer die Solidargemeinschaft in Anspruch nimmt und öffentliche Leistungen beansprucht, hat Rechte und Pflichten wie jeder andere und die sind wie in allen anderen Lebensbereichen auch mit Sanktionen belegt. Sie fordern die Landesregierung auf, ihre eigene Initiative zu verstärken mit mehr finanziellen Mitteln, die Sie ausdrücklich nicht benennen, um für eine gute öffentliche Beschäftigung zu sorgen und einen Rechtsrahmen zu schaffen, damit öffentliche Beschäftigungsförderung gewährleistet wird.
Meine Damen und Herren, die Haushaltsdebatte hat es uns vor Augen geführt. Wie alle anderen Ressorts musste auch das Wirtschaftsministerium Federn lassen und das wirkt sich zwangsläufig auch auf die Förderung der im öffentlichen Sektor Beschäftigten aus. Das bestehende Arbeitsmarktprogramm dient in erster Linie der Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt. Haushaltstechnisch ist es bei sinkender Arbeitslosenquote und stetig steigendem Fachkräftebedarf eine logische Konsequenz, die Mittel im Bereich der Arbeitsmarktpolitik abzusenken, ohne dabei Qualitätsverluste hinzunehmen. Deshalb benötigen wir diese Instrumente, die uns mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung angeboten werden.
Meine Damen und Herren, es bleibt dabei: Die Förderung gerade auch der Langzeitarbeitslosen muss sich mehr an der Qualifikation und einer Eignung der betroffenen Personen sowie den Anforderungen der Firmen orientieren. Nur so ist eine zielgerichtete Förderung möglich, die dann auch mit konzentrierten Mitteln erfolgreich umgesetzt werden kann. Das schließt nicht aus - und da bin ich bei Ihnen -, dass die Beratungsstelle des Thüringer Arbeitslosenverbandes und des Vereins Thüringer Ar
beitsloseninitiative - Soziale Arbeit e.V. einbezogen werden müssen. Jedoch muss der Schwerpunkt auch hier auf eine dauerhafte Zusammenarbeit mit der Wirtschaft gelegt werden. Sie braucht die Arbeitskräfte und nicht der öffentliche Sektor.
Ihr Antrag beschäftigt sich nicht mit einer wirklichen Neuausrichtung der Instrumente am Arbeitsmarkt, deren Notwendigkeit sich als logische Folge der bestehenden Situation ergibt, sondern er zielt primär auf die Förderung für Erwerbslosenbetreuung und einen dauerhaften öffentlichen Beschäftigungssektor ab. Wir müssen gemeinsam mit der Bundesanstalt Mittel und Wege finden, um denen zu helfen, die wirklich keinen Weg auf den ersten Arbeitsmarkt finden. Hier müssen wir uns in die Augen schauen und da müssen wir sagen, jawohl, diese Menschen gibt es, denen muss geholfen werden, aber nicht nur mit den Mitteln, die dem Wirtschaftsministerium zur Verfügung stehen, sondern hier müssen auch andere mit eingreifen.
Wir müssen die Chance des Aufschwungs nutzen, um viele Langzeitarbeitslose in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zu bringen. Thüringen hat ein erfolgreiches Wirtschaftsjahr 2011 erlebt, so wie es die Bilanz des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Technologie ausweist. Die Arbeitslosenquote hat mit 7,8 Prozent im Oktober erneut einen historischen Tiefstand erreicht. Hier gilt es weiterzumachen.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, nachdem wir dem Antrag der Linkspartei nicht zustimmen können, bleibt die Frage nach einer Zustimmung zu Ihrem Alternativantrag. Ich vermag eine wirkliche Alternative nicht zu erkennen. Zunächst wünschen Sie in Abschnitt I des Antrags, dass der Landtag feststellt so ein Pech -, ich zitiere: „Arbeit und Beschäftigung sind ein zentrales Element für die gesellschaftliche Teilhabe. Neben der Sicherung des Lebensunterhaltes erfüllt die Erwerbsarbeit soziale und sinnstiftende Aufgaben.“ Gegen diese Tatsache gibt es nichts einzuwenden.
Sie spiegelt die christliche Soziallehre wider und steht diesem Landtag sicherlich gut zu Gesicht. Des Weiteren soll der Landtag ebenfalls feststellen, dass ein Bedarf an der grundsätzlichen Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente besteht. Auch hierüber besteht kein Zweifel, denn deshalb hat die Bundesregierung die Initiative ergriffen. Allerdings erschließt sich mir nicht, warum es hierzu einer Feststellung des Landtags bedarf. Anders sehe ich es, wenn Sie erwarten, dass wir unsere Zustimmung erteilen für die Feststellung des Thüringer Landtags, ich zitiere erneut, Frau Präsidentin: „dass mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf ‚Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt’