Sie spiegelt die christliche Soziallehre wider und steht diesem Landtag sicherlich gut zu Gesicht. Des Weiteren soll der Landtag ebenfalls feststellen, dass ein Bedarf an der grundsätzlichen Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente besteht. Auch hierüber besteht kein Zweifel, denn deshalb hat die Bundesregierung die Initiative ergriffen. Allerdings erschließt sich mir nicht, warum es hierzu einer Feststellung des Landtags bedarf. Anders sehe ich es, wenn Sie erwarten, dass wir unsere Zustimmung erteilen für die Feststellung des Thüringer Landtags, ich zitiere erneut, Frau Präsidentin: „dass mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf ‚Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt’
diese übergeordneten Ziele nicht oder nur in sehr begrenztem Umfang erreicht werden“. Wenn dieser Landtag feststellt, dass ein Gesetz, dem der Deutsche Bundestag bereits zugestimmt hat, nicht hält, was es verspricht, ohne dass die tatsächlichen Auswirkungen bisher belegt sind, soll nach Ihrem Antrag die Landesregierung beauftragt werden - so jedenfalls sagt es der Abschnitt II Ihres Antrags -, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, dass das Gesetz umfangreiche Änderungen erhält. Da der Thüringer Landtag nicht Herr des Verfahrens ist und Sie in Berlin auch nicht am Kabinettstisch sitzen, ist Ihr Antrag aus unserer Sicht allenfalls von rhetorischer Bedeutung. Zwischenzeitlich, wie auch Ihnen bekannt sein dürfte, hat der Bundesrat das Gesetz in den Vermittlungsausschuss überwiesen. Dort wurden die Verhandlungen am 08.11. ergebnislos vertagt. Bei der Arbeitsmarktreform verlangen die Länder den Gründungszuschuss für Arbeitslose, die sich selbstständig machen wollen, in dieser Form zu erhalten. Diese Forderung wurde auch von unserer Fraktion unterstützt. Alle Bemühungen im Bundesrat liefen ins Leere.
Fazit ist, dass dieses Gesetz auch ohne Zustimmung der Länder den Bundesrat passieren wird. Ich sehe daher keinen Grund, Ihren Antrag an den Ausschuss zu überweisen.
Jetzt noch mal zum Zusatz zur Neufassung des Antrags der LINKEN, und zwar zu Punkt I.: „sich umgehend mit einer Bundesratsinitiative für einen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn einzusetzen, der flächendeckend, armutsfest und existenzsichernd bei Arbeit in Vollzeit ist;“ Es ist unser aller Wunsch, dass Menschen, die einen Achtstundentag hinter sich haben, auch von dem Lohn, den sie empfangen, leben können. Das ist überhaupt keine Frage. Ihnen ist sicher auch nicht entgangen, dass im Augenblick in der Bundesregierung etliche Hebel in Bewegung gesetzt wurden, um auch hier Veränderungen anzugehen und Veränderungen zu schaffen. So, wie Sie das hier formulieren, können wir das nicht mittragen, also müssen wir auch die 2. Neufassung Ihres Antrags ablehnen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Holzapfel. Es hat jetzt Abgeordneter Kemmerich für die FDP-Fraktion das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die CDU hat innerhalb dieser Woche festgelegt, dass sie in Zukunft eine regionale branchenspezifische Lohnfindung unterstützen wird, festgelegt und ausverhandelt, durch die Tarifpartner Be
schluss gefasst. Flankierend durch eine Kommission, die dafür Sorge tragen soll, dass diese Ausverhandlung allgemeine Tarifbindung erhält und damit Gesetzescharakter und damit schlussendlich wirkt wie eine Lohnuntergrenze; manche sagen dazu auch Mindestlohn. Sie hat bewusst einen einheitlichen flächendeckenden Mindestlohn abgelehnt. Ich finde die Position gut. Diese Position stärkt die Tarifpartner - die Tarifpartner, die seit Beginn der Bundesrepublik Deutschland und auch in den letzten 20 Jahren hier dafür Sorge getragen haben, dass ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Arbeitnehmerschaft und Arbeitgeberschaft dafür Sorge getragen hat, dass wir transparente, wettbewerbsfähige Löhne in Deutschland hatten.
Gerhard Schröder und Joschka Fischer haben in ihrer Regierung sich in Deutschland dazu entschieden, ein System des Mindesteinkommens in Deutschland zu manifestieren. Dazu sagen wiederum manche auch Hartz IV. Dieses System von Mindesteinkommen führt dazu, dass wir mit einem relativ komplizierten System auch dann ausgleichen, wenn Leute davon ihre Existenz nicht bestreiten können, was sie denn mit ihrer Arbeit erzielt haben. Das ist u.a. für einen Vater einer Familie mit zwei Kindern ein Stundenbrutto von 13 €. Das ist für den Alleinstehenden ohne Kinder ein monatlicher Verdienst von etwas mehr als 950 €. Dieses sicherlich komplizierte System führt dazu, dass wir 1,3 Mio. Aufstocker haben, in der Zahl enthalten sind 300.000 Aufstocker aus Vollzeitbeschäftigung. Das ist sicherlich ein nicht guter Tatbestand, den es auch zu ändern gilt, aber die Waffe Mindestlohn, die hier oftmals zitiert wird, löst das Problem nicht, sondern schafft viele Probleme, weil die Aufstockung eines Gehalts von 6 € auf meinetwegen in Anrede stehende 8,50 € wird bei den bedachten Menschen zu einer kaum merklichen Verbesserung ihrer Einkommenssituation führen, aber bei der Kostensituation aus der Betrachtungsweise des Unternehmens eine erhebliche Mehrbelastung nach sich ziehen; sicherlich für die Sozialkassen eine Entlastung. Allerdings werden, wenn die Grenzkosten dieser Mehrbelastung für die Unternehmer überhand nehmen, Arbeitsentlassungen die Folge sein, damit zusätzliche Belastungen für den Vermittlungsarbeitsmarkt für die Bundesagentur und sicherlich ein nicht zu unterschätzender Effekt auf die Beschäftigung, was in Studien auch nachgewiesen worden ist. Das kann nicht gewollt sein, insofern lehnen wir einen gesetzlichen flächendeckenden Mindestlohn ab.
Kommen wir zurück zu der Situation am Arbeitsmarkt. Ich habe auf Herrn Schröder reflektiert, der hat sicherlich großen Anteil an dem Aufschwung des Arbeitsmarkts, aber letztlich hat auch die Regierung, die jetzt in Berlin die Verantwortung trägt, die Regierung aus CDU, CSU und FDP, dafür Sorge getragen, dass sich die Arbeitslosenzahl von vor wenigen Jahren mit 5,5 Mio. Erwerbslosen nunmehr auf eine deutliche Grenze unterhalb von 3 Mio. entwickelt hat. Die Tendenz ist nach wie vor gut. Wir haben uns sehr schnell aus der Finanzkreislaufkrise der Jahre 2008/2009 erholt und stehen sicherlich einmalig gut da im europäischen Vergleich. Wir haben eine einmalig hohe Zahl an Erwerbstätigen in dieser Zeit, die höchste Zahl nach dem Zweiten Weltkrieg, und wir haben eine denkbar niedrige Zahl an Erwerbslosen nach dem Fall der Mauer, nach der Einheitsregierung hier auf dem Territorium der fünf neuen Länder. Das macht es sehr notwendig, dass die Bundesregierung sich Gedanken darüber macht, wie man die Mittel und natürlich auch wie viele Mittel man in Zukunft dafür einsetzen kann, um denjenigen, die heute noch außerhalb des Erwerbsprozesses stehen, zukünftig Hilfe, Hilfe zur Selbsthilfe anbieten kann, um sie in den Arbeitsprozess zu integrieren.
Wir denken, dass die Bundesregierung hier auf einem guten Weg ist. Natürlich müssen diese Mittel permanent überprüft werden, das ist wie ein Prozess, den man über Jahre gleichbleibend halten kann. Wir erleben umwälzende Veränderungen in den Arbeitsmärkten, nicht nur aufgrund von Demographie, sondern auch aufgrund von veränderten Anforderungen an die Beschäftigten, von unterschiedlichen Berufsbildern, von Anforderungen an die Berufsbilder, ständig wechselnden Märkten. Insofern halten wir es nur für gut, dass die Bundesregierung hier tätig wird. Das in Ihrem Konzept geforderte Fördern eines Zweiten öffentlichen Arbeitsmarktes ist ein Irrweg. Er zieht negative Beschäftigungseffekte im Ersten Arbeitsmarkt nach sich, verzerrt den Wettbewerb und ist daher abzulehnen. Auch die Gründungszuschüsse waren für viele Leute leider nicht der Weg in eine unternehmerisch zu begrüßende Selbstständigkeit, sondern meist leider der Weg in eine Sackgasse. Sie endeten meist später wiederum innerhalb der Statistik oder leider noch viel schlimmer. Auch das lehnen wir ab. Der Alternativantrag - Frau Holzapfel, ich kann Ihnen da nur zustimmen - der GRÜNEN ist keine wirkliche Alternative. Insofern werden wir den Ursprungsantrag, den Alternativantrag und auch den Antrag in der Neufassung ablehnen. Vielen Dank.
Danke, Herr Abgeordneter Kemmerich. Es hat jetzt das Wort die Frau Abgeordnete Siegesmund für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, drei Vorbemerkungen möchte ich machen, bevor ich in das Thema einsteige und direkt zu unserem Antrag rede. Frau Holzapfel, Sie haben natürlich recht, wenn Sie sagen, Arbeit und Beschäftigung, also Punkt I.1 unseres Antrags, sind ein zentrales Element für die gesellschaftliche Teilhabe. Das ist auch Bestandteil der Christlichen Soziallehre. Bloß, die ändert sich ja insofern stetig, dass die Christliche Soziallehre inzwischen sogar einen Mindestlohn nötig macht.
Deswegen gestehen Sie mir an dieser Stelle zu sagen: Allein schon deshalb ist manchmal die Feststellung schon wichtig, was Christliche Soziallehre ausmacht. Wenn Sie unseren ersten Punkt teilen, ist das umso schöner.
Zweite Vorbemerkung: Warum diskutieren wir denn heute? Wir diskutieren einen Antrag, den unsere Fraktion alternativ am 7. September 2011 eingebracht hat. Am 23. September 2011 gab es den Bundestagsbeschluss, da haben Sie völlig recht. Wir haben ihn ein bisschen vor uns hergeschoben. Am 14. Oktober 2011 hat der Bundesrat aber letztlich den Vermittlungsausschuss angerufen und just am 8. November 2011, also vor ganz wenigen Tagen, hat man dort einen Einigungsvorschlag diskutiert. Aber das Ganze ist noch längst nicht beschlossen, das heißt, wir sind mitten in der Frage, wie die Reform am Ende tatsächlich ausgeht, wie Eingliederungschancen auf dem Arbeitsmarkt verbessert werden können. Deswegen lohnt es sich auch, heute hier darüber zu reden. Das Häkchen ist noch nicht daran, auch für uns in Thüringen nicht, weil diese Debatten für uns nicht beendet sind auch wenn wir sehr froh sein können, dass wir sehr wenige Menschen haben, die ohne Arbeit sind.
Die dritte Vorbemerkung: Herr Kemmerich, wenn Sie über Hartz IV reden, möchte ich Sie an dieser Stelle gern daran erinnern, dass es auch Ihre Partei war, die im Dezember 2003 - übrigens mit der Union, mit der SPD und mit den GRÜNEN - im Vermittlungsausschuss diese Reform beschlossen hat.
Ducken Sie sich doch nicht immer weg, wenn es darum geht, über das zu reden, was damals beschlossen wurde. Damit habe ich nicht gesagt, dass alles gut war. Ich sage nur: Zu seiner Verantwortung, die man damals eingegangen ist, muss man dann auch stehen.
Lassen Sie mich zu unserem Alternativantrag kommen. Wir sind der Ansicht, dass der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung individuell stimmige Angebote und dezentrale Entscheidungen erschwert. Das betrifft uns in Thüringen. Er vergrößert die Spaltung auf dem Arbeitsmarkt, weil Menschen mit großen Vermittlungshemmnissen nach wie vor systematisch ins Abseits gedrängt werden. Das sehen wir nicht gelöst und das gehört hier auch diskutiert. Vor allem jetzt, wo wir behaupten oder auch immer wieder hören, dass wir uns auf einer Welle des Aufschwungs befinden. Es gibt einfach zu viele Menschen, an denen der Aufschwung nach wie vor vorbeigeht. Wenn wir tatsächlich dieses Gesetz so verabschieden werden, wie es im Augenblick vorliegt, wie auch inzwischen der Einigungsvorschlag im Vermittlungsausschuss vorliegt, dann wird es auch einen Kahlschlag bei der Arbeitsförderung geben. Die Chancen vieler Arbeitsloser und derjenigen, die auf Arbeit und Teilhabe setzen, würden damit zunichtegemacht. Wir müssen darüber reden, wie dieser Vorgeschmack, den man jetzt an dieser Stelle schon spüren kann, aussieht, wie der drastische Rückgang der Förderaktivitäten der Jobcenter allein im Jahr 2010 bereits gewirkt hat, als die Eingliederungstitel gekürzt wurden.
Meine Damen und Herren, nicht alles, was vorgeschlagen wurde, ist prinzipiell negativ, das will ich schon sagen. Das Vorhaben, die Zahl der Instrumente zu überprüfen, ist klar, da muss strukturiert werden, da muss man überlegen, was ist grundsätzlich begrüßenswert und was nicht, dem verschließen wir uns nicht. Aber die besten Instrumente sind nutzlos, wenn man nicht die Mittel dafür hat, insbesondere für Qualifizierungen und Förderungen und es reicht uns eben nicht, wenn sich das Ermessen der Arbeitsagenturen und Jobcenter hierzulande darin erschöpft, Förderungen ablehnen zu müssen, weil die entsprechenden Töpfe nicht mehr gefüllt sind, auch darüber muss man hier reden. Deswegen wirken sich, aus unserer festen Überzeugung, die Pläne der Bundesregierung auf Arbeitslose insbesondere aus oder sind besonders hürdenreich für diejenigen, die den Weg in die Erwerbsarbeit suchen wollen, wenn diese Reform so kommt, wie sie vorgeschlagen ist. Uns geht es eben nicht darum, dass man ganz schnell irgendwie den Negativbescheid bekommt, sondern dass man gut vermittelt wird.
Deswegen gibt es auch drei Bereiche, auf die will ich jetzt im Besonderen eingehen, die wir sehr kritisieren und wir einfach hoffen, dass im Vermittlungsausschuss auch mit der Kraft, die wir hier aufbringen können, noch mal anders diskutiert wird.
Ermessensleistung werden und das heißt, dass die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme sich erhöhen und die Leistungshöhe sich gleichzeitig reduziert und das betrifft uns Thüringerinnen und Thüringer insbesondere in dem Maße, als dass wir Gründungen wollen, darum geht es ja, innovatives Potenzial zu schöpfen. Wenn die Mittel dafür nicht da sind, wie soll denn das funktionieren? Das können wir nicht allein heben, das wissen Sie doch. Setzt sich die schwarz-gelbe Koalition in dem Moment durch, wird die Zahl der Förderungen auch extrem zurückgehen, da können wir hier lang und breit darüber reden, wie viele Millionen Minister Machnig findet in seinem Etat, das können wir nicht kompensieren, darum geht es, da erweisen wir denjenigen, die wirklich hier für kreative Gründungskultur etwas tun wollen, wirklich einen Bärendienst, das lehnen wir ab.
Zweiter Punkt, notwendige Reformen bei der beruflichen Weiterbildung werden nicht in Angriff genommen, denn obwohl, da haben wir heute im Bereich Pflegehelfer schon darüber gesprochen, der Fachkräftebedarf an vielen Stellen wächst, gibt es eben keine Impulse in diesem Gesetzentwurf, tatsächlich Arbeitslose intensiver zu qualifizieren. Da muss man Hürden abbauen und nicht zusätzliche aufbauen, wir können und wollen auf niemanden verzichten. Dieser Gesetzentwurf atmet diesen Geist aber nicht, deswegen kritisieren wir ihn.
Wir wollen zum Dritten verlässliche soziale Arbeitsmarktpolitik, die rückt aber leider in weite Ferne, weil die Bedingungen im Bereich geförderter Beschäftigung so gestrickt werden, dass eine sinnvolle und langfristig angelegte Integrationsstrategie für die Personen, die besonders benachteiligt sind, aus heutiger Sicht eben nicht mehr möglich ist. Deswegen, meine Damen und Herren, ist der Vermittlungsausschuss angerufen, er soll einen Kompromiss finden, wir werden sehen, ob dieser nächste Woche gefunden werden kann, wir werden sehen, was dabei herauskommt.
Jetzt zu unserem Antrag. Ich versuche, Ihnen die Brücke zu bauen, Frau Holzapfel. Ich bin mir ziemlich sicher, dass man alles, was unter I von uns vorgeschlagen ist, dass das eigentlich fast alle Mitglieder dieses Hauses mittragen können müssten. Darüber muss man reden, deswegen würde ich gern getrennt darüber abstimmen. Punkt I würde ich gern trennen und was ich gern machen würde, Punkt II ist tatsächlich ein bisschen spät, er liegt jetzt aufgrund des Diskussionsstandes im Vermittlungsausschuss vor, aber die III, die III ist ein zentraler Punkt, den würde ich gern, alles was unter III steht, da ist übrigens hier im Druck ein Fehler, Sie müssen sozusagen die zweite II ansehen, die eigentlich III ist, da geht es darum, das Ganze noch mal
im Ausschuss zu diskutieren. Deswegen beantrage ich für Punkt I und II, dass wir den heute hier unmittelbar abstimmen, für Punkt III eine Überweisung an den Sozial- und Wirtschaftsausschuss. Vielen Dank.
Danke, Frau Abgeordnete Siegesmund. Jetzt noch einmal für mich, I und II soll direkt abgestimmt werden und III soll an den Ausschuss überwiesen werden, für
Soziales, Familie und Gesundheit und Wirtschaft, Technologie und Arbeit. Vielen Dank. Das Wort hat jetzt der Herr Abgeordnete Baumann für die SPDFraktion.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, zunächst möchte ich mich bedanken bei den LINKEN und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die Anträge, weil in den Anträgen die Arbeit der Koalition und der Landesregierung zu einem Großteil positiv dargestellt wird, also herzlichen Dank dafür für die beiden Anträge. Wir haben hier in Thüringen mit einer aktiven Arbeitsmarktpolitik einen Schwerpunkt im Koalitionsvertrag gesetzt und ich glaube, dazu steht auch diese Koalition. Wir haben mit dem Landesarbeitsmarktprogramm für Thüringen Akzente gesetzt, die bundesweite Beachtung finden. Das ist entgegen allen Unkenrufen zu einem Erfolgsmodell geworden. Das sollten Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, auch einmal zur Kenntnis nehmen, dass das so ist.
Wir haben zum Thema Arbeitsmarktpolitik im Wirtschaftsausschuss - ich glaube fast ein halbes Jahr lang - immer Informationen von der Landesregierung bekommen, wie der aktuelle Stand ist in Bezug auf die Gesetzesnovellierung in Berlin. Die Landesregierung war einer der Mitinitiatoren dafür, dass das Gesetz noch mal in den Vermittlungsausschuss gekommen ist und dort überhaupt beraten wird. Die Initiativen gingen so weit, dass sowohl im Sozial- als auch im Wirtschaftsausschuss des Bundesrats auch parteiübergreifend dafür Mehrheiten gefunden wurden.
Nun zu Ihren Anträgen: Im Antrag der LINKEN für eine aktive Arbeitsmarktpolitik, ökonomisch, effektiv und sozialintegrativ, das könnte ich auch sofort unterschreiben.
Das ist auch etwas, was wir uns als Koalition hier auf die Fahnen geschrieben haben und was auch die Landesregierung hier aktiv umsetzt. Ich habe das schon erläutert. Zu den Punkten, die den Bund betreffen, will ich weiter nicht viel sagen, vielleicht zu dem einen oder anderen Punkt noch.
Sanktionen abschaffen: Ich weiß nicht, was Sie damit meinen. Soll jetzt Geld ausgezahlt werden an Betroffene und es soll dann keine Möglichkeit der Überprüfung mehr geben, ob dieses Geld auch wirklich richtig ausgegeben ist oder ob auch damit bestimmte Bedingungen erfüllt werden. Ich glaube, das wäre nicht der richtige Weg. Ich wüsste auch nicht, wie so etwas funktionieren soll.