Deshalb höre ich jetzt auf. Wir werden trotzdem dem Antrag von CDU und SPD zustimmen, weil, wie gesagt, jeder Euro zählt. Danke.
Ich sehe jetzt keine Anmeldungen mehr auf Redebeiträge in den Fraktionen. Für die Landesregierung Minister Dr. Voß.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, es sind ja viele Argumente ausgetauscht worden zu diesem Thema. Von meiner Seite möchte ich sagen, wenn es einem guten Zweck dient und wenn wirklich Gelder kommen, dann soll es mir auch recht sein. Wir sollten uns nur den Blick nicht verstellen, ob der wirklichen Notwendigkeiten der Haushaltskonsolidierung, die sind bekanntermaßen ganz anderer Dimension. Wir reden hier über Personalabbau, wir reden hier über Rechtsverpflichtungen. Ich denke, ich brauche das alles nicht weiter aufzählen. Wir haben das oft in den Haushaltsberatungen diskutiert.
Wenn es Personen gibt, die spenden wollen, wie gesagt, mir soll das recht sein. Auf dem Konto vom Bund sollen im Jahr 2010 immerhin 100.000,00 € eingegangen sein. Das ist auch eine vorzeigbare Summe. Ich möchte auf einige technische Dinge zum Abschluss hinweisen. Es darf nicht dazu kommen, dass die Unabhängigkeit der Verwaltung betroffen ist durch diese Spenden. Das wird auch nicht so sein. Wir müssen diese Richtlinie zur Korruptionsbekämpfung in der öffentlichen Verwaltung selbstverständlich einhalten. Deswegen ist das Konto auch zweckgebunden. Wir müssen auch schauen, dass wir Spendenverbote nach anderen Rechtsvorschriften hier nicht umgehen. Das wird auch dann nicht der Fall sein, wenn wir eine klare Haushaltsermächtigung haben. Hier möchte ich die Fraktionen auffordern, auch einen entsprechenden Änderungsantrag natürlich zum Haushalt 2012 zu stellen, dass die Ermächtigung da ist, dass wir dieses einnehmen können. Wenn dieses der Fall ist, werde ich natürlich sofort für das Jahr 2012 dieses Konto auch einrichten und die Dinge auch publizieren und dann schauen wir einmal, was kommt. Dann darf ich nach einem Jahr berichten und ich denke, da sind wir alle gespannt, was passiert.
Das hat jetzt zu einem erneuten Redewunsch bei der FDP-Fraktion geführt, Herr Abgeordneter Barth, bitte.
Vielen Dank, Frau Präsidentin, nicht der Minister hat mich dazu jetzt bewogen, sondern der Kollege Meyer. Ich wollte nur, dass das wirklich alle noch einmal gehört haben, weil das im Abgang so ein bisschen unterging.
Herr Kollege Meyer, ich würde Sie noch einmal bitten, mir zu sagen, ob ich Sie richtig verstanden habe. Sie wollen also dem Antrag, ein Spendenkonto einzurichten, damit Bürger in Zukunft Spenden zur Schuldentilgung an den Freistaat Thüringen überweisen können, nicht zustimmen? Einem Antrag, ein Konto zur Vereinnahmung freiwilliger Geldleistungen Dritter mit der Zweckbestimmung Schuldentilgung aber sehr wohl. Das habe ich richtig verstanden? Das war mir einfach noch einmal wichtig, das festzuhalten. Ich habe heute in der Zeitung gelesen, Logik ist nicht Ihre Stärke. Es stimmt nicht alles, was in der Zeitung steht, aber das stimmt. Vielen Dank.
Ja, Herr Barth, Sie haben richtig verstanden. Wir sind durchaus service- und dienstleistungsorientiert und jemand, der uns etwas spenden möchte, soll dafür schnell ein Konto vorfinden können und nicht den Umweg über andere Konten nehmen müssen. Das war der eine Argumentationsstrang, den ich gemacht habe. Auch wenn ich mir nicht viel davon erhoffe, da gebe ich dem Herrn Finanzminister und allen anderen Rednern außer Ihnen recht. Und ja, wir stimmen deshalb dem Antrag der Koalition zu, weil er vernünftigerweise nicht von Spenden spricht, weil es keine Spenden sind, sondern Zuwendungen, denn Sie können ja keine Spendenquittung ausstellen. Entschuldigung, dass Sie das nicht verstehen wollten oder konnten, aber so habe ich es gemeint und auch gesagt.
Ich sehe jetzt keine weiteren Wortmeldungen. Damit kann ich die Aussprache zu beiden Anträgen schließen. Ausschussüberweisung ist für keinen der Anträge beantragt worden.
Wir stimmen als Erstes ab über den Antrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/3302. Wer diesem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der FDP-Fraktion. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen der CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Damit ist der Antrag abgelehnt. Ich frage der Vollständigkeit halber nach den Stimmenthaltungen. Stimmenthaltungen gibt es keine.
Nun stimmen wir den Alternativantrag ab in der Drucksache 5/3567. Wer diesem seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen FDP, CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Das ist eine Mehrheit. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion DIE LINKE. Und ich frage nach den Stimmenthaltungen. Stimmenthaltungen gibt es nicht. Der Alternativantrag ist angenommen. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 29.
Studienfinanzierung stärken Das BAföG zum Zwei-SäulenModell ausbauen Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/3355
Es ist nicht signalisiert worden, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort zur Begründung haben möchte. Aber es ist angekündigt worden, dass die Landesregierung den Sofortbericht zu Nummer 1 des Antrags gibt. Bitte, Herr Minister Matschie.
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, 40 Prozent der Studienanfänger, die sich für eine Thüringer Hochschule entschieden haben, kommen mittlerweile aus den alten Bundesländern. Damit ist der Anteil im Vergleich zum Vorjahr noch einmal deutlich angestiegen. Einen solch starken Zuspruch zu den Thüringer Hochschulen gab es bisher noch nicht. Wir sehen aber, dass sich hier auch ein Trend fortsetzt. Die Thüringer Hochschulen punkten im Länderranking. Bereits im letzten Wintersemester waren die Thüringer Hochschulen die TopStandorte in Ostdeutschland für Studierende aus den alten Bundesländern. Wir hatten auch im letz
ten Jahr schon den höchsten Anteil an Studienanfängern aus den alten Ländern. Ich denke, das sind überzeugende Fakten für die Attraktivität unserer Hochschulen. Thüringen lockt mit guten Bedingungen für Studium und Forschung, aber auch die sozialen Rahmenbedingungen sprechen für uns. Es gibt in Thüringen keine Studiengebühren, wir haben auch den Verwaltungskostenbeitrag abgeschafft und die Lebenshaltungskosten inklusive der Wohnsituation sind oft deutlich besser als an anderen Studienorten. Wir haben in den letzten Jahren allein 750 Wohnheimplätze in Jena und Ilmenau saniert oder neu hergestellt. Und wir wollen auch Impulse für die zukünftige Entwicklung setzen mit dem Rahmenvertrag für die Hochschulen für die nächste Finanzierungsperiode. Im Zeitraum 2012 bis 2015 sollen 1,56 Mrd. € an unsere Hochschulen fließen, das sind noch einmal gut 120 Mio. € mehr als in der vorangegangenen Finanzierungsvereinbarung. Und wir wollen in der Rahmenvereinbarung festschreiben, dass in den nächsten Jahren pro Jahr 40 Mio. € in den Hochschulbau investiert werden. Warum tun wir das trotz sinkender Landeshaushalte? Wir tun das deshalb, weil die Landesregierung überzeugt ist, dass wir hier starke Impulse gegen den demographischen Trend und für die Attraktivität des Landes setzen können. Wir wissen, die Studienanfänger von heute sind die potenziellen Fachkräfte von morgen. Natürlich bleibt nicht jeder, der in Thüringen studiert, am Ende auch in Thüringen, aber wir haben hier einen guten Anknüpfungspunkt, wenn junge Leute sich im Studium für Thüringen entschieden haben, vielleicht auch eine Entscheidung für Thüringen im Berufsleben zu bekommen. Wir brauchen diese starke Attraktivität auch deshalb, weil die Zahlen im Nachwuchs in Thüringen deutlich eingebrochen sind. Die Abiturientenzahlen sind innerhalb sehr kurzer Zeit massiv zurückgegangen. Wir hatten 2009 noch 10.300 Schulabsolventen mit Hochschulzugangsberechtigung und in diesem Jahr waren es nur noch 6.800. Diese Entwicklung wird dauerhaft anhalten. Deshalb lautet eine entscheidende Frage, wie können wir möglichst viele junge Leute für ein Studium begeistern hier in Thüringen, aber eben auch junge Leute aus anderen Bundesländern und aus anderen Staaten. Ein entscheidender Faktor dabei ist eben auch die Studienfinanzierung. Es gibt eine Studie vom Oktober 2008, aus der sehr klar hervorgeht, dass junge Menschen aus finanziell schwachen Elternhäusern häufiger auf ein Studium verzichten. Hier zeigt sich noch immer, dass die soziale Herkunft auch oft darüber entscheidet, ob Menschen ein Studium aufnehmen oder nicht. Mein Ziel ist es, dass wir möglichst diese Entscheidung unabhängig von der sozialen Situation des Elternhauses machen, dass junge Menschen sich allein aufgrund der Tatsache, ob sie das Zeug dazu haben, für ein Studium entscheiden können. Ich möchte, dass möglichst viele junge Menschen Zugang zu einem Hochschulstudi
um haben und dass all diejenigen, die die Unterstützung wirklich brauchen, sie auch bekommen. Das BAföG ist dazu ein bewährtes Instrument, um Chancengleichheit zu schaffen. Wir brauchen dafür keine neuen Strukturen einzurichten. Ich will an dieser Stelle auch sagen, das von der Bundesregierung neu geschaffene Stipendienprogramm, das sogenannte Deutschlandstipendium, hilft an dieser Stelle leider nicht weiter. Hätte der Bund unsere Vorschläge vor einem Jahr berücksichtigt, wären mehr finanzielle Mittel in den Ausbau des BAföG geflossen. Ich glaube, hier ist der Anreiz für Studieninteressierte deutlich größer, als mit dem Stipendienprogramm überhaupt möglich ist, denn junge Leute müssen vor dem Studium wissen, worauf sie sich verlassen können, damit sie diese Entscheidung treffen. Ich habe im Bundesrat damals vor einem Jahr auch darauf hingewiesen, dass in den neuen Bundesländern auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit noch nicht existiert, dass das Stipendienprogramm zusätzliche bürokratische und personelle Belastungen für die Hochschulen bedeutet. Heute zeigt sich, dass das Programm auch nur sehr schleppend anläuft. Bislang übersteigen die Verwaltungs- und Werbungskosten die eingeworbenen Stipendiatenbeiträge. Deshalb will ich es hier noch einmal auf den Punkt bringen. Das Programm ist teuer, hilft aber nicht, die Probleme der Studienfinanzierung wirklich zu lösen. Das bisherige Ergebnis bei der Einwerbung von sogenannten Deutschlandstipendien ist auch in Thüringen mager. Gerade einmal 97 von im Moment maximal 236 möglichen Deutschlandstipendien werden tatsächlich im Jahr 2011/12 in Thüringen vergeben. Das ist eine Quote von 41 Prozent der zu vergebenden Stipendien nach dem Stipendienprogrammgesetz. Wenn man das Ganze mal ins Verhältnis setzt zur Zahl der Studierenden in Thüringen wird deutlich, dass das wirklich nicht einmal ein Tropfen auf den heißen Stein ist. 97 Stipendien bei 52.000 Studierenden in Thüringen - das zeigt, mit diesem Programm lässt sich nicht wirklich etwas bewirken.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, deshalb sehe ich im BAföG den Schlüssel dafür, mehr Chancengleichheit in der Bildung zu schaffen und auch eine Voraussetzung dafür zu schaffen, dass sich junge Menschen unabhängig von ihrer sozialen Herkunft für ein Studium entscheiden können. Ich favorisiere ganz klar eine Studienförderung, die sich an der Bedürftigkeit orientiert und die Chancengleichheit fördert. Unser Vorschlag liegt auf dem Tisch, auch das BAföG noch einmal weiter zu verbessern. Hier muss es darum gehen, noch einmal den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und die Bearbeitung zu beschleunigen. Wir haben Vorschläge, um Förderlücken beim Übergang zwischen Bachelor-Studium und Master-Studiengang zu schließen. Ich möchte auch, dass das BAföG stärker geöffnet wird für Studiengänge, die in Teilzeit absolviert werden können, um insbesondere auch Studierenden
mit Kindern oder Studierenden mit Behinderung oder chronischer Krankheit stärker entgegenzukommen. Wir wollen, dass der Beginn der Frist für die Rückzahlung des Staatsdarlehens erst dann ansetzt, wenn das Studium einschließlich Masterstudium tatsächlich abgeschlossen ist.
Vor fast genau einem Jahr habe ich im Bundesrat der letzten BAföG-Novelle zugestimmt, nachdem der Vermittlungsausschuss noch einmal Verbesserungen durchgesetzt hatte. Das war eine gute Botschaft für die Studierenden. Sie profitieren heute von verbesserten Leistungen, aber eben auch von der zeitlichen Ausdehnung der Förderung des Masterstudiums bis zum 35. Lebensjahr. Wie notwendig die Unterstützung durch das BAföG ist, zeigen auch die Fakten aus Thüringen. Wir hatten im Jahr 2010 beim Schüler-BAföG 16.285 Geförderte. Hier sind die Zahlen abgesunken. Das hat aber nichts damit zu tun, dass die Bedingungen sich verschlechtert haben, sondern das ist dem demographischen Wandel geschuldet, dass wir weniger Schülerinnen und Schüler in diesem Alter haben, die gefördert werden können.
Die Zahl der geförderten Studierenden ist dagegen seit 2008 noch einmal deutlich angestiegen. 2008 hatten wir 19.854 Geförderte, im letzten Jahr waren es schon 21.541. Das zeigt, immer mehr junge Leute nutzen das BAföG. Deshalb müssen wir uns um dieses zentrale Element der Studienfinanzierung und Ausbildungsfinanzierung kümmern. Denn nur hier gelingt es, soziale Probleme über die Förderung auszugleichen. Wir haben eine Fördermöglichkeit, die erprobt ist, die seit 40 Jahren Millionen junger Menschen in der Bundesrepublik die Tür zu einer beruflichen Zukunft geöffnet hat. Es war damals die Bundesregierung unter Willy Brandt, die dafür die Voraussetzungen geschaffen hat, dass die Chance auf ein Studium nicht mehr vom Geldbeutel der Eltern abhängt. Der Staat springt ein, wenn die Familie mit der Studienfinanzierung überfordert ist.
Vor zehn Jahren hat die damalige Bundesregierung unter Gerhard Schröder mit dem Ausbildungsförderungsreformgesetz das BAföG deutlich erweitert und damit auch die Chance geschaffen, dass noch mehr junge Menschen von dieser Unterstützung und den verbesserten Bedingungen profitieren können.
Der Ausbau des BAföG zu einem Zwei-Säulen-Modell, wie es hier von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gefordert wird, gehört ins Konzert der guten, aber leider auch kaum finanzierbaren Wünsche. Allein mit der jüngsten Anpassung der BAföG-Sätze waren in Thüringen Mehraufwendungen von 3,3 Mio. € verbunden. Nach dem hier ausgeführten Zwei-Säulen-Modell würden die 30.500 Thüringer Studierenden, die bislang nicht nach dem BAföG gefördert werden, auch den Sockelbetrag der Förderung erhalten. Bei einem
monatlichen Sockelbetrag - ich nehme jetzt einmal eine Größenordnung von 300 € an - hieße das für Thüringen eine jährliche Mehrausgabe von rund 38 Mio. €. Jeder weiß, dass ein solcher Sockelbetrag noch niedrig angesetzt wäre. Das heißt, hier haben wir einen Vorschlag auf dem Tisch, der durchaus gut gemeint ist, aber in der Finanzsituation, in der sich der Freistaat befindet, und vor dem Hintergrund weiter sinkender Landeshaushalte sicher kaum umsetzbar. Ich sage das ganz deutlich, ich habe keinen Zweifel an der guten Absicht dieses Vorschlags und, ich glaube, wir sind uns auch einig darin, dass wir gemeinsam mehr für Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit tun müssen, aber, ich glaube, es ist wirklich sinnvoll, dafür einzutreten, das existierende BAföG in dieser Struktur als bewährtes Instrument weiter zu stärken und auszubauen und dort die finanzielle Kraft reinzustecken. Das entspricht auch meinem Verständnis von der Pflicht des Staates zum sozialen Ausgleich, dass wir nicht jetzt auch denjenigen, die in einer guten finanziellen Situation sind, wo sie ausreichend Unterstützung aus den Elternhäusern haben, eine Finanzierung zur Verfügung stellen, sondern uns wirklich dort konzentrieren, wo die soziale Bedürftigkeit da ist. Das tut das BAföG und deshalb bitte ich Sie, die Landesregierung weiter dabei zu unterstützen, dieses bewährte Instrument auszubauen. Herzlichen Dank.
Vielen Dank für den Bericht. Ich eröffne nun die Aussprache zum Sofortbericht, falls das von den Fraktionen gewünscht wird. Das signalisieren alle Fraktionen. Im Weiteren eröffne ich natürlich die Aussprache zu Nummer II des Antrags. Als Erster hat sich für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Abgeordneter Meyer zu Wort gemeldet.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, vorweg vielleicht, damit auch die dann nach mir folgenden Rednerinnen und Redner das Thema gleich entsprechend draufhaben, die Nummer II. 3. unseres Antrages hat sich schlicht und ergreifend im Zeitablauf überholt. Der Antrag, wenn Sie auf das Datum schauen, ist ziemlich nahe nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs gestellt worden. Diese Entscheidung ist mittlerweile revidiert worden. Ich ziehe hiermit namens meiner Fraktion Nummer II. 3. zurück.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Zugang zu guter Bildung und damit auch der Zugang zu unseren Hochschulen ist ein ganz zentrales Gerechtigkeitsthema und auch entscheidend für Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit. Daher kön
nen wir es uns schlichtweg nicht erlauben, dass der Weg zum Campus für viele junge Menschen blockiert bleibt. Um die Zugänge zu verbreitern, muss die Bundesregierung nach unserer Ansicht dreierlei tun und die Landesregierung Thüringens muss sich dafür auf Bundesebene einsetzen. Dafür dient dieser Antrag. Sie muss anlässlich des 40. BAföG-Geburtstags die staatliche Studienfinanzierung weiterentwickeln. Wie Herr Minister Matschie in seinem Sofortbericht gesagt hat, schlagen wir dafür ein Zwei-Säulen-Modell vor mit einem einheitlichen, elternunabhängigen Sockelbetrag - das ist eines der Probleme, dass damit natürlich auch das Thema Elternabhängigkeit relativiert werden soll - und einem Bedarfszuschuss für Studenten aus einkommensschwachen und einkommensarmen Elternhäusern und das als Vollzuschuss. Völlig richtig, das kostet Geld, das kostet auch etwas Landesgeld. Ich glaube nicht, dass wir da schon von 300 € geträumt hatten, aber okay, im Sockelbetrag. Das wäre eine schöne Debatte im Ausschuss, denn die Grundfrage, wie wir Bildungsgerechtigkeit und damit Chancengleichheit und damit irgendwann auch die Möglichkeit der Nutzung aller Ressourcen unserer jungen Leute haben, ist natürlich die Frage, ob das Geld da ganz gut eingesetzt ist. Investitionen in Bildung rechnen sich in aller Regel immer.
Sie muss auch den bundesweiten Studienplatzmangel bei Bachelor- und Masterstudiengängen wirksam bekämpfen. Sie muss drittens bundesweit für ein funktionierendes Hochschulzulassungsverfahren sorgen. Das Stichwort ist die Stiftung für Hochschulzulassung.
Wir stellen bei dem Thema BAföG einen lange andauernden, schleichenden Funktionsverlust fest. Anders als Herr Matschie eben gerade die positiven Seiten herausgestellt hat, will ich vielleicht einmal die negativen etwas betonen. Nach DSW-Berechnungen lag 1972 die bundesweite studentische Gefördertenquote noch bei 44,6 Prozent und 2008 bei nur noch 17,4 Prozent. Da hilft es dann auch nichts, wenn es in Ostdeutschland leicht nach oben geht. Rund die Hälfte der Geförderten erhält Förderbeträge bis zu 350 € monatlich, nur bis zu 350 € monatlich. Ein Viertel, also 24 Prozent nur bis 200 € und nur etwa 17 Prozent bekommen mehr als 500 €. Im Durchschnitt sind das dann übrigens 320 für alle und das sind 19 € mehr als vor zehn Jahren. Die Frage der Preissteigerung der Lebenshaltungskosten muss man da nicht weiter aufwerfen. Diese liegen übrigens nach den Ergebnissen der 19. Sozialerhebung des DSW bei 762 € monatlich, das heißt regelmäßig reicht das BAföG nicht aus, um studieren zu können. Im Durchschnitt decken Studenten nur noch 15 Prozent der Lebenshaltungskosten durch BAföG, 48 Prozent stammen von den Eltern, 26 Prozent werden durch eigene Verdienste aufgebracht. An diesen Prozentzahlen sieht man
sehr deutlich das Problem. Wenn 48 Prozent von den Eltern stammen, haben die Menschen, die keine vermögenden Eltern haben, einen strukturellen Nachteil. Darum geht es uns in unserem Antrag.