jetzt haben Sie die Frage aufgeworfen, wie denn das nun werden soll mit den 15 Gemeindeneugliederungen, die in der sogenannten zweiten Tranche sind. Da haben Sie gesagt und Sie haben hier zitiert aus der Drucksache 5/3640 - Weiterentwicklung der gemeindlichen Strukturen im Freistaat Thüringen: „Für laufende und künftige Verfahren muss sichergestellt werden, dass die neu entstehenden Gemeindestrukturen diesen Anforderung gerecht werden.“
Genau. Das freut mich immer. Wenn Sie diesen Entschließungsantrag nehmen, der hat eine Seite 1, oben steht: „Antrag“ usw. Da haben Sie vorn Spiegelstriche, ich zähle jetzt mal kurz durch, es sind sechs Spiegelstriche, darin steht, was für die Zukunft eigentlich entscheidend ist: Verbesserung der Voraussetzungen für eine effizient arbeitende Verwaltung, Sicherstellung dauerhafter Leistungen und so weiter und so fort. Für laufende und künftige Verfahren - das steht darunter - soll also sichergestellt werden, dass die neu entstehenden Gemeindestrukturen diesen Anforderungen gerecht werden.
Selbstverständlich, wenn Sie den Antrag so lesen, wird natürlich für laufende und für künftige Verfahren, also auch für die 15, hinterfragt werden müssen, ob denn das, was in den Spiegelstrichen auch festgestellt wurde, auf sie anwendbar ist.
Herr Fiedler weiß das auch, weil auf Seite 2 steht: „Für künftige Zusammenschlüsse bittet der Landtag die Landesregierung, insbesondere folgende Maßstäbe bei der Weiterentwicklung der gemeindlichen Strukturen“ und so weiter und so fort und dann kommt 1., 2. auch wieder bis 6. und darin steht dann beispielsweise diese Geschichte mit den 5.000 Einwohnern. Dazu komme ich gleich noch, das will ich Ihnen auch mit dem demographischen Faktor gern erläutern. Das heißt also, wenn jemand bis zum 15. November seine schöne Nachbarin auserkoren hat, sie zu heiraten, dann ist es doch logisch, dass wir jetzt, weil das Verfahren selbstverständlich am 15. November für die Kommunen, die nicht wussten, dass ich heute hier stehe und über einen fabelhaften Antrag rede, und die sich da gefunden haben zu einer Gemeindeneugliederung, dann kann ich auf diese Kommunen sehr schlecht diese 5.000er Einwohnerzahl anlegen.
In der Regel sage ich hier immer richtige Dinge, Herr Fiedler. Das bedeutet, sehr wohl müssen wir bei den 15 Neugliederungen nach der Seite 1 sehen, ob das, was in den sechs Spiegelstrichen vorn steht, auch dort anzulegen ist. Sehr wohl müssen wir aber auch sagen, es kann nicht sein, dass wir eine strenge Einwohnergrenze, die wir fortan, zukünftig, also dann 2013/ 2014, irgendwann wird es vielleicht verifiziert, es gibt ein neues Gesetz, es gibt vielleicht auch irgendwann mal ein Leitbild, sehr wohl können wir darauf nicht diese 15 anlegen, was zum Beispiel die 5.000er-Grenze angeht, denn - das haben Sie selbst gesagt, Herr Kuschel hat es auch begründet, da verstehe ich jetzt Ihre Irritation nicht. Herr Kuschel hat gesagt, Sie können doch in einem laufenden Verfahren, das bis zum 15. November beispielsweise auch gegangen ist, nicht plötzlich kommen und die Spielregeln ändern. Das tun wir nicht, wenn Sie den Antrag in der Zweiteilung, wie ich versucht habe Ihnen das hier auch darzustellen, auch wirklich anwenden. Aber selbstverständlich muss es für die Kommunen, für die Neugliederungen eine bestimmte Form, ein Kriterium geben, wo sie wissen müssen: Was ist denn noch erlaubt, wenn ich heirate? Es kann nicht schlecht sein und es ist mehr oder minder legitim, dass wir uns hier in der Koalition darüber Gedanken gemacht haben und deswegen diesen Entschließungsantrag hier mit auf den Weg gebracht haben.
Jetzt haben Sie gefragt, Herr Adams, wie das aussieht mit der 5.000er-Grenze in Nummer 3 ganz hinten in dem Entschließungsantrag, als das dann erläutert wurde. Da haben Sie zitiert. Das will ich Ihnen gern noch mal sagen: Wir haben festgestellt, dass es unterhalb einer bestimmten Einwohnerzahl für die Gemeinden sehr schwierig wird, sich selbst noch zu verwalten. Wir wissen alle, warum und was auch demographisch auf uns zukommt. Das ist ein sehr großes Problem, dass wir gesagt haben, da muss es doch eine Grenze geben, von der wir ausgehen, ab da rechnet es sich noch, ab da kann eine Kommune mit den ihr zugewiesenen Mitteln und mit den Einnahmen, die sie selbst hat, auch noch künftig ein lebenswertes Gemeindeleben gestalten. Da haben wir gesagt, das sollen 5.000 sein und bei Neubildungen soll diese Größe auch unter Berücksichtigung demographischer Einflüsse dauerhaft vorgehalten werden. Das ist der Grund, den ich gestern schon versucht habe darzulegen. Wir wissen, dass wir in Thüringen immer weniger Einwohner werden. Es gibt Regionen, da werden es 20 Prozent sein, es gibt Regionen, da werden es 10 Prozent sein. Einzelne Regionen haben sogar leichte Aufwüchse, aber das ist sehr selten. Gehen wir von einem Schnitt aus: Rund 20 Prozent der Bevölkerung in Thüringen wird in den nächsten 15
bis 20 Jahren weniger da sein. Das heißt, wenn eine Kommune dauerhaft 5.000 Einwohner dann haben sollte, wäre es gut, wenn sie jetzt schon 6.000 hätte, denn rechnen Sie 20 Prozent runter - es fällt Ihnen leicht -, kommen Sie auf genau die 5.000. Das ist mit demographischem Faktor und dauerhafter Einarbeitung dieses demographischen Faktors in unserem Entschließungsantrag gemeint. Da sehen Sie mal, das ist auch eine gewisse Form der Weitsicht, die hier angelegt wurde. Selbstverständlich können die Kommunen sich danach richten, wenn sie diesen Entschließungsantrag irgendwann zur Hand nehmen bei einer geplanten Hochzeit und sagen: Was gilt denn ab sofort? Wo steht denn öffentliches Wohl und auch die Meinung des Plenums nicht entgegen, wenn wir anfangen wollen zu heiraten?
Nun hat Herr Bergner gestern gesagt - und die FDP hat es auch noch mal betont -, wir würden hier jetzt eine Gebietsreform durch die Hintertür machen mit diesem Entschließungsantrag.
Ich weiß immer gar nicht, wenn Sie so etwas hier im Hause vorwerfen, wie wir dann als SPD-Fraktion reagieren, aber ich sage Ihnen, das ist zu viel der Ehre. Auch wenn wir das Wort „Gebietsreform“ lieben, ich gehe mal davon aus, dass wir mit dem Entschließungsantrag genaue Maßstäbe gesetzt haben, nach denen die Kommunen sich richten. Gehen Sie also nicht davon aus, dass morgen gleich das Abendland in Thüringen untergeht.
Die Redezeit ist zu Ende, ich sehe es gerade. Ich habe noch zwei Fragen zu beantworten. Was mache ich jetzt?
Gut, Herr Abgeordneter. Es ist noch offen die Anfrage des Abgeordneten Adams und es gibt einen weiteren Wunsch auf Nachfrage. Kommen Sie dem nach?
Kurze Vorbemerkung: Während Ihrer Rede sind jetzt noch einige Fragen bei mir dazugekommen, aber ich bleibe jetzt mal bei der einen, die ich am Anfang schon hätte stellen wollen. Sie loben Ihren Entschließungsantrag in Drucksache 5/3640 von gestern, der würde eine klare Leitlinie sein. Jetzt möchte ich Sie bitten, würde der Gemeindezusammenschluss nach § 5, nämlich der Gemeinden Mohlsdorf, Teichwolframsdorf, Stadt Berga im Landkreis Greiz, unter der Maßgabe dieses Entschließungsantrags Ihre Zustimmung finden oder dürfte er unter Maßgabe des Entschließungsantrags durch die Landesregierung in einen Gesetzentwurf gegossen werden?
Im Grunde ist es so, für die vier Gemeindeneugliederungen, die wir jetzt drin haben, sind die Maßstäbe im Prinzip, die ich jetzt vorgelesen habe - Herr Kuschel hat das vorhin richtig festgestellt -, noch gar nicht gültig.
Hätte - wenn meine Oma eine Lok wäre, könnte sie tuten. Entschuldigung, das ist jetzt sehr schwierig. Da muss man im Einzelfall selbstverständlich, Herr Adams, müsste man im Einzelfall … Da könnte ich jetzt jede Kommune herannehmen, jeden neuen Zusammenschluss. Das müsste geprüft werden, dann allerdings schon nach dem fabelhaften Entschließungsantrag. Es müsste Ihnen ja entgegenkommen.
Vielen Dank, Herr Hey. Nach dem, was Sie vorgetragen haben, will ich noch mal fragen, vielleicht können Sie es zur Klarstellung noch mal einfach beantworten. Gilt das, was wir gestern beschlossen haben im Entschließungsantrag für die laufenden Verfahren, sprich für die 15 - können Sie das mit Ja oder mit Nein beantworten?
Noch einmal: Alles, was auf Seite 1 des Entschließungsantrags unter den sechs Spiegelstrichen angeführt ist, gilt auch für die laufenden Verfahren, so wie es darunter steht. Alles, was an festen Kriterien, wie z.B. Einwohnerzahlen, auf der Rückseite steht, kann im Moment für die, die sich bis zum 15. November gefunden haben, um zur Brautschau zu gehen, ja noch nicht gelten. Das ist unsere Auffassung. Aber wir sind sehr gespannt, wie viele von den 15 letzten Endes auch mit durchlaufen, wenn wir die sechs Spiegelstriche von der ersten Seite mit als Kriterium, als Maßstab anwenden. Das wird eine spannende Sache.
Wenn ich es richtig verstanden habe, gibt es eine weitere Nachfrage vom Abgeordneten Adams? Nein, hat sich erledigt. Aber es gibt eine weitere Nachfrage vom Abgeordneten Kuschel.
Danke, Herr Präsident. Herr Hey, Sie kennen die 15 Maßnahmen, die jetzt beantragt sind. Ich frage Sie: Der vierte Spiegelstrich lautet „besondere Berücksichtigung der Interessen von Gemeinden mit
Ja. Unter Anwendung dieses Kriteriums - welche der jetzt 15 beantragten Maßnahmen würde dieses Kriterium nicht erfüllen?
Herr Kuschel, das wundert mich immer, Sie sind ein absoluter Fuchs auch im Gesetzgebungsverfahren, Sie wissen genau, die 15 haben sich bis zum 15. November gefunden. Jetzt liegt das im Innenministerium, wird geprüft. Vielleicht stellt das Innenministerium auch fest - wie schon einmal -, dass nicht alle 15 hineinkommen und dann wird die Prüfung selbstverständlich uns in unserem schönen Freundeskreis Innenausschuss übergeben und dort wird sie fortgesetzt. Da kann ich Ihnen doch jetzt nicht ernsthaft hier vorn schon eine Wertung und Wichtung geben.
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, heute ist es endlich so weit, der Landtag soll über die vier übrigen Zusammenschlüsse von Gemeinden abschließend entscheiden. Ich sage bewusst endlich, denn es gab eine Vielzahl von Bürgern und Gemeinderatsmitgliedern, die auch uns angesprochen haben und überhaupt nicht verstehen konnten, was gerade im Landtag passiert. Wir konnten und durften - und ich sage auch mussten zwar viel aus den Medien hören und lesen, eine wirkliche Auskunft konnte ich aber den Bürgern trotzdem nicht geben, da ich nicht verstehen kann, dass die Koalition ihre Befindlichkeiten auf dem Rücken der Kommunen austrägt.