Protokoll der Sitzung vom 26.01.2012

nis zu kommen. Dann ist es wichtig, dass wir mit den ersten vier Startprojekten erst einmal starten und dass wir diese auch besetzen. Eines dieser vier Startprojekte befindet sich bei uns im Haus und das werden wir auch weiterhin sehr intensiv mit begleiten.

Es gibt keine weiteren Nachfragen. Danke, Herr Staatssekretär.

Ich rufe auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Klaubert von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/3809.

Nachfrage zur Antwort auf die Kleine Anfrage 1875 - Gerechte Gewährung von Billigkeitsleistungen nach Frequenzumstellung des Bundes

Am 28. November 2011 beantwortete die Landesregierung, federführend das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie (TMWAT), die Kleine Anfrage der Abgeordneten Klaubert und Blechschmidt der Fraktion DIE LINKE „Gerechte Gewährung von Billigkeitsleistungen nach Frequenzumstellung des Bundes“ unter anderem mit der Aussage, es lägen keine Anträge seitens der Theater auf Entschädigung durch das Land vor (vgl. dazu Antwort zu Frage 3 in Drucksache 5/3627). Anfang Dezember 2011 wurden meinerseits alle Theater Thüringens zu diesem Sachverhalt befragt, wobei sowohl das Theater Nordhausen als auch das Theaterhaus Jena angaben, sich mit Anträgen an die Landesregierung gewandt zu haben. Dem Theater Nordhausen wurde nach eigener Aussage eine Projektförderung von 40.000 € seitens des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur gewährt, um ihre Umstellungskosten zu decken. Dies wird durchaus positiv bewertet, löst aber das Problem als Ganzes nicht.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie erklärt sich die Landesregierung die Diskrepanz zwischen ihrer eigenen Aussage und der Aussage der betroffenen Theater?

2. Zu welchem Zweck führte das TMBWK eine Befragung aller Theater zur Erfassung der Umstellungskosten durch und wurde das TMWAT über die Erfassung und deren Auswertung informiert?

3. Ist die Zahlung einer Projektförderung wie beim Theater Nordhausen auch für andere Häuser und betroffene Kulturschaffende geplant und wie begründet dies die Landesregierung?

4. Welche gemeinsame Strategie der beteiligten Ministerien verfolgt die Landesregierung gegenüber dem Bund, ist gegebenenfalls eine Bundesratsinitiative geplant?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie, Herr Staatssekretär Staschewski.

Danke schön, Herr Präsident. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Klaubert für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Nach Aussage des TMBWK wurde dem Theater Nordhausen eine Projektförderung für die Neuanschaffung einer Mikroportanlage gewährt, weil das Theater die Kosten nicht vollständig aus eigenen Mitteln finanzieren konnte. Es handelte sich dabei nicht um eine Entschädigung gemäß der „Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen des Bundes an Sekundärnutzer wegen anrechenbarer störungsbedingter Umstellungskosten aus der Umwidmung von Frequenzen im Bereich 790 bis 862 MHz“, RL-BillStörKo heißt die abgekürzt.

Zu Frage 2: Nach Aussage des TMBWK ist es wie folgt, dass immer wieder Abfragen stattfinden, die aber eben nicht mit dieser Richtlinie BillStörKo zu tun haben und somit auch das TMWAT nicht informiert wird, weil das nicht in dem Zusammenhang, in dem Ihre Anfrage stand, ist.

Zu Frage 3: Das Anliegen der Landesregierung besteht darin, unabhängig von den konkreten Möglichkeiten der Erstattung von Umrüstungskosten nach der Richtlinie und den jeweiligen finanziellen Möglichkeiten der Theaterorchester, deren Spielfähigkeit zu gewährleisten. Insofern hat das TMBWK Vorsorge getroffen im Rahmen des Haushaltstitels 04 89 883 79 - Zuschüsse für Investitionen an Theater und Orchester -, Projektförderungen auf Antrag gewähren zu können.

Zu Frage 4: Die beteiligen Ministerien sind gemeinsam bestrebt, dieses Thema im Rahmen der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes zu klären. Zu dem Gesetz hat der Bundesrat den Vermittlungsausschuss angerufen, in dem das Thema unter anderem Gegenstand der Beratungen ist. Die Beratungen im Vermittlungsausschuss dauern noch an.

Es gibt eine Nachfrage durch die Fragestellerin.

Ja, aus dem Titel kann man ja schon fast ein Theaterstück machen.

(Staatssekretär Richwien)

Stimmt, aber wir haben den nicht erfunden, das ist eine Bundesrichtlinie.

War ja nur eine Vorbemerkung. Herr Staatssekretär, aus der Fragestellung und Ihrer Antwort wird schon deutlich, wie schwierig das Problem ist, weil es letzten Endes auf der einen Seite einen wirtschaftlichen Förderbedarf gibt für die Häuser, den wir mit unserer Anfrage einmal ermittelt haben. Deswegen meine Frage an Sie, ist Ihnen die Höhe dieses Bedarfs, dieses Förderbedarfs bekannt, der im Theater Nordhausen mit diesen 40.000 € beziffert war? Ist Ihnen die Gesamtsumme bekannt und gibt es da gegebenenfalls Querverbindungen zwischen den beiden Häusern, also dem Kulturministerium und dem Wirtschaftsministerium, um gegebenenfalls mit der einen oder anderen Hilfestellung den Theaterspielbetrieb zu gewährleisten, weil nämlich die Umstellung auf die neuen Frequenzen durchaus so empfindliche Störungen hervorrufen kann, dass der Theaterspielbetrieb über die Mikroports nicht mehr gewährleistet werden kann?

Das war so, dass wir alle Häuser abgefragt haben und natürlich darauf angewiesen sind, was die Häuser uns zuarbeiten. Ansonsten ist uns das nicht bekannt. In dem Fall wurde aufgrund unserer Abfrage kein Bedarf gemeldet. Ich habe versucht zu erklären, dass nach Aussage des TMBWK hier wohl beständig Abfragen stattfinden, wo Bedarf ist und die dann aus dem entsprechenden Titel des Haushalts, der hier vorgesehen ist und den ich genannt habe, gezahlt werden.

(Zwischenruf Abg. Dr. Klaubert, DIE LINKE: Ich fragte eigentlich nach der interministeriel- len Kooperation.)

Frau Klaubert, haben Sie noch eine Nachfrage? Gut.

Das war keine Nachfrage, es war die Erläuterung meiner Frage, ob es diese interministerielle Kooperation gibt.

Ja, auch Vizepräsidenten können mitunter aneinander vorbeireden. Herr Blechschmidt.

Danke, Herr Präsident. Herr Staatssekretär, nachgefragt zum Vermittlungsausschuss. Können Sie mir kurz erläutern, wenn es positiv ausgeht im Vermittlungsausschuss, welche Konsequenzen das für die Häuser hätte und was gegebenenfalls passiert, wenn der Vermittlungsausschuss negativ entscheidet?

Ich kann Ihnen erläutern, wenn ich das Ergebnis weiß, welche Auswirkungen das hat. Das machen wir dann sehr gern.

Jetzt sehe ich keine weiteren Nachfragen. Danke, Herr Staatssekretär. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Hauboldt von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/3858.

Entwurf der Landesregierung zur Novellierung des Thüringer Richtergesetzes - Wie weiter?

Schon seit geraumer Zeit findet in Berufsverbänden und -organisationen (z.B. Deutscher Richterbund - DRB - und Neue Richtervereinigung - NRV -) - und deren Thüringer Landesverbänden - eine intensivere Diskussion über eine Reform des Richterdienstrechts bzw. des Richterrechts und einen Ausbau der Unabhängigkeit und Selbstverwaltung der Justiz statt. Beide o.g. Verbände haben mittlerweile Reformvorschläge in die öffentliche Diskussion eingebracht - auch in Thüringen. Im März 2010 wurde ein Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema Stärkung der Unabhängigkeit und Selbstverwaltung der Justiz im Landtag beraten. Im Rahmen dieser Debatte verneinte die Landesregierung die Notwendigkeit eines Ausbaus von Selbstverwaltungsstrukturen für die Justiz in Thüringen, kündigte aber an, dass sie einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Richtergesetzes mit Blick auf den Ausbau von Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten plant. Zurzeit liegt ein Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE zur Änderung des Thüringer Richtergesetzes mit dem Schwerpunkt der Stärkung der Stellung des Richterwahlausschusses (samt dazugehörender Verfassungsänderung) zur Beratung im Ausschuss für Justiz und Verfassung. Diese Änderungsvorschläge der Fraktion DIE LINKE waren am 16. September 2011 in erster Lesung im Plenum beraten worden. Im Rahmen der Debatte dazu nannte Justizminister Dr. Poppenhäger den „Herbst 2011“ als Zeitpunkt bzw. Zeitraum für den voraussichtlichen Beschluss der Landesregierung über ihren Gesetzentwurf zum Richtergesetz und dessen Einbringung in den Landtag.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welchen inhaltlichen und „logistischen“ Arbeitsstand haben die Novellierungspläne bzw. der Gesetzentwurf der Landeregierung zum Thüringer Richtergesetz - insbesondere mit Blick auf den im September 2011 von Justizminister Dr. Poppenhäger avisierten Zeitplan?

2. Welche Gründe lassen sich dafür benennen, dass sich der Zeitplan zur Einbringung des Änderungsgesetzentwurfs der Landesregierung zum Thüringer Richtergesetz offensichtlich anders entwickelt hat, als vom Thüringer Justizminister in der Plenardebatte am 16. September 2011 geäußert?

3. Inwiefern, z.B. im Rahmen einer - gegebenenfalls im Herbst 2011 erfolgten - Kabinettsanhörung, berücksichtigt die Landesregierung Auffassungen, Standpunkte und Stellungnahmen richterlicher Berufsverbände und anderer Organisationen bzw. von deren Thüringer Landesverbänden bei der Erarbeitung ihres Änderungsgesetzentwurfs?

4. Inwiefern und warum bleibt die Landesregierung bei ihrer Ablehnung weitergehender Schritte, z.B. ein Landesgesetz zur Schaffung von Selbstverwaltungsstrukturen zu erarbeiten, wie sie vom Deutschen Richterbund (DRB) und der Neuen Richtervereinigung (NRV) vorgeschlagen werden und in anderen Bundesländern, z.B. Hamburg, schon mit ihrer Umsetzung begonnen wird?

Für die Landesregierung antwortet das Justizministerium, Herr Staatssekretär Prof. Dr. Herz.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Hauboldt beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Das Thüringer Justizministerium hat den vollständigen Referentenentwurf eines Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes mit Begründung im September 2011 erarbeitet und vorgelegt. Mitte September 2011 wurde die erste Ressortabstimmung eingeleitet. Der Referentenentwurf wurde allen Ressorts der Landesregierung zugeleitet. Im Wesentlichen bis Mitte November 2011 wurden dem Thüringer Justizministerium von allen Beteiligten teilweise sehr umfängliche Stellungnahmen vorgelegt, die letzten Stellungnahmen gingen Ende Dezember 2011 ein. Alle Stellungnahmen werden eingehend geprüft und ausgewertet. Ergänzend finden Besprechungen zum Gesetzentwurf statt. Beispielsweise gab es mit den Berufsverbänden der Richter und Staatsanwälte und den Hauptrichterräten und dem Hauptstaatsanwaltsrat am 21. November 2011 eine Gesprächsrunde mit einem konstruktiven Gedankenaustausch. Auch die dort gegebe

nen Anregungen werden in die Prüfung einbezogen.

Zu Frage 2: Generell handelt es sich bei dem Gesetzesvorhaben zur Novellierung des Thüringer Richtergesetzes um eine hoch komplexe und sehr schwierige Materie. Die im Zuge der Novellierung des Thüringer Richtergesetzes geplante Generalüberholung berührt, wie bereits in der Plenardebatte am 16. September 2011 im Einzelnen erörtert wurde, den Anwendungsbereich zahlreicher bundesrechtlicher und landesrechtlicher Gesetze. Überdies zeichnet sich das Dienstrecht der Richter und Staatsanwälte gerade seit der Föderalismusreform 2006 in dienstrechtlicher, organisatorischer und verfassungsrechtlicher Hinsicht durch ein hohes Maß an gesetzgeberischer Dynamik aus, die es zu berücksichtigen gilt.

Zu Frage 3: Das Justizministerium hat wiederholt betont, dass es auf das vertrauensvolle und konstruktive Zusammenwirken mit den richterlichen Berufsverbänden und den anderen Interessenvertretungen der Richter und Staatsanwälte Wert legt und einen ernsthaften Gedankenaustausch mit den Verbänden und Vertretungen anstrebt. Deutlich zutage getreten sein dürfte diese besondere Wertschätzung der Berufsverbände und Vertretungen der Richter und Staatsanwälte im bisherigen Verlauf der Erarbeitung des Referentenentwurfs. Das Justizministerium hat bei der Novellierung des Thüringer Richtergesetzes aktiv die Berufsverbände der Richter und Staatsanwälte frühzeitig beteiligt, um in Übereinstimmung mit den Zielen der Koalitionsvereinbarung von SPD und CDU insbesondere die Mitbestimmungsrechte der Richter und Staatsanwälte zu stärken. Die aktuelle Diskussion der Verbände zur Reform des Richterdienstrechts in Thüringen geht zu einem guten Teil auch auf entsprechende Initiativen des Justizministeriums zurück, das diesen Diskussionsprozess mit angestoßen hat und weiter konstruktiv begleitet. Insoweit verweise ich auch noch einmal auf meine Antwort zur Frage 1.

Zu Frage 4: Die Landesregierung strebt auch zum jetzigen Zeitpunkt nicht die Einführung von sogenannten Selbstverwaltungsstrukturen für die Justiz an. Die Gründe dafür sind bereits in den Plenarberatungen vom 27. Mai 2010 und vom 23. März 2011 hinreichend dargelegt worden. Die in den Plenarberatungen im Einzelnen dargelegten Gründe, namentlich verfassungsrechtliche Probleme und Bedenken im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit Bundesrecht, haben nach wie vor Geltung. Im Übrigen sollte nicht außer Acht bleiben, dass die Berufsverbände der Richter und Staatsanwälte durchaus verschiedene Modelle und Konzepte diskutieren. Vielen Dank.

Es gibt eine Nachfrage durch den Fragesteller.

(Abg. Hauboldt)

Danke. Eine ergibt sich folgerichtig. Welche Zeitschiene schwebt der Landesregierung nun vor hinsichtlich der Einbringung und der Verarbeitung der stattgefundenen Inhalte von den Gesprächen?

Wir wollen das Gesetz natürlich möglichst zügig voranbringen, aber ich habe bereits darauf hingewiesen, dass das eine sehr komplexe und schwierige Materie ist. Auch die verschiedenen Einlassungen der Berufsverbände, der Hauptrichterräte etc. sind sehr umfangreiche Dossiers mit großer Detailgenauigkeit. Es bedarf also schon einiger Zeit, aber es geht gut voran. Die Ressortabstimmung ist eingeleitet und kann in den nächsten Wochen sicherlich abgeschlossen werden, so dass es dann zu einer Besprechung im Kabinett kommt. Dann können wir sehen, wie schnell das Ganze verabschiedet werden kann.

(Zwischenruf Abg. Hauboldt, DIE LINKE: Ers- tes Quartal.)

So schnell wie möglich unter Berücksichtigung all der notwendigen Sorgfalt, die nötig ist und die auch Zeit erfordert.

Danke, Herr Staatssekretär. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Koppe von der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/3865.

Vielen Dank, Herr Präsident.