2. Ist der Landesregierung bekannt, auf welche Höhe sich auf der Grundlage der bestätigten Sanierungs- und Umbaukonzepte für beide Stadien die voraussichtlichen Kosten und auf welche Höhe sich die Betriebskosten pro Jahr belaufen werden und wenn ja, welche Kosten lassen sich derzeit dafür jeweils benennen (bitte getrennte Angaben pro Standort und nach Jahresscheiben) ?
3. Welche Finanzierungskonzepte hinsichtlich der Inanspruchnahme von Bundes-, Landes- und EUFördermitteln liegen für beide Stadionumbauten
4. Kommen in beiden Fällen zur Finanzierung des Um- und Ausbaus der Sportstadien Fördermittel aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) und aus der Richtlinie zur Verbesserung der touristischen Infrastruktur in Thüringen (Landesprogramm Tourismus - Thüringer Staatsanzeiger Nr. 3/2007) zum Einsatz, und wenn ja, in welcher Höhe werden die genannten „Fördertöpfe“ jeweils in Anspruch genommen?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie, Herr Staatssekretär Staschewski.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, zur Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Korschewsky lege ich wie folgt die Stellungnahme der Landesregierung vor.
Zu Frage 1: Die Städte Erfurt und Jena erarbeiten gegenwärtig die Förderanträge. Grundlage für die Förderung soll die Richtlinie des Freistaats Thüringen für die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“, Teil II - Förderung des Ausbaus der wirtschaftsnahen Infrastruktur, sein.
Zu Frage 2: Bezüglich der Investitionskosten verweise ich auf die Vereinbarung vom 2. Mai 2011, die von den Oberbürgermeistern der Städte Erfurt und Jena und dem TMWAT unterschrieben wurde. Darüber hinaus werden derzeit die Anträge gestellt, diesem kann und will ich nicht vorgreifen.
Zu Frage 3: Die Finanzierung des Umbaus der beiden Sportstadien Erfurt und Jena zu multifunktionalen und polyvalenten Veranstaltungsstätten soll mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ und Eigenmitteln der Städte erfolgen.
Zu Frage 4: Die Inanspruchnahme von Fördermitteln des Landesprogramms Tourismus ist nach derzeitigem Stand nicht vorgesehen, da die finanzielle Unterstützung seitens des Landes ausschließlich aus Fördermitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ erfolgen soll. Hinsichtlich der Höhe wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär, eine Nachfrage: Habe ich Sie richtig verstanden, dass es derzeitig noch keine Aussagen geben kann oder gibt über die Kosten, die nach den Umbauten auf die jeweiligen Kommunen zukommen können, also die Bewirtschaftungskosten, die dann folgen?
Im Rahmen des Antrags wird erst einmal die Wirtschaftlichkeitsprüfung vollzogen, das ist ein ganz normales Verfahren, und wenn das dann durch ist, mit dem Betreiberkonzept auch, dann kann man etwas dazu sagen.
Danke, Herr Präsident, das habe ich nicht gesehen im Rücken, Entschuldigung. Meine Frage ist über die zeitlichen Abläufe der Fördermittelanträge. Bis wann müssen die Städte Jena und Erfurt die entsprechenden Anträge gestellt haben?
Das liegt an den Städten. Das können wir ihnen nicht vorschreiben. Wenn die Anträge eingehen das ist immer so mit den Förderanträgen -, dann werden die geprüft.
Von unserer Seite nicht. Es gehen einfach die Anträge ein und sobald die da sind, prüfen wir die. Das müssen die Städte entscheiden, ja.
Danke, Herr Präsident. Herr Staatssekretär, die Idee, das aus der Gemeinschaftaufgabe Teil II zu finanzieren, kam ja vom Ministerium. Welche weiteren Fördermöglichkeiten wurden denn seitens des Wirtschaftsministeriums im Zusammenhang mit den beiden Arenen mit welchen Ergebnissen geprüft?
Insbesondere verweise ich in dem Zusammenhang auf den Kreditrahmen der Europäischen Investitionsbank, der der Aufbaubank zur Verfügung steht für die Finanzierung von Infrastrukturmaßnahmen einschließlich Sportstätten im Rahmen von ÖPPoder ÖÖP-Projekten.
Wir sind natürlich eine Reihe von unterschiedlichen Finanzierungsmöglichkeiten durchgegangen. Das Erste und nahe liegendste ist ja, wenn man ein Stadion hat und man will ein reines Stadion erhalten, über Sportförderung oder so. Das ist nicht möglich. Ich glaube, das ist in den letzten 20 Jahren auch schon ein paar Mal hier diskutiert worden. Wir haben auch geschaut, können wir mit europäischen Mitteln etwas machen oder ist eine Möglichkeit, indem wir mit Bürgschaften helfen. Im Kern war doch immer die Frage, bekommen wir ein Finanzierungsmodell hin, bei dem die Städte einen Anteil liefern können, der von den Städten auch noch stemmbar ist, und dann über ein Förderprogramm, das entsprechend den Anforderungen genügt, die wir dann hier umsetzen können, nicht mehr und nicht weniger. Das ist ein Vorschlag, bei dem wir sagen, wenn es entsprechende Multifunktionsarenen gibt, dann gibt es nach unserer Prüfung, die wir gemacht haben, die Möglichkeit, diese über dieses Programm zu fördern. Wenn entsprechend jemand einen Antrag stellt, dann werden wir den nach Recht und Gesetz prüfen, nach der Wirtschaftlichkeit prüfen, so wie das möglich ist, und dann werden wir entsprechende Entscheidungen fällen, ob diese Förderung so möglich ist aufgrund der Anträge, die vorliegen.
Vielen Dank, Herr Präsident. Noch eine Nachfrage: Diese Stadien spielen ja auch in der öffentlichen Wahrnahme eine verhältnismäßig große Rolle, mal vorsichtig ausgedrückt, um den heutigen Tag zu nehmen.
Ich frage hier ganz konkret noch einmal, Sie haben das sehr deutlich dargestellt vorhin, wohin das gehen soll an der Stelle. Ist diese Position, die Sie beziehen, Position der Landesregierung oder wird es da noch einmal Veränderungen an dieser Stelle geben?
Wissen Sie, ich spreche hier für die Landesregierung als Staatssekretär, aber ich habe eben eine Zwischenbemerkung gehört, ich habe da heute auch etwas gelesen zu Missgeschicken in früheren Zeiten, was Spaßbäder anbelangt oder so. Darauf werden wir schon achten, dass sich das nicht wiederholt. Manchmal habe ich den Eindruck, da blökt der Wolf im Schafspelz. Danke schön.
Danke, Herr Staatssekretär. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuschel von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/3874.
In der Antwort auf meine Kleine Anfrage „Kommunale Amtsblätter als Foren der politischen Meinungsbildung geeignet?“ hat die Landesregierung ausgeführt, dass in kommunalen Amtsblättern nach § 2 Abs. 1 Satz 5 Thüringer Bekanntmachungsverordnung in einem nichtamtlichen Teil „auch kurze Nachrichten aus dem Gemeindeleben“ sowie „Berichte des Bürgermeisters bzw. des Landrats über seine Tätigkeit“ enthalten sein können. Ich verweise da auf die Drucksache 5/1829.
Der Landrat des Weimarer Landes, Hans-Helmut Münchberg, äußerte sich im Amtsblatt des Landkreises mehrfach und umfangreich zu allgemeinen politischen Sachverhalten. Im Amtsblatt Nr. 8/2010 erhob Münchberg unter der Überschrift „Kriminelle Ausländer raus!“ die Forderung „Keine umständliche juristische Prüfung mehr, aus die Maus!“. Im Amtsblatt Nr. 6/2011 drückte er seine Zustimmung zur Razzia von sächsischen Polizisten beim Jugendpfarrer König in Jena aus. Im Amtsblatt Nr. 7/2011 verurteilte er Bestrebungen in Griechenland, einen Volksentscheid durchzuführen, als „Warnung aller späteren Dummköpfe“. Im Amtsblatt Nr. 8/2011 behauptete Münchberg: „Uns Thüringern für das Mörder-Trio Scham und Verantwortung einreden zu wollen, ist eine Art Sippenhaft, ebenfalls ausgesprochen von Ideologen.“ Kurz zuvor hatte unter anderem die Thüringer Ministerpräsidentin von Scham angesichts der Morde der Neonazis gesprochen. Für das Amtsblatt ist der Landrat allein zuständig, der Kreistag wird nicht beteiligt.
2. Entsprechen die aufgeführten Äußerungen von Landrat Münchberg der beamtenrechtlich gebotenen Pflicht eines Landrats, Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren, die sich aus seiner Stellung ergeben?
3. Sieht die Landesregierung in den Äußerungen der Ministerpräsidentin, die angesichts der Morde der Neonazi-Terrorgruppe ihre Scham ausdrückte, die Versuche von Ideologen, den Thüringern eine Art Sippenhaft einzureden, und wie wird diese Auffassung begründet?
4. Welche rechtsaufsichtlichen Maßnahmen gegen Landrat Münchberg hält die Landesregierung im Zusammenhang mit den nachgefragten Sachverhalten für geboten und wie werden diese begründet?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuschel beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Nach § 2 Abs. 1 Satz 3 Thüringer Bekanntmachungsverordnung in Verbindung mit § 5 Satz 3 dieser Verordnung kann das Amtsblatt neben öffentlichen Bekanntmachungen und sonstigen amtlichen Mitteilungen, amtlicher Teil, in einem nicht amtlichen Teil auch kurze Nachrichten aus dem Landkreisleben, Hinweise auf Veranstaltungen und Anzeigen enthalten.
- das Ganze ist ja ein Repetitorium für Sie - und in welchem Umfang Sie einen nicht amtlichen Teil des Amtsblattes zulassen. Landräte können sich des Amtsblattes für die Öffentlichkeitsarbeit des Landkreises bedienen. In diesem Rahmen ist es Ihnen auch erlaubt, sich zu bestimmten Angelegenheiten des Landkreises zu äußern. Die Bewertung des Handelns der Kommunen im eigenen Wirkungskreis obliegt der jeweils zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde. Das Thüringer Landesverwaltungsamt als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde sieht in den nachgefragten Fällen keinen Verstoß gegen die formalen Anforderungen der Bekanntma