Zwischenergebnisse wurden in vielen Gesprächen mit zentralen Thüringer Akteuren aus der Verwaltung, aus der Wirtschaft, aber auch aus der Gesellschaft wie auch dem Landtag abgestimmt und in einem interdisziplinär besetzten Expertenworkshop diskutiert. Auf der Grundlage dieser Machbarkeitsstudie hat das Thüringer Kabinett in seiner Sitzung Mitte Juni letzten Jahres die Durchführung der IBA Thüringen beschlossen. Dieser Kabinettsbeschluss beinhaltete die Bitte an mich, die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen für die Durchführung der IBA Thüringen zu schaffen. Dieser Bitte bin ich natürlich sehr gern gefolgt. Im Laufe des letzten Jahres sind auch die haushalts- sowie die gesellschaftsrechtlichen Grundlagen gelegt worden, um eine handlungsfähige IBA-Organisation ins Leben zu rufen.
Am 9. Dezember 2011 wurde dann die IBA Thüringen GmbH gegründet. Sie ist mit der Durchführung der Bauausstellung beauftragt. Seit Anfang Januar sind die Aufsichtsratsmitglieder bestellt. Ende Januar wurden die Geschäftsführer berufen. Nach über zwei Jahren der Diskussionen, der Abstimmungen und letztlich des kooperativen Miteinanders können wir nun sagen, Thüringen wird IBA.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, dass dieser kurze Abriss deutlich machen soll, wie viel kreative Kraft investiert, wie viel kooperatives Handeln auf den unterschiedlichsten Ebenen letztlich schon gelebt wurde, bevor die IBA überhaupt gegründet wurde. Aber es zeigt auch, dass dieser kooperative Wille, dass die kreative Kraft al
lein nicht zur Internationalen Bauausstellung in Thüringen geführt haben, sondern es bedurfte schon einer professionellen, administrativen Begleitung. Die ist auch zukünftig nötig. Auf dem Weg zur IBA Thüringen zeigten sich anders als ursprünglich geplant die nun umgesetzten personellen Möglichkeiten.
Der Aufsichtsrat der IBA Thüringen GmbH, deren Aufsichtsratsvorsitzender ich bin, vertrat daher die Auffassung, dass zumindest in der Startphase die Steuerung dieses anspruchsvollen Prozesses mit seinen umfangreichen Kommunikations-, Administrations- und Repräsentationsaufgaben der schnellen Einrichtung funktionierender Strukturen bedarf. Frau Prof. Eich-Born und Herr Krätzschmar verfügen beide über sehr gute Thüringenkenntnisse, sind mit dem IBA-Prozess und den IBA-Themen bestens vertraut. Beide können unmittelbar und ohne Zeitverzug die Arbeit der IBA Thüringen voranbringen.
Meine Damen und Herren, ich bin der festen Überzeugung, dass die IBA GmbH die richtigen Führungspersönlichkeiten für diese erste wichtige Phase gefunden hat. Beide sind erfahrene Führungspersönlichkeiten, sind fachlich geeignet, entsprechen dem Anforderungsprofil, das an die Geschäftsführung einer IBA in Thüringen zu stellen ist. Einen Vortrag über die Vita möchte ich Ihnen im Einzelnen ersparen, Sie haben bereits selbst etwas deutlich dazu gesagt.
Möglicherweise liegt die Ursache für die Kritik aus meiner Sicht aber auch an einer gewissen Fehleinschätzung durch die Kritiker, was die Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Bestellung der Geschäftsführung der IBA angeht. Durch die umfangreichen Kooperationen, die begleitenden Gespräche, Gesprächsrunden und Initiativen mit zentralen Thüringer Akteuren aus Verwaltung, Wirtschaft und Gesellschaft sowie dem interdisziplinär besetzten Expertenworkshop könnte der Eindruck entstanden sein, dass man auch bei der personellen Bestellung der Geschäftsführung mitwirken könnte. Das ist aber nicht der Fall.
Andererseits, meine Damen und Herren, lässt die Heftigkeit, mit der die Kritik geäußert wurde, vielleicht auch darauf schließen, dass es dabei weniger - und ich schließe die Abgeordneten dieses Hauses aus, wie Sie es gerade deutlich gemacht haben um das Verfahren, sondern mehr um die Qualifikation als solche geht, also mehr um die einzelnen Personen. Ich freue mich, an dieser Stelle sagen zu können, dass ich nach der Debatte hier im Landtag feststelle, dass Sie diese Qualifikations- und sonstige Kritik, die da geäußert wurde - mal hinter vorgehaltener Hand, mal auch anders -, nicht teilen.
2. Über zwei Jahre wurde das Projekt außerordentlich kommunikativ vorbereitet. Das war richtig und wird auch künftig so bleiben. Daraus wurden möglicherweise gewisse Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Bestellung der Geschäftsführer abgeleitet, die es aber nicht gibt, denn der Freistaat steht hier gesellschafts- und haushaltsrechtlich in der Pflicht niemand anderes.
Meine Damen und Herren, mein Ziel ist klar. Wir wollen unsere kommunikative Zusammenarbeit der letzten zwei Jahre weiterführen, mit der Wirtschaft, mit Vereinen und Verbänden, mit den Architekten, den Ingenieuren und natürlich auch mit den Hochschulen des Landes, denn der gesamte IBA-Prozess mit seinen dezentralen Werkstätten ist auf eine intensive Kooperation mit Akteuren aus Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft ausgerichtet. Bei dieser Gelegenheit möchte ich mich trotz der Kritik noch einmal recht herzlich bei der ImpulsGruppe der Bauhaus-Universität für die Zusammenarbeit bedanken. Sie waren aber nicht der einzige Impulsgeber. Dazu gehören nämlich auch Wissenschaftler anderer Universitäten und Hochschulen, Ingenieure, Architekten und Mitglieder der unterschiedlichsten Vereine. Wir wollen die gesamte vorhandene Fachkompetenz in Thüringen in die Arbeit der IBA einbinden, an dieser Vorgehensweise hat sich nichts geändert und wird sich auch zukünftig nichts ändern. Schlussendlich sollten wir alle ein vitales Interesse daran haben, dass die IBA Thüringen GmbH nach der finanziellen und gesellschaftsrechtlichen Absicherung auch organisatorisch in die Lage versetzt wird, ihre Arbeit zu tun. Die IBA Thüringen, meine Damen und Herren, hat jetzt ein Gesicht und sie läuft mit voller Kraft an. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine Damen und Herren, Herr Minister, Sie haben die Frage immer noch nicht beantwortet, warum Sie die Stellen nicht ausgeschrieben haben.
Sie haben die Frage nicht beantwort. Ja, Sie haben versucht, es zu begründen mit der Zeit. Herr Carius, ich habe selber die Machbarkeitsstudie noch einmal gelesen und gerade Zeit ist nun kein Argument, weil eine Schlüsselerkenntnis aus allen be
reits durchgeführten IBA-Prozessen ist: Eine IBA braucht vor allem Zeit. Deswegen haben Sie die IBA noch einmal verlängert bis 2023. Also Zeit kann hier wirklich kein Argument sein. Wenn Sie kein anderes haben, Herr Carius, dann bleibt der Vorwurf bestehen, geben Sie es wenigstens zu,
„Die IBA... vor dem Aus?“ war zugegebenermaßen ein provokanter Titel; das will ich auch zum Schluss noch auflösen. Natürlich steht der Prozess oder die IBA nicht vor dem Aus. Aber was ich damit sagen will, deshalb auch das Fragezeichen: Mit dieser Vorgehensweise bleibt eben fraglich, ob die IBA dann das wird mit dem bereits verloren gegangenen Vertrauen, was eine IBA und was auch viele andere erfolgreiche IBAs tatsächlich waren, also ob sie auch dem Anspruch einer IBA gerecht wird und nicht einfach in Thüringen das eine oder andere Projekt durchgeführt wird. Das war damit gemeint. Vielen Dank.
Danke, Frau Abgeordnete. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 7
Thüringer Gesetz über Zuwendungen des Landes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (Thü- ringer Gemeindeverkehrsfinan- zierungsgesetz - ThürGVFG -) Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/4036 ERSTE BERATUNG
Wünscht die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort zur Begründung? Ja. Frau Abgeordnete Schubert, machen Sie das? Ja, dann haben Sie das Wort.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, vor Ihnen liegt ein Gesetzentwurf zum Thüringer Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz. Gemeindeverkehrsfinanzierungsmittel sind reine Investitionsmittel. Kommunen können damit Verkehrsinfrastruktur finanzieren. Da es auf Bundesebene kein Gesetz mehr gibt, sind das sogenannte Kompensations
oder auch Entflechtungsmittel nach der Föderalismusreform von 2006, als das entsprechende Bundesgesetz ausgelaufen ist. Thüringen bekommt 50 Mio. € pro Jahr nach einem Länderschlüssel, der von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist, hier sind es 50 Mio. €. Thüringen hat lange die Praxis verfolgt, die Hälfte davon in den ÖPNV und die andere Hälfte in die Straße zu geben. In diesem Haushaltsjahr ist dieses Verhältnis zum ersten Mal verschoben, nämlich 35 Mio. € für die Straßen und 15 Mio. € für den ÖPNV. Die Zweckbindung für die Verkehrsinfrastruktur läuft noch bis Ende 2013, danach fällt sie weg. Danach kann man Investitionen tätigen, aber diese müssten nicht zwangsläufig für den Verkehr sein. Ab 2014 wird das Ganze neu verhandelt, da ist noch gar nichts klar. Im Moment sieht es so aus, als ob die 50 Mio. € weniger werden und ab 2019 soll es vom Bund gar keine Mittel mehr geben. Wir haben aber nach wie vor hohe Ansprüche an unsere Verkehrsinfrastruktur, was das Finanzielle angeht. Die Anforderungen haben sich aber geändert. Wir haben mit diesem Gesetzentwurf Vorschläge gemacht, ich will einfach ganz kurz drei Punkte nennen, die uns dabei wichtig sind:
Wir wollen, dass auch nach 2013 die Kommunen eine verlässliche Finanzierung haben für ihre Verkehrsinfrastruktur, also wir wollen die Zweckbindung aufrechterhalten.
Der zweite Punkt: Wir wollen diese strikte Trennung, die wir jetzt haben, einerseits Straßen, einerseits ÖPNV, aufheben, weil es einfach nicht mehr zeitgemäß ist. Herr Carius betont ja auch immer, der ÖPNV im ländlichen Raum findet auf der Straße statt. Genau das haben wir mit unserem Gesetzentwurf berücksichtigt.
Der dritte Punkt: Wir müssen diese Diskussionen, wir müssen die Frage, wie wir diese Mittel dann weiter vergeben wollen, hier im Parlament führen. Im Moment gibt es ja eine Investitionsrichtlinie, die auch schon einmal geändert worden ist. Also die Diskussion im Parlament und ein entsprechendes Gesetz fehlen für diese wichtige Aufgabe, Mobilität in Thüringen weiter zu sichern. Ich würde mir wünschen, dass wir nach der Debatte hier eine Anhörung durchführen mit allen Verbänden und Betroffenen in Thüringen, die das betrifft, und hier zu einem guten Ergebnis kommen. Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, die weitere Finanzierung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden über das Jahr 2013 hinaus bedarf einer
Regelung. Das haben die GRÜNEN richtig erkannt. Ob der vorliegende Gesetzentwurf da allerdings der große Wurf ist, habe ich erhebliche Zweifel. Es ist so, dass nach dem Entflechtungsgesetz bis zum Jahr 2014 dem Freistaat Thüringen die Mittel für die Gemeindeverkehrsfinanzierung zweckgebunden zur Verfügung stehen. Diese Regelung läuft dann aus. Es ist richtig, dass man sich überlegen muss, wie es danach mit der Finanzierung weitergehen soll. Da reicht es aber nach unserer Auffassung nicht aus, wenn man einen Gesetzentwurf vorlegt, letztendlich das, was in einschlägigen Richtlinien schon geregelt ist, zum Beispiel der ÖPNV-Richtlinie, jetzt in diesen Gesetzentwurf packt und dann sagt, wir wollen das alles weiterfinanzieren, sondern, ich denke, da muss man sich weitergehende Gedanken machen. Die Koalition arbeitet auch bereits genau wie die Landesregierung daran, zu einer Anschlussregelung zu kommen. Wir als SPDFraktion können uns vorstellen, dass wir ähnlich wie in der Wohneigentumsförderung hier zu einem revolvierenden Fonds kommen, um nämlich die Aufgaben, die hier in dem Gesetzentwurf verankert sind und die wir in den entsprechenden Richtlinien haben, dann auch noch finanzieren zu können, denn allein indem ich sage, das ist jetzt eine gesetzliche Aufgabe, damit habe ich die Mittel längst noch nicht sichergestellt, da muss ich mir schon noch ein paar mehr Gedanken machen. Wir können diesen Gesetzentwurf an den Ausschuss überweisen, sollten dort weiterdiskutieren und wir werden dann auch unsere eigenen Überlegungen dort einbringen.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, wir alle wissen, dass das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz bis 2006 eine der wenigen Quellen im Bund war, aus der kommunale Verkehrsinvestitionen finanziert wurden. Die bereits seit 2007 erwähnten Gelder in Höhe von mehr als 1.335.000 € wurden den Ländern zur Kompensation danach zur Verfügung gestellt. Nach dieser Föderalismusreform - die Zahl ist auch schon genannt worden - erhält Thüringen davon ca. 50.229.000 €. Das Entflechtungsgesetz des Bundes hat festgelegt, dass diese Mittel den Kommunen für wichtige Verkehrsprojekte übergeben werden. Wir stehen vor der Tatsache - Frau Doht und Frau Schubert haben die Problematik benannt -, 2014 entfällt die Zweckbindung und ab 2019 entfallen diese Bundesmittel insgesamt. Wir können aber verzeichnen, dass wir nicht die Einzigen sind, die inzwischen zahlreiche Aktivitäten ergriffen haben. Einige Bundesländer, viele Verbände und auch der Deutsche
Städtetag haben hier Änderungsbedarf angemeldet, und zwar in mehrere Richtungen. So setzten sich auch die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten 2011 dafür ein, die Kompensationsmittel des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden sowohl zu erhöhen als auch fortzuführen. Hier wurde zum Beispiel auch Thüringen gebeten, auf dieser Grundlage Verhandlungen mit dem Bund zu führen und zur Konferenz der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin im Juni 2011 Bericht zu erstatten. Bundesländer wie Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz haben eigene Landesgesetze zur Gemeindeverkehrsfinanzierung aufgestellt. Der Landtag Brandenburg hat zum Beispiel mit den Fraktionen der SPD und DIE LINKE ebenfalls den Antrag gestellt, die zweckgebundene Finanzierung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden fortzuführen. Ich denke, das ist eine sehr sinnvolle Sache. Wir sollten uns hier ebenfalls bemühen, zur langfristigen Verkehrsinfrastrukturfinanzierung eine Zweckbindung fortzuführen.
Der vorliegende Entwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN trägt diesem Anliegen Rechnung. Ich denke, er bietet eine gute Grundlage für die Diskussion in den Ausschüssen. Er lehnt sich eng an einige vorliegende Landesgesetze an, zum Beispiel an den hessischen Gesetzentwurf, so dass wir auch dort in guter Gesellschaft sind. Er markiert aber auch einige wesentliche Unterschiede wie die beabsichtigte Förderhöhe, in Hessen bis zu 75 Prozent, in Thüringen bis zu 90 Prozent der Mittel. Wir finden auch einige interessante Ergänzungen zur Schaffung von Carsharing-Parkplätzen und zur Möglichkeit der Gewährung von zinslosen Krediten. Ich betone es noch einmal, wir halten es für gut, wenn wir diesen Entwurf in den Ausschüssen diskutieren können, wir könnten dort auch noch kommunale Vertretungen bzw. Verbände bitten, Stellungnahmen abzugeben, damit wir einige Punkte noch weiter qualifizieren bzw. auch in der Debatte verändern können.
Ich möchte an dieser Stelle die Landesregierung noch einmal definitiv fragen, ob sie ein eigenes Gesetz plant, eine sogenanntes Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, denn ich denke, nach einschlägigen Erfahrungen mit dem Landeshaushalt oder den Wegen, die Investitionen im Verkehrswesen gehen, sollten wir doch in einer gemeinsamen Diskussion Prioritäten setzen, beispielsweise für den öffentlichen Nahverkehr, für den Schienenpersonennahverkehr und sollten das auch fixieren. Die Zielstellung unserer Debatte sollte gleichfalls sein, dass wir die Landesregierung ermutigen, noch stärker gegenüber dem Bund die Forderung nach einer erhöhten Mittelbereitstellung zu verdeutlichen und gemeinsam mit anderen Bundesländern nach Anschlussregelungen nach 2019 zu suchen. Wir haben dazu allen Grund, denn so
wohl die demographische Entwicklung, auch die Garantie von Mobilität als Bestandteil der Daseinsfürsorge oder auch Probleme im Zusammenhang mit dem Klima- und Energiewandel zwingen einfach zu neuen Überlegungen in der Infrastrukturentwicklung. Ich möchte noch einmal betonen, wir hatten des Öfteren hier auch die Deutsche Bahn am Wickel, wir hatten auch die Verkehrsverhältnisse im Freistaat des Öfteren beklagt. Wir können uns einfach nicht leisten, dass wir sowohl der Erneuerung von Infrastruktur als auch dem weiteren Ausbau des Schienenpersonennahverkehrs in Thüringen nicht Rechnung tragen. Dann sollten wir uns ebenfalls für eine Erhöhung der Mittel für den öffentlichen Nahverkehr einsetzen. Ich will nur eine Zahl nennen. Der Deutsche Städtetag hat gerade bei der Finanzierung der Verkehrsstruktur der Gemeinden die Notwendigkeit einer Aufstockung in Höhe von 1.960 Mrd. € nach 2013 ermittelt. Die landesgesetzlichen Regelungen für die Gemeindeverkehrsfinanzierung sollten wir gemeinsam im Ausschuss debattieren. Ich finde in dem Zusammenhang auch einen Vorschlag sehr interessant, dass man beispielsweise nicht nur zweckgebundene Förderbeträge in Höhe von entweder 75 Prozent oder 90 Prozent festlegt, sondern möglicherweise auch einmal über Pauschalen, die man den Kommunen zur Verkehrsinfrastrukturfinanzierung übermittelt, nachdenken sollte.
Wie gesagt, für problematisch halten wir es, dass bei den vorliegenden Landesgesetzen und auch im gegenwärtigen Entwurf kein Rechtsanspruch auf finanzielle Förderung besteht, dass die Ausgabe nur nach Maßgabe des Haushalts ist, also kein verlässliches Fördervolumen mehr besteht. Aber wir denken, dass Bund und Land gemeinsam aktiv werden müssen, um eine weitere Verschlechterung der Infrastruktur zu verhindern. Sie braucht - das wissen wir alle - eine lange Planungszeit, Vorlaufzeit und eine gesicherte Finanzierung. Demzufolge bitte ich darum, dass wir diesen Entwurf an die Ausschüsse überweisen und dann gemeinsam die Debatte beginnen.
Besten Dank. Einen Augenblick, Frau Dr. Lukin, wenn Sie mir noch die Ausschüsse nennen würden, in die Sie gern überwiesen haben wollen, wäre ich dankbar.
Vielen Dank. Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist ja in gewisser Weise ein Déjà-vu-Erlebnis, GVFG, jetzt als Thüringer GVFG. Wir erinnern uns alle, wie das so gewesen ist. Der Mensch ist ja ein Gewohnheitstier, Straßenentwürfe mit fest vorgeschriebenen Breiten, fest vorgeschriebenen Aufbauten usw. Ein bisschen erinnert mich das an die Fabel mit dem Zirkusbären, der in die Freiheit entlassen wurde und seinen Kollegen in der Freiheit die Kunststückchen aus der Gefangenschaft vorgeführt hat, und die Bären in der Freiheit konnten damit nichts anfangen.