Protokoll der Sitzung vom 23.02.2012

(Minister Carius)

worden. Daraufhin hat die Fraktion DIE LINKE gemäß § 79 Abs. 1 GO eine schriftliche Anhörung beantragt zu dem vorliegenden Antrag der Fraktion der FDP sowie zu den Änderungsanträgen. Der Ausschuss kam daraufhin überein, eine Vielzahl von Anzuhörenden einzuladen. Von den 16 Anzuhörenden haben sich 11 schriftlich geäußert und, was zu bemerken ist hier an dieser Stelle, die Mehrheit der schriftlich Angehörten war von der Wichtigkeit und Richtigkeit dieses Anliegens überzeugt.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beschloss trotzdem in seiner Sitzung im letzten Monat, im Januar, die Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Fraktion DIE LINKE abzulehnen. Gleichzeitig haben die Ausschussmitglieder mehrheitlich die Ablehnung des Antrags der Fraktion der FDP empfohlen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen herzlichen Dank für die Berichterstattung. Ich frage jetzt: Wünscht die Fraktion DIE LINKE das Wort zur Begründung zu ihrem Alternativantrag? Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich hiermit die Aussprache und als Erste zu Wort gemeldet hat sich die Abgeordnete Anja Siegesmund für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, in der Gebärdensprache ist das Zeichen für Politik die offene Hand, in der zwei Finger gedreht werden. Ich gebe zu, ich bin keine Expertin in Gebärdensprache, stelle mir aber wohl vor, dass es darum geht zu verstehen, Herr Döring hat das jetzt gerade gelernt und adaptiert, ja, bei jedem Antrag lernen wir ein Symbol, da kommen wir aber weit in einem Jahr. Es geht um Verstehen und es war gerade das Zeichen für Zustimmung, wenn wir das alle einhalten, brauchen wir nicht mehr so viel zu klopfen.

Es geht um Zustimmung, es geht um Verstehen und ich glaube, was Frau Stange gerade auch skizziert hat bei der Länge der Debatten, die wir auch im Ausschuss geführt haben über die Zeit hinweg, wir haben im Thüringer Landtag wohl verstanden, dass es bessere Hilfen für behinderte Eltern bei der Erfüllung ihres Erziehungsauftrags braucht.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Dazu stehen wir mit den entsprechenden Zeichen und ich will noch mal sagen, worüber wir eigentlich reden. Wir reden über Leistungen zur Unterstüt

zung behinderter Eltern bei der Betreuung und Versorgung ihrer Kinder natürlich. Ich will ein paar Beispiele nennen, worum es dabei geht. Da geht es z.B. - und deswegen auch mein Einstieg - um hörbehinderte Eltern, die Verständigungshilfen für Elternsprechtage benötigen. Es geht um barrierefreie Kindermöbel, die erforderlich sind, oder Assistenz in alltäglichen Dingen, die man braucht, wenn man tatsächlich der Elternschaft auch gerecht werden möchte. So weit also der Einstieg, der deutlich machen soll, das Verständnis ist da.

Jetzt kommt es zur Frage, worüber reden wir und sind die vorliegenden Anträge, der Alternativantrag der LINKEN und der vorliegende Antrag der FDP, so, dass wir uns auch dahinterstellen können? Ich will das gern inhaltlich begründen. In der Anhörung zum Antrag und den damals vorliegenden Änderungsanträgen von uns und der LINKEN haben wir gelernt, dass sich alle Vereine und Verbände eigentlich hinter das Ansinnen gestellt haben. Ganz klar ist, dass wir auf Bundesebene eine Initiative brauchen, die Elternassistenz für Menschen mit Behinderungen auch wirklich gesetzlich regelt. Das bringt auch gar nichts, auf Landesebene da rumzulaborieren. Ich glaube, auch da herrschte Einverständnis. Es geht darum, dass gezeigt wurde, hier liegt ein Antrag vor, den wir übrigens auch fraktionsübergreifend in seinem Ansinnen, ich will noch gar nicht so sehr zum Inhalt im Einzelnen sprechen, aber in seinem Ansinnen als durchweg positiv eingeschätzt haben. Die Stellungnahmen, die wir alle bekommen und diskutiert haben, zeigten auch, dass es einen immanenten Regelungsbedarf gibt. Es zeigte sich beispielsweise - lassen Sie mich diese Beispiele nennen -, dass Kinder in Fremdbetreuung kommen müssen, weil die Nachfrage nach Hilfe durch die Eltern nicht gedeckt wurde. Da gab es ganz dezidierte Beispiele, die genannt wurden. Ebenso übrigens Probleme in der Förderpraxis, das heißt, dass heute Eltern in Teilen mit Behinderungen keine bzw. kaum Unterstützung und Assistenzleistungen in individuellen Bedarfsfällen bekommen, und auch übrigens, und das soll keine Kritik an Ämter grundsätzlich sein -, dass Mitarbeiter in Jugendämtern in Teilen relativ wenig darüber wussten, welche Möglichkeiten sie überhaupt haben, um Elternassistenz für Menschen mit Behinderungen zu unterstützen.

Es gab - ich will an dieser Stelle ein Zitat aus einem Anhörungsdokument anbringen - „eklatante Unkenntnis der Behörden über die reale Situation.“ Das ist das, was wir auf dem Tisch hatten, was wir diskutiert hatten. Wir GRÜNE haben daraus zumindest für uns geschlossen, dass es auf jeden Fall einen erhöhten Qualifizierungsbedarf von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geben muss an den Stellen, wo diese Probleme aufgetaucht sind. Ich möchte um Himmels willen nicht generalisieren.

(Abg. Stange)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Elternassistenz findet in den Sozialgesetzen noch immer keine oder kaum Erwähnung. Vereinzelt sprechen deutsche Gerichte behinderten Eltern Elternassistenz als Eingliederungshilfe zu. Indem ich sagte, vereinzelt sprechen Gerichte Hilfen zu, wissen Sie auch, wie sie dazu kommen; sie müssen sich nämlich dahin klagen. Ich glaube, dass Sie alle dafür Verständnis haben, dass das ein Weg ist, den man normalerweise nicht gehen möchte. Umso mehr der Hintergrund, dass diese Hilfen ohne Rechtsstreit bewilligt werden müssen, umso mehr die Notwendigkeit einer politischen Initiative.

Jetzt komme ich zu den Anträgen und will auch kurz etwas zu unserem Abstimmungsverhalten sagen. Meine sehr geehrten Damen und Herren der LINKEN, der Antrag, den Sie vorgelegt haben als Alternativantrag, der ist so gut, der könnte von uns sein.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich würde Sie an dieser Stelle gern noch einmal bitten, Ihren und unseren Änderungsantrag, den wir im Ausschuss beraten haben, nebeneinanderzulegen, dann erklärt sich von allein, wie ich das meine.

Was den FDP-Antrag betrifft, der ist in Teilen gut, ich hätte mir ganz ehrlich gewünscht, dass wir es geschafft hätten, fraktionsübergreifend zu einer Einigung zu kommen mit den Änderungsvorschlägen, die wir auch gebracht haben. Dann wären wir sicherlich zu einem deutlich fundierteren Antrag gekommen. Für meine Begriffe ist das Thema nicht zu Ende diskutiert. Ich fand die Anregungen der FDP in jedem Fall gut, ich fand die Debatte im Ausschuss sehr, sehr gut. Trotzdem können wir dem Antrag der FDP nicht zustimmen, weil einfach viele Dinge von denen, die uns wichtig wären aufzunehmen, ignoriert und nicht aufgenommen wurden. So wichtig das Thema Elternassistenz ist, so wichtig wir die Frage der bundesrechtlichen Regelung finden, wird es an dieser Stelle für den Antrag von uns eine Enthaltung geben. Danke.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Siegesmund. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Grob für die CDUFraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Abgeordnete, seit nun fast einem ganzen Jahr befassen wir uns im Sozialausschuss mit dem Antrag der FDP-Fraktion zur Elternassistenz für Menschen mit Behinderungen. Dieser Antrag wurde ergänzt durch die Anträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der

LINKEN. Festzustellen ist, dass alle Fraktionen, auch die unsere, in diesem Bereich Handlungsbedarf sehen, damit es behinderten Eltern leichter wird, Hilfen anzunehmen und ihrem Erziehungsauftrag gerecht zu werden. Trotzdem lehnen wir diese Anträge ab. Warum tun wir das, meine Damen und Herren?

In ihrem Antrag fordert die FDP-Fraktion die Landesregierung auf zu prüfen, inwieweit Elternassistenz für Menschen mit Behinderungen als trägerübergreifende Komplexleistung vereinbart werden kann. Auch wenn ein Komplexleistungsmodell laut schriftlicher Anhörung von den betroffenen Verbänden und Leistungserbringern grundsätzlich als positiv bewertet wird, kann das Land hier nicht regelnd eingreifen, da es für Leistungen der Jugendhilfe und der Sozialhilfe im Rahmen der Elternassistenz nicht zuständig ist. Die Vereinbarung über die Erbringung von Komplexleistungen müsste durch die Leistungsträger selbst geschlossen werden, jedoch zeigt die Erfahrung, dass sich die Verhandlungen zwischen den verschiedenen Kostenträgern häufig als schwierig und sehr langwierig erweisen. Die reinen rechtsgebundenen Nennungen im SGB IX und die Erbringung der Elternassistenz als Komplexleistung beseitigen diese Probleme nach Auffassungen nicht. Des Weiteren fordert die FDP-Fraktion, zu prüfen, inwieweit die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe auch für die Elternassistenz nutzbar gemacht werden können. Dazu muss man erst einmal feststellen, dass die FDP in diesem Punkt eigentlich schlecht recherchiert hat, denn Leistungen, die im Rahmen der Elternassistenz erbracht werden, können bereits heute schon Leistungen der Jugendhilfe sein. Behinderte Eltern haben also bei entsprechenden Voraussetzungen Anspruch auf Hilfen nach § 19 SGB VIII und auf die Leistungen im Rahmen der Hilfe zur Erziehung nach § 27 SGB VIII. Aus diesem Nebeneinander von Leistungen, die in verschiedenen Gesetzbüchern festgeschrieben sind, resultieren doch erst die Probleme und die komplizierten Zustände, die aktuell bei uns bemängelt werden. Auch fordert die FDP die Landesregierung auf, sich auf der Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Elternassistenz für Mütter und Väter mit Behinderungen gesetzlich geregelt wird. In diesem Zusammenhang muss auf die hierzu im Rahmen der ASMK geführten Diskussion zur Inklusion von jungen Menschen mit Behinderungen hingewiesen werden. Die Arbeitsgruppe hat unter anderem den Auftrag, Lösungen zur Aufhebung von Schnittstellenproblemen zwischen Jugendhilfeund Eingliederungshilfeleistungen aufzuzeigen. Auf der 88. ASMK im November 2011 in Leipzig legte diese nunmehr ihren Zwischenbericht vor. In diesem spricht sich die Arbeitsgruppe dafür aus, die Leistungen für junge Menschen mit Behinderungen im SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe - zusammenzuführen. Bei einer solchen Zusammenführung werden auch die bestehenden Abgrenzungsproble

(Abg. Siegesmund)

me hinsichtlich der Leistungen der Elternassistenz aufgehoben. DIE LINKE fordert in ihrem Alternativantrag vom 15.02.2012, dass § 55 Abs. 2 SGB IX dahin gehend geändert wird, dass Leistungen zur Unterstützung behinderter Eltern bei der Betreuung und Versorgung ihrer Kinder auch zu den Leistungen zur Teilhabe an der Gemeinschaft zählen. Dieser Antrag geht zurück auf ein Rechtsgutachten von Frau Prof. Dr. Julia Zinsmeister aus dem Jahr 2006. Nun hatten wir bereits schon sechs weitere Jahre Erfahrungen gesammelt mit der Elternassistenz für Menschen mit Behinderungen und mussten erkennen, dass sich die größten Schwierigkeiten daraus ergeben, dass die Hilfen für behinderte Menschen durch unterschiedliche Leistungsträger erbracht werden. Ein weiteres Herumdoktern am SGB IX, wie dies von den LINKEN gefordert wird, ist hier eigentlich nicht zielführend. Wenn man wirklich etwas erreichen will, müssen Eingliederungsund Erziehungshilfen einen zuständigen Träger haben, was dann im SGB VIII oder im SGB XII zu regeln ist, wodurch man nur noch einen Finanztopf hätte. Im Jahr 2012 wird die Arbeitsgruppe der ASMK mit ausgewählten Verbänden, Betroffenengruppen und kommunalen Praktikern Fachgespräche zur Umsetzung dieses Vorschlags durchführen. Bis Ende 2012 soll auf der Grundlage der Prüfungsergebnisse ein Abschlussbericht zur JFMK 2013 und ASMK 2013 mit konkreten rechtlichen Eckpunkten erarbeitet werden. Wie Sie sehen, passiert momentan auf Bundesebene ausgesprochen viel und wir halten aus diesem Grund eine Bundesratsinitiative, wie sie in den Anträgen gefordert wird, für nicht erfolgversprechend. Andere Bundesländer würden uns mit Blick auf kommende Ergebnisse der ASMK nicht folgen. Hier, so meine ich, ist es besser, zunächst abzuwarten und nicht in wilden Aktionismus zu verfallen. Meine Fraktion wird deshalb der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit folgen und den Antrag der FDP und den Alternativantrag der LINKEN abweisen. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Grob, für Ihren Beitrag. Als Nächster hat sich der Abgeordnete Koppe von der FDP-Fraktion zu Wort gemeldet.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen - Frau Stange hat es schon gesagt -, nach einer langen und intensiven Diskussion steht der Antrag auf Elternassistenz erneut auf der Tagesordnung, allerdings mit einer Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses, die mich, das gebe ich zu, schon damals etwas ratlos ge

macht hat. Ich will das auch gleich begründen, denn auch das hat Frau Stange schon angeführt, fast ausnahmslos haben alle Anzuhörenden bestätigt, dass das Thema zweifellos wichtig ist und dass dort auch dringend Nachbesserungsbedarf besteht.

(Beifall FDP)

Aufgrund der fehlenden konkreten rechtlichen Regelung zur Elternassistenz haben Betroffene Probleme, die ihnen bereits heute zustehende Unterstützungsleistung auch im vollen Umfang zu erhalten. Die Elternassistenz leitet sich aus § 55 Abs. 1 SGB IX - Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - ab. Hier ist beschrieben, dass all jene Leistungen zu erbringen sind, die dem behinderten Menschen die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen, sichern oder so weit wie möglich unabhängig von einer möglichen Pflege machen. Darunter sind Leistungen zu verstehen, die auf Leistungen der Eingliederungshilfe (SGB XII), dem Kinder- und Jugendhilferecht (SGB VIII) und dem Rehabilitationsrecht (SGB IX) zurückgreifen. Allerdings - und auch das gehört zur Wahrheit - ist die Welt stets komplexer, als Gesetze dies abbilden können.

(Beifall FDP)

Die Elternschaft Behinderter gehört leider dazu, denn um die Elternschaft Behinderter abzusichern, bedarf es je nach Grad der Behinderung im schwierigsten Falle Leistungen aus allen drei vorgenannten Leistungsbereichen. Dafür sind - das wissen Sie sicherlich - jeweils unterschiedliche Leistungsträger verantwortlich. Genau hier liegt das Problem. Die Betroffenen klagen massiv über sich daraus ergebende Probleme. Es steht ihnen zwar eine Leistung zu, aber die Leistungsträger erklären sich wechselseitig für zuständig nach dem Motto „Wir nicht - vielleicht die anderen“. Dies hat zum Ergebnis, dass am Ende die Betroffenen oft nur mit der Zusage auf einen Teil des benötigten Leistungsumfangs dastehen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, genau jene Problematik haben wir mit unserem Antrag beschrieben, denn es geht uns nicht darum, neue Ansprüche zu generieren oder Leistungen um der Leistung willen zu fordern, es geht uns darum, berechtigte Leistungen der Betroffenen rechtssicher, unbürokratisch und schnell umzusetzen.

(Beifall FDP)

Uns ist natürlich bewusst - auch das ist vorhin schon angesprochen worden -, dass eine Änderung sowohl den Bund als auch die Länder, als auch die Kommunen betrifft. Allerdings darf der Hinweis auf die Schwierigkeit, lieber Kollege Grob, des Abstimmungsprozesses zwischen den Ebenen nicht dazu führen, dass man sich einer Lösung verweigert.

(Beifall FDP)

(Abg. Grob)

Dabei haben wir durch unsere Form der Formulierung bewusst den Spielraum gelassen, eine adäquate und zustimmungsmögliche Formulierung mit den Partnern im Bund und auch im Land zu finden.

(Beifall FDP)

Ich glaube, ein vorgegebener Terminus - auch das klang schon an - steht einer Lösung im Bund und mit den Ländern eher im Wege. Aber der Antrag ich wiederhole es noch einmal -, der nichts anderes darstellt als einen Handlungsauftrag an die Landesregierung, war schlichtweg nicht gewollt. Ich bedauere die Entscheidung des Ausschusses sehr und werbe an dieser Stelle auch noch mal nachdrücklich um Zustimmung zu unserem Antrag. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Vielen Dank, Herr Koppe. Als Nächste hat sich die Abgeordnete Künast für die SPD-Fraktion zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, das Anliegen des FDP-Antrags, der Änderungsanträge und des Alternativantrags, Leistungen für Eltern mit Behinderungen einfacher zu gestalten, ist absolut zu begrüßen. Wir haben den Antrag gemeinsam mit den Änderungsanträgen der LINKEN und der GRÜNEN in insgesamt vier Sitzungen des Sozialausschusses behandelt, allerdings - wer mit im Sozialausschuss ist, weiß es - aus bestimmten Gründen ist die Zeit verstrichen und wir haben es erst vor einem Jahr ungefähr das zweite Mal verhandelt. Aber ich glaube nicht, dass das mit Absicht passiert ist, sondern es ist eben einiges nicht zugearbeitet worden. In den Ausschuss-Sitzungen wurde deutlich, dass die Elternschaft von Menschen mit Behinderungen in der Sozialgesetzgebung bisher nicht die Beachtung findet, die sie erhalten sollte. Deshalb ist es gut, dass Sie mit Ihrem Antrag auf dieses Problemfeld aufmerksam gemacht haben. Aber die Sozialgesetzgebung ist kein Feld, in dem die Landesregierung originär tätig werden kann. So sehr ich das Ziel der Anträge teile, so ist doch in der Anhörung auch deutlich geworden, dass die Landesregierung der falsche Adressat für Ihre Initiative ist oder dass sie nicht der erste Adressat sein sollte. Denn für Leistungen der Jugendhilfe und des Sozialhilfeträgers in Bezug auf Elternassistenz sind die Kommunen auf Grundlage bundesgesetzlicher Regelungen der Sozialgesetzgebung zuständig. Die Probleme, die Sie verringern wollen, resultieren aus der unterschiedlichen Zuständigkeit der Träger, die sich wiederum aus den verschiedenen zutreffenden SGB ergibt. Wenn Sie, meine Damen und Herren von der FDP, wollen, dass hier Änderungen stattfin

den, so sollten Sie sich vornehmlich an Ihre Abgeordneten der Bundespartei im Bundestag wenden und nicht an die Thüringer Landesregierung. Dass Sie auch als kleinerer der beiden Koalitionspartner Druck machen und sich mit Ihren Vorstellungen durchsetzen können, haben Sie am Wochenende bei der Lösung der Causa Gauck eindrucksvoll bewiesen. Also seien Sie nicht so schüchtern und wirken Sie zuerst auf Bundesebene auf eine Änderung der gesetzlichen Regelung hin, wenn Sie dieses wollen.

Meine Damen und Herren, die derzeitige Gesetzgebung lässt Leistungen der Jugendhilfe …

(Zwischenruf Abg. Koppe, FDP: Das lasse ich mir aber nicht …)

Ja, aber wenn man etwas will, dann kann man es nicht dort verlangen, wo gar nicht die Zuständigkeiten sind.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Das geht, aber nur einmal.)

Dann ist es nämlich nur Polemik.

Meine Damen und Herren, die derzeitige Gesetzgebung lässt Leistungen der Jugendhilfe und der Elternassistenz bereits jetzt als Komplexleistung zu. Es ist jedoch die Umsetzung dieser Möglichkeit vor Ort, die sich schwierig gestaltet. Die verschiedenen Leistungsträger müssen eine Vereinbarung schließen, die Leistung als Komplexleistung zu erbringen. Dieser Bereich der Sozialgesetzgebung und deren Umsetzung steht und fällt mit der Zusammenarbeit der Träger vor Ort. Es gibt Landkreise und Städte, in denen das ganz gut funktioniert. Es gibt aber auch wieder fiskalische Erwägungen, die die Leistungsträger dazu bringen, ihre Zuständigkeit zu verneinen. Es muss also auch darum gehen, deutlich zu machen, dass eine umfangreiche und ausreichende Unterstützung von Eltern mit Behinderung erwünscht ist.