ist keine Kritik am bisherigen Arbeiten des Landesdatenschutzbeauftragten, sondern es ist eine scharfe Kritik an der nicht wirklichen Unabhängigkeit. Die wirkliche Unabhängigkeit, wie sie in Schleswig-Holstein installiert wurde, führt auch dazu, dass sich der dort ansässige Datenschutzbeauftragte so ein kleines Unternehmen wie Facebook mal schnappt und mit denen die rechtlichen Regelungen einmal durchexerziert.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich hoffe sehr darauf, dass wir die Unabhängigkeit - egal, wen wir morgen wählen werden, unser Wahlantrag ist klar, unsere Wahlentscheidung wird auch klar sein - dieser Person geben. Diese wirkliche Unabhängigkeit hat das EU-Parlament, hat das EURecht von uns gefordert. Sie haben als SPD und CDU wider besseres Wissen diese Unabhängigkeit nicht implementiert im letzten Gesetz, im Gesetz aus dem Herbst letzten Jahres.
Deshalb ist es vollkommen richtig, was DIE LINKE hier beantragt. Wir hoffen sehr, dass wir zu einer wirklich qualitativ hochwertigen Diskussion im Innenausschuss zu diesem Gesetz kommen werden, weil die Bedeutung des Datenschutzes ständig anwächst. Wir haben die große Hoffnung, dass dies auch in der regierungstragenden Koalition erkannt wird, wie wichtig dieses Thema Tag für Tag für viele gerade jüngere Menschen, aber auch ältere Menschen, zunehmend wird. Datenschutz - das ist Grundrechtsschutz, das ist Persönlichkeitsschutz und wir dürfen das nicht auf die leichte Schulter nehmen und man kann nicht sagen, dass man annimmt oder vermutet, der Unabhängigkeit mit den letzten Regelungen hinreichend Genüge getan zu haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich wünsche mir auch für die Debatte im Ausschuss, dass Sie sich nicht sperren gegen Argumente. Denn das haben Sie gemacht. Sie haben die 47 Seiten, die der Datenschutzbeauftragte als Kritik zu diesem Gesetz aufgesetzt hat, nicht in einem Satz gewürdigt.
Das wird der hohen Bedeutung des Datenschutzes nicht mehr gerecht. Wir fordern das ein in der Debatte, diese Debatte zieloffen zu führen, um dann zu schauen, wie wir die Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten und damit das Datenschutz
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Beratung im Innenausschuss ist aber auch notwendig, um ein paar Fragen, die wir GRÜNE an den Antrag, an den Gesetzentwurf der LINKEN haben, noch mal aufzulösen. Wir sehen einen Konflikt in Ihrer Konstruktion, eine oberste Landesbehörde zu schaffen, aber diese dann als Anstalt des öffentlichen Rechts zu führen. Damit kommen wir in einen Konflikt der unmittelbaren und mittelbaren Staatsverwaltung. Wir glauben, dieser muss noch aufgelöst oder vielleicht besser geklärt und beschrieben werden. Genauso sind wir skeptisch, ob es der richtige Weg ist, den Sie in Ihrem Gesetz anklingen lassen, den Etat im Etat des Landtags zu verankern. Das ist eine Sache, die haben wir jetzt schon, da müssten wir jetzt nichts ändern. Unserer Meinung nach, wenn wir die wirkliche Unabhängigkeit haben wollen, bräuchte dieses unabhängige Landeszentrum für Datenschutz einen eigenen Einzelplan, um wirklich unabhängig zu sein, einen eigenen Stellenund Personalplan, den man dann ähnlich wie den Plan des Landtags auch behandeln könnte.
Wir sind hier sehr interessiert, eine qualitativ hochwertige Debatte über das Datenschutzrecht in Thüringen anzustoßen, mitzumachen und den Impuls aufzunehmen. Das ist wichtig, nicht nur mit dem Blick auf die morgige Wahl des Landesdatenschutzbeauftragten, sondern auch für das alltägliche Leben unserer Thüringerinnen und Thüringer überhaupt. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Thema Datenschutz ist mit gutem Fug und Recht bei uns oft in der Debatte und so auch in diesem Plenum. Nicht nur, dass wir eine neue Datenschutzbeauftragte oder einen neuen Datenschutzbeauftragten wählen, sondern wir haben auch einen Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE zum Thüringer Datenschutzgesetz vorliegen. Ich möchte an der Stelle sagen: Es fiel hier die Vokabel vom diskreditieren des Datenschutzbeauftragten. Meine Damen und Herren, diskreditiert wurde der Datenschutzbeauftragte, den wir bis jetzt noch haben, durch das Vorgehen der Koalition.
Ich finde es einen unerhörten Umgang und ich muss sagen, kritikwürdig ist an dieser Stelle einfach viel zu milde gesagt. Ich finde es unsäglich, einen Mann derart abzusägen, der den Mut gehabt hat, seine Meinung hier offen darzulegen.
Im November 2010 hat die FDP-Fraktion einen Gesetzentwurf in das Plenum eingebracht, der die völlige Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten gemäß Artikel 28 der EG-Richtlinie umgesetzt hätte. Leider wurde der Gesetzentwurf von den regierungstragenden Fraktionen mit der Begründung abgelehnt, dass bald eine umfassende Novellierung erfolgen sollte. Im Juli 2011 hat dann die Landesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, der aber dem angekündigten großen Wurf keinesfalls gerecht geworden ist, meine Damen und Herren.
Der Gesetzentwurf wurde von CDU und SPD trotz großer Kritik der Sachverständigen und trotz Änderungsanträgen aus den Oppositionsfraktionen unverändert durch das Parlament gewunken. Auch dort haben wir den kritisierten Umgang mit dem Datenschutzbeauftragten schon einmal bitter erfahren müssen. Die Idee, ein unabhängiges Datenschutzzentrum zu schaffen, kommt aus meiner Sicht deswegen etwas zu spät. Jedenfalls wird sich wohl kaum etwas an der Meinung der regierungstragenden Fraktionen in der Zeit geändert haben. Natürlich, meine Damen und Herren, sind wir auch weiterhin der Auffassung, dass im jetzigen Gesetz die Unabhängigkeit noch nicht in dem Umfang gewährleistet ist, wie es die schon angesprochene EGRichtlinie vorsieht. Die Schaffung eines Landeszentrums ist aber aus unserer Sicht durchaus überflüssig, um die Unabhängigkeit zu gewährleisten und führt aus unserer Sicht noch dazu zu unnötigen Kosten.
Weiterhin sieht der Gesetzentwurf vor, dass es für die Wahl des Datenschutzbeauftragten statt einer einfachen Mehrheit einer Zweidrittelmehrheit bedarf. Aus anderen Bundesländern ist mir eine solche Regelung nicht bekannt. Da sehen wir durchaus noch Diskussionsbedarf. Auch scheint mir die Regelung insofern nicht zu Ende gedacht, da es dann zumindest einen Aufwandstatbestand geben sollte.
Ich sage mal, dafür gibt es Ausschüsse, da bin ich gern bereit, diesen Gedanken dort noch etwas ausführlicher zu diskutieren, wenn es denn in die Ausschüsse kommt.
Zusammenfassend, meine Damen und Herren, kann ich sagen, es überwiegt ein wenig die Verwunderung, warum die Fraktion DIE LINKE jetzt diesen Gesetzentwurf einbringt. Aber ich beantrage namens meiner Fraktion die Überweisung an den Justiz- und Verfassungsausschuss und auch an den Innenausschuss. Ich freue mich dort auf eine zielführende und bestimmt interessante Debatte, denn das Thema „Datenschutz“, meine Damen und Herren, brennt uns allen gemeinsam unter den Nägeln. Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, man kann immer wieder neu über Datenschutz reden - das mache ich gern - und auch über Novellierungsbedarf von Datenschutzgesetzen das mache ich auch gern. Herr Bergner hat eben gesagt, der große Wurf sei es nicht gewesen, was wir im November hier verabschiedet hätten. Ich finde schon, dass es sich sehen lassen kann, was wir alles geändert haben. Aber wenn der große Wurf vermisst wird, dann ist das, was jetzt hier vorliegt, auch kein großer Wurf, denn wir haben hier drei Detailpunkte, über die wir eigentlich im letzten Gesetzgebungsverfahren schon hätten reden können. Wie gesagt, wenn Sie den großen Wurf vermisst haben, dann kommt er hier auch nicht von den Kolleginnen und Kollegen der LINKEN-Fraktion. Sie machen eigentlich, streng genommen, nur zwei oder drei Vorschläge. Die Institution soll verändert werden, die Datenschutzbehörde, die noch Behörde heißt, soll eine eigenständige Anstalt des öffentlichen Rechts werden nach dem Vorbild des Landeszentrums für Datenschutz in Schleswig-Holstein. Das kann man vorschlagen, das kann man fordern. Das Landeszentrum in Schleswig-Holstein funktioniert auch ganz gut, das ist auch richtig. Aber wo Sie falsch liegen - und das ist auch in der Debatte schon betont worden -, ist in der Meinung, nur durch diese Art der Konstruktion könne man eine Unabhängigkeit des Landesbeauftragten gewährleisten. Das ist nicht der Fall. Damit haben wir uns auch in der Debatte, die im November mit unserem Gesetz abgeschlossen worden ist, beschäftigt und haben gesagt, so eine Anstalt des öffentlichen Rechts ist im Moment vielleicht auch in der angespannten Haushaltslage noch zu groß und zu schwierig zu stemmen für ein wirtschaftlich nicht so gut aufgestelltes, kleineres Bundesland. Das so weit zu dieser Institution.
Ihr Hauptpunkt ist eigentlich das Bestellungsrecht. Sie schreiben in Ihrer Begründung, es sollte aus dem Regierungsschacher, aus den Hinterzimmern hinaus. Sie haben bei der Einbringung, Frau Renner, jetzt auch noch einmal das Verfahren kritisiert. Ich will Ihnen mal eines sagen: Wir haben im November beschlossen und das schien an Ihrer Fraktion etwas vorbeigegangen zu sein, dass der Landtag den Landesbeauftragten für den Datenschutz bestimmt, und es war jedem klar und es hätte jeder wissen können, dass die Amtszeit des bisherigen Landesbeauftragten Ende dieses Monats ausläuft, und es war niemand daran gehindert, langfristig vor einem Jahr, vor fünf Monaten, vor vier Monaten, vor drei Monaten oder vor einer Woche irgendwelche Vorschläge einzubringen. Das hätte jeder tun können.
Wenn Sie jetzt sagen, das wurde in Hinterzimmern verhandelt: Also wir sind in einer Regierungskoalition, wir haben als SPD uns Gedanken gemacht über einen qualifizierten Bewerber, den wir Ihnen auch morgen zur Wahl vorschlagen können. Wenn man in einem Parlament Mehrheiten braucht für einen guten Vorschlag, dann sucht man sich die. Wenn man in einer Regierungskoalition ist, dann verhandelt man. Mit wem? Mit dem Koalitionspartner. Ein vollkommen normaler Vorgang.
Wie gesagt, niemand hat sie selber daran gehindert, auch Namen ins Gespräch zu bringen. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben es ja nun auch gemacht und das ist ein ganz normaler Vorgang. Es ist, wie gesagt, ein ganz normales Ding. Jetzt sagen Sie, wir wollen eine Zweidrittelmehrheit, das bedeutet, dass man die Gesprächsgrundlage erweitern müsste, aber nach Mehrheiten in einem Parlament wird dann immer noch gesucht. Ich wundere mich nur, dass dieser Vorschlag in der Debatte, die im letzten Jahr abgeschlossen worden ist, gar keine Rolle gespielt hat, dass Sie das da nicht schon eingebracht haben. Aber gut, darüber kann man irgendwann noch einmal reden. Was ich ein bisschen merkwürdig finde, dass Sie sagen, öffentliche Ausschreibungen und jeder Bürger muss Vorschläge einreichen können. Da sehe ich mich auch getroffen in meinem Selbstverständnis als Parlamentarierin. Wer sind wir denn hier eigentlich? Wir sind doch Volksvertreterinnen und Volksvertreter und wir können doch selber suchen und selber immer auch Vorschläge aufnehmen, die an uns herangetragen werden von interessierten Fachpolitikern, von einer interessierten Öffentlichkeit. Ich glaube, wir brauchen das gar nicht, dass wir so ein formalisiertes Verfahren haben, dass wir sagen, wir sind ja hier viel zu blöd - also sinngemäß oder im übertragenen Sinne -, selber geeignete Bewerber zu finden, müssten ein formalisiertes Verfahren finden, wie wir von außen Vorschläge aufnehmen. Al
so das, das muss ich mal sagen, wird meinem Selbstverständnis als Parlamentarierin, als Volksvertreterin nicht gerecht. Ich bin nicht gehindert, schon jetzt draußen zu suchen, draußen zu fragen und Anregungen von denen, die sich mit diesem wichtigen Thema Datenschutz beschäftigen, aufzunehmen. Deswegen verstehe ich das, ehrlich gesagt, gar nicht.
Jetzt ist die Frage: Was machen wir damit? Also wir sehen wenige Wochen nach der Gesetzesüberarbeitung, die im November beschlossen worden ist, keinen Nutzwert darin, das Gesetz schon wieder anzufassen mit diesen beiden relativ banalen Punkten, zumal der Verordnungsentwurf der Europäischen Union erst wenige Wochen alt ist. Wir haben ja eine neue Sachlage, das ist noch gar nicht so richtig angekommen bei vielen. In Europa gibt es keinen neuen Richtlinienentwurf, sondern es ist ein Verordnungsentwurf. Das heißt, es ist geplant oder vorgeschlagen von der Europäischen Kommission, dass wir ein Europäisches Gesetz über den Datenschutz bekommen. Es erscheint mir sinnvoller und viel wichtiger, dass wir dann, wenn das Gestalt annimmt, dass wir dann überlegen, was wir hier für Novellierungsbedarf in Thüringen eventuell noch haben, und dann wieder an Inhalte in dem Gesetz vielleicht durchaus noch einmal herangehen, also beispielsweise Veröffentlichungspflicht für Verstöße gegen das Datenschutzrecht, das war umstritten. Das soll in EU-Recht eventuell vorgeschlagen werden. Dann lassen Sie uns doch bei gegebener Zeit das Gesetz wieder umfassend anfassen und jetzt hier nicht nur diesen kleinen Schlagschatten, der inhaltlich kein großer Wurf ist. Deswegen sehen wir jetzt keinen Bedarf für eine Überweisung dieser beiden Minipunkte, sage ich jetzt mal, und bei Gelegenheit oder nicht nur bei Gelegenheit
(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Das sind keine Minipunkte - Unabhängigkeit und Stärkung des Beauftragten.)
diskutiere ich jederzeit und immer gern mit Ihnen über sinnvolle Datenschutzreformen, aber an der Stelle brauchen wir das nicht. Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie werden mir gestatten, dass ich die Gelegenheit auch noch einmal ergreife, auf die Dinge, die meine Vorredner angesprochen haben, kurz einzugehen.
Herr Kollege Gumprecht - ich sehe ihn jetzt gar nicht, doch, da sitzt er, das wäre jetzt natürlich vermessen gewesen, wenn wir über den Datenschutz weiter reden, dass er den Raum verlassen hätte -, Sie haben uns - aus datenschutzrechtlichen Gründen muss er das nicht sagen, das ist richtig, aber ich freue mich, dass er noch hier ist - vorgeworfen, wir würden scheinheilig heute eine Diskussion entfachen gerade zu diesem sensiblen Thema. Wir hätten ja die Möglichkeit ergreifen können vor geraumer Zeit, als wir zu dem Datenschutzgesetz uns 2011 verständigt hatten, das alles schon mal anzusprechen. Sie haben natürlich aber auch ausgeblendet, dass gerade die Personalsituation, und das verhehlen wir natürlich nicht, für uns Anlass war, heute diese Diskussion erneut auf die Tagesordnung zu setzen, weil aus unserer Sicht gerade in dem Punkt das Maß voll ist, meine Damen und Herren.
Das Maß ist voll. Was Sie sich hier erlaubt haben, ist nach außen überhaupt nicht mehr zu vermitteln.