Protokoll der Sitzung vom 23.02.2012

(Unruhe SPD)

was Sie mit der Person, dem Datenschutzbeauftragten Herrn Stauch - und er ist mit Sicherheit nicht in meiner politischen Nähe - hier veranstaltet haben. Es war nachzulesen - und da gebe ich meinem Kollegen Bergner vollkommen recht -, dass Sie auch an der Unabhängigkeit dieser Institution Datenschutzbeauftragter kratzen, wird doch hier ganz deutlich.

(Unruhe SPD)

Da können Sie sich auch nicht rausreden. Die Situation, wie sie entstanden ist, ist für mich kein Beweis dafür, Frau Kollegin Marx, wie Sie gesagt haben, dass hier aus meiner Sicht tiefsinnige und wohlüberlegte Personalentscheidungen getroffen werden. Das war alles andere als das. Ich denke, das belegt es. Damit übe ich überhaupt keine Kritik an den Kandidaten. Ich freue mich über die Kandidaturen, die haben sich gestern auch in unserer Fraktion vorgestellt. Es gibt sicherlich die eine oder andere Gemeinsamkeit, es gibt auch Unterschiede. Ich bin gespannt, wir haben uns gestern geäußert, wer unsere Favoritin sein wird.

(Beifall DIE LINKE)

Ich freue mich, weil genau unsere inhaltlichen Punkte übrigens durch beide mit unterstützt werden, also die Frage unabhängiges Datenschutzzentrum Schleswig-Holstein, das ist keine neue Erfin

dung von uns. Wir haben gesehen, gerade zur Frage Google Street View waren datenschutzrechtliche Vorreiter, waren auch mal Ideen, die über die Landesgrenzen hinausgegangen sind, wichtig, weil die Courage gezeigt haben, haben wir gesagt, so etwas wäre für Thüringen auch mal notwendig. Die Bewerber haben sich gestern durchaus sympathisch für diese Idee geäußert. Sie haben gesagt, nicht über kurz, aber über lang eventuell so was in Thüringen auch mal ins Auge zu fassen. Das finde ich doch okay und ist schon mal ein positiver Ansatz.

Herr Gumprecht, Sie haben auch verwiesen auf das neue Datenschutzgesetz, das sei ein sehr ausgewogenes Gesetz, es ist schon gesagt worden. Die Mängel, die damals angesprochen worden sind, nicht nur durch die Opposition, sondern selbst durch den Datenschutzbeauftragten, sind bei Weitem nicht aufgenommen worden aus welchen Gründen auch immer. Allein deshalb konnte ich sagen, kommt nun die Abrechnung mit dem jetzigen Datenschutzbeauftragten, ihn eventuell nicht mehr zu nominieren. Sie haben das Datenschutzgesetz an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs angepasst, das ist ja legitim, aber interne Mängel sind nicht aufgenommen worden.

Des Weiteren, das wissen Sie auch, Frau Kollegin Marx, der private Bereich, darüber haben wir lang und breit schon diskutiert, auch hier in aller Öffentlichkeit, der hat bisher noch null Rolle gespielt im Thüringer Datenschutz. Sie wissen ganz genau, dieser private Bereich hängt nach wie vor in der Luft, das Personal ist noch, soweit ich weiß, beim Landesverwaltungsamt angesiedelt mit 0,8 Planstellen und, soweit ich gehört habe, ist man bemüht, hier jetzt Lösungen zu schaffen. Also nach wie vor Unklarheit beim Landesverwaltungsamt, beim hiesigen Personal. Man weiß momentan noch nicht so richtig, wie das weitergehen soll. Ich denke, das ist auch noch mal ein riesiges Problem, was aufgegriffen werden muss.

Sie haben gesagt, Sie können sich freuen über Diskussionen zum Datenschutz. Die Freude können wir noch anreichern im Ausschuss, wenn Sie das möchten, aber Sie haben gesagt, Sie verweigern sich dessen, also insofern bin ich doch schon etwas enttäuscht von Ihrer Rede, die Sie hier gehalten haben. Ich hätte gedacht, dass Sie zumindest auch in diesen Punkten, da können Sie vorwerfen, wir hätten sie schon eher einbringen müssen, aber ich habe gesagt, der Anlass, den Sie selbst geliefert haben, ist Grund genug, diese Fragen jetzt noch einmal erneut in die Diskussion einzubringen und aufzunehmen. Deshalb auch, Herr Bergner, weil Sie gesagt haben, es sei etwas zu spät, ich sage Nein. Der Inhalt und unsere Anträge sind nicht ganz neu, aber der Anlass ist neu dazu.

Auch was der Kollege Adams gesagt hat, die Anstalt öffentlichen Rechts, sage ich auch, wir orientieren uns an dem Beispiel Schleswig-Holstein. Das ist nicht eines der reichsten Bundesländer, weil das Argument kam, die Finanzen stünden eventuell nicht zur Verfügung in Thüringen. Wenn wir uns dieses Beispiels Schleswig-Holstein annehmen, denke ich, wären wir gut aufgestellt.

Und nun lassen Sie mich trotz all der Kritik, die Sie geäußert haben, doch noch einmal Argumente aufgreifen für unseren Gesetzentwurf nach der Forderung nach der Stärkung der Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten und der Datenschutzstrukturen. Ich möchte ein paar Schwerpunkte benennen, um vielleicht entgegen Ihrer Vorrede den einen oder anderen noch zu überzeugen, die Diskussion im Ausschuss zu suchen.

Herr Abgeordneter Hauboldt, der Abgeordnete Adams würde Ihnen gerne eine Frage stellen.

Natürlich, bitte schön.

Bitte, Herr Adams.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Kollege Hauboldt, Sie haben gerade eben richtig gesagt, in Schleswig-Holstein ist es auch eine Anstalt öffentlichen Rechts. Ist Ihnen aber bewusst, dass es dort keine oberste Landesbehörde ist? Allein diese Vermischung ist ein Problem für uns. Ist Ihnen das bewusst?

Das ist mir bewusst. In dieser Frage sind wir uns einig. Die Debatte führen wir gerne dazu. Wir würden dann auch die Argumente noch einmal sehr tiefgründig dazu abwägen. Das soll aber nicht eine Hinderung sein, gänzlich das Datenschutzzentrum infrage zu stellen.

(Beifall DIE LINKE)

Für uns war die Loslösung auch von den jetzigen Strukturen ein wichtiger Aspekt. Da sehe ich allein in der Personalentscheidung schon ein schwerwiegendes Argument. Meine Damen und Herren, die Wahl des Datenschutzbeauftragten soll - das hatte meine Kollegin schon angesprochen - anders als bisher mit der Stimmenmehrheit nach unserer Vorstellung von zwei Dritteln geschehen. Das Vorschlagsrecht für Kandidaten steht nicht mehr nur

der Landesregierung zu, sondern auch Personen, die in Thüringen wohnen. Das ist unser Ansatz.

Zur Absicherung der Eignung von Kandidatinnen und Kandidaten gibt es - und das ist ja neu - eine öffentliche Stellenausschreibung. Frau Marx, das hatten Sie ja auch bemängelt und kritisiert. Wenn wir dieses Amt mit Qualität anreichern können, dann ist es doch natürlich eine ganz tolle Geschichte. Allein in der Vorstellung der Personen gestern wurde das schon deutlich, wenn man mal über die Parteigrenzen und Parteitellerrand hinausschaut, ist das nur ein belebendes Element. Es gibt Menschen mit Erfahrungen auf diesem Gebiet, die vollkommen neue Ideen haben, mit unterschiedlichen Ausbildungsgraden, und das ist, denke ich, nur wohltuend.

Herr Abgeordneter Hauboldt, jetzt möchte Ihnen gern Frau Abgeordnete Marx eine Frage stellen. Sie gestatten das?

Ja, bitte schön.

Ja. Bitte, Frau Marx.

Herr Hauboldt, Sie haben eben noch einmal gesagt, das Vorschlagsrecht soll von der Regierung auf die Bevölkerung übergehen. Können Sie einmal zur Kenntnis nehmen, dass wir mit der letzten Gesetzesänderung das Vorschlagsrecht von der Regierung weg auf das Parlament übertragen haben?

Nein, nein, nein, das habe ich zur Kenntnis genommen, ich habe es noch einmal wiederholt. Neu ist, dass auch von außerhalb des Parlaments und nicht nur durch Vorschlagsrecht der Fraktionen hier in dem Hause Kandidatenvorschläge eingebracht werden können.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Sie haben aber Regierung gesagt.)

Das bitte ich wohlwollend zu unterscheiden. Also stecken Sie mich nicht in das andere Argumentationsfeld.

Meine Damen und Herren, in Umsetzung von Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs wird ja das Amt des Datenschutzbeauftragten aus dem Bereich des Thüringer Landtags gelöst, so unser Ansinnen. Es wird ein unabhängiges Datenschutzzentrum als rechtsfähige Anstalt unter Gewährungsträgerhaft der Finanzierungsgarantie des Landes als eigene

oberste Landesbehörde geschaffen. Wie gesagt, die Frage Landesbehörde wäre da noch einmal zur Diskussion zu stellen. Aus unserer Sicht darf der Datenschutz nicht wie bisher geschehen, unter Haushaltsvorbehalt stehen. Ohne die notwendige Finanzausstattung bleibt eben auch die Aufgabenerfüllung leider ein Papiertiger. Der scheidende Funktionsinhaber hatte ja in seinem letzten Datenschutzbericht auch erhebliche - und das will ich noch einmal deutlich sagen - datenschutzrechtliche Probleme in den Kommunen benannt. Im Zusammenhang damit problematisierte er auch, dass wegen der eingeschränkten personellen und logistischen Ressourcen die notwendige flächendeckende Prüfung nicht möglich war. Für die Bearbeitung solcher und anderer Problemfelder kann in Zukunft ein unabhängiges Datenschutzzentrum durch bessere logistische Bedingungen das schaffen. Dieses Modell arbeitet, wie schon gesagt, erfolgreich, sehr erfolgreich in Schleswig-Holstein. Dort wurde z.B. eine umfangreiche und auch kritische Arbeit gemacht zu Themen, wie ich sie schon benannt habe, z.B. Google Street View. Meine Damen und Herren, die auch im Beirat, im momentanen Datenschutzbeirat mitarbeiten, wissen, wie schwierig die Situation ist. Es werden viele Themen angesprochen, die Fraktionen haben die Möglichkeit, Anträge zu stellen, die werden problematisiert. Aber allein die Frage der Umsetzung obliegt dem Datenschutzbeauftragten und erst nach geraumer Zeit werden Berichte über die entsprechenden Ergebnisse auch an die Abgeordneten weitergeleitet. Auch darin, denke ich, ist ein Mangel zu sehen. Die Frage ist, wie künftig durch einen Datenschutzbeirat oder vielleicht auch in einer anderen Form die datenschutzrechtlichen Dinge hier im Hause aufgearbeitet werden können. Hier mache ich mal ein Ausrufe- und Fragezeichen.

Meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf ist aber auch eine aktuelle, kritische, konstruktive Antwort auf das politisch wie menschlich problematische Geschacher - ich sage das noch mal sehr deutlich - der Regierungskoalition um die Wahl des Datenschutzbeauftragten. Ich denke, die Funktion braucht auch mehr Unabhängigkeit, um den Grund- und Bürgerrechtsschutz gegen zunehmende Eingriffe - und die Diskussion haben wir schon mehrfach geführt - datenhungriger und staatlicher wie auch privater Akteure wirksam durchsetzen zu können. Die stärkere demokratische Legitimation wird in unserem Gesetzentwurf durch das Quorum einer Zweidrittelmehrheit bei der Wahl im Landtag sichergestellt. Damit wird es in Zukunft nicht mehr möglich sein, die Funktion von der Regierung allein mit der Mehrheit der regierungstragenden Fraktionen zu besetzen. Grund- und Bürgerrechtsschutz dürfen nicht zu Verfügungsmasse im politischen Mehrheitsdeal werden. Durch das höhere Abstimmungsquorum wird sichergestellt das ist unser Argument -, dass eine breite Basis für die Entscheidungsfindung geschaffen wird. Auch

andere wichtige Funktionen, wie zum Beispiel die Präsidenten des Rechnungshofs, werden mit einem solchen höheren Stimmquorum, wie Sie das wissen, besetzt.

Eine Stärkung der demokratischen Legitimation des Datenschutzbeauftragten soll in Zukunft auch aus den viel transparenteren und öffentlichen Verfahren zur Suche von Bewerbern ergeben. Jeder Einwohner in Thüringen kann Kandidatenvorschläge beim Landtag einreichen. Die Eignung der Kandidatinnen und Kandidaten soll sichergestellt werden durch eine konkrete öffentliche Stellenausschreibung. Die Funktion des Datenschutzbeauftragten erfordert zahlreiche Kompetenzen, das ist auch klar, fachlich-inhaltlicher Art wie auch solcher als Leiter des unabhängigen Datenschutzzentrums. Die bürgerrechtlich und grundrechtlich relevante Funktion darf daher nicht als Versorgungsposten missbraucht werden. Die Schaffung eines leistungsfähigen Datenschutzzentrums ist auch wichtig mit Blick auf noch anstehende Reformen. Das heißt, die Diskussion, die wir heute führen, soll ja keinen Schlusspunkt unter das Datenschutzrecht weder beim Bund noch hier in Thüringen setzen. Die lang diskutierte, auch von meiner Fraktion schon lange geforderte und dringend notwendige Modernisierung des Datenschutzes steht trotz anders lautender Ankündigung - auf die Mängel hatte ich verwiesen - der Regierungsseite leider immer noch aus.

Ein wichtiger Unterpunkt der Reform mit Blick auf die Vereinheitlichung und Zusammenfassung der Zuständigkeiten für den öffentlichen und privaten Bereich steht hier eine Ausweitung der Arbeitsaufgaben an. Auch hier ist eine Intensivierung und Prüftätigkeit ebenfalls angesagt. Auch diese mit den anstehenden Reformen wachsende Verantwortung des Datenschutzbeauftragten rechtfertigt die vorgeschlagene Änderung im Stellenbesetzungsverfahren und den Umbau der Arbeitsstrukturen.

Meine Damen und Herren, meine Fraktion beantragt daher - Sie hätten es bestimmt nicht anders erwartet - die Weiterberatung des Gesetzesentwurfs im Innenausschuss und Justiz- und Verfassungsausschuss. Beide inhaltlichen Schwerpunkte, a) die Steigerung der Transparenz und demokratischen Legitimation sowie b) der Umbau der Datenschutzstrukturen, machen eine möglichst mündliche Anhörung im federführenden Ausschuss sinnvoll. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank. Mir liegen keine Wortmeldungen weiter vor. Die Landesregierung, Herr Staatssekretär, ich mache Sie darauf aufmerksam, dass ich Sie unterbrechen werde kurz vor 12.00 Uhr, weil wir dann

(Abg. Hauboldt)

die Schweigeminute hier im Landtag begehen wollen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, im Hinblick auf die Schweigeminute werde ich mich kurzfassen. Der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE greift eine Thematik auf, die erst vor wenigen Monaten hier im Landtag beraten wurde. Der Europäische Gerichtshof hatte mit seinem Urteil vom 9. März 2010 die Organisation der Datenschutzaufsicht im nicht öffentlichen Bereich bundesweit als Verstoß gegen Artikel 28 der Europäischen Datenschutzrichtlinie bewertet. Deshalb wurde mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Thüringer Datenschutzgesetzes die Zuständigkeit für die Datenschutzaufsicht im nichtöffentlichen Bereich auf den Landesbeauftragten für den Datenschutz übertragen. Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde in der Plenarsitzung vom 16.11. des letzten Jahres beschlossen. Der Landesbeauftragte ist deshalb seit dem 9. Dezember 2011 auch Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich und auch in dieser Funktion, nach § 36 Abs. 1 Thüringer Datenschutzgesetz, ich zitiere, Frau Präsidentin, „unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.“ Darüber hinaus hat er gemäß § 36 Abs. 5 einen Anspruch auf die zur Erfüllung seiner Aufgaben notwendige Personal- und Sachausstattung. Der Landesbeauftragte nimmt seine Aufgaben deshalb vollumfänglich in völliger Unabhängigkeit von der Landesregierung gemäß Artikel 28 der Datenschutzrichtlinie wahr. Den europarechtlichen Anforderungen ist somit Genüge getan. Der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE zielt nunmehr darauf, durch die Schaffung eines Datenschutzzentrums eine vermeintlich weitergehende Unabhängigkeit zu schaffen. Dieses soll nach § 35 des Gesetzentwurfs die Stellung einer obersten Landesbehörde erhalten, während im Übrigen die bestehenden Regelungen des Datenschutzgesetzes, wie der eben zitierte Paragraph, weitgehend übernommen werden. Gerade gegen die inhaltlichen Neuerungen bestehen jedoch verfassungsrechtliche Bedenken. Der Innenminister hatte bereits in der letztjährigen Diskussion mehrfach ausgeführt, dass einer Erhebung des Landesbeauftragten für den Datenschutz zur obersten Landesbehörde Artikel 69 der Thüringer Verfassung entgegensteht, weil dieser nach der einschlägigen Kommentarliteratur die Anbindung des Landesbeauftragten für den Datenschutz an den Thüringer Landtag vorschreibt. Diese von Verfassungs wegen vorgegebene Anbindung bedingt eine bestimmte Rechtsstellung des Landesbeauftragten für den Datenschutz, die sich in den einfachgesetzlichen Bestimmungen des § 35 bzw. 36 Datenschutzgesetz widerspiegelt. Diese Stellung umfasst unter anderem die Dienstaufsicht der Präsidentin des Landtags, die die Fraktion DIE LINKE hier streichen will,

und steht einer Erhebung des Landesbeauftragten, wie eben schon gesagt, zur obersten Landesbehörde entgegen. Im Übrigen regelt die Landesverfassung abschließend, wer oberste Landesbehörde ist: Es ist die Landesregierung als oberstes Organ der vollziehenden Gewalt und der Landesrechnungshof gemäß Artikel 103, der als einzige Behörde neben der Landesregierung den Status einer obersten Landesbehörde erhalten hat. Dem Landesbeauftragten für den Datenschutz müsste deshalb über eine Änderung des Artikels 69 der Status einer obersten Landesbehörde verliehen werden. Festzuhalten bleibt damit, dass in Thüringen eine europarechtskonforme Regelung besteht und keinerlei Notwendigkeit ersichtlich ist, eine verfassungsrechtlich höchst bedenkliche Neuregelung vorzunehmen. Ich halte den Gesetzentwurf darüber hinaus in sich für nicht schlüssig, ich habe hier mehrere Beispiele auf meinem Sprechzettel, ich will nur ein Beispiel nehmen. Wenn in § 35 Abs. 3 Satz 2 des Entwurfs darauf verwiesen wird, dass die Mittel des Landesbeauftragen für den Datenschutz in einem Kapitel des Einzelplans des Landtags etatisiert werden sollen, widerspricht dies § 35 des Entwurfs, denn oberste Landesbehörden, wie die Ministerien und der Thüringer Rechnungshof, verfügen als Konsequenz aus dieser Stellung auch über eigene Haushaltspläne. Darauf hat zu Recht auch schon...

Herr Staatssekretär, ich bitte Sie, zum Ende zu kommen, da ich vorher gern noch ein paar Worte sprechen will.

... Herr Abgeordneter Adams hingewiesen. Ich danke für die Aufmerksamkeit und empfehle namens der Landesregierung, den Entwurf abzulehnen.

(Beifall CDU, SPD)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Ich unterbreche jetzt die Behandlung des Tagesordnungspunkts.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, in ganz Deutschland wird in diesen Minuten, um 12.00 Uhr, der Opfer rechtsextremistischer Gewalt gedacht. Zugleich und zeitgleich mit dem zentralen Staatsakt in Berlin und vielen Veranstaltungen deutschlandweit wollen wir hier im Thüringer Landtag erneut eine Schweigeminute einlegen und aller Opfer rechtsextremistischer Gewalt in Deutschland gedenken, vor allem aber der zehn Menschen, die durch die schweren Verbrechen der Gruppierung NSU ihr Leben verloren haben. Diese Mordserie hat Deutschland erschüttert, sie hat uns in Thüringen erschüttert. Wir Abgeordneten sind noch immer tief betroffen von den kaltblütigen Mor

(Präsidentin Diezel)

den, die an verschiedenen Orten in Deutschland mit rechtsextremistischem Hintergrund verübt wurden. Über viele Jahre hinweg konnte diese Gruppierung mit außergewöhnlich hoher Gewaltbereitschaft Verbrechen planen und begehen. Umso wichtiger ist es, dass wir nun umfassend aufklären: Wie kam es dazu? Das sind wir, die gesamte Gesellschaft, den Opfern und ihren Angehörigen schuldig. Wir als Abgeordnete im Thüringer Landtag wollen dazu unseren Beitrag leisten, unter anderem durch den Untersuchungsausschuss, den wir gemeinsam einberufen haben. Es ist für uns Abgeordnete wichtig, dass wir aufklären, wo Fehler begangen worden sind und wer die Verantwortlichen sind, und dass die Verantwortlichen bestraft werden und Recht gesetzt wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist auch für unseren inneren Zusammenhalt und unsere Gesellschaft wichtig, zu sehen, dass diese Morde aufgeklärt werden, dass die Helfer bestraft werden. Wir denken jetzt in dieser Minute an die Angehörigen, an die Opfer. Demokratie ist ein hohes und kostbares Gut, das wir bewahren und schützen müssen. Der Thüringer Landtag hat sich mit großer Einigkeit eingesetzt mit seinem ersten Beschluss, für ein weltoffenes, tolerantes, demokratisches Thüringen einzutreten. Dafür werden wir als Abgeordnete in Zukunft all unsere Kraft einsetzen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, in dieser Stunde sind unsere Gedanken bei den Opfern und ihren Angehörigen. Wir wollen ihnen sagen, sie sind nicht allein, wir fühlen mit ihnen. Ich bitte Sie daher, sich zu einer Schweigeminute zu erheben.

Ich danke Ihnen.