Protokoll der Sitzung vom 03.05.2012

Ich muss jetzt einfach einmal ein Wort an die Zuschauer richten - vorhin saßen noch mehr von den Grundschülern oben und die haben jetzt ein ganz straffes Programm erlebt, wie im Landtag debattiert wird. Deswegen jetzt einmal ein Wort an euch: Wir haben jetzt in einer allerersten Beratung zwei Gesetze besprochen und jetzt werden wir über Anträge abstimmen, diese Gesetze an Ausschüsse zu überweisen. Danach werden wir diesen Tagesordnungspunkt schließen und dann habt ihr vielleicht noch die Gelegenheit, einen zweiten Tagesordnungspunkt während eurer Anwesenheit hier zu erleben. Dass hier so heftig miteinander geredet wird, ist durchaus üblich und trotzdem gehen wir dann miteinander in die Mittagspause und reden auch freundliche Worte miteinander. Ich hoffe, dass es für euch ganz spannend war, auch wenn manches vielleicht sehr kompliziert klang, was ihr jetzt gehört habt. Das musste jetzt mal sein für euch.

(Beifall im Hause)

Die Aussprache habe ich geschlossen. Es sind drei Ausschussüberweisungen beantragt worden: Finanzausschuss, Innenausschuss und Sozialausschuss. Ich gehe davon aus, dass ich das immer für beide Gesetzentwürfe machen kann. Demzufolge rufe ich das so auf.

Wer der Überweisung beider Gesetzentwürfe an den Haushalts- und Finanzausschuss seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion. Ich frage nach Stimmenthaltungen. Eine Mehrheit hat die Ausschussüberweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss abgelehnt.

Ich rufe nun auf die Überweisung beider Gesetzentwürfe an den Innenausschuss. Wer dieser seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Ich frage nach den Gegenstimmen. Gegenstimmen gibt es nicht. Gibt es Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen gibt es auch nicht. Damit ist das einstimmig passiert.

(Minister Geibert)

Ich rufe auf die Überweisung beider Gesetzentwürfe an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit. Wer dieser seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus der SPDFraktion und der CDU-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen gibt es nicht. Eine Mehrheit hat die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit abgelehnt.

Demzufolge werden beide Gesetzentwürfe ausschließlich im Innenausschuss behandelt.

Ich schließe die Tagesordnungspunkte 3 a und b und rufe auf den Tagesordnungspunkt 4

Thüringer Landesplanungsgesetz (ThürLPlG) Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/4297 ERSTE BERATUNG

Ich nehme an, Herr Minister Carius möchte das Wort zur Begründung haben. Bitte, Herr Minister Carius.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Schülerinnen und Schüler der Grundschule, ich glaube nicht, dass wir mit dem Landesplanungsgesetz so spannende Fragen, wie, ob es notwendig ist, Hausaufgaben zu machen oder nicht, klären. Ich muss aber trotzdem, glaube ich, unsere Pflicht erfüllen und das Landesplanungsgesetz einbringen. Es geht hier um die Novellierung, nachdem wir im vergangenen Jahr bereits das auslaufende Landesplanungsgesetz noch einmal um ein Jahr verlängert haben in seiner Wirkung. Damit wir nicht in einem völlig rechtsfreien Raum planen, darf ich nun die Novelle einbringen. Die Notwendigkeit dieses Landesplanungsgesetzes ergibt sich daraus, weil wir eine Veränderung durch die Novelle im Raumordnungsgesetz des Bundes haben, woraus letztlich folgt, dass wir Kompetenzen aus der Föderalismusreform heraus in einem eigenen Landesrecht auch regeln müssen.

So, jetzt ist es auch wie in der Grundschule, einer redet vorn und andere verstehen es nicht.

(Heiterkeit im Hause)

Mir fiel jetzt ein Spruch ein, den ich jetzt nicht ansage. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie bitte der Begründung des Landesplanungsgesetzes

durch den Minister Carius aufmerksam zuhören würden, wäre das sehr erfreulich.

Genau, sonst gibt es einen Schulverweis.

Ich sage jetzt nicht, wenn alles … und einer spricht.

Gut. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will vielleicht im Vergleich auf die Neuregelungen im Einzelnen zu sprechen kommen. Geht man von der Anzahl der Paragraphen aus, findet eine Reduzierung von 28 auf 19 Paragraphen statt. Grund hierfür ist, dass im Zuge der Novellierung des Raumordnungsgesetzes des Bundes bereits dort eine Reihe von Punkten geregelt wurde, die eine nochmalige Regelung im Landesrecht aus unserer Sicht entbehrlich machen. Dies gilt beispielsweise auch für den Bereich der strategischen Umweltprüfung. Novellierungsbedarf besteht allerdings unter anderem Gesichtspunkt. Nach § 28 Abs. 3 des Raumordnungsgesetzes des Bundes gelten landesrechtliche Regelungen fort, sofern diese das Raumordnungsgesetz ergänzen. Um mögliche Rechtsunsicherheiten zu beseitigen, ob eine Ergänzung oder eine Abweichung von den Vorgaben des Bundesrechts vorliegt, ist aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit eine eigene landesrechtliche Regelung erforderlich. Lassen Sie mich dies an einem Beispiel verdeutlichen: § 10 des Raumordnungsgesetzes des Bundes regelt, wie das Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen ist. § 10 des Raumordnungsgesetzes des Bundes regelt jedoch nicht, an welchen Stellen in Thüringen die Raumordnungspläne auszulegen sind. Dies kann dann nur durch Landesrecht geregelt werden, haben wir jetzt auch vorgenommen. Neben ergänzenden Regelungen können die Länder auch abweichende Regelungen vorsehen. Abweichende Regelungen sind beispielsweise bei der Auslegungs- und Beteiligungsfrist vorgesehen. Das Raumordnungsgesetz des Bundes sieht hier eine Mindestfrist von einem Monat vor. Dies erscheint nach den praktischen Erfahrungen anlässlich der Änderungen der regionalen Raumordnungspläne und auch der Neuaufstellung des Landesentwicklungsprogramms als zu kurz. Aus diesem Grund soll die bereits im geltenden Landesplanungsgesetz enthaltene Auslegungs- und Beteiligungsfrist von zwei Monaten auch zukünftig beibehalten werden. Das Thüringer Landesplanungsgesetz soll künftig anders als die geltende Fassung Leitvorstellungen enthalten, die die Grundsätze des Raumordnungsgesetzes des Landes spezifisch er

(Vizepräsidentin Dr. Klaubert)

gänzen. In § 1 Abs. 3 sollen Leitlinien aufgenommen werden, an denen sich eine nachhaltige Raumentwicklung in Thüringen orientieren soll. Hierzu gehören beispielsweise Vorgaben zur Gestaltung des demographischen Wandels, zur Umsetzung der Energiewende und zur Erhaltung der vielfältigen Thüringer Kulturlandschaft. Neu ist auch, dass für die Regionalpläne eine fortlaufende Evaluierungsverpflichtung in das Gesetz aufgenommen werden soll. Dies ist notwendig, um auf neue Anforderungen und Veränderungen schneller reagieren zu können. Beibehalten werden soll die Frist zur Überprüfung und eventuellen Anpassung der Regionalpläne spätestens sieben Jahre nach der Genehmigung. Neu ist in diesem Zusammenhang, dass der Regionalplan bei einer Änderung von Zielen des Landesentwicklungsprogramms anzupassen ist. Für die Anpassung ist eine Frist zur Einleitung des Änderungsverfahrens von neun Monaten ab Inkrafttreten des LEP vorgesehen. Eine weitere Frist ist vorgesehen zur Vorlage der Genehmigung des Regionalplans bei der Genehmigungsbehörde. Diese Frist beträgt drei Jahre, nachdem das Änderungsverfahren eingeleitet wurde.

Lassen Sie mich am Ende noch etwas zum Landesentwicklungsprogramm sagen: Das soll ja in Zukunft Funktionen und Nutzungen in den regionalen Raumordnungsplänen letztlich vorgeben. Wir wollen, dass Vorrang-, Vorbehalts- und auch Eignungsgebiete festgelegt werden können und auch müssen. Diese Regelung steht schon im geltenden Thüringer Landesplanungsgesetz und hat sich bei der Änderung der Regionalpläne durchaus bewährt. Wer die Forderung nach einer Streichung dieser Regelung erhebt, sollte bedenken, dass die Landesplanung in Thüringen als staatliche Aufgabe ausgestaltet ist. Darauf haben insbesondere die regionalen Planungsgemeinschaften in der Vergangenheit immer wieder Wert gelegt. Die Regionalplanung ist ein regionsbezogener Teil dieser staatlichen Landesplanung. Insofern ist es wichtig, dass das Landesentwicklungsprogramm für ganz Thüringen die räumliche und strukturelle Entwicklung als Ziele und Grundsätze der Raumordnung festlegt und so den Rahmen für die Erarbeitung der Regionalpläne vorgibt. Ich bin der Auffassung, dass der von der Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf eine gute Basis für eine zukunftsorientierte Raumordnung und Landesplanung ist. Ich freue mich auf die anschließenden Beratungen im zuständigen Ausschuss. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Ich eröffne die Aussprache zu diesem Gesetzentwurf und rufe als Ersten auf für die Fraktion DIE LINKE den Abgeordneten Kuschel.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Minister, ich freue mich auch auf die Diskussion im Ausschuss zu einem Thema, das ja sehr abstrakt scheint, aber von dem nahezu alle Bürgerinnen und Bürger, selbst alle Gäste, die unser Land besuchen, betroffen sind.

Sie haben schon darauf hingewiesen, worin das Erfordernis besteht, dass wir das Gesetz jetzt neu fassen. Eine wesentliche Neuerung ist tatsächlich darauf sind Sie auch eingegangen, Herr Minister, jetzt bei der Einbringung -, dass die Leitvorstellungen zur Landesentwicklung Gesetzescharakter bekommen sollen. Das ist natürlich der Bereich, in dem wir den größten Diskussionsbedarf sehen. Ich will hier, weil wir uns in der ersten Lesung befinden, nur ganz stichwortartig auf diese Spannungsfelder, die sich aus unserer Sicht darstellen, hinweisen, denn wir wollen dann in der Ausschussberatung das vertiefen, aber damit Sie sich, Herr Minister Carius, schon mal darauf vorbereiten können, wo wir mit Ihnen sehr gern in Dialog treten möchten. Wie wir Sie kennen, nehmen Sie diese Herausforderung gern an.

Wir sehen einen Widerspruch in den Leitlinien 7 und 8. Dort geht es um eine bedarfsgerechte wirtschaftliche Infrastruktur, die Sie als Leitziel formulieren, und im darauf folgenden Punkt verweisen Sie aber auf den Grundsatz, dass mit Grund und Boden sparsam umgegangen werden soll. In dem Zusammenhang komme ich nicht umhin, noch einmal auf unseren Gesetzentwurf hinzuweisen. In jüngster Vergangenheit hatten wir den, wo wir ein Verbot der Nettoneuversieglung von Flächen festgeschrieben haben wollten, also das heißt, bei Bauvorhaben, wenn dort weitere Flächen versiegelt werden, sollte der Investor verpflichtet werden, an anderen Stellen, also ähnlich wie bei den Ausgleichsmaßnahmen für Investitionen, Flächen zu entsiegeln. Sie als Fachminister und Ihr Ministerium haben sich damals dagegen ausgesprochen. Hier sehen wir jetzt ein Spannungsfeld, weil Sie einerseits sagen, Grund und Boden ist eine wertvolle Ressource, damit müssen wir sparsam umgehen, keine weitere Flächenversiegelung, anderseits reden Sie aber sehr abstrakt über die weitere Sicherung einer wirtschaftsnahen Infrastruktur. Das wollen wir also mit Ihnen diskutieren und werden unseren Gesetzentwurf, zumindest den Inhalt dieses Gesetzentwurfs, dann noch einmal zur Diskussion stellen.

Eine weitere Zielstellung ist der Abbau von Rohstoffvorkommen. Da sollen die notwendigen Voraussetzungen geschaffen werden. Auch hier verweisen wir auf die aktuellen Diskussionen, beispielsweise die unkonventionelle Erdgasförderung, dass es nicht Ziel von Landesplanung sein kann, alle im Land vorhandenen Rohstoffe zu fördern nach

(Minister Carius)

dem Grundsatz: koste es, was es wolle, sondern da sollten wir auch im Landesentwicklungsplan bei diesen Leitlinien ganz konkrete Grenzen ziehen. Schließlich formulieren Sie im Punkt 11 dieser Grundsätze, dass verbundene Energienetze eines der Zielstellungen sind. Das wollen wir anders formuliert haben. Wir wollen deutlich sagen, wir sind für dezentrale Energieproduktion und -verbrauch möglichst am Ort der Produktion.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das muss ein Ziel der Landesplanung sein. So, wie Sie es formuliert haben, ist das letztlich eine Legitimation solcher umstrittenen Vorhaben wie der 380-kV-Leitung. Das hat aber gestern eine Rolle gespielt.

Ich möchte kurz die Punkte benennen, die uns in Ihrem Gesetzentwurf fehlen, was die Leitlinien betrifft. Uns fehlt natürlich der Grundsatz der Geschlechtergerechtigkeit und der Inklusion. Wenn wir schon auf die demographische Entwicklung reagieren wollen, dann dürfen diese zwei wichtigen Punkte als Leitlinien nicht fehlen. Sie sind nicht einmal namentlich benannt. Wir wollen den Verbrauch von Ressourcen senken, also wir müssen weg von dem jetzigen Niveau des Ressourcenverbrauchs. Wir wollen einen ausgewogenen Mix dezentral erzeugter und genutzter regenerativer Energien und dort den Vorrang, darauf hatte ich schon verwiesen. Wir sind davon überzeugt, dass wir beim Beteiligungsverfahren die Fristen verlängern müssen. Es gibt ein hohes Bedürfnis von Bürgerinnen und Bürgern, sich in die Planungsverfahren einzumischen. Da sind die bisherigen Fristen vielleicht für Behörden ausreichend, aber sie müssen Verständnis haben, dass Bürgerinnen und Bürger sich erst dem Sachverstand und der Materie zuwenden müssen. Sie müssen erst Menschen finden, die mit ihnen bereit sind, diese komplizierten Planungsunterlagen zu studieren und da sind die jetzigen Fristen nicht ausreichend. Wer wirklich Bürgerbeteiligung will, darf es hier nicht an den Fristen scheitern lassen. Dabei wollen wir keine Ausuferung von Fristen, aber ein ausgewogeneres Verhältnis. Da werden Sie Verständnis haben, da haben wir einen Gesetzentwurf, wir wollen natürlich, dass das Landesentwicklungsprogramm im Landtag zustimmungspflichtig ist.

(Beifall DIE LINKE)

Da ist es jetzt bedauerlich, dass Herr Voß nicht mehr da ist, weil er hat vorhin beim Gesetzentwurf der FDP zur Entbürokratisierung verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet, weil wir etwas zu sehr aus dem Bereich der Legislative in die Hände der Exekutive übergeben. Was schlagen Sie uns hier vor? Dass wir - zumindest was die Landesplanung angeht - nach Hause gehen dürften. Wir schätzen einen ganz abstrakten Rahmen und das eigentlich interessante Steuerungs- und Planungsinstrument, nämlich das Landesentwicklungsprogramm, das

wollen Sie ganz allein machen. Das wollen wir nicht, Herr Minister, da wollen wir mitreden.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Sie haben hier nur gnädigerweise formuliert, Sie geben es uns zur Kenntnis und wir dürfen sogar was sagen, eine Stellungnahme dürfen wir abgeben. Nein, Sie haben Verständnis, wir wollen mit Ihnen in den Dialog treten. Deswegen werden wir auch da noch einmal unsere Forderungen aufmachen, dass das Landesentwicklungsprogramm zustimmungspflichtig ist durch den Thüringer Landtag und nicht nur, dass wir eine Stellungnahme abgeben dürfen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, noch eine Anmerkung zu den Zielabweichungsverfahren. Auch da bin ich noch einmal bei den Grundsätzen, die Herr Dr. Voß heute Vormittag schon formuliert hat, die ich teile, was die verfassungsrechtlichen Bedenken betrifft. Nur damit jetzt auch die Öffentlichkeit weiß, wo wir unsere Bedenken haben, möchte ich das aus dem Gesetzentwurf noch einmal zitieren - muss ich das jetzt fragen, Frau Präsidentin, das ist ja eine Drucksache?

Sie dürfen natürlich zitieren.

Gut. Ich zitiere dann, das ist der § 11: „Der Antrag auf Abweichung von Zielen der Raumordnung im Landesentwicklungsprogramm ist bei der obersten Landesplanungsbehörde zu stellen.“ Die entscheiden dann - also die obersten Landesbehörden, ohne Beteiligung des Landtags -, ob wir von den Zielen, die wir hier im Gesetz formulieren, abweichen können. Das kann nun nicht sein. Da sollten Sie, Herr Carius, als Fachminister für die Landesplanung noch einmal mit Herrn Voß in den Dialog treten. Ich glaube, der hat die Grundsätze, die verfassungsrechtlichen Grenzen einer solchen Ermächtigung heute Vormittag beim Antrag der FDP aus meiner Sicht sehr überzeugend dargelegt.

Wir sehen also hier demokratische Defizite, was die Mitwirkungsrechte des Landtags betrifft. Auch da ist es üblich, wenn wir Grundsätze formulieren, wollen wir auch beteiligt werden, wenn von diesen Grundsätzen abgewichen wird. Das dürfen dann nicht nur Landesbehörden machen. Da kann man ja ein Verfahren finden, dass nicht unbedingt das Plenum beteiligt werden muss, es kann z.B. auch ein Ausschuss beteiligt werden. Das ist ja durchaus zulässig. Aber beteiligt heißt nicht nur, dass Sie uns informieren, sondern wir wollen also mit Ihnen - das sage ich noch einmal - in den Dialog treten.

Eine abschließende Bemerkung betrifft die Zusammensetzung der Planungsversammlung. Da bleiben wir bei unserer Kritik, dass die Zusammensetzung der Planungsversammlung zu sehr verwaltungslastig ist. Ich will noch einmal darauf verweisen: Die Landkreise bis 80.000 Einwohner, also z.B. der Landkreis Hildburghausen, entsenden zwei Vertreter, davon ist der Landrat ein geborenes Mitglied und für den zweiten Sitz hat der Kreisverband des Gemeinde- und Städtebundes das Vorschlagsrecht. Das ist also ein Bürgermeister. Da ist die Vertretung überhaupt nicht beteiligt, von Bürgerinnen und Bürgern ganz zu schweigen. Selbst Landkreise über 120.000 Einwohner, davon haben wir nicht mehr so viele, entsenden ganze vier Vertreter in die Planungsversammlung und auch dort ist der Landrat gesetzt und der Gemeinde- und Städtebund hat auch ein Vorschlagsrecht, so dass maximal zwei Vertreter aus dem Kreistag noch entsandt werden können oder eben sachkundige Bürgerinnen und Bürger. Über dieses Verhältnis sollten wir noch einmal diskutieren.

Ich betone es noch einmal abschließend: Diese Planungsvorhaben sind von starkem Interesse und Sie erleben das immer an den konkreten Beispielen hier in Thüringen, wenn es um konkrete Maßnahmen geht, wie sehr Bürgerinnen und Bürger sich dort einmischen. Darauf müssen wir reagieren und dürfen nicht mehr bei diesen Gremien an einer Institutionierung festhalten, die vor 30 Jahren vielleicht noch sachgerecht war. Sie schreiben das jetzt immer weiter fort. Da müssen wir auf die neuen Bedürfnisse und auch Erwartungshaltungen von Bürgerinnen und Bürgern abstellen und müssen die Planungsversammlung öffnen für die Vertretungen, aber auch tatsächlich für Interessenvertreter von Bürgerinteressen. Da gibt es eine breit aufgestellte Vereins- und Institutionsstruktur, auf die man dort zurückgreifen kann. Das sind Dinge, da wollen wir den Dialog mit Ihnen führen im Ausschuss und abschließend hat Herr Minister die Freude und ist auch auf unserer Seite. Danke.

(Beifall DIE LINKE)

Für die SPD-Fraktion hat Frau Abgeordnete Doht das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, uns liegt heute die Novelle des Thüringer Landesplanungsgesetzes vor. Der Minister hat schon darauf verwiesen, Grundlage für diese Novelle war eine Änderung des Raumordnungsgesetzes auf Bundesebene, die im Jahr 2009 in Kraft getreten ist und die eine ganze Reihe von Vorschriften und Regularien, die wir bislang im Landesplanungsgesetz hatten, jetzt auf Bundesebene regelt. Darüber hinaus

sind die Länder ermächtigt, auch weitergehende eigene Regelungen zu treffen, davon abweichende eigene Regelungen. Dies geschieht hier mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, indem die Regelungen, die auf Bundesebene geregelt sind, herausgenommen wurden und nur noch die abweichenden Regelungen hier im Gesetz auftreten. All das hat der Minister bereits ausgeführt.

Darüber hinaus werden Leitvorstellungen für die Raumordnung aufgenommen. Da sage ich natürlich, es ist für uns sehr wichtig, diese Leitvorstellungen zu diskutieren. Wie können wir mit diesen Leitvorstellungen den planerischen Rahmen setzen zur Lösung der Probleme, die Thüringen in den nächsten Jahren hat, sprich demographischer Wandel, Erhalt der sozialen und kulturellen Infrastruktur, Erhalt gleichwertiger Lebensbedingungen in allen Landesteilen bis hin zur Energiewende, bedingt durch den Klimawandel. Die Koalitionsfraktionen haben das bisherige Landesplanungsgesetz um ein Jahr verlängert, das heißt, es läuft zum 31.12. dieses Jahres aus. Das gibt uns die Möglichkeit, den vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung intensiv im Ausschuss zu diskutieren, entsprechende Anhörungen dazu durchzuführen. Deswegen möchte ich jetzt nicht weiter auf die Inhalte, auf die Details dieses Gesetzes eingehen, sondern plädiere dafür, das im Ausschuss dann in aller Breite zu beraten.

(Beifall SPD)

Danke, Frau Abgeordnete. Das Wort hat jetzt Abgeordnete Schubert von der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN.