Welche spezifische demographische Situation rechtfertigt zusätzliche Lehrerstellen bei zurückgehenden Schülerzahlen?
Unsere Schülerzahlen sind zurzeit konstant, sogar leicht ansteigend und insofern nicht rückläufig. Die besondere demographische Situation, wenn Sie sich die demographische Entwicklung nach 1990 anschauen, ich habe mir die vor einem Jahr mal genauer angesehen, zeigt, dass wir, seitdem wir demographische Aufzeichnungen hatten, einen solch dramatischen Einbruch bei Geburtenzahlen noch nie zu verzeichnen hatten. Bedingt daraus haben wir in den letzten Jahren keine Einstellungen im Lehrerbereich gehabt, Sie wissen es, es war bedingt durch das Floating und in der Konsequenz bedeutet das, dass wir eine Altersstruktur und damit eine recht schiefe Altersstruktur in der Lehrerschaft haben, auf die wir eine konkrete Antwort geben müssen. Darüber hinaus, um das klar zu sagen, wissen wir, dass wir heute schon Vorsorge für diese Altersstruktur treffen müssen, damit wir morgen keinen Unterrichtsausfall haben. Das ist die eigentliche Antwort darauf.
Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Staatssekretär. Ich rufe als Letztes die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Lukin von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/4489 auf. Der Abgeordnete Blechschmidt ist so nett sie vorzutragen.
Die B 19 soll im Raum Eisenach perspektivisch neu trassiert und umverlegt werden. Von den Planern wird insbesondere eine Variante favorisiert, die einen Tunnel durch den Rennsteig und eine Querung der Ortslage Mosbach in Wutha-Farnroda bedeuten würde. Nach Medienberichten soll zwischenzeitlich eine neue Variante geprüft werden, die eine geringere Belastung der Ortslage Mosbach
2. Welche neuen Varianten hinsichtlich der Straßenführung in der Ortslage Mosbach werden inzwischen geprüft und welche Auswirkungen hätte diese neue Variante auf die Belange der Wohn- und Lebensqualität der Anwohner sowie auf die Belange des Umwelt- und Naturschutzes?
3. Inwieweit hat die Landesregierung bisher geprüft, unter welchen Voraussetzungen der bisherige Streckenverlauf der B 19 im Raum Eisenach erhalten werden kann und zu welchen Prüfergebnissen ist die Landesregierung dabei gekommen?
Wir beenden die Fragestunde wie wir sie begonnen haben - wir warten. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr, Herr Minister Carius.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 2: Die bisherige Vorzugsvariante wurde im Ergebnis der im Raumordnungsverfahren vorgebrachten Einwendungen und Stellungnahmen abschnittsweise modifiziert. In der modifizierten Variante ist ein längerer Tunnel vorgesehen, so dass sich gegenüber der bisherigen Vorzugsvariante sowohl Verbesserungen hinsichtlich des Naturschutzes als auch des Emissionsschutzes für die Gemeinde Mosbach ergeben. Durch den längeren Tunnel wird das FFH-Gebiet vollständig unterquert und damit eine Beeinträchtigung vermieden. Durch die sich zudem ergebende Möglichkeit, Teile der vorhandenen B 19 zurückzubauen, kann eine Wiedervernetzung des bisher durchquerten FFH-Gebietes erfolgen. Konkretere Aussagen sind erst
Zu Frage 3: In Vorbereitung des derzeit geltenden Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen wurden die bestehenden und prognostizierten Verkehrsverhältnisse der B 19 geprüft. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die bestehende B 19 die ihr zugedachte Funktion als überregionale Verbindung der Räume Eisenach und Bad Salzungen nicht ausreichend erfüllen kann. Die vorhandene Straßenführung belastet die Ortslagen Etterwinden, Wilhelmsthal und das Stadtgebiet von Eisenach. Die kurvenreiche Streckenführung der B 19 mit erheblichen Steigungs- und Gefällestrecken südlich von Eisenach führt durch den unzureichenden Ausbauquerschnitt zu erheblichen Problemen im Straßenverkehr. Die Verkehrsqualität ist gering, hat negative Auswirkungen auf die touristisch erschlossene Drachenschlucht, das FFH-Gebiet Nordwestlicher Thüringer Wald sowie das Naturschutzgebiet Wartburg/Hohe Sonne. Mit Aufnahme der Maßnahmen in den Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen hat der Bundesgesetzgeber das Erfordernis gesetzlich festgestellt.
Herr Minister, können Sie etwas zu den absoluten Kosten der neuen Variante sagen im Vergleich zu den Kosten der bisherigen Vorzugsvariante?
Die absoluten Kosten können wir Ihnen natürlich nicht sagen. Die geschätzten Kosten würden wir Ihnen nachliefern.
Danke, Herr Präsident. Herr Minister, Sie haben gesagt, die jetzige B 19 ist nicht geeignet. Resultiert das nicht im Wesentlichen aus dem Lkw-Verkehr und gäbe es die Variante, den Lkw-Verkehr über andere Trassen über den Thüringer Wald zu führen und die jetzige B 19 ausschließlich für den PkwVerkehr weiter zu betreiben? Ist das geprüft worden?
Ich glaube, eine solche Prüfung erübrigt sich schon deswegen, weil wir eine Bundesstraße nicht nur für Teile von Verkehr widmen können,
sondern Bundesstraßen sind von vornherein für den gesamten Verkehr, damit letztlich auch für Lkw-Verkehr, bereitzustellen.
Weitere Nachfragen sehe ich nicht und gehen eigentlich von der Geschäftsordnung her auch nicht. Danke, Herr Minister.
Thüringen muss aktiv werden für eine Reform des Arbeitsrechts und ein Arbeitsgesetzbuch Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/4329
Die Begründung wird der Abgeordnete Hauboldt von der Fraktion DIE LINKE vornehmen. Das ist gerade geändert worden in Frau Abgeordnete Kaschuba.
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, unser Antrag zielt auf eine Reform des Arbeitsrechts und ein Arbeitsgesetzbuch. Wir denken, dass es da Diskussionsbedarf in allen Parteien gibt. Es stellt sich allerdings immer wieder die Frage, wo und wie der Reformbedarf definiert wird. Das Arbeitsrecht entscheidet aus unserer Sicht vielleicht noch mehr als das Sozialrecht über zentrale Fragen des individuellen und allgemeinen Zusammenlebens in einer Gesellschaft.
Als Fragestellungen seien hier genannt: Was heißt menschenwürdige, Existenz sichernde Arbeit? Wie muss sie gestaltet sein? Welche rechtlichen Festlegungen muss es geben, um dies zu erreichen? Als Stichworte seien hier gesetzlicher Mindestlohn und das Verbot von Leiharbeit genannt. Wie müssen die rechtlichen und damit tatsächlichen Beziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern auf der individuellen Ebene des Arbeitsvertrags und auf der kollektiven Ebene des Betriebsverfassungsrechts ausgestaltet sein, dass sie die Anforderungen eines sozialen und demokratischen Rechtsstaats erfüllen? Was heißt das für die Ausgestaltung des Kündigungsschutzrechts? Welche Mitbestimmungsmöglichkeiten muss es für die Beschäftigten ge
ben? Als Reformforderungen seien hier genannt das Verbot von Bagatell- und Verdachtskündigungen und die Ausweitung der Mitbestimmung der Beschäftigten und Betriebsräte auch auf wirtschaftliche Entscheidungen der Unternehmen.
Das Arbeitsrecht ist für uns ein wichtiges Instrument zur Gestaltung der Gesellschaft. Die Einschränkung des Kündigungsschutzes und die Ausweitung von prekären Beschäftigungsverhältnissen und damit die Vernichtung von vielen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen haben das in der Vergangenheit durch die neoliberale Politik deutlich gezeigt.
Diesen Prozess wollen wir gern umkehren. Gegenüber Menschen, die täglich ihre Arbeitskraft verkaufen müssen, um ihre Existenz noch irgendwie sichern zu können und die nicht sicher sein können, bei Verlust des Arbeitsplatzes binnen weniger Monate in Hartz IV zu landen, lässt sich leichter gesellschaftlich und politisch Macht ausüben, als wenn der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Existenz sichernden Mindestlohn und Kündigungsschutz hat. Bei all dem müssen wir noch berücksichtigen, dass die Armuts-/Reichtumsgrenze in Deutschland sich seit Jahren bzw. Jahrzehnten immer weiter öffnet. Man könnte noch viele andere Themen hier aufrufen in dem Zusammenhang, z.B. die Ausgestaltung des Steuerrechts, die Forderung nach sozialer Grundsicherung, nach einem Grundeinkommen, aber wir wollen erst einmal bei den Fragen des Arbeitsrechts bleiben.
Sie können natürlich hier sofort die Frage stellen, warum wird das im Thüringer Landtag diskutiert? Warum stellen wir es hier zur Diskussion, da Arbeitsrecht ja in weiten Teilen Bundesrecht ist? Aber wir können die Frage auch ganz einfach beantworten, weil Thüringen im Bundesrat das Recht hat, Gesetzentwürfe zur Beratung und Beschlussfassung einzubringen, auch zu Bundesthemen und Bundesrecht. Wir wollen die Landesregierung mit unserem Antrag dazu auffordern.
Wir halten das Arbeitsrecht in Deutschland in seiner Struktur und in seinen Inhalten für dringend überholungsbedürftig. Wir möchten auch ein einheitliches Arbeitsgesetzbuch so wie das Sozialgesetzbuch, in dem 12 thematische Bücher zusammengefasst sind. Lassen Sie uns das Thema gemeinsam umfassend diskutieren. Wir schlagen eine Diskussion im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Technologie und im Justiz- und Verfassungsausschuss vor, denn die in Artikel 30 Abs. 1 des Einigungsvertrags enthaltene Verpflichtung, das Arbeitsrecht neu zu kodifizieren, ist noch nicht erfüllt. Wir bitten Sie darum, es gemeinsam mit uns auf den Weg zu bringen. Danke.
Danke, Frau Abgeordnete. Die Landesregierung erstattet einen Sofortbericht zur Nummer I des Antrags und dies tut für die Landesregierung der Staatssekretär Staschewski.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, das deutsche Arbeitsvertragsrecht gilt als intransparent und auch nur schwer handhabbar, das ist wohl wahr. Durch die Verteilung auf ca. 30 Einzelgesetze erschwert es sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in der Wahrnehmung ihrer Rechte, auch das stimmt. Es gibt zahlreiche Schutzlücken, zahllose richterrechtliche Regelungen, es ist unübersichtlich und teilweise sogar widersprüchlich geworden. Der Ruf nach einem einheitlichen deutschen Arbeitsgesetzbuch ist auch nicht neu. Auch das nehmen wir zur Kenntnis, ich denke, wir wissen das alle. Bereits seit über 100 Jahren gibt es diese Idee und diese Forderung nach einem solchen Arbeitsgesetzbuch. Erstmals rechtskräftig festgehalten wurde die Schaffung eines Arbeitsgesetzbuchs im Einigungsvertrag, übrigens vom 31. August 1990. 1995 stellte Sachsen, 1996 Brandenburg entsprechende Bundesratsanträge. Diese Initiativen sind aber leider gescheitert. Ich sage ganz bewusst, sind leider gescheitert. 2007 veröffentlichte dann die Bertelsmann Stiftung einen Vorstoß in Richtung eines einheitlichen Arbeitsgesetzes. Zuletzt 2009 versuchten die Gewerkschaften, die Schaffung eines deutschen Arbeitsgesetzbuchs voranzutreiben. Seitdem ist es seit 2009 sind jetzt auch schon wieder drei Jahre vergangen - etwas ruhiger darum geworden.
Warum habe ich das jetzt alles erzählt, von der ganzen Genese? Sozusagen eine Kurzzusammenfassung der letzten 100 Jahre, wo sich viele Mitstreiter, ob jetzt aus Ihren Reihen der LINKEN, der GRÜNEN oder auch der SPD, Wolfgang Lemb, sitzt da, der Kollege von der CDU, weiß ich, hat sich auch schon dafür eingesetzt. Warum hat das bisher noch nicht geklappt? Das ist ganz einfach ein Problem, dass immer wieder andere Punkte im Vordergrund standen. Wir haben heute über ein Thema gesprochen, wie z.B. über die Situation der niedrigen Löhne auch in unserem Freistaat, über Lohndiskriminierung, die abgeschafft werden muss, über die Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern, zwischen Leiharbeitern, Stammbelegschaft, zwischen Ost und West, obwohl wir hier fast alle sagen - leider muss ich „fast alle“ sagen -, dass das so nicht hinnehmbar ist. Es muss das Grundprinzip gleicher Lohn für gleiche Leistung gelten und dies auch endlich durchgesetzt werden. Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer in deutschen und vor allem in Thüringer Unternehmen müssen gestärkt werden. Zu wenige Arbeitnehmer kennen den Wert ihrer Arbeit und setzen ihre Ansprüche
auch durch. Die Spaltung des Arbeitsmarkts muss endlich überwunden werden. Zu viele Arbeitnehmer befinden sich in prekären Beschäftigungsverhältnissen. Diese angesprochenen Probleme sind hier nur Beispiele, die wirklich akut sind, die es meines Erachtens und unserer Auffassung nach gilt, vorrangig aus der Welt zu schaffen. Danach, wenn sich in Deutschland Arbeit wieder für alle lohnt, weil sie gerecht bezahlt wird, weil die Arbeitnehmerinnen ihre Rechte wahrnehmen und durchsetzen können und weil möglichst viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf dem ersten Arbeitsmarkt untergebracht sind, wenn diese akuten Probleme bewerkstelligt sind, dann müssen wir uns auch dem weiterführenden Thema eines einheitlichen Arbeitsgesetzbuchs wieder intensiver widmen. Dann sehe ich auch im Übrigen die Chance, dass wir Mehrheiten dafür finden. Aber auch dann kann übrigens die Schaffung eines einheitlichen Arbeitsgesetzbuchs für Deutschland nur geschultert werden, wenn sie von einem breiten politischen und gesellschaftlichen Konsens mitgetragen wird. Hier gilt es, Polarisierungen, Idealisierungen außen vor zu lassen und sich auf das Wesentliche zu konzentrieren. Ich denke, das Wesentliche ist die Schaffung der Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit von Arbeitnehmern und Arbeitgebern.