Protokoll der Sitzung vom 31.05.2012

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Sie unterhalten Thüringen.)

indem Sie diesen Trick mit der erfüllenden Gemeinde versuchen ins Gesetz aufzunehmen. Wenn wir in § 2 - wenn ich jetzt weitergehe in Ihrem Gesetzentwurf, in dem Vorschlag, den Sie eingebracht haben - diese Regelung nehmen, dann würde die dazu führen, dass Personen mit Nebenwohnsitz mehrfach berücksichtigt würden, also im Rahmen des Haupt- und Nebenwohnsitzes, das geht gar nicht anders. Hier gibt es auch wieder im KAV eine klare Regelung, dass nämlich die Einwohner einer bestimmten Gemeinde zuzuordnen sind. Also das KAV ist da relativ streng. Das kann man auch nicht einfach, wie Sie es durch einen Federstrich dann versuchen - es ist ja Bundesrecht -, in irgendeiner Form zu verifizieren. In § 3 haben Sie die Idee, diese Konzessionsabgabenabrechnungseinheiten zu bilden. Das ist auch so ein veritabler Trick, aber auch da sagt das KAV - also dieses Gesetz -, dass auf die jeweilige Gemeinde als Träger der Straßenbaulast abzustellen ist. Also geht auch dies nicht. Deswegen ist festzustellen, dass der Gesetzentwurf damit kein gangbarer Weg ist, um die Strom- und Gaspreise im ländlichen Raum gegenüber dem städtischen Gebiet zu senken, zumindest nicht in der Form, wie er hier vorliegt. Ich verstehe durchaus das Ansinnen, habe vorhin bei Herrn Kollegen Hellmann gesagt - also er hat gesagt, ich wünsche die Diskussion um die Zustimmung. In der Diskussion sind wir ja mittendrin und sind da auch eingestiegen. Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf aus den vorgenannten Gründen kann ich leider nicht liefern. Möglicherweise gibt es auch noch einen Antrag auf Überweisung an den Ausschuss, dem würden wir dann auch nicht folgen wollen,

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Ach, nein.)

das will ich gleich vorbehaltlich - falls dieser Antrag kommen sollte - hier noch bemerken. Insoweit können wir auch in einer zweiten Lesung dann in vier Wochen nichts anderes tun als diesen Gesetzentwurf abzulehnen. Danke.

(Beifall SPD)

Danke schön. Für die Fraktion DIE LINKE hat das Wort der Abgeordnete Frank Kuschel.

Danke, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin Herrn Hey dankbar, dass er dieses Mal sich nicht nur in die Schutzbehauptung verfassungsrechtlicher Probleme geflüchtet hat, sondern den Versuch gestartet hat, sich auch inhaltlich mit unserem Gesetzentwurf auseinanderzusetzen.

Wir haben ein Vollzugsproblem aufgegriffen, das auf Bundesrecht basiert. Dieses Bundesrecht ist unstrittig nicht mehr zeitgemäß. Die Konzessionsabgabeverordnung ist mehrere Jahrzehnte alt und hatte ursprünglich, als dieser Bereich noch nicht liberalisiert war, als es noch Monopolunternehmen gab im Regelfall, regionale Versorger, eine Steuerungsfunktion, nämlich dass insbesondere im ländlich geprägten Raum die Strompreise niedriger sein sollten als im städtischen Verdichtungsraum. Das ist nach der Liberalisierung völlig überholt, weil wir natürlich die Strompreise nicht mehr differenzieren nach Siedlungsstrukturen, sondern nach Anbietern. Übrigens alle Hoffnungen, die sich mit der Liberalisierung festgemacht hatten, nämlich dass Preise sinken im Interesse von Verbraucherinnen und Verbrauchern, haben sich als Irrweg herausgestellt. Nach wie vor beherrschen monopolähnliche Strukturen den Markt. Aus unserer Sicht ist es zumindest erfreulich, dass die Stadtwerke und kommunale Unternehmen sich dort nicht vom Markt haben verdrängen lassen. Das ist also schon mal erfreulich.

Jetzt ist die Frage: Wie geht man mit einem Bundesrecht um, wo auf Bundesebene die Regierungsparteien überhaupt kein Interesse haben, ein veraltetes Recht an neue Gegebenheiten anzupassen? Das können wir erst mal nicht verhindern, auch die Thüringer Landesregierung hat bisher keine Anstrengungen unternommen, um über den Bundesrat hier aktiv zu werden. Also haben wir uns hingesetzt und haben geprüft, inwieweit können wir ein Thüringer Ausführungsgesetz machen, das ist uns nicht unbekannt. Insbesondere im Sozialrecht haben wir eine ganze Reihe von Ausführungsgesetzen zum Bundesrecht, wo auf Besonderheiten von Thüringen abgestellt wird. Wir haben hier Besonderheiten, nämlich was die Verwaltungsstrukturen betrifft. Die Konzessionsabgabeverordnung re

(Abg. Hey)

flektiert auf allgemeine Verwaltungsstrukturen, nicht auf Siedlungsstrukturen. Jetzt soll man mir mal beispielhaft erklären, was es denn für einen Unterschied macht - bleiben wir mal bei meiner Heimatstadt Arnstadt, die für zwei Gemeinden auch erfüllende Gemeinde ist -, ob möglicherweise irgendwann mal diese zu erfüllenden Gemeinden eingemeindet werden. Dann werden die Einwohner hinzugerechnet, gegenwärtig nicht. Aber die Stadt Arnstadt muss im Wesentlichen bereits jetzt Verwaltungsaufgaben für dieses Territorium der zu erfüllenden Gemeinden realisieren. Das hat der Bundesgesetzgeber natürlich nicht erkannt in seiner abstrakten Rechtsnormenregelung. Deswegen greifen wir diese Besonderheit auf und sagen, wenn Kernstädte auch für das Umland Verwaltungsaufgaben wahrnehmen, warum soll das rechnerisch nicht mit einbezogen werden bei der Berechnung der Konzessionsabgabe. Arnstadt ist unter die Grenze von 25.000 Einwohnern gefallen, das macht im Jahr 300.000 € aus. Jetzt gab es die kühne Idee auch von uns als LINKE im Stadtrat, wenn die Versorger schon 300.000 € weniger für die Durchleitung von Energie bezahlen müssen, dann könnte man das auf den Strompreis umlegen. Dann würden wenigstens Verbraucherinnen und Verbraucher davon profitieren. Da haben sich die Versorger fast totgelacht. Auf unsere Anfrage hin, wie viel denn die Konzessionsabgabe überhaupt ausmacht,

(Unruhe FDP)

haben die erst mal nachsehen müssen, weil die Konzessionsabgabe als Betriebsausgabe in den Jahresrechnungen und Jahresabschlüssen als separate Größe gar nicht ausgewiesen wird. Sie ist nämlich im Promillebereich, sie wird als sonstige Ausgabe ausgewiesen. Wir haben uns dann von einigen Versorgern mal die Zahlen geben lassen, wie viel das ausmacht, es ist tatsächlich vernachlässigungswürdig. Das haben übrigens die Stromversorger zum Anlass genommen, um als Argument zu sagen, es macht keinen Sinn, eine geringere Konzessionsabgabe auf den Endkunden durchzureichen, denn er merkt es gar nicht. Insofern ist natürlich auch die Diskussion, könnten sich durch den Vorschlag der LINKEN, weil die Konzessionsabgaben dann regional etwas steigen würden, möglicherweise die Strompreise erhöhen, eine sehr abstrakte Diskussion. Sie könnten sich erhöhen im Promillebereich, aber sie müssten sich dann auch zwingend reduzieren, wenn sich die Konzessionsabgabe aufgrund der demographischen Entwicklung insgesamt reduziert. Auch dieses Argument ist für uns nicht überzeugend.

Was den zweiten Bereich Nebenwohnsitz, Hauptwohnsitz betrifft, bleibt es auch da bei dem Umstand, dass die Verwaltungsaufgaben auch für die Bürgerinnen und Bürger oder Einwohnerinnen und Einwohner wahrgenommen werden müssen, die mit Nebenwohnsitz in der jeweiligen Gemeinde re

gistriert sind, denn die sind ja nicht weg. Die Verzerrungen, die hier möglicherweise auftreten, sind auch vernachlässigungswürdig, denn es würde damit keine Explosion der Einwohnerzahlen - zumindest nicht in Thüringen - stattfinden. Entscheidend ist das insbesondere für die Städte, die Standorte für Hochschulen und Fachschulen sind. Da nenne ich Ilmenau, die kratzen immer so an der 25.000erGrenze, haben aber 8.000 Studenten, von denen die Mehrzahl nur mit Nebenwohnsitz angemeldet ist. Aber die Stadt Ilmenau muss natürlich auch für alle diese Studenten mit Nebenwohnsitz alle kommunalen Leistungen anbieten. Insofern ist es nicht sachlich zu begründen, warum bei der Berechnung der Konzessionsabgabe diese Einwohnerinnen mit Nebenwohnsitz dann auf einmal unberücksichtigt bleiben.

Jetzt kommen wir zu unserem sehr ausgeprägt innovativen Ansatz, was die Bildung von Abrechnungseinheiten betrifft. Ich erinnere daran, wir haben einfach eine Idee der CDU aufgegriffen. Die CDU hat hier im Zusammenhang mit dem Haushalt 2012 verkündet, sie will die kommunale Gemeinschaftsarbeit stärken als Alternativkonzept zu einer Gebietsreform. Das greifen wir doch auf und sagen, jawohl, wie im Bereich Wasser/Abwasser, wie im Bereich Abfall, wie im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs können sich Gemeinden zusammentun und die Aufgabe gemeinsam wahrnehmen. Wenn sie dort die rechtlichen Rahmenbedingungen von EU und auch vom Bund heranziehen, was Förderung betrifft und dergleichen, zielt das immer auf die einzelne Gemeinde ab. Das nimmt den Gemeinden nicht das Recht, sich als Zweckverband oder Abrechnungseinheit zusammenzuschließen. Das machen wir hier als Vorschlag. Das heißt, Gemeinden können sich zusammenschließen und können im Zusammenhang mit der Konzessionsabgabe eine Abrechnungseinheit bilden. Auch dort mahne ich vor Hysterie. Das wird auch in Thüringen nur in Ausnahmefällen zur Anwendung kommen, weil ja 25.000 Einwohner eine hohe Hürde sind. Es gibt beispielsweise keine Verwaltungsgemeinschaft in Thüringen, die auch nur annähernd an diese Einwohnerzahl herankommt. Aber es gibt natürlich einige Gemeinden im Umland von Städten, die sagen, wir wollen zwar nicht bei den allgemeinen Verwaltungsstrukturen mit diesen Städten fusionieren oder dergleichen, aber in dieser Frage Konzessionsabbau können wir uns vorstellen, gemeinsam mit den städtischen Zentren zusammenzuarbeiten und bilden da eine Abrechnungseinheit und profitieren dadurch etwas von der Konzessionsabgabe. Im Übrigen zeigt unser Gesetzentwurf, dass sich DIE LINKE entgegen von Behauptungen tatsächlich auch immer um die Einnahmeseite der Kommune kümmert. Da ist die Konzessionsabgabe eine kleine Säule, das wissen wir, aber die können wir beeinflussen.

Ich fasse zusammen: Es überfordert nicht die Stromanbieter oder die Konzessionsinhaber, es überfordert nicht die Verbraucher, aber es stabilisiert die kommunale Einnahmeseite. Wir diskutieren in fast jeder Plenarsitzung die angespannte Finanzsituation unserer Städte und Gemeinden. Insofern kann jetzt die Regierungskoalition zumindest zeigen, dass sie sich dieser Diskussion nicht verweigert. Hier bleiben wir auch bei unserem Grundsatz, dass wir ein Diskussionsangebot unterbreitet haben. Die verfassungsrechtlichen Bedenken, die Herr Hey thematisiert hat, könnten in der Ausschussberatung weiter vertieft werden. Deswegen werden auch Gesetzentwürfe von Fraktionen im Regelfall an den Justiz- und Verfassungsausschuss überwiesen, wo noch mal diese formale Prüfung erfolgt, ob im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung möglicherweise wir keine Kompetenz haben. Wir gehen erst einmal davon aus, dass unser Gesetz sich verfassungsrechtlich im zulässigen Bereich befindet. Das können wir dann diskutieren. Ich beantrage deshalb im Namen meiner Fraktion die Überweisung dieses Gesetzentwurfs an den Innenausschuss, an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit und an den Justiz- und Verfassungsausschuss; die Federführung beim Innenausschuss. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE)

Danke schön. Ich sehe, Herr Kellner ist im Plenarsaal. Bitte schön, Herr Kellner als Redner für die CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, werte Gäste auf der Tribüne! Herr Kuschel, Sie überraschen mich immer wieder, wie Sie wirklich immer wieder versuchen, über die abenteuerlichste Art und Weise die Gebietsreform ins Spiel zu bringen. Ich habe mich schon gewundert, dass beim Nichtraucherschutzgesetz nicht von Ihnen ein Beitrag gekommen ist, aber das hätte mich, ehrlich gesagt, hinterher auch nicht überrascht.

(Beifall FDP)

Ich möchte ganz kurz, bevor ich zu Ihrem Gesetzentwurf komme, noch mal ein paar Grundsatzfragen, was die Zuständigkeit anbelangt, nennen. Die Festlegung der Konzessionsabgaben von Energieversorgungsunternehmen im Sinne der Energiewirtschaftsgesetze in Gemeinden und Landkreisen ist Sache des Bundes, auch das wurde vom Vorredner bereits mehrfach mitgeteilt. Der Freistaat hat daher keine Gesetzgebungskompetenz zum Erlass eines Thüringer Ausführungsgesetzes zur Anwendung der Konzessionsverordnung. Folgerichtig enthält

die Konzessionsabgabeverordnung auch keine Regelung, welche es den Ländern gestattet, auf diesem Gebiet Gesetze und Rechtsverordnungen zu erlassen. Ungeachtet dessen greift der Gesetzentwurf rechtswidrig in die Zuständigkeit bzw. den originären Aufgabenbereich des Thüringer Landesamtes für Statistik ein. Der Gesetzentwurf sieht in § 1 und § 2 vor, dass das Thüringer Landesamt für Statistik Einwohnerzahlen verschiedener Gemeindeorganisationen zusammenrechnet. Dies ist nicht die Aufgabe des Landesamtes für Statistik,

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Doch, das ist sie, sie ist eine Aufgabe des Landesamtes.)

da das Amt lediglich tatsächliche Werte und Zahlen ermittelt und nicht, wie im Gesetz vorgesehen, ermittelte Werte und Zahlen im Hinblick auf Anwendung von Konzessionsabgabeverordnungen addiert. Damit könnte ich eigentlich meine Rede beenden, weil klar geregelt ist, die Zuständigkeit liegt nicht bei uns. Ihr Ansinnen in allen Ehren, hier wieder etwas zu konstruieren, was schwer umsetzbar ist, weil es an der Sache auch vorbeigeht. Ich möchte dennoch ein paar Worte zu Ihrem Gesetzentwurf zu den einzelnen §§ 1, 2 und 3 verlieren.

Ihr Gesetzentwurf beginnt mit der amtlichen Fortschreibung der Einwohnerzahlen durch das Landesamt für Statistik zur Konzessionsabgabeverordnung. Nicht nur, dass es dem Bundesrecht widerspricht, auch die Fortschreibung der Einwohnerzahlen im Zusammenhang mit Gebietsstrukturen - und da haben Sie vorhin auch auf erfüllende Gemeinden abgestellt wie auf Verwaltungsgemeinschaften - greift hier nicht, da das nach wie vor eigenständige Gemeinden sind. Sie vermischen da etwas, was nicht zusammengehört. Die Gemeinden sind eigenständig, sie haben auch eigenständige Verantwortung. Sie schließen auch entsprechend die Konzessionsverträge selbstständig ab. Was den § 2 anbelangt, Ihre kreative Berechnung der Einwohnerzahlen in den Gemeindegebieten, in denen Sie die Zweitwohnsitze mitberechnen wollen, bedeutet das nichts anderes als eine Doppelberechnung, weil einmal der Einwohner in seiner Heimatgemeinde, wo er den Hauptwohnsitz hat, mitgerechnet wird, und gleichzeitig dann in dem Nebenwohnsitz noch mal berechnet wird, in dem Gebiet, wo er sich teilweise aufhält. Auch an der Stelle wäre es eine Doppelberechnung. Es wäre im Prinzip auch eine ungleiche Behandlung.

Ich komme zum Punkt 3: Zweckverbände, die Sie angesprochen haben, dass man diese zusammenfasst, weil Sie natürlich festgestellt haben, es sind nur die großen Ausnahmen, die da wirklich zum Tragen kommen, nämlich wenn sich erfüllende Gemeinden vor kleinen oder mittleren Städten befinden und erfüllt werden, nur dann kommt man ja über die 25.000 Einwohner. Dann haben Sie jetzt

(Abg. Kuschel)

versucht, die Zweckverbände hinzuzunehmen, dann müsste es ja irgendwo reichen. Ich denke an die großen Wasser-/Abwasserzweckverbände und damit sind wir schnell über 25.000 Einwohner. Aber genau das hat nämlich der Leitfaden der Konzessionsverträge zur Konzessionsabgabe Strom und Gas des Bundes ausgeschlossen. Gerade die Zweckverbände wurden ausgeschlossen und wurden nicht gleichgestellt mit Gemeinden und Landkreisen. Auch das - Herr Kuschel, auch wenn es Ihnen nicht gefällt - muss man zur Kenntnis nehmen. Deswegen ist es auch an der Stelle nicht umsetzbar, wie Sie sich das vorstellen.

Was mich sehr überrascht hat, dass Sie auch die Differenzierung, was die Höhe der Konzessionsabgaben anbelangt - zwischen 20.000 bis 25.000 Einwohner und darüber hinaus -, damit begründet haben, dass ursprünglich beabsichtigt war mit der Differenzierung, dass der Strompreis im ländlichen Raum günstiger sein sollte. Diesen Zusammenhang habe ich wirklich nicht erkannt. Ich habe auch lange darüber nachgedacht, wie die Begründung sein könnte. Bisher war die Konzessionsabgabe daran gebunden, welche Aufwendungen das Unternehmen hat. Da ist die Aufwendung im ländlichen Raum dadurch, dass man weniger Anschlussnehmer hat, wesentlich höher als in den Städten. Natürlich spielen auch die Grundstückspreise eine Rolle, die letztendlich zur Verfügung gestellt werden. Das zusammengefasst ergibt hinterher die Höhe der Konzessionsabgaben. Aber es ist nicht wie bei der Kfz-Versicherung, dass man im ländlichen Raum für ein Auto weniger Versicherung bezahlen muss als in der Stadt. Da passt das noch, weil das Risiko ein unterschiedliches ist. Hier geht es um Aufwendung und Leistung. Der Ansatz, den Sie hier gebracht haben, ist sehr abenteuerlich, dass man dadurch auch Strompreise differenzieren kann, weil sich die Konzessionsabgabe in erster Linie an Aufwendungen und damit letztendlich auch an Beteiligungen für die Gemeinden orientiert.

Sehr geehrter Herr Kuschel, liebe Kollegen der LINKEN Fraktion, wir werden diesen Gesetzentwurf ablehnen und wir werden auch keiner Überweisung an den Ausschuss zustimmen, weil sich an der Sachlage bis dahin mit Sicherheit auch nichts geändert hat. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank. Für die Fraktion der FDP spricht der Abgeordnete Kemmerich.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr verehrte Gäste, es ist viel Richtiges gesagt worden. Danke, Herr Kellner, danke, Herr

Heym. Konkurrierende Gesetzgebung - trotzdem beeindruckend, wie Herr Kuschel lange Zeit dafür aufwenden kann, bevor er auf dieses Thema kommt und doch eingestehen muss, dass wahrscheinlich hier die erste Crux liegt. Ansonsten kann ich nur sagen - das haben Sie ja ehrlich zugegeben, Herr Kuschel -, das ist nichts anderes als ein Gesetz, was die Verbraucher belasten soll.

(Beifall FDP)

Auch wenn Sie immer versuchen das zu marginalisieren und sagen, das ist alles nicht viel, aber wenn Sie das von der Gemeinde Arnstadt dann formulieren, das sind 300.000 €, dann ist es doch erheblich. Über Strompreise haben wir ja in diesem Hohen Hause auch die Tage häufig genug gesprochen, insofern sollten wir jedem Versuch widerstehen, den Verbraucher weiter zu belasten, auch wenn es noch so attraktiv erscheint,

(Beifall FDP)

die Einnahmesituation der Kommunen zu verbessern.

Zur eigentlich Crux dieses Gesetzes gebe ich Ihnen ausnahmsweise recht, muss ich zugeben. Das ist verbesserungswürdig, denn es stammt nicht aus Jahrzehnten vorher, sondern aus dem Jahr 1992 vom Bundesgesetzgeber. Es lässt außer Acht, dass wir inzwischen eine Trennung von Netz und Erzeuger haben und dass wir inzwischen insbesondere darauf achten sollten, dass weniger Verbrauch belohnt werden sollte. Diese Abgaben stellen nach altem Duktus darauf ab, dass möglichst viel verbraucht wird. Das unterstellen Sie auch, dass wir hier nur die Anzahl der Verbraucher erhöhen müssen, um die Einnahmesituation der Kommunen zu verbessern und natürlich auch die Verbraucher zu belasten. Da auch zu der Idiotie noch mal zu sagen, wir belasten diejenigen mit Zweitwohnsitz doppelt; meine Damen und Herren, auch als Zweitwohnsitzinhaber kann ich Strom und Gas nur an einer Stelle verbrauchen und nicht an zwei Stellen.

(Beifall FDP)

Die Thematik kennen wir aus anderen Gesetzgebungen, zum Beispiel den aufkommenden Neuregelungen der Einnahmesituation der Rundfunk- und Fernsehbetreiber, auch da gibt es diese Doppelbelastung, denn ich kann auch nur einmal Radio hören, ob ich nun im Dienst bin oder zu Hause. Aber das sei nur am Rande erwähnt.

Meine Damen und Herren, wir werden die Zustimmung zu dieser Gesetzesvorlage nicht geben, weil die Verbraucher mehrfach belastet, doppelt belastet werden. Sie sind genug belastet, insofern sehen wir keine Notwendigkeit. Die Gesetzgebungskompetenz liegt nicht in Thüringen.

Meine Damen und Herren, der Verbraucher steht bei uns an erster Stelle. 600.000 Haushalte haben

(Abg. Kellner)

in den letzten Jahren schon aufgrund der steigenden Stromkosten eine Abschaltung in ihrem Haushalt über sich ergehen lassen müssen. Ich denke, hier ist genug gesagt. Über die Einnahmesituation Herr Kellner hat es auch richtig gesagt - der ewige Versuch, eine Gemeinde- und Gebietsreform und über diverse Anlässe hier zu diskutieren, auch dem wollen wir nicht nachkommen. Ich denke, der Verbraucher und auch unsere Nerven sind genug belastet. Wir lehnen ab. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Vielen Dank. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht der Abgeordnete Dirk Adams.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr verehrte Gäste hier im Thüringer Landtag, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag beantragt zu dem, was DIE LINKE beantragt hat, auch noch die Überweisung an den Finanzausschuss, denn für die kommunalen Finanzen ist der Finanzminister zuständig. Deshalb muss im zuständigen Ausschuss auch über diese Frage diskutiert werden.

Warum ist es so wichtig, diesen Antrag, diesen Gesetzesänderungsantrag, hier im Ausschuss zu diskutieren? Das hat die Debatte eben gezeigt, es gibt viel Unklarheit.

(Beifall Abg. Kuschel, DIE LINKE)