Protokoll der Sitzung vom 31.05.2012

tätige Referendarin im Fach Sport ein Einstellungsangebot erhalten könnte. Eine Lehrkraft zur Absicherung von Unterricht in den Fächern Latein und Französisch wird im neuen Schuljahr an das AlbertSchweitzer-Gymnasium versetzt. Eine weitere Versetzung einer Lehrkraft für Latein wird derzeit noch geprüft.

Zu Ihrer Frage 3 antworte ich wie folgt: Der Schulleiter des Albert-Schweitzer-Gymnasiums ist Herr Keßler. Herr Keßler ist mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Schulamtsleiters am Staatlichen Schulamt Mittelthüringen beauftragt. Es ist beabsichtigt, die Stellen der Schulamtsleiter auszuschreiben. Im Anschluss an das Auswahlverfahren erfolgt die Stellenbesetzung. Bis zu diesem Zeitpunkt kann die Stelle des Schulleiters des Staatlichen Gymnasiums „Albert Schweitzer“ Sömmerda nicht nachbesetzt werden.

Zu Frage 4: Im Albert-Schweitzer-Gymnasium ist es bisher gelungen, ein sehr breites Fächer- und Kursangebot zu unterbreiten. Die Kursplanung für das kommende Schuljahr liegt vor, der nach Auskunft des Staatlichen Schulamts Mittelthüringen eine hohe Qualität bescheinigt wird. Die Planung sieht ein unverändertes Fremdsprachenangebot vor, welches im Rahmen der personellen, sächlichen, räumlichen und organisatorischen Möglichkeiten der Schule umgesetzt werden soll. Die Realisierung ist abhängig vom konkreten möglichen Personaleinsatz vorhandener Lehrkräfte, von dem Zuwachs an Lehrpersonal durch Einstellungen, von der Erteilung bedarfsdeckenden Unterrichts durch Lehramtsanwärter, von der Möglichkeit, auch weiterhin im Rahmen der Personalbudgetierungsmaßnahme „Geld statt Stellen“ finanzielle Mittel nutzen zu können. Teilweise konnten in der Vergangenheit beabsichtigte Einstellungen nicht vollzogen werden, da geeignete Bewerberinnen oder Bewerber gefehlt haben, insbesondere im Fach Latein ist das so. Endgültige Aussagen zur Unterrichtsplanung im Unterricht 2012/2013 sind erst nach Abschluss des Einstellungsverfahrens möglich.

Es gibt eine Nachfrage durch den Fragesteller.

Danke, Herr Staatssekretär. Ich habe noch zwei Fragen, ich stelle erst mal die eine Frage. Für das Schuljahr 2012/2013 hat sich die Situation weiter zugespitzt, das kommt aus einem neuen Schreiben. Zum kommenden Unterrichtsjahr sind derzeit sechs Lehrerstellen nicht besetzt, vier Lehrer gehen in den Ruhestand und zwei weitere sind weiterhin langzeiterkrankt. Konkret sind 150 Unterrichtsstunden mit dem aktuellen Leerstand nicht zu verplanen. Wie denken Sie das abzufangen?

Ja, ich kann Ihnen im Moment deswegen keine Antwort geben, weil gerade das Einstellungsverfahren läuft, und ich nicht weiß, wie das von der Zuteilung sein wird. Das kann ich frühestens Ende nächster Woche, Anfang/Mitte übernächster Woche sagen.

Die zweite Nachfrage, bitte.

Das ist eigentlich mit der ersten fast gleichgestellt. Ein weiterer Gesichtspunkt ist die Zahl der Schüler im Gymnasium, in diesem Schuljahr verlassen uns 56 Abiturienten und es werden 120 neue Schüler in der Klasse 5 aufgenommen. Eine positive Wendung, wenn es um die demographische Entwicklung geht, aber leider Gottes erfordert das ja nun zusätzliche Klassen und noch zusätzliche Lehrer. Sind Sie darauf vorbereitet oder gilt das jetzt in der gesamten Planung?

Grundsätzlich sind wir darauf vorbereitet. Das Schulamt meldet, wenn es weitergehende Bedarfe gibt, diese auch an uns weiter. Aber Sie sagten, Ihre zweite Frage ist mit der ersten verknüpft, insofern auch meine Antwort. Ich werde Ihnen darüber erst abschließend Auskunft erteilen können, wenn das Einstellungsverfahren zum vorläufigen Abschluss gekommen ist. Ich sage jetzt noch mal bewusst „vorläufigen Abschluss“, denn es kann sein, dass selbst dann, wenn wir Bewerbern ein Angebot unterbreiten, diese das nicht notwendigerweise annehmen und wir dann in die zweite Runde gehen müssen.

Es gibt eine weitere Nachfrage durch den Abgeordneten Blechschmidt.

Danke, Herr Präsident. Herr Staatssekretär, Sie haben in Ihrer Vorbemerkung die komplizierte Situation an der Schule dargestellt und auch die entsprechenden - ich nenne sie mal - kurzfristigen Maßnahmen, die zur Linderung dieser Situation führen und geführt haben. Dennoch frage ich: Wie viel Ausfall hat es in den zurückliegenden Wochen und Monaten gegeben? Wie würden Sie die Situation beschreiben mit den Worten „gegebenenfalls“ oder Begriffen „normal“, „noch regulär“ oder „irregulär“, was die Schulabläufe und die damit verbundene Abarbeitung der Schulpläne angeht?

Wie viel Unterrichtsausfall es gegeben hat, das kann ich Ihnen nicht sagen, das kann ich Ihnen gern nachliefern, was wir auch gern tun würden. Ich würde es grundsätzlich nicht mit irgendwelchen Etiketten bewerten, sondern bestenfalls das Etikett „Handlungsbedarf“ draufsetzen.

Weitere Nachfragen sehe ich nicht.

(Zwischenruf Abg. Untermann, FDP: Doch, Herr Koppe.)

Doch, es gibt noch eine Nachfrage durch den Abgeordneten Koppe.

Vielen Dank, Herr Präsident, ich war etwas langsam. Herr Staatssekretär, Sie haben bemerkt - ich weiß gar nicht, haben Sie absehbare Zeit gesagt -, Sie haben gesagt, dass ein Direktor eingestellt werden soll. Gibt es denn schon einen zeitlichen Plan Ihres Hauses, wann damit zu rechnen ist?

Nein, ich habe nicht gesagt, werter Herr Abgeordneter, absehbar, ich habe gesagt, dass im Moment der Schulleiter als amtierender Schulamtsleiter im Schulamt Mittelthüringen ist. Wir werden die Schulamtsleiterstellen ausschreiben. Falls sich der jetzt amtierende Schulamtsleiter darauf bewirbt und erfolgreich bewerben würde, dann erst könnten wir diese Stelle ausschreiben. Wenn er sich nicht bewirbt oder nicht erfolgreich bewirbt, dann wird er wieder zu seiner Stammdienststelle zurückkehren. Insofern würde sich dann die Frage einer Neuausschreibung überhaupt nicht stellen.

Danke, Herr Staatssekretär. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten König von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/4461.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Anfrage betrifft den

Burschentag 2012 in Eisenach

Vom 30. Mai bis 3. Juni 2012 findet in Eisenach zum wiederholten Male der sogenannte Burschentag des Dachverbandes „Deutsche Burschenschaft“ statt. Mehrfach wurde und wird über „die unverhohlene Nähe einiger Aktiver zu rechtsextremistischen Positionen“ innerhalb der DB berichtet

Im vergangenen Jahr bestimmte die Diskussion über den Burschentag insbesondere der von der Al

ten Breslauer Burschenschaft der Razceks zu Bonn eingebrachte Antrag, nach dem nur „Deutschstämmige“ als Mitglieder in der DB zugelassen werden.

Bei der Vorstellung der Statistik zur politisch motivierten Kriminalität am 9. März 2012 begründete der Thüringer Innenminister in seinen Ausführungen dazu den Anstieg rechtsextremer Straftaten im Bereich der Polizeidirektion Gotha mit Hinweis auf den jährlich in Eisenach stattfindenden Burschentag.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung die Deutsche Burschenschaft sowie den sogenannten Burschentag in Eisenach vor dem geschilderten Hintergrund?

2. Trifft es zu, dass sich Vertreter der Stadt Eisenach, des Thüringer Innenministeriums, der Polizei sowie der Kirchen mit den Organisatoren des Burschentags zu einer Gesprächsrunde getroffen haben und wenn ja, welchen Inhalt hatten diese Gespräche und welches Ziel wurde verfolgt?

3. Welche finanzielle oder sächliche Unterstützung einschließlich gewährter Nachlässe (zum Beispiel für Mieten) wurde seitens der Stadt Eisenach für die Durchführung des sogenannten Burschentags gewährt und welche Einnahmen für die Stadt Eisenach (z. B. aus Vermietungen) in welcher Höhe stehen dem gegenüber?

4. Unter welchen Voraussetzungen ist es möglich, dass die Stadt Eisenach die mit der DB abgeschlossenen Miet- bzw. Nutzungsverträge für städtische Einrichtungen für den sogenannten Burschentag einseitig auflöst?

Für die Landesregierung antwortet das Innenministerium, Herr Staatssekretär Rieder.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten König beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Zu der Frage hat die Landesregierung bereits im Jahr 2011 Stellung genommen. Ich verweise auf die Antworten zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Abgeordneten König, Nummer 1585 und zu Frage 7 der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Renner, Nummer 1402. Es besteht kein Anlass zur Neubewertung. Darüber hinaus muss ich darauf hinweisen, dass die Annahmen in der Vorbemerkung zur Mündlichen Anfrage zum Teil nicht zutreffend sind. Im Zusammenhang mit der Veranstaltung der Deutschen Burschenschaft in Eisenach wurden keine Straftaten bekannt, für welche die

Teilnehmer des Burschentags verantwortlich zeichneten. Die begangenen Straftaten waren vielmehr den Gegnern des Burschenschaftstags zuzuschreiben.

Zu Frage 2: Am 18.04.2012 fand auf Einladung der Stadtverwaltung Eisenach das Kooperationsgespräch in Bezug auf die Veranstaltung des Burschen- und Altherrentags 2012 und der in diesem Zusammenhang angemeldeten zwei Versammlungen statt. Teilnehmer waren Vertreter der Deutschen Burschenschaft, der Stadtverwaltung Eisenach als Versammlungs-, Ordnungs- und Straßenverkehrsbehörde, der Polizeiinspektion Eisenach als örtlich zuständige Polizeidienststelle sowie der Wartburgstiftung. Vertreter der Kirchen waren meines Wissens nicht dabei, es war auch kein Vertreter des Thüringer Innenministeriums dabei. Ziel des Gesprächs war die Erörterung der Sicherheitslage.

Zu Frage 3: Eine Beurteilung der Rechtslage ist nicht möglich, da der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde keine Informationen vorliegen.

Zu Frage 4: Eine Beurteilung der Rechtslage ist nicht möglich, da der Rechtsaufsichtsbehörde keine Miet- bzw. Nutzungsverträge vorliegen. Ansonsten gilt aber auch hier der Grundsatz: pacta sunt servanda.

Es gibt mindestens eine Nachfrage durch die Fragestellerin.

Herr Rieder, haben Sie denn versucht, Informationen bezüglich meiner zwei Fragen 3 und 4 einzuholen, das heißt, haben Sie sich mit der Stadtverwaltung Eisenach in Verbindung gesetzt und beispielsweise bezüglich eines Mietvertrags und möglicher Ausschlussklauseln nachgefragt?

Die Stadt Eisenach handelt hier in eigener Zuständigkeit und diese Zuständigkeit gilt es zu respektieren. Das Land, in diesem Fall das Landesverwaltungsamt, hat nur die Rechtsaufsicht und die Rechtsaufsichtsbehörde kann nur die Informationen geben, die sie hat. Eine Holschuld gibt es nicht.

Also nein wäre Ihre Antwort auf meine Frage richtigerweise gewesen.

Genau. Ich wollte es nur erklären.

(Abg. König)

Ich hätte gern lieber klare Antworten, dazu sind Sie ja sonst auch in der Lage.

Nein, ich wollte das nur erklären. Herr Kuschel könnte es Ihnen auch erklären, denn er erlebt es immer wieder, dass kommunale Hoheit zu respektieren ist.

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Staatssekretär. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Augsten von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/ 4462.

Arbeit der Thüringer Klimaagentur

Am 23. Juni 2011 wurde in Jena die Thüringer Klimaagentur gegründet. Wie Umweltminister Jürgen Reinholz in seinem Grußwort ausführte, soll die Klimaagentur maßgeblich dazu beitragen, die bestehende Lücke zwischen der Wissenschaft und den vom Klimawandel potenziell Betroffenen in Thüringen zu schließen. In einem Interview mit der Thüringischen Landeszeitung am 19. Mai 2012 erklärte Wirtschaftsminister Matthias Machnig auf Nachfrage, dass die Thüringer Klimaagentur „de facto nicht arbeitsfähig ist“.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung die bisherige Arbeit der Thüringer Klimaagentur?

2. Ist die Thüringer Klimaagentur nach Ansicht der Landesregierung de facto nicht arbeitsfähig und wenn ja, aus welchen Gründen?

3. Wenn nein, was muss dann aus Sicht der Landesregierung passieren, um die Klimaagentur in den Zustand der Arbeitsfähigkeit zu versetzen?