Protokoll der Sitzung vom 01.06.2012

(Beifall DIE LINKE)

Aber dazu muss man natürlich auch anmerken, dass der bloße Vergleich von Personalausgaben pro Einwohner wenig hilfreich ist. Da ist die Struktur der Kommunen viel zu differenziert und der Aufgabenkatalog. Was aber klar ist, das will ich immer wieder betonen, da werde ich nicht müde, weil es immer wieder auch uns unterstellt wird, wir führen diese Diskussion zur Funktional-, Verwaltungs- und Gebietsreform nicht vorrangig unter der Maßgabe, Kosten zu sparen nach der Devise „koste es was es wolle“, sondern uns geht es um Leistungsfähigkeit der Kommunen und damit über Leistungsfähigkeit höhere Einnahmen zu kreieren und damit die Kostenstruktur anders darzustellen. Das sind dann die entsprechenden Effekte. Da müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass die Kleinstverwaltungen überhaupt nicht in der Lage sind, das erforderliche Personal vorzuhalten. Ich bekomme heute für Entgeltgruppen 6 bis 9 anderes Personal als ab den Entgeltgruppen 11, das ist halt so. Ich habe aber im Regelfall auf gemeindlicher Ebene, wenn die Gemeinde weniger als 10.000 Einwohner hat, nur Angestellte und Beamte im mittleren Dienst. Der Frage müssen wir uns zuwenden. Wenn wir gutes Personal wollen in Konkurrenz mit der freien Wirtschaft, müssen wir dieses Personal gut bezahlen können, und das ist in Kleinstverwaltungen nicht möglich. Es ist auch nicht attraktiv für junge Menschen, in einer Kleinstverwaltung Ordnungsamt, Bauamt und alles Mögliche zusammen zu machen, sondern sie wollen tatsächlich auch ein Aufgabengebiet, wo sie sich persönlich fortentwickeln können. Das wird so nicht funktionieren. Ausdrücklich stimme ich dem Finanzminister zu bei der Formulierung seiner Zielstellung der Stabilisierung der kommunalen Finanzen. Das ist ganz wichtig, da haben Sie uns auch auf Ihrer Seite. Sie haben es erst mal als Schlagwort genannt, wir sind sehr gespannt auf Ihre Vorstellungen zur Neuausrichtung des Finanzausgleichs und werden diese Vorstellungen dann an dem von Ihnen selbst formulierten Maßstab messen. Aber dieser Auseinandersetzung stellen Sie sich ja gern.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Barth hat hier noch mal darauf verwiesen, dass Geld endlich ist und es muss erwirtschaftet werden. Genau, das muss erwirtschaftet werden. Ich verweise in diesem Zusammenhang noch einmal darauf, allein das Fiskalvermögen in diesem Lande liegt bei 4,7 Billionen €. Das ist also erwirtschaftet,

es ist eben nur ungleich verteilt. Die übergroße Masse konzentriert sich also auf 12 Mio. Bundesbürger, die dieses Fiskalvermögen besitzen. Das erscheint eine große Zahl, gemessen aber an den 80 Mio. relativiert sich das dann schon wieder. Diese Frage müssen wir einfach diskutieren, trotz Wirtschafts- und Finanzkrise ist dieses Fiskalvermögen gewachsen. Ich betone auch noch mal, aus Vermögen und wirtschaftlicher Betätigung kommen gegenwärtig zu geringe Beiträge zur Finanzierung des Gemeinwesens insgesamt. Das macht auch unser Landeshaushalt deutlich. Schauen Sie sich den an, fast 4 Mrd. € aus der Umsatzsteuer und ganze 130 Mio. € aus der Körperschaftssteuer. Das sind Verwerfungen, wo Menschen zu Recht erst mal hinterfragen, wieso. Dem müssen wir uns stellen. Wir wissen, das können wir nicht allein machen, das Steuerrecht ist Bundesrecht, das ist uns allen bewusst. Aber wenn das schon benannt wird, dann ja.

Noch eine Anmerkung auch zu Herrn Barth, er hat gesagt, die Verschuldung der Kommune ist gesunken um 120 Mio. - wir wissen, die Kommunen machen das nicht freiwillig, das haben wir ihnen als Gesetzgeber vorgeschrieben, diese Schulden, das ist gut. Aber wir müssen auch feststellen, dass im gleichen Jahr, in dem die Verschuldung um 120 Mio. gesunken ist, der Investitionsstau in der kommunalen Infrastruktur um 700 Mio. € gestiegen ist. Das liegt daran, dass nach den Zahlen des difuInstituts etwa 1,5 Mrd. im Jahr in Thüringen, in den Thüringer Kommunen, investiert werden müssten, um die kommunale Infrastruktur zu erhalten, und tatsächlich im vergangenen Jahr rund 600 Mio. € Bauinvestitionen durch die Kommunen getätigt wurden und etwa 80 Mio. € in Sachinvestitionen, also nicht einmal die Hälfte dessen, was erforderlich wäre. Da müssen wir natürlich sagen, das ist ein Problem, das kann man mal einige Jahre durchhalten, aber dann ist der Verfall der kommunalen Infrastruktur so fortgeschritten, dass ich das dann nur mit einem erheblichen Mehraufwand korrigieren kann.

Ich erinnere an die letzten Presseinformationen, was kommunale Straßen betrifft, was die Zustände in Schulen angeht, also das ist eine Entwicklung, die wir hier als Landesgesetzgeber, auch weil wir ja eine Patronatsverpflichtung gegenüber den Kommunen haben, zumindest nicht vollständig ausblenden können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Adams hat für seine Fraktion vorgeschlagen, das weiter im Ausschuss zu beraten. Dieser Ausschussüberweisung würden wir uns natürlich nicht verweigern und anschließen. Vielleicht ist dann ja auch das Finanzministerium, der Finanzminister so weit, dass die ersten Eckdaten vorliegen. Wir wissen, mit den kommunalen Spitzenverbänden gibt es da schon einen Dialog zu Eckdaten des neuen Kommunalen Finanzausgleichs. Vielleicht können

wir das dann auch in der Ausschussberatung miteinander verzahnen und signalisieren damit auch der kommunalen Ebene, wir nehmen uns zumindest dieser Problemlage an und werden Lösungsvorschläge unterbreiten. Danke.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen herzlichen Dank, Herr Abgeordneter Kuschel. Es liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten vor, aber der Herr Minister Dr. Voß hat noch einmal um das Wort gebeten.

Frau Präsidentin, einen kleinen Nachtrag zu meinem Bericht vorhin. Es gingen ja verschiedene Zahlen hier hin und her, was der Tarifabschluss eigentlich für den kommunalen Bereich bedeuten würde. Also ich möchte mal präzisieren. Das Wort von 100 Mio. € zusätzlichen Personalausgaben ist gefallen, und zwar beziehen Sie das auf das Jahr 2012. Das stimmt auf jeden Fall nicht. Wenn wir die Personalausgaben aus der Kassenstatistik 2011 nehmen und wenden darauf das Tarifergebnis für dieses Jahr an, also das heißt 3,5 Prozent, kommen wir auf 38 Mio. € ungefähr, das wird dieser Tarifabschluss nach den Kassenergebnissen die Kommunen dieses Jahr kosten. Ich sagte schon, die Steuermehreinnahmen, die die Kommunen dieses Jahr haben, betragen 72 Mio. €. Das wollte ich nur zur Klarstellung der Zahlen sagen. Schönen Dank.

Vielen herzlichen Dank, Herr Finanzminister. Es liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Kann ich davon ausgehen, dass das Berichtsersuchen zu Nummer I des Antrags erfüllt ist oder erhebt sich Widerspruch? Das ist nicht der Fall.

Es wurde Fortsetzung der Beratung zum Sofortbericht beantragt, und zwar im Haushalts- und Finanzausschuss. Hierfür muss aber die Zustimmung aller Fraktionen vorliegen, weil alle die Beratung zum Sofortbericht verlangt haben. Ist das der Fall, dass alle dem zustimmen? Das ist nicht der Fall. Dann können wir darüber nicht abstimmen und kommen direkt zur Abstimmung zu Nummer II des Antrags. Hier wurde Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss und an den Innenausschuss beantragt.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer dieser zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und FDP. Gibt es Gegenstimmen? Das

sind die Stimmen der Fraktionen CDU und SPD. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Dann ist diese Ausschussüberweisung abgelehnt.

Wir stimmen ab über den Antrag auf Überweisung an den Innenausschuss. Wer dieser folgen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der Fraktionen CDU und SPD. Gibt es Enthaltungen? Die FDP-Fraktion enthält sich. Damit ist auch diese Ausschussüberweisung abgelehnt.

So kommen wir direkt zur Abstimmung über die Nummer II des Antrags der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/4459. Wer dieser zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der Fraktionen FDP, SPD und CDU. Gibt es Enthaltungen? Das sind die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist dieser Antrag abgelehnt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 19

Schließung von „Steuerschlupflöchern“ im Grunderwerbsteuerrecht Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/4460

Es wurde bereits signalisiert, dass der Abgeordnete Mike Huster das Wort zur Begründung wünscht.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Erhebung der Grunderwerbsteuer ist im Grunderwerbsteuergesetz geregelt. Das ist ein Bundesgesetz. Wir können hier im Land die Hebesätze regeln. Das haben wir im letzten Jahr getan. Dass diese Steuer nicht so unbedeutend ist, wie sie vermutlich dem einen oder anderen erscheinen könnte, zeigt, dass wir jetzt mit der Mai-Steuerschätzung bei den Einnahmeprognosen bei 100 Mio. € liegen.

(Beifall DIE LINKE)

Das wollte ich nur mal erwähnen, weil wir in den letzten Jahren dort im Bereich von 50 Mio. € lagen und weil insbesondere Herr Barth mit zu denjenigen gehörte, die den Teufel an die Wand gemalt haben, als wir hier die Hebesätze angehoben haben. Es wurde vermutet, dass der Grundstücksverkehr in Thüringen zum Erliegen kommt. Das ist offenbar nicht eingetreten. Ich sage, 100 Mio. € Einnahmen sind für den Landeshaushalt eine stattliche Größe.

Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, es gibt in diesem Recht besondere Befreiungsvor

(Abg. Kuschel)

schriften - insbesondere bei Unternehmensverkäufen und Unternehmensumstrukturierungen - und beispielsweise eine zum 01.01.2010 in § 6 a des Grunderwerbssteuergesetzes neu eingeführte Regelung im Rahmen oder als Bestandteil des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes, die jetzt mehr als zwei Jahre später durchaus auf ihre Wirkung hin zu überprüfen ist.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, unser Ziel ist, mit dem Antrag eine Bundesratsinitiative zu beauftragen. Die soll dem Ziel dienen, die Erhebung der Grunderwerbsteuer zu vereinheitlichen und besondere Befreiungsvorschriften dabei zu begrenzen. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen herzlichen Dank, Herr Huster. Da Wortmeldungen aus allen Fraktionen vorliegen, eröffne ich jetzt die Aussprache. Zuerst zu Wort gemeldet hat sich die Abgeordnete Annette Lehmann für die CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, die Fraktion der LINKEN beschäftigt uns heute mal wieder mit einem Antrag zum Bundessteuerrecht. Es geht um angebliche Steuerschlupflöcher im Gewerbesteuerrecht, die man ausgemacht haben will und deren vermeintliche Schließung bestimmt zu erheblichen weiteren Mehreinnahmen im Landeshaushalt führen würde - Letzteres sage ich etwas sarkastisch -, die wir auch gern nehmen würden, denn wir haben uns den Antrag und das Gesetz natürlich daraufhin auch angeschaut, aber wir meinen, die LINKEN täuschen sich.

Nein, keine Zwischenfrage, ich möchte meinen Redebeitrag halten. Herr Kuschel wird sich …

Ich hätte Sie gern gefragt, ob Sie die Zwischenfrage zulassen. Das wollen Sie nicht, das haben wir verstanden.

Ich habe das schon erkannt.

Bei ihrem Antrag hier konnten wir ein solches Steuerschlupfloch nicht ausfindig machen.

Natürlich gibt es im Grunderwerbsteuerrecht Ausnahmetatbestände, also Befreiungsvorschriften wie in vielen anderen Steuergesetzen auch. Natürlich hätten wir gern weitere Mehreinnahmen in dieser Position im Landeshaushalt, nachdem wir im letzten Jahr den Hebesatz bei der Grunderwerbsteuer auch erhöht haben, aber wir sehen hier nicht dieses

vermeintliche Schlupfloch, aus dem man da noch größere Geldsummen erzielen könnte.

In der Tat wurde der § 6 a ab 1. Januar 2010 durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz neu eingeführt und betrifft vor allen Dingen Änderungen bei Konzernen bzw. großen Unternehmen. Ob und wie oft diese Regelungen überhaupt in Thüringen aufgrund unserer eher kleinen und mittelständischen Wirtschaft zur Anwendung kommt, mag dahingestellt sein und ist auch fraglich, aber letztlich unerheblich, da natürlich die Steuergesetze überall gleichermaßen anzuwenden sind. Wenn es da eine Änderung gäbe, würde das natürlich bundesweit für alle gelten. Ich werde jetzt aber auch nicht weiter diesen einzelnen Paragraphen erläutern. Ich denke, das wird Herr Kollege Kuschel dann in der Diskussion gern noch tun oder Herr Huster, denn Sie haben sich bei der Erstellung des Antrags sicherlich intensiv damit beschäftigt, aber ich werde hier weder unsere Kollegen mit dem doch schwierigen deutschen Steuerrecht langweilen noch unsere kostbare Plenarzeit damit vertreiben.

Wir als CDU-Fraktion sehen nach Prüfung Ihres Antrags und des Gesetzes keinen Beschlussbedarf zu dieser Regelung. Wir gehen davon aus, dass unsere Landesregierung alles dafür tut, um unsere Steuereinnahmen im Landeshaushalt zu realisieren und zu sichern, sofern der Einfluss im Bundesrat bei der Gesetzgebung dafür gefragt ist, und dazu gibt es einen Koalitionsvertrag und darin auch eine ganz klare Regelung dafür. Wir sehen kein „Steuerschlupfloch“ und wir lehnen daher Ihren Antrag nachher ab. Vielen Dank.

Vielen herzlichen Dank, Frau Abgeordnete Lehmann. Das Wort hat jetzt Abgeordneter Carsten Meyer für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Frau Lehmann hat recht, Sie und uns mit den Tiefen des Steuerrechts zu langweilen, wäre jetzt wirklich in Anbetracht der Zeit nicht der richtige Ort. Das werde ich auch nicht machen. Abgesehen davon verstehe ich auch nicht alles, was zu dem Thema zu sagen wäre. Das muss ich mal ehrlicherweise zugeben. Aber ich kann mich noch gut erinnern, als dieses Thema Ende 2009 aufkam, wenn ich mich richtig erinnere, war dies eines der Bestandteile einer möglichst schnellen Erfolgsmeldung der neuen Bundesregierung im Zusammenhang unter anderem mit Mehrwertsteuer und Hotels. In diesem Zusammenhang gab es auch das Thema, wir müssen ganz dringend dafür sorgen, dass unsere Unternehmen, die hier so unglaublich daran interessiert sind, viele Fusionen, Aufspaltun

(Abg. Huster)

gen, Abspaltungen oder Wiederverschmelzungen vorzunehmen, nicht noch damit zu belasten, dass sie bei der Gelegenheit wieder Grunderwerbsteuer zu zahlen haben.

Das einzige Problem an der Frage ist: Hat das wirklich „geholfen“ im Sinne der FDP, denn die hat das meiner Ansicht nach maßgeblich betrieben, nicht die CDU auf Bundesebene, oder hat das eigentlich gar keine Wirkung gehabt?

An dieser Stelle zucke ich mit den Schultern, denn daran müsste sich jetzt eigentlich erklären, ob dieser Antrag der LINKEN eine gewisse Relevanz in Thüringen hat oder nicht. Ich mutmaße mal eher leider nein, aus Mangel an Konzernen, die dieses vornehmen. Ich wüsste jetzt nicht, dass Jenoptik oder Opel oder wer auch immer in den letzten zweieinhalb Jahren dabei gewesen ist, Grundstücke, die nicht erst in den letzten fünf Jahren gekauft wurden und auch danach nicht fünf Jahre verkauft werden sollten, sozusagen in einer Tochtergesellschaft eingelagert hatten und sie dann zurück eingeschmolzen haben oder ausgeteilt haben, wie auch immer. Lange Rede kurzer Sinn, ist das eigentlich häufig in Thüringen passiert? Das wäre zu prüfen, denn inhaltlich haben die LINKEN recht. Frau Lehmann, Sie meinen das natürlich nicht, weil Sie das für eine Art von Wirtschaftsförderung halten. Ich halte das für eine entgangene Einnahme der Kommunen und des Landes natürlich auch. Das ist das eigentliche Problem daran. Man muss sich immer die Frage stellen: Ist diese Art von vorausschauender Immobilienwirtschaft innerhalb eines Konzerns, und von so etwas reden wir bei Tochtergesellschaft, Mutterkonzern oder wie auch immer, eigentlich richtig oder falsch? Kommt es wirklich darauf an, ein Betriebsgrundstück gesellschaftsrechtlich von A nach B zu transferieren oder nicht? Und wie häufig passiert das? Lange Rede, kurzer Sinn, wir wären sehr stark daran interessiert, dieses Thema mit Fakten zu unterfüttern und das im Ausschuss zu tun. Heute spontan Ja oder Nein zu sagen, dazu fehlt uns schlicht die Datengrundlage. Wir wären also für die Überweisung dieses Antrags an den Haushaltsund Finanzausschuss. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen herzlichen Dank, Herr Abgeordneter Meyer. Das Wort hat jetzt Abgeordneter Dr. Pidde für die SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, es geht um Möglichkeiten der Steuervermeidung bei Unternehmensverkäufen und Unternehmensumstrukturierung. Das sind Gelder, die verloren gehen, wenn es so ist. Deshalb schlägt DIE LINKE vor,

dass man die Umgehungstatbestände bei der Erhebung der Grunderwerbsteuer überprüft und dazu, wie schon angekündigt, eine Bundesratsinitiative starten möchte. Die Steuerschlupflöcher, die hier genannt werden, sind durch das sogenannte Wachstumsbeschleunigungsgesetz initiiert worden. Meine Fraktion und die SPD insgesamt hat das Gesetz damals heftig kritisiert, hatte aber im Bundesrat nicht die entsprechende Mehrheit, um es zu verhindern. Aber es gab heftige Kritik an diesem Gesetz nicht nur von Parteien auch von Verbänden und der Steuergewerkschaft. Es gab aber gleichwohl in dem damaligen Gesetzentwurf steuerrechtliche Regelungen, die von den Anzuhörenden im Finanzausschuss des Bundestages - das war im November 2009 - grundsätzlich begrüßt wurden. Genau dazu gehört diese Änderung im Grunderwerbsteuerrecht. Nach dem in Kraft getretenen Gesetz wurden schließlich bestimmte grunderwerbsteuerpflichtige Grundstücksübergänge im Rahmen von Umstrukturierungen oder Umwandlungsvorgängen von Unternehmen grunderwerbsteuerrechtlich begünstigt, damit notwendige Umstrukturierungen nicht aus diesen Steuergründen unterbleiben sollen. Die Steuergewerkschaft, Dieter Ondracek, der Chef der Steuergewerkschaft, führte in der Anhörung, die ich gerade erwähnt habe, zum Sachverhalt Folgendes aus - ich zitiere, Frau Präsidentin, mit Ihrer Zustimmung -, „dass es denkbare Konstellationen gibt, in denen heute eine sinnvolle Umgliederung aufgrund der Grunderwerbsteuer nicht vorgenommen wird. Es ist ein reiner Kostenfaktor. Man unterlässt möglicherweise eine Umgliederung, obwohl sie wichtig und sinnvoll wäre, um zu sparen.“ Von daher ist der Grundgedanke richtig. Aus diesen besagten Gründen und mit der von der Steuergewerkschaft angeführten Begründung sollten diese Regelungen in dem Gesetz also bestehen bleiben. Deshalb lehnen wir den Antrag der Fraktion DIE LINKE ab. Das Ganze hat nichts zu tun mit unserer Einschätzung des sogenannten Wachstumsbeschleunigungsgesetzes. Da sind wir immer noch der Meinung, dass man das so schnell wie möglich rückabwickeln sollte, sobald die Mehrheit im Bundestag und im Bundesrat das zulässt. Vielen Dank.

(Beifall SPD)

Vielen herzlichen Dank, Herr Dr. Pidde. Das Wort hat jetzt Abgeordneter Barth für die FDP-Fraktion.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir diskutieren ja in dieser Legislaturperiode nicht das erste Mal und insbesondere auch nicht das erste Mal auf Antrag der LINKEN über die Grunderwerbsteuer. Da es mir im Kern so geht wie dem Kollegen Meyer, ich habe keine Zahl und auch kein