Protokoll der Sitzung vom 01.06.2012

(Beifall DIE LINKE)

Ihr Antrag verkennt aber vor allen Dingen eines und der Finanzminister hat das eben schon ausgeführt -, die Ermittlung der angemessenen kommunalen Finanzausstattung ist quasi eine Momentaufnahme im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens. Das ist auch das Problem. Ich komme gleich noch mal darauf zurück. Im Rahmen der Ermittlungen der angemessenen Finanzausstattung für das Jahr 2012 zum Beispiel wurde - und das ist eben

(Minister Dr. Voß)

auch schon hier angeklungen - eine Personalkostensteigerung in Höhe von 1 Prozent berücksichtigt. Dafür wurden bei der Auftragskostenpauschale zusätzlich - Sie haben es gesagt, Herr Voß - 4 Mio. € und für den eigenen Wirkungskreis zusätzlich 8,8 Mio. € sogar berücksichtigt. Weitere Personalkostensteigerungen sind im Rahmen der Bedarfsprognose einzelner Aufgabenbereiche, also zum Beispiel Kita, SGB II, in die Ermittlung der angemessenen Finanzausstattung einbezogen worden. Änderungen, die sich im Jahresverlauf an einzelnen Ausgabepositionen ergeben, werden weder im positiven - das ist eben auch schon so gesagt worden - noch im negativen Fall berücksichtigt. Allein bei den kommunalen Steuereinnahmen gibt es nach § 3 Abs. 2 des Thüringer FAG nach Ablauf des Ausgleichsjahres eine Berücksichtigung eventueller Mehr- und Minderausgaben. Selbst das, Herr Kuschel, ist nicht immer so. Sie kennen die Situation im vergangenen Jahr, als die Mehreinnahmen des Landes verstärkt in die Kommunalfinanzierung geflossen ist und diese zusätzliche Finanzspritze - also am Ende des Jahres - nicht in die Anrechnung einbezogen wurde, wie sie im Kommunalen Finanzausgleich eigentlich üblich wäre. Wir haben eine ähnliche Diskussion schon einmal hier im Plenum geführt, als es zum Beispiel um den besonders harten Winter im Jahr 2010 und 2011 ging. Sie erinnern sich sicherlich noch daran, damals gab es auch Mehrausgaben für die Kommunen, die in dieser Form nicht vorhersehbar waren. Auch hier sollte dann quasi über den Kommunalen Finanzausgleich den Kommunen geholfen werden. Wir haben damals auch festgestellt, zumindest mehrheitlich festgestellt, dass es in der Systematik der Zuweisung finanzieller Mittel über das FAG nicht darum gehen kann, bei bestimmten signifikanten Änderungen sofort zu reagieren, weil dieses Finanzausgleichsgesetz immer - ich drücke das mal sehr salopp aus einen ausgeprägten Querschnitts- oder auch einen Durchschnittscharakter hat. Das führt sicher hin und wieder zu einigen Verwerfungen, die Sie dann immer unter anderem durch solche Anträge aufgreifen, und die gefallen uns auch nicht immer, also ich meine jetzt die Verwerfungen, nicht die Anträge wobei, das sehen hier im Plenum einige Kolleginnen und Kollegen sicher auch manchmal anders -, aber diese Systematik ist nun einmal gegeben. Man kann vielleicht darüber diskutieren, Herr Kuschel, ob zukünftig nicht beim Ermittlungsansatz der finanziellen Mittel von vornherein zum Beispiel ein größerer Anstieg der Kosten für Personalausgaben bei den Kommunen berücksichtigt werden sollte, wobei das quasi auch so eine Art vorauseilende Maßnahme der anstehenden Tarifverhandlungen wäre, die immer erst im jeweils laufenden Jahr des Vollzugs des FAG stattfinden. Ich bin nun kein Hellseher und kann ähnlich wie Sie nicht voraussagen, welche Höhe der Tarifabschluss immer haben wird, wobei sich natürlich trefflich - auch das muss man sagen

über eines streiten lässt: Das Personal auf kommunaler Ebene soll auch abgebaut werden, so dass auch hier der Zuwachs an Ausgaben für Tarifsteigerungen gebremst werden soll. Das klingt manchmal auch so an, wenn man Ausführungen aus dem Finanzministerium liest, weil ja das Mehr an Personalausgaben sich dann auf weniger Köpfe beziehen würde. Hier muss ich fairerweise sagen, dass dieser Ball ziemlich vorsichtig in die Reihen der kommunalen Familien gespielt werden sollte, weil auch das Land Thüringen - das muss man legitimerweise sagen dürfen - Personal abzubauen hat und im Übrigen aber auch von den Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst betroffen sein wird, zwar über einen anderen Flächentarifvertrag - darüber werden wir erst im nächsten Jahr reden können -, aber auch da erwachsen Mehrausgaben. Es gibt immer zwei Seiten der Medaille.

An den Festlegungen des aktuellen Finanzausgleichsgesetzes wird auch im Hinblick auf die von Ihnen bereits angesprochene geplante Neujustierung, Herr Voß, des Kommunalen Finanzausgleichs seitens der SPD-Fraktion festgehalten. Deswegen können wir uns für den hier vorliegenden Antrag in dieser Form, wie er hier eingebracht wurde, nicht erwärmen. Ich danke Ihnen.

(Beifall SPD)

Vielen herzlichen Dank, Herr Abgeordneter Hey. Das Wort hat jetzt Abgeordneter Barth für die FDPFraktion.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Antrag zeigt zunächst, dass inzwischen auch DIE LINKE verstanden hat, dass eine gerechte Entlohnung, die nicht nur wünschenswert ist, die notwendig ist, natürlich auch irgendwie finanziert werden muss. Das Problem ist allein, welche Schlussfolgerungen man aus dieser Erkenntnis zieht. Ich glaube, solange die Mehrheit nicht verinnerlicht, ich will gar nicht von begreifen reden, solange es die Mehrheit nicht verinnerlicht, dass das Geld endlich ist, und dass das, was ausgegeben werden soll, auch erwirtschaftet werden muss, so lange wird es uns nicht gelingen, den Staat insgesamt, auch in den Kommunen, in den Ländern oder im Bund auf finanziell solide Beine zu stellen.

(Beifall FDP)

Diese Grundüberlegung, meine Damen und Herren, hat etwas mit Generationengerechtigkeit zu tun, für die wir uns ausdrücklich einsetzen. In Thüringen profitieren 45.000 Beschäftigte etwa von den Tarifabschlüssen und das ist auch gut so, das ist das lachende Auge, was Herr Kollege Hey meinte. Auf die Kommunen kommt eine Mehrbelastung von,

(Abg. Hey)

Herr Minister hat es gesagt, etwas mehr als 100 Mio. € durch den Abschluss zu; das ist das weinende Auge. Natürlich kann man sagen, man müsste entsprechende Mehrbelastungen durch einen vorhersehbaren Tarifabschluss bei einer soliden und ehrlichen Berechnung des KFA in den Schlüsselzuweisungen schon berechnen. Eigentlich müssten, wenn das in der Vergangenheit auch immer alles erfolgt wäre - es geht ja bei der Berechnung des KFA nun nicht nur um die Frage der Tarifentwicklung -, die Kommunen auch in der Lage sein, durch Rücklagen oder durch Sparmaßnahmen im Einzelfall auch mal eine Mehrbelastung, die vielleicht durch einen Abschluss, der höher ist als erwartet, sage ich jetzt mal, selbst zu stemmen. Dass sie das nicht sind, hat mit den Kommunalen Finanzausgleichen der zurückliegenden Jahre zu tun. Das hat ja eine gewisse Historie, eine gewisse Entwicklung, und die Situation, in der die meisten Kommunen sind, ist nicht vom Himmel gefallen, sondern die ist natürlich Ergebnis auch der FAGs der vergangenen Jahre, ganz klar.

Auch wenn wir vom Statistischen Landesamt gehört haben, und das ist ja auch erfreulich, dass sich die Gesamtverschuldung der Kommunen, der Minister hat es auch bei der Versammlung des Gemeindeund Städtebundes vorgetragen, dass sich der Schuldenstand der Kommunen im Vergleich zu 2011 um 120 Mio. € verringert hat, so ändert das an der insgesamt und überwiegend schwierigen finanziellen Situation der Kommunen zunächst nichts. Wie also herauskommen? DIE LINKE schlägt vor, den KFA rückwirkend zu ändern und den Tarifabschluss entsprechend dort einzurechnen, zu berücksichtigen. Die Vorredner, der Minister, der Kollege Hey haben bereits auf die Schwierigkeiten, die damit verbunden sind, hingewiesen, soweit es den laufenden Haushalt betrifft. Und so eine Vorausberücksichtigung ist unter verschiedenen Aspekten schwierig, auch deshalb, weil natürlich eine Verhandlungsseite in Tarifverhandlungen damit auch schon einen Vorschlag auf den Tisch legt. Aber darüber könnte man diskutieren, weil es ja nicht ein auf Gewinn gerichtetes Unternehmen ist, um das es hier geht, sondern es sind Gemeinden, die keinen Gewinn erwirtschaften, sondern es geht „nur“ um die Frage, wofür sie ihr Geld verwenden. Ein Angebot auf den Tisch zu legen ist ja sowieso auch Sache der Arbeitgeber. Aber ich glaube, dass es nach vorn gerichtet zumindest ein paar mehr Überlegungen auch geben kann. Wir glauben, dass ein Punkt auch die Überlegung ist, die Steuermehreinnahmen, die die Kommunen einnehmen, auch wirklich bei den Kommunen künftig zu belassen und nicht immer wieder zu verrechnen,

(Beifall DIE LINKE)

um damit auch die Möglichkeit zu bieten, Rücklagen zu bilden, und eben auch mal einen Tarifabschluss, der vielleicht höher ist, als man ihn nun un

bedingt erwartet, daraus entsprechend abzufedern. Das ist allein für sich genommen jetzt nicht die Lösung,

(Beifall FDP)

aber gemeinsam mit anderen Vorschlägen kann das, glaube ich, zu einem Paket beitragen, welches für die Zukunft die Kommunen in die Lage versetzt, auch mit Tarifabschlüssen entsprechend umzugehen. Was wir alle nicht wollen und wozu die Diskussionen um den KFA nicht führen dürfen, ist, dass die Bürgermeister die Buhmänner in ihren Kommunen sind und suggeriert wird, dass die Bürgermeister ihre Mitarbeiter in den Kommunen für die überwiegend gute Arbeit, die dort geleistet wird, nicht angemessen bezahlen wollen.

(Beifall FDP)

Ich glaube, die Bürgermeister wollen das, und diesen Eindruck sollten wir nicht in irgendeiner Weise zerstören, und wir sollten insbesondere Bürgermeistern, die eh schon mit dem Rücken zur Wand stehen, nicht noch weitere Probleme aufbürden.

Weil der Kollege Kummer in seinem Einführungsbeitrag auf diese bemerkenswerte Kampagne der LINKEN vor einiger Zeit, vor einem halben Jahr etwa, meine ich, hingewiesen hat, die unter dem Titel „Kommunen in Not“, so ist es wohl gewesen, gestanden hat, das war die Veranstaltung auf der Messe, wo auch Mitglieder Ihrer Partei standen und dort ein Plakat in die Höhe gehalten haben „Kommunen in Not“ und jeden, der da kam, mit so einem Umschlag beglückt haben. Ich habe so einen Umschlag auch gekriegt, weil ich bei der Veranstaltung war, habe den einigermaßen gespannt aufgemacht und es hat sich entpuppt als im Wesentlichen Werbeveranstaltung für eine Gemeinde- und Kreisgebietsreform. Das war sozusagen der wesentliche Inhalt des Vorschlags im Zusammenhang mit dieser Kampagne.

Ich will Sie nur mal darauf hinweisen, es gibt im Thüringen-Atlas, Frau Präsidentin, das ist vom Landesamt für Statistik, so eine sehr interessante Grafik, Personalausgaben in Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften 2009. Wenn man sich das anschaut und das mal neben die übliche Argumentation legt, kleine Einheiten sind ineffizient und ineffektiv und große Strukturen sind sozusagen zwangsläufig besser, dann will ich Ihnen mal sagen, die kleine Gemeinde Straufhain, die so klein und ineffizient ist, dass sie nach Meinung der Landesregierung gar keinen hauptamtlichen Bürgermeister mehr haben darf, liegt bei den Pro-KopfKosten in der Verwaltung bei 239 € pro Einwohner. Dank an den Bürgermeister Horst Gärtner, der in diesen Tagen in den Ruhestand geht. Bürgel im Saale-Holzland-Kreis liegt bei 214 €. Die untermaßige VG Leubatal, zu der auch die Gemeinde Hohenleuben gehört, der mein Kollege Dirk Bergner

als Bürgermeister vorsteht, liegt bei 317 €; Greiz bei 435 €, Sömmerda bei 484 €, Eisenach bei 460 €, Gera bei 545 € und Erfurt bei 694 €. Meine Damen und Herren, die Mär, dass große Strukturen effektiv und preiswert sind und kleine teuer und uneffizient, ist damit endgültig widerlegt. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Vielen herzlichen Dank, Herr Abgeordneter Barth. Das Wort hat jetzt Abgeordneter Dirk Adams für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will auf das Rechenbeispiel von Herrn Barth jetzt gar nicht eingehen, weil ich glaube, dass es an vielen Stellen hinkt.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Wir BÜNDNISGRÜNE wollen eine Beratung dieses Antrags im Innenausschuss und Haushalts- und Finanzausschuss. Wir wollen guten Lohn für gute Arbeit. Das heißt, wir begrüßen natürlich den Tarifabschluss ganz besonders dafür, dass die Menschen, die in unseren Verwaltungen arbeiten, gut bezahlt werden, dass wir dadurch sichern, dass wir gute Fachkräfte bekommen können. Wir wollen eine angemessene Finanzausstattung der Kommunen, um das auch möglich zu machen und die Kommunen nicht allein zu lassen auf ihrem Weg. Wir haben vernommen, dass der Finanzminister angekündigt hat, den Kommunalen Finanzausgleich zu reformieren, eine neue Struktur zu geben. Dem stehen wir offen gegenüber, weil dringend Reformbedarf besteht. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen herzlichen Dank, Herr Adams. Das Wort hat jetzt Abgeordneter von der Krone für die CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, mit dem Antrag der Fraktion DIE LINKE soll die Landesregierung aufgefordert werden, dem Thüringer Landtag über die finanziellen Auswirkungen des jüngsten Tarifabschlusses für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in Thüringer Kommunen zu berichten. Für den zweiten Teil des Antrags soll die Landesregierung aufgefordert werden, dem Thüringer Landtag einen Entwurf zur Ände

rung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes für das Jahr 2012 vorzulegen, der die Auswirkungen des Tarifabschlusses berücksichtigt und eine entsprechende Anpassung der Schlüsselzuweisungen des Landes an die Thüringer Kommunen beinhaltet.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, gegen eine Berichterstattung - und der Herr Finanzminister hat es ja auch getan - durch die Landesregierung ist nichts einzuwenden, obgleich die Eckwerte der Tarifverhandlungen jedem hier im Hohen Hause bekannt sein sollten. Aufgrund des Tarifabschlusses zahlen die Kommunen in Thüringen ihren tarifbeschäftigten Angestellten seit dem 1. März 2012 3,5 Prozent mehr Gehalt. Um diese Steigerung geht es insbesondere im zweiten Teil des vorliegenden Antrags.

Der Thüringer Landtag hat im Dezember 2011 den Landeshaushalt 2012 und das Dritte Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichs beschlossen. Eine Änderung dieses Gesetzes lehnt die CDU-Fraktion ab. Zum einen wurde in dem Änderungsgesetz zum FAG aufgrund von Prognosen eine Tarifsteigerung bereits berücksichtigt, die Ansätze für Personalkosten wurden deshalb um ca. 1 Prozent höher angesetzt als im Vorjahr. Zum anderen ist allgemein bekannt, dass das FAG überwiegend auf Prognosen basiert. Es ist fatal und falsch, bei jeder Abweichung von einer Prognose gleich eine Anpassung des Gesetzes zu fordern. Außerdem ist es nur sachgerecht, dann auch die anderen Einnahme- und Ausgabeblöcke in die Betrachtung mit einzubeziehen. Nennen möchte ich an dieser Stelle nur prognostizierte Steuermehreinnahmen, die auch bei den Kommunen ankommen. Durch nachträgliche Änderung würde der ohnehin schon komplizierte Kommunale Finanzausgleich noch intransparenter und für die Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte im Ergebnis kaum noch nachvollziehbar sein. Damit wäre die Planungssicherheit für alle - Land und Kommunen dahin. Und genau das will die CDU-Fraktion nicht. Aus diesem Grund sieht das Gesetz eine unterjährige Spitzabrechnung bei Tarifsteigerungen nicht vor. Stattdessen wollen wir den Kommunen Planungssicherheit geben, damit, nachdem ein Haushalt im Parlament beschlossen wurde, auch der Kämmerer vor Ort planen und bewirtschaften kann. Viel besser ist es, den bestehenden KFA im Rahmen der nächsten Haushaltsverhandlung einfacher und transparenter zu machen. Wir wollen eine Finanzgarantie des Landes für Städte, Gemeinden und Kreise. Das Land sollte den Kommunen bis 2019 einen festen Betrag pro Jahr zusagen, mit dem sie planen können. Zudem sollten die Kommunen künftig ihre Steuermehreinnahmen behalten können und nicht mehr mit den Zahlungen des Landes verrechnet werden müssen. Um das alles aber zu ermöglichen, muss mit Strukturreformen endlich ernst

(Abg. Barth)

gemacht werden - und ich rede hier von Strukturreformen, nicht von Gemeindereformen. Aufgabenstandards und Behörden müssen reduziert werden, damit Ausgaben weiter eingespart werden können. Das ist der richtige Weg, um den Kommunen zu helfen, und nicht diese rückwirkende Flickschusterei am Finanzausgleichsgesetz des laufenden Haushaltsjahres. Wir lehnen deswegen den Teil II dieses Antrags ab. Danke schön.

(Beifall CDU)

Vielen herzlichen Dank, Herr von der Krone. Das Wort hat jetzt Abgeordneter Frank Kuschel für die Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, zunächst also danke für die sehr sachliche Diskussion zu dem Thema. Sonst setzen wir mit unseren Anträgen größere Reizthemen, aber offenbar, wenn es um die kommunale Familie geht, ist man sich am Freitagnachmittag noch weitestgehend einig. Ich hoffe, das bleibt so, auch nachdem ich geredet habe.

Herr Voß, erst mal vielen Dank für den Sofortbericht. Ich bedauere natürlich, dass Sie die Auswirkungen nicht konkret in Zahlen fassen können, aber habe natürlich auch dafür Verständnis, dass das jetzt nicht bis auf den Centbetrag geht, und die Schätzung in etwa haben wir ja. Die Zahlen sind genannt worden. Wir gehen auch davon aus, dass die Mehrbelastung um die rund 100 Mio. € im Jahre 2012 ausmachen, das ist schon eine erkennbare Größe, über die es sich lohnt, im Thüringer Landtag zu diskutieren. Wir wollen gar nicht, Herr Voß, so wie Sie ein wenig das Szenario beschrieben haben, dass alle 14 Tage dann der Finanzausgleich geändert werden soll, das ist nicht unsere Absicht. Aber, wie gesagt, bei einem Betrag von 100 Mio. € kann man zumindest mal im Landtag darüber reden.

Es wäre schon sehr hilfreich für die Thüringer Kommunen, wenn heute vom Landtag das Signal ausgeht, dass zumindest bei der Diskussion der Finanzausgleichssysteme 2013/2014 wir auch Regelungen schaffen, dass die Kommunen künftig sich sicher sein können, dass bei der Berechnung einer angemessenen Finanzausstattung derartige Ausgabenabweichungen Berücksichtigung finden. Das wäre schon etwas.

Herr von der Krone hat einen Vorschlag gemacht, von dem man sagen könnte, wenn das auch das Signal von heute wäre, wäre viel gekonnt, dass wir nämlich den Kommunen signalisieren, die Steuermehreinnahmen in diesem Jahr könnt ihr behalten. Das ist zurzeit eben noch unklar, weil nach dem jetzigen, wenn ich die Regelungen des Finanzaus

gleichs sehr eng auslege, müssen die Kommunen davon ausgehen, dass die Steuermehreinnahmen in diesem Jahr künftig verrechnet werden. Nun ist ein neuer Finanzausgleich angekündigt, da wissen wir nicht, welche Verrechnungsregelungen es da gibt. Aber das wäre schon so ein deutliches Signal: Gemeinden, die 72 Mio. €..., wollen wir zumindest alles dafür tun, dass wir die also nicht mit den Zuweisungen aus dem Finanzausgleich verrechnen. Damit wäre schon tatsächlich viel geholfen und die Kommunen könnten mit der Situation etwas anders umgehen.

Wir sind immer noch in einer Situation, wo wir zwar davon reden, dass die Kommunen Steuermehreinnahmen haben, aber wir nach wie vor zur Kenntnis nehmen müssen, dass die kommunale Steuerdeckungsquote noch immer um die 20 Prozent, also knapp über 20 Prozent liegt. Das heißt, nur rund 20 Prozent der Einnahmen der Kommunen resultieren aus eigenen Steuereinnahmen. Selbst ich war in den 90er-Jahren da optimistischer, was den Aufholprozess gegenüber den Kommunen in den alten Bundesländern betraf. Ich war überzeugt, wir nähern uns viel rascher den 30/35 Prozent, wie das in den alten Bundesländern gang und gäbe ist. Das heißt natürlich im Umkehrschluss, die Thüringer Kommunen bleiben nach wie vor in hoher Abhängigkeit des Landes was die Landeszuweisung betrifft.

Deswegen auch immer wieder unser Appell, auch mein Appell an die Landesregierung, wir müssen mit dem Bund in den Dialog treten, dass das Steuerrecht so gestaltet wird, dass die kommunalen Steuereinnahmen sich insgesamt erhöhen und damit natürlich auch in der Folge der Landeshaushalt durch die Reduzierung des Finanzausgleichs entlastet werden kann. Das ist ein politischer Auftrag, wo ich die Landesregierung bitte, ihre Zurückhaltung zumindest zu überdenken und da viel aktiver über den Bundesrat zu wirken. Da haben Sie uns auf Ihrer Seite.

Ihr Vorschlag, Herr Dr. Voß, oder Ihre Forderung an die Kommunen, einen Teil der Tariferhöhungen durch Personalabbau zu kompensieren, ist tatsächlich zumindest als Sofortmaßnahme kaum umsetzbar. Sie wissen, wie Personalabbau in den Kommunen rechtlich geregelt ist, äußerst kompliziert, ähnlich wie beim Land und man erreicht im Regelfall nur mittelfristig dort überhaupt Entlastungen. Aber es ist ein anderer Fakt, den wir zur Kenntnis nehmen müssen: Die Thüringer Kommunen haben in den letzten Jahren schon erheblich Personal abgebaut. Ein weiterer Personalabbau ohne tatsächliche Funktional- und Verwaltungsreform erscheint kaum möglich. Es würde zumindest die Leistungskraft der kommunalen Ebene und das Angebot, was die Kommunen an Bürgerinnen und Bürger unterbreiten können, erheblich tangieren und es wäre spür

(Abg. von der Krone)

bar für die Menschen vor Ort, wenn weiterer Personalabbau erfolgt.

Herr Kellner hat mir immer vorgeworfen, ich nutze jedes Thema, um dann zum Schluss über Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform zu diskutieren. Dieses Mal war es Herr Barth, der das Thema aufgemacht hat.