Zu Frage 4: Das Land wird auch im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung seinen eingegangenen rechtlichen Verpflichtungen gegenüber den Hochschulen nachkommen.
Danke, Herr Minister, für die grundsätzlichen Ausführungen zur Hochschulpolitik. Auf der anderen Seite hatten Sie jetzt auch ausgeführt, dass den Hochschulen ja die Möglichkeit zugebilligt wurde, die Mittel zu übertragen. Die Übertragbarkeit der Mittel ist ja bekannt, Sie haben aber gleichzeitig davon gesprochen, dass den Hochschulen gegenwärtig Abschläge zur Bewirtschaft zugewiesen werden. Könnten Sie das vielleicht prozentual erläutern, wie viel Prozent der Mittel sie überhaupt bekommen können, bevor der Haushaltsetat verabschiedet wurde? Kann ich die zweite Frage gleich stellen? Sind Sie der Auffassung, dass diese Zahlung von Abschlägen der vertraglichen Vereinbarung zwischen den Hochschulen und dem Land Thüringen entspricht und adäquat ist?
Zunächst, Frau Dr. Kaschuba, ich gestehe, ich habe Ihnen ja die Summen vorgelesen, die die Hochschulen bekommen, ich kann das im Kopf nicht so schnell in Prozente umrechnen, aber das kann ich Ihnen gern nachliefern, wenn Sie das wünschen.
Zum Zweiten: Der Artikel 100 der Verfassung gibt klare Rahmenrichtlinien vor für die vorläufige Haushaltsführung. Innerhalb dieses Verfassungsrahmens müssen wir uns bewegen, aber wir können alle rechtlichen Verpflichtungen, die wir gegenüber den Hochschulen haben, auch erfüllen. Das heißt, den Hochschulen entstehen im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung keine unlösbaren größeren Probleme, jedenfalls sind uns solche auch bisher nicht angezeigt worden.
Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Minister. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Hauboldt von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/352.
Im März 2009 wurde im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung das Pilotprojekt „Schulstreife mit Schulleiter ‚Prävention hautnah’“ durch die Polizeiinspektion Sömmerda vorgestellt. Das Projekt zielt darauf ab, die Bemühungen von Polizei und Lehrerschaft besser als bisher zu vernetzen, damit ein größtmöglicher Schutz für Zielgruppen erreicht und ein umfassendes Rechtsbewusstsein bei Schülern erzeugt wird. Zielgruppen sollten Schüler im Alter zwischen 9 und 13 Jahren in den Grund- und Regelschulen, Förderzentren und Gymnasien sein. Wesentliches Ziel ist die sukzessive Zurückdrängung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten an und im Umfeld von Schulen. Es war vorgesehen, bis zum Schuljahresende 2009 dieses Projekt zu testen und einen Evaluationsbericht zur abschließenden Bewertung der Polizeidirektion Erfurt vorzulegen.
1. In welchem Umfang wurde das aus den Jahren 2000/2001 durch die Thüringer Polizei eingeführte Präventionsprogramm für Kinder in 3. Klassen mit der Zielrichtung, Gefahrensituationen aufzuzeigen und sie zu einem richtigen Verhalten zu befähigen, umgesetzt und welche Erkenntnisse wurden daraus gewonnen?
2. Wie bewertet die Landesregierung das Ergebnis des Projekts der Sömmerdaer Polizeiinspektion und lassen die getroffenen Schlussfolgerungen eine Fortführung des Projekts erkennen bzw. ist die Landesregierung gewillt, dieses Vorhaben weiter zu unterstützen?
3. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse vor, dass durch das Thüringer Präventionsprogramm Strafdelikte, insbesondere Diebstahl, Sachbeschädigung und Körperverletzungen, zurückgedrängt werden konnten?
4. Sieht die Landesregierung die Notwendigkeit einer unbedingten Vernetzung der Aufgabenstellung von Präventionsmaßnahmen durch polizeiliche, pädagogische und soziale Arbeit vor Ort, mit welchen Maßnahmen soll diese konkret umgesetzt werden und ergibt sich daraus der Handlungsbedarf, zusätzliches Personal in Form von Kontaktbereichsbeamten vorzuhalten?
Für die Landesregierung antwortet das Innenministerium. Herr Minister Prof. Huber, Sie haben das Wort.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Hauboldt beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Das polizeiliche Präventionsprogramm für Kinder mit dem Namen Poli-Pap wird seit dessen Einführung im Schuljahr 2000/2001 von den entsprechenden Beauftragten der Polizeidienststellen erfolgreich umgesetzt. Die damals festgelegte Zielgruppe, Schüler und Schülerinnen der dritten Klassen in den Thüringer Grundschulen, wurde sukzessive auch auf die Förderschüler und Förderschülerinnen sowie auf die Vorschulkinder in den Thüringer Kindertagesstätten erweitert. Bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt erreichte Poli-Pap über 72.000 Grund- und Förderschüler. Die Umsetzung des Programms erfolgt insbesondere durch den Einsatz verschiedener Medien. Darin sind eine Fülle von Themen der Täter- und Opferprävention sowie der Gefahrenvermeidung kindgerecht dargestellt. Von 2002 bis zum Schuljahr 2007/2008 erfolgte eine Evaluation des polizeilichen Präventionsprogramms durch die kriminalistisch-kriminologische Forschungsstelle. Die Evaluationsergebnisse bestätigen, dass die große Mehrheit der Thüringer Grund- und Förderschulen mit dem polizeilichen Präventionsprogramm gut vertraut ist. Neben der Durchführung des speziellen Unterrichts in den einzelnen Klassen unterstützten die Beauftragten der Dienststellen die Schulen am Tag der offenen Tür mit ausgewählten Präventionsthemen und stellen bei Elternabenden zu Beginn des Schuljahres das Präventionsprogramm vor. Die Beamten reagieren darüber hinaus anlassbezogen bei der Durchführung des Unterrichts, so unter anderem bei Vorfällen von Gewalt, Diebstahl und Ähnlichem an Schulen.
Zu Frage 2: Das Innenministerium bewertet das Projekt positiv. Der Evaluationsbericht ergab, dass sich das Pilotprojekt förderlich auf die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Pädagogen ausgewirkt hat. Durch die Präsenz der Polizeivollzugsbeamten wird sichergestellt, dass der Kontakt zwischen Schülern und Schülerinnen und Polizei intensiviert und ausgebaut wird. Im Landkreis Sömmerda wird das Konzept fortgeführt. Eine thüringenweite Anwendung ist derzeit nicht angedacht.
Zu Frage 3: Im Rahmen der Evaluation des Programms wurden keine Erkenntnisse zur Zurückdrängung von Delikten gewonnen.
Zu Frage 4: Die polizeiliche Kriminalprävention umfasst zum einen eigenständig durch die Thüringer Polizei wahrzunehmende Aufgaben und zum anderen die Mitwirkung an Präventionsmaßnahmen anderer Verantwortungsträger. Letzteres bedeutet jedoch nicht die Übernahme kriminalpräventiver Aufgaben
anderer Träger. Der Beitrag der Polizei besteht vor allem darin, diese auf kriminalitätsrelevante Probleme hinzuweisen und zu Problemlösungen benötigte Informationen bereitzustellen. Der Einsatz von Kontaktbereichsbeamten im Umfeld von Schulen ist sinnvoll, ohne dass es deshalb des Einsatzes zusätzlicher Kontaktbereichsbeamter bedürfte. Durch ihren Auftrag, mit den Kindern und Jugendlichen in Kontakt zu treten, wird der Zugang zur entsprechenden Zielgruppe erleichtert und ein beiderseitiges Vertrauensverhältnis geschaffen.
Ich sehe keinen Nachfragebedarf. Dann bedanke ich mich beim Herrn Innenminister und rufe auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten König von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/355.
Für den 13. Februar 2010 ruft das bundesweite Bündnis „Dresden nazifrei“ zu Protesten gegen den angemeldeten Aufmarsch von Rechtsextremisten auf. Diesem Bündnis haben sich unter anderem auch Thüringer Initiativen, Einzelpersonen und Parteien angeschlossen.
Im vergangenen Jahr, am 14. Februar 2009, wurden Busse von Demonstranten, welche an den Veranstaltungen von No Pasaran bzw. GehDenken gegen den Neonaziaufmarsch teilgenommen hatten, auf der Rückreise bei einem Stopp auf einer Raststätte in Thüringen von Neonazis überfallen, wobei es zu mehreren teils schweren Körperverletzungen kam.
1. Liegen der Landesregierung Informationen vor, welche Maßnahmen ergriffen werden, um Vorfälle wie im letzten Jahr bei der An- und Abreise der Gegendemonstranten zu verhindern?
2. Verfügt die Landesregierung über Kenntnisse, den Stand der Anreise gewaltbereiter Neonazis bzw. sogenannter Autonomer Nationalisten aus Thüringen nach Dresden betreffend und wenn ja, welche?
3. Ist der Landesregierung bekannt, ob Busse anreisender Rechtsextremisten aus Thüringen aufgrund der Vorfälle im letzten Jahr bei der An- und Abreise polizeilich begleitet werden?
4. Verfügt die Landesregierung über Informationen, ob die Polizei Thüringen Verbindung mit anderen Bundesländern bezüglich der Abstimmung über anreisende und abreisende Busse sowie ein Einsatzkonzept aufgenommen hat und wenn ja, welcher Art ist dieses?
Danke, Frau Abgeordnete. Für die Landesregierung antwortet das Innenministerium. Herr Innenminister Prof. Dr. Huber, Sie haben das Wort.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten König beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Der Thüringer Polizei liegt aus vergleichbaren Einsätzen bereits ein Einsatzkonzept vor, welches an die Versammlungslage in Dresden angepasst wird. Der Schwerpunkt der polizeilichen Maßnahmen wird dabei auf einer störungsfreien Hin- und Rückreise der Versammlungsteilnehmer liegen. Unter anderem ist beabsichtigt, ausgewählte Rast- und Tankstellenanlagen durch Polizeibeamte besetzen zu lassen. Darüber hinaus führe ich zu diesem Thema am 29. Januar ein Gespräch mit der Vorsitzenden des DGB Thüringen.
Zu Frage 2: Der Landesregierung liegen Erkenntnisse vor, dass im Internet durch mehrere rechtsextremistische Organisationen zur Teilnahme an der Demonstration am 13. Februar 2010 in Dresden aufgerufen wird. Darüber hinaus gibt es Bestrebungen von Einzelpersonen der rechten Szene zur Anmietung von Bussen.
Zu Frage 3: Die Aufklärungsmaßnahmen bezüglich der Anreise von Rechtsextremisten sind noch nicht abgeschlossen. Über eine Begleitung von Bussen mit Teilnehmern aus der rechtsextremistischen Szene wird zeitnah und anlassbezogen entschieden. Zu berücksichtigen sind hierbei einsatztaktische Erwägungen, auf die ich hier an dieser Stelle aus verständlichen Gründen nicht eingehen möchte.
Zu Frage 4: Eine Abstimmung von polizeilichen Maßnahmen wird bei herausragenden Veranstaltungslagen länderübergreifend standardmäßig durchgeführt. Im Übrigen verweise ich auf die Antwort zu Frage 1.
Herr Minister, ich hätte eine Nachfrage. Sie sprachen davon, dass ausgewählte Rast- und Tankanlagen von der Polizei an diesem Tag besetzt werden. Wird denn anreisenden Demonstranten der Gegenaktivitäten zu den Nazis bekanntgegeben, welche Rast- und Tankanlagen durch die Polizei besetzt sind, so dass dann sicher ist, welche Tankstellen angefahren werden können, wenn zum Beispiel dort ein Halt gemacht werden soll?
Frau Abgeordnete Renner, wir werden vor allem mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund Gespräche führen. Welche Tankstellen im Einzelnen betroffen sind, kann ich Ihnen aus verständlichen Gründen hier jetzt nicht mitteilen.
Weitere Nachfragen? Die gibt es nicht. Dann bedanke ich mich, Herr Minister. Wir beenden die Fragestunde.
a) Solidarität mit den Beschäftigten von Opel Eisenach und den Zulie- ferern Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/54 - hier: Nummern 1 und 3 dazu: Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/62 - dazu: Beschlussempfehlung des Aus- schusses für Wirtschaft, Techno- logie und Arbeit - Drucksache 5/188 -
b) Gemeinsam für eine sichere Zu- kunft für Opel, Opel Eisenach und die Zulieferindustrie in Thüringen Entschließungsantrag der Fraktio- nen der CDU und der SPD - Drucksache 5/56 - dazu: Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/63 - dazu: Beschlussempfehlung des Aus- schusses für Wirtschaft, Techno- logie und Arbeit - Drucksache 5/189 -
c) Konzept für den Erhalt von Arbeits- plätzen in den Automobilstandorten in Thüringen Entschließungsantrag der Fraktion der FDP - Drucksache 5/65 - dazu: Beschlussempfehlung des Aus- schusses für Wirtschaft, Techno- logie und Arbeit - Drucksache 5/190 -
Das Wort hat der Abgeordnete Lemb aus dem Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit für die Berichterstattung zu den drei Tagesordnungspunkten. Bitte sehr, Herr Abgeordneter.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, in der 3. Sitzung des Thüringer Landtags in der aktuellen Legislaturperiode brachte die Fraktion DIE LINKE den Antrag „Solidarität mit den Beschäftigten von Opel Eisenach und den Zulieferern“ - Drucksache 5/54 - ein. Minister Machnig erstattete in der genannten Plenarsitzung einen Sofortbericht zu Nr. 2 des Antrags, woraufhin die Erfüllung des Berichtsersuchens festgestellt wurde.
Die Nr. 1 und 3 des Antrags der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/54 - und damit auch der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/62 - wurden an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit überwiesen. Der Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit hat den Antrag nebst dem vorliegenden Änderungsantrag in seiner 2. Sitzung am 9. Dezember 2009 beraten. Minister Machnig gab erneut einen Sofortbericht in öffentlicher Sitzung und stellte sich den zahlreichen Fragen der Ausschussmitglieder.
Die im Anschluss daran stattfindende nicht öffentliche Ausschussberatung erbrachte folgendes Ergebnis: Der Ausschuss empfahl mehrheitlich unter Ablehnung des Änderungsantrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Drucksache 5/62 die Annahme des Antrags der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 5/54 in einer Neufassung und erklärte Ziffer 3 b) des Antrags der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 5/54 gemäß § 69 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung mit Zustimmung des Antragstellers für erledigt.
Der Antrag erhält somit folgende Fassung: Der Thüringer Landtag bekundet seine Solidarität mit den Opel-Beschäftigten, den Thüringer Zulieferern und dem Standort Eisenach.