Protokoll der Sitzung vom 28.01.2010

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin, das Anliegen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist aus meiner Sicht durchaus berechtigt,

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Danke.)

aber mehr Mitbestimmung von Schülerinnen und Schülern sowie Studierenden ist auch ein Herzensanliegen der SPD-Fraktion. Sie haben zum Schluss indirekt Willy Brandt zitiert, mehr Demokratie wagen, ist natürlich auch immer in unserem Ansinnen. So wird der Kultusminister beim Bildungsgipfel mit den Studierenden auch über die Verbesserung der Mitbestimmungsmöglichkeiten von ihnen diskutieren und nach einer Evaluation eine Überarbeitung der entsprechenden Gesetzgebung vornehmen, da bin ich mir sehr sicher.

Thüringen ist bei der Reform des Hochschulgesetzes den Weg gegangen, die Autonomie der Hochschulen zu stärken. Das heißt, es bleibt weitgehend den Hochschulen überlassen, in welchen Feldern sie Mitbestimmung von Studierenden ausgestalten. Lassen Sie mich das deutlich sagen, ich sehe das sehr kritisch. Ich werde auch in der Regierungskonstellation mitarbeiten, auch gesetzliche Grundlagen zu verändern, gerade was die Besetzung von Gremien angeht, die in Ihrem Antrag aber nicht vorkommen. Sie kommen in Ihrem Antrag nicht vor, tatsächlich auch weiter mitzuarbeiten. In Ihrem Antrag wird gefordert, dass es eine verpflichtende Beteiligung von Landesschülervertretungen bei Schulreformen sowie der KTS bei Hochschulreformen gibt. Wenn die Landesregierung Vorschläge macht, Gesetzesvorschläge zu Hochschulen beispielsweise, gehört die KTS zu den Pflichtanzuhörenden. Im Ausschuss ist es so, dass, wenn Gesetze seitens des Landtags vollzogen werden, der Ausschuss die Möglichkeit hat, den KTS und auch die Landesschülerinnen- und -schülervertretungen anzuhören und er sollte das auch tun, sollte das tunlichst tatsächlich auch tun.

Die LSV und der KTS werden also vom Ministerium bereits pflichtangehört. Die stärkere Mitbestimmung im Rahmen der stärkeren Autonomie der Hochschule ist auch ein Thema, aber mit wenig konkreten Vorschlägen zur Gesetzesveränderung. Deswegen auch

von meiner Seite aus die Zusage, wir werden uns da einsetzen.

Nun noch einmal ein paar grundsätzliche Anmerkungen, denn bevor pauschal mehr Mitbestimmung ohne konkrete Vorschläge gefordert wird, soll die derzeitige Situation noch einmal analysiert werden. Ich war beispielsweise einer derjenigen im Ausschuss, ich gebe es gern zu, der gesagt hat, dass im Gespräch mit Schülervertretungen wenig Nachbesserungsbedarf gesehen wurde. Ich weiß, dass es in einzelnen Fällen gerade auch von Schule zu Schule unterschiedlich ist, wie auch die Schülerinnen und Schüler mitbeteiligt werden. Genau deswegen hat zum Beispiel bei der Wahl von Schülersprecherinnen und Schülersprechern das Land ein Modellprojekt gestartet für die Direktwahl von Schülersprechern und das haben mittlerweile fast 30 Schulen zur Kenntnis genommen, beantragt und teilweise auch schon umgesetzt. Dazu gehören nicht nur Gymnasien, wie man da vermutet, wie z.B. das Kyffhäuser-Gymnasium in Bad Frankenhausen, dazu gehört z.B. auch die Regelschule am Inselsberg in Tabarz, die WillyBrandt-Schule in Erfurt, die Regelschule im Ländereck, Seelingstädt in Gera. Sie sehen, es gibt eine regionale Ausgewogenheit und es gibt auch eine Ausgewogenheit von Schultypen.

Deswegen bitte ich, diesen Antrag abzulehnen, denn es sind wenig konkrete Vorschläge gemacht worden von Ihnen. Es gibt bereits gesetzliche Grundlagen, die die Mitbestimmung von Schülerinnen und Schülern in Schulen ermöglichen, es gibt Modellprojekte zur Direktwahl von Schülersprechern, es gibt die Pflichtanhörung des KTS und der Landesschülervertretung. Lassen Sie uns beim Bildungsgipfel am 10. Februar gemeinsam mit den Schülervertretungen und auch den studentischen Vertretungen über mehr Mitbestimmung reden, aber auch mit den unteren Gremien im Dialog bleiben und konkrete Vorschläge ausarbeiten. Ich sage noch einmal: Die SPD-Fraktion wird diesen Antrag ablehnen. Danke.

(Beifall SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als Nächster spricht der Abgeordnete Barth von der FDP-Fraktion.

Vielen Dank. Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, Mitbestimmung ist wichtig, überhaupt keine Frage. Sie garantiert pluralistische Entscheidungen, sie garantiert Interessenvertretungen und sie ist natürlich auch Voraussetzung für Interessenwahrung von verschiedenen Interessengruppen. Mitbestimmung von Lehrenden und Lernen

den an den Bildungseinrichtrungen ist indes tatsächlich heute in den Bildungseinrichtungen in vielfältiger Weise gang und gäbe. So weist das Thüringer Hochschulgesetz den immatrikulierten Studierenden als Mitgliedern der Hochschule umfangreiche Rechte und Pflichten im Bereich der Selbstverwaltung der Hochschule zu, indem sie in den Senat entsprechend Mitglieder entsenden und dort an den Entscheidungen, die dort getroffen werden, beteiligt sind.

Das Thüringer Schulgesetz installiert die Schulkonferenz als Gremium der Mitbestimmung und Mitverwaltung von Schülern, Lehrern und übrigens auch der Eltern. Jeder, der zumindest mal Elternvertreter gewesen ist, weiß, dass in Schulkonferenzen tatsächlich teilweise wirklich grundlegende Entscheidungen mitberaten werden. Auch Schulreformen, die häufig Schulversuche als Vorläufer haben, sind in Schulkonferenzen mitbestimmungspflichtig.

Deshalb, sehr verehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist unser Verhältnis zu dem Antrag durchaus ein ambivalentes. Denn der Antrag hat recht mit dem Hinweis in der Begründung, dass mehr Autonomie ein ganz zentraler Bestandteil der Bildungspolitik in den kommenden Jahren sein muss. Der Antrag hat ausdrücklich recht mit dem Hinweis, dass es gerade auch im Bildungswesen eine angemessene Anerkennung für ehrenamtliches Engagement, für Beteiligung der Lernenden braucht. Der Antrag hat letztlich auch recht mit dem Hinweis, dass die Situation an den Schulen und Hochschulen verbesserungswürdig ist. Wann wäre sie das nicht? Wann sind wir der Meinung, einen perfekten Zustand erreicht zu haben? Verbesserungswürdig, verbesserungsfähig ist der Zustand an Schulen und Hochschulen eigentlich immer.

Der Antrag hat ausdrücklich nicht recht, wenn er diesen verbesserungswürdigen Zustand durch eine sprachliche Ungenauigkeit quasi mit unzumutbaren Zuständen gleichsetzt, die zwangsläufig zu Frust und Unzufriedenheit bei Lernenden und Lehrenden führen. Er hat nicht recht, wenn er als Lösung für diese Zustände eine ausgeweitete Mitbestimmung als Allheilmittel impliziert.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das steht ja nicht drin.)

Mitbestimmung ist für unser Gemeinwesen wichtig. Ehrenamtliches Engagement ist unerlässlich. Dass Menschen sich unentgeltlich freiwillig oder höchstens gegen einen Nachteilsausgleich freiwillig in Verantwortung für das Gemeinwesen nehmen lassen, ist aller Unterstützung wert, die wir diesem Engagement zumessen können. Je mehr und je eher erlebbar wird, vor allem auch je eher erlebbar wird, dass

sich dies lohnt und dass es anerkannt wird, umso größer ist natürlich bei jedem Einzelnen auch die Bereitschaft zu dauerhaftem Engagement auch nach der Schulzeit, nach der Studentenzeit in anderen Bereichen.

Deshalb werden wir uns bei der Abstimmung zu dem Antrag, so wie wir es auch im Ausschuss getan haben, enthalten. Ich will damit durchaus die Hoffnung verbinden, die Kollegin Rothe-Beinlich hier zum Ausdruck gebracht hat, nämlich, dass beim Hochschulgipfel, zu dem der Minister eingeladen hat, ernsthaft über das Thema gesprochen und überlegt wird, ob es wirklich sinnvolle und auch notwendige Ergänzungen bei der Mitbestimmung gibt.

Eine letzte Anmerkung sei mir erlaubt. Die Mitglieder der jeweiligen Vertretungen haben natürlich eine umso größere Legitimität, je mehr die Anliegen, die sie vertreten, erkennbar auch Anliegen von Mehrheiten in den jeweiligen Interessengruppen sind und nicht Partikularinteressen von wechselnden oder gegebenenfalls auch stabilen Minderheiten. Insofern ist der Verweis auf die Demonstrationen zum Teil richtig. Wenn wir uns aber das Verhältnis der Demonstrierenden zur Gesamtanzahl der Studenten in Thüringen, die bei über 50.000 liegt, anschauen, dann ist es erkennbar nicht unbedingt eine Mehrheit, ganz vorsichtig formuliert, die hier Meinungen vertritt. Insofern denke ich, dass diese Beteiligung, aber auch die Wahlbeteiligungen zum Beispiel bei Studentenratswahlen, die sich üblicherweise weit im einstelligen Bereich bewegen, auch ein Stück weit als Warnung verstanden werden, dass wir das Instrument der Beteiligung, der Mitbestimmung nicht instrumentalisieren, nicht überbewerten, sondern in dem Maß anwenden, wie es richtig, sinnvoll und auch zielführend ist. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Barth. Als nächster spricht der Abgeordnete Dr. Mario Voigt von der CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Damen und Herren, der Ausschuss hat die Vorlage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt. Dies gründet im Wesentlichen auf zwei Punkte. Zum einen ist eine weitgehende Mitbestimmung der Schüler und Studenten in den jeweiligen Landesgesetzen und Verordnungen klar und verbindlich definiert. Zum anderen engagieren sich Schüler und Studenten auch real in vielfältiger Art und Weise und dieses ehrenamtliche Engagement wird auch in den Bildungsinstitutionen

und den Nachweisen dieser Bildungsinstitutionen anerkannt.

Mit Blick auf den Schulbereich kann festgestellt werden, dass Thüringen eine hohe Beteiligung gewährleistet. Ob UNICEF oder Kinderschutzbund, Thüringen wird durch den Bildungsplan 0 bis 10 und auch darüber hinaus jeweils in den einzelnen Analysen eine hohe Mitbestimmung bescheinigt. Landesschulbeirat, enge Vernetzung bei Projekten des Jahres der Demokratie 2009, der Schulversuch Direktwahl des Schülersprechers, die Wahrnehmung schulischer und sozialer Interessen der Schüler in den Schulen und bei Schulaufsichtsbehörden, die Beteiligung an schulübergreifenden Entscheidungen und Maßnahmen der Schulaufsichtsbehörden, Schülerparlamente etc. Thüringen ist auch hier in der bildungspolitischen Spitzengruppe, auch wenn es um die Anerkennung des Engagements geht, die gemäß Thüringer Schulordnung als Vermerk der Tätigkeit im Zeugnis in der Anlage geführt wird.

Auch im Hochschulbereich wird einiges an Mitbestimmung geboten. Ob Konferenz Thüringer Studierendenschaften, Studentenräte oder Fachschaftsräte, die studentischen Gremien stehen in Thüringen auf einem breiten Fundament. Ausdrücklich ist dies im Thüringer Hochschulgesetz geregelt und ist auch die Mitwirkung in Angelegenheiten, die die Lehre betreffen, festgezurrt. Durch dieses Engagement innerhalb der akademischen studentischen Selbstverwaltung entsteht den Studenten kein Nachteil im Studien- und Prüfungsbetrieb. Durch die Zuerkennung von Semestern für ehrenamtliches Engagement existiert in Thüringen flächendeckend sogar ein Anreiz. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern gewähren Thüringer Hochschulen eine weitgehende studentische Selbstverwaltung. Es gibt nur drei Bundesländer, die das in einer landesgesetzlichen Regelung verankert haben, das sind Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen. Wenn wir darauf blicken, dürfen wir feststellen, dass jeder Thüringer Student in der zwangsverfassten Studentenschaft Mitglied sein muss und auch für diese zahlt. Damit ist auch gewährleistet, dass die jeweiligen Studentenräte über ein Budget selbst verfügen können und dieses ist nicht gering.

Insofern kann man sagen, dass der Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als erledigt erklärt werden kann. Dennoch, und das hatte ich in der Ausschussberatung auch schon signalisiert, weisen Sie auf einen Punkt hin, der meiner Meinung nach zumindest im Rahmen des Hochschulgipfels intensiv diskutiert werden sollte. Denn die Beteiligungsmöglichkeiten für den Bereich der akademischen Gremien ist nach der Novelle des Hochschulrahmengesetzes durchaus zu diskutieren. Es gibt ein Bundesverfassungsgerichtsurteil von 1973, das sich zum Thema

der Drittelparität ganz eindeutig äußert. Dennoch darf man feststellen, dass gerade in den Fakultäten durchaus durch das isolierte Wahlverfahren Studenten als Einzelbewerber antreten, aber dadurch eigentlich keine gemeinschaftlichen studentischen Interessen mehr entstehen. Insofern denke ich, dass man über die Beteiligung an akademischen Gremien durchaus im Rahmen …

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Rothe-Beinlich?

Sehr gern.

Herr Dr. Voigt, ich habe eine Frage. Sie haben auch schon den Hochschulgipfel angesprochen. Kennen Sie die Tagesordnung zum Hochschulgipfel und ist Ihnen bekannt, wie viel Zeit dort tatsächlich für Diskussionen vorgesehen ist?

Recht herzlichen Dank für die Frage. Wir sind gemeinsam im Ausschuss, sind auch über den Termin informiert worden. Aber das ist eine Frage, die könnte so präzise an die Landesregierung und das Bildungsministerium gestellt werden, da bitte ich Sie einfach den Adressaten richtig zu wählen. Ich bin mit Ihnen überein, dass wir natürlich eine große Agenda haben, die wir abarbeiten müssen. Ach, Sie haben es schon vorliegen, das ist doch optimal, sehr gut. Ich kenne es noch nicht.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNE: Eben.)

Kommen wir zu dem Thema Drittelparität und isolierte Interessen in den Fakultäts- und Fachschaftsräten. Ich glaube, dass wir hier darüber sprechen müssen, wie intensiver auch studentische Interessen in dem Bereich artikuliert werden können. Nur machen wir uns auf der anderen Seite auch nichts vor, Demokratie lebt vom Mitmachen und wenn ich mir die Wahlbeteiligung an den Thüringer studentischen Gremien vornehme, dann darf ich feststellen, dass an den Hochschulen wir teilweise oder fast flächendeckend Wahlbeteiligungen unter 20 Prozent haben. Das ist natürlich, wenn wir über Teilhabe und Partizipation sprechen, auch selbstredend.

Die CDU bekennt sich zu einer starken hochschulpolitischen Vertretung der Studenten, gerade in Zei

ten von verkürzten Studiengängen und von Hochschulreformen ist die Bedeutung des ehrenamtlichen studentischen Engagements als gesellschaftliche Bereicherung nicht zu unterschätzen. Von jeher war die Hochschule ein Ort politischen Diskurses und sollte es auch weiterhin bleiben. Die Studenten brauchen aber eine starke Stimme gegenüber Hochschulrat, Hochschulleitung und auch der Landesregierung. Es gibt kein perfektes System, das nicht noch verbessert werden könnte. Deshalb sollte der Hochschulgipfel sich dieser Frage intensiv widmen, wie wir Teilhabe konkret an der Stelle der akademischen Gremien stärken können. Eine pauschale Mitbestimmungsforderung, wie sie im Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gefordert wird, greift meiner Meinung nach zu kurz und ist deswegen auch abzulehnen. Recht herzlichen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Dr. Voigt. Für die Fraktion DIE LINKE spricht Frau Abgeordnete König.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Voigt, da ist sogar der Applaus aus Ihrer eigenen Fraktion sehr schwach gewesen.

Der Antrag von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verfolgte ein sehr ehrenwertes Ziel, nämlich die Stärkung der Mitbestimmung von Studierenden, Schülerinnen und Schülern. Der zuständige Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur empfiehlt die Ablehnung. Er empfiehlt die Ablehnung, stärkere Autonomie an Universitäten, Fachhochschulen und Schulen mit verbesserten Mitbestimmungsmöglichkeiten zu verbinden. Er empfiehlt ebenso die Ablehnung, Möglichkeiten einer positiven Anrechnung ehrenamtlichen Engagements von Schülerinnen und Schülern und Studierenden zu prüfen.

Nun mag man zu Recht oder zu Unrecht sagen, der Antrag wäre nicht ausgereift gewesen; jedoch das Ziel des Antrags war ausgereift. Der Ausschuss hätte den Antrag - so ist mein Verständnis von der Arbeit eines Ausschusses - entsprechend ergänzen, konkretisieren und ändern können. Zum Beispiel Herr Metz, der ja eingefordert hat, dass er zu wenig konkret wäre, hätte dies machen können, um Engagement, Mitbestimmung und Partizipation nicht abzulehnen. Das wäre seine Aufgabe gewesen, vorausgesetzt, das Ziel von mehr Mitbestimmung wird geteilt.

Ich habe in der Dezembersitzung ausgeführt, dass Mitbestimmung nicht nur gesetzlich zu verankern ist, sondern dass Mitbestimmung vor allem die Mitwir

kung aller Beteiligten benötigt. Auch wir sind Beteiligte an diesem Prozess. Viel zu selten wird Engagementbereitschaft und soziale Verantwortung junger Menschen anerkannt, systematisch gefördert und in unserer Gesellschaft verankert. Dazu reicht natürlich auch eine alleinige Festschreibung per Gesetz nicht aus. Es benötigt weitere, umfassendere Maßnahmen, um die Mitwirkung, die Partizipation von Schülern, Schülerinnen und Studierenden zu erreichen. Vor allem aber benötigt es ein öffentliches Bewusstsein für die Notwendigkeit der Beteiligung junger Menschen an allen sie betreffenden Belangen, auch bei Landtagsabgeordneten. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete König. Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Ich sehe das nicht. Möchte die Landesregierung sprechen? Nein. Dann kommen wir zur Abstimmung.

Wir stimmen ab über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Drucksache 5/156. Wer für den Antrag ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Damit ist der Antrag abgelehnt. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 9.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10

Frauenquote für Aufsichtsräte bör- sennotierter Aktiengesellschaften einführen Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN - Drucksache 5/325 -

Wünscht die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort zur Begründung? Nein. Dann eröffne ich die Aussprache und bitte Frau Abgeordnete RotheBeinlich um das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, ich möchte meiner Rede gern kurz voranstellen, dass doch ausgesprochen wenige Abgeordnete hier sind, so dass man vielleicht demnächst genauer nachzählen müsste, wenn man Ergebnisse feststellt.

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Aber, aber, aber!)