Die Anhörung zeigte ein klares Signal, ob die Landesrektorenkonferenz, ob das Centrum für Hochschulentwicklung oder auch Professorenverbände, ob sie es dann am Ende strategische Planung
nannten, Landeswissenschaftsplan oder eben auch Hochschulplan, alle sprachen sich für einen solchen Planungsprozess in enger Abstimmung der Betroffenen aus. Ich will aus einer schriftlichen Wortmeldung des Centrums für Hochschulentwicklung zur Hochschulplanung zitieren: „Entwicklung einer längerfristigen und hochschulübergreifenden Gesamtstrategie ist unentbehrlich, da Hochschulautonomie und Wettbewerb wichtige Erfolgsfaktoren darstellen, aber gleichzeitig die Erreichung gesellschaftlich relevanter Ziele gewährleistet werden muss. Die Summe der Eigeninteressen deckt sich nicht automatisch mit dem gesellschaftlich Notwendigen.“ Genau um diese Fragestellung geht es, nämlich: Was ist das gesellschaftlich Notwendige, das langfristig Orientierte in der Thüringer Hochschul- und Wissenschaftslandschaft?
Thüringen als kleines Land besitzt eine relativ hohe Hochschuldichte. Deshalb kann die Entwicklung der Thüringer Hochschullandschaft auch nur als Ganzes erfolgen und kann nicht unabhängig von der allgemeinen Entwicklung des Landes betrachtet werden. Wir werben für eine breite Einbindung der Hochschulen in diesen Entwicklungsprozess. Ich glaube, mit dem Hochschuldialog ist da schon ein guter Weg gegangen. Wie muss also dieses gemeinsame Nachdenken aussehen und von welchen Faktoren wird das getrieben?
1. von der Fragestellung äußerer Bedingungen, die auf die Hochschullandschaft Thüringens einwirken und
Wenn wir auf die äußeren Bedingungen blicken, dann fallen einem Faktoren ein wie Demographie. Es gibt sehr unterschiedliche Studierendenprognosen. Für den mitteldeutschen Raum gibt es Untersuchungen, die sagen, dass bis 2020 20.000 Studenten fehlen würden. Gleichzeitig sagt man auch voraus nach den neueren Schätzungen der KMK, dass der eigentliche Einbruch erst 2021 stattfinden soll.
Zweiter Punkt, der von außen wirkt - Exzellenzinitiative: Ziel war es, deutsche Hochschullandschaft zu beleben und international konkurrenzfähiger zu machen. Herausgekommen ist eine bislang finanzielle Stärkung großer Cluster, vornehmlich im technisch-naturwissenschaftlichen Bereich, von dem die führenden technischen Hochschulen sowie einige wenige Universitäten, die eine hervorragende Anbindung an die industrielle Forschung oder an staatliche große Forschungseinrichtungen haben, profitieren. Wenn der Abstand trotz aller Erfolge, die wir erst letzte Woche vermelden konnten in der Thüringer Hochschullandschaft, nicht größer werden soll, muss doch nachgedacht werden, wie Forschung, stärkere Wissenschaftler, aber auch ge
Nehmen wir einen dritten Punkt, der auch eine äußere Bedingung für die Hochschullandschaft ist, nämlich der Finanzbereich. Es ist sehr gut, dass wir es hinbekommen haben, über die Rahmenvereinbarung ein finanziell stabiles Zeitfenster für die Thüringer Hochschulen zu sichern. Gleichzeitig umreißt es aber auch das Zeitfenster, in dem wir den gemeinsamen Nachdenkprozess strukturieren müssen, um letztlich dafür auch dann in der Konzentration auf das Wesentliche die begrenzten Mittel möglichst effizient einzusetzen. Oder blicken wir nur in den ganzen Bereich der Einnahmesituation. Wenn ich mir die Drittmittel anschaue, auf jeden Professor in Ilmenau kommen durchschnittlich 278.000 € an Drittmitteln, in Jena sind es 213.000 €. Doch nehme ich jetzt die Universität in Erfurt, sind es nur 42.000 € Drittmittel und das ist gerade nahe dran an der FH Nordhausen, die 30.000 € einwirbt. Jetzt muss man natürlich in aller Fairness sagen, dass es ganz unterschiedliche Profile in diesen Hochschulen gibt. Aber gleichzeitig sind das ja trotzdem Indikatoren, mit denen man sich auseinandersetzen muss. Dann ein weiterer Bereich im Finanzbereich, das sind die Tarifsteigerungen, die natürlich auch wirken.
Schauen wir auf die inneren Notwendigkeiten in den Hochschulen. Da ist auf der einen Seite die Fragestellung der Autonomie. Ich glaube, es ist ein guter Kompromiss gefunden zwischen der Einbeziehung externer Hochschulräte und den hochschulinternen Gremien. Aber die Frage ist doch, wie wollen wir diese innere Ordnung weiter gestalten und die Mittelverwendung vielleicht sogar noch freiheitlicher machen. Ziel muss es meiner Meinung nach sein, die Autonomie weiter zu stärken, keinesfalls also das austarierte System zwischen extern und intern besetzten Leistungsgremien zu verändern, aber den Spielraum selbst in den Hochschulen zu verbessern. Nehmen wir den Abrechnungsbereich gegenüber dem Ministerium. Sind die Jahresberichte noch notwendig? Ich mache ein großes Fragezeichen. Wie steht es um die kaufmännische Buchführung? Das sind alles Fragestellungen, mit denen wir uns auseinandersetzen müssen, die auch für die Hochschulen relevant sind. Schauen wir auf die fachliche Sichtweise. Inhaltliche Dopplungen, die wir uns in einem kleinen Land leisten, wo man sich doch zumindest mal die Frage erlauben darf und die auch diskutieren muss: Kann es nicht vielleicht an bestimmten Stellen sinnvoll sein, dass entweder Studenten oder eben Dozenten auch mal unterwegs sind in diesem kleinen Land, um an unterschiedlichen Standorten vielleicht auch Vorlesungen zu halten? Oder die Fragestellung Akkreditierung. Da haben wir momentan die rechtliche Situationen, die Masterstudiengänge, die da selbst entwickelt worden sind, nehmen wir mal
die Universität Jena, die jetzt eine Akkreditierung machen müsste für 20.000 €, wo dann Professoren aus Halle oder Leipzig kommen, und dieselben Professoren, die in Jena akkreditiert werden für ihren Masterstudiengang, müssen dann woanders hingehen. Ob das sinnvoll ist, ist eine Frage, die man meiner Meinung nach zumindest gerechtfertigterweise diskutieren kann. Auch im Forschungsbereich gibt es einiges zu klären an hochschulübergreifender Zusammenarbeit. Thüringen hat die niedrigste Bundesfinanzierungsquote in der Forschung. Da muss man sich doch mal die Frage stellen: Was bedeutet das für Thüringen, wenn Milliarden Forschungsgelder eben nicht hier in den Freistaat fließen und wir de facto in unserer Größenordnung der gesamten Hochschullandschaft mit Hochschulen wie der RWTH in Aachen konkurrieren, die natürlich ganz andere Akkumulationsmöglichkeiten haben. Last, but not least auch innere Herausforderungen, Öffnung für neue Zielgruppen, wie ist das Weiterbildungsangebot und wie da Strukturierungen stattfinden können, oder auch der Hochschulbau.
Angesichts dieser inneren und äußeren Herausforderungen scheint deutlich klar geworden zu sein, dass die Hochschulen in Thüringen Leitplanken brauchen, die über die Festlegung an der Rahmenvereinbarung hinausgehen. Wir müssen, wenn wir dieses Zukunftskonzept entwickeln wollen, so vielfältig sein wie die Herausforderungen, die die Hochschulen selbst zu bewältigen haben. Wie wollen wir attraktiv sein für Studienanfänger? 40 Prozent derjenigen kommen mittlerweile von außerhalb Thüringens. In welcher Profilbildung stecken Zukunftstrends im globalen Wissenschaftswettbewerb? Wie findet das Zusammenspiel zwischen anwendungsorientierten Fachhochschulen und forschungsintensiven Unis statt? Welche Rolle spielen darin Berufsakademien? Wollen wir eine Stärkung von Bachelor und Master oder Masterausbildung? Wo wollen wir uns dort konzentrieren? Wie sieht die Attraktivität für internationale Talente aus? Lehrerbildung, wo wollen wir sie konzentrieren? Wollen wir sie konzentrieren? Das sind alles Fragestellungen, die wir diskutieren wollen und sollen. Deswegen ist die Entscheidung für eine gemeinsame Hochschulentwicklungsplanung so wichtig, weil wir am Ende klären müssen, an welchen Prinzipien sich diese Hochschullandschaft orientiert. Ich glaube, die Kooperation ist bedeutend bei der Fragestellung: Kann z.B. in Verwaltungen, bei Rechenzentren, bei Bibliotheken, bei Liegenschaften, in Verwaltungsstrukturen vielleicht gemeinschaftlich zusammengearbeitet werden? Wie sieht es im Bereich des Gründungsmanagements aus und Arbeitsmarktvermittlung? Also diejenigen, die hier in Thüringen ihre Ausbildung machen, sollen doch am Ende auch wieder im Freistaat landen, um dieses intellektuelle Potenzial dann auch in den Arbeitsmarkt einspeisen zu können. Gemeinsames Marketing der Hoch
schuleinrichtungen im Freistaat, ist das ein Thema für uns? Außeruniversitäre Kooperation: Ich habe es schon häufiger an anderen Stellen deutlich gemacht, dass ich glaube, dass die Idee eines gemeinsamen Campus Thüringen durchaus eine Zielund Entwicklungsperspektive sein kann, die auch von dem einen oder anderen Anzuhörenden deutlich gemacht worden ist. Aber ich halte mich nicht an Labels auf, mir geht es nur darum, dass wir endlich diese Ziele definieren und dafür soll die Hochschulentwicklungsplanung da sein.
Last, but not least: 1,5 Mrd. € Thüringer Geld werden bis 2015 in den Hochschulen eingesetzt. Ich glaube, Einsatz in Bildung ist immer eine gute Investition, aber gleichzeitig muss es doch auch Anspruch eines Landesgesetzgebers sein, zu sagen, wo der Zug dieses Geldes hingehen soll. Deswegen glaube ich, dass wir gut daran tun, den Hochschuldialog als richtigen Prozess weiter fortzuführen, aber Hochschulentwicklungsplanung schon einen Tick breiter zu begreifen. Es geht am Ende nicht um Fünfjahrespläne, aber es braucht schon ein vernünftiges Konzept, wie die künftige Thüringer Hochschullandschaft aussehen soll. In diesem Prozess sollten wir offen vorgehen, alle Betroffenen beteiligen, auch hier im Parlament intensiv diskutieren, weil am Ende eine überzeugende Vision in der Bündelung des Ideenpotenzials und gleichzeitig in der Freisetzung zielgerichteter Energien im Hochschulbereich sinnvoll ist. Ich glaube - und das ist deutlich geworden -, es braucht einen Hochschulplan als strategische Leitlinie. Es gibt eine Rahmenvereinbarung, die den Umfang und die Gestaltung der staatlichen Finanzierung regelt, und last, but not least die Ziel- und Leistungsvereinbarungen, die konkrete und messbare Entwicklungs- und Leistungsziele definieren. Wenn wir das als Paket begreifen, so wie es auch im Gesetz steht, dann, glaube ich, wird die Thüringer Hochschullandschaft noch weiter eine Erfolgsgeschichte sein. Mens agitat molem, heißt es bei Terenz, der Geist bewegt die Materie. An dieser Stelle sollten wir wirklich auch die Materie in den Hochschulen bewegen. Schönen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Dr. Voigt. Wir führen die Diskussion in der Materie fort mit Frau Dr. Kaschuba für die Fraktion DIE LINKE.
(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Unter Anwe- senheit eines Mitglieds der Landesregierung, wenn auch nicht des dafür zuständigen.)
Debatte, die wir heute führen. Der Kollege Mario Voigt hat gerade gesagt, es ging uns nicht um Fünfjahrpläne, das hat ja einen Grund, dass er das gesagt hat. Sowohl der Minister als auch der Staatssekretär verweisen immer darauf, dass wir nicht in Fünfjahresplänen denken, das ist auch nicht unser Ziel gewesen. Wir wollten überhaupt nur Entwicklungslinien, strategische Linien für Hochschulentwicklung und Wissenschaftsentwicklung in Thüringen haben. Mehr war unser Ansinnen nicht, aber ich hatte so den Eindruck über dieses gesamte Jahr hinweg, dass zumindest Staatssekretär und Minister dort ein wenig bedenklich waren, ob man das tun sollte oder nicht tun sollte. Sie haben sich immer wieder auf die Rahmenvereinbarung III und die Ziel- und Leistungsvereinbarungen zurückgezogen und nicht, wie es im Hochschulgesetz eigentlich fixiert ist, zuallererst die Planung für die Entwicklung der Hochschullandschaft und der Wissenschaftslandschaft gemacht. Unser Antrag hob ursprünglich auf einen Landeswissenschaftsplan ab, weil wir davon ausgehen, dass die Verzahnung von Forschungsgemeinschaften, Hochschulen und der Wirtschaft für Thüringen sehr wesentlich ist und auch die Kernkompetenz des Landes an vielen Stellen ausmacht. Wir glauben auch, dass es der politischen Befassung bedarf, um dort weiterhin erfolgreich zu sein. Ich will an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass von den 16 Bundesländern nur drei keine Entwicklungspläne für diesen Bereich haben und dazu gehört eben auch Thüringen. Aber das hatten wir hier vor einem Jahr schon einmal mitgeteilt.
Die FDP-Fraktion hat auch darauf hingewiesen, Frau Hitzing, wie viel Zeit wir uns für die Befassung mit den Anträgen gelassen haben. Das kann ja dann auch gut werden - „Ende gut, alles gut“ heißt ein Alltagsspruch - oder es wird gar nichts daraus. In diesem Fall ist etwas daraus geworden. Es ist zumindest der gemeinsame Antrag zur Hochschulentwicklungsplanung daraus geworden. Das ist schon mehr als man erwarten durfte.
Das Anhörungsverfahren selbst war außerordentlich interessant, sowohl das schriftliche Anhörungsverfahren als auch das mündliche Anhörungsverfahren. Alle Anzuhörenden haben sich für strategische Leitlinien und Grundlinien in diesen Bereichen ausgesprochen, die man über einen längeren Zeitraum planen sollte.
Das kann natürlich auch unterschiedlich interpretiert werden, weil in der Anhörung auch gleichzeitig Probleme und Risiken, die man sieht, benannt wurden. Das will ich hier nicht verschweigen. Professor Dicke zum Beispiel artikulierte durchaus die Befürchtung, dass die Autonomie der Hochschulen eingeschränkt werden könnte, er bemühte die Rahmenvereinbarungen und die Ziel- und Leistungsver
einbarungen als gute Planungsinstrumente. Letztlich akzeptierte aber auch er die Notwendigkeit von strategischen Ausrichtungen. Professor Brakhage hingegen benannte die hohe Dynamik von Forschungsprozessen als nicht gut abwägbares Potenzial für solche Planungsprozesse und auch die unplanbare Eigenständigkeit von Forschung an sich. Er sagte aber, dass diese Leitlinien einen gemeinsamen Rahmen geben könnten, der durchaus wünschenswert wäre.
Es wurde allgemein der Wunsch ausgesprochen nach Strategieplanung, Koordinierung, Schaffung von Synergien und auch die Abstimmung in Bezug auf die studentische Ausbildung wurde von allen artikuliert. Es wurde aber auch benannt, dass das kein einfacher Prozess ist, sondern dass in allen Gremien, die sich damit befassen, sehr unterschiedliche und divergierende Interessen aufeinanderstoßen. Für umso notwendiger halte ich es, dass dieser Prozess auch politisch moderiert wird, dass man sich auch darüber verständigt, was will man denn und was will man nicht. Es ist hier von Dr. Voigt schon benannt worden, dass uns auch Bereiche genannt wurden, wo es wahrscheinlich am ehesten möglich ist, ohne dass man sich gegenseitig ins Handwerk pfuscht. Es wurden Bibliotheken, Rechnungswesen, IT-Bereich, das Studentenwerk benannt, wo man am allerehesten zu gemeinsamen Tätigkeiten, Synergieeffekten und Ähnlichem kommen sollte. Herr Prof. Deufel, ich würde Ihnen nachher gut zuhören wollen, nicht jetzt.
Aber ich will sagen, diese Ängste und Differenzen muss man durchaus ernst nehmen. Der Campus Thüringen hat einstmals bei Frau Schipanski eine große Rolle gespielt. Wir sind jetzt gelandet nicht mehr beim Campus Thüringen, sondern bei der Hochschulentwicklungsplanung. Der Campus Thüringen umfasste damals den Forschungsbereich, den Technologiebereich, den Innovationsbereich. Wir wollen das gerne wieder beleben, wollten das auch mit unserem Antrag strategisch wieder beleben. Aber vielleicht gelingt uns das im Verlaufe der Jahre.
Mit dem jetzigen Antrag wird nur noch auf die Ausrichtung der Hochschulen abgehoben und wir können gleichzeitig erkennen, dass die Ökonomisierung der Hochschulpolitik mit dem Hochschulgesetz, das Kooperationsverbot auf Bundesebene, das ja jetzt ein wenig aufgeweicht wird und wo wir, glaube ich, fast alle der Hoffnung sind, dass dort Bewegung reinkommt, damit die Finanzierungsmöglichkeiten für die Hochschulen auch durch den Bund wieder besser wahrgenommen werden können, der Pakt 2020 mit der Abhängigkeit von den sogenannten Haltezahlen, gleichzeitig das Verlangen nach Autonomie der Hochschulen, die Verant
wortung der Hochschulräte und aus unserer Sicht das berechtigte Verlangen aller Mitgliedergruppen der Hochschulen einschließlich der Studierenden, mehr Mitwirkungsrechte zu erhalten in Bezug auf die Entwicklung ihrer Hochschulen, das sind Konfliktfelder, die sich aus der Anhörung ergeben haben. Diese Konfliktfelder kann man doch nicht einfach beiseite legen und kann sagen, wir warten jetzt mal ab, wie sich das von allein entwickelt, sondern da muss man doch auch sagen, das sind Konfliktfelder, die sind da, darüber müssen wir reden, dazu müssen wir auch Lösungspotenziale finden.
Wenn wir uns nur noch auf die Hochschulentwicklungsplanung konzentrieren, Kooperationen, Rationalisierungen, Synergien erwarten, müssen wir gleichzeitig aber auch zur Kenntnis nehmen, dass die Hochschulen auch Wettbewerber untereinander sind. Auch in diesem Fall hat die Politik eine Verantwortung, dass nicht, ich will mal sagen, der eine sagt, die Fachrichtung will aber ich haben und du kriegst das nicht, du machst nur noch Sozialwissenschaften, ich mache nur noch IT und wir regeln das dann bei der Verteilung über die Ziel- und Leistungsvereinbarung und übers Geld. Ich glaube, das ist kein wünschenswerter Prozess für Hochschulpolitik.
Die Frage wurde durchaus auch in der Anhörung gestellt: Welche Richtung schlägt die Wissenschaftspolitik in Thüringen ein? Selbst über die Landesrektorenkonferenz wurden unterschiedliche Auffassung artikuliert, aber es wurden auch Gemeinsamkeiten beschrieben. Inhaltlich wurde z.B. gesagt, Entwicklungsfelder wie Optik, Biodiversität, Photonik sind fixe Größen, darauf kann man sich auch verlassen. Aber es wäre notwendig, eine Finanzplanung, die den Rahmen und die Eckdaten für zukünftige Entwicklungen vorgibt und Risikominimierung betreibt für alle Akteure. Dabei spielen natürlich auch Fragen der gerechten Verteilung von Mitteln eine Rolle.
Ich will noch einige andere Probleme benennen: Es wurde z.B. noch mal auf den Bologna-Prozess eingegangen und es wurde durchaus sehr deutlich artikuliert, dass man sich auch im Zuge dieser Planung mit der Frage beschäftigen muss: Wie stellen sich die Arbeitsbedingungen der Hochschulangehörigen dar, wie ist das Zeitvertragsgesetz, wie muss das ausgestaltet werden? Muss im Bologna-Prozess deutlich nachgearbeitet werden zur freizügigeren Gestaltung des Studiums, zur Flexibilisierung der Studienzeiten und ist auch ein Master-Studium - da haben wir aber jetzt schon ein anderes Gesetz - in der Regelstudienzeit möglich? Ich glaube, dass das alles Dinge sind, die nicht erfunden wurden, sondern die in der Realität existieren. Die Frage des Mittelbaus an Hochschulen begleitet uns seit Jahren. Wollen wir ihn etablieren, wollen wir ihn
über Drittmittel finanzieren, wie soll er finanziert werden? Das ist ein Riesenproblem für die Lehre an den Hochschulen, es ist nicht gelöst.
Dann gibt es immer wieder Diskussionen, welches Einsparpotenzial gibt es denn, wenn man Fächer optimiert. Eine wichtige Frage war, wie können Bauvorhaben realisiert werden, wenn jetzt die Fördermittelperiode der EU nicht mehr so gut dafür einzusetzen ist oder nicht. Dort kam noch einmal das Kooperationsverbot zum Tragen. Ich will aber hier sagen, es ging nicht nur um neue Bauvorhaben, es ging auch um Bauerhalt, denn die Hochschulen sind ja in der Regel auch Eigentümer von Bauten. An dieser Stelle möchte ich Professor Beucke zitieren von der Bauhaus-Universität. Er sagte, nach ökonomischen Kriterien sei die Bauhaus-Universität einfach pleite, wenn man die Bauten mit einbezieht. Ich glaube, das zeigt das Problem sehr deutlich.
Die nun häufig bemühte Rahmenvereinbarung III verankert in ihrer Präambel einen Passus, der auf Internationalisierung und international wettbewerbsfähige Spitzenleistungen in der Forschung abhebt. Diese Spitzenleistungen sollen gleichzeitig Anziehungspunkte für motivierte Studierende aus aller Welt sein. Dort wurde ganz klar die Frage artikuliert in der Anhörung, das sei eine Grundsatzentscheidung, ob man das wolle oder ob man das nicht wolle. Wenn man das wolle, müsse man sich dafür über das Marketing - das hat Dr. Voigt auch schon gesagt - verständigen, müsste sich über die Finanzierung verständigen und auch über die Betreuung.
In dem Zusammenhang sei auch noch einmal auf die Aussage von Prof. Brakhage aufmerksam gemacht, dass Exzellenz eine notwendige Voraussetzung wäre, um einen Standort so zu präferieren, dass er international und national anerkannt ist und auch Studierende anzieht, nicht im Sinne von Elitenbildung, sondern im Sinne von einem Standortvorteil, den man sich durchaus zu eigen machen sollte. Das setzt natürlich auch bestimmte Finanzierungs- und auch inhaltliche Fixierungen voraus, um einen solchen Hochschul- und Forschungsstandort überhaupt richtig gut zu etablieren.
Ich möchte noch kurz auf die Stellungnahmen des Forschungs- und Technologieverbundes e.V. Thüringen eingehen und den Beutenberg-Campus. Das war für mich hochinteressant, weil der wirtschaftsnahe Forschungsverbund und auch die außeruniversitären Forschungseinrichtungen haben sich für eine solche gemeinsame Planung ausgesprochen. Die wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen haben es sehr bedauert, dass sie bisher nur sehr leise, wenn überhaupt gehört wurden, allerdings über ein Volumen von 60 Mio. verfügen, mit dem sie arbeiten können. Sie stellen Stiftungsprofessuren zur Verfügung. Sie haben die An-Institute bereitgestellt.
Sie möchten auch gern, dass diese An-Institute im Hochschulgesetz mit verankert und auch in die Planung einbezogen werden. In dem Zusammenhang wurde noch einmal die Forderung laut, dass Wirtschafts- und Wissenschaftsministerium sich besser und koordinativer abstimmen sollten, was ihre Tätigkeit in diesen Bereichen anbelangt. Das ist eine Forderung, die wir, glaube ich, seit acht Jahren in diesem Landtag diskutieren, aber wo vielleicht die Platzhirsche sich einmal verständigen sollten, wie man das machen kann.
Dann ist sehr deutlich gesagt worden, und zwar vom Wissenschaftsrat, dass Thüringen dringend eine hochschulartenübergreifende Struktur- und Entwicklungsplanung braucht und ein klares Wissenschaftssystem. Es wurde der Wunsch zum Ausdruck gebracht, dass der Minister doch bitte Gestaltungswillen aufbringen möge in seinem Bereich Wissenschaftsplanung. Es wurde auch noch einmal darum gebeten, dass man sich doch entscheiden möge zwischen Top-Down-Politik oder konsensualer und partizipativer Politik in der Planung von Hochschulprozessen.
Ich möchte das jetzt ein wenig verkürzen und sagen, dass wir diesem Antrag beigetreten sind, den die Fraktionen SPD und CDU erarbeitet haben, weil wir glauben, dass es immer noch besser ist, den Spatzen in der Hand zu haben als die Taube auf dem Dach. Aber wir werden zumindest in den nächsten Jahren darauf achten, dass dieser Spatz auch gut gefüttert und flügge wird. Wir werden aber auch die anderen Themen weiter verfolgen. Und wenn im Ausschuss gesagt wurde, dass das die Mitte vom Anfang ist, da hätte ich ja die Frage gestellt, wo denn der Anfang vom Anfang ist - das macht ja in Bezug auf die Mitte auch allerhand aus. Aber ich glaube dennoch, dass die Erarbeitung von Masterplänen für die Hochschulen und die Erarbeitung von Kriterien durch das Ministerium Voraussetzungen wären, die man gemeinsam besprechen kann, aber vielleicht auch mit den Ausschussmitgliedern besprechen kann. Dafür wären wir dankbar. Wir werden im Weiteren folgende Aspekte durchaus verfolgen: Wie es zu einer bedarfsgerechten Ausfinanzierung aller Wissenschaftseinrichtungen kommen wird einschließlich der Personalausstattung und des Hochschulbaus, wie die Autonomie der Hochschulen gestärkt wird und die innerhochschulische Demokratie gestärkt wird, wie Forschung und Technologie eingebunden werden, um wirklich dort voranzukommen, und wie auch der Beitrag von Wissenschaft und Forschung zur Stärkung der einheimischen Wirtschaft beitragen kann. Wir könnten das Thema „Campus Thüringen“ durchaus neu beleben.
Ich habe an dieser Stelle noch längst nicht alle Probleme benannt, aber ich finde es gut, dass wir jetzt so weit sind, dass wir sagen, wir machen wenigstens einen Landeshochschulplan - reife Äpfel fallen
Damit füttern wir dann die Spatzen, herzlichen Dank. Es hat jetzt das Wort die Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, es hat ja Vor- und Nachteile, wenn man relativ hinten in so einer Debatte spricht. In diesem Fall ist hier schon unheimlich viel gesagt worden und, ich glaube, am deutlichsten ist geworden, dass die Erwartungshaltung an diesen nunmehr gemeinsamen Antrag von allen fünf Fraktionen extrem hoch ist.
Ich habe ernsthaft versucht, bei den Fragen am Anfang noch mitzuzählen, die Herr Dr. Voigt hier alle gestellt hat, die es offenkundig noch zu beantworten gilt. Das waren sehr, sehr viele. Es kamen jetzt noch viele, viele Fragen dazu, zum einen sowohl von Frau Dr. Kaschuba als auch schon zu Beginn von Frau Hitzing, und auch ich werde noch einige Fragen formulieren. Ich verspreche Ihnen allerdings, dass ich versuche, das möglichst kurz zu halten und dass ich die Zitate aus der Anhörung nicht noch einmal vortragen werde. Offenkundig haben wir da alle sehr ähnliche Zitate gefunden, die uns insbesondere in der Erinnerung geblieben sind.
Es wurde eingangs schon gesagt: Dieser Antrag, wie es ihn jetzt als Alternativantrag von allen fünf Fraktionen gibt, hat eine recht lange Geschichte. Es ist schon über ein Jahr her, dass die Anträge auf dem Tisch lagen, sowohl von der Fraktion DIE LINKE als auch von der Fraktion der FDP. Im Januar 2012 hatten wir unsere Anhörung dazu im Ausschuss - Sie sehen also, es hat doch recht lange auch gedauert, bis wir zu einer mehr oder minder umfangreichen Auswertung gekommen sind. Ich habe heute mehr Inhalt von Herrn Dr. Voigt gehört als jemals im Ausschuss zu diesem Thema, aber es gibt ja im Plenum auch jede Menge Publikum und den Vorteil, dass alle Reden dokumentiert werden, so dass wir das Gesagte alle im Anschluss schriftlich vorliegen haben.