Protokoll der Sitzung vom 21.06.2012

Besonders lustig, das muss ich schon sagen, fand ich in der Stellungnahme des Bundesverbands der privaten Spielbankbetreiber und auch in der Stellungnahme der Landesstelle für Suchtfragen, dass dort die Ablehnung unseres Gesetzentwurfs ganz wesentlich damit begründet wurde, dass in den beiden Absätzen 4 der §§ 19 und 21 in Europa erteilte Erlaubnisse direkt auch in Deutschland Geltung erlangen sollten. Das ist deshalb lustig, meine sehr verehrten Damen und Herren, weil diese beiden Absätze in unserem Gesetzentwurf überhaupt nicht enthalten sind. Man hätte sich vielleicht die Mühe machen sollen, nicht die Stellungnahmen, die man zu dem Gesetz in Schleswig-Holstein geschrieben hat, 1 : 1 zu übernehmen. Wir haben uns die Stellungnahmen, die in Schleswig-Holstein eingegangen sind, nämlich auch angeschaut und sind zu der Entscheidung gekommen, dass genau dieser Gedanke, dass dieser Vorbehalt ein sehr richtiger ist, dass wir natürlich, wie wir das in vielen anderen Fällen auch machen, schon unsere eigenen Erlaubnisse fordern sollten, unsere eigenen Anforderungen an Betreiber stellen sollten und nicht einfach ungeprüft einen Betreiber, der - ich will jetzt gar kein Feindbild aufmachen - vielleicht in Frankreich zugelassen ist, 1 : 1 in Deutschland auch zuzulassen. Das ist ein Vorwurf, der geht so weit daneben, dass ich mich wirklich schwertue, an so einer Stelle solche Stellungnahmen dann auch ernst zu nehmen,

(Beifall FDP)

wenn man sich gegen Regelungen äußert, die im vorgelegten Gesetzentwurf überhaupt nicht enthalten sind - schade eigentlich.

(Beifall FDP)

Meine Damen und Herren, es ist von den Vorrednern schon angesprochen worden, es geht hier aber heute nicht nur um den Glücksspieländerungsstaatsvertrag, sondern es gibt auch eine ganze Reihe weiterer Regelungen, die jetzt in diesem Artikelgesetz drin sind. Meine Vorredner haben das gesagt. Das Gaststättengesetz allerdings haben sie alle vergessen. Das finde ich ein bisschen bedauerlich, weil das nämlich vorwiegend Gaststätten sind, die von den Dingen betroffen sind. Spielhallengesetz und das Thüringer Gaststättengesetz - auch hier hat sich der Regierungsentwurf zum Teil erheblicher Kritik ausgesetzt gesehen. Es gibt zunächst Zweifel an der Gesetzgebungskompetenz und an der Vereinbarkeit von verschiedenen Regelungen mit dem Grundgesetz.

Die Bedenken sollten eigentlich, meine Damen und Herren, nicht überraschend kommen, weil gegen wortgleiche Formulierungen im dortigen Gesetz eine Klage vor dem Berliner Verfassungsgericht anhängig ist. Es geht unter anderem um die Frage der Abstände, meine sehr verehrten Damen und Herren, darauf komme ich noch gleich. Aber ich denke, dass es doch unser Anspruch sein muss, dass wir wirklich Gesetze schaffen, die auch rechtlich sauber sind und nicht die Gesetzgebung sehenden Auges aus dem Parlament an die Verfassungsgerichte zu verlagern. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist nach unserer festen Überzeugung weder im Sinne der verfassungsmäßigen Gewaltenteilung noch ist es ansatzweise legitim. Besonders bemerkenswert wird es dann, wenn die Landesregierung uns noch nicht mal sagen kann, welche Auswirkungen das Spielhallengesetz und die Änderungen des Gaststättengesetzes auf immerhin ungefähr 2.200 betroffene Thüringer Unternehmen haben wird, welche Kosten durch welche Kontrollen verursacht werden und wie das mit den unbestimmten Formulierungen ist, um nur ein Beispiel zu nennen, wo es dann um die Ausstattung von Spielhallen geht, die so gestaltet sein müssen, dass sie Spielsucht verhindern. Kein Mensch kann sagen, wie muss das konkret aussehen. Mit so einer Regelung, meine Damen und Herren, kann kein Mensch, kann kein Betreiber und im Übrigen auch keine Aufsichtsbehörde irgendetwas anfangen.

(Beifall FDP)

Das Gesetz schreibt einen Abstand von 500 m zwischen zwei Spielhallen vor. Nun hat man diesen Abstand nicht etwa aus einer tatsächlichen Gegebenheit in Thüringen ermittelt, sondern die Landesregierung sagt, man habe eine Typisierung vorgenommen. Die Wahrheit ist, man hat diese 500 m einfach abgeschrieben, und zwar aus dem erwähnten Berliner Gesetz. Nun muss man wissen, meine Damen und Herren, Berlin - das wissen die meisten - hat etwa 3,5 Mio. Einwohner und ist etwas mehr als 800 km² groß. Thüringen hat etwas mehr als

2 Mio. Einwohner und ist 16.000 km² groß. Einwohnerdichte ist also ein Faktor von 1 : 28 in etwa.

(Zwischenruf Abg. Huster, DIE LINKE: Pas- sen Sie bei Zahlen auf.)

Das habe ich mehrfach nachgerechnet, Herr Kollege. 1 : 28 ist etwa das Verhältnis der Einwohnerdichte. Natürlich ist in Berlin alles viel dichter beisammen, die kleinen Tante-Emma-Läden...

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Heißt das, wir brauchen größere Abstände?)

Alles, was da ist, ist viel enger beisammen, deswegen ist die Frage, ob 500 m, die in Berlin vielleicht angemessen sind - das mag ich gar nicht beurteilen -, aber ob das 1 : 1 in Thüringen auch so ist. Die Frage, glaube ich, kann man schon zu Recht stellen. Ich würde es verneinen, dass es so einfach ist, das einfach abzuschreiben, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall FDP)

(Zwischenruf Abg. Korschewsky, DIE LINKE: 28mal größere Abstände.)

Mehrfachkonzessionen sind verboten. Da werden unbestimmte Rechtsbegriffe wie „räumliche Nähe“ verwendet. Da werden Werbeverbote erlassen, Eingriffe in bestehende Vertragsverhältnisse vorgenommen. Meine Damen und Herren, insgesamt wird an dieser Stelle nicht reguliert oder geregelt, sondern diese Regelungen entfalten für Betreiber in der Tat eine erdrosselnde Wirkung, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall FDP)

Das kann man wollen, das ist alles in Ordnung, wenn man das will, aber dann, finde ich, muss man auch so ehrlich und so mutig sein, das zu sagen und hier ein Gesetz zu machen, mit dem man das Glücksspiel schlicht und ergreifend verbietet. Das wäre zumindest ein eindeutiger Weg, auch keiner übrigens, der unsere Zustimmung finden würde.

Sehr geehrte Damen und Herren, es geht aber nicht nur um Spielhallen, es geht ebenso um fast 2.000, 1.800 Gaststätten in Thüringen, die von erheblichen Beschränkungen betroffen sein werden. Die vorgesehenen Änderungen enthalten eine ganze Reihe von unbestimmten Rechtsbegriffen. Da ist die Rede davon, dass Unterlagen vorgelegt werden müssen, die erforderlich sein können, um bestimmte Dinge zu sichern. Welche das sind, wird mit keinem Wort erwähnt und bleibt weitgehend der Phantasie der Betreiber, der Genehmigungs- und der Aufsichtsbehörden überlassen. Da ist die Rede davon, dass wesentliche Vorschriften des Spielhallengesetzes Anwendung finden, sobald die Gaststätte einen Spielautomaten hat. Dann muss der Gaststättenbetreiber ein Sozialkonzept vorhalten, er

braucht Aufsichtspersonal, die Gaststätte muss so gestaltet sein, dass Spielsucht verhindert wird. Nun stellen Sie sich mal vor, wie das alles funktioniert, wenn eine kleine Eckkneipe aufgemacht werden soll, in der vielleicht der eine Spielautomat hängen soll. Wie soll der das leisten, ein Sozialkonzept aufzustellen, Aufsichtspersonal, all diese Dinge. Auch hier geht es eher darum, das zu verhindern. Wie gesagt, das kann man wollen, aber hier geht es darum, das zu verhindern, ohne es ehrlich auszusprechen.

(Beifall FDP)

Das ist der Mindestvorwurf, den ich an dieser Stelle erhebe. Es werden Eingriffe vorgenommen, die für viele kleine Betriebe schlicht und ergreifend existenzbedrohend sind. Das heißt, es geht am Ende, Kolleginnen und Kollegen, um bis zu 2.200 Existenzen, um mindestens 2.200 Arbeitsplätze. Nun gibt es gute und schlechte Arbeitsplätze, das lernen wir ja hier ganz gelegentlich, dass immer die Arbeitsplätze, die von der Regierung, insbesondere von der linken Seite dieses Hauses in den Blick genommen werden, das sind die guten Arbeitsplätze.

Herr Abgeordneter, würden Sie bitte zum Ende kommen.

Ich komme sofort zum Ende. Die, um die ich mich vielleicht mal kümmere, um die wir uns kümmern, sind die bösen Arbeitsplätze, meine Damen und Herren. Ich sage, es geht nicht darum, die Arbeitsplätze zu bewerten, es geht um Menschen, die arbeiten und ihre Familien ernähren wollen. Dazu gehören auch kleine Gaststätten in Thüringen. Deswegen bitte ich Sie, den Staatsvertrag abzulehnen und unserem Entwurf zuzustimmen. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Danke, Herr Abgeordneter. Aus der Mitte des Hauses liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Für die Landesregierung erteile ich dem Innenminister das Wort.

Vielen Dank. Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Ministerpräsidentin hat am 15. Dezember 2011 gemeinsam mit 14 anderen Bundesländern den Glücksspieländerungsstaatsvertrag unterzeichnet. Dieser neue Staatsvertrag soll am 1. Juli 2012 in Kraft treten. Die darin vorgesehenen Neuregelungen wurden erfolgreich von der EU-Kommission notifiziert und machen den Weg frei für eine kohä

rente Neuordnung des Glücksspielwesens in Deutschland. Dabei hat die Landesregierung stets den Konsens mit den anderen Bundesländern angestrebt. Es war richtig und ich bin zuversichtlich, dass auch Schleswig-Holstein bald dem Staatsvertrag beitreten wird und die neuen Bestimmungen schließlich in allen Bundesländern gelten werden. Hierzu verweise ich nur am Rande auf die entsprechenden Erklärungen im dort jüngst abgeschlossenen Koalitionsvertrag. Vor diesem Hintergrund jetzt in Thüringen einen Sonderweg zu beschreiten, wie es der Gesetzentwurf der FDP vorsehen würde, erscheint daher abwegig.

Um die Neuregelungen bis zum 1. Juli 2012 in Kraft zu setzen, war ein entsprechender Gesetzentwurf vorzubereiten. Dieser Entwurf der Landesregierung für ein Thüringer Gesetz zur Anpassung an Neuregelungen im Bereich des Glücksspielwesens liegt Ihnen heute zur zweiten Beratung vor. Mit dem umfassenden Artikelgesetz werden alle Neuregelungen vorgesehen, die zur Umsetzung des Glücksspieländerungsstaatsvertrags erforderlich sind. Nach der Durchführung des Anhörungsverfahrens im Innenausschuss kann festgestellt werden, dass die Bestimmungen im Gesetzentwurf der Landesregierung bestätigt wurden. Die Mehrzahl der abgegebenen Stellungnahmen stand dem Entwurf positiv gegenüber. Es ist aber auch deutlich erkennbar gewesen, dass einige Stellungnahmen deutlich geprägt von bestimmten Verbandsinteressen waren. Viele der Anmerkungen sind bereits aus der Anhörung im Rahmen der Kabinettsbefassung bekannt und wurden dort ausgewertet und geprüft. Der Entwurf bringt die in Rede stehenden Interessen zu einem verhältnismäßigen und sachgerechten Ausgleich.

In der letzten Sitzung des Innenausschusses wurde über die Bestimmung nochmals ausführlich beraten und die für die heutige zweite Beratung entsprechende Beschlussempfehlung gefasst. Ich bin sehr froh über dieses sachgerechte Ergebnis und bitte Sie, sich diesem anzuschließen. Zum Inhalt des Gesetzentwurfs wurde Ihnen bereits umfangreich berichtet. An dieser Stelle möchte ich in der gebotenen Kürze noch einmal die aus meiner Sicht wichtigsten Punkte betonen.

Die rechtzeitige Ratifizierung der Staatsverträge zum 1. Juli 2012 in Artikel 1 und 2 des Gesetzentwurfs soll eine einheitliche und kohärente Glücksspielregulierung sicherstellen. Die Neuregelungen werden von einer wissenschaftlichen Evaluation begleitet werden, die alle Ziele der Glücksspielregulierung, insbesondere den Jugend- und Spielerschutz, aber auch das Ziel der Schwarzmarktbekämpfung im Blick hat. Diese Erkenntnisse werden im Rahmen der Erprobungsphase für Internetspiel und das private Sportwettenangebot eine solide Grundlage für die Bewertung der neuen Bestimmungen schaffen.

(Abg. Barth)

Mit den kohärenten Neuregelungen kann auch das staatliche Lotteriemonopol in europarechtskonformer Weise aufrechterhalten werden. Das gewerbliche Automatenspiel soll und muss wegen seines hohen Suchtpotenzials zusätzlichen Beschränkungen unterworfen werden. Das wird mit dem Entwurf des Thüringer Spielhallengesetzes erreicht, der in Artikel 5 einen wesentlichen Bestandteil des Gesetzentwurfs bildet. Der Jugend- und Spielerschutz in diesem Bereich muss in den Vordergrund gestellt werden, deshalb sind restriktive Regelungen notwendig. Das ist sowohl das Gebot des neuen Staatsvertrags als auch eine Forderung der Rechtsprechung. Eine kohärente und erfolgreiche Glücksspielregulierung muss in alle für den Jugendund Spielerschutz relevanten Bereiche eingreifen und das betrifft gerade das gewerbliche Automatenspiel. Damit gibt der Gesetzentwurf der Landesregierung die erforderliche Antwort auf die Gefahren, die vom Glücksspiel ausgehen. Nach meinem Kenntnisstand werden die einschlägigen korrespondierenden Regelungen auf Bundesebene im Renn-, Wett- und Lotteriegesetz rechtzeitig vor dem 1. Juli 2012 verabschiedet werden. Auch die Spielverordnung wurde vom Bund zwischenzeitlich auf den Weg gebracht, so dass ich zuversichtlich bin, dass wir in der Bundesrepublik insgesamt einheitliche und verlässliche Bestimmungen für den gesamten Glücksspielbereich haben werden.

Zusammenfassend erlaube ich mir noch folgende Anmerkung: Zum Gesetzentwurf der FDP habe ich bereits einiges dargelegt und möchte an dieser Stelle im Detail hierauf nicht mehr eingehen. Das Glücksspielrecht ist eine komplexe und sensible Materie. Nicht umsonst sind dem Abschluss des neuen Staatsvertrags im Dezember 2011 durch die Ministerpräsidenten umfangreiche Beratungen vorausgegangen. Vor diesem Hintergrund hoffe ich, dass Thüringen sich im Einklang mit allen anderen Bundesländern für eine bundeseinheitliche Regelung ab dem 1. Juli 2012 aussprechen wird. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Danke, Herr Minister Geibert. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die gemeinsame Aussprache und wir kommen zur Abstimmung. Wir werden zunächst über den Gesetzentwurf der Landesregierung abstimmen, dann über den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP und als Letztes über den Entschließungsantrag.

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung: Wir stimmen zunächst ab über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/4594. Wer möchte dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zustimmen, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist die Zustimmung von den Fraktio

nen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Wer stimmt dagegen? Das sind die Gegenstimmen von den Fraktionen der CDU und der SPD. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt. Es gab eine Zustimmung aus der Fraktion der SPD zum Antrag der LINKEN, für das Protokoll. Schönen Dank.

Wir stimmen jetzt ab über die Beschlussempfehlung des Innenausschusses in der Drucksache 5/ 4582 unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über den Änderungsantrag in der Drucksache 5/4594. Wer der Beschlussempfehlung des Innenausschusses seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist die Zustimmung von SPD und CDU. Wer stimmt gegen die Beschlussempfehlung? Das sind die Stimmen der FDP. Wer enthält sich der Stimme? Stimmenthaltungen bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion DIE LINKE.

Wir kommen damit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 5/4211 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der Abstimmung zur Beschlussempfehlung. Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist Zustimmung von CDU und SPD. Wer stimmt gegen diesen Gesetzentwurf? Ablehnung bei der Fraktion der FDP. Wer enthält sich der Stimme? Stimmenthaltung von den Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung, wo wir durch das Erheben von den Plätzen unsere Meinung kundtun. Wer stimmt für den Entwurf der Landesregierung, den bitte ich, sich jetzt zu erheben. Danke. Wer stimmt dagegen? Das ist die Fraktion der FDP. Wer enthält sich der Stimme? Logischerweise dann auch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Ich sage es noch einmal, damit ist der Gesetzwurf angenommen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP. Wir stimmen über diesen Gesetzentwurf direkt ab. Deshalb frage ich, wer möchte dem Gesetzentwurf der FDP in der Drucksache 5/4359 in zweiter Beratung zustimmen, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist die Fraktion der FDP.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Eine große Mehrheit der FDP.)

Wer stimmt gegen den Gesetzentwurf? Das sind die ablehnenden Stimmen von den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der CDU. Habe ich das richtig gesehen? Danke.

Damit erübrigt sich auch die Schlussabstimmung.

(Minister Geibert)

Wir stimmen als Letztes ab über den Entschließungsantrag der Fraktionen von CDU und SPD in der Drucksache 5/4593. Ausschussüberweisung ist nicht beantragt, wir stimmen deshalb direkt über den Entschließungsantrag ab. Ich frage, wer möchte dem Entschließungsantrag zustimmen? Das ist die Zustimmung von SPD und CDU. Wer stimmt gegen den Entschließungsantrag? Das ist niemand. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Fraktionen der FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Damit ist auch dieser Entschließungsantrag angenommen.

Ich gehe davon aus, dass es eine Erklärung zur Abstimmung gibt. Bitte.

Ja. Im Namen meiner Fraktion möchte ich

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Eine per- sönliche.)

eine persönliche Erklärung für mich abgeben, natürlich, zum Abstimmverhalten. Wir haben,