trotzdem wir anerkennen, dass das dort durchaus eine variable Möglichkeit ist, dem Entschließungsantrag nicht zugestimmt, da damit automatisch die Untergrenzenregelung nicht mehr gegeben werden soll, wie es auch in der Begründung steht. Aus diesem Grund habe ich mich enthalten.
Danke, Herr Abgeordneter. Es gibt eine weitere ich schätze mal in gleicher Zielrichtung - Wortmeldung durch den Abgeordneten Barth.
Vielen Dank, Herr Präsident. Sie vermuten richtig. Ich habe mich bei dem Entschließungsantrag deshalb enthalten, weil zwar für den Landessportbund eine Vereinbarung vorliegt, für die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege aber eben nicht und die bis zum Abliegen, bis eine entsprechende Vereinbarung zustande kommt, nunmehr in der Luft hängt, nachdem der Änderungsantrag angenommen ist. Ich finde es grundsätzlich immer besser, so etwas auf Vereinbarungsebene zu machen, aber einen ganzen Verband so in die Luft zu hängen, das finde ich grundsätzlich auch wieder nicht gut, deswegen habe ich mich enthalten. Vielen Dank.
Danke, Herr Abgeordneter. Auch das haben wir zur Kenntnis genommen. Möchte noch jemand eine persönliche Erklärung abgeben?
Danke, Herr Präsident. Ich habe dem Entschließungsantrag zugestimmt, weil hier insbesondere eine Sicherheit für den Sport gegeben ist und das habe ich sehr gerne gemacht.
Auch dieses nehmen wir zur Kenntnis. Gibt es des Weiteren den Wunsch, sein Abstimmungsverhalten zu begründen? Mit einer gewissen Enttäuschung nehme ich zur Kenntnis, dass dieses nicht der Fall ist.
Das gibt mir die Freiheit, den Tagsordnungspunkt zu schließen, die Mittagspause aufzurufen, anzukündigen, dass wir uns 14.20 Uhr hier wieder treffen und wir machen weiter mit der Fragestunde.
Wir beginnen mit der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Hausold von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/4516.
Widersprüche bei der Vermittlung von Guter Arbeit im Verantwortungsbereich des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Technologie?
Der Fachkräfteservice der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH (LEG), die Thüringer Agentur für Fachkräftegewinnung (ThAFF), betreibt eine Stellenbörse. Aufsichtsratsvorsitzender der 100-prozentigen Landestochter LEG ist der Thüringer Minister für Wirtschaft, Arbeit und Technologie.
In der Zeitschrift „gute arbeit“, deren Herausgeber das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie ist, sind auf Seite 5 der Ausgabe 02/ 2012 mehrere Initiativen des Wirtschafts- und Arbeitsministeriums für Gute Arbeit beschrieben. Neben der Durchsetzung der Forderung: „Keine öffentlichen Mittel für die Leiharbeit!“ sollen u.a. auch nur solche Arbeitsplätze gefördert werden, die nach Tarif entlohnen oder einen Mindestlohn von 8,33 € zahlen.
1. Ist der Landesregierung bekannt, dass die mit öffentlichen Mitteln finanzierte ThAFF Stellen für eine
2. Fällt eine Beschäftigung in der Verwaltung einer Leiharbeitsfirma, die unbefristet ist und nach Tarif oder mit mindestens 8,33 € pro Stunde vergütet wird, nach Auffassung der Landesregierung unter den Begriff der Guten Arbeit und wie wird dies begründet?
3. Wie vereinbart sich die Vermittlung von Stellen mit einem „branchenüblichen Gehalt in Höhe von 6,50 €“ durch die ThAFF (Stellenangebot [Anzahl: 20] Sachbearbeiter Backoffice [m/w] - Kennziffer: thaff-10860]) mit den Aussagen in der Zeitschrift „gute arbeit“?
4. Wie will die Landesregierung sicherstellen, dass mit öffentlichen Mitteln geförderte Stellenvermittler in Thüringen nur noch Gute Arbeit vermitteln?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie, Herr Staatssekretär Staschewski.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Hausold für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Thüringer Unternehmen haben die Möglichkeit, zu besetzende Arbeitsstellen in der Stellenbörse der ThAFF veröffentlichen zu lassen. Laut Angabe der ThAFF werden in der eigenen Stellenbörse keine Stellen von Zeitarbeitsunternehmen für Leiharbeitnehmer angeboten. Dies ist seit Bestehen der ThAFF, April 2011, nicht erfolgt. Die Stellenbörse der ThAFF ist allerdings mit anderen Websites, zum Beispiel von Clustern, Netzwerken, Kommunen etc. vernetzt oder in deren Stellenbörsen teilweise gespiegelt. Insofern kommt man auch über externe Stellenbörsen an Angebote aus der ThAFF-Stellenbörse. In der Wirtschaftsinitiative Erfurter Kreuz ist zum Beispiel auch eine Zeitarbeitsfirma Mitglied, die nach Auskunft der ThAFF eine Stelle über das Stellenportal der Wirtschaftsinitiative, welches mit der ThAFF vernetzt ist, anbietet. Das TMWAT hat die ThAFF beauftragt, bei Zugriffen über vernetzte Stellenbörsen, wie zum Beispiel im vorgenannten Fall, besser und deutlicher kenntlich zu machen, dass es sich um das Portal, zum Beispiel eines Clusters oder einer anderen Wirtschaftinitiative handelt, um Verwechslungen oder Missverständnisse zu vermeiden.
Zu Frage 2: Unbefristete Normalarbeitsverhältnisse mit tariflicher Entlohnung sind grundsätzlich zu befürworten und entsprechen der Zielstellung Gute Arbeit. Ein Stundenlohn von 8,33 € in Fällen, in de
nen keine Tarifbindung vorliegt, entspricht zum Beispiel der Vorgabe, die das TMWAT in der Lohnkostenzuschussrichtlinie des ISF als Fördervoraussetzung im Oktober 2011 festgelegt hat.
Zu Frage 3: Die Landesregierung hat sich in der Koalitionsvereinbarung zu Guter Arbeit bekannt und festgelegt, generell für ein höheres Lohnniveau einzutreten. Die ThAFF ist aber kein Stellenvermittler. Die Aufgaben der ThAFF liegen zuvorderst in der Entwicklung von Strategien zum Halten, Binden und Gewinnen von Fachkräften. Als Serviceleistungen für Thüringer Unternehmen hält sie lediglich eine Stellenbörse vor. In diese Stellenbörse können von Unternehmen der ThAFF gemeldete Stellenangebote eingestellt werden. Die Besetzung dieser Stellen obliegt allein den Unternehmen und den Bewerberinnen und Bewerbern für diese Stellen, ohne dass die ThAFF aktiv in den Vermittlungsprozess eingreift. Das TMWAT wird gemeinsam nun mit der ThAFF prüfen, ob künftig Stellenangebote mit nicht tariflicher Entlohnung, die unterhalb von 8,33 € in der Stunde liegen, von der Stellenbörse ausgeschlossen werden können.
Zur Frage 4: Die ThAFF ist nicht als Stellenvermittler tätig. Im Übrigen werden nach unserer Kenntnis keine Stellenvermittler aus öffentlichen Mitteln gefördert.
Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Danke, Herr Staatssekretär. Wir fahren fort mit der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Schubert von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/4521.
In dem Video-Beitrag unter eichsfeld.thueringer-allgemeine.de vom 7. Mai 2012 „Ortsumgehung für Worbis und Wintzingerode freigegeben“ prognostiziert Minister Carius einen Durchgangsverkehr von ca. 18.000 Fahrzeugen pro Tag auf der neuen 5,4 Kilometer langen Ortsumgehung.
3. Von welchen Ist-Zahlen geht die Landesregierung aus und wie erklärt sie die vorausgesagten Steigerungen?
4. Welche Parameter bezieht die Landesregierung in die Prognose ein (z.B. Ölpreis, Anteil Schwerver- kehr, Bevölkerungsentwicklung etc.)?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr, Frau Staatssekretärin Klaan.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Schubert beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Bei den genannten 18.000 Kraftfahrzeugen täglich handelt es sich um die Verkehrsmenge, die ohne den Bau der Ortsumgehung in der Ortslage Worbis zu erwarten gewesen wäre. Hinsichtlich der Frage nach den der Ortsumgehung Worbis/Wintzingerode zugrunde liegenden Prognosen und Verkehrsuntersuchungen verweise ich auf die Antwort der Landesregierung zur Kleinen Anfrage Nr. 1076 der Abgeordneten Schubert in der Drucksache 5/2140.
Zu Frage 3: Dem genannten Prognosewert liegt die verkehrliche Analyse aus dem Jahr 1997 zugrunde. Dort wurde für den Bereich Worbis eine Verkehrsmenge von 14.100 Fahrzeugen täglich ermittelt.
Zu Frage 4: Maßgeblich für die Planung der Ortsumgehung von Bundesstraßen sind die Fernverkehrsprognosen aus der Bundesverkehrswegeplanung. Diese dienen als verbindliche Planungsgrundlage für die Bundesfernstraßen. Darin werden die Personen- und Güterverkehrsströme unter Beachtung des zu erwartenden demographischen Wandels aus den jeweils aktuellen Strukturdaten für einen definierten Prognosehorizont abgeleitet. Die Angaben für die Bundesprognose liegen auf Kreisebene vor und enthalten auch die Bevölkerungsentwicklung nach Altersgruppen sowie die prognostizierten Wanderungsbewegungen. Für konkrete Projekte werden auf dieser Basis Projektprognosen unter Berücksichtigung der regionalen und örtlichen Verhältnisse erstellt.
Sie haben in Frage 3 gesagt, Sie beziehen sich auf 1997. Meine beiden Fragen, die auch miteinander verbunden sind: Teilen Sie meine Meinung, dass der Rückgriff auf die damalige Vorausschau von 1997 15 Jahre später möglicherweise revidierungsbedürftig ist? Gehen Sie davon aus, dass man mit der Analyse der manuellen Verkehrszählung aus 2010 durchaus zu anderen Ergebnissen kommen wird, bzw. wie ist Ihre Erwartung hinsichtlich der Analyse der Daten?