Deswegen sagen wir, der Gesetzentwurf, so wie er vorliegt, ist ein Prozess oder ein Kompromiss, wo ich Verständnis habe für das Ministerium, das ihn vorlegt. Aber es ist nicht das, wie wir mit den betroffenen Gemeinden umgehen sollten.
Meine Damen und Herren, Kollege Fiedler hat vom Vogtländischem Oberland gesprochen. Ich glaube, auch darüber werden wir im Ausschuss miteinander diskutieren und beraten müssen, denn ich habe große Sorge, aus den persönlichen Kontakten heraus, ich kenne die Ecke ja ganz gut, dass der Gesetzentwurf möglicherweise dazu führt, dass die alten Fehler fortgeführt werden, nämlich im Vogtländischen Oberland den Willen der Menschen nicht zu beachten. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal in Erinnerung bringen, in der 1. Legislatur hatte das Vogtländische Oberland eine Sondergenehmigung als Verwaltungsgemeinschaft bekommen, obwohl sie von vorneherein zu klein gewesen sind, ganz einfach aus dem Grund, weil dahinter die sächsische Landesgrenze ist und sie sich nicht entsprechend erweitern konnten. In der 2. Legislatur wurde dann zwangsweise eine Einheitsgemeinde, die sich nie zusammengefunden hat, gebildet und diese Einheitsgemeinde soll jetzt aufgelöst werden und will sich jetzt auflösen. Da wird wiederum der mehrheitliche Bürgerwille nicht beachtet.
(Zwischenruf Taubert, Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit: Das ist doch falsch, Herr Bergner.)
Ich rate Ihnen, bevor wir zu einer Entscheidung kommen, gehen Sie nach Hohndorf, gehen Sie nach Pansdorf, hören Sie sich die Menschen an und dann sollten wir im Innenausschuss wirklich sehr sachlich darüber diskutieren.
Ich will es kurz zusammenfassen und keine Grundsatzdebatte daraus machen wie Kollege Kuschel, da würden wir ohnehin nicht auf die gleiche Position kommen, wir werden uns selbstverständlich bei einer Verweisung an den Innenausschuss nicht querlegen, aber wir werden im Innenausschuss für die betroffenen Gemeinden, die jetzt noch zwischen Baum und Borke hängen, werben. Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es geht heute um die Einbringung eines Gesetzentwurfs wieder mal zur Neugliederung einzelner Gemeindestrukturen in Thüringen, 13 an der Zahl. Der Herr Staatssekretär hat es hier bereits vorgestellt, obwohl - und in der Debatte ist das bereits das eine oder andere Mal angesprochen worden - es eigentlich ursprünglich mal 18 gewesen sind. Die Presse hat das vielfach kolportiert. Es wird sicherlich heute und demnächst noch an der einen oder anderen Stelle eine Rolle spielen.
Herr Kuschel, Sie haben aufgezeigt, dass es Probleme mit der Interpretation eines Entschließungsantrags gibt, den wir hier im Landtag auch übrigens mit Stimmen der Fraktion DIE LINKE gefasst haben, und dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf. Da haben Sie gesagt, das verstehen Sie nicht so richtig. Zunächst mal, damit wir das genau verifizieren können, dieser Entschließungsantrag stammt vom 15.12., also das ist der Tag, an dem wir ihn hier auch verabschiedet haben. Das ist sehr wichtig. Das Datum steht auch drauf. Das ist die Drucksache 5/3798. Da ist auch dieses Datum mit erkennbar. Also nicht 14.11., wie Sie sagen und dann diese Tagesfrist mit daraufgerechnet haben, bei den Kommunen, die bis zum 15.11., auf diese Frist komme ich im Übrigen gleich noch, ihre Anträge abgegeben haben. Das müssen wir zunächst mal feststellen. Dieser Entschließungsantrag regelt Maßgaben, die bei Gemeindezusammenschlüssen fortan gelten sollen, wir haben hier ausgiebig auch im Dezember darüber diskutiert. Nun gibt es Gemeindezusammenschlüsse - auch Herr Fiedler und Sie auch, Herr Kuschel, sind darauf eingegangen -, die sind nach § 36 Abs. 4 des Thüringer FAG im letzten Jahr bereits gefördert worden. Die Voraussetzung allerdings war dafür eines - und das ist sehr wichtig, das sauber zu trennen -, die jeweiligen Kandidaten mussten bis zum 15.11. einen erforderlichen Antrag dazu eingereicht haben. Jetzt beschäftigt uns natürlich die Frage oder sie hat uns beschäftigt auch bei dem Zusammenwirken in diesem Gesetzentwurf: Konnte, wer bis zum 15. November seine Absichtserklärung zum Zusammenschluss in Form eines solchen Antrags abgegeben hat, wissen, was rund vier Wochen später, nämlich am 15.12. hier im Landtag beschlossen wird? Das ist die Frage, die uns bei dieser ganzen Geschichte beschäftigt hat, und es ist deswegen aus meiner Sicht durchaus legitim, darauf hinzuweisen, dass die beteiligten Gemeinden schon einen Vertrauensschutz haben müssen, und zwar einen Vertrauensschutz darauf, dass die von Ihnen ange
strebten Strukturänderungen, also diese Zusammenschlüsse, die heute hier auch in Rede stehen, nach den gleichen Maßstäben beurteilt werden, wie die anderen Gemeindezusammenschlüsse, die auch unter diesen Förderaspekt beispielsweise des § 36 Abs. 4 des Thüringer FAG fallen. Das ist das, was uns die letzten Tage und Wochen umgetrieben hat. Nun gibt es auch angestrebte Strukturänderungen, die diese Voraussetzungen nach § 36 Abs. 4 nicht erfüllen, weil sich der Landtag mehrheitlich mit dem von mir angeführten Entschließungsantrag neu positioniert hat.
Danke, Frau Präsidentin. Sie hatten auf diesen Anspruch auf finanzielle Förderung nach FAG verwiesen. Würden Sie mir zustimmen, dass bis Mitte November, also bis zur Gesetzesänderung, dieser Anspruch immer unter Vorbehalt des Landeshaushalts stand, also kein Rechtsanspruch war, sondern erst durch die Gesetzesänderung, und zwar nach Antragsstellung, daraus ein Rechtsanspruch geworden ist?
Da würde ich Ihnen zustimmen, aber, Herr Kuschel, es ist ja so, dass beispielsweise sämtliche Entschließungsanträge in den Gemeinden vor Ort auch schon bis zum 15.11. haben geschlossen werden müssen, um sich auf den Weg zu machen, sich gemeinsam zusammenzutun, eine neue Struktur zu bilden.
Ja, aber gehen Sie mal allein von dieser Förderung - wenn wir mal dieses Förderkriterium rausnehmen, Herr Kuschel, wenn wir sagen, vollkommen egal, ob die die Hochzeitsprämie bekommen oder nicht, auch da ist die Frage, hätten wir allein aufgrund dieses Stichtagsdatums 15.12. diese Gemeinden, die sich schon auf den Weg gemacht haben, ablehnen können oder nicht? Das ist unter anderem nicht allein des Geldes wegen ein Thema gewesen, das in der SPD-Fraktion, muss ich zugeben, auch sehr kontrovers diskutiert wurde und das nach wie vor
auch einzelne Abgeordnete bei uns in der Fraktion anders sehen, aber ich kann Ihnen das jetzt so schildern. Das ist, wie gesagt, also die Maßgabe gewesen, diesen Gesetzentwurf in dieser Form hier auch einzubringen. Jetzt sage ich noch einmal und auch mit Nachdruck, ich habe auch Bauschmerzen bei dem einen oder anderen Zusammenschluss. Sie haben hier angesprochen beispielsweise die Wachsenburggemeinde Ichtershausen. Ich kann das aus tiefster Überzeugung sagen und deswegen - und das ist auch eine Sache, die man nicht wegwischen kann - ist es gut und ist es richtig und ist es auch legitim, Herr Kuschel, dass wir diese Maßstäbe für die kommunale Familie aufgestellt haben, nach denen man eine Neugliederung ausrichten kann. Und das ist dieser Entschließungsantrag vom 15.12. Und dass das greift und dass wir tatsächlich mit diesen Maßstäben und dem Koalitionspartner hier übereinstimmen in der Frage, wie weiter mit den Strukturen mit Thüringen, dass das also funktioniert, das sehen Sie, dass dieser Gesetzentwurf eben - zählen Sie es durch - nur 13 und nicht 18 Gemeindezusammenschlüsse trägt. Im Übrigen, Herr Staatssekretär, der letzte Teil Ihrer Rede, ich habe sehr genau hingehört, beinhaltet den von Ihnen geäußerten Wunsch oder die Absicht, die jetzt im Gesetzentwurf nicht vorhandenen Gemeindezusammenschlüsse - es sind ja insgesamt fünf -, dann irgendwann im Nachgang später doch noch einmal beschließen zu können. Ich sage das hier sehr deutlich, und ich sage das für meine Fraktion, versuchen Sie das nicht. Es gibt einen Entschließungsantrag vom 15.12., und an das, was beschlossen wird, muss man sich auch halten, an den sollten wir uns halten. Deswegen, denke ich, ist dieser 15.12. ein guter Tag auch gewesen für die Kommunen, die jetzt eine Maßgabe haben, wie denn neue Strukturen hier zu schaffen sind. Und da gibt es eben Einzelne - Buttelstedt und andere Petitessen -, die eben diesem Beschluss zuwiderlaufen.
Uns wird dieser Gesetzentwurf noch eine längere Zeit beschäftigen, nicht nur im parlamentarischen Verfahren, wir haben ja Gelegenheit, uns im Ausschuss - Herr Kuschel hat es angedeutet - über jede einzelne Maßnahme zu streiten, weshalb ich also um eine Überweisung auch an den Innenausschuss bitte. Wir werden uns heute Abend dann schon zu diesem Thema zusammensetzen. Danach haben wir wieder im Plenum bis Ende des Jahres Gelegenheit, zu diesem Gesetz uns zu äußern. Der gesamte Werdegang, Herr Kuschel, ich lese Ihnen mal etwas vor: „In einer ersten Lesung im Landtag wird die Drucksache in den Innenausschuss zur inhaltlichen Beratung überwiesen. Der Innenausschuss führt eine Anhörung durch... Im Ergebnis der Anhörungen wird der Innenausschuss eigene Veränderungen am Gesetzentwurf diskutieren und vorschlagen, sofern er dieses für erforderlich hält.“ Woraus ist das? Das stammt aus dem
„Praxisleitfaden Freiwillige Gebietsreform“ von der Fraktion DIE LINKE auf der Webseite, ich habe da noch mal nachgesehen, und wenn es da schon so schön erklärt ist, sollten wir auch danach verfahren. Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Gäste hier im Thüringer Landtag, im Prinzip könnte die Debatte zu diesem Gesetzesantrag relativ unspektakulär ablaufen. Wir werden eine Anhörung beschließen. 13 Gemeinden haben Entscheidungen getroffen und sich auf den Weg gemacht. Wir können Glück auf diesem Weg wünschen, man weiß nie, was in der Zukunft liegt, aber wir wünschen Glück dabei. Gut ist, dass die Gemeinden erkannt haben, was die Koalition, speziell die CDU, noch nicht begriffen hat, dass man sich zusammenschließen muss, größere Gebilde schaffen muss, um zukunftsfähig zu sein. Aber die Gemeinden können das. Und deshalb, denke ich, haben wir einen guten Grund, den Gemeinden zu sagen, sie entscheiden richtig. Im Zweifel für die Freiheit, ich glaube, Herr Bergner hat das ungefähr auch so schon formuliert. Und ich kann Herrn Kuschel sehr viel recht geben, wenn er erwähnt, wie unfähig und wie kraftlos diese Koalition, speziell hier die CDU, ist, dieses Land zu gestalten
Aber ein deutlicher Widerspruch muss hier gesagt werden, man kann dann, lieber Herr Kuschel, nicht vorwärtsgehen und sagen, zwar sollen die sich zusammenschließen, das finden wir richtig, aber da, wo es uns nicht passt, da wollen wir gern dazwischenhauen. Sie haben das Beispiel der Wachsenburggemeinde genommen und sagen, am Ende fehlt dann die Kreisumlage. Solidarität ist gut und wir sind aber der Meinung, Solidarität auf der untersten Ebene ist immer das Vernünftigste. Wenn sich da welche zusammenschließen, dann kann das nur gut sein, wenn Starke und Schwache gemeinsam gehen. Das ist Solidarität, und ich kann gar nicht verstehen, dass Sie dagegen opponieren.
Herr Fiedler hat noch mal den Bürgerwillen und das hohe Gut der kommunalen Selbstverwaltung in den Vordergrund gestellt.
Und ich kann mich nur fragen, warum diese Koalition, der Sie ja als Fraktionsmitglied angehören, nicht in der Lage ist, über ihren eigenen Schatten zu springen und fünf Kandidaten, die diesen Antrag auch beschlossen haben, die auch in großer kommunaler Selbstverwaltung, die auch den Bürgerwillen dort umgesetzt haben, warum Sie da Nein sagen, meine sehr verehrten Damen und Herren, unverständlich für mich. Dann vielleicht nur noch einen kleinen Ansatz: Sie haben gesagt, wir sollten doch als Opposition bitte der Verweisung zustimmen. Ich kann da nur mit dem Kopf schütteln. Wir als Opposition sind immer für Verweisung. Die Einzigen, die gegen Verweisung und gegen Debatte stimmen, das ist die Koalition.
Aber ganz klar, einiges muss hier gesagt werden. An der Stelle könnte man fertig sein, wenn es nicht zu den 13 Gemeinden noch fünf gäbe, und hier will ich eine exemplarisch herausnehmen: Straufhain. Im letzten Jahr schon gab es einen Antrag dieser Gemeinde, mit der Gemeinde Gleichamberg gemeinsam zu gehen. Wir hatten genau den gleichen Ablauf hier im Parlament. Eine Woche vor der ersten Debatte informiert das Innenministerium, ihr seid nicht dabei. Vorher null Kommunikationsprozess und dieses erlauben Sie sich in diesem Jahr wieder und das, obwohl in der Debatte hier im Thüringer Landtag im letzten Jahr gesagt wurde, bei Straufhain ist alles in Ordnung, Henry Worm ist dran und wird sich kümmern, Uwe Höhn ist dran und wird sich kümmern. Da werden wir zu einem guten Ergebnis kommen; Pustekuchen.
Sie vergackeiern die Leute vor Ort. Das ist unglaublich, was diese Koalition hier mit ihren Lokalmatadoren vor Ort veranstaltet, meine sehr verehrten Damen und Herren. Diese Politik, die Politik eines Herrschaftsstaates, der nicht kommuniziert, der das System Intransparenz im Innenministerium jetzt auf ein weiteres Betätigungsfeld ausdehnt, der wird keine sinnvolle Entwicklung ermöglichen. Wir werden die Zeit in der Sommerpause nutzen, vor Ort einmal nachzusehen, wo hier noch geholfen werden kann. Problematisch ist die Einstellung der SPD, die sagt, wer auch immer sich auf den Weg machen will, um
hier noch zu helfen, der ist zu spät, weil Sie als Block dazwischen stehen. Ich kann nur sagen, lösen Sie diese Blockkonfrontation auf, gehen Sie mit offenem Gesicht und klarem Herzen den Menschen entgegen und schauen Sie einmal, wenn wir Freiwilligkeit wollen und wenn wir Freiwilligkeit als Erstes in den Raum stellen, dann kann man nicht Einzelne rauspicken und sagen, euch erlauben wir das nicht und das im Übrigen erst eine Woche vorher dann zu dokumentieren - unglaublich. Das ist Politikverdrossenheit, die Sie hier schüren und damit haben Sie unserer Demokratie wieder einmal einen Bärendienst erwiesen. Vielen Dank.
Möchte der Innenminister noch einmal sprechen? Nein, gut. Dann beende ich die Aussprache. Herr Grob möchten Sie noch einmal sprechen?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, mich hat es einfach noch einmal hierher getrieben, weil ich in der ersten Sache gehört habe, dass eine Fusion abgelehnt worden ist, und zwar Oberes Feldatal. Die Verwaltungsgemeinschaft hat das aus der Zeitung erfahren, dass es abgelehnt wird und hat auch an Sie alle, an jede Fraktion einen Brief geschrieben mit der Tatsachenerklärung, wie alles gelaufen ist. Daraus können Sie schon erkennen, dass hier keine Fristversäumnisse waren und deswegen auch das Unverständnis von ihnen herkommt, dieses abzulehnen.
Ich habe nun gehofft, dass mit der Aussage vom Staatssekretär noch einiges geklärt wird, aber von Herrn Hey habe ich da nun wieder erfahren, dass da keine Luft dran soll. Also ich denke schon, dass man noch einmal drüberschauen sollte, die Tatsachen noch einmal genauestens prüfen sollte. Wenn das so erkannt wird, dann hat auch das Obere Feldatal ein Recht, zusammenzugehen.