Protokoll der Sitzung vom 18.10.2012

Vielen Dank, Frau Ministerin Walsmann. Es gibt den Wunsch auf eine Nachfrage. Bitte, Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich.

Also ich habe jetzt zur Kenntnis genommen, dass sich die Landesregierung nicht in der Lage oder nicht befugt sieht, meine Fragen vollumfänglich zu beantworten. Eine Frage haben Sie aber gar nicht beantwortet, nämlich in Frage 2 den Absatz, warum Sie es nicht für angezeigt halten, die von mir aufgeführten Gesetze, die in der Kompetenz der Landesregierung stehen, zu ändern, auch wenn sie erst 2011 geändert wurden.

Dafür wird keine Notwendigkeit gesehen. Wir haben eine sehr strikte Regelung, die Abführungsregelung ist eine der schärfsten Regelungen, die es überhaupt gibt.

Vielen Dank. Es gibt noch den zweiten Wunsch auf Nachfrage. Herr Abgeordneter Kuschel, bitte.

Danke, Frau Präsidentin. Frau Ministerin, Sie haben ausgeführt, die Nebentätigkeiten werden durch Selbstanzeige von den Betroffenen und den zuständigen Stellen angezeigt. Ist denn schon einmal eine Überprüfung erfolgt, inwieweit diese Selbstanzeige auch den Realitäten entspricht? Darf ich vielleicht eine zweite Frage stellen?

Herr Kuschel, Sie können gern Ihre zweite Frage stellen. Herr Meyer steht schon bereit.

(Ministerin Walsmann)

Gut. Was spricht denn gegen eine freiwillige Offenlegung der Nebenbezüge? Sie haben gesagt, verfassungsrechtlich sind die betroffenen Minister, Staatssekretäre nicht zu zwingen oder nicht verpflichtet, aber freiwillig könnten sie es doch offenlegen und Sie könnten doch beispielhaft vorangehen.

Erstens ist das jedem selbst überlassen, was er tut. Aber freiwillig, da gebe ich Ihnen recht, kann jeder über seine persönlichen Verhältnisse, auch Abgeordnete können das tun, jederzeit natürlich so transparent wie möglich Auskunft erteilen. Aber das war nicht die Frage, sondern hier haben Sie die Landesregierung gefragt. Deshalb habe ich die Frage so beantwortet, wie sie rechtlich zulässig zu beantworten ist. Was darüber hinaus geschieht, ist das persönliche Verhalten. Das Zweite habe ich jetzt …

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Stichwort „Selbstanzeige“, Frau Ministerin.)

Ach so. Die Minister und Staatssekretäre werden jedenfalls zur Amtsübernahme darüber informiert und daraufhin belehrt und mit jedem neuen Zugang von Nebentätigkeiten, was ja auch dem Landtag zuzuleiten ist, das erklärte ich, ist ja auch dargestellt in den Drucksachen, wird natürlich auch noch einmal darauf hingewiesen. Aber es gilt das Grundprinzip, dass Voraussetzung, dass auch gegebenenfalls eine Abführungspflicht greift, die Selbstanzeige ist. Bisher gab es nach den mir bekannten Daten nur eine Abführungspflicht eines Staatssekretärs, der aber auch nicht mehr im Dienst steht.

Vielen Dank, Frau Ministerin. Wir kommen jetzt zur Frage des Herrn Abgeordneten Meyer für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/5100. Es antwortet für die Landesregierung des Innenministerium, Herr Staatssekretär Rieder. Bitte, Herr Abgeordneter.

Vielen Dank.

Welchen Stellenwert hat der Schutz von Flüchtlingen in Thüringen?

Der Landrat des Wartburgkreises, Herr Krebs, hat zwei NPD-Politikern für den 8. November 2012 den Besuch der Flüchtlingsunterkunft in Gerstungen gestattet.

Erst vor einigen Wochen hatten Mitglieder der NPD vor dem Thüringer Landtag die angemeldete Kundgebung von Flüchtlingen erheblich gestört und zu kreativem Protest gegen diese aufgerufen.

Zur Flüchtlingsunterbringung in Thüringen hatte sich der Landesvorsitzende der NPD, Patrick Wieschke, am 20. Juni 2012 in seiner Pressemitteilung, die sich auf der Homepage der NPD Thüringen findet, wörtlich wie folgt geäußert:

Zitat: „Den Katzenjammer um die Unterbringung der Asylbewerber in Thüringen kann schon kein Mensch mehr hören. Die Einwanderer in unser Sozialsystem sollten sich ernsthaft vor Augen führen, aus welchen Zuständen sie hierhergekommen sind. Statt sich auf unsere Kosten hier im Vergleich fürstlich alimentieren zu lassen, sollten sie stattdessen lieber freiwillig ausreisen und in ihrer Heimat aufräumen und für gewünschte Zustände sorgen.... Ich würde mir wünschen, die Deutschen würden sich endlich wieder, wie beispielsweise nach der Wende, aktiv gegen die Fremden wehren, die unserem Land nichts nützen.“ Zitatende.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie hoch wertet die Landesregierung das Recht von Kreistagsmitgliedern, kommunal finanzierte Einrichtungen zu besuchen, in der Abwägung mit der Fürsorgepflicht für die in Thüringen Schutz suchenden Betroffenen?

2. Welchen Stellenwert haben für die Landesregierung Schutzrechte von Flüchtlingen in Thüringen vor dem Hintergrund der o.g. Ausführungen von Herrn Wieschke und dem Besuchsansinnen der NPD-Mitglieder in der o.g. Flüchtlingsunterkunft?

3. Wird sich die Landesregierung dafür stark machen, dass dieser Besuch von NPD-Mitgliedern nicht stattfindet, und wenn nein, warum nicht?

4. Kann und darf es Menschen zugemutet werden, dass sie mit der menschenverachtenden Ideologie der NPD in ihrer kaum vorhandenen Privatsphäre heimgesucht werden, und wenn nicht, was unternimmt die Landesregierung dagegen?

Danke, Herr Abgeordneter Meyer. Das Wort hat Herr Staatssekretär Rieder.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Meyer beantworte ich für die Landesregierung, indem ich die Antwort zu den Fragen wie folgt zusammenfasse:

Die Thüringer Landesregierung steht ebenso wie der Thüringer Landtag für ein demokratisches, tolerantes und weltoffenes Thüringen. Die Landesre

gierung bekennt sich insbesondere zum Recht von Flüchtlingen auf staatlichen Schutz vor Verfolgung und Diskriminierung. Sie wendet sich deshalb entschieden gegen jede Form von Rassismus, Antisemitismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit. Die Landesregierung begrüßt daher die Absicht des Landrats des Wartburgkreises, den Termin zur Besichtigung der Gemeinschaftsunterkunft aufzuheben.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aufzuheben?)

Aufzuheben.

Ich sehe keinen Wunsch auf Nachfrage. Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Wir kommen damit zur Frage der Frau Dr. Scheringer-Wright für die Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/5101. Antworten wird für die Landesregierung das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Bitte, Frau Abgeordnete.

Wie weiter im staatlichen Gymnasium „Johann Georg Lingemann“ in Heiligenstadt?

Das staatliche Gymnasium „Johann Georg Lingemann“ hatte in der Vergangenheit einen ausgesprochen guten Ruf als Schule mit einem hohen Leistungsniveau und mit einem herausragenden Schulchor, der unter anderem Musicalproduktionen erarbeitete, die alle zwei Jahre mit 12 bis 14 Vorstellungen im Eichsfelder Kulturhaus präsentiert wurden.

Über die letzten Jahre mehrten sich jedoch die Probleme. Zum einen gab und gibt es zum Teil einen erheblichen Unterrichtsausfall, so zum Beispiel in Latein und Deutsch, zum anderen wurde die Thüringer Schulordnung mit Blick auf Wahlpflichtoptionen und Wahl der Praktika nur zum Teil umgesetzt. Gerade mit Blick auf die Wahlpflichtoption „musischer Zweig“ gab es immer wieder kontroverse Diskussionen. Infolge dieser Kontroversen kündigte der Schulleiter an, um Versetzung eingeben zu wollen. Weiterhin wurden die Eltern in einem Brief des Schulleiters und des Chorleiters am 28. August 2012 verständigt, dass die Musicalaufführungen aufgrund der juristischen Einschätzung der Verantwortlichen des Staatlichen Schulamtes nicht mehr als schulische Veranstaltung eingestuft werden können.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wurde die Lateinlehrerstelle, die auf 0,7 bewilligt wurde, inzwischen auf eine volle Stelle angehoben und wenn nicht, warum nicht?

2. Wie wird mit der langfristigen Erkrankung einer Lehrkraft gerade mit Blick auf den Deutschunterricht in den Abiturklassen umgegangen?

3. Auf wessen Veranlassung haben die Verantwortlichen des Staatlichen Schulamtes mit welcher Aufgabenstellung eine juristische Prüfung der Musicalaufführungen durchgeführt?

4. Ist das oben aus dem Brief des Schulleiters und des Chorleiters zitierte Ergebnis wirklich das Ergebnis dieser juristischen Prüfung?

Vielen Dank. Das Wort hat jetzt der Herr Staatssekretär Prof. Dr. Deufel.

Ja, vielen Dank, Frau Präsidentin. Die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. ScheringerWright beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Der Lateinlehrer am Lingemann-Gymnasium Heiligenstadt wurde zum Schuljahresbeginn 2011/2012 zu den damals gültigen Floating-Bedingungen, also mit 0,7 VZB als Beschäftigter eingestellt. Mit Schuljahresbeginn wurde der Beschäftigungsumfang entsprechend der nun geltenden Floating-Vereinbarungen auf 0,9 VZB erhöht. Aufgrund seines Oberstufeneinsatzes hat er damit in diesem Schuljahr 21 Pflichtstunden, mit denen der Lateinunterricht am Lingemann-Gymnasium vollständig abgesichert werden kann.

Zu Frage 2: In den Fachbereichen Deutsch und Kunsterziehung gibt es seit Schuljahresbeginn eine Langzeiterkrankung. Unmittelbar mit Beginn der Erkrankung wurde eine Regelung zur Vertretung geschaffen, die auch als langfristige Regelung tragfähig ist. Die Vertretung im Bereich der Oberstufe wird durch eine erfahrene Kollegin so organisiert, dass die vier Wochenstunden Deutsch erhöhtes Anforderungsniveau durch zwei Vertretungsstunden und zwei angeleitete Selbststudienzeiten abgedeckt werden. Die Aufgabenaufträge werden themenbezogen zum Lehrplan gestellt und in den Unterricht integriert. Die Schwerpunkte der Vertretungen im Mittelstufenbereich liegen auf dem Kernund Hauptfach Deutsch. Mehrere Kolleginnen und Kollegen leisten langfristig gesicherten fachgerechten Vertretungsunterricht. Lediglich im Fach Kunsterziehung gibt es Ausfall in einer 10. Klasse. Das Staatliche Schulamt Nordthüringen ist mit der Lösung dieses Problems beauftragt.

Zu Frage 3: In Auswertung mehrerer Gespräche zwischen dem Schulamtsleiter des Staatlichen Schulamts Nordthüringen und dem Landrat des Eichsfeldkreises wurde durch den Schulamtsleiter mit Schreiben vom 29. Mai 2012 ein Fragenkatalog

(Staatssekretär Rieder)

im Zusammenhang mit Aktivitäten des Chors der Schule, dazu gehört auch das Musical, an den Leiter des Staatlichen Gymnasiums Johann Georg Lingemann Heiligenstadt mit der Bitte um Beantwortung übersandt. Die Antwort des Schulleiters vom 11. Juni 2012 wurde vom Staatlichen Schulamt inhaltlich bewertet. Infolgedessen erging seitens des Schulamtsleiters ein schriftlicher Hinweis an den Schulleiter zur Durchführung der Musicalveranstaltungen, mit dem ein ordnungsgemäßer, aber auch abgesicherter Verlauf der Veranstaltungen gewährleistet werden kann.

Zu Frage 4 ist zu sagen, die erfolgten Hinweise sind das Ergebnis einer schulaufsichtlichen, also fachlichen und rechtlichen, Prüfung des Staatlichen Schulamts Nordthüringen.

Vielen Dank. Es gibt den Wunsch auf eine Nachfrage durch die Fragestellerin.

Dieser schriftliche Hinweis, wie Sie das jetzt erklärt haben, ist der Schulkonferenz auch auf Nachfrage nicht zugegangen. Müsste der der Schulkonferenz, wenn wir nachfragen, nicht zur Verfügung gestellt werden, damit wir auch wissen, auf was das Schulamt überhaupt hingewiesen hat.

Zur Frage „müsste“ will ich mich jetzt einfach nicht äußern, das ist zu wenig mein unmittelbarer Beritt. Ich kann Ihnen aber vielleicht einige Kernpunkte gerne hier zur Kenntnis geben. Ich denke mal, das sind im Wesentlichen die Hinweise. So geht es erstens darum, dass Musicalaufführungen keine schulischen Veranstaltungen sind. Teilnehmende Schüler sind also nicht mit den rechtlichen Rahmenbedingungen einer Schulveranstaltung abgesichert. Dies ist den Eltern der Schülerinnen und Schüler vorab durch sie - also den Schulleiter - mitzuteilen. Das hat im Wesentlichen damit zu tun, dass das Musical, nachdem es Diskussionen zu den ja deutlich steigenden Aufführungsfrequenzen gab, bereits vor Längerem auf einen Verein übertragen wurde, der als Verein eben nicht die Schule ist. Damit ergibt sich eine deutlich veränderte rechtliche Situation. Der zweite Hinweis war: Durch die Anzahl und die zeitliche Lage der Auftritte darf es keine Einschränkungen in der Erfüllung der schulischen Pflichten der Schüler geben. Dies gilt sowohl für Schüler als auch für Lehrkräfte. Ein dritter Hinweis war: Die Rolle der Schule und des Vereins sind zu jeder Zeit klar abzugrenzen - auf den Verein hatte ich hingewiesen - und müssen insbesondere bei Vertragsabschlüssen beachtet werden. Und der vierte Hinweis: Die Musicalaktivitäten von Lehrern sind damit Nebentätigkeiten und daher anzeige

bzw. genehmigungspflichtig. Dies hat auf dem Dienstweg über den Schulleiter zu erfolgen. So weit aus meiner Sicht diese vier Hinweise, die ich jetzt unmittelbar zur Kenntnis bringen kann.

Ich sehe keinen Wunsch auf weitere Nachfragen, doch.