Protokoll der Sitzung vom 18.10.2012

Ich sehe keinen Wunsch auf weitere Nachfragen, doch.

Zu diesem Punkt 2 oder 3, also dass die Musicals keine Schulaufführungen sind, weil der Umfang...

Nein, ich will da ganz korrekt bleiben. Es gab bereits 2010 eine Prüfung und dort wurde hinterfragt, ob das, weil der Umfang der Aufführungen damals erheblich zugenommen hatte, noch eine Schulveranstaltung wäre. Im Ergebnis dessen - und damit können Sie erschließen, was damals der Schluss war - wurde ein Verein gegründet, der Träger dieses Musicalprojekts ist. Daraus ergeben sich die Konsequenzen, die ich Ihnen dargestellt habe, für die Bewertung als schulische versus nicht schulische Veranstaltung.

Vielen Dank. Sie haben nur die Möglichkeit auf zwei Nachfragen, Frau Abgeordnete, die haben Sie gestellt.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Musst du noch eine Kleine Anfrage machen.)

Vielen Dank, Herr Prof. Deufel.

Wir arbeiten gern für Sie.

Damit kommen wir zur letzten Frage, weil wir dann die Stunde abgearbeitet haben, die uns zur Verfügung steht. Das ist die Frage der Frau Abgeordneten Schubert von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/5102. Antworten wird für die Landesregierung das Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr. Bitte, Frau Abgeordnete.

Stand der Aufnahme des Iron Curtain Trails (ICT) in das deutsche und thüringische Routennetz

Der Landtag hat in seiner 68. Sitzung am 14. Oktober 2011 die Landesregierung gebeten, sich beim Bund dafür einzusetzen, dass der Iron Curtain Trail

(Staatssekretär Prof. Dr. Deufel)

als Radweg in das D-Routennetz aufgenommen wird und nach erfolgter Aufnahme in das D-Routennetz diesen auch in die landesweite Radwegeplanung aufzunehmen. Darüber hinaus soll der Iron Curtain Trail beim Landestourismuskonzept berücksichtigt werden, um die touristische Nutzbarkeit zu gewährleisten.

Im nationalen Radverkehrsplan 2020 des Bundesverkehrsministeriums vom September 2012 wird ausgeführt, dass eine solche Aufnahme erst nach Abschluss des Bund-Länder-Modellprojekts zur DRoute 3 erfolgen wird. Dieses Modellprojekt lief bis zum 30. Juni 2012.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Ergebnisse hat das Modellprojekt geliefert?

2. Bis wann erwartet die Landesregierung nun die Aufnahme des ICT in das D-Routennetz?

3. Bis wann plant die Landesregierung die Aufnahme des ICT in das Landesradwegenetz?

4. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung bislang ergriffen bzw. will sie ergreifen, um die Umsetzung des ICT in den Kommunen zu unterstützen?

Vielen Dank. Das Wort hat Frau Staatssekretärin Klaan.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Frau Schubert, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Schubert beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt.

Gestatten Sie mir jedoch folgende Vorbemerkung. Zunächst möchte ich klarstellen, dass im Nationalen Radverkehrsplan 2020 zwischen dem angesprochenen Modellprojekt länderübergreifender Ausbau und Vermarktung der D-Route 3 und der Aufnahme des ICT in das Radnetz Deutschland kein Zusammenhang besteht. Im Nationalen Radverkehrsplan 2020 ist festgehalten, dass sich der Bund weiter für den Ausbau und die Erweiterung des Radnetzes Deutschlands einsetzen wird. Dies bezieht sich auch auf die Aufnahme des ICT in das Routennetz, vor allem aber auf eine zukünftige länderübergreifende Kooperation. Grundlage für Letzteres werden die Ergebnisse des Bund-Länder-Programms der D-Route 3 sein.

Nun zu Frage 1: Informationen über die Ergebnisse des Modellprojekts sind im Internet unter der Adresse www.radnetz-deutschland.de veröffentlicht. Da Thüringen nicht an diesem Modellprojekt beteiligt war, liegen der Landesregierung keine weitergehenden Informationen vor.

Zu Frage 2: Hierzu liegen der Landesregierung ebenfalls keine Erkenntnisse vor.

Zu Frage 3: Die Aufnahme des ICT in das radtouristische Landesnetz soll erst erfolgen, wenn dieser Radweg in das Radnetz Deutschland aufgenommen wurde. Einen konkreten Zeitpunkt kann ich dafür bisher nicht nennen.

Zu Frage 4: Durch das Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr wurde im Rahmen der Stellungnahme zum Entwurf des Nationalen Radverkehrsplans 2020 darauf hingewiesen, dass die Option der Erweiterung des Radnetzes Deutschland berücksichtigt werden sollte, um so den Weg zu eröffnen, das Radnetz Deutschland um den ICT zu erweitern. Der Bund ist diesem Vorschlag gefolgt. Sobald die Aufnahme realisiert wird, stehen die bekannten Fördermöglichkeiten für den Radwegebau zur Verfügung.

Es gibt den Wunsch auf eine Nachfrage durch die Fragestellerin. Bitte.

Frau Staatssekretärin, letztendlich geht es ja darum, dass der Landtagsbeschluss von Ihnen, der Exekutive, umgesetzt wird. Vor diesem Hintergrund noch mal eine Frage. Darf ich gleich zwei Fragen stellen?

Ja.

Warum war Thüringen nicht beteiligt an dem Modellprojekt und können Sie Schritte der Landesregierung, die am Ende zum Erfolg, nämlich der Aufnahme des ICT in das D-Netz, führen werden, nennen?

Ich habe versucht, in den Vorbemerkungen deutlich zu machen, beide Radverkehrsrouten sind erst mal räumlich völlig unabhängig voneinander. Die angesprochene D-Route 3 verläuft in Ost-West-Richtung, wo einfach Thüringen noch nicht mal gemarkungsseitig betroffen ist. Deshalb ist Thüringen auch an dem Modellprojekt nicht beteiligt. Deshalb gibt es auch an dieses Modellprojekt keine angehängte Streckenführung. Insofern unterscheiden wir an dieser Stelle zwischen zwei völlig verschiedenen Vorhaben. Nichtsdestotrotz sollen die Erfahrungen aus dem Modellprojekt der D-Route 3 natürlich in die Frage der Umsetzung der Radnetzdiskussion

(Abg. Schubert)

Deutschland eingebracht werden und speziell in den länderübergreifenden Kooperationsdingen. Insofern ist auch der ICT-Radweg ein solches Beispiel dann für Kooperationsmöglichkeiten der Länder untereinander. Deshalb werden die Ergebnisse dieses Modellprojekts auch in die Umsetzung des ICT - sofern er Teil dieses Radnetzes Deutschland wird - einfließen. Insofern ist es nur ein Vergleichsfall vom Inhalt her.

(Zwischenruf Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Die zweite Frage: Was macht die Landesregierung?)

Wir haben uns aktuell durch die Stellungnahme eingebracht. Für uns ist erst mal Voraussetzung, dass es auf der Bundesebene auch eingeordnet wird und danach, ich sage mal, durch die Landesregierung auch vollzogen wird. Wie gesagt, durch die länderübergreifende Wirkung dieses Radwegs macht es auch keinen Sinn, es nur thüringenseitig zu betrachten, sondern es ist die Beteiligung aller betroffenen Bundesländer dazu erforderlich. Die Realisierung in Ausschnitten macht auch nicht wirklich Sinn.

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Da es nur noch drei Fragen gibt auf der Gesamttagesordnung, sind die Parlamentarischen Geschäftsführer übereingekommen, dass diese drei Fragen jetzt noch abgearbeitet werden, wir morgen also keine Fragestunde haben.

Wir kommen jetzt zur Frage des Herrn Abgeordneten Adams der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/5106. Hier antwortet für die Landesregierung das Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz. Bitte, Herr Abgeordneter.

Vielen Dank, Frau Präsidentin.

Abwasserproblematik im Nordhäuser Ortsteil Steigerthal

Der zur Stadt Nordhausen gehörende Ortsteil Steigerthal liegt im Gipskarstgebiet am Rande des „Alten Stolbergs“. Die Abwässer des Ortes werden mithilfe eines sogenannten Bürgermeisterkanals in das Karstgebiet eingeleitet, deren Verbleib nicht zuletzt durch immer wieder neu auftretende Erdfälle gänzlich unbekannt ist. Die Situation ist den zuständigen Behörden spätestens seit Beginn der 1990erJahre bekannt. Die Sanierung des Kanalnetzes und die Beendigung der Belastung des sensiblen Karsteinzugsgebiets durch die Einleitung von Schmutzwasser ist jedoch seit dieser Zeit immer wieder aufgeschoben worden. Es bleibt zu befürchten, dass

eine Realisierung der dringend notwendigen Maßnahmen auch weiterhin in die Zukunft verschoben wird. Eine Bürgerinitiative macht daher seit mehreren Jahren durch verschiedene Aktivitäten auf die Situation aufmerksam. Sie wurde für ihr besonderes Engagement bereits mit dem „Thüringer Umweltpreis 2011“ vom Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz ausgezeichnet.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wurden von den zuständigen Wasserbehörden in Thüringen seit 2009 Sanierungsanordnungen erlassen? Wenn ja wo, welche Maßnahmen betraf oder betrifft dies und welche Termine zur Umsetzung wurden dabei gesetzt?

2. Teilt sie die Aussagen des im von Dipl.-Geologe (FH) Reinhard Völker erstellten Gutachtens „Der Jauchebach von Steigerthal und sein Verbleib im Karstwasser“ hinsichtlich des geschilderten Verbleibs des Jauchebachs, der Verseuchung des Karstwassers, der Erhöhung des Gipslösevermögens und damit verbundener Erhöhung der Erdfallbildung sowie der ausgesprochenen Handlungsempfehlungen und wie begründet sie ihre Auffassung?

3. Welche Anforderungen werden an die Einleitungen aus Mischwasser (Bürgermeisterkanäle) erhoben?

4. Welche Fördermittel stehen nach gegenwärtigem Stand für die Sanierung von Abwasser- und Oberflächenwasserkanälen in den Jahren 2013 bis 2020 in Thüringen zur Verfügung?

Vielen Dank. Das Wort hat jetzt Herr Staatssekretär Richwien.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Adams beantworte ich für die Landesregierung wie folgt.

Zu Ihrer ersten Frage: Ja, von den Wasserbehörden wurden in Thüringen Sanierungsanordnungen erlassen. Die Sanierungsanordnungen dienen der Umsetzung des geltenden Rechts, insbesondere der Abwasserverordnung des Bundes und von EURichtlinien, wie der EG-Kommunalabwasserrichtlinie und der EG-Wasserrahmenrichtlinie. Die Fristen sind vom jeweiligen Einzelfall abhängig und betragen in der Regel ein bis zehn Jahre. In der Kürze der für die Beantwortung der Frage verfügbaren Zeit sind landesweit keine konkreten Angaben verfügbar. Entsprechend eines Bescheids vom 03.09.2004 duldet die untere Wasserbehörde die Einleitung der Teilortskanalisation in Steigerthal bis zum 31.12.2014. Der weitere Umgang mit den Orts

(Staatssekretärin Klaan)

abwässern ist in Planung. Verbindliche Aussagen dazu sind an dieser Stelle nicht möglich.

Zu Ihrer zweiten Frage: Das in der Fragestellung genannte Gutachten des Herrn Diplom-Geologen Reinhard Völker zum „Jauchebach“ liegt dem TMLFUN nicht vollständig vor. Im Rahmen einer Petition wurde dem TMLFUN ein Auszug eines Gutachtens des Herrn Völker als Kurzbericht übergeben. Nach Auskunft der unteren Wasserbehörde des Landkreises Nordhausen handelt es sich dabei um zusammengestellte Ergebnisse, die Ende der 70er-Jahre der Staatlichen Gewässeraufsicht, später dem Staatlichen Umweltamt und auch der unteren Wasserbehörde übergeben wurden und somit keine neuen Aussagen liefern. Ein aktuelles, fundiertes Gutachten liegt weder dem TMLFUN noch der unteren Wasserbehörde vor. Die Abwässer von Steigerthal werden in den Krummbach eingeleitet. Konkrete Hinweise und Anhaltspunkte für eine erhebliche Belastung bzw. Verseuchung des Karstgrundwassers liegen nicht vor. Dafür, dass die Abwassereinleitungen die durch die Bachversinterungen ohnehin vorhandenen Lösungsprozesse im Karstgebiet signifikant erhöhen, liegen keine Hinweise vor.