Zu Ihrer zweiten Frage: Das in der Fragestellung genannte Gutachten des Herrn Diplom-Geologen Reinhard Völker zum „Jauchebach“ liegt dem TMLFUN nicht vollständig vor. Im Rahmen einer Petition wurde dem TMLFUN ein Auszug eines Gutachtens des Herrn Völker als Kurzbericht übergeben. Nach Auskunft der unteren Wasserbehörde des Landkreises Nordhausen handelt es sich dabei um zusammengestellte Ergebnisse, die Ende der 70er-Jahre der Staatlichen Gewässeraufsicht, später dem Staatlichen Umweltamt und auch der unteren Wasserbehörde übergeben wurden und somit keine neuen Aussagen liefern. Ein aktuelles, fundiertes Gutachten liegt weder dem TMLFUN noch der unteren Wasserbehörde vor. Die Abwässer von Steigerthal werden in den Krummbach eingeleitet. Konkrete Hinweise und Anhaltspunkte für eine erhebliche Belastung bzw. Verseuchung des Karstgrundwassers liegen nicht vor. Dafür, dass die Abwassereinleitungen die durch die Bachversinterungen ohnehin vorhandenen Lösungsprozesse im Karstgebiet signifikant erhöhen, liegen keine Hinweise vor.
Zu Ihrer dritten Frage: Die Anforderungen an die Einleitungen in ein Gewässer sind in der Abwasserverordnung des Bundes im Anhang 1 festgeschrieben.
Zu Ihrer vierten Frage: Die Fördermittelbereitstellung ist abhängig von den Entscheidungen des Haushaltsgesetzgebers. Insofern verweise ich auf den Haushaltsentwurf 2013/14 der Landesregierung. Für spätere Haushaltsjahre sind keine Aussagen möglich.
Vielen Dank. Es gibt den Wunsch auf Nachfrage durch den Fragesteller. Bitte, Herr Abgeordneter Adams.
Herr Staatssekretär, Sie hatten zu meiner Frage 1 geantwortet, dass im Schreiben vom 3. September 2004 in der sogenannten Sanierungsanordnung ein Zeitpunkt 31. Dezember 2014 festgelegt wurde als letzter Termin, diesen Missstand zu beheben. So habe ich es zumindest verstanden.
Drucksache 2853 als TMLFUN auf einen Realisierungszeitraum für diesen Anschluss Kläranlage Nordhausen von 2015 bis 2017, also möglicherweise erst in 2017, verwiesen haben? Damit kann die Gemeinde oder die Stadt Nordhausen, Ortsteil Steigerthal diese Sanierungsanordnung gar nicht erfüllen. Wie verhält sich da das Ministerium?
Die Maßnahme ist auch für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, was ja immer behauptet wird, nicht relevant. Die untere Wasserbehörde hat das abwassertechnische Problem - so ist mein Kenntnisstand - erkannt und eine Sanierungsanordnung für die Teilortskanalisation eingeteilt und wird versuchen, die Einleitung der Abwässer bis zum 31.12. - das habe ich in der Antwort gesagt - zu lösen. Das ist der heutige Kenntnisstand, es kann sein, dass es in der Zwischenzeit einen neuen Kenntnisstand gibt.
Herr Staatssekretär, Sie haben unter 2. ausgeführt, dass Sie zwar nicht das gesamte Gutachten kennen, aber darauf hingewiesen, dass das alte Erkenntnisse sind. Nun widerspricht Herr Völker in seinem Gutachten vehement der Auffassung der Behörde. Die Frage: Wenn es von einem Wissenschaftler ein Gutachten gibt, was aussagt, dass dort Gefahr im Verzug ist, wieso insistieren Sie jetzt darauf, dass man da ein neues Gutachten braucht?
Ich habe nicht gesagt, dass man ein neues Gutachten braucht, ich habe gesagt in meiner Beantwortung, dass das Haus das vollständige Gutachten nicht vorliegen hat, und wenn man sich eine Meinung über dieses Gutachten bilden möchte, dann muss man erst einmal das Gutachten vollständig vorliegen haben. Das ist eben die Geschichte, es liegt nicht vollständig vor und mein Kenntnisstand ist, auch die untere Wasserbehörde hat es nicht.
Zu Punkt 4, ich weiß nicht, ob Sie es beantworten können: Welche Rolle spielt denn die Kommune Nordhausen bei der Finanzierung des Projekts bzw. ist Nordhausen nicht auch gefragt, wenn es darum geht, die Finanzierung sicherzustellen?
Nordhausen ist auch gefragt, aber in welcher Rolle die Stadt Nordhausen finanziell beteiligt ist, das kann ich Ihnen jetzt nicht sagen.
Wir kommen zur Frage des Abgeordneten Dr. Augsten in der Drucksache 5/5107. Antworten wird für die Landesregierung das Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz. Bitte, Herr Dr. Augsten.
Die Regierungsfraktionen CDU und SPD im Thüringer Landtag vertreten offensichtlich unterschiedliche Positionen zur Nutzung von Windkraft im Wald. Während Energiepolitiker der SPD stets und zuletzt anlässlich des dritten Forums Windenergie der SPD-Landtagsfraktion am 6. September die Notwendigkeit der Errichtung von Windkraftanlagen im Wald als wichtigen Bestandteil der Energiewende herausstellten, wollen Umweltpolitikerinnen und Umweltpolitiker der CDU-Landtagsfraktion dies „mit aller Kraft“ verhindern.
1. Welche Bedeutung misst die Landesregierung im Mix der erneuerbaren Energien der Nutzung von Windkraft im Allgemeinen und der Errichtung von Windkraftanlagen im Wald im Besonderen bei?
2. Teilt die Landesregierung die Auffassung einer Notwendigkeit der Errichtung von Windkraftanlagen im Wald?
3. Wenn ja, welche Auswirkungen hat dies auf die Landespolitik in den Bereichen Energie, Wirtschaft, Landesentwicklung und Umweltschutz?
4. Welche konkreten Schritte in welchen Zeiträumen plant die Landesregierung bezüglich der Nutzung von Windkraft im Wald?
Frau Präsidentin, die Mündliche Anfrage des Herrn Dr. Augsten beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt.
Zu Frage 1: Einem ausgewogenen Energiemix mit einem Vorrang für erneuerbare Energien wird eine besondere Bedeutung beigemessen. Zu den erneuerbaren Energien zählt neben der Solarenergie, Biomasse, Erdwärme, Wasserkraft auch die Windenergie. Die Windenergie an Land stellt für die Landesregierung ein zentrales Element für den nachhaltigen und klimafreundlichen Umbau der Energieversorgung dar. Windenergieanlagen haben allerdings insbesondere Auswirkungen auf öffentliche Belange wie Kulturerbe, Schutz von Natur und Landschaft, Tourismus und Erholung. Gleichzeitig bedürfen sie aus Gründen der Wirtschaftlichkeit zwingend eines ausreichenden Windenergieertrags. Bei der Entscheidung über die Eignung von Standorten für die Errichtung von Windkraftanlagen muss diesen Aspekten Rechnung getragen werden. Im Allgemeinen wirken die Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes restriktiv. Zur Konfliktminimierung ist insofern einer Standortsuche im Offenland der Vorzug einzuräumen. Die Standortentscheidungen für raumbedeutsame Windenergieanlagen werden in Thüringen durch die Festlegung von Vorranggebieten mit der Wirkung von Eignungsgebieten und den damit ausdrücklich verknüpften Ausschluss auf den übrigen Flächen in den Regionalplänen getroffen. Dies trifft auch für Waldflächen und die Abstandsbereiche zum Wald zu. In Thüringen sind 550.000 ha bewaldet, was landesflächenbezogen einer Bewaldung von 34 Prozent entspricht. Damit gehört Thüringen zu den waldreichen Ländern Deutschlands. Über die Nutzung von Windkraft im Staats-, Körperschaftsund Privatwald Thüringens wird derzeit intensiv diskutiert. Zur Umsetzung der Energiewende wird das in Aufstellung befindliche Landesentwicklungsprogramm 2025 Vorgaben für die künftigen Regionalpläne formulieren. Eine standortkonkrete Umsetzung erfolgt wie bisher in den Regionalplänen.
Zu Frage 2: Es wird angestrebt, die notwendigen Eignungsstandorte für die Errichtung von Windenergieanlagen im Offenland zu eruieren und das Ziel der Landesregierung, bis zum Jahr 2020 45 Prozent des Nettostromverbrauchs aus erneuerbaren Energien zu erzeugen, unter dieser Prämisse zu erreichen. Dabei wird davon ausgegangen, dass die vorhandenen Vorranggebiete optimal ausgenutzt werden, dass es sich bei neu zu errichtenden Windenergieanlagen um leistungsfähige Anlagen handelt und dass Anlagen, die älter als 15 Jahre
Zu Frage 3: Die aktuellen Regionalpläne sehen Vorranggebiete „Windenergie“ nur im Offenland vor. Die Landesregierung hält an einer Steuerung der Windenergieanlagen durch die Regionalplanung auch unter den neuen Vorgaben der Energiewende fest.
Zu Frage 4: Wenn zukünftig die Errichtung von Windkraftanlagen in Waldgebieten ermöglicht werden soll, bedarf es verschiedener gesetzlicher Umgestaltungsmaßnahmen. Die Weichenstellung für diese Möglichkeit im Freistaat Thüringen führt über das Landesentwicklungsprogramm 2025 und gegebenenfalls über das Thüringer Landesplanungsgesetz. Derzeit laufen dazu Gespräche zwischen den einzelnen Ressorts des Wirtschafts-, Bau- und Umweltministeriums. Sie sehen also, der Abstimmungs- und Diskussionsprozess innerhalb der Landesregierung läuft noch und ist noch nicht gänzlich abgeschlossen.
Ja, vielen Dank, Herr Staatssekretär. Das ging gut los, ich frage nur mal nach, um es auch noch mal für das Protokoll zu haben. Sie haben formuliert, Beantwortung Frage 1 und 2, dass dem Offenland der Vorzug zu geben ist. Daraus schließe ich, dass Sie Wind im Wald nicht ausschließen. Ja, das ist meine Frage. Sie haben zwar jetzt nicht gesagt, in welchem Maße usw., aber für mich ist erst mal wichtig, von diesem Ministerium zu hören, dass Wind im Wald nicht ausgeschlossen wird, und dass man das in der Regionalplanung zukünftig auch berücksichtigen sollte.
Die Regionalpläne werden von den Kommunen aufgestellt und die legen letztendlich fest, was in diesen Regionalplänen festgeschrieben wird. Das macht nicht das Ministerium. Diese Regionalpläne werden danach im Bauministerium, das weiß ich nun ganz gut, zur Genehmigung eingereicht und danach wird geschaut, ob das alles auch rechtens ist.
Ich habe gesagt, im Offenland sollte man dann aber auch schauen, dass landwirtschaftliche Flächen nicht in Anspruch genommen werden - ich glaube, da bin ich mit Ihnen einig -, sondern auf solche Flächen gehen, wo vielleicht auch eine Belastung oder auch die Standfestigkeit gegeben ist. Das ist meine Meinung. Im Wald - wenn Sie mich genau danach
fragen, ich glaube, es stehen noch zwei Fragesteller da, die in dieselbe Richtung gehen wollen, das hat mich auch nicht überrascht, dass Herr Weber aufgestanden ist, ich habe es ja fast vermutet, ich freue mich schon darauf. Viele Fragen sind für mich noch nicht geklärt. Es sind viele Fragen offen, die geklärt werden müssen. Ich könnte Ihnen ein paar Beispiele nennen. Es sind in Deutschland 200 Windkraftanlagen verbrannt, Brandfälle entstanden; darüber muss man sich unterhalten, wenn im Wald so etwas passiert. Wie geht man damit um, wie ist es mit der Löschaktion und so weiter und so fort? Fragen der Jagdverpachtung: Geht der Jagdberechtigte dann zur Jagdgenossenschaft, und sagt, ich möchte eine Minimierung meiner Jagdpacht haben? Wie sieht es mit der Entwicklung der Biodiversität in diesen Standorten aus? Das sind nur so drei Dinge, die mir jetzt so ad hoc einfallen, die man durchaus im Vorfeld, wenn man so was diskutiert, klären sollte, und da sage ich, da springt man nach meinem Dafürhalten zu schnell, ohne sich dabei zu überlegen, was passiert im Nachgang.
Jetzt gibt es den Wunsch auf eine Nachfrage durch Herrn Abgeordneten Kummer, der war zuerst dran. Herr Abgeordneter Weber, Sie haben dann auch noch eine Frage.
Nach den Ausführungen des Staatssekretärs würde mir natürlich einfallen, dass ich davon ausgehe, Nachbarbundesländer, die Waldwindkraft schon nutzen, haben das alles abgewogen, das ist aber jetzt nicht meine Frage. Meine Frage wäre, Herr Staatssekretär, nach einer Regionalplanänderung. Würden Sie nach der geltenden Gesetzeslage in Thüringen die Nutzung von Windkraft im Wald also für genehmigungsfähig halten?
Ich habe Ihnen gesagt, und da kennen Sie die Meinung des Hauses, deswegen überrascht mich auch ein bisschen die Frage, Herr Minister und ich haben, was den Staatsanwalt anbetrifft, eine klare Aussage, und die heißt, dass wir im Staatswald die Windkraftanlagen nicht haben wollen. Zu diesem Standpunkt hat sich auch nichts geändert.
Die Anstalt ThüringenForst hat ein Potenzial errechnet von 25.000 bis 50.000 ha möglicher Flächen und befürwortet das auch. Ist Ihnen das bekannt und halten Sie diese Größenordnung auch
Ich kenne die Meinung der Anstalt öffentlichen Rechts, ich kenne die Meinung des Hauses. Die Berechnungsgrundlage ist mir nicht bekannt. Ich habe es nur einem Presseartikel entnommen, der höchstwahrscheinlich von Ihrer Fraktion herausgegeben wurde, und ich weiß, dass ein Mitarbeiter der Anstalt öffentlichen Rechts sich dazu geäußert hat. Die Berechnungsgrundlage kenne ich nicht.
Vielen Dank. Jetzt gibt es keinen Wunsch auf Nachfrage mehr und außer dem Fragesteller darf auch niemand mehr, und der möchte noch mal. Eine Frage noch, Herr Dr. Augsten.
Aus meiner Sicht ist die Frage von Herrn Kummer nicht beantwortet, also Regionalplanung, vielleicht können Sie das noch mal ausführen.
Ich habe Ihnen vorhin schon gesagt, entweder hat Herr Kummer nicht zugehört, aber es kann ja durchaus sein, ich wiederhole das gerne noch mal: Die Regionalpläne werden nicht durch das Ministerium aufgestellt. Die Regionalpläne machen vor Ort die kommunalen Vertreter. Die legen auch fest, wo die Vorranggebiete auszuweisen sind, und nicht das Ministerium. Danach werden die Regionalpläne eingereicht und genehmigt oder auch nicht. Das ist der Weg, ganz einfach. Da lasse ich mich auch nicht auf einen anderen Weg bringen.