Protokoll der Sitzung vom 30.08.2018

Zu Frage 1 – wie gestaltet sich derzeit die Förderung von Elektro- und Hybridbussen für den öffentlichen Personennahverkehr durch Bundes- und/oder Landesförderung? –: Das Bundesumweltministerium hat im März 2018 eine Richtlinie zur Förderung der Anschaffung von rein elektrischen und von Hybridbussen in Kraft gesetzt. Die Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz zur Förderung von Modellvorhaben zu Elektrobussystemen ist seit September 2017 in Kraft. Hierfür stehen 14 Millionen Euro EFRE-Mittel zur Verfügung. Durch den Einsatz von Elektrobussen im öffentlichen Personennahverkehr kann insbesondere in den Innenstädten ein signifikanter Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität und Verringerung von Lärmemissionen geleistet werden. Auch wenn inzwischen keine Thüringer Stadt mehr Grenzwertüberschreitungen aufweist, ist eine weitere Verbesserung der Luftqualität auf jeden Fall anzustreben. Wenn dann noch der Einsatz von Elektrobussen mit der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien kombiniert wird, kann damit auch ein wirksamer Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden. Durch den regelmäßigen Einsatz eines 18-Meter-Gelenkbusses kann zum Beispiel immerhin so viel CO2 eingespart werden wie durch rund 100 Pkw emittiert wird.

Die Fragen 2 und 3 würde ich wegen des Sachzusammenhangs gern gemeinsam beantworten.

Die Frage 2 war: Wie werden diese Fördermöglichkeiten für die Beschaffung von Elektro- und Hybridbussen in Thüringen angenommen beziehungsweise wie viele Anträge wurden bisher gestellt? Frage 3 war: In welche Landkreise oder kreisfreien Städte sind bisher welche Mittelhöhen in den jeweiligen Förderprogrammen zur Beschaffung von Elektro- und Hybridbussen geflossen und wie viele Fahrzeuge werden dadurch gefördert beziehungsweise angeschafft werden?

Bereits vor der Erstellung der Förderrichtlinie des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz wurden durch die Landesregierung wissenschaftliche Untersuchungen zu den Einsatzmöglichkeiten von Elektrobussen in Auftrag gegeben. Dabei wirkten insgesamt zehn Thüringer Nahverkehrsbetriebe als Praxispartner mit. Durch diese Vorarbeiten liegen bereits entsprechende Erkenntnisse über die zu beachtenden Einsatzbedingungen vor. Bislang sind bei der Thüringer Aufbaubank fünf Anträge eingegangen. Im April 2018 wurde der ers

te Zuwendungsbescheid zur Anschaffung von drei Elektrobussen für die Jenaer Nahverkehr GmbH mit einem Zuwendungsbetrag von 2,2 Millionen Euro erstellt und übergeben. Darin ist auch die Förderung für die Ladeinfrastruktur enthalten. Die Mittel werden aus dem Förderprogramm des TMUEN bereitgestellt, es sind EFRE-Mittel, wie ich schon gesagt habe.

Gegenwärtig werden vier weitere Anträge von ÖPNV-Betrieben durch die Thüringer Aufbaubank geprüft. Antragsteller sind die Stadt Eisenach, die Stadt Suhl sowie die Stadt und der Landkreis Nordhausen. Damit sollen insgesamt elf weitere Busse angeschafft werden. Fünf weitere Anträge sind angekündigt. Bereits 2016 hatte das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft zwei Elektrobusse für Salza-Tours in Bad Langensalza gefördert.

Hybridbusse stellen nach unserer Auffassung eine Übergangstechnologie dar, die von uns im Rahmen dieser genannten Förderrichtlinie nicht gefördert wird.

Vielen Dank.

Gibt es Nachfragen? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zu Frage Nummer 12 des heutigen Tages. Fragesteller ist Kollege Abgeordneter Prof. Dr. Voigt von der CDU-Fraktion mit der Drucksachen 6/6091.

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Informieren des Ministerpräsidenten und des Chefs der Staatskanzlei durch Minister Lauinger über staatsanwaltschaftliche Vorermittlungen gegen einen Abgeordneten

Nach Informationen der „Thüringer Allgemeinen“ informierte der Thüringer Minister für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, Dieter Lauinger, den Thüringer Ministerpräsidenten Bodo Ramelow Anfang Juli 2018 über staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gegen den Abgeordneten des Thüringer Landtags Mike Mohring und das beabsichtigte Ersuchen an den Thüringer Landtag, die Immunität des Abgeordneten aufzuheben. Diesbezüglich berichtete die „Thüringer Allgemeine“ vom 10. August 2018 auf Seite 2: „Auch Ministerpräsident Ramelow soll nach TA-Informationen von Lauinger im Vorfeld informiert worden sein. Die Nachfrage dazu beantwortete er jedoch nicht. Stattdessen teilte er mit, dass der Steuervollzug und alles, was damit verbunden sei, der Geheimhaltung unterliege. Er werde sich daher nicht an Spekulationen beteiligen, sagte er der TA. Im Übrigen gehe er davon aus, dass Lauinger alles unternommen habe, wozu ihn sein Amt

verpflichte. Die Information an die Finanzministerin als Chefin der Finanzverwaltung gehöre aus seiner Sicht dazu und sei ‚völlig logisch‘.“

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann (Datum und Uhrzeit), wie und durch wen erhielten der Ministerpräsident und der Chef der Staatskanzlei erstmals Kenntnis über die oben genannte Immunitätsangelegenheit?

2. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass das Wissen des Ministers Lauinger um die staatsanwaltschaftlichen Vorermittlungen gegen den Abgeordneten und das Ersuchen an den Landtag, dessen Immunität aufzuheben, der Geheimhaltung unterliegen?

3. Teilt die Landesregierung die Auffassung des Ministerpräsidenten, dass das Informieren der Finanzministerin über die staatsanwaltschaftlichen Vorermittlungen gegen den Abgeordneten und das Ersuchen an den Landtag, dessen Immunität aufzuheben, zu den Amtspflichten des Ministers Lauinger gehören und wenn ja, aus welcher rechtlichen Grundlage ergibt sich eine solche Amtspflicht?

4. Ist der Ministerpräsident durch den Minister Lauinger in der Vergangenheit in anderen Angelegenheiten, welche der Geheimhaltung unterliegen (insbesondere bei strafrechtlichen Vorermittlungen gegen Mitglieder des Thüringer Landtags) vorab informiert worden und wenn ja, in wie vielen Fällen?

Für die Landesregierung antwortet die Staatskanzlei, Herr Prof. Dr. Hoff.

Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter!

Zu Frage 1: Die Staatsanwaltschaft Erfurt führt Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Verletzung von Dienstgeheimnissen und besonderer Geheimhaltungspflichten. Hintergrund dieser Verfahren ist wiederum ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen den Abgeordneten der CDU-Fraktion Mike Mohring wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung im besonders schweren Fall. Die Ermittlungen dazu sind noch nicht abgeschlossen. Vielmehr ist es so, dass die Staatsanwaltschaft ein Schreiben an die Landesregierung gerichtet hat mit der Bitte, die Aussagegenehmigung für den Ministerpräsidenten zu erteilen. Insofern ist die Frage, wer zu welchem Zeitpunkt wem welche Mitteilung weitergegeben hat und welche Erkenntnisse wann bei wem vorhanden waren, Gegenstand genau der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen. Der Respekt vor der Arbeit der Staatsanwaltschaft und die Wahrung ihrer unabhängigen und ungestörten Ermitt

(Staatssekretär Möller)

lungsarbeit gebieten es, dass hierzu keine Aussagen getroffen werden.

Zu Ihrer Frage 2: Die Landesregierung respektiert die vertrauliche Behandlung sowohl der staatsanwaltschaftlichen Vorermittlungen als auch des Verfahrens zur Aufhebung der Immunität. Durch die Information des Ministerpräsidenten durch den Justizminister ist die Vertraulichkeit nicht beeinträchtigt worden.

Zu Ihrer Frage 3: Dienstliche Vorgänge sind grundsätzlich vertraulich. Wenn ressortübergreifende Zuständigkeiten betroffen sind, erfolgt notwendigerweise und regelmäßig auch ein entsprechender Informationsaustausch. Es dient der Zusammenarbeit der zuständigen Steuer- und der Strafverfolgungsbehörden, wenn die ihnen jeweils vorgesetzten obersten Landesbehörden in gemeinsamen Angelegenheiten – selbstverständlich unter absoluter Wahrung der jeweiligen Vertraulichkeits- oder gar Geheimhaltungspflichten – einen guten Informationsaustausch pflegen. Dem dient auch der unmittelbare und persönliche, vertrauliche und vertrauensvolle Informationsaustausch zwischen der Finanzministerin und dem Justizminister. Hinsichtlich des Austauschs vertraulicher dienstlicher Angelegenheiten unterliegen die Mitglieder der Landesregierung der Verschwiegenheit nach § 6 Abs. 1 des Thüringer Ministergesetzes.

Hinsichtlich Ihrer Frage 4: Es gab in der Vergangenheit immer wieder dienstliche Anlässe, in denen der Justizminister es für angezeigt hielt, den Ministerpräsidenten über vertrauliche Angelegenheiten zu unterrichten.

Gestatten Sie mir noch einen Rücklauf zu Frage 1, da nicht nur der Ministerpräsident, sondern auch meine Information angesprochen wurde: Ich habe von dem Sachverhalt ausschließlich durch die Presseinformation Kenntnis erlangt.

Gibt es Nachfragen? Die Kollegin Rothe-Beinlich, bitte.

Ich hätte zwei Nachfragen. Erstens: Wie erklärt sich die Landesregierung, dass der Abgeordnete Mohring kurz vor Befassung des zuständigen Ausschusses mit dem Antrag auf Aufhebung seiner Immunität diesem gegenüber erklärte, er habe seine Steuererklärung nunmehr abgegeben und die Aufhebung der Immunität sei entbehrlich?

Und die zweite Frage: Welche Vorkehrungen trifft die Landesregierung, um zu verhindern, dass Abgeordnete Kenntnis von ihrer bevorstehenden Immunitätsaufhebung bekommen?

Zu Ihrer Frage 1 möchte ich als Mitglied oder als Vertreter der Landesregierung keine Stellungnahme abgeben. Die Informationen darüber, durch wen der Abgeordnete Mohring hinsichtlich des Steuerverfahrens Kenntnis erhielt, liegen der Landesregierung nicht vor.

Und zu Ihrer zweiten Frage würde ich gern schriftlich antworten, wenn uns die Informationen entsprechend vorliegen.

Wenn es keine Nachfragen des Fragestellers mehr gibt, dann sind die Nachfragemöglichkeiten erschöpft. Ich rufe die nächste Frage auf. Fragesteller ist Abgeordneter Herrgott von der CDU-Fraktion mit der Drucksache 6/6092. Herr Herrgott, bitte.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren!

Informieren der Finanzministerin und des Finanzstaatssekretärs durch Minister Lauinger über staatsanwaltschaftliche Vorermittlungen gegen einen Abgeordneten?

Nach Informationen der „Thüringer Allgemeinen“ informierte der Thüringer Minister für Migration, Justiz und Verbraucherschutz Dieter Lauinger die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert Anfang Juli 2018 über staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gegen den Abgeordneten des Thüringer Landtags Mike Mohring und das beabsichtigte Ersuchen an den Thüringer Landtag, die Immunität des Abgeordneten aufzuheben (fortan bezeichnet als „Immunitäts- angelegenheit Mohring“). Die „Thüringer Allgemeine“ berichtete diesbezüglich am 9. August 2018 auf Seite 3: „Am 3. Juli erhält [die] Finanzministerin Heike Taubert (SPD) nach eigenem Bekunden einen Anruf von ihrem Amtskollegen Dieter Lauinger (Grüne). Er wolle ihr nur mitteilen, dass auf der nächsten Sitzung des Justizausschusses ein besonderer Tagesordnungspunkt stehe: Die Immunität des CDU-Abgeordneten Mike Mohring solle aufgehoben werden. Es gehe um eine Steuersache. Dies, versichert Tauberts Sprecher, sei das erste Mal gewesen, dass die Ministerin von der Angelegenheit hörte. Es habe keine Information durch die Finanzbehörden, die ihr unterstellt sind, gegeben, auch nicht an Staatssekretär Hartmut Schubert (SPD).“ Am 18. August 2018 berichtet die „Thüringer Allgemeine“ jedoch: „Lauinger argumentiert nach TA-Informationen intern, die Ministerin [Taubert] habe schon vom Fall Mohring gewusst, als er sie anrief. Dazu sagte Taubert auf Nachfrage: ‚Ich bin von meiner Steuerabteilung allgemein darüber informiert worden, dass beim Steuerpflichtigen

(Minister Prof. Dr. Hoff)

Mohring Auffälligkeiten aufgetreten sind, die zu Ermittlungen führen könnten.‘“

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann (Datum und Uhrzeit), wie und durch wen erhielten die Finanzministerin und der Finanzstaatssekretär erstmals Kenntnis über die oben genannte Immunitätsangelegenheit Mohring?

2. Aus welchem Grund hat Ministerin Taubert ihre Äußerungen der oben genannten Berichterstattung vom 9. August 2018 darüber revidiert, dass der Anruf von Minister Lauinger vom 3. Juli 2018 das erste Mal gewesen sei, dass sie von der Immunitätsangelegenheit Mohring hörte?

3. Inwiefern war das Informieren der Ministerin Taubert durch die Steuerabteilung ihres Ministeriums sowie durch den Minister Lauinger über den oben genannten Steuerfall Mohring mit § 6 Abs. 1 Thüringer Ministergesetz (Geheimhaltungspflicht von Mi- nistern in dienstlichen Angelegenheiten) und § 30 Abgabenordnung (Steuergeheimnis) vereinbar?

4. Inwiefern war das Informieren der Steuerabteilung des Finanzministeriums durch das Finanzamt Jena über die oben genannte Steuersache Mohring mit § 30 Abgabenordnung (Steuergeheimnis) vereinbar?

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Kön- nen Sie noch mal sagen, gegen wen lief das Strafverfahren? Ich finde das total geil, was Sie hier machen!)

Sie müssen zuhören, Herr Dittes.

Die Fragen liegen schriftlich vor in den Drucksachen, die ich genannt habe. Das war die Drucksache 6/6092. Für die Landesregierung antwortet nochmals die Staatskanzlei, Herr Minister Prof. Dr. Hoff.

Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Abgeordneter!

Zu Frage 1: Die Finanzministerin erhielt am 3. Juli 2018 – die Uhrzeit ist nicht mehr ermittelbar – erstmals im Rahmen eines Telefonanrufs des Ministers für Migration, Justiz und Verbraucherschutz Kenntnis über die hier in Rede stehende Immunitätsangelegenheit den Abgeordneten der CDU-Fraktion Mike Mohring betreffend. Der Finanzstaatssekretär erhielt seinerseits am 17. Juli 2018 gegen circa 13.00 Uhr durch eine Presseanfrage erstmals Kenntnis über die Immunitätsangelegenheiten den CDU-Abgeordneten Mike Mohring betreffend.

Zu Frage 2: Ich verweise zunächst auf die Antwort zu Frage 1. Darüber hinaus: Die Finanzministerin wurde im Vorfeld des 3. Juli 2018 nicht über die Immunitätsangelegenheit betreffend den Fraktionsvorsitzenden der CDU-Fraktion Mike Mohring informiert, sondern lediglich – wie im einleitenden Text der Fragestellung korrekt ausgeführt – durch die Steuerabteilung des Finanzministeriums allgemein über eventuelle Auffälligkeiten beim betreffenden Steuerpflichtigen Mike Mohring.

Zu Frage 3: Für Teil 1 der Frage verweise ich auf die nachfolgende Antwort zu Frage 4 und zum Teil 2 der Frage wird auf die derzeit laufenden staatsanwaltlichen Ermittlungen verwiesen.

Zu Frage 4: Die Information der Steuerabteilung des Finanzministeriums ist mit dem Steuergeheimnis vereinbar. Nach § 30 Abs. 4 Nr. 1 Abgabenordnung ist die Offenbarung der durch das Steuergeheimnis geschützten Daten für die Durchführung eines Verfahrens nach Absatz 2 Nr. 1 e (Strafverfah- ren wegen einer Steuerstraftat) zulässig. Die Durchführung von Steuerstrafverfahren regeln die Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren SteuerAStBV 2017. Dort ist in Ziffer 135 geregelt, dass in Fällen von besonderer Bedeutung – da sind beispielhaft Verfahren gegen Abgeordnete genannt, vergleiche Ziffer 151 – die vorgesetzte Behörde zu informieren ist. Vorgesetzte Dienstbehörde der Finanzämter ist die Landesfinanzdirektion, die gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 Finanzverwaltungsgesetz in Verbindung mit § 8a Abs. 1 Finanzverwaltungsgesetz die Finanzverwaltung leitet. Vorgesetzte Dienstbehörde der LFD wiederum ist das Finanzministerium, das als oberste Landesbehörde die Finanzverwaltung gemäß § 2 Abs. 1 Ziffer 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Finanzverwaltungsgesetz leitet. Innerhalb aller Behörden obliegt dem jeweiligen Leiter, Finanzamtsvorsteher oder Präsident der Landesfinanzdirektion, Ministerin, die Fachaufsicht.