Protokoll der Sitzung vom 31.08.2018

Deswegen frage ich nach.

Wenn ich es noch erläutere: Es ist nicht so, dass der Antrag an den Justizausschuss überwiesen wird, sondern es würde über den Antrag abgestimmt werden. Es ist gleichzeitig der Antrag nach § 3 Abs. 2 des Untersuchungsausschussgesetzes gestellt. Das heißt, der Landtag müsste nach § 3 Abs. 2 UAG beschließen, also nicht nach der Geschäftsordnung.

Das werde ich mir jetzt erläutern lassen. Als Nächste hat Abgeordnete Rothe-Beinlich das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Auftritt des Kollegen Geibert war der beste Beweis dafür, warum es einen Zwischenbericht braucht, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir haben eben erlebt, dass sich einer hier vorn hinstellt und schon mal seine Bewertung vornimmt, mögliche Ergebnisse aus seiner Sicht interpretiert und Dinge behauptet, die so noch gar nicht aufgeklärt sind.

Lieber Herr Geibert, jetzt stellen wir uns vor, wir hätten diesen Antrag auf Zwischenbericht nicht gestellt, sondern hätten – wie Sie hier eben ausgeführt haben – gesagt: Wir wollen jetzt den Untersuchungsausschuss beschleunigen, um schnellstmöglich zu einem Abschluss zu kommen. Die ersten, die ganz laut geschrien hätten, wären Sie gewesen.

(Beifall DIE LINKE)

Sie hätten geschrien: Das ist eine Verletzung der Minderheitenrechte. Im Untersuchungsausschuss muss es immer so sein, dass die Minderheit, sprich die Opposition, all ihre Anfragen, ihre Anträge stellen kann. Hätten wir jetzt einen solchen Beschleunigungsantrag eingebracht, hätten Sie uns den um die Ohren gehauen.

Jetzt stellen wir uns aber auch die andere Variante vor. Wir wissen ja jetzt alle, der Wahltermin ist im Oktober, das heißt, wir haben noch Zeit bis Oktober, auch zu arbeiten und Frau Martin-Gehl hat es ausgeführt. Wir haben gerade mal ein Drittel des Antrags für den Untersuchungsausschuss bisher überhaupt bearbeiten können. Angenommen: Wir würden es nicht schaffen, zum Schluss zu kom

men. Wie würden Sie schreien? – Sie haben verzögert, Sie haben gar keinen Abschlussbericht vorgelegt, Sie wollen gar nicht, dass wir fertig werden. Was also haben wir uns gedacht? Wir haben uns gedacht, weil es uns tatsächlich um Aufklärung und Aufarbeitung geht, stellen wir den Antrag auf Vorlage eines Zwischenberichts, und zwar nicht irgendwie ein paar Wochen vor Schluss der Legislatur, sondern ein halbes Jahr, bevor die Legislatur zu Ende geht. Selbstverständlich haben wir auch gesagt, die Arbeit im Untersuchungsausschuss wird trotzdem konsequent weiter fortgeführt. Wir werden weiter Zeugen hören, und zwar alle, die Sie benennen. Stellen Sie sich mal vor, wir hätten auch nur einen Ihrer Registraturkräfte, die Sie haben anhören wollen, obwohl uns allen klar war, dass sie gar nichts sagen können, nicht gehört. Sie hätten gesagt, wir hätten Zeugen weggedrückt. Also haben wir brav jedem Antrag von Ihnen zugestimmt und haben gesagt, wir hören natürlich jeden Zeugen, auch noch den letzten aus der letzten Ecke in der Registratur XY, damit es ja nicht heißt, wir würden etwas vertuschen wollen. Genau deshalb jetzt dieser Antrag auf einen Zwischenbericht, wofür selbstverständlich – wie es immer so ist – auch ein Minderheitenvotum dazu abgegeben werden kann. Aber bislang – Sie haben es ja eben ehrlich gesagt – war es immer so, dass jede Pressemitteilung einstimmig vom Untersuchungsausschuss verabschiedet wurde. Das war aber etwas anderes als das, was Sie eben hier vorn getan haben, indem Sie Ihre Mutmaßungen zum Besten gegeben und bereits vorverurteilt haben. Übrigens heißt dieser Untersuchungsausschuss „möglicher Amtsmissbrauch“. Sie haben bereits so getan, als ob ein Amtsmissbrauch bereits feststeht. Das ist eigentlich unredlich. Genau das ist der Punkt, warum es einen Zwischenbericht braucht, in dem wir dann sachlich nachlesen können, was tatsächlich vorliegt.

Der Einsetzungsbeschluss vom 29. September 2016 fordert unter anderem die Aufklärung über die sachliche, chronologische und rechtliche Einordnung der einzelnen Maßnahmen und Handlungen der Mitglieder der Thüringer Landesregierung und Bediensteten in der Thüringer Staatskanzlei, den Thüringer Ministerien, in der Schulverwaltung und in der Edith-Stein-Schule im Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand. Selbstverständlich gehört aus unserer Sicht auch die Frage der Aktenklarheit und Aktenwahrheit dazu, also die Aufklärung darüber, was in der Staatskanzlei, in den Ministerien, dem Staatlichen Schulamt Mittelthüringen sowie der Schulabteilung des Bischöflichen Ordinariats an Akten zu dem Fall vorhanden war, und ob diese vollständig dem Untersuchungsausschuss zur Verfügung gestellt worden sind. Ja, das hat eine Weile gedauert, bis wir alle Akten hatten und alle die 11.000 Seiten gelesen und dann auch in digitaler Form zur Verfügung gestellt bekommen haben.

Die Überprüfung des Aktenbestands auf seine Vollständigkeit ist Grundlage von sorgfältiger Arbeit eines jeden Untersuchungsausschusses. Aus diesem Grund haben wir von der Staatskanzlei, dem Bildungsministerium, dem Justizministerium und dem Schulamt Mittelthüringen Nachlieferungen verlangt und auch erhalten. Mit den so zusammengestellten Akten konnten die Abgeordneten aller Fraktionen arbeiten und auch Beweisanträge zur Aufklärung des Sachverhalts erstellen. Hierbei haben wir uns übrigens ein strenges Verfahren auferlegt, bei welchem alle an dem Fall Beteiligten durch den Untersuchungsausschuss zunächst nicht inhaltlich, sondern nach dem Zustandekommen und Aufbewahren der Akten befragt wurden.

Die CDU-Fraktion stellte jedoch bereits am 18. Januar 2017 den Antrag auf Auskunft der Landesregierung über die Namen der Beschäftigten der Registratur der Akten des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport, des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz sowie der Staatskanzlei. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – ich sagte es eingangs schon – der jeweiligen Registraturen wurden benannt und im Laufe von vielen Sitzungsterminen alle einzeln angehört.

Am 2. Mai 2017 wurden vier reine Registraturkräfte angehört, am 30. Mai fünf und am 20. Juni gleich neun. Hinzu kamen weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Staatskanzlei und der Ministerien, die zu Registraturfragen gehört wurden. Ich kann Ihnen sagen: Wir wissen da jetzt wirklich alles. Es zeigte sich, dass die Damen und Herren, die ausschließlich in den Registraturen arbeiten, nie mit dem Untersuchungsgegenstand zu tun hatten. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass von insgesamt 37 Zeuginnen und Zeugen, die zur Registratur von Akten befragt wurden, lediglich elf sachdienliche Auskünfte geben konnten. Ich behaupte, das war auch vorher klar. Aber wir haben sie selbstverständlich alle 37 gehört. Dieses Ergebnis ist eben nicht erstaunlich, sondern war vorhersehbar. Aber durch das Minderheitenrecht sind natürlich auch solche Beweiserhebungen gedeckt. Nur muss es niemanden verwundern, wenn dann die Zeit nach hinten knapp wird.

Wir haben mittlerweile zu zahlreichen Beweisanträgen, sowohl der Regierungskoalition als auch der CDU, Zeuginnen und Zeugen gehört, aber durch den – sagen wir mal – sehr kleinteiligen Start ist ein Ende nicht in Sicht.

Deshalb komme ich ganz einfach zu dem Schluss: Es ist schlicht geboten, dem Landtag einen Zwischenbericht vorzulegen, meine Damen und Herren.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Wenn Sie, Herr Geibert, als stellvertretendes Mitglied auch künftig im Untersuchungsausschuss anwesend sein werden – was uns natürlich immer sehr freut, wenn Sie keine Wahlkreistermine haben –, dann sind Sie selbstverständlich immer herzlich willkommen. Ich habe Sie leider nicht mehr gesehen, seit Sie sich haben austauschen lassen, Herr Geibert. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Für die Fraktion Die Linke hat Abgeordneter Wolf das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen hier im Haus! Als Erstes möchte ich mich für die intensive Arbeit im Untersuchungsausschuss bei all denjenigen, insbesondere auch der Verwaltung und den Ministerien, aber insbesondere natürlich auch bei den Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten und Mitarbeitern bedanken. Genau darin liegt ja unsere Aufgabe, dass wir umfangreich aufklären und eben nicht skandalisieren, lieber Kollege Geibert.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Es freut mich natürlich, dass wir – jetzt kann ich nicht mehr sagen, wenigstens 50 Prozent der aktiven Ausschussmitglieder der CDU-Fraktion, jetzt sind es nur noch 25 Prozent mit Kollege Tischner – hier bei dieser Aussprache anwesend haben. Das macht eben auch deutlich, worum es der CDU geht. Sie sind eben nicht da, sie nehmen hier nicht teil, sie bilden sich keine Meinung, sondern stellen Thesen in den Raum, um ihre eigene Position möglichst hier in der Öffentlichkeit noch zur Geltung zu bringen. Kollege Geibert hat gerade ausgeführt, das Minderheitenrecht der Opposition wäre mit einem Zwischenbericht gefährdet. Kollege Geibert, das mag ja alles nach Ihrer Wahrnehmung so sein. Nur wir haben nun mal ein Untersuchungsausschussgesetz, an das wir uns halten. Wir haben auch die entsprechenden Kommentare zu den Untersuchungsausschussgesetzen. Ich möchte Sie auf den Kommentar – Frau Präsidentin, wenn das möglich ist –, „Das Recht der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse in Bund und Ländern“, 3. Auflage, Seite 452 verweisen. Ich würde gern zitieren: Die Einsetzungsminderheit hat nicht nur den Anspruch auf Einsetzung des Untersuchungsausschusses, sondern auf die Klärung der Untersuchungsthemen und die Erhebung der erforderlichen Beweise. – Weiter heißt es: Allerdings bleibt auch bei einer Minderheitsenquete das Parlament Herr des Verfahrens. Daher empfiehlt es sich, wie folgt

(Abg. Rothe-Beinlich)

zu differenzieren: Dem Parlament dürfte ohne Weiteres das Recht zustehen, einen Zwischenbericht zu verlangen, denn damit ist der Untersuchungsauftrag nicht abgeschlossen und haben von der Minderheit kritisierte Mängel ausschließlich in einem abweichenden Votum ihren Niederschlag zu finden. –

(Beifall DIE LINKE)

Das sagt uns die Wissenschaft dazu. Ich denke, Sie sind Jurist genug, Herr Geibert, um dem auch entsprechend würdigend folgen zu können.

Nun haben Sie aber hier noch eine ganz andere These aufgestellt, auf die ich auch noch mal eingehen möchte. Sie sagen, der Untersuchungsausschuss „Möglicher Amtsmissbrauch“ habe Ihrer Meinung nach eine eigentliche „Affäre Ramelow“ ergeben. Also, ich muss das wirklich mal richtigstellen: In keinem einzigen Dokument ist irgendwo auch nur ansatzweise enthalten, dass wir es hier mit irgendetwas anderem als mit einem Untersuchungsauftrag wie vom Landtag eingesetzt zu tun haben, nämlich dass dort über die Besondere Leistungsfeststellung eines Schülers Beweis erhoben werden soll. Nur die im Untersuchungsauftrag Benannten sind tatsächlich in den Dokumenten zu finden. Alles andere sind nicht bewiesene Behauptungen von Ihnen

(Beifall DIE LINKE)

und die weise ich hier entschieden zurück, Herr Geibert! Das sind – ich will es mal deutlich sagen – Fake News.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, schon im November 2016, da war der Untersuchungsausschuss nicht mal acht Wochen alt, es lag noch keine einzige Akte vor und auch Zeugen waren noch nicht gehört worden, da ließ der Abgeordnete Geibert – damals noch Mitglied des Untersuchungsausschusses – über eine Pressemitteilung verlautbaren, der Justizminister habe – ich zitiere – das halbe Kabinett und Mitarbeiter seines Ministeriums damit beschäftigt, das Schulrecht zu umgehen. Er hat, so Herr Geibert, die Bildungsministerin dazu veranlasst, eine rechtswidrige Entscheidung in ein Zeugnis zu übernehmen, der Staatskanzleichef hat hilfreichen Beistand geleistet – so Ihre Aussage.

(Zwischenruf Abg. Geibert, CDU: Genauso ist es!)

Ich musste mich da tatsächlich noch mal mit dem Lebenslauf des Abgeordneten Geibert, ehemals Innenminister, beschäftigen, und zwar deshalb, weil ich es doch in naiver Weise tatsächlich als Aufgabe eines Untersuchungsausschusses ansah, herauszufinden, was da an den erhobenen Vorwürfen nun eigentlich dran sei, eines Untersuchungsausschus

ses – das will ich hier noch einmal betonen –, der von der CDU gefordert war. Ich dachte mir also, ich schau noch einmal nach, vielleicht kann man ja Herrn Geibert gar keinen Vorwurf machen, er weiß es ja vielleicht gar nicht besser. Aber im Gegenteil! Herr Geibert ist ehemaliger Richter des Thüringer Oberverwaltungsgerichts in Weimar. Aus dieser Funktion müsste er eigentlich am besten wissen, welche Aufgabe ein Untersuchungsausschuss hat und wie wesentlich ein guter Umgang mit diesem wichtigen Instrument der Oppositionsarbeit sein sollte. Die CDU hat also einen Untersuchungsausschuss beantragt und qua Minderheitenrecht einsetzen lassen, dessen Ergebnis für diesen von Anfang an feststand, Herr Geibert. Diesen Eindruck vermitteln Sie.

(Beifall DIE LINKE)

Wenn man das mal auf den Strafprozess überträgt, dann bräuchte man künftig gar keine Akten mehr, Herr Geibert, keine Zeugen

(Zwischenruf Abg. Primas, CDU: Das ist ja Quatsch!)

und gar keine Beratung. Man schaut sich einfach mal den Angeklagten an und zack hätte man schon ein Urteil. Wie zeit- und kostensparend, aber eben auch unter der Umgehung des Rechtsstaats wäre das wohl, offenbar eine herrliche Vorstellung für einige Mitglieder der CDU-Fraktion. Aber so einfach ist es eben nicht. Es hat gute Gründe, warum für einen Angeklagten die Unschuldsvermutung gilt, und zwar so lange, bis ihm das Gegenteil bewiesen ist, Herr Geibert. Der Abgeordnete Geibert müsste doch als Richter wissen, dass in einem Verfahren, ob es ein Strafprozess ist oder ein Untersuchungsausschuss, ohne Ansehen der Person Sachverhalte zu bewerten sind. Justitia sollte doch nicht ohne Grund blind sein, Herr Geibert.

(Beifall DIE LINKE)

Nun könnte man vermuten, dass sich der ersten Empörung über den vermutlichen Amtsmissbrauch geschuldet ein gewisser Übereifer bei Ihnen Bahn gebrochen hatte und sich in der weiteren Arbeit im Untersuchungsausschuss dann entsprechend Sachlichkeit im Umgang mit dem Untersuchungsgegenstand hätte einstellen können – aber weit gefehlt. Weil sie anders aussagten, als es der CDU genehm war, wurden Zeugen von Ihnen aufgefordert, wie in der 5. Sitzung des Untersuchungsausschusses geschehen, doch bitte etwas ehrlicher zu informieren, oder sie wurden von Ihnen gar gleich der Lüge bezichtigt oder – wie nicht nur einmal geschehen – wurden Zeugen der Falschaussage bezichtigt – wider besseres Wissen und entgegen der Aktenlage. Denn wie zumindest die Juristen im Ausschuss wissen müssten, der Vorwurf einer uneidlichen Falschaussage, geregelt in § 153 des Strafgesetzbuchs, käme erst dann in Betracht,

wenn der Zeuge durch den Ausschuss formal entlassen worden ist. Erst damit wäre eine Vernehmung beendet, wie auch ein Gutachten der Landtagsverwaltung noch einmal bestätigte. Bis dahin hat ein Zeuge die Möglichkeit, seine Aussagen zu korrigieren und Missverständnisse auszuräumen. Man kann hier also von einer klassischen Vorverurteilung sprechen wie auch von einer gewollten Beschädigung von Personen. Dies widerspricht deutlich der Verantwortung, die alle Mitglieder eines Untersuchungsausschusses haben sollten, Herr Geibert. Nun werden Sie mir sagen, dass das MorlokGutachten ergeben hat, dass die Befassung mit dem Gegenstand des Untersuchungsausschusses auch in der Presse, dem Plenum und der Öffentlichkeit möglich ist, solange es sich um eine subjektive politische Bewertung oder Meinungsäußerung handelt. Deswegen haben wir ja auch das Gutachten anfertigen lassen.

Das Gutachten stellt aber ebenso klar, dass eine vorweggenommene Beweiswürdigung nach § 25 Abs. 2 Untersuchungsausschussgesetz nicht zulässig ist. Deshalb sage ich Ihnen: Was Sie an einigen Stellen machen, erfüllt für mich den Tatbestand der öffentlichen Beweiswürdigung nach § 25 Abs. 2. Diese sollte eben genau nach § 25 Abs. 2 Untersuchungsausschussgesetz unterbleiben. Dies betrifft dann mitunter auch Inhalte, die im Ausschuss noch gar nicht behandelt worden sind. Es sind mithin nicht einmal Beweiswürdigungen, sondern meines Erachtens ganz einfach Tatsachenbehauptungen von Ihnen. Das mag vielleicht grenzwertig immer noch rechtlich möglich sein, bleibt aber moralisch unredlich, Herr Geibert. Moralisch unredlich für mich auch die konsequente Benennung des Themas durch Sie als sogenannte Lauinger-Affäre in Kleinen Anfragen, Mündlichen Anfragen und in Pressemitteilungen. Ich fordere Sie hier nochmals auf, dies dem Namen nach auch wirklich korrekt zu benennen. Der Ausschuss trägt den Namen „Möglicher Amtsmissbrauch“, und zwar aus gutem Grund. Es dient in der Wahrung der Neutralität eines Untersuchungsausschusses. Dem zu ermittelnden Ergebnis sollte eben nicht vorgegriffen werden. Doch das interessiert offensichtlich die CDU nicht im Mindesten. Ich will im Nebensatz sagen: Nach meiner Erkenntnis hat sich der Vertreter der AfD bisher an der Diskussion und auch an der Aufklärungsarbeit im Untersuchungsausschuss nicht wirklich besonders aktiv beteiligt, deswegen rede ich überwiegend zur CDU. Diese wird im Untersuchungsausschuss 6/3 Ihrer Verantwortung für, wie Frau Dr. Martin-Gehl es sagte, das schärfste Schwert der Opposition bei Weitem nicht gerecht. Der Ausschuss ist für die CDU eben leider nur – und das ist wirklich bedauerlich, Herr Geibert – ein Werkzeug reiner Parteipolitik, ein Instrument zur Pflege einer CDU-Skandalkultur.

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Also Leute, Leute, Leute!)

Ein zielorientiertes Handeln tatsächlicher Aufklärung, vielleicht gar ein Aufzeigen struktureller Mängel und daraus resultierender, konstruktiver Vorschläge zur Behebung dieser Mängel, liegt offensichtlich nicht in Ihrem Interesse. Tatsächlich erhält man eher den Eindruck, dass Aufklärung verhindert wird, wenn man sich daran erinnert, dass ein einziger, leider sehr unpräzise formulierter Antrag der CDU zur Aktenvollständigkeit und Registratur der Akten die Ladung von fast 40 Zeugen notwendig machte, von denen mehr als zwei Drittel gar nichts zum Sachverhalt aussagen konnten. Denn die CDU hatte alle Mitarbeiter der Registratur aus drei Ministerien angefordert. Nachfragen unsererseits, ob das wirklich sinnvoll sei, wurden abschlägig beschieden, aber wir haben Ihre Minderheitenrechte natürlich gewahrt, wir sind dort mitgegangen. Ich will noch einmal daran erinnern, dass wir bisher – bis auf einen – alle Anträge gemeinsam mit Ihnen als CDU-Fraktion beschlossen haben, im Übrigen auch die Anzuhörenden, aber immer auf kritische Nachfrage von uns, weil wir es eben anders sehen. Wir sind an einer zügigen Aufarbeitung interessiert. Die Abarbeitung dieses einen Antrags zog sich über sieben Sitzungen hin und ist wohl die größte Ursache dafür, dass wir bisher nicht in dem Maße vorangekommen sind, wie wir uns dies gewünscht hätten. Mit dem heute eingereichten Antrag auf Vorlage eines Zwischenberichts möchten wir, die wir uns bisher der öffentlichen Beweiswürdigung – auch heute habe ich weder bei Kollegen Warnecke, noch bei Kollegin Rothe-Beinlich etwas anderes gehört – strikt enthalten haben, ein paar Tatsachen aus der bisherigen Arbeit der Öffentlichkeit vorstellen. Ich meine hier Tatsachen, die sich aus der tatsächlichen Arbeit des Untersuchungsausschusses speisen und keine reinen Behauptungen darstellen, deswegen der Zwischenbericht, als Sachstandsbericht. Wir rufen die CDU auf, endlich zu einer gemeinsamen, sachorientierten Arbeit zu finden. Betrachten Sie in diesem Sinne den heutigen Antrag auf Vorlage eines Zwischenberichts als neues Angebot einer gemeinsamen, konstruktiven Befassung mit dem Untersuchungsgegenstand im Untersuchungsausschuss 6/3. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Es gibt weitere Wortmeldungen. Herr Kollege Geibert von der CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Wolf, bei so einer schönen, wenn auch unsachlichen Vorlage, kann

(Abg. Wolf)

man einfach nicht anders als darauf zu reagieren. Das muss ja alles schon furchtbar weh getan haben, sonst lässt sich das irgendwie nicht erklären. Wahrscheinlich ist es die demissionierte Kultusministerin, die noch nachschmerzt oder ich weiß es jedenfalls nicht, welcher Pseudoschmerz zu dieser Verdrehung von Tatsachen und Aussagen führt, die Sie hier gebracht haben.