Protokoll der Sitzung vom 14.12.2018

Für die Landesregierung antwortet die Staatskanzlei, Herr Staatssekretär Krückels.

Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete – Entschuldigung, ich war nicht so schnell, der Herr Bildungsminister hat die Staatskanzlei gebeten, zu vertreten, was ich sehr gern tue –, ich beantworte die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Floßmann für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1 – wie viele Schüler der letzten beiden Abiturjahrgänge in Thüringen haben die zweite Fremdsprache nach der Klassenstufe 10 fortgeführt bzw. eine dritte Fremdsprache ab Klassenstufe 11 gewählt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?: Im Schuljahr 2017/2018 führten von 6.818 Schülerinnen und Schülern der letzten beiden Abiturjahrgänge 3.215 die zweite Fremdsprache fort und 2.356 nahmen eine dritte Fremdsprache hinzu. Im Schuljahr 2018/2019 führen von 6.567 Schülerinnen und Schülern der letzten beiden Abiturjahrgänge 3.022 die zweite Fremdsprache fort und 2.264 nahmen eine dritte Fremdsprache hinzu.

Zu Frage 2 – wie viel Prozent der Schülerinnen und Schüler an Thüringer Gymnasien haben sich in den letzten zwei Jahren für den sprachlichen bzw. den naturwissenschaftlichen Zweig entschieden und wie viel Prozent haben diese Zweigwahl später korrigiert (bitte nach Jahren darstellen)?: Nach der Rahmenstundentafel der Thüringer Schulordnung können sich die Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums im Wahlpflichtbereich der Klassenstufen 9 und 10 in Wahlpflichtfächer einwählen. Dazu gehören auch die dritte Fremdsprache und „Naturwissenschaften und Technik“. Im Schuljahr 2017/2018 wählten 12 Prozent der Schülerinnen und Schüler eine dritte Fremdsprache und 34 Prozent der Schülerinnen und Schüler das Wahlpflichtfach „Naturwissenschaften und Technik“. Im Schuljahr 2018/2019 werden 13 Prozent in einer dritten Fremdsprache und 33 Prozent der Schülerinnen und Schüler im Wahlpflichtfach „Naturwissenschaften und Technik“ unterrichtet. Nach § 47 Abs. 3 Thüringer Schulordnung kann ein Wechsel des Wahlpflichtfachs nur in besonderen Fällen mit Genehmigung des Schulleiters erfolgen. Dem TMBJS liegen allerdings keine Zahlen vor, wie oft ein solcher Wechsel erfolgt ist.

Zu Frage 3 – welche der an den Thüringer Gymnasien angebotenen Sprachen haben in den letzten zwei Jahren jeweils wie viel Prozent der Schüler gewählt (bitte nach Jahren aufschlüsseln und das

Angebot der Salzmannschule Schnepfenthal nicht berücksichtigen)?: Ohne Berücksichtigung der Salzmannschule in Schnepfenthal ergibt sich im folgenden und im laufenden Schuljahr folgende Verteilung der Schülerinnen und Schüler auf die angebotenen Fremdsprachen für das Schuljahr 2017/ 2018: Englisch 99,8 Prozent, Französisch 43,3 Prozent, Latein 32,2 Prozent, Russisch 14,1 Prozent, Spanisch 7,8 Prozent, Italienisch 1,3 Prozent und Griechisch 0,3 Prozent. Für das Schuljahr 2018/ 2019 Englisch wie im Vorjahr 99,8 Prozent, Französisch 42,7 Prozent, Latein 32,1 Prozent, Russisch 13,5 Prozent, Spanisch 8,8 Prozent, Italienisch 1,1 Prozent und Griechisch ebenfalls wie im Vorjahr 0,3 Prozent.

Zu Frage 4 – wie viel Prozent der Schülerinnen und Schüler Thüringer Gymnasien, die den sprachlichen Zweig gewählt haben, haben in den letzten zwei Jahren das Abitur beim ersten Anlauf erfolgreich absolviert und wie viel Prozent mussten Prüfungen wiederholen (bitte nach Jahren aufschlüs- seln)?: Hierzu liegen keine Daten vor, sie werden nicht erhoben. Insofern können wir darüber keine Auskunft geben.

Gibt es Nachfragen? Herr Kowalleck.

Ja, kurz vor Weihnachten hat mir die Fragestellerin noch einen Wunsch mitgegeben. Ist es denn möglich, dass Sie die statistischen Daten auch für die letzten fünf Jahre nachreichen könnten?

Ja, das kann ich Ihnen natürlich nicht sofort beantworten. Ich werde es dem Bildungsminister weitergeben und ihn darum bitten. Wenn das möglich ist, dann wird er sie Ihnen zur Verfügung stellen.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Da- mit wird doch der Rahmen der Mündlichen Anfrage gesprengt!)

Herr Kuschel, Sie können ja dann später noch mal eine Frage stellen.

Herr Kuschel, bitte keine Kommentare.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Da muss die Landtagsverwaltung einschreiten!)

Noch eine zweite Nachfrage?

Ja.

Inwieweit hat die Landesregierung auf die Bedenken der Eltern reagiert, da ja recht kurzfristig eine Information kam zur Wahl der dritten Fremdsprache, gerade im Hinblick zum Beispiel auf das Fach Latein?

Die Landesregierung hat tatsächlich auch schon reagiert. Im Schulausschuss ist das ja schon erörtert worden. Da hat der Bildungsminister auch schon vorgetragen. Ich würde jetzt einfach anbieten, dass sich vielleicht die Fragestellerin erst noch mal im Fraktionskreis informiert und ansonsten der Bildungsminister auch bereit wäre, die Aussagen schriftlich nachzuliefern, die er im Ausschuss gegeben hat, denn da sind die Fragen tatsächlich erörtert worden. Ich habe mir das auch noch mal angeschaut, aber das jetzt alles vorzutragen – das ist ja ein relativer komplexer Sachverhalt – wäre, glaube ich, ein bisschen schwierig. Insofern würde ich gern darauf verweisen.

Und noch mal eine Frage: Das bezog sich auf Frage 4 für die letzten fünf Jahre?

(Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Insge- samt!)

Ja, da bin ich jetzt tatsächlich überfragt, wie aufwendig es ist, die nachzuverfolgen oder rauszubekommen. Frage 4 ist natürlich eine sehr abgegrenzte Frage. Ich habe mich jetzt erst mal nur darauf bezogen. Aber wir werden sehen, was das Bildungsministerium an Zahlen vorliegen hat.

So, die letzte Frage für heute. Fragesteller ist Abgeordneter Worm von der CDU-Fraktion mit der Drucksache 6/6531.

Vielen Dank, Frau Präsidentin.

Gemeinderat Masserberg stimmt gegen den geplanten Zusammenschluss mit der Gemeinde Schleusegrund

Der Gemeinderat Masserberg hat in seiner Sitzung am 15. November 2018 den Beschluss zur Fusion mit der Gemeinde Schleusegrund wieder aufgehoben. Als einer der Hauptgründe führte der Masserberger Bürgermeister an, dass man nicht ausreichend Zeit hatte, um bis zum möglichen Zusammenschluss am 1. Januar 2019 wichtige Kernthemen im Einigungsvertrag zu regeln, die zum einen

mit dem Tourismuskonzept der Gemeinde Masserberg und zum anderen mit dem Übergang und der Sanierung von Kurklinik und Badehaus in Verbindung stehen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie beurteilt die Landesregierung die nicht zustande gekommene Fusion zwischen den Gemeinden Masserberg und Schleusegrund im Landkreis Hildburghausen hinsichtlich der vorgesehenen Schaffung leistungsfähiger kommunaler Strukturen in Thüringen?

2. Wie realistisch und praktisch umsetzbar bewertet die Landesregierung eine Auflösung und Neuordnung der derzeitigen Gemeinde Masserberg mit der Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach im IlmKreis?

3. In welcher Form unterstützt die Landesregierung konkret die Vorstellungen der Gemeinde Schleusegrund und Masserberg in Sicht auf die Schaffung leistungsfähiger kommunaler Strukturen und welche realistischen Fusionsmöglichkeiten sieht die Landesregierung als unterstützungswürdig an?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Herr Staatssekretär Götze.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Worm beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Landesregierung hatte in § 10 des Entwurfs des Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2019 die Auflösung der Gemeinden Masserberg und Schleusegrund sowie die Bildung einer neuen Gemeinde mit dem Namen Masserberg entsprechend des Antrags der Gemeinden vorgesehen. Die Bildung einer neuen Gemeinde aus den Gemeinden Masserberg und Schleusegrund würde die in den beteiligten Gemeinden vorhandenen Kräfte und Ressourcen bündeln und so die Leistungs- und Verwaltungskraft der Gemeindestruktur stärken. Im Vergleich zur derzeitigen Struktur wäre eine leistungsstärkere und effizientere Aufgabenerfüllung in einer einwohnerstärkeren Gemeinde möglich. Bei der erforderlichen Stärkung der Gemeindestrukturen wird jedoch dem Prinzip der Freiwilligkeit eine hohe Bedeutung eingeräumt. Freiwillige Neugliederungen tragen dem Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden möglichst weitgehend Rechnung und lassen im besonderen Maße ein Zusammenwachsen der neuen Struktur erwarten. Übereinstimmende Neugliederungsbeschlüsse von antragstellenden

Gemeinden werden daher in einem Gesetzgebungsverfahren mit einem besonderen Gewicht berücksichtigt. Im Fall der Gemeinden Masserberg und Schleusegrund liegt die Freiwilligkeit nicht mehr vor, da die Gemeinde Masserberg ihren Neugliederungsbeschluss vom 8. März 2018 am 15. November 2018 durch Gemeinderatsbeschluss aufgehoben und ihren Antrag mit Schreiben vom 16. November 2018 zurückgenommen hat.

Zu Frage 2: Derzeit liegen der Landesregierung weder von der Gemeinde Masserberg noch von den Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach Beschlüsse vor, die die Auflösung der Gemeinde Masserberg und ihre Neuordnung im Zusammenhang mit den Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach beinhalten. Da die Landesregierung das Prinzip der Freiwilligkeit vertritt, erscheint eine praktische Umsetzung gegenwärtig unrealistisch.

Zu Frage 3: Seitens der Gemeinden Schleusegrund und Masserberg liegen seinerzeit keine übereinstimmenden Neugliederungsbeschlüsse bzw. Vorstellungen vor, die seitens der Landesregierung unterstützt werden könnten. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Halt! Halt! Halt!)

Dann Abgeordneter Kuschel, bitte.

Danke, Frau Präsidentin. Herr Staatssekretär, bei Nichtrealisierung der Fusion ist bei beiden Gemeinden wieder § 46 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung einschlägig. Nachdem die Zweijahresfrist dort verlaufen ist, steht im Gesetz, erfolgt eine Zuordnung durch den Gesetzgeber, also eine Neuordnung. Deswegen die erste Frage: Wie interpretieren Sie § 46 Abs. 3? Welches Ermessen räumt der Gesetzgeber sich selbst bzw. mit Blick auf die Landesregierung, die ja an dieses Gesetz gebunden ist, ein? Wenn es kein Ermessen gibt, wann ist mit einer Zuleitung eines entsprechenden Gesetzgebungsverfahrens zur Umsetzung des § 46 Abs. 3 im Fall Schleusegrund und Masserberg an den Gesetzgeber zu rechnen?

Ich habe die Regelung jetzt nicht vorliegen, ich glaube, ein Ermessen ist da nicht eingeräumt. Selbstverständlich sind wir in unserem Handeln an Recht und Gesetz gebunden. Auf der anderen Seite befinden wir uns hier gerade thüringenweit in einer Phase, wo sehr viele Gemeinden – im vorliegenden Fall leider nicht erfolgreiche – in Gespräche eingetreten sind, um die Möglichkeit einer mögli

chen Fusion auszuloten. Ich denke, dass der Diskussionsprozess auch in der Gemeinde Masserberg vielleicht noch nicht ganz abgeschlossen ist, ich hoffe das zumindest. Das wäre zunächst unsere Aufgabe, mit den Gemeinden zu besprechen, wie es hier weitergehen könnte, bevor wir etwaige Zwangsmaßnahmen vonseiten des Landes veranlassen. Insofern kann ich Ihnen zu der Zeitschiene keine konkrete Aufkunft geben.

Danke. Ich sehe keinen Bedarf an Nachfragen mehr. Dann enden wir mit der Fragestunde.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2

Thüringer Gesetz zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/4919 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Naturschutz - Drucksache 6/6509

dazu: Klimaschutz sozialverträglich gestalten Entschließungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN - Drucksache 6/6564

ZWEITE BERATUNG

Das Wort hat der Abgeordnete Kobelt aus dem Ausschuss Umwelt, Energie und Naturschutz zur Berichterstattung. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, durch Beschluss des Landtags in seiner 110. Sitzung am 22. Februar 2018 wurde der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz federführend sowie den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten und den Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft überwiesen.

Der federführende Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz hat den Gesetzentwurf in seiner 39. Sitzung am 14. März 2018, in seiner 40. Sitzung am 22. März 2018, in seiner 41. Sitzung am 18. April 2018, in seiner 43. Sitzung am 16. Mai 2018, in seiner 46. Sitzung am 22. August 2018, in seiner 49. Sitzung am 19. September 2018 und in seiner 51. Sitzung am 24. Oktober beraten und ein mündliches Anhörungsverfahren in öffentlicher Sitzung zu dem Gesetzentwurf in seiner 43. Sitzung

(Staatssekretär Götze)

am 16. Mai 2018, ein schriftliches Anhörungsverfahren sowie ein ergänzendes schriftliches Anhörungsverfahren zu dem Änderungsantrag in Vorlage 6/4603 durchgeführt. Der Gesetzentwurf war Gegenstand einer Onlinediskussion gemäß § 96 Abs. 2 Geschäftsordnung.