Protokoll der Sitzung vom 01.02.2019

Es gibt eine weitere Wortmeldung. Herr Abgeordneter Wolf, Fraktion Die Linke.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen hier im Haus! Herr Höcke, wir kennen, denke ich mir, alle auch die unterschiedlichen Gegebenheiten. Jetzt haben Sie auch aus Ihrer Familie etwas beigesteuert. Das ist völlig in Ordnung. Das sind natürlich Herausforderungen, das ist keine Frage. Es geht von der Grundschule ins Gymnasium oder in die Regelschule, dementsprechend längere Fahrwege etc. Aber ehrlich gesagt habe ich jetzt nicht verstanden und nicht herausgehört, warum das jetzt zentral geregelt werden muss. Sie sagen, es stärkt dann die Argumentation gegenüber dem Schulträger. Jetzt gibt er etwas vor. Das ist nicht mehr argumentativ, sondern argumentativ ist ja das, was jetzt im Moment Gesetzeskraft hat, nämlich die Lehrerkonferenz und die Schulkonferenz nehmen das auf. Wenn das von den Eltern und den Schülern in der Schulkonferenz kommt, wird das thematisiert. Wie Frau Rothe-Beinlich schon richtig gesagt hat: Ja, wir können uns dort auch eine Stärkung gerade der Mitsprachemöglichkeiten in der Schulkonferenz im Gesetz vorstellen. Wir werden das diskutieren und eventuell dann in die Gesetzesdebatte einbringen und dann entscheiden.

Aber eine zentrale Regelung sehe ich, bei allen Argumenten, die jetzt schon ausgetauscht worden sind, ehrlich gesagt nicht als notwendig an.

Letzter Punkt dazu: Uns geht es natürlich auch um die gesunde Schule. Ich will es einmal so nennen. Das ThILLM, also das Thüringer Institut für Lehrplanentwicklung etc., hat vor zwei Jahren dazu einen ganzen Band herausgegeben. Das kann man nachlesen. Aber es ist nach § 47 Thüringer Schulgesetz heute schon Auftrag und die Schulen gehen dem auch nach. Sie sind nicht im Bildungsausschuss, Sie können sich dann gern von Ihrer Kollegin berichten lassen. Wir haben einen Selbstbefassungsantrag zu Drogen an Schulen vorliegen. Da geht es insbesondere auch um die Gesundheitserziehung an Schulen. Wir werden – das haben wir jetzt angekündigt – hier in das Plenum einen Antrag dazu einbringen, weil wir dort eine Stärkung wünschen. Sie haben das argumentativ in Ihrem Antrag enthalten, wir sehen eher die konkrete Notwendigkeit, dort etwas zu ändern. Das werden wir ja dann aber anhand des Antrags diskutieren und das wird auch die Schulverwaltung und das werden das Ministerium und die einzelnen Schulen dann auch als Handlungsauftrag mitgeben, und nicht, wann Schule beginnt, sondern ganz konkret, wie sind die Verhältnisse vor Ort, wie können wir Schule dort in ihrem Auftrag der Gesundheitserziehung, Gesunderhaltung von Schülerinnen und Schülern, auch von

(Abg. Höcke)

Lehrkräften tatsächlich unterstützen. Da sind wir aber dran, Herr Höcke.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Eine weitere Wortmeldung kommt vom Kollegen Dr. Hartung.

Herr Höcke, es ist nicht so, dass ich das nicht nachvollziehen könnte, was Sie geschildert haben. Ich bin in derselben Region zur Schule gegangen, also ich weiß, wie das ist. Trotzdem, glaube ich, gehen Sie fehl und ich ordne es jetzt einfach mal Ihrem väterlichen Engagement zu, dass Ihre Tochter bei dem früheren Aufstehen eine Stunde zum Fertigmachen braucht und bei dem späteren nur eine halbe, so haben Sie es hier vorgetragen – geschenkt, das ist eine Petitesse. Aber zu glauben, dass, wenn wir an der Schulanfangszeit was drehen, dass Sie dann auch zum Bahnunternehmen gehen und sagen können – Ihre Tochter muss ja auch Zug fahren –, dass die Züge jetzt auch zu anderen Zeiten fahren, das halte ich doch für ein bisschen schwierig. Ich glaube nicht, dass das tatsächlich so wäre. Insofern ist es vielleicht doch eine Nebelkerze, zu glauben, wenn wir jetzt – nicht im Schulgesetz, sondern es steht ja in der Schulordnung – in der Schulordnung diese Änderung vornehmen, dass wir dann tatsächlich aufgrund der Änderungen um eine halbe Stunde, Dreiviertelstunde, Stunde tatsächlich alle Unternehmen des ÖPNV dazu bringen, ihre Fahrpläne danach umzustellen. Das glaube ich nicht. Da können Sie mich gern eines Besseren belehren, aber die Realität sagt eigentlich etwas anderes. Vielen Dank.

Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich nicht. Dann hat die Staatssekretärin aus dem zuständigen Ministerium das Wort. Frau Ohler, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste, Schülerinnen und Schüler, wir können inhaltlich sehr lange darüber diskutieren, sicher auch mit Pro und Kontra, welcher Schulbeginn der Beste ist. Worum es heute aber tatsächlich geht, das haben viele Vorrednerinnen und Vorredner vor mir schon gesagt, ist die Frage, ob wir zentral etwas regeln, was auch bedeutet, dass wir den Schulen verbieten

würden, vor 8.30 Uhr mit dem Unterricht zu beginnen. In diesem Zusammenhang würde ich gern den Paragrafen, der schon mehrfach angesprochen wurde, zitieren. Nämlich im Schulgesetz heißt es in § 45 Abs. 4 Satz 1: „Der Unterricht wird an fünf Wochentagen, in der Regel am Vormittag, erteilt.“ Mehr steht hier nicht drin und mehr wollen wir hier auch nicht reinschreiben, weil wir, wie alle zuvor auch schon – alle, die sich nicht dem Gesetzentwurf anschließen –, gesagt haben, davon ausgehen, dass das in den Schulen und vor Ort am besten zu entscheiden ist und dass die Lehrerkonferenz im Benehmen mit Schulträger und der Schulkonferenz, in der auch Eltern und Schüler vertreten sind, das aushandeln kann. Hier gibt es Möglichkeiten. Auch da ist die Frage, im Schulgesetz oder in der Schulordnung mehr Mitbestimmung einzuführen. Aber wir wollen es nicht zentral regeln.

Es gibt verschiedene Aspekte, die zu berücksichtigen sind – im Grunde sind alle schon genannt –: pädagogische Fragen, das Schulkonzept, Schülertransport, die Organisation des Mittagessens – und hier würde ich gern ausdrücklich Frau Muhsal widersprechen: nein, wir wollen das Mittagessen nicht straffen, da ist heute in den Schulen oft schon die Zeit zu kurz angesetzt – und es geht um die Organisation des Familien- und des Arbeitslebens. Meine Erfahrung ist – ich habe solche Diskussionen auch schon öfter geführt –, dass Eltern in der Diskussion um Schulbeginn immer wieder darauf verweisen, dass ihre Familien- und Arbeitsorganisation auf einen frühen Schulbeginn ausgerichtet ist, dass sie, wenn sie selber entscheiden können, sich gar nicht dafür entscheiden würden, dass der Unterricht später beginnt. Das soll weiterhin in den Schulen vor Ort diskutiert werden. Sie müssen es ja entscheiden! Aber wir als Landesregierung, Sie haben es ja im Gesetzentwurf gemerkt, wollen auch keine zentrale Regelung. Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen gibt es nicht. Die Antragstellerin hatte beantragt, den Antrag an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zu überweisen. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmen möchte, bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Fraktion der AfD. Wer ist gegen diese Ausschussüberweisung? Das sind die restlichen Fraktionen des Hauses. Gibt es Stimmenthaltungen? Der fraktionslose Abgeordnete Rietschel enthält sich der Stimme. Damit ist eine Ausschussüberweisung nicht zustande gekommen und mehrheitlich abgelehnt.

(Abg. Wolf)

Ich schließe die Beratung dieses Tagesordnungspunkts und zu diesem Gesetz für heute. Gleichzeitig treten wir in die Mittagspause ein. 13.35 Uhr geht es hier weiter. Ich erinnere noch mal daran, die Fragen waren abgearbeitet, es gibt also keine Fragestunde mehr. Es geht dann direkt weiter mit dem Tagesordnungspunkt 15 zu unserer Geschäftsordnung. Ich schließe die Sitzung bis 13.35 Uhr.

Es ist 13.35 Uhr und damit wird das Plenum fortgesetzt mit dem Aufruf des Tagesordnungspunkts 15

Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/6174 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz - Drucksache 6/6546 -

dazu: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 6/6742 -

Das Wort hat zunächst Abgeordnete Dr. MartinGehl aus dem Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zur Berichterstattung.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags in Drucksache 6/7174 wurde in der 129. Plenarsitzung des Landtags am 28. September 2018 in erster Lesung beraten und mit Beschluss an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz als den für die Geschäftsordnungsangelegenheiten zuständigen Ausschuss überwiesen.

Der Antrag beinhaltet die Aufnahme eines neuen § 125 in die Geschäftsordnung des Thüringer Landtags, mit dem Regelungen für die Errichtung und die Arbeit eines innerhalb der Landtagsverwaltung fachlich unabhängigen arbeitenden wissenschaftlichen Dienstes verankert werden. Der neue § 125 wird durch eine in Anlage 4 zur Geschäftsordnung verankerte Richtlinie über die Grundsätze des Wissenschaftlichen Dienstes ergänzt, die Regelungen

zu Details der Tätigkeit des Wissenschaftlichen Dienstes, Verfahrensabläufe, personelle Anforderungen etc. beinhaltet.

Der überwiesene Antrag wurde vom Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz in seiner 69. Sitzung am 26. Oktober und in seiner 71. Sitzung am 7. Dezember 2018 beraten. Die Koalitionsfraktionen brachten zur Sitzung am 07.12.2018 in Vorlage 6/4974 eine Neufassung des ursprünglichen Antrags aus Drucksache 6/6174 ein. Unmittelbar vor der 70. Sitzung des Ausschusses am 26. Oktober 2018 ging den Mitgliedern des Ausschusses eine Stellungnahme der Landtagsverwaltung zu dem ursprünglichen Antrag in Drucksache 6/6174 zu. Um diese Stellungnahme eingehend prüfen zu können, wurde die Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt auf die 71. Sitzung vertagt.

Die Neufassung des Antrags in Vorlage 6/4974, die gegenüber dem Ursprungsantrag nur Änderungen in Details enthält, aber am Grundsatz der Einführung eines neuen § 125 der Geschäftsordnung festhält, wurde in der 71. Sitzung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz von der Ausschussmehrheit beschlossen und in die Beschlussempfehlung aufgenommen, die ebenfalls in der 71. Sitzung beschlossen wurde. Diese Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz liegt nun in Drucksache 6/6546 vor. So weit die Berichterstattung aus dem Ausschuss.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich eröffne die Beratung und erteile dem Abgeordneten Blechschmidt von der Fraktion Die Linke das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, zwei gute – nein, vielleicht sogar zwei sehr gute Nachrichten: Wir werden heute die Geschäftsordnung mit Blick auf den Wissenschaftlichen Dienst nach umfangreicher, mithin auch intensiver Diskussion hoffentlich mit großer Mehrheit verabschieden. Diese Änderung wird nicht nur uns als Parlament stärken, indem wir die in der Anlage befindliche Richtlinie über die Grundsätze des Wissenschaftlichen Dienstes beschließen und wir somit als Hauptnutzer unsere Erfahrungen, unsere Bedürfnisse, unsere Vorstellungen zur Arbeit des Wissenschaftlichen Dienstes konkret beschreiben dürfen und können, sondern wir werden gleichzeitig explizit die parteipolitische Neutralität und Unabhängigkeit des Wis

(Vizepräsidentin Marx)

senschaftlichen Dienstes noch mal deutlich fixieren.

Meine Damen und Herren, der langwierige Diskussionsprozess zum Wissenschaftlichen Dienst hat in den zurückliegenden Monaten eine anhaltsbezogene Ursache, aber auch schon praktische Reaktionen, welche einerseits zu der parlamentarischen Initiative und andererseits zu punktuellen Veränderungen bei der Gestaltung und Tätigkeit des Wissenschaftlichen Dienstes durch den damaligen Präsidenten Christian Carius geführt hatten. Es ist für die parlamentarische Arbeit nicht hilfreich, wenn bei Stellungnahmen, beantragten Gutachten bei wem auch immer der Eindruck entsteht, dass eine Einflussnahme auf Ergebnisse besteht, und dies unabhängig von hierarchischen Verantwortungsstrukturen. Dies wollen wir mit dieser Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags in Zukunft verhindern. Apropos Unabhängigkeit, meine Damen und Herren: Im Wissen und in Kenntnis des Artikels 57 unserer Verfassung vertreten wir die Auffassung, dass der Landtagsvorstand als gemeinsames Führungsgremium Aufgaben ansprechen, diskutieren und auch umsetzen kann. Daher sehen wir in § 5 der Richtlinie des Wissenschaftlichen Dienstes „Informationsrechte und –pflichten“ nicht zuletzt gegenüber dem gesamten Landtagsvorstand eine Stärkung.

Meine Damen und Herren, eine gute Tradition bei Debatten und damit verbundenen Veränderungen der Geschäftsordnung war und ist, dass ein breiter Konsens und Zustimmung zu Veränderungen erreicht werden sollte. Breiter Konsens ja – die Koalitionsfraktionen haben einerseits ihren Gedanken zur Stärkung des Parlaments bei der Aufgabenbeschreibung des Wissenschaftlichen Dienstes eingebracht und andererseits dazu das Einvernehmen bei der personellen Bildung des Wissenschaftlichen Dienstes innerhalb des Landtagsvorstands im Benehmen zurückgesetzt. Im Zusammenwirken mit dem Grundsatz der parteipolitischen Neutralität und Unabhängigkeit und einer rechtzeitig anzusprechenden und durch die Vizepräsidenten anzuhörenden Personaldebatte beim Wissenschaftlichen Dienst treten wir sprichwörtlich einen halben Schritt zurück, um eine breite Konsensbildung zu ermöglichen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, ich bin besonders den Parlamentarischen Geschäftsführern der CDU, der SPD und der Grünen dankbar für die konstruktive Bearbeitung der Frage des Wissenschaftlichen Dienstes, wahrhaftig bis zum Schluss. Das Ergeb

nis – ich glaube, nein, ich weiß – hat sich doch gelohnt.

Ich hoffe nun, mit meiner abschließenden Bemerkung nicht doch noch Unruhe zu verbreiten, aber auch das muss gesagt werden. Der Punkt II ist ein wichtiger und richtiger Schritt nach vorn, die Ermächtigung der Präsidentin bzw. des Präsidenten zur Berücksichtigung der geschlechterspezifischen Fragen innerhalb der Geschäftsordnung.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, ausdrücklich werbe ich für die Zustimmung zur Änderung der Geschäftsordnung. Danke.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ach ja, ich hatte Ihnen noch eine zweite gute Nachricht versprochen. Rückblickend auf die Legislaturperiode und die Veränderungen bei der Geschäftsordnung, die bisher stattgefunden haben, glaube ich, mit 99-prozentiger Wahrscheinlichkeit davon ausgehen zu können, dass die Geschäftsordnung in der 6. Legislaturperiode nicht mehr angefasst wird. Danke.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Als nächstem Redner erteile ich Abgeordneten Möller von der Fraktion der AfD das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, der Entwurf dieser Neuregelung der Geschäftsordnung wird aus unserer Sicht den damit vorgeblich angestrebten Zielen nicht gerecht. Wir können insbesondere nicht erkennen, dass damit die Unparteilichkeit gestärkt wird. Es ist sicherlich grundsätzlich fraglich, ob in dem Gremium, in dem nicht alle Fraktionen des Hauses gleichermaßen vertreten sind, überhaupt die vollständige Unparteilichkeit erwartet werden kann. In der jetzigen Konstellation glaubt meine Fraktion daran sowieso nicht. Wir merken das auch daran, wie die Geschäftsordnung diskutiert worden ist. Bei diesen Gesprächen, die stattgefunden haben, ist unsere Fraktion faktisch ausgeblendet worden. Wir sind natürlich formal beteiligt gewesen in dem Sinne, dass wir uns im Ausschuss dazu hätten zu Wort melden können. Aber wir wissen alle, wie Sie mit Änderungsanträgen und Vorschlägen in Ausschüssen umgehen, wenn sie von der AfDFraktion kommen.

(Abg. Blechschmidt)

(Beifall AfD)

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Hätten Sie es doch gemacht!)

Insofern wäre das eh – wie gesagt – nur die formale Ebene gewesen.

Grundsätzlich ist es so, dass die bisherige Regelung im Rahmen des faktisch Möglichen schon bestmöglichst die Unparteilichkeit geregelt hat, nämlich durch den Präsidenten. Der Präsident oder die Präsidentin ist natürlich immer auch parteipolitisch irgendwo verankert. Das ist ganz natürlich so. Aber auf der anderen Seite bringt das Amt natürlich eine gewisse Besinnung auf die Neutralitätsrolle mit sich. Und die auch verfassungsrechtlich stark betonte Stellung des Landtagspräsidenten sorgt sicherlich auch mit dafür, dass die Würde des Amtes dazu führt, dass man hier die Belange auch anderer Fraktionen mit im Blick hat. Das haben wir bei den Präsidenten und auch bei der Präsidentin nie infrage gestellt. Insofern wäre das aus unserer Sicht auch keine Notwendigkeit gewesen, das in irgendeiner Form zu ändern. Ich glaube nicht, dass die Unparteilichkeit dadurch gestärkt wird, dass nun zwei Fraktionen aus der Koalition im Präsidium ein starkes Übergewicht haben.

Jetzt könnte man natürlich sagen, das ist jetzt noch ein halbes/dreiviertel Jahr so, dann wird neu gewürfelt vom Wähler und dann bilden sich neue Verhältnisse raus. Aber auch dann ist es so, dass die Frage, wie wird das Präsidium besetzt, mit wie viel Leuten wird es besetzt, auch durch politische Mehrheiten entschieden wird. Gerade in unserem polarisierten politischen Umfeld, wie es sich auch hier im Landtag widerspiegelt,

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie polarisieren!)