Dann ist der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport als zweiter Ausschuss beantragt. Wer der Überweisung an diesen Ausschuss zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der CDU und AfD. Wer stimmt gegen diesen Überweisungsantrag? Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist dieser zweite Überweisungsantrag abgelehnt und es befasst sich dann also nur der Haushalts- und Finanzausschuss mit diesem Gesetzentwurf.
Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und wir treten damit punktgenau in die Mittagspause ein. Um 13.30 Uhr beginnt hier die Fragestunde.
Ich möchte voranstellen, der Anfragende hat das Recht, zwei Zusatzfragen zu stellen. Zwei weitere Fragen dürfen aus der Mitte des Landtags gestellt werden. Wir beginnen mit der Anfrage des Abgeordneten Herrgott, CDU-Fraktion, in der Drucksache 6/6769. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Die Schulleiterstelle am Orlatal-Gymnasium in Neustadt an der Orla ist seit dem 1. August 2016 unbesetzt. Die Leitung des Orlatal-Gymnasiums nimmt seitdem die stellvertretende Schulleiterin wahr. In der Antwort zur Kleinen Anfrage 2472 in Drucksache 6/4610 vom 6. Oktober 2017 teilte das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport mit, dass die Stelle bis Anfang 2018 besetzt sein müsste.
1. Wie ist der aktuelle Stand bezüglich der Besetzung der Schulleiterstelle am Orlatal-Gymnasium in Neustadt an der Orla?
3. Ist eine Besetzung der Schulleiterstelle absehbar beziehungsweise beabsichtigt die Landesregierung, diese belastende personelle Situation am OrlatalGymnasium in Neustadt an der Orla zu entspannen, und wenn ja, wann ist mit entsprechenden Maßnahmen zu rechnen und wie werden diese aussehen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Herrgott beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Gestatten Sie mir, alle drei Fragen gemeinsam zu beantworten. Im Ausschreibungsverfahren sind drei Bewerbungen eingegangen. Unter den Bewerberinnen und Bewerbern war eine Auswahl nach Eignung, Leistung und Befähigung zu treffen, sodass die beste Schulleiterin oder der beste Schulleiter für die Schule gefunden wird. Aktuell fehlt von einem
Bewerber noch die notwendige Beurteilung, damit die Auswahlentscheidung getroffen werden kann. Diese Beurteilung wird in den kommenden Wochen erwartet. Die Auswahlentscheidung wird unmittelbar im Anschluss getroffen.
Die Landesregierung unternimmt alle Anstrengungen, keine Vakanzen in den Schulleitungen entstehen zu lassen. Darum werden Nachbesetzungsverfahren bei einem vorhersehbaren Eintritt in den Ruhestand in der Regel ein Jahr vor dem Ruhestand eingeleitet. Die Vakanz am Orlatal-Gymnasium ist entstanden, da der ehemalige Schulleiter sich auf eine andere Schulleiterstelle beworben hatte und dort auch ausgewählt wurde. In diesem Fall konnte die Vakanz leider nicht verhindert, soll aber schnellstmöglich beendet werden. Ich gehe davon aus, dass die Besetzung bis zum Beginn des kommenden Schuljahres erfolgen kann. Dies setzt allerdings voraus, dass die Auswahlentscheidung nicht in einem Konkurrentenstreitverfahren juristisch überprüft wird. Aktuell wird die Schule von der stellvertretenden Schulleiterin geleitet.
Frau Staatssekretärin, wann war das aktuelle Ausschreibungsverfahren, wann war da Bewerbungsschluss? Wie lange wartet das Ministerium schon auf die entsprechende Beurteilung?
Gibt es weitere Nachfragen? Das sehe ich nicht. Damit beenden wir diese Anfrage und kommen zur zweiten von Frau Abgeordneter Dr. ScheringerWright aus der Fraktion Die Linke in der Drucksache 6/6775. Bitte schön. Sie ist nicht da. Dann gehen wir weiter. Es macht auch niemand? Bitte schön, Frau Mitteldorf.
Kindergartenkinder und die Bewohner des Altenpflegeheims sind in Döllstädt besonderen Gefahren an der Herbslebener Straße (Altenpflegeheim) beziehungsweise der Bahnhofstraße (Kindergarten) ausgesetzt. Vor dem Kindergarten hat sich kürzlich ein Unfall ereignet, ein Kind wurde angefahren. Durch geeignete Maßnahmen zur Reduzierung und Beruhigung des Verkehrsflusses sollte sichergestellt werden, dass alle Bevölkerungsgruppen ohne besondere Gefahren am täglichen Leben teilnehmen können.
Nach § 45 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) kann die zulässige Höchstgeschwindigkeit in geschlossenen Ortschaften durch die Straßenverkehrsbehörden vermindert werden. Zudem ist eine Reihe anderer Maßnahmen zur Reduzierung der Geschwindigkeit und zum Schutz von Anwohnern bekannt und üblich.
1. Ist in der Bahnhofstraße, in der der Kindergarten in Döllstädt angesiedelt ist, unter Berücksichtigung der angespannten Parksituation und der daraus resultierenden Unübersichtlichkeit eine Verminderung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nach § 45 StVO aus Sicht der Landesregierung möglich?
2. Mit welchem Ergebnis wurde durch die zuständige Behörde des Landratsamtes geprüft, ob eine Temporeduzierung auf 30 Kilometer pro Stunde vor dem Kindergarten in der Bahnhofstraße und vor dem Altenpflegeheim in der Herbslebener Straße anzuordnen ist?
3. Welche weiteren Maßnahmen könnten aus Sicht der Landesregierung umgesetzt werden, um insbesondere die Bewohnerinnen und Bewohner des Altenpflegeheims zu schützen, wenn sie die Herbslebener Straße überqueren wollen, um sicher ins Zentrum des Dorfs gelangen zu können?
4. Welche weiteren temporeduzierenden bzw. die Sicherheit erhöhenden Maßnahmen sind aus Sicht der Landesregierung zusätzlich für die Bahnhofstraße und die Herbslebener Straße in Döllstädt möglich?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Scheringer-Wright beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist dann möglich, wenn insbesondere die Voraussetzungen des § 45 Abs. 1c und Abs. 9 Straßenverkehrs-Ordnung erfüllt sind. Dabei ist zu beachten, dass für die Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen besondere Umstände vorliegen müssen. Insbesondere für Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs bedarf es einer Gefahrenlage, welche auf die besonderen örtlichen Verhältnisse zurückzuführen ist. Anders verhält es sich bei Kindereinrichtungen, Alten- und Pflegeheimen, welche sich direkt an einer Bundes-, Landes- oder Kreisstraße bzw. an einer Vorfahrtstraße befinden. Hier sind diese besonderen Umstände nicht erforderlich. Dies ist vorliegend jedoch nicht der Fall, da sich der Kindergarten in Döllstädt an einer Gemeindestraße befindet. Für die Bahnhofstraße käme folglich nur eine Temporeduktion nach § 45 Abs. 1c Straßenverkehrs-Ordnung in Betracht. Die Tatbestandsvoraussetzungen sowie die eben genannten besonderen Umstände sind bei der Prüfung des Einzelfalls durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde zu beachten.
Zu Frage 2: Das als untere Straßenverkehrsbehörde zuständige Landratsamt Gotha hat darauf verwiesen, dass sich der Kindergarten in Döllstädt an einer Gemeindestraße befindet. Das Altenpflegeheim liegt nicht direkt an der Herbslebener Straße, sondern befindet sich an der als Sackgasse verlaufenden Unterstraße, ebenfalls eine Gemeindestraße. Wie bereits unter Frage 1 dargestellt, ist die Ausnahmeregelung des § 45 Abs. 9 Satz 3 StVO insoweit nicht zutreffend, da diese Regelung nur für Straßen des überörtlichen Verkehrs gilt. Eine besondere Gefahrenlage wurde durch die Straßenverkehrsbehörde in diesen Bereichen ebenfalls nicht festgestellt. Insoweit liegen keine Gründe für eine Temporeduzierung auf 30 km/h vor.
Zu den Fragen 3 und 4 – ich beantworte diese gemeinsam, weil sie in einem Sachzusammenhang stehen –: Bis zu dem hier beschriebenen Unfall vom 30. November 2018 waren keine Vorfälle in den genannten Bereichen bekannt, welche die Straßenverkehrsbehörde zu einem Handeln veranlasst hätten. Laut Polizei wurde bei dem in der Anfrage aufgeführten Unfall eine erhöhte Geschwindigkeit als Unfallursache ausgeschlossen. Hinsichtlich des Verweises der Fragestellerin auf eine angespannte Parksituation wird angeregt, dass die Gemeinde in eigener Zuständigkeit die bestehenden Park- und Verkehrsraumregelungen überprüft und gegebenenfalls neu organisiert. Dabei ist die untere Straßenverkehrsbehörde erforderlichenfalls einzubeziehen. Das Landratsamt Gotha hat unabhängig davon bereits für den Bereich der Herbslebener
Straße beim zuständigen Straßenbaulastträger eine Querungshilfe angeregt. In diesem Zusammenhang ist jedoch darauf hinzuweisen, dass eine Straßenverbreiterung die Voraussetzung für eine solche Querungshilfe wäre, durch welche in Privatgrundstücke eingegriffen werden müsste. Im Ergebnis der Prüfung wird aktuell keine Notwendigkeit für eine solche Baumaßnahme gesehen.
Ich möchte noch mal auf die Frage zu dem Altenheim an der Herbslebener Straße kommen. Auch wenn das natürlich so ein kleiner Wurmfortsatz, eine Gemeindestraße hin zum Altenheim ist, ist es so, dass dann, wenn die Einwohner des Altenheims ins Dorf wollen, sie unbedingt über die Herbslebener Straße müssen. Aus diesem Grund wurde wahrscheinlich auch diese Querungshilfe überlegt. Jetzt ist die Frage, wenn die Querungshilfe wegen der genannten Gründe, die Sie gerade vorgetragen haben, nicht möglich ist: Wäre es dann nicht notwendig, eine Alternative vorzunehmen, sprich: zum Beispiel eine Reduzierung der Geschwindigkeit? Offensichtlich ist der Bedarf ja erkannt worden, sonst hätte man überhaupt keine Querungshilfe überlegt. Oder welche anderen Möglichkeiten gibt es, eine Ampel oder wie auch immer?
In dem Zusammenhang wurden bereits solche Möglichkeiten überprüft. Weil es eine Gemeindestraße ist, ist dafür die untere Straßenbehörde, die Straßenverkehrsbehörde beim Landratsamt in Gotha zuständig. In der fachlichen Vorbereitung auf Ihre Fragen ist ganz klar festgehalten, dass sowohl Ampelmöglichkeiten usw. überprüft wurden, als auch – wie von mir benannt – die Frage von Querungshilfen, also ein Übergang von Links- und Rechtsverkehr in der Mitte, um als Fußgänger anhalten zu können. Letztere sind an die Breite von Straßen gebunden, sodass auch das ausgeschlossen ist. Ich denke, unter dem Aspekt, den Sie gerade vorgetragen haben, muss sich die Gemeinde mit der unteren Straßenbehörde einigen. Die Fragen, die für übergemeindliche Straßen zutreffen, habe ich gerade beantwortet.
Danke schön, Frau Ministerin. Gibt es weitere Fragen aus dem Haus? Nein. Dann kommen wir zur nächsten Frage des Abgeordneten Krumpe, fraktionslos, in der Drucksache 6/6781. Bitte schön.
Unter anderem aus der Antwort des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft in Drucksache 6/6344 auf meine Kleine Anfrage 3290 ergeben sich weitere Nachfragen.
1. In welchen Ministerien oder nachgeordneten Geschäftsbereichen der jeweiligen Ministerien wurde bzw. wird an der Einführung von Lebensarbeitszeitkonten gearbeitet oder sind bereits Lebensarbeitszeitkonten seit wann eingeführt – Angaben bitte nach den vorgenannten Bereichen aufschlüsseln?
2. Für wie viele Mitarbeiter in Ministerien bzw. in den jeweils nachgeordneten Geschäftsbereichen sind in der Summe Teleheimarbeitsplätze, alternierende Telearbeitsplätze und mobile Telearbeitsplätze seit Februar 2018 errichtet worden – Angabe bitte nach den vorgenannten Bereichen aufschlüsseln?
3. Wie können die im Dienstleistungsbereich des Thüringer Landesrechenzentrums (TLRZ) möglicherweise bestehenden informationstechnischen Grenzen bzw. Herausforderungen bei der Errichtung von Teleheimarbeitsplätzen, alternierenden Telearbeitsplätzen und mobilen Telearbeitsplätzen überwunden bzw. gemeistert werden?