Protokoll der Sitzung vom 28.02.2019

(Beifall AfD)

Und Regelschullehrer brauchen eine sichere Perspektive und da hapert es bei dieser Landesregierung gewaltig. Das neue Schulgesetz wird durch Schulschließungen,

(Zwischenruf Abg. Kräuter, DIE LINKE: Es geht um Besoldung!)

Kooperationen und Gleichmacherei dafür sorgen, dass der Beruf des Regelschullehrers noch unattraktiver wird. Gerade durch das neue Schulgesetz wird die Kontinuität einer Beamtenlaufbahn durchbrochen.

(Zwischenruf Abg. Kräuter, DIE LINKE: So ein Schwachsinn!)

Wer Regelschullehramt studiert hat, wird durch die Schulgesetznovelle und das Plattmachen der Regelschule womöglich an vollkommen anderen Schularten vollkommen fachfremd unterrichten müssen.

Wenn es der Landesregierung tatsächlich darum geht, gegenüber anderen Bundesländern mehr Personal zu gewinnen – wie Sie ja vorgeben –, dann drehen Sie nicht nur an der Besoldung, dann nehmen Sie auch Abstand von der überstürzten Inklusion und den tiefgreifenden Veränderungen, den Verschlechterungen, die durch Ihr Schulgesetz zu erwarten sind. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Als nächstem Redner erteile ich dem Abgeordneten Warnecke von der SPD-Fraktion das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste und Zuhörer hier auf der Tribüne und am Livestream, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf löst Rot-Rot-Grün ein zentrales Versprechen ein. Zukünftig werden Lehrkräfte an den Regelschulen und Gymnasien auf einem einheitlichen Niveau besoldet. Mit der Anhebung der Besoldung auf die A13 erhalten Regelschullehrer ab 2020 ein deutliches Plus von ein paar Hundert Euro mehr. Die angestrebten Änderungen werden zudem auf tarifbeschäftigte Lehrer übertragen. Das ist die richtige und gebotene finanzielle Aufwertung des Berufs der Regelschullehrer und ist ein klares Signal der Wertschätzung an die Lehrerinnen und Lehrer an den Thüringer Regelschulen, die jeden Tag mit vollem Einsatz vor den Schulklassen unterrichten. Und es zeigt: Rot-Rot-Grün hält Wort.

Bereits Anfang Herbst des vergangenen Jahres haben wir die Besoldung auf die A12plus, das heißt mit Amtszulage, angehoben, verbunden mit dem festen Versprechen, noch in dieser Legislaturperiode das Eingangsamt der Regelschullehrer auf die A13 anzuheben. Nach nicht einmal einem Jahr lösen wir dieses Versprechen mit dem vorliegenden

(Abg. Muhsal)

Gesetzentwurf ein. Die notwendigen Mittel in Höhe von 8,9 Millionen Euro sind bereits im Haushaltsentwurf 2020 eingestellt.

Profitieren werden davon aber nicht allein die Regelschullehrer. Zusätzlich werden wir die Angleichung der Bezahlung für Diplomlehrer mit einer Lehrbefähigung für zwei Fächer und die sogenannten Ein-Fach-Lehrkräfte, Diplomlehrer mit der Lehrbefähigung für ein Fach, an allgemeinen und berufsbildenden Schulen umsetzen. Insbesondere für die Ein-Fach-Lehrer bietet der Gesetzentwurf eine unbürokratische, einfache und vor allem gute Lösung. Sie werden künftig unter Berücksichtigung ihrer langjährigen Unterrichtspraxis und der an den Schulen mit großem Engagement geleisteten Arbeit automatisch den Zwei-Fach-Lehrern gleichgestellt und müssen also für die Gleichstellung keine zusätzliche Prüfung oder Ähnliches ablegen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die in diesem Gesetzentwurf enthaltenen Maßnahmen sind nicht nur sinnvoll, sie sind auch notwendig, wenn wir im Wettbewerb um die besten Lehrkräfte mit anderen Bundesländern mithalten wollen. Mit der besseren Bezahlung steigern wir deutlich und nachhaltig die Attraktivität des Lehrberufs in einer Schulart, in der wir jetzt schon hohen Personalersatzbedarf haben. Kurz gesagt: Wir leisten damit einen weiteren Beitrag, um die Unterrichtsabsicherung in Thüringer Schulen weiter zu verbessern. Wir geben jungen Nachwuchslehrern einen weiteren Anreiz, nach Thüringen zu kommen, und erhöhen damit unsere Möglichkeiten, die notwendigen pädagogischen Fachkräfte zu gewinnen.

Die nun erreichte Gleichwertigkeit der Eingangsbesoldung von Regelschul- und Gymnasiallehrern macht es dem Land darüber hinaus künftig leichter, Absolventen der Gymnasiallehramtsstudiengänge für die Arbeit an Regelschulen zu gewinnen, denn jetzt ist der Unterschied in der Bezahlung kein Hindernis mehr, Lehramtsabsolventen der Gymnasien entsprechende Angebote für den Einsatz an Regelschulen zu machen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, zusätzlich enthält der Gesetzentwurf eine Reihe von Verbesserungen und Anpassungen. Unter anderem werden bei der Festsetzung der Stufe des Grundgehalts künftig auch die Zeiten einer Tätigkeit als Lehrkraft bei einer Ersatzschule in freier Trägerschaft berücksichtigt und die Leiter einer Oberstufe an einer berufsbildenden Schule mit dem Oberstufenleiter am Gymnasium in der Besoldung gleichgestellt. Insgesamt liegt uns ein gelungenes Paket für die Steigerung der Attraktivität des Lehrerberufs in Thüringen vor, das die Wettbewerbsfähigkeit im Kampf um die besten Lehrerköpfe erhöht und zur

besseren Unterrichtsabsicherung beiträgt. Es ist ein weiterer, zielführender Schritt zur Angleichung der Bezahlung für alle Lehrerinnen und Lehrer in Thüringen, unabhängig von der Schulform, an der sie unterrichten. Dieses Ziel hat sich meine Fraktion seit Langem auf die Fahnen geschrieben und wir werden es weiter verfolgen.

(Beifall SPD)

In der kommenden Legislaturperiode wollen wir deshalb die schrittweise Anhebung der Grundschullehrerbesoldung auf A13 durchführen. Denn für uns als SPD-Fraktion ist das nicht nur eine Frage der Wettbewerbsfähigkeit, sondern auch eine Frage der Gerechtigkeit und der Gleichbehandlung. Was den vorliegenden Gesetzentwurf angeht, freue ich mich auf eine fachliche Diskussion und beantrage die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Als nächster Redner erhält Abgeordneter Müller von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucherinnen und Besucher, einige von Ihnen waren gestern sicherlich auch beim parlamentarischen Abend des Handwerks. Es war, wie ich finde, wieder mal eine gelungene Veranstaltung, für die ich mich ganz gern noch mal nachträglich bedanken möchte. Im Rahmen der dortigen Reden, Grußworte und Diskussionen wurde auch auf die Situation der Regelschulen eingegangen. Unter anderem spielte die Besoldung der Lehrkräfte eine wichtige Rolle.

Der nun vorliegende Gesetzentwurf verändert die Besoldung der Regelschullehrerinnen, und zwar deutlich zum Besseren. So sollen die Lehrerinnen an Regelschulen zukünftig, also ab dem 01.01.2020, die Besoldungsstufe A13 erhalten und werden damit den Lehrkräften an Gymnasien gleichgestellt. Das zeigt, dass der uns oft gemachte Vorwurf, wir würden die Thüringer Regelschulen stiefmütterlich behandeln, vollkommen verfehlt ist. Im Gegenteil: Alle Schularten erhalten von uns Entwicklungsperspektiven, auch die Thüringer Regelschulen.

Sehr geehrte Damen und Herren, dieses Gesetz schafft Gerechtigkeit an den Thüringer Gemeinschaftsschulen.

(Abg. Warnecke)

(Beifall SPD)

Noch werden unsere Kinder von Lehrern und Lehrerinnen unterrichtet, die für gleiche Arbeit ungleichen Lohn erhalten. Und mit diesem Gesetz werden wir auch diese Ungerechtigkeit abschaffen. Unsere Besoldungspolitik im Schulbereich folgt aber auch der Maxime, dass wir die Bezahlung so verbessern wollen, damit wir im Wettbewerb der Länder gut bestehen können. Daher sind auch die dadurch entstehenden Mehraufwendungen von circa 9 Millionen Euro gut angelegtes Geld.

(Beifall DIE LINKE)

Lassen Sie mich noch einmal deutlich machen, dass wir als Grüne perspektivisch für eine gleiche Bezahlung aller Lehrämter eintreten.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Uns hat sich noch nie erschlossen, warum beispielsweise eine Grundschullehrkraft, die die wichtigen Grundsteine für gute Bildung legt, am geringsten im Vergleich aller anderen Lehrämter verdient. Wir wissen, dass eine gleiche Bezahlung der Lehrämter viele Veränderungen notwendig macht, aber wir wollen und werden dies schrittweise angehen. Dieser Gesetzentwurf trägt ein weiteres Stück dazu bei. Wir freuen uns auf eine Anhörung im Ausschuss und beantragen für unsere Fraktion die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Gibt es jetzt noch weiteren Redebedarf zu diesem Tagesordnungspunkt? Die Finanzministerin hat noch mal um das Wort gebeten. Bitte schön, Frau Taubert.

Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, nur ganz kurz. Ich finde den Streit insgesamt, wer daran schuld ist, sehr müßig.

(Beifall CDU)

Jeder hier in der Runde muss sich das annehmen. Herr Tischner weiß das aus den Gesprächen mit unserer Landrätin, auch sie hat das festgestellt, dass auch die CDU in ihrer Zeit ihre Fehler gemacht hat. Ich sage mal, was vereinzelt gesagt wurde, ist doch richtig. Wann kann sich denn ein junger Mensch entscheiden, Realschullehrer zu werden? Sie sind ja einer, Herr Tischner, der Realschule kennengelernt hat. Sie haben diesen zweistufigen Aufbau gemacht. Sie sind dann zum Abitur

gekommen. Deswegen sage ich aus meiner wirklich persönlichen Überzeugung: Es ist wichtig – und deswegen ist das gemeinsame längere Lernen wichtig –, dass man auch die Möglichkeit hat, als Schüler/Schülerin schon zu erkennen, dass das eine qualitativ hochwertige Schule ist. Ansonsten haben wir Gymnasialabsolventen, also Abiturienten, die das Thema „Regelschule“ gar nicht kennengelernt haben. Also entscheiden Sie sich, weil Sie sagen, mein Aufwand, sechs Jahre zu studieren, ist so hoch, dann mache ich halt lieber gymnasiale Ausbildung. Das kann man keinem verübeln. Es geht nicht darum, dass das einem jetzt verübelt wird. Aber wenn wir nicht junge Leute in die Lage versetzen, die Regelschule oder eine gemeinsame längere Ausbildung zu haben und auch zu sehen, was da Gutes geleistet wird, werden wir das Thema nie lösen. Das wird auch niemand lösen, der Tausend Stellen mehr hat. Insofern glaube ich, ist es doch richtig und wichtig, jetzt diesen Schritt zu gehen und – das sage ich als Finanzministerin – der fällt finanziell auch Thüringen nicht leicht. Vor allen Dingen ist das Wichtige – das hat Herr Holter in der letzten Sitzung, als wir auch schon sehr ausführlich über dieses Thema geredet haben, noch einmal gesagt – die Möglichkeit, dass ein Gymnasiallehrer, der verbeamtet wird, auch in der Regelschule tätig sein kann und auch wieder zurück kann. Das ist doch zumindest ein erster Schritt, um diese Durchlässigkeit hinzubekommen.

Ich sage das auch aus der eigenen Erfahrung in meiner familiären Umgebung. Ich kenne Gymnasiallehrer, die dann an der Regelschule eine Arbeit aufgenommen haben und gesagt haben: Das ist echt hart, aber ich stelle mich dieser Herausforderung, ich will das auch. Wie gesagt, das ist für mich die einzige Möglichkeit, durch längeres gemeinsames Lernen auch Schülerinnen und Schülern Lust auf eine Ausbildung als Regelschullehrer und als Regelschullehrerin zu machen und sie dann dort auch einzusetzen.

(Beifall Die Linke, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Eine weitere Wortmeldung kommt von Herrn Abgeordneten Tischner, CDU-Fraktion.

Nur ganz kurz: Frau Ministerin, ich will Ihnen danken, dass Sie noch einmal das Wort hier ergriffen haben und ganz deutlich gesagt haben, was mir bei den Wortbeiträgen von Rot-Rot-Grün gefehlt hat, nämlich dass es um die Attraktivität dieses Regel

(Abg. Müller)

schullehramtes geht und dass das eine ganz wichtige Schulart ist und die Lehrer anzuerkennen sind.

(Beifall CDU)

Ich habe nämlich bei den Worten von Herrn Wolf immer nur herausgehört: Wir müssen gleich machen, wir müssen einheitlich machen, Gleichheit, Einheitlichkeit, Einheitsschule, Einheitslehrer. Das kann nicht das Ziel sein, sondern es geht darum, die einzelnen Thüringer Schularten, die wir haben, aufzuwerten im Sinne von Durchlässigkeit und im Sinne von Attraktivität. Danke.

(Beifall CDU)

Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Wir kommen dann zur Abstimmung. Es war beantragt, den Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen. Frau Muhsal?

Wir beantragen auch noch die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport.

Das hatte die CDU-Fraktion schon gemacht. Darüber hätte ich auch als Nächstes abgestimmt und das werde ich auch. Aber wir sind jetzt zunächst bei der Ausschussüberweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer der Überweisung an diesen Ausschuss zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen.

Dann ist der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport als zweiter Ausschuss beantragt. Wer der Überweisung an diesen Ausschuss zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der CDU und AfD. Wer stimmt gegen diesen Überweisungsantrag? Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist dieser zweite Überweisungsantrag abgelehnt und es befasst sich dann also nur der Haushalts- und Finanzausschuss mit diesem Gesetzentwurf.