Protokoll der Sitzung vom 08.05.2019

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Schrift- und Gebärdendolmetscherinnen, sehr geehrte Gäste auf der Tribüne, am Livestream, vor allem sehr geehrter Herr Beauftragter für Menschen mit Behinderungen, sehr geehrter Herr Leibiger! Ich möchte mit zwei Daten beginnen: Am 26. März jährt sich zum zehnten Mal die Ratifizierung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte der Men

schen mit Behinderungen und am 5. Mai begehen wir alljährlich den Europäischen Protesttag für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Allein diese beiden Daten könnten schon Anlass genug sein, sich mit der aktuellen Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen und Initiativen zu deren Verbesserung im Plenum des Landtags näher zu befassen. Wir befassen uns aber sehr regelmäßig mit der Situation der Menschen mit Behinderungen und haben heute einen ganz besonderen Tagesordnungspunkt hier zu besprechen, nämlich den Bericht des Interessenvertreters von Menschen mit Behinderungen, des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen.

Zunächst herzlichen Dank an die Koalitionsfraktionen, die diesen Bericht auf die Tagesordnung des Landtags gesetzt haben. Der Bericht wurde am 27. März an Frau Landtagspräsidentin Diezel und Herrn Ministerpräsidenten Bodo Ramelow übergeben. Wir können nun heute dazu zum ersten Mal und dann später auch in den Ausschüssen noch ausführlicher diskutieren.

Ich möchte natürlich an dieser Stelle den Beauftragten für Menschen mit Behinderungen, Herrn Leibiger, zunächst sehr herzlich begrüßen und vor allem möchte ich ihm wirklich meinen Dank und meine Anerkennung nicht nur für den Bericht, sondern auch für die Arbeit der letzten Jahre aussprechen.

(Beifall DIE LINKE, AfD)

Ich glaube, auf der einen Seite können wir erkennen, dass sich der Bericht wirklich sehen lassen kann. Als Zweites macht er durch die Vielzahl der Themen und der Aktivitäten des Beauftragten deutlich, dass im Berichtszeitraum für Menschen mit Behinderungen einiges erreicht und anderes auf den Weg gebracht wurde – auf das eine oder andere werde ich an dieser Stelle noch einmal eingehen. Aber, lieber Joachim, du kannst stolz auf deine Arbeit sein, stolz auf das, was du geleistet hast. Wir sind dir wirklich dankbar für eine hervorragende Arbeit in den letzten viereinhalb Jahren.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich sage das hier auch so deutlich, weil ich sehr genau weiß, dass die Position des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen keine einfache ist. Wir wissen nicht nur, dass der Beauftragte mit vielfältigen Kontakten und Vorhaben konfrontiert ist, sondern es sind auch viele Erwartungen, die dem Beauftragten entgegengebracht werden und auf die er immer wieder reagieren muss. Das spiegelt sich, denke ich, auch sehr deutlich im Bericht wider, denn daraus sind dann die entsprechenden Konse

(Ministerin Siegesmund)

quenzen zu lesen, dass der Beauftragte hier uns entsprechende Empfehlungen, Erwartungen und Forderungen mit auf den Weg gibt. Ich weiß auch, dass es nicht immer einfach ist, weil natürlich die Menschen, die betroffen sind, ihre Wünsche beim Beauftragten für Menschen mit Behinderungen loswerden – bei uns auch oft, aber natürlich bist du in der besonderen Situation. In der Position kann man oft nur als Botschafter fungieren, man kann nur als Anwalt sprechen, man kann nur diese Aufträge, die Wünsche und Bedarfe weitergeben. Es ist nicht immer eine sehr schöne Situation, deswegen Dank dafür, dass du diese Botschafterfunktion, diese Anwaltsfunktion so wahrgenommen hast in den letzten Jahren.

Sehr geehrte Damen und Herren, der Bericht macht im Teil „Politik und Recht in einem neuen Zeitalter“ deutlich, dass eine Reihe bundes- und landesrechtlicher Maßnahmen die Zielsetzung verfolgte, die Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Ich möchte an dieser Stelle einmal eher weniger beachtete Gesetze wie das Landesarchivgesetz, das Landesdenkmalschutzgesetz oder den Landesteilhabeerlass, der vom Kabinett beschlossen und erst vor Kurzem im Staatsanzeiger veröffentlicht wurde, erwähnen.

Die Empfehlungen des Beauftragten beziehen sich auch auf das Behindertengleichstellungsgesetz, kurz ThürGIG, das wir hier schon das erste Mal diskutiert haben, und auch auf den Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Beim Maßnahmenplan können wir bereits Vollzug melden, denn gerade heute wurde der Öffentlichkeit in der Multifunktionsarena des Steigerwaldstadions auf einer groß angelegten Fachkonferenz der neue Plan 2.0, der Maßnahmenplan, vorgestellt. Ich denke, 250 Teilnehmerinnen und Teilnehmer an dieser Fachkonferenz machen deutlich, welche Aufmerksamkeit der Bericht erfahren hat, aber auch, was sich daraus für Aufgaben für die Landesregierung und für die Fraktionen, für den Landtag ergeben.

Beim Gesetz zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen befinden wir uns nun auf der Zielgeraden. Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde im März im Landtag eingebracht. Ebenfalls im März fand dazu bereits eine Anhörung der Vereine und Verbände sowie des Beauftragten statt. Nun wird die Anhörung ausgewertet. Mit Sicherheit wird das auch noch zu der einen oder anderen Veränderung führen. Hier sind wir auf die Diskussionen im Ausschuss gespannt. Man kann aber, denke ich, schon so viel zum Gesetzentwurf sagen, was wichtig ist und was wir beide gemeinsam umsetzen wollen, nämlich dass der Lan

desbeauftragte für Menschen mit Behinderungen zukünftig beim Thüringer Landtag angesiedelt sein soll. Er wird also nicht mehr durch den Ministerpräsidenten berufen, sondern in geheimer Wahl mit der Mehrheit der Mitglieder des Hohen Hauses gewählt. Vorschlagsberechtigt sind die Landtagsfraktionen sowie der Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen. Damit wird das Verfahren zu seiner Berufung transparenter und partizipativer gestaltet. Darüber hinaus erhält der Beauftragte eine direkte demokratische Legitimation vom Parlament. Er wird über neue Aufgaben und Befugnisse verfügen. Selbstverständlich ist dabei auch der Haushalt des Beauftragten in den Blick zu nehmen, um für eine angemessene Personal- und Sachausstattung zu sorgen.

Bei der Verabschiedung des Inklusionsgesetzes werden die Forderungen des Beauftragten mit in den Blick genommen werden. Ich denke, der Bericht verdeutlicht an dieser Stelle auch noch einmal, wie wichtig eine Neustrukturierung des Amtes des Beauftragten ab der kommenden Legislaturperiode mit anderen Befugnissen und einer größeren Unabhängigkeit ist.

Sehr geehrte Damen und Herren, Barrieren in den Köpfen sind mitunter schlimmer und unüberwindbarer als die fehlende Rampe oder der nicht abgesenkte Bordstein. Insofern teile ich ausdrücklich das Resümee des Beauftragten im Teil „Bewusstseinsbildung und Öffentlichkeitsarbeit“, dass es Aufgabe aller gesellschaftlichen Akteure und damit auch der Landregierung sein sollte, die Inklusion von Menschen mit Behinderungen zum Gegenstand der Medienarbeit zu machen. Ich würde es sehr begrüßen, wenn die Anregung des Beauftragten, den Thüringentag inklusiv und barrierefrei auszugestalten und in regelmäßigen Abständen einen Inklusionstag im Thüringer Landtag zu begehen, aufgegriffen würde.

Der Beauftragte selbst setzt seinerseits zahlreiche Akzente, um die Öffentlichkeit durch Kampagnen, Vorträge und Broschüren zu sensibilisieren und gesellschaftlich relevante Vorgänge zu erklären. Die in dieser Woche neu aufgelegte Broschüre zur Kommunalwahl in leichter Sprache ist dafür ein sehr gutes Beispiel. Demokratie lebt von Transparenz und Verständlichkeit. Hier leistet der Beauftragte wertvolle Arbeit. Auch dafür noch mal sehr herzlichen Dank!

(Beifall CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Im Abschnitt „Zusammenarbeit – Gemeinsam sind wir stark!“ wird zum einen erkennbar, dass der Beauftragte in umfangreichen Kooperationen auf kom

(Ministerin Werner)

munaler, Landes- und Bundesebene eingebettet ist. Zum einen zeigt er die ganze Bandbreite der Themen auf, mit denen er sich auseinandersetzt. Es geht um Bildung, Arbeit, Bau und Verkehr, Rundfunk, Information und Kommunikation, Sport, Wohnen. Man könnte auch sagen: Es gibt fast nichts, womit sich der Beauftragte nicht auch beschäftigen würde bzw. müsste. Das unterstreicht noch einmal, welches Bindeglied der Beauftragte zwischen der Landespolitik und der Gesellschaft insgesamt darstellt und dass die Entscheidung der Koalition richtig war, dem Amt zukünftig mehr Eigenständigkeit und Gewicht zu verleihen.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, im Berichtsteil „Bildung“ widmet sich der Beauftragte einer Kernkompetenz der Landespolitik. Frühkindliche, schulische, Hochschul- und Erwachsenenbildung sind hier einige Schlagwörter, die der Bericht auflistet und bilanziert. Der Beauftragte begleitet Gesetzgebungsprozesse kritisch und hat eigenständige Positionen bezogen. Bei der inklusiven Vorschul- und Schulbildung fordert der Beauftragte mehr Tempo und Entschlossenheit. Wir alle sind aufgefordert, uns etwa bei den Beratungen zum inklusiven Schulgesetz mit seinen Argumenten auseinanderzusetzen, denn die inklusive Bildung ist ein Menschenrecht und keine Idee, Utopie oder Ideologie. Was in der kleinsten Form des Zusammenlebens der Familien selbstverständlich ist, dass nämlich Menschen mit und ohne Behinderungen zusammen wohnen, lernen und arbeiten, sollte in institutionellen Zusammenhängen nur recht und billig sein.

Wie im richtigen Leben setzt der Bericht nach der Bildung mit der Arbeitswelt für Menschen mit Behinderungen fort. Der Abschnitt steht unter dem Titel „Geld + Anerkennung = Teilhabe“. Die Arbeitslosigkeit von schwerbehinderten Menschen ist zwischen April 2016 und April 2019 um fast 1.000 Menschen von 5.718 auf 4.735 zurückgegangen. Das ist ein Rückgang von 17 Prozent. Wir müssen die Unternehmerinnen und Unternehmer aber auch zukünftig immer wieder ermutigen, sich auch dieses Potenzial weiter zu erschließen. Wer den Wandel auf dem Arbeits- und Fachkräftemarkt erfolgreich bestreiten will, muss ohnehin viel mehr auf Diversität und alle Ressourcen setzen. Wir können jedoch nicht damit zufrieden sein, wenn arbeitslose Menschen mit Behinderungen ein ganzes Jahr lang auf Stellensuche sind und nahezu jeder zweite arbeitslose Mensch mit Behinderung langzeitarbeitslos ist.

Den Empfehlungen entnehme ich wichtige Anregungen in diesem Bereich. Der zunehmenden Mittelknappheit in der Ausgleichsabgabe muss entgegengewirkt, die Passgenauigkeit von Qualifizie

rungs- und Vermittlungsmaßnahmen und die Digitalisierung des Arbeitsmarktes müssen angegangen werden. Diese Erkenntnisse teile ich ausdrücklich und sehe sie als Bestandteil der Arbeitsmarktpolitik der Landesregierung.

Arbeit und Bildung, ja Teilhabe überhaupt hängen maßgeblich davon ab, wie barrierefrei die bauliche Umgebung, Verkehrsmittel, Wohnungen, Internetseiten und auch Schulen sind. Im Teil „Barrierefreiheit, Komfort für alle“ gewährt der Beauftragte Einblicke in seinen Kampf um Barrierefreiheit. Am Ende lässt ein umfangreicher Forderungskatalog keine Zweifel daran aufkommen, dass mehr Barrierefreiheit nicht nur ein Schwerpunktthema des Beauftragten und seines Büros darstellt, sondern übergreifend in der gesamten Landesregierung, bei den Kommunen und allen anderen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern mehr Beachtung finden sollte. Der Umfang und der Einsatz finanzieller Mittel sowie die fachliche Prüfung stellen aus Sicht des Beauftragten die Hauptstellschrauben für mehr Barrierefreiheit dar.

Sehr geehrte Damen und Herren, im Teil „Einzelfälle“ und der dazugehörigen Anlage wird deutlich, dass der Beauftragte das Vertrauen vieler Menschen mit Behinderungen und ihrer Angehörigen genießt und mitunter als letzte Instanz angerufen wird. Diese Funktion, gewissermaßen als Anwalt der Betroffenen zu agieren, ist mir besonders wichtig, da der Beauftragte Schwachstellen in Gesetzen und Verwaltung identifizieren und Lücken schließen helfen kann. Menschen fühlen sich auf diese Weise angenommen und unterstützt. Sie verlieren nicht den Glauben an Politik und Gerechtigkeit, auch wenn nicht in jedem Fall geholfen werden kann.

Hinsichtlich des Kapitels „Organisation und Budget“ hatte ich bereits darauf verwiesen, dass die Fraktionen des Thüringer Landtags momentan den Haushalt 2020 beraten und damit auch die zukünftige Mittelausstattung des Beauftragten. Ich bin zuversichtlich, dass gemeinsam mit dem Beauftragten ein Rahmen abgesteckt wird, der den zukünftigen Herausforderungen gerecht wird.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin überzeugt davon, dass der vorliegende Bericht sehr anschaulich und eindrucksvoll unterstreicht, mit welchem Einsatz der Beauftragte und sein Team täglich für Menschen mit Behinderungen arbeiten. Dies verlangt – denke ich – unser aller Dank und Respekt und verpflichtet auch alle gesellschaftlichen Akteure, auch uns Politikerinnen und Politiker, ihren Standpunkt immer wieder zu hinterfragen und die Erkenntnisse auch entsprechend umzusetzen. Für die Landesregierung kann ich diese Bereitschaft an dieser Stelle zusagen. Herzlichen Dank.

(Ministerin Werner)

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herzlichen Dank, Frau Ministerin. Ich frage: Wer wünscht die Fortberatung des Berichts? Das sind die Fraktionen Die Linke, die CDU, Bündnis 90/Die Grünen, die SPD und auch die AfD. Also alle Fraktionen wünschen die Fortberatung des Berichts. Ich eröffne die Aussprache zum Sofortbericht zu Nummer 1 des Antrags und gleichzeitig eröffne ich die Aussprache zu Nummer 2 des Antrags. Das Wort hat Abgeordnete Meißner, Fraktion der CDU.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete und liebe Zuschauer an den Bildschirmen, wir haben ein wirklich umfassendes Werk über die Arbeit des Thüringer Beauftragten für Menschen mit Behinderungen über die Jahre 2014 bis 2018 vorliegen. Wenn man sich vor Augen führt, dass 10 Prozent der Thüringer eine amtlich festgestellte Schwerbehinderung haben, und sich dann noch überlegt, dass es dazu viele Betreuer, Angehörige und Weitere gibt, die sich mit Problemen an einen Ansprechpartner wenden müssen, dann kann man sich vorstellen, welche Arbeit dieser Beauftragte zu leisten hat. Dieses umfangreiche Werk, was uns seit ein paar Wochen vorliegt, steht hier auf Antrag der Koalitionsfraktionen im Plenum zur Diskussion.

Ich kann nur ganz von Herzen sagen: Vielen Dank für die viele, viele Arbeit, die hinter diesem Tätigkeitsbericht steckt, aber natürlich auch für die Arbeit, die der Behindertenbeauftragte darüber hinaus in den letzten Jahren geleistet hat, die vielleicht auch nicht Niederschlag in diesem Bericht findet.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Lieber Herr Leibiger, danke schön für Ihre Arbeit, aber auch an Herrn Lorenz und das gesamte Team, was hinter Ihnen steht, und auch an Herrn Brockhausen, der ja zu Beginn der Legislaturperiode Behindertenbeauftragter war, vielen herzlichen Dank, denn Sie erfüllen damit eine wichtige Aufgabe.

(Beifall CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir finden in diesem Bericht viele Einzelfälle, die die Vielfalt der Probleme für Menschen mit Behinderungen in Thüringen deutlich macht. Das betrifft viele Hürden, die natürlich in den Köpfen von Menschen sind, die aber auch oft bürokratischer Natur sind. Deswegen möchte wir als Fraktion beantra

gen, dass der Tätigkeitsbericht des Behindertenbeauftragten an den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit überwiesen wird, damit wir dort auch im Detail schauen können, wo Punkte sind, die es lohnt, sie aufzugreifen, aber wo sind vielleicht auch Hinweise des Behindertenbeauftragten, die wir gerade in die Beratung von aktuellen Gesetzesvorhaben mit einfließen lassen können. Ich denke da beispielsweise an das Thüringer Gleichstellungsgesetz, aber natürlich auch an viele verschiedene andere Gesetze, denn Behindertenpolitik – und das wissen wir hier alle – ist eine Querschnittsaufgabe.

Deswegen würde ich mich freuen, wenn Sie unserem Antrag folgen, und deswegen kann ich mir an dieser Stelle auch eine intensive Diskussion sparen. Ich würde an dieser Stelle trotzdem noch eines anregen, nämlich dass es vielleicht eine Prüfung gibt, dass dieser Bericht auch in leichter Sprache verfasst werden kann, damit ihn auch die Betroffenen ganz unter dem Motto „Mit uns und nicht über uns“ nachvollziehen können, genauso wie – und Frau Ministerin, Sie sagten es schon – eine ganz aktuelle Broschüre des Behindertenbeauftragten, nämlich zur Kommunalwahl in leichter Sprache, auf die ich an dieser Stelle gern noch einmal hinweisen möchte. Das ist eine gute Sache und, wie gesagt, für den 26. Mai vielleicht auch für die Kollegen sehr hilfreich. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall im Hause)

Herzlichen Dank. Als Nächster erhält Kollege Kubitzki, Fraktion Die Linke, das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, eigentlich sollte jetzt an dieser Stelle unsere Kollegin Karola Stange stehen und zu ihrem Fachgebiet und zu der Thematik sprechen. Leider, wie das im Leben so ist, da kann sich manches in Sekunden ändern – Sie haben ja draußen den Krankenwagen gesehen oder manche haben es gesehen –, musste Karola Stange aufgrund eines Vorfalls, so will ich es mal sagen, was wir nicht wissen, oder eines Notfalls ins Krankenhaus gebracht werden. Deshalb bin ich auch der CDU dankbar, dass sie den Antrag gestellt hat, dass wir den Bericht, der es verdient hat weiter im Ausschuss beraten zu werden, bzw. dass wir es bei den jetzigen Ausführungen belassen und die Debatte im Ausschuss führen.

Namens der Koalitionsfraktionen möchte ich aber auch die Gelegenheit nutzen, mich beim Behindertenbeauftragten, Herrn Leibiger, und bei seinen Kol

(Ministerin Werner)

leginnen und Kollegen für diese geleistete Arbeit, für die im Bericht genannten und natürlich auch nicht genannten Aktivitäten recht herzlich bedanken. Die Behinderten in Thüringen haben in Herrn Leibiger eine Stimme und einen Vertreter, der sich stets, zu jeder Zeit, um ihre Belange kümmert, der aber auch immer ein mahnendes Wort und Hinweise und Ratschläge für die Politik bei der Gestaltung der weiteren Arbeit mit Behinderten und bei der Umsetzung der Behindertenkonvention hat. Und ein guter Behindertenbeauftragter ist der, der vor allem immer, zu jeder Zeit, auch auf die wunden Punkte und Reserven hinweist, die wir noch als Politik haben.

Aber darüber können wir im Ausschuss gern noch reden und diskutieren und deshalb stimmen wir als Koalitionsfraktionen der Überweisung an den Ausschuss zu.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Gibt es weitere Wortmeldungen? Frau Abgeordnete Herold von der AfD-Fraktion, bitte.

Danke, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauer auf der Tribüne und im Internet! Sehr geehrter Herr Leibiger, ganz herzlichen Dank für den hier vorgelegten Bericht, den wir natürlich auch gewissenhaft zur Kenntnis genommen haben.

In den letzten Jahren ist Behindertenpolitik im Thüringer Landtag oft und vielfach und leidenschaftlich debattiert worden. Wir freuen uns auf jeden Fall auf die Weiterberatung dieses Berichts im Ausschuss, der wir natürlich zustimmen.