Protokoll der Sitzung vom 05.11.2015

Nun noch kurz zu Ihnen, Herr Harzer. Jetzt haben Sie schön die Theorien vorgebetet, aber schauen Sie sich doch mal die Praxis an. Sie wollen gern vorhersagen, wie stark sich das Weltklima in den nächsten 40 bis 50 Jahren erwärmt. Aber in der Praxis kriegen es unsere studierten Wetterfrösche nicht einmal hin, das Wetter für die nächsten fünf Tage vorherzusagen. Genau das ist das Problem. Ihre schönen Modelle funktionieren nicht mal im Nahbereich, im Fernbereich sieht es dann schon ganz schlimm aus. Das ist das Problem, was ich vorhin angesprochen habe, dass die wissenschaftliche Basis viel zu gering ist, um entsprechend große finanzielle Kostenaufwüchse für Unternehmen und für die Verbraucher zu rechtfertigen. Da liegt im Grunde des Pudels Kern. Das einfach nur noch mal zur Ergänzung. Danke schön.

Nun Herr Henke, bitte schön.

Vielen Dank, Herr Präsident. Ich möchte nur zwei Sachen zu bedenken geben. In der geologischen Geschichte war die Erde schon mal ein Eisklumpen

(Abg. Brandner)

und sie war komplett eisfrei, und zwar ohne Menschen. Das sollten Sie sich mal zu Gemüte führen. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Sie hat auch schon mal geglüht.

(Heiterkeit im Hause)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Henke. Jetzt hat das Wort Frau Ministerin Siegesmund.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich freue mich über die Leidenschaft in einer Debatte zum Thema „Energiewende“, die ganz neue Ausmaße annimmt, die lässt mir aber die Möglichkeit, noch mal fünf Dinge sehr klar zuzuspitzen.

Es ist gut und richtig, Energiewende und Klimaschutz zusammen zu diskutieren, und ich will auch sagen, warum: weil die Energiewende das größte Klimaschutzprogramm schlechthin ist. Jetzt kann man sich in den Tunnel setzen und alles um sich herum duster machen und versuchen, im Dunkeln zu tappen, wie die AfD das gerne macht, oder man kann versuchen herzugehen, sich klarzumachen, was die Weltgemeinschaft eigentlich in Paris in den kommenden Wochen gemeinsam stemmen will. Man will stemmen, dass bis zum Jahr 2050, wenn man sich in Paris nicht verabredet, 1.600 Milliarden Tonnen CO2 emittiert werden und damit das Zwei-Grad-Ziel gerissen wird und damit Regionen wie die Golfregion und andere Regionen dieser Erde unbewohnbar werden. Und gerade die AfD müsste sich darüber Gedanken machen, was das dann eigentlich heißt, wenn Regionen dieser Erde unbewohnbar werden. Deswegen kann ich nur sagen: Kommen Sie raus aus Ihrem Tunnel und fangen Sie an, darüber nachzudenken, warum Klimaschutz wichtig ist.

Punkt 2: Sie sagen, na ja, Wetter ist ja nicht Klima. Das stimmt, da haben Sie recht. Wenn man sich aber anschaut, seitdem Wetter registriert und entsprechend auch wissenschaftlich aufbereitet, in Daten strukturiert ausgewertet, analysiert wird – Sie sagen immer despektierlich „die Wissenschaft“ –, seit 1880: Warum haben wir denn dann in den letzten 20 Jahren in Thüringen einen konsequenten Anstieg? Dieser Sommer war 0,9 Grad über dem Mittel, ein konsequenter Anstieg. Es ist so trocken wie lange nicht mehr gewesen. Und diesen konsequenten Anstieg, den unterscheidet eben Ihre Interpretation von Wetter und Klima. Klimaveränderungen finden statt. Das müssen Sie zur Kenntnis neh

men und deswegen treiben wir auch die Energiewende voran.

Dritter Punkt: Jetzt sagt Herr Gruhner, die Braunkohleindustrie ist das zentrale tragende Element der Energiewirtschaft in der Bundesrepublik. Sie regen sich über die Veränderungen des Landschaftsbilds durch Windenergieanlagen auf, die rückstandslos zurückgebaut werden, wenn sie nicht mehr in der Nutzung sind. Waren Sie eigentlich noch nie in Ihrem Leben in der Lausitz und haben sich die Braunkohletagebaue mal angeschaut? Kennen Sie eigentlich die Region in Brandenburg oder das Braunkohlekraftwerk Jänschwalde? Wissen Sie, wie es dort aussieht? Wissen Sie, wie kurzsichtig diese Art und Weise Ihrer Argumentation ist? Das finde ich wirklich bemerkenswert, was Sie hier dazu vortragen.

Zum Thema „Biomasse“: Ich fand es ja schade, dass Sie sich in Ihrer langen Rede, Herr Gruhner, völlig auch nur einer Aussage entzogen haben zur Frage, ja, auch diese CDU-Fraktion Thüringen und ihre Abgeordneten im Bundestag übernehmen Verantwortung. Das hätte ich erwartet. Das hätte ich erwartet beim Thema „KWK“ beim Thema „Strommarktdesign“, beim Thema „Anreizregulierung“ und auch beim Thema „EEG-Novelle“. Was Sie stattdessen gemacht haben, ist, zu sagen: Was da auch immer in Berlin passiert, der Thüringer Beitrag ist jedenfalls nicht meiner, nicht der der CDU. Das finde ich bedauerlich. Und die Initiative zum Thema „Biomasse“: Auch da zeigen wir im Übrigen, dass Thüringen seine Interessen massiv Richtung Berlin vertritt. Das wird ein gemeinsamer Antrag von – halten Sie sich fest – Bayern und Thüringen sein, denn manchmal muss man einfach parteipolitische Grenzen im Kopf sprengen, sondern im Sinne des Landes unterwegs sein. Sie haben nicht vor, auch nur ein My Verantwortung in dieser Position zu beziehen. Das bedaure ich ausdrücklich. Wir als Landesregierung reichen jedenfalls die Hände und bieten Ihnen eine Zusammenarbeit im Sinne des Landes an, konstruktiv; das ist nämlich das, was das Land voranbringt. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich frage: Widerspricht jemand meiner Feststellung, dass das Berichtsersuchen durch den Bericht, den Frau Ministerin gegeben hat, erfüllt ist? Gibt es Widerspruch? Diesen Widerspruch kann ich nicht erkennen. Ich habe auch keine Anträge auf Ausschussüberweisungen vernommen, weder für den Sofortbericht selbst noch zur Nummer II des Antrags.

Demzufolge kommen wir jetzt gleich zur Abstimmung über die Nummer II des Antrags der Fraktio

(Abg. Henke)

nen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 6/1092. Wer dem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Die Gegenstimmen bitte. Gegenstimmen aus der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion. Stimmenthaltungen bitte. 1 Stimmenthaltung vom Abgeordneten Gentele. Damit ist der Antrag mit Mehrheit angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Wir treten jetzt vereinbarungsgemäß in die Mittagspause ein. Die Sitzung wird um 14.35 Uhr mit der Fragestunde fortgesetzt.

Meine Damen und Herren, wir setzen die Sitzung fort mit dem Aufruf des Tagesordnungspunkts 21

Fragestunde

Die erste Frage in der Drucksache 6/1174 stellt Herr Abgeordneter Bühl, CDU-Fraktion.

Verringerung der Schlüsselzuweisung in Ilmenau

In den letzten Wochen hat die Landesregierung betont, den Städten und Gemeinden mehr Geld zur Verfügung stellen zu wollen. Dies ist nach aktuellen Zahlen nicht der Fall. Ein Beispiel ist die Stadt Ilmenau mit einer Lücke von 1 Million Euro durch die verringerte Schlüsselzuweisung des Landes. Dabei gibt es nicht wie im Land und Bund erhöhte Steuereinnahmen. Ilmenau ist durch diese Senkung gezwungen, die Förderung für Verbände und Vereine zu senken und notwendige Investitionen nach hinten zu schieben.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie erklärt die Landesregierung die gesunkene Schlüsselzuweisung an die Stadt Ilmenau?

2. Wohin werden die gekürzten Zuweisungen gegeben?

3. Wie schätzt die Landesregierung die nach Artikel 28 Grundgesetz verfassungsrechtlichen Probleme mit der kommunalen Selbstverwaltung ein, wenn sie die Schlüsselzuweisung immer weiter senken?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Herr Staatssekretär Götze.

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Anfrage möchte

ich wie folgt beantworten, wobei ich die Antworten zu Frage 1 und 2 zusammenfasse:

Zunächst ist festzustellen, dass für das Jahr 2016 bislang nur Modellrechnungen auf Basis des Entwurfs eines Gesetzes zur Novellierung des Kommunalen Finanzausgleichs vorliegen und noch keine endgültige Festsetzung der Schlüsselzuweisungen erfolgt ist. Es ist zutreffend, dass die Stadt Ilmenau hiernach gegenüber dem Jahr 2015 relativ stärker an Schlüsselzuweisungen einbüßt, als die Schlüsselmasse absinkt. Im Fall Ilmenau ist diese voraussichtliche Verringerung auf einen deutlichen Anstieg der eigenen kommunalen Steuereinnahmen zurückzuführen. Infolgedessen steigt die Steuerkraftmesszahl in Ilmenau von 2015 auf 2016 deutlich um 913.000 Euro. Da dieser Anstieg damit doppelt so hoch ausfällt, rund 6 Prozent, wie bei den kreisangehörigen Gemeinden Thüringens insgesamt, rund 3 Prozent, ist der relativ starke Rückgang der Schlüsselzuweisungen für die Stadt entsprechend der gegenwärtigen Gesetzeslage systematisch bedingt. Die Schlüsselzuweisungen sollen einen horizontalen Ausgleich der Finanzkraft zwischen den Thüringer Kommunen herbeiführen. Wenn nun eine Stadt wie Ilmenau einen überdurchschnittlichen Anstieg an Steuereinnahmen zu verzeichnen hat, ist dies mindernd bei der Bemessung der Schlüsselzuweisungshöhe zu berücksichtigen. Der kritisierte Rückgang der Schlüsselzuweisungen beruht damit vor allem auf der eigenen Stärke Ilmenaus als attraktiver Standort einer renommierten technischen Universität. Sollte die kommunale Steuereinnahmekraft Ilmenaus in künftigen Jahren entgegen dem Landestrend wieder sinken, würde sie auch wieder einen größeren Anteil an der Schlüsselmasse erhalten. Neben den Schlüsselzuweisungen sind jedoch auch die weiteren Zuweisungen aus dem Kommunalen Finanzausgleich zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere für die höheren Pauschalen im Kita-Bereich, von denen auch Ilmenau profitiert. Hierdurch wird nach Auffassung der Landesregierung insgesamt eine bedarfsgerechte Verteilung der Finanzausgleichsmasse erreicht.

Die Antwort zu Frage 3: Das Land ist gemäß Artikel 93 Abs. 1 Satz 1 der Thüringer Verfassung als Konkretisierung der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie verpflichtet, abhängig von seiner eigenen Leistungsfähigkeit eine angemessene Finanzausstattung der Kommunen bereitzustellen. Dies stellt der Gesetzentwurf sicher. Die Finanzausgleichsmasse soll gegenüber 2015 um 48 Millionen Euro steigen. Auch ein Unterschreiten der unabhängig von der Leistungsfähigkeit des Landes sicherzustellenden finanziellen Mindestausstattung der Kommunen liegt nicht vor. Schließlich fließen mit rund 64,8 Prozent nahezu zwei Drittel der Finanzausgleichsmasse in die Schlüsselmasse, sodass auch hier kein verfassungsrechtliches Pro

(Vizepräsident Höhn)

blem im Hinblick auf die Gewährleistung kommunaler Selbstverwaltung besteht. Im Jahr 2012 betrug dieser Anteil beispielsweise nur 40,8 Prozent. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Gibt es den Wunsch einer Nachfrage? Herr Bühl, bitte schön.

Herzlichen Dank für Ihre Ausführungen. Die von Ihnen beschriebene positive Steuerentwicklung ist ja nur ein zeitversetzter Prozess, der in den letzten Jahren erfolgt ist. Nun haben wir in diesem Jahr, wie sicherlich viele andere Thüringer Kommunen, das Problem, dass die Steuerkraft in diesem Jahr deutlich geringer ausfällt und sich somit eine viel, viel größere Lücke ergibt. Planen Sie denn im Hinblick auf zukünftige Entwicklungen, das im Kommunalen Finanzausgleich auch mit zu berücksichtigen, dass praktisch dieser Versatz nicht mehr drin ist, dass es nicht zu so großen Kumulierungen kommen kann, also Steuereinbruch auf der einen Seite und auf der anderen Seite dann zurückgehende Schlüsselzuweisungen?

Also diesen Versatz werden Sie immer haben. Ich glaube, da kann man auch nicht tagaktuell arbeiten. Insofern werden sich die Korrekturen, wenn die überhaupt möglich sind, dort in einem sehr geringen Rahmen bewegen können.

Es gibt eine weitere Nachfrage. Herr Bühl und dann hat sich Herr Kuschel gemeldet.

Sie hatten eben auch ausgeführt, dass Sie kein Problem hinsichtlich von Artikel 28 sehen. Nun ist ja gerade die allgemeine Schlüsselzuweisung eines der wesentlichen Elemente für die Kommunen, auch unabhängig von Zweckbindung eigene Ausgaben zu tätigen. Welchen Prozentsatz sehen Sie denn von dem ganzen Geld, was jetzt an die Kommunen geht, als notwendig an, damit man diesem Artikel noch gerecht werden wird? Sie haben eben von Prozentsätzen gesprochen. Wie viel Prozent für die allgemeine Schlüsselzuweisung sind denn Ihrer Meinung nach notwendig vom Gesamttopf?

Das ist eine sehr hypothetische Frage. Ich habe Ihnen gesagt, dass der vorgelegte Gesetzentwurf auf jeden Fall gesetzeskonform ist.

Herr Kuschel, bitte Ihre Nachfrage.

Danke, Herr Präsident. Herr Staatssekretär, können Sie zunächst bestätigen, dass in Bezug auf die Berechnung der Schlüsselkraft der kreisangehörigen Gemeinden das System vom alten Finanzausgleich übernommen wurde und es da keine Veränderungen gab?

Derart grundlegende Veränderungen haben wir nicht vorgenommen.

Also war es ein CDU-System, was wir jetzt auch zur Anwendung bringen.

Die zweite Frage, Herr Präsident: Herr Staatssekretär, können Sie bestätigen, dass sich aus der gestiegenen Steuerkraft der Stadt Ilmenau mit 912.000 Euro bei einem Verrechnungssatz von 80 Prozent 730.000 Euro Anrechnungen ergeben, im Mehrbelastungsausgleich die Stadt Ilmenau 50.000 Euro mehr bekommt und durch die erhöhten Kinderpauschalen eine zusätzliche Zuweisung an die Stadt Ilmenau von 202.000 Euro fließt, durch die zehnprozentige Übernahme des Landes am Bundesinvestitionsprogramm die Stadt Ilmenau weitere 60.000 Euro erspart und das Land auch noch die 30 Prozent kommunalen Anteil an der Einführung des Digitalfunks für die Stadt Ilmenau übernimmt und damit die Stadt Ilmenau in der Summe im Jahr 2016 im Vergleich zu 2015 voraussichtlich 115.000 Euro mehr bekommt?

Das war aber eine lange Frage.

Diese Zahlen kann ich Ihnen jetzt auf Heller und Pfennig so nicht bestätigen, dazu müssten mir die konkreten Rechnungen vorliegen. Ich hatte aber schon erwähnt, dass natürlich hier noch andere Zuweisungen an die Stadt zu berücksichtigen sind. Insofern haben Sie recht.

Der Fragebedarf, Frau Kollegin, ist laut Geschäftsordnung erschöpft, zwei Nachfragen des Fragestellers und zwei Nachfragen außerhalb des Fragestellers. Sie hätten sich etwas eher melden müssen. Sorry, ich kann das nicht mehr zulassen.